Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1335 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 491 des Abgeordneten Ralf Holzschuher der SPD-Fraktion Drucksache 6/1071 Medizinische Versorgung in Brandenburg an der Havel/ Die Oberbürgermeisterin als Krankenschwester Wortlaut der Kleinen Anfrage 491 vom 09.04.2015: Am 1. April fand der erste Warnstreik in der derzeitigen Tarifauseinandersetzung am Städtischen Klinikum Brandenburg an der Havel statt. In diesem Zusammenhang hat sich auch die Oberbürgermeisterin der Stadt Brandenburg an der Havel positioniert. So hat sie, den Berichten in diversen Medien folgend (http://www.stadtbrandenburg .de/aktuelles/presseservice/details-derpresseinformation /artikel/Oberbuergermeisterin-hilft-im-klinikum-aus/), für einige Stunden das Rathaus mit dem Klinikum getauscht und sich als Aufsichtsratsvorsitzende unter anderem im OP-Bereich und auf den Stationen des Klinikums fotografieren lassen. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen auf den Klinikbetrieb entstehen in Folge der Beschäftigung von betriebsfremden Personen wie der Oberbürgermeisterin? 2. Welche Befähigung benötigen Personen, die beim Patiententransport helfen und den Bettentransport von der HNO-Station zum OP und zurück begleiten? 3. Welche möglichen Konsequenzen drohen durch die Aushilfstätigkeit von betriebsfremden Personen in medizinisch relevanten Bereichen für das Klinikum? 4. Wie beurteilt die Landesregierung mit Blick auf das Neutralitätsgebot von Hauptverwaltungsbeamten , die Positionierung der Oberbürgermeisterin und die Einmischung in laufende Tarifverhandlungen? Sind derartige Einmischungen von anderen Hauptverwaltungsbeamten bekannt? 5. Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt eines Pflegehelfers/einer Pflegehelferin im Land Brandenburg und wie hoch ist die Besoldung in der Besoldungsstufe B6 eines Wahlbeamten im Land Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Auswirkungen auf den Klinikbetrieb entstehen in Folge der Beschäftigung von betriebsfremden Personen wie der Oberbürgermeisterin? zu Frage 1: Laut den der Landesregierung vorliegenden Informationen liegt in diesem Fall keine Beschäftigung der Oberbürgermeisterin über den Besuchstermin der Vorsitzenden des Aufsichtsrats des Städtischen Klinikums Brandenburg an der Havel hinaus vor. Frage 2: Welche Befähigung benötigen Personen, die beim Patiententransport helfen und den Betten-transport von der HNO-Station zum OP und zurück begleiten? zu Frage 2: Die Begleitung von Bettentransporten gehört zu den Tätigkeiten einfacher Art. Sofern der Patiententransport unter Aufsicht einer Fachkraft erfolgt und diese erforderlichenfalls rechtzeitig eingreifen kann, muss der Patiententransport nicht von einer PflegeFachkraft vorgenommen werden. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass andere (große) Kliniken in Streiksituationen Aushilfen für den Bettentransport angeworben haben. Frage 3: Welche möglichen Konsequenzen drohen durch die Aushilfstätigkeit von betriebsfremden Personen in medizinisch relevanten Bereichen für das Klinikum? zu Frage 3: Es ist von der Krankenhaus- bzw. Stationsleitung zu entscheiden, wann, aus welchen Gründen und zu welchem Zweck es betriebsfremden Personen zu gestatten ist, sich im Hygienebereich des Krankenhauses aufzuhalten. Hierbei hat die Krankenhaus - bzw. Stationsleitung auf die Einhaltung der Hygienevorschriften zu achten. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung mit Blick auf das Neutralitätsgebot von Hauptverwaltungsbeamten, die Positionierung der Oberbürgermeisterin und die Einmischung in laufende Tarifverhandlungen? Sind derartige Einmischungen von anderen Hauptverwaltungsbeamten bekannt? zu Frage 4: Über den Besuchstermin der Vorsitzenden des Aufsichtsrats des Städtischen Klinikums Brandenburg an der Havel hinausgehende Informationen zur Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 5: Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt eines Pflegehelfers/einer Pflegehelferin im Land Brandenburg und wie hoch ist die Besoldung in der Besoldungsstufe B6 eines Wahlbeamten im Land Brandenburg? zu Frage 5: Nach einer aktuellen Studie betrug im Jahr 2013 das monatliche Median-Bruttogehalt für Krankenpflegehelfer und Krankenpflegehelferinnen in Brandenburg - in Krankenhäusern , stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen - 1.842 € (Quelle: „Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient“, Hrsg: Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 2015). Besoldungstabellen für Beamte des Landes Brandenburg finden sich im Internetangebot der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) unter www.zbb.brandenburg.de. Der Grundgehaltssatz in der Besoldungsgruppe B6 beträgt aktuell 8.346,19 €.