Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1330 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 477 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/1035 Passentzug und Kontrollmaßnahmen gegenüber Islamisten Wortlaut der Kleinen Anfrage 477 vom 07.04.2015: Laut Medienberichten konnten in Niedersachsen mehrfach Islamisten trotz Warnmel- dungen gegenüber der niedersächsischen Polizei ohne Passentzug und Kontroll- maßnahmen aus der Bundesrepublik ausreisen. In Brandenburg liegt die Anzahl der Personen, die als „Gefährder“ oder „Relevante Personen“ eingestuft werden, im niedrigen einstelligen Bereich und es sind ca. 40 gewaltbereite Islamisten bekannt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Passentzug wurden seitens der Behörden in Brandenburg zur Ausreiseverhinderung bislang und aus welchen Gründen gestellt? 2. Wie viele Passentzüge wurden bislang tatsächlich mit welcher Begründung und für welchen konkreten Zeitraum vollzogen? 3. Wie viele Ausreisen gewaltbereiter Islamisten aus Brandenburg ins Ausland sind bislang bekannt? 4. Insoweit bekannt, wann, wohin und mit welcher Motivation sind diese Personen ausgereist? 5. Wie viele sogenannte Rückkehrer aus Kampfgebieten, die ihren regelmäßigen Aufenthaltsort in Brandenburg haben, sind den Behörden gegenwärtig bekannt? 6. Wann genau und aus welchen Gebieten sind diese Personen zurückgekehrt? 7. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden bzgl. dieser Rückkehrer sei- tens der Behörden ergriffen? 8. Gibt es Hinweise auf sogenannte IS-Rekrutierer, die im Land Brandenburg tätig waren oder gegenwärtig tätig sind? 9. Wenn ja, wann genau, wo und mit welchem Vorgehen fanden die Rekrutierungs- versuche statt? 10. Welche konkreten Maßnahmen werden bzgl. dieser sog. Rekrutierer seitens der Behörden ergriffen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Passentzug wurden seitens der Behörden in Brandenburg zur Ausreiseverhinderung bislang und aus welchen Gründen gestellt? Frage 2: Wie viele Passentzüge wurden bislang tatsächlich mit welcher Begründung und für welchen konkreten Zeitraum vollzogen? zu Fragen 1 und 2: Bisher ist in keinem Fall der Entzug eines Reisepasses im Sinne der Anfrage seitens der Behörden in Brandenburg beantragt worden. Maßnahmen zur Ausreiseuntersa- gung bzw. zum Passentzug wurden und werden durch die Sicherheitsbehörden ge- prüft. Im Ergebnis der Prüfungen waren bisher keine dieser Maßnahmen rechtlich umsetzbar. Frage 3: Wie viele Ausreisen gewaltbereiter Islamisten aus Brandenburg ins Ausland sind bis- lang bekannt? Frage 4: Insoweit bekannt, wann, wohin und mit welcher Motivation sind diese Personen aus- gereist? zu Fragen 3 und 4: Nach Kenntnis der Landesregierung sind bisher drei gewaltbereite Islamisten aus dem Land Brandenburg ins Ausland ausgereist. Konkret nachgewiesene Motivationshintergründe zu den ausgereisten Personen im Sinne der Anfrage sind nicht bekannt. Jedoch lassen vorliegende Erkenntnisse den Rückschluss zu, dass mindestens zwei Personen mit dem Ziel der aktuellen Teilnahme am bewaffneten Dschihad im Bür- gerkriegsgebiet Syriens ausreisten. Es handelt sich um russische Staatsbürger mus- limischen Glaubens, welche in Brandenburg zuvor einen Asylstatus beantragt hatten, das Land freiwillig und auf eigenen Wunsch unter Aufgabe ihres Asylantrags und Abgabe ihrer Duldungen in Richtung Türkei verließen. Zur Ausreise benutzten sie jeweils ihre gültigen russischen Reisedokumente. In einem weiteren Fall hat ein abgelehnter Asylbewerber russischer Staatsangehö- rigkeit, welcher im Juni 2013 von der zuständigen Ausländerbehörde zur Ausreise nach Russland aufgefordert worden ist, Deutschland zu einem unbekannten Zeit- punkt und auf unbekannten Weg verlassen. Die Gewissheit der Ausreise der Person nach Syrien wurde im April 2014 erlangt, als den Sicherheitsbehörden des Landes Brandenburg Propagandavideos des IS zur Kenntnis gelangten, auf denen der ehe- malige Asylbewerber identifiziert wurde. Frage 5: Wie viele sogenannte Rückkehrer aus Kampfgebieten, die ihren regelmäßigen Auf- enthaltsort in Brandenburg haben, sind den Behörden gegenwärtig bekannt? Frage 6: Wann genau und aus welchen Gebieten sind diese Personen zurückgekehrt? Frage 7: Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden bzgl. dieser Rückkehrer seitens der Behörden ergriffen? zu Fragen 5, 6 und 7: Der Landesregierung sind keine sogenannten Rückkehrer aus Kampfgebieten, die ihren regelmäßigen Aufenthaltsort in Brandenburg haben, bekannt. Frage 8: Gibt es Hinweise auf sogenannte IS-Rekrutierer, die im Land Brandenburg tätig wa- ren oder gegenwärtig tätig sind? Frage 9: Wenn ja, wann genau, wo und mit welchem Vorgehen fanden die Rekrutierungsver- suche statt? Frage 10: Welche konkreten Maßnahmen werden bzgl. dieser sog. Rekrutierer seitens der Be- hörden ergriffen? zu Fragen 8, 9 und 10: Konkrete Hinweise auf sogenannte IS-Rekrutierer, die im Land Brandenburg tätig waren oder gegenwärtig tätig sind, liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. Ausgangshinweise in diese Richtung wurden und werden fortlaufend geprüft. Ent- sprechende Ermittlungshandlungen führten bislang nicht zu einer Erhärtung dieser Hinweise.