Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1364 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 488 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Dierk Homeyer der CDU-Fraktion Drucksache 6/1065 Wasserbauliche Maßnahmen am Bretterschen Graben und Wulkower Bogen Wortlaut der Kleinen Anfrage 488 vom 08.04.2015: Im Bereich Bretterscher Graben und Wulkower Bogen ist die Umsetzung verschie- dener wasserbaulicher Maßnahmen geplant. Damit verbunden ist angeblich auch die Anlage neuer Gräben bzw. neuer Grabenverläufe. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche wasserbaulichen Maßnahmen sind im Bereich Bretterscher Graben und Wulkower Bogen im Einzelnen geplant? 2. Wer ist der Projektträger der zuvor genannten Maßnahmen und wie erfolgt die Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen? 3. Welche hydrologischen Auswirkungen werden die geplanten wasserbaulichen Maßnahmen jeweils auf das Abflussregime und die angrenzenden Flächen haben ? (bitte die Auswirkungen für jede einzelne Maßnahme beschreiben) 4. Wurden einzelne Maßnahmen bereits umgesetzt? Wenn ja, wer genehmigte die Umsetzung? 5. Werden im Rahmen der geplanten wasserbaulichen Maßnahmen am Bretterschen Graben und Wulkower Bogen auch neue Gräben angelegt bzw. bisherige Grabenverläufe geändert? Wenn ja, welcher Funktion dienen die neuen Gräben bzw. Grabenverläufe? 6. Wann werden die erforderlichen Planfeststellungs- bzw. -genehmigungsverfahren eröffnet und durchgeführt? 7. Wurden betroffene Grundeigentümer im Rahmen der Konzeption der wasserbaulichen Maßnahmen beteiligt? Wenn ja, wann? 8. Werden im Zuge der Umsetzung und Realisierung der einzelnen Maßnahmen auch Grundstücke Dritter in Anspruch genommen? Wenn ja, welche legitimierenden Regelungen wurden seitens des Projektträgers mit betroffenen Dritten getroffen ? 9. Wurde bzw. wird vor der Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahmen eine FFHVerträglichkeitsprüfung seitens des Projektträgers durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? 10. Welche Gewässerunterhaltungsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren im Bretterschen Graben durch den zuständigen Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree durchgeführt? (bitte auflisten) Wie bewertet die Untere Wasserbehörde den Unterhaltungszustand des Bretterschen Grabens? 11. In der Antwort in Drucksache 5/7919 teilte das damalige Mitglied der Landesregierung mit, dass der WLV ein nachträgliches Plangenehmigungsverfahren für damals bereits realisierte, aber bis dahin nicht genehmigte Rigolen im Bereich der Gemeinde Grünheide bei der Oberen Wasserbehörde beantragte. Wann wurden die Rigolen durch die Obere Wasserbehörde genehmigt und wurde für die Realisierung der Rigolen Grundeigentum Dritter in Anspruch genommen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Brettersche Graben ist Gewässer II. Ordnung und entwässert als Vorfluter der Müggelspree Landwirtschaftsflächen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Erkner (siehe Anlage 1). Am Bretterschen Graben traten bereits in der Vergangenheit Ge- ruchsbelästigungen der Anwohner vor allem in den Sommermonaten und nach den Starkregenereignissen 2010/2011 Vernässungen der landwirtschaftlichen Flächen auf. Ursachen und Lösungsmöglichkeiten wurden in der AG Müggelspree 2012/2013 diskutiert. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass zunächst ein Gutachten zu erarbeiten ist, im Rahmen dessen eine Bestandsaufnahme und Analyse der Vor-Ort-Situation erfolgen und darauf aufbauend Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden sollten. Für den Müggelspreeabschnitt Wulkower Bogen in der Gemeinde Grünheide (Mark) (siehe Anlage 1) wurde ein vergleichbares Verfahren vereinbart. Auch hier waren zunächst die Standort- und Problemsituation vor Ort gutachterlich zu untersuchen und Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten. In diesem Niederungsbereich traten eben- falls im Zuge der Starkregenereignisse 2010/2011 nasse Keller auf. Projektträger für beide Gutachten ist der Wasser- und Landschaftspflegeverband (WLV) „Untere Spree“. Die Finanzierung erfolgte als Fördermaßnahmen zur Verbes- serung des Landschaftswasserhaushaltes. Die Ergebnisse beider Gutachten zu den Maßnahmenkonzeptionen (keine Einzelmaßnahmen) wurden am 28. April in einer Sitzung der AG Müggelspree vom WLV vorgestellt. Frage 1: Welche wasserbaulichen Maßnahmen sind im Bereich Bretterscher Graben und Wulkower Bogen im Einzelnen geplant? Frage 2: Wer ist der Projektträger der zuvor genannten Maßnahmen und wie erfolgt die Finanzierung der jeweiligen Maßnahmen? Frage 3: Welche hydrologischen Auswirkungen werden die geplanten wasserbaulichen Maßnahmen jeweils auf das Abflussregime und die angrenzenden Flächen haben? (bitte die Auswirkungen für jede einzelne Maßnahme beschreiben) Frage 4: Wurden einzelne Maßnahmen bereits umgesetzt? Wenn ja, wer genehmigte die Umsetzung ? Frage 5: Werden im Rahmen der geplanten wasserbaulichen Maßnahmen am Bretterschen Graben und Wulkower Bogen auch neue Gräben angelegt bzw. bisherige Grabenverläufe geändert? Wenn ja, welcher Funktion dienen die neuen Gräben bzw. Grabenverläufe ? Frage 6: Wann werden die erforderlichen Planfeststellungs- bzw. -genehmigungsverfahren eröffnet und durchgeführt? Frage 7: Wurden betroffene Grundeigentümer im Rahmen der Konzeption der wasserbaulichen Maßnahmen beteiligt? Wenn ja, wann? Frage 8: Werden im Zuge der Umsetzung und Realisierung der einzelnen Maßnahmen auch Grundstücke Dritter in Anspruch genommen? Wenn ja, welche legitimierenden Regelungen wurden seitens des Projektträgers mit betroffenen Dritten getroffen? Frage 9: Wurde bzw. wird vor der Umsetzung der wasserbaulichen Maßnahmen eine FFHVerträglichkeitsprüfung seitens des Projektträgers durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? zu den Fragen 1 bis 9: Am 28. April 2015 wurden die gutachterlichen Maßnahmenkonzeptionen zu beiden Projekten durch den WLV „Untere Spree“ vorgestellt. Konkrete Maßnahmenplanungen liegen damit noch nicht vor. Weiterführende Planungen zu einzelnen Maßnahmen erfolgen im weiteren Planungsprozess auf Grundlage dieser Konzeptionen. Dabei werden die Betroffenen und die Stadt Erkner bzw. die Gemeinde Grünheide (Mark) einbezogen. Während der Konzeptionserarbeitung wurden auch noch keine Grundeigentümer beteiligt. Die Klärung der Flächenverfügbarkeit und die Beteiligung der Grundeigentümer wird im Rahmen der konkreten Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphase III-IV der HOAI) im weiteren Planungsprozess erfolgen. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist für Maßnahmen erforderlich, die im FFH-Gebiet liegen bzw. wenn sie sich auf ein FFH-Gebiet auswirken können. Im Rahmen des weiteren Planungsprozesses wird auch dieser Sachverhalt im Zusammenhang mit den jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen zu den konkreten Maßnahmen geprüft . Zur Untersetzung der Maßnahmenkonzeption für den Bretterschen Graben wird seit Oktober / November 2014 ein Feldversuch zur Ermittlung des optimalen Durchflusses im Bretterschen Graben mit Zustimmung der Unteren und Oberen Wasserbehörden durchgeführt. Diese Untersuchung ist notwendig, da der Brettersche Graben im Bereich des Mahlbusens des ehemaligen Schöpfwerkes illegal verdämmt wurde. Der fehlende Durchfluss zum Dämeritzsee führte seitdem zu starken Geruchsbelästigungen in Erkner. Das Ziel des Feldversuches ist es, Maßnahmen zu entwickeln und zu prüfen, die die Geruchsbelästigungen beseitigen, ohne die landwirtschaftlichen Flächen in ihrer Bewirtschaftbarkeit einzuschränken. Der Feldversuch beinhaltet die Einrichtung von vier Rohren mit einer Durchflusskapazität von insgesamt 200 l/s und eine stufenweise Beschickung des Bretterschen Grabens. Die Ergebnisse des Versuches werden derzeit vom WLV ausgewertet und in der AG Müggelspree vorgestellt. Frage 10: Welche Gewässerunterhaltungsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren im Bretterschen Graben durch den zuständigen Wasser- und Landschaftspflegeverband Untere Spree durchgeführt? (bitte auflisten) Wie bewertet die Untere Wasserbehörde den Unterhaltungszustand des Bretterschen Grabens? zu Frage 10: Im Jahr 2012 erfolgten umfangreiche Holzungs- und Sedimentationsentnahmen. Müll und Unrat wurden in Größenordnungen entnommen und entsorgt (s. Fotodokumentation Anlage 2). 2014 erfolgte per Mähkorbeinsatz eine Sohlkrautung des Bretterschen Grabens. Der WLV teilte mit, dass eine im Jahr 2014 beabsichtigte wiederholte Sedimententnahme und angekündigte Unterhaltungsmaßnahme dem WLV durch den auf den Flächen wirtschaftenden Landwirt am 25. März 2014 schriftlich untersagt worden ist. In den Jahren 2013, 2014 und 2015 haben mehrfach Ortsbesichtigungen durch die Untere Wasserbehörde (uWB) stattgefunden. Der Unterhaltungszustand des Bretterschen Grabens wird von der uWB wie folgt bewertet: Der Brettersche Graben ist in einer Art und Weise unterhalten, dass der ordnungsgemäße Abfluss gewährleistet ist (ausreichender Querschnitt). Es wird darauf hingewiesen , dass das Gefälle des Bretterschen Grabens bis zur Mündung in den Dämeritzsee sehr gering ist. Der resultierende Durchfluss ist daher ebenso gering (Ausspiegelung mit dem Dämeritzsee). Eine Sedimententnahme sollte für das Jahr 2015 zur Minderung der Geruchsbelästigung in Betracht gezogen werden. Frage 11: In der Antwort in Drucksache 5/7919 teilte das damalige Mitglied der Landesregierung mit, dass der WLV ein nachträgliches Plangenehmigungsverfahren für damals bereits realisierte, aber bis dahin nicht genehmigte Rigolen im Bereich der Gemeinde Grünheide bei der Oberen Wasserbehörde beantragte. Wann wurden die Rigolen durch die Obere Wasserbehörde genehmigt und wurde für die Realisierung der Rigolen Grundeigentum Dritter in Anspruch genommen? zu Frage 11: Die Anlage von Rigolen ist Teil der Maßnahmen des Pilotprojektes „Verbesserung der Vernetzung der Müggelspree mit ihrer Aue“. Das Projekt wurde in einem nachträglichen Plangenehmigungsverfahren mit Bescheid vom 20.03.2015 durch die Obere Wasserbehörde (oWB) genehmigt. Für die Realisierung der Rigolen wurde Grundeigentum Dritter in Anspruch genommen. Die Zustimmungserklärungen der Eigentümer hierfür wurden vorgelegt. Ob bei der Anlage einer der 4 Tümpel, ebenfalls Maßnahmen des Pilotprojektes, Flächen Dritter unberechtigt in Anspruch genommen wurden, ist abschließend noch zu prüfen. Die oWB beauflagte den Projektträger , die Tümpel nach Fertigstellung einzumessen und die Koordinaten der oWB zu übergeben. Anlage 1 zur KA 488: - Oberer Kartenausschnitt: Müggelspree mit den beiden Projektgebieten (gelb), Quelle: WLV Untere Spree - Unterer Kartenausschnitt links: Projektbereich Bretterscher Graben - Unterer Kartenausschnitt rechts: Projektbereich Wulkower Bogen Unterhaltungsmaßnahmen 2012 am Bretterschen Graben Bild 1 Entnahme von Gehölzen zur Wiederherstellung der Erreichbarkeit Bild 2 Sedimententnahme mit Hilfe eines kleinen Kettenbaggers an schwer zugängigen Grabenabschnitten Unterhaltungsmaßnahmen 2012 am Bretterschen Graben Bild 3 Sedimententnahme hier in der nähe des Schulungszentrums, Das Holz wurde geschreddert bzw. von der Fläche abtransportiert Bild 4 Sedimententnahme mittels einen großen Kettenbaggers an gut zugängigen Grabenabschnitten Unterhaltungsmaßnahmen 2012 am Bretterschen Graben Bild 5 Breitflächig abgelegte Sedimente und entnommener Müll Bild 6 Beräumung der in Anspruch genommenen Fläche durch Mitarbeiter des Wasser- und Landschaftspflege verbandes Unterhaltungsmaßnahmen 2012 am Bretterschen Graben Bild 7 Umfang des 2012 aus dem Gewässerbett entnommenen Mülls aus dem Bretterschen Graben Bild 8 Abtransport und Entsorgung des abgesammelten Mülls an der Altbuchhorster Straße südlicher Bereich