Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1361 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 473 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/1031 Ausbauziel für Windkraft bezogen auf die Landesfläche in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 473 vom 02.04.2015: Bei der Erarbeitung der Energiestrategie 2030 der brandenburgischen Landesregie- rung wurde ermittelt, dass bei einem Ausbauziel von 10.500 MW rund 585 km² (58.500ha) an nutzbarer Landesfläche für die Windenergienutzung bereitgestellt werden müssen. Das entspricht rund 2 Prozent der Landesfläche. Bestehende Wind- felder zeigen jedoch, dass eine viel höhere installierte Leistung pro ha möglich ist und auch praktiziert wird. Statt ca. 5 ha/MW (Berechnungsgrundlage des MWE) ergibt sich für einzelne bestehende Felder ein wesentlich geringerer Flächenver- brauch, der deutlich unter 5 ha/MW liegt, so zum Beispiel in Crussow, Partstein oder Pinnow. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche belastbaren Berechnungen liegen der Höhe der installierten Leistung pro Hektar und damit dem Flächenziel der Landesregierung von 2 Prozent der Lan- desfläche zugrunde? 2. Hat die Landesregierung neue Erkenntnisse bezüglich der Höhe der installierten Leistungen, die pro Hektar möglich ist? Wenn ja, welche sind das? 3. Wird die Landesregierung aufgrund möglicher neuer Erkenntnisse das Flächenziel überprüfen und gegebenenfalls korrigieren, so dass dieses neue Flächenziel dann auch Planungsgrundlage für die Planungsregionen bei der Ausweisung der Wind- eignungsgebiete WEG sein kann? 4. In einer Studie des Umweltbundesamtes „Einfluss des Abstands zwischen Wind- energieanlagen und Wohnbauflächen auf das Potenzial der Windenergie an Land“ vom Juni 2014 heißt es: „In dünn besiedelten Flächenländern, vor allem im Osten Deutschlands, verringert sich das Potenzial bei höheren Abständen in geringerem Ausmaß, als in Bundesländern mit einer hohen Bevölkerungsdichte bzw. vielen Splittersiedlungen im ländlichen Raum wie in Schleswig-Holstein und den südli- chen“. Konkret wird für Brandenburg berechnet, dass bei einem Abstand von 2000 m zur Wohnbebauung noch 22 GW Potential verbleiben und bei 1.800 Metern Ab- stand sogar noch 36 GW. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse die- ser Studie und wie werden diese in eine Überarbeitung der Energiestrategie mit einbezogen? 5. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Energiestrategie 2030 im Hinblick auf den Ausbau weiterer Erzeugerkapazitäten im Bereich der erneuerbaren Ener- gien angepasst werden müsste, da wirtschaftliche Speicher fehlen und die Sys- temintegration der erneuerbaren Energien nicht ausreichend gewährleistet ist? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird dies in die Energiestrategie 2030 ein- bezogen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche belastbaren Berechnungen liegen der Höhe der installierten Leistung pro Hektar und damit dem Flächenziel der Landesregierung von 2 Prozent der Landes- fläche zugrunde? Frage 2: Hat die Landesregierung neue Erkenntnisse bezüglich der Höhe der installierten Leistungen, die pro Hektar möglich ist? Wenn ja, welche sind das? zu Frage 1 und 2: Die Landesregierung hat alle Grundlagen, inklusive der Berechnungen des Flächen- ziels, mit Verabschiedung der Energiestrategie 2030 öffentlich zugänglich gemacht. Aus den Berechnungen des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz (http://www.energie.brandenburg.de/media/bb1.a.2865.de/Zahlen_Zielszenario.pdf, Datenblatt 3) geht hervor, dass ausgehend vom damaligen Istwert (12 MW/km² (ent- spricht 8,3 ha/MW), der jedoch eine 30 prozentige Repoweringquote beinhaltet) eine dynamische Leistungssteigerung auf rund 15 MW/km² (entspricht 6,7 ha/MW) bis 2020 sowie auf rund 18 MW/km² (entspricht 5,5 ha/MW) bis 2030 prognostiziert wur- de. Diese Annahmen decken sich mit der Publikation „Erneuerbare Energien 2020 – Po- tentialatlas Deutschland“ der Agentur für Erneuerbare Energien. Der Potentialatlas geht im Jahr 2008 deutschlandweit von einem Flächenbedarf von rund 7 ha/MW aus und prognostiziert für 2020 rund 6 ha/MW. Frage 3: Wird die Landesregierung aufgrund möglicher neuer Erkenntnisse das Flächenziel überprüfen und gegebenenfalls korrigieren, so dass dieses neue Flächenziel dann auch Planungsgrundlage für die Planungsregionen bei der Ausweisung der Windeig- nungsgebiete WEG sein kann? zu Frage 3: Der Landesregierung plant eine Evaluation und darauf aufbauend eine Weiterent- wicklung der Energiestrategie 2030, sobald die zukünftigen bundespolitischen Rah- menbedingungen klar sind. In diesem Zuge wird auch die Überprüfung des 2%-Ziels erfolgen. Frage 4: In einer Studie des Umweltbundesamtes „Einfluss des Abstands zwischen Wind- energieanlagen und Wohnbauflächen auf das Potenzial der Windenergie an Land“ vom Juni 2014 heißt es: „In dünn besiedelten Flächenländern, vor allem im Osten Deutschlands, verringert sich das Potenzial bei höheren Abständen in geringerem Ausmaß, als in Bundesländern mit einer hohen Bevölkerungsdichte bzw. vielen Split- tersiedlungen im ländlichen Raum wie in Schleswig-Holstein und den südlichen“. Konkret wird für Brandenburg berechnet, dass bei einem Abstand von 2000 m zur Wohnbebauung noch 22 GW Potential verbleiben und bei 1.800 Metern Abstand so- gar noch 36 GW. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse dieser Studie und wie werden diese in eine Überarbeitung der Energiestrategie mit einbezogen? zu Frage 4: Die Landesregierung weist zunächst darauf hin, dass sich das in der Frage genannte Leistungspotenzial von 22 GW bzw. 36 GW bei einem Abstand von 2.000 m bzw. 1.800 m in Summe auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein bezieht und keineswegs nur auf Brandenburg. Grundlage der in der Frage genannten Studie des Umweltbundesamtes (UBA) ist wiederum die ebenfalls vom UBA herausgegebene Studie „Potenzial der Windener- gie an Land“ vom Juni 2013. Dort werden folgende, wesentliche Hinweise gegeben (Zitat): „1. Das tatsächlich realisierbare Potenzial für die Windenergienutzung an Land ist deutlich geringer einzuschätzen. 2. Die Studie ist nicht als Grundlage oder Empfehlung für die Planungs- und Ge- nehmigungspraxis der Länder oder Kommunen geeignet“. Auch auf Grund der Tatsache, dass die vorgenannte Studie viele Ausschlusskriterien gar nicht erfasst hat – als Beispiele seien der Artenschutz, Wasserschutz- und Über- schwemmungsgebiete, Einflussbereiche durch zivile und militärische Funk- und Ra- daranlagen, Rohstoffsicherungsflächen und Bergbaugebiete genannt – ist deren Be- rücksichtigung bei der Weiterentwicklung der Energiestrategie 2030 nicht zweckmä- ßig. Frage 5: Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Energiestrategie 2030 im Hinblick auf den Ausbau weiterer Erzeugerkapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien angepasst werden müsste, da wirtschaftliche Speicher fehlen und die Systemintegra- tion der erneuerbaren Energien nicht ausreichend gewährleistet ist? Wenn nein, wa- rum nicht? Wenn ja, wie wird dies in die Energiestrategie 2030 einbezogen? zu Frage 5: In der Energiestrategie 2030 ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung an die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und bun- desdeutscher Ebene verankert. Eine Berücksichtigung technischer Entwicklungen und neuer Erkenntnisse wird in diesem Zusammenhang erfolgen.