Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1358 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 487 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/1049 Vermisste und gefallene Soldaten in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 487 vom 08.04.2015: In Brandenburg fanden zu Ende des Zeiten Weltkriegs schwere Gefechte statt. Noch immer gibt es zahlreiche Vermisste verschiedener Nationalitäten, deren Schicksal nicht geklärt ist und die noch nicht bestattet sind. Im In- und Ausland kümmern sich von deutscher Seite Organisationen wie z. B. der Volksbund Deutsche Kriegsgräber- fürsorge e. V., Verein zur Bergung Gefallener in Osteuropa e.V., die WAST oder der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes um das Schicksal der Vermissten und Gefallenen. Ich frage die Landesregierung: 1.) Was unternimmt das Land Brandenburg zur Klärung der Schicksale und Bestat- tung der Vermissten? 2.) Wie viele vermisste Soldaten werden in Brandenburg vermutet? 3.) Wie viele Kriegsgräberstätten und dort bestattete Soldaten gibt es Brandenburg (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)? 4.) Mit welchen Mitteln unterstützt das Land Brandenburg die örtlichen Kriegsgrä- berstätten (bitte nach Objekt und gewährter Unterstützung aufschlüsseln)? 5.) Welche deutschen und ausländischen Organisationen sind in diesem Rahmen in Brandenburg tätig? 6.) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Landes mit diesen Organisationen? 7.) In welchem Umfang werden diese Organisationen vom Land Brandenburg unter- stützt (bitte nach Organisation und gewährter Unterstützung aufschlüsseln)? 8.) Welche Gedenkveranstaltungen sind dieses Jahr geplant? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was unternimmt das Land Brandenburg zur Klärung der Schicksale und Bestattung der Vermissten? zu Frage 1: Die Aufklärung des Schicksals der im Zweiten Weltkrieg vermissten Personen unter- schiedlicher Nationalitäten ist keine Aufgabe des Landes Brandenburg. Das Land Brandenburg führt lediglich im Auftrag des Bundes das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Gräbergesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98) aus. Frage 2: Wie viele vermisste Soldaten werden in Brandenburg vermutet? zu Frage 2: Da die Aufklärung des Schicksals vermisster Soldaten keine Aufgabe des Landes Brandenburgs ist, enthält sich die Landesregierung einer Vermutung. Frage 3: Wie viele Kriegsgräberstätten und dort bestattete Soldaten gibt es Brandenburg (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)? zu Frage 3: In Brandenburg gibt es 1.622 Gräberstätten im Sinne des Gräbergesetzes, in denen über 190.000 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ruhen. Die Zahl der dort bestat- teten Soldaten, aufgeschlüsselt nach Nationalitäten, lässt sich nicht ermitteln. Zwar sind die Gräber nach § 5 Gräbergesetz in Verbindung mit § 5 des Gesetzes zur Aus- führung des Gräbergesetzes im Land Brandenburg (Gräb-AGBbg) vom 23. Mai 2005 (GVBl. I S. 174) von dem Ämtern, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städten in so genannten Gräberlisten zu erfassen. Doch ruhen in diesen Gräber nicht nur Sol- daten, sondern zehn unterschiedliche Personengruppen, darunter auch beispielswei- se Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Fer- ner gibt es neben Einzelgräbern mit unbekannten Toten auch Sammelgräber, in de- nen sich mehrere Tote befinden und bei denen teilweise die Zahl der Toten und/oder die Nationalität unbekannt sind. Eine Auswertung der mehr als 1.600 Gräberlisten wäre nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich. Zudem hat die Pra- xis gezeigt, dass diese Gräberlisten mit einer hohen Fehlerquote behaftet sind und – auch aufgrund neuer Erkenntnisse – ständiger Korrektur bedürfen. Frage 4: Mit welchen Mitteln unterstützt das Land Brandenburg die örtlichen Kriegsgräberstät- ten (bitte nach Objekt und gewährter Unterstützung aufschlüsseln)? zu Frage 4: Die Aufwendungen, die sich aus dem Vollzug des Gräbergesetzes ergeben trägt der Bund im Rahmen einer Pauschale (vgl. § 10 Gräbergesetz). Für Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege von Gräberstätten, die nach dem Gräbergesetz nicht vom Bund getragen werden, stellt das Land im Jahr 2015 25.000 Euro zur Verfügung (vgl. Haushaltstitel 03 020 633 42 und 03 020 633 43, die gegenseitig deckungsfähig sind). In den vergangenen drei Jahren wurden die in der Anlage aufgeführten Maß- nahmen unterstützt. Frage 5: Welche deutschen und ausländischen Organisationen sind in diesem Rahmen in Brandenburg tätig? zu Frage 5: Da die Organisationen nicht verpflichtet sind, ihre Aktivitäten der Landesregierung anzuzeigen, ist der Landesregierung nicht bekannt, welche deutschen und ausländi- schen Organisationen in Brandenburg tätig sind. Frage 6: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Landes mit diesen Organisationen? zu Frage 6: Während die Suche nach vermissten Soldaten keine Aufgabe des Landes Branden- burg ist, sind für die Erhaltung und Pflege der Gräber nach dem Gräbergesetz die Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte zuständig, die diese Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrnehmen (vgl. § 5 Absatz 1 GräbG-AGBbg). Diese kommunalen Aufgabenträger sind nicht verpflichtet, der Lan- desregierung darüber zu berichten, ob und in welcher Form sie mit anderen Organi- sationen zusammenarbeiten. Frage 7: In welchem Umfang werden diese Organisationen vom Land Brandenburg unter- stützt (bitte nach Organisation und gewährter Unterstützung aufschlüsseln)? zu Frage 7: Das Ministerium für Bildung Jugend und Sport entsendet seit vielen Jahren eine Ge- denkstättenlehrkraft an die Bildungs- und Begegnungsstätte Halbe im Umfang von 10 Lehrerwochenstunden zur Unterstützung der Schüler-Projektarbeit am histori- schen Lernort und zur Demokratie- und Menschenrechtsbildung. Ob und in welcher Form eine Unterstützung durch die Kommunen als Untergliederungen des Landes erfolgt, ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 8: Welche Gedenkveranstaltungen sind dieses Jahr geplant? zu Frage 8: Die Durchführung von Gedenkveranstaltungen – wobei davon ausgegangen wird, dass solche gemeint sind, die an Beendigung des Zweiten Weltkrieges erinnern – ist keine ausschließliche Angelegenheit der Landesregierung. Dritte und Selbstverwal- tungskörperschaften sind nicht verpflichtet, diese der Landesregierung anzuzeigen. Daher ist es der Landesregierung nicht möglich, die Frage erschöpfend zu beantwor- ten. Sie geht jedoch davon aus, dass es viele solcher Veranstaltungen in diesem Jahr geben wird. Eine Teilnahme von Vertretern der Landesregierung hat an den in der Anlage aufgeführten Veranstaltungen stattgefunden bzw. wird in naher Zukunft stattfinden oder noch geprüft. Anlage zur Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 487 Jahr Maßnahme Betrag in Euro 2012 Calau Gedenktafelsanierung 1.000 Müncheberg Sanierung eines Denkmals auf einer russischen Kriegsgräberstätte aus dem 1. Weltkrieg 17.800 Dallgow-Döberitz (Kosten für Sanierungsgutachten eines sowj. Denkmals) 700 Sanierung des Denkmals der russischen Kriegsgräberstätte in Lübben 12.200 Sanierung des Denkmals auf der russischen Kriegsgräberstätte in Luckau 6.800 2013 Sanierung des Denkmals der russischen Kriegsgräberstätte in Lübben 15.290 Hinweisschilder für Kriegsgräberstätten im Amt Seelow-Land 300 2014 Sanierung des Denkmals der russischen Kriegsgräberstätte in Seefeld (Stadt Werneuchen) 23.800 1/1 Anlage zur Antwort auf Frage 8 der Kleinen Anfrage 487 Datum Ort Veranstaltung 14.04.2015 Potsdam Potsdam Requiem – Gedenkveranstaltung 70. Jahrestag der Zerstörung Potsdams 14.04.2015 Oranienburg Tagung des Internationalen Ravensbrück-Komitee 17.04.2015 Wittstock Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag der Befreiung in der Gedenkstätte Todesmarschmuseum Belower Wald 17.04.2015 Seelow Zentrale Festveranstaltung zum 70. Jahrestag der Schlacht um die Seelower Höhen 18.04.2015 Oranienburg Gedenkstätte Sachsenhausen Tag der Begegnung und Zentrale Gedenkveranstaltung 18.04.2015 Schlieben-Berga Gedenkveranstaltung im ehemaligen KZ-Außenlager 19.04.2015 Fürstenberg Zentrale Gedenkveranstaltung Gedenkstätte Ravensbrück 19.04.2015 Oranienburg Zentrale Gedenkveranstaltung Gedenkstätte Sachsenhausen 20.04.2015 Oranienburg Gedenkveranstaltung und Einweihung des neuen Gedenkortes am Hafenbecken am ehemaligen Außenlager Klinkerwerk 20.04.2015 Erkner Erinnerung an das Kriegsende 23.04.2015 Tröbitz Gedenkveranstaltung und Eröffnung der Freiluftausstellung zum "Verlorenen Zug" 26.04.2015 Brandenburg 70. Jahrestag der Befreiung der Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg 29.04.2015 Halbe 70. Jahrestag der Beendigung des 2. Weltkrieges – Gottesdienst und Einbettung 30.04.2015 Potsdam Gedenkveranstaltung des Landtages anlässlich des 70. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges 08.05.2015 Baruth 70 Jahre Kriegsende – Kranzniederlegung auf dem sowjetische Ehrenfriedhof 08.05.2015 Potsdam Gedenkveranstaltung anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung Landesregierung und Stadt Potsdam 08.05.2015 Lebus Gedenkveranstaltung anlässlich des 70. Jahrestages des Kriegsendes 08.05.2015 Berlin Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages und Bundesrates 10.05.2015 Potsdam Begrüßung einer Delegation von Veteranen der WG der Streitkräfte anlässlich der Feierlichkeiten zum 8. Mai 1/1