Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1363 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 479 der Abgeordneten Steeven Bretz und Dierk Homeyer der CDU-Fraktion Drucksache 6/1041 Tourismusmarketing in der Landeshauptstadt Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 479 vom 02.04.2015: Laut der Vergabekammer des Landeswirtschaftsministeriums hat die Landeshaupt- stadt Potsdam den Zuschlag für das Tourismusmarketing rechtswidrig vergeben. An- geblich hat die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung einen Dienstleistungsver- trag unter Missachtung einer europaweiten Ausschreibung freihändig an eine lan- deseigene Gesellschaft vergeben und dabei einen Mitbewerber ausgeschlossen. Der Mitbewerber hat gegen das Ausschreibungsverfahren erfolgreich geklagt. Der Ver- trag zwischen der Landeshauptstadt und der landeseigenen Gesellschaft ist gemäß der Medienberichterstattung daher bis auf Weiteres „schwebend unwirksam“. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Einzelheiten über das Auswahlverfahren der Stadtverwaltung Potsdam sind der Landesregierung bekannt? 2. Wann und mit welcher Frist wurde das Tourismusmarketing für die Landes- hauptstadt Potsdam ausgeschrieben (bitte genaue Daten)? 3. Wie viele Bewerber gibt es in diesem Ausschreibungsverfahren? 4. Liegt das Angebot der Glücksburg Consulting AG (GLC) kostenmäßig über oder unter dem der Tourismus Marketing Brandenburg (TMB)? 5. Ist das Angebot der GLC inhaltlich gleichwertig dem Angebot der TMB? 6. Welche Umstände haben in diesem Ausschreibungsverfahren zu dem Interims- vertrag mit der TMB geführt? 7. Inwiefern ist es richtig, dass der rechtliche Vertragszustand zwischen der Lan- deshauptstadt Potsdam und der TMB derzeit „schwebend unwirksam“ sei? 8. Wie bewertet die Landesregierung die Begründung der städtischen Wirtschafts- förderung Potsdam, das Verfahren sei „zu komplex und zeitintensiv“, um recht- zeitig abgeschlossen zu werden? 9. Welche Gründe sieht die Landesregierung für die eingetretene Situation? 10. Inwiefern hält die Vergabekammer des Wirtschaftsministeriums eine außerge- richtliche Einigung mit der Landeshauptstadt Potsdam für möglich? 11. Welche Vorschläge hat die Landesregierung, die eingetretene Situation zu lö- sen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Einzelheiten über das Auswahlverfahren der Stadtverwaltung Potsdam sind der Landesregierung bekannt? Frage 2: Wann und mit welcher Frist wurde das Tourismusmarketing für die Landeshauptstadt Potsdam ausgeschrieben (bitte genaue Daten)? Frage 3: Wie viele Bewerber gibt es in diesem Ausschreibungsverfahren? Frage 4: Liegt das Angebot der Glücksburg Consulting AG (GLC) kostenmäßig über oder un- ter dem der Tourismus Marketing Brandenburg (TMB)? Frage 5: Ist das Angebot der GLC inhaltlich gleichwertig dem Angebot der TMB? Frage 6: Welche Umstände haben in diesem Ausschreibungsverfahren zu dem Interimsver- trag mit der TMB geführt? zu den Fragen 1 - 6: Die Fragen beziehen sich auf ein formales, laufendes Vergabeverfahren der Landes- hauptstadt Potsdam. Die Landesregierung hat hierzu keine Kenntnis. Frage 7: Inwiefern ist es richtig, dass der rechtliche Vertragszustand zwischen der Landes- hauptstadt Potsdam und der TMB derzeit „schwebend unwirksam“ sei? zu Frage 7: Der Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 11. März 2015 ist nicht in Bestandskraft erwachsen. Es wurde sofortige Beschwerde vor dem Vergabe- senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erhoben. Die dem Verfahrens- stand Rechnung tragende Einschätzung des rechtlichen Vertragszustandes ist von den Vertragsparteien vorzunehmen. Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung die Begründung der städtischen Wirtschaftsförde- rung Potsdam, das Verfahren sei „zu komplex und zeitintensiv“, um rechtzeitig abge- schlossen zu werden? Frage 9: Welche Gründe sieht die Landesregierung für die eingetretene Situation? zu den Fragen 8 und 9: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Begründungen oder eingetretene Situatio- nen außerhalb ihrer Zuständigkeit zu bewerten. Frage 10: Inwiefern hält die Vergabekammer des Wirtschaftsministeriums eine außergerichtli- che Einigung mit der Landeshauptstadt Potsdam für möglich? zu Frage 10: Die Frage zu den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung können aus- schließlich die Verfahrensbeteiligten beantworten. Frage 11: Welche Vorschläge hat die Landesregierung, die eingetretene Situation zu lösen? zu Frage 11: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, zu laufenden Verfahren im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Vorschläge zu unterbreiten.