Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1375 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 486 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/1048 Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt Neustadt/Dosse Wortlaut der Kleinen Anfrage 486 vom 08.04.2015: In letzter Zeit sind Pläne bekannt geworden das Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt im Zuge der Verwaltungsreform dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuzu- ordnen. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie hoch sind die jährlichen Kosten des Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt? 2.) Wie wird der kulturelle Wert des Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt bewertet? 3.) Welche Möglichkeiten prüft das Land um die Zukunft des Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt zu sichern? Wie sehen diese im einzelnen aus? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die jährlichen Kosten des Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt? zu Frage 1: Die Kosten belaufen sich im Durchschnitt der letzten fünf Jahre auf 6,87 Mio. Eu- ro/Jahr, darunter Abschreibungen in Höhe von 1,84 Mio. Euro/Jahr. Frage 2: Wie wird der kulturelle Wert des Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt bewer- tet? Zu Frage 2: Das 1788 von König Friedrich Wilhelm ll. gegründete Haupt- und Landgestüt Neu- stadt (Dosse) hat als größte Gestütsanlage Deutschlands eine hohe kulturhistorische Bedeutung. Es ist Bestandteil des preußischen Kulturerbes des Landes Brandenburg und steht mit seinen klassizistischen Anlagen und großen Teilen des Landschafts- raumes nach dem Gutachten des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmal- pflege und Archäologisches Landesmuseum vom 18.08.2003 gemäß § 2 Absatz 1 Denkmal-schutzgesetz unter Denkmalschutz. Das schlossartige Landstallmeister- haus im Hauptgestüt gilt heute als Kleinod preußischer Baukunst. Gleichzeitig pflegt das Haupt- und Landgestüt Neustadt (Dosse) das lebendige Kulturgut „Pferd“. Frage 3: Welche Möglichkeiten prüft das Land um die Zukunft des Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt zu sichern? Wie sehen diese im einzelnen aus? Zu Frage 3: Zur Sicherung der Zukunft des Brandenburgisches Haupt- und Landgestüt wurde als Handlungsgrundlage ein Konsolidierungskonzept erarbeitet. Das Konzept, dem der Landtagsausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft auf der Sitzung am 17.01.2013 zustimmte, wurde am 26.02.2013 vom Stiftungsrat einstimmig beschlos- sen. Im Konzept sind die Maßnahmen für ein wirtschaftliches zweckorientiertes Handeln festgeschrieben. Ein tragendes Element für die Zukunft der Stiftung ist die Sicherung des Zuschussbedarfes. Für die Planung bis 2018 ist die Verstetigung des Betriebs- kostenzuschusses (Personalkostenzuschuss für Aufgaben im allgemeinen Interesse) in Höhe von rd. 2,1 Mio. Euro/Jahr maßgeblich. Im Haushaltsentwurf 2015/16 ist der Betriebskostenzuschuss an die Stiftung mit 2,1 Mio. Euro/Jahr berücksichtigt. Auf der Stiftungsratssitzung am 06.05.15 wird das Ergebnis der ersten Evaluierung des Konzeptes vorgestellt.