Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1357 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 489 des Abgeordneten Dieter Dombrowski der CDU-Fraktion Drucksache 6/1066 Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzept Plane-Buckau Wortlaut der Kleinen Anfrage 489 vom 08.04.2015: Seit dem 23.01.2015 liegt der Entwurf des Endberichts des Gewässerentwicklungs- konzepts (GEK) für die Einzugsgebiete Plane und Buckau vor und ist auf der Bund- Länder-Informations- und Kommunikationsplattform www.wasserblick.net öffentlich einsehbar. Widerstand gegen die beabsichtigten Maßnahmen des Konzepts gibt es vor allem von Landwirten und betroffenen Grundeigentümern, die eine nasse Enteig- nung bzw. eine Beeinträchtigung ihrer Nutzflächen befürchten. Andererseits soll die Durchgängigkeit für wandernde Fischarten verbessert werden. Aber auch ansässige Fischereibetriebe sehen die Entwurfsplanung skeptisch. Von den Landnutzern und Grundeigentümern wird zudem kritisiert, dass eine frühzeitige Einbeziehung der Be- troffenen kaum stattgefunden hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich das weitere Verfahren bis zur Endfassung des Gewässerentwicklungskonzepts Plane-Buckau? 2. Welche Defizite und Entwicklungsziele wurden bislang für die Plane und die Buckau herausgearbeitet? 3. Welche Maßnahmenkomplexe zur Verbesserung der Gewässerstrukturen umfasst der derzeitige Entwurf des Gewässerentwicklungskonzepts Plane-Buckau? 4. Wurde im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs des Gewässerentwicklungskonzepts Plane-Buckau ebenfalls analysiert, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen hydrologische Auswirkungen auf angrenzende Flächen haben? Wenn ja, welche Auswirkungen sind mit welchen Maßnahmenkomplexen verbunden? Wenn nein, warum erfolgt keine Überprüfung ? 5. Wann wurden die Landnutzer und Grundeigentümer in den Prozess der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzepts Plane-Buckau und den damit in Verbin- dung stehenden Maßnahmen einbezogen? Fand nach Auffassung der Landesregierung eine ausreichende und vor allem umfassende Beteiligung Betroffener statt? 6. Wie viel würde die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenpakete des Gewässerentwicklungskonzepts ungefähr kosten und in welcher Höhe werden dafür EU-, Bundes- und Landesmittel eingesetzt? 7. Im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung des GEK Plane-Buckau findet in den Belziger Landschaftswiesen ein Flurneuordnungsverfahren statt, in welchem auch Flächen aufgekauft werden sollen. Mit welchen Mitteln werden diese Flächen erworben und wer wird neuer Eigentümer dieser in Rede stehenden Grundstücke ? 8. Plant die Landesregierung eine Überarbeitung der Gewässerunterhaltungsrichtlinie ? Wenn ja, welche einzelnen Veränderungen sind beabsichtigt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wurde in Eu- ropa ein für alle Mitgliedstaaten verbindliches Regelwerk geschaffen. Mit der Umset- zung der WRRL sollen Seen und Fließgewässer wieder naturnäher und frei von Ver- schmutzungen werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele wurden Maßnahmenpro- gramme und Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete von Elbe und Oder erarbeitet, deren regionale Umsetzung im Land Brandenburg hauptsächlich mittels Gewässerentwicklungskonzepten (GEK) erfolgt. Die GEK werden im Auftrag des LUGV durch Dritte (AN) erarbeitet. GEK sind wasserwirtschaftliche Fachpläne. Sie durchlaufen zwar kein förmliches Be- teiligungsverfahren, aber die Öffentlichkeit und insbesondere betroffene Verbände und Kommunen werden umfassend bei der Erstellung eingebunden. Im Ergebnis stellen GEK eine Angebotsplanung dar, mit welchen Maßnahmen bzw. Maßnahmen- kombinationen die Zielerreichung im Sinne der WRRL erreicht werden kann. Dabei werden Nutzungskonflikte und die Kosteneffizienz von Maßnahmen berücksichtigt. Konkrete Maßnahmenplanungen erfolgen zeitlich und nach Prioritäten gestaffelt, da- zu werden die rechtlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren durchgeführt, bei denen insbesondere Betroffene beteiligt werden. Die Erarbeitung des GEK Plane-Buckau wurde im September 2011 begonnen und soll bis Mitte 2015 abgeschlossen werden. Alle GEK-relevanten Unterlagen sind im Internet auf der Website der „Bund-Länder-Informations- und Kommunikationsplatt- form (WasserBLIcK) (http://www.wasserblick.net/servlet/is/113413/) eingestellt. Frage 1: Wie gestaltet sich das weitere Verfahren bis zur Endfassung des Gewässerentwick- lungskonzepts Plane-Buckau? Zu Frage 1: Das GEK Plane-Buckau befindet sich in der Endbearbeitung. Der Entwurf der Maß- nahmenplanung liegt vor, die projektbegleitenden Arbeitskreise sowie die Öffentlich- keitsveranstaltung haben stattgefunden. Zurzeit werden die eingegangenen Hinweise eingearbeitet. Auf Basis der überarbeiteten Maßnahmenplanung wurde am 21. und 22.4.15 eine Abstimmung der Anforderungen an die Gewässerunterhaltung durchge- führt, zusammen mit der Naturparkverwaltung Hoher Fläming, dem Wasser- und Bo- denverband Plane-Buckau und den Unteren Wasser- und Naturschutzbehörden Potsdam-Mittelmark und Brandenburg. Nach Fertigstellung wird das GEK im Was- serBLIcK bereitgestellt. Auf eingegangene Stellungnahmen wird geantwortet. Frage 2: Welche Defizite und Entwicklungsziele wurden bislang für die Plane und die Buckau herausgearbeitet? Zu Frage 2: Defizite bestehen insbesondere in den Unterläufen in Fiener und Planebruch in der ökologischen Durchgängigkeit, in der Gewässerstruktur und dem Wasserhaushalt. Die Entwicklungsziele zur Erreichung des guten ökologischen Zustands sind in den einzelnen Abschnitten der Gewässer unterschiedlich. Im Hinblick auf die Zielerrei- chung gemäß WRRL besteht Handlungsbedarf insbesondere bei der Reduzierung von Nährstoffeinträgen aus diffusen und Punktquellen, der Herstellung der linearen Durchgängigkeit an wasserbaulichen Anlagen sowie einer Optimierung der Gewäs- serunterhaltung. Eine vollständige Benennung der erforderlichen Maßnahmen im Detail enthält der bereits vorliegende Entwurf des Endberichts. Frage 3: Welche Maßnahmenkomplexe zur Verbesserung der Gewässerstrukturen umfasst der derzeitige Entwurf des Gewässerentwicklungskonzepts Plane-Buckau? Zu Frage 3: Den einzelnen Gewässerabschnitten werden folgende 5 Typen von Maßnahmen- kombinationen zugeordnet: - Gewässerentwicklung innerhalb einer Sekundäraue, - Neugestaltung des Gewässerprofils, - Optimierung der Sohl– und Uferstrukturen, - Optimierung der Sohlstrukturen, - Verbesserung des Wasserrückhalts und der Gewässergüte. Frage 4: Wurde im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs des Gewässerentwicklungskon- zepts Plane-Buckau ebenfalls analysiert, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen hydrologische Auswirkungen auf angrenzen- de Flächen haben? Wenn ja, welche Auswirkungen sind mit welchen Maßnahmen- komplexen verbunden? Wenn nein, warum erfolgt keine Überprüfung? Zu Frage 4: Bei den einzelnen Maßnahmen wurde durch die Gutachter eingeschätzt, ob hydrolo- gische Auswirkungen auf angrenzende Flächen zu erwarten sind. Diese Bewertun- gen sind in die Planung eingegangen und im Bericht und in Maßnahmeblättern do- kumentiert. Hydraulische Modellierungen werden erst in einer nachfolgenden Umset- zungs- und Genehmigungsplanung erfolgen. Frage 5: Wann wurden die Landnutzer und Grundeigentümer in den Prozess der Erarbeitung des Gewässerentwicklungskonzepts Plane-Buckau und den damit in Verbindung stehenden Maßnahmen einbezogen? Fand nach Auffassung der Landesregierung eine ausreichende und vor allem umfas- sende Beteiligung Betroffener statt? Zu Frage 5: Projektbegleitende Arbeitskreise (PAK) und Bürgerbeteiligung: 1. Planungsanlaufberatung am 12.12.2011 2. PAK Defizite/Belastungen sowie Maßnahmenvorschläge am 10.12.2012 3. PAK Maßnahmenplanung am 26.11.2013: Projektbegleitender Arbeitskreis zu Vorschlägen für die Maßnahmenplanung des GEK Plane-Buckau 4. PAK Priorisierung am 14.08.2014: Überarbeitete Maßnahmenplanung, Prioritäten- setzung und WRRL-Bewirtschaftungsziele 5. Bürgerforum am 28.01.2015 im Ratssaal der Stadt Bad Belzig: Entwurf der Maß- nahmenplanung. Zu allen Beteiligungsmaßnahmen wurde ein großer Verteiler, u.a. die Gemeinden sowie die Verbände (auch Landwirtschaft und Fischerei) eingeladen. Kreisbauern- verband, Fischereiverband (sowie einzelne Fischereibetriebe), Amt Niemegk u.a., nahmen an einzelnen dieser Veranstaltungen teil, WBV, UWB und UNB an allen. Aufgrund der Problemlage im Gebiet (Forellenzucht in Plane und Buckau im Haupt- schluss) wurde mit Fischereibetrieben und dem Fischereiverband bereits am 13.2.2013 ein gesonderter Abstimmungstermin durchgeführt. Begleitend gab es Pressemitteilungen und die Unterlagen wurden über das Internet bereitgestellt. Die Beteiligungsmaßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung umfassend und ausreichend. Frage 6: Wie viel würde die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmenpakete des Gewässerent- wicklungskonzepts ungefähr kosten und in welcher Höhe werden dafür EU-, Bundes- und Landesmittel eingesetzt? Zu Frage 6: Da die Maßnahmenplanung in Überarbeitung ist, liegen die Kostenschätzungen noch nicht vor. Über die in Anspruch zu nehmenden Finanzierungsinstrumente (EU-, Bun- des- und Landesmittel in Kombinationen) wird entschieden, wenn im Rahmen der konkreten Umsetzung über Inhalt, Art und Form der Maßnahmenrealisierung be- stimmt wird. Frage 7: Im Rahmen der Vorbereitung und Umsetzung des GEK Plane-Buckau findet in den Belziger Landschaftswiesen ein Flurneuordnungsverfahren statt, in welchem auch Flächen aufgekauft werden sollen. Mit welchen Mitteln werden diese Flächen erwor- ben und wer wird neuer Eigentümer dieser in Rede stehenden Grundstücke? Zu Frage 7: Das Flurbereinigungsverfahren in den Belziger Landschaftswiesen wurde nach § 86 FlurBG vom LELF am 24. April 2014 angeordnet und wird von der Teilnehmerge- meinschaft durchgeführt. Zweck des Flurbereinigungsverfahrens sind die Durchfüh- rung von Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und des Naturschutzes sowie u. a. die Lösung von Landnutzungskonflikten. Belange der Wasserwirtschaft, also auch Ziele und Maßnahmen nach WRRL, wurden vom LUGV dort im Rahmen der Beteiligung als TÖB eingebracht. Zu eventuellen Flächenkäufen sind noch keine Aussagen möglich. Frage 8: Plant die Landesregierung eine Überarbeitung der Gewässerunterhaltungsrichtlinie? Wenn ja, welche einzelnen Veränderungen sind beabsichtigt? Zu Frage 8: Die Gewässerunterhaltungsrichtlinie von 1997 wird derzeit umfassend unter Berück- sichtigung der geänderten Regelungen zur Gewässerunterhaltung und der bei der Anwendung der derzeit geltenden Richtlinie gewonnenen Erfahrungen überarbeitet. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Ausrichtung der Gewässerunterhaltung an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 WHG.