Datum des Eingangs: 18.11.2014 / Ausgegeben: 24.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/138 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 27 des Abgeordneten Dierk Homeyer der CDU-Fraktion Drucksache 6/54 Wortlaut der Kleinen Anfrage 27 vom 21.10.2014: Baumaßnahmen am Schienennetz zwischen Erkner und Ostkreuz Bis Ende des Jahres sind für den Bereich zwischen Erkner und Ostkreuz umfangreiche Baumaßnahmen und damit einhergehend massive Sperrungen angekündigt. Dies zieht für die Einwohner der Region Schöneiche/Wolters-dorf/Erkner/Grünheide/Gosen erhebliche Einschränkungen nach sich. Davon sind auch die Besucher des Stadions des 1. FC Union massiv betroffen. Von Mitte September bis zum Jahresende soll an 11 von 15 Wochenenden und zusätzlich dazu im Oktober für eine gesamte Woche die S-Bahn-Strecke voll gesperrt werden. Der in diesem Zeitraum angebotene Schienenersatzverkehr wird die Fahrzeit effektiv mindestens verdoppeln. Für die Jahre 2015 und 2016 sind bereits jetzt weitere umfangreiche Sperrungen angekündigt, sowie eine eingleisige Betriebsführung der S-Bahn-Linie 3 während der ebenfalls angekündigten Bauarbeiten an den Fernbahngleisen zwischen Ostkreuz und Erkner in den folgenden Jahren. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen über anstehende Bauarbeiten am Schienennetz zwischen Erkner und Ostkreuz liegen der Landesregierung vor? 2. Seit wann ist die Landesregierung über die Baumaßnahmen und die damit einhergehenden Auswirkungen auf den Fahrplan der S-Bahn-Linie 3 informiert? 3. Warum findet z.B. bei Bauarbeiten kurz vor Erkner eine Vollsperrung statt und nicht nur eine Sperrung des betroffenen Streckenabschnitts? 4. Welche Vorgaben der Landesregierung und des VBB gibt es gegenüber der Deutschen Bahn AG und der S-Bahn-Berlin GmbH hinsichtlich einer angemessenen, die Bedürfnisse der Fahrgäste angemessen in Betracht ziehenden, Information bei Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die für den Ausbau verantwortliche DB Netz AG nicht unverhältnismäßige Streckensperrungen durchsetzt? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung auf die DB Netz AG und die S-Bahn Berlin GmbH einzuwirken, damit die Sperrungen auf das absolut nötige Maß reduziert werden und nicht wegen Arbeiten an kleinen Teilbereichen und zu bestimmten Zeiten (nur nachts) die Strecke zwischen Köpenick und Erkner am ganzen Wochenende gesperrt wird? 6. Ist für die anstehende eingleisige Betriebsführung der S-Bahn-Linie 3 während des Ausbaus der Fernverkehrsstrecke eine Erweiterung des Angebots des RE 1 zur Entlastung geplant? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Informationen über anstehende Bauarbeiten am Schienennetz zwischen Erkner und Ostkreuz liegen der Landesregierung vor? Zu Frage 1: Die in den kommenden Jahren anstehenden Arbeiten an den Gleisen des Fern-, Regional- und Güterverkehrs zwischen Erkner und Berlin (Ausbau für eine Streckenhöchstgeschwindigkeit von 160 km/h als Bestandteil der Ausbaustrecke Berlin – Frankfurt (Oder)) erfordern zeitweilig eine abschnittsweise eingleisige Betriebsführung auf den unmittelbar benachbarten Gleisen der S-Bahn-Linie S3, um die erforderliche Baufreiheit zu schaffen. Diese eingleisige Betriebsführung ist mit der vorhandenen Zugsicherungstechnik der S-Bahn-Strecke nicht möglich. Deshalb ist als Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Gleise des Fern-, Regional- und Güterverkehrs zunächst der Ersatz der bisherigen Zugsicherungstechnik der S-Bahn-Gleise durch neue Zugsicherungseinrichtungen (Elektronisches Stellwerk – ESTW) erforderlich, der nach gegenwärtigem Planungsstand im Abschnitt Karlshorst – Erkner bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen sein soll. Dies erfordert die Totalsperrung unterschiedlicher Abschnitte der S3 an zahlreichen Wochenenden im Zeitraum ab Spätsommer 2014 bis ins Jahr 2015 hinein. Im Jahr 2016 sind weitere Arbeiten im Abschnitt Ostkreuz – Karlshorst erforderlich. Frage 2: Seit wann ist die Landesregierung über die Baumaßnahmen und die damit einhergehenden Auswirkungen auf den Fahrplan der S-Bahn-Linie 3 informiert? Zu Frage 2: Die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) übernimmt im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg die Angebotsplanung und Bestellung sowie das Vertragscontrolling für die Verkehrsleistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Hierzu gehören sowohl der Regionalverkehr als auch die S-Bahn. Die grundsätzliche Information über die Wochenendsperrungen auf der S3 ab September 2014 lag dem VBB ab Februar 2014 vor. Die Abstimmungen zu Details der Ersatzkonzepte begannen im Sommer 2014. Angesichts der Vielzahl der Baumaßnahmen erfolgt die direkte Einbeziehung der Verkehrsverwaltungen der Länder nur bei mehrwöchigen Sperrungen zentraler Abschnitte. Dies war hier nicht der Fall. Frage 3: Warum findet z.B. bei Bauarbeiten kurz vor Erkner eine Vollsperrung statt und nicht nur eine Sperrung des betroffenen Streckenabschnitts? Zu Frage 3: Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Zugsicherungstechnik entlang der S-Bahn-Linie S3 werden in den gesamten gesperrten Abschnitten u.a. Tiefbauarbeiten für die Kabelverlegung und für die Errichtung von Signalfundamenten durchgeführt. Diese Arbeiten können nur im Rahmen einer Vollsperrung durchgeführt werden. Frage 4: Welche Vorgaben der Landesregierung und des VBB gibt es gegenüber der Deutschen Bahn AG und der S-Bahn-Berlin GmbH hinsichtlich einer angemessenen, die Bedürfnisse der Fahrgäste angemessen in Betracht ziehenden, Information bei Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs? Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die für den Ausbau verantwortliche DB Netz AG nicht unverhältnismäßige Streckensperrungen durchsetzt? Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung auf die DB Netz AG und die S-Bahn Berlin GmbH einzuwirken, damit die Sperrungen auf das absolut nötige Maß reduziert werden und nicht wegen Arbeiten an kleinen Teilbereichen und zu bestimmten Zeiten (nur nachts) die Strecke zwischen Köpenick und Erkner am ganzen Wochenende gesperrt wird? Zu Fragen 4 und 5: Grundsätzlich sind die Auswirkungen von Bauarbeiten für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten . So werden Betriebsbeschränkungen nach Möglichkeit auf verkehrsarme Zeiten gelegt und Vollsperrrungen nur vorgenommen, wenn sie unvermeidbar sind. Der VBB prüft in Vertretung der Länder Berlin und Brandenburg vor dem Hintergrund der jeweils durchzuführenden Arbeiten Dauer und Umfang der Umfang der Sperrungen. Die Sperrungen von unterschiedlichen Teilabschnitten der S3 an zahlreichen Wochenenden sowie die neuntägige durchgehende Sperrung während der Herbstferien sind vor diesem Hintergrund als unvermeidbar zu bewerten. Im vorliegenden Fall werden beispielsweise die ohnehin erforderlichen Sperrpausen dazu genutzt, im Abschnitt Erkner – Wilhelmshagen zusätzliche Instandhaltungsarbeiten am Oberbau durchzuführen, um weitere Sperrungen für diese Arbeiten zu vermeiden . Im Falle von Betriebsbeschränkungen ist die S-Bahn Berlin GmbH durch die Regelungen des Verkehrsvertrages gehalten, die Fahrgäste über geeignete Informationsmedien zu informieren. Die Auswahl jeweils geeigneter Informationsmedien ist dabei unter Berücksichtigung von Umfang und Dauer der baubedingten verkehrlichen Einschränkungen zu bewerten. Im vorliegenden Fall sind die Fahrgäste durch Flyer, auf der Webseite der S-Bahn Berlin GmbH und die Kundenzeitschrift Punkt3 über die bevorstehenden Bauarbeiten informiert worden. Die Fahrgastinformation vor Ort während der Sperrungen sowie in deren unmittelbarem Vorfeld erfolgt mittels Laufschriften auf den Zugzielanzeigern, Ansagen auf den Stationen und in den Zügen sowie Schildern für die Wegeleitung zum Schienenersatzverkehr. Die S-Bahn Berlin GmbH liefert jeweils aktuelle Daten an den VBB, die in der elektronischen Fahrplanauskunft VBB-Fahrinfo berücksichtigt werden. Frage 6: Ist für die anstehende eingleisige Betriebsführung der S-Bahn-Linie 3 während des Ausbaus der Fernverkehrsstrecke eine Erweiterung des Angebots des RE 1 zur Entlastung geplant? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 6: Die Abstimmungen zum Jahresfahrplan 2016 sind noch nicht abgeschlossen, da u.a. die Auswirkungen der Baumaßnahmen an den Gleisen des Fern-, Regional- und Güterverkehrs auf die Betriebsführung des RE1 und der S3 noch nicht im Detail feststehen. Zum konkreten Verkehrsangebot im Jahresfahrplan 2016 kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.