Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1381 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 498 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1085 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität rechts" (PMK-rechts) - Februar, März 2015 Wortlaut der Kleinen Anfrage 498 vom 10.04.2015: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg be- wegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu er- kennen und zu analysieren, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden im Februar und März 2015 in dem Bereich „PMK- rechts“ (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte auf- führen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Störungen der Totenruhe, - Bildung einer kriminellen Vereinigung und - sonstige Straftaten. 2. Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeind- lich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomen- bereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Op- fer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? 5. Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Verei- nigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landes- regierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? 6. Aus welchen Straftaten setzen sich die „sonstigen Straftaten“ im Phänomenbe- reich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Katego- rien im Februar und März 2015? 7. Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufge- schlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. 8. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Februar und März 2015 in dem Bereich „PMK-rechts“ (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Störungen der Totenruhe, - Bildung einer kriminellen Vereinigung und - sonstige Straftaten. zu Frage 1: Für die Monate Februar und März 2015 wurden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) bisher 180 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts- registriert (Stand 14.04.2015). Die nachfolgende Tabelle enthält eine Auflistung gemäß der Fragestellung: Kategorie Anzahl der Fälle Februar und März 2015 Gewaltdelikte 11 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 1 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 168 Gesamt 180 Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Für die Monate Februar und März 2015 wurden bisher elf politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten registriert. Diese sind alle als extremistisch bewertet worden. Eine Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbe- reich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für die Monate Februar und März 2015 wurden bisher keine terroristischen Strafta- ten für den Bereich PMK-rechts erfasst. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Ka- meradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für die Monate Februar und März 2015 wurde bisher eine Straftat gemäß § 168 StGB Störung der Totenruhe für den Bereich PMK-rechts registriert. Diese wurde am 22.03.2015 in Bernau, Landkreis Barnim, begangen. Tatverdächtige konnten bislang nicht ermittelt werden. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereini- gungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um wel- che Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Land- kreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Struktu- ren, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Straftaten der Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 StGB sowie der Bil- dung terroristischer Vereinigungen gemäß § 129a StGB, die in den Bereich PMK- rechts fallen, wurden für die Monate Februar und März 2015 bisher nicht registriert. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die „sonstigen Straftaten“ im Phänomen-bereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Februar und März 2015? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 168 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verstoß gegen ein Vereinigungsver- bot § 85 StGB 1 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 116 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 16 Beleidigung § 185 StGB 14 Nötigung § 240 StGB 2 Bedrohung § 241 StGB 2 Diebstahl § 242 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 9 Gemeinschädliche Sachbeschädi- gung § 304 StGB 1 Verstoß gegen Versammlungsge- setz 4 Verstoß gegen Sprengstoffgesetz 1 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 168 Frage 7: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüs- selt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Frage 8: Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu den Fragen 7 und 8: Die Fragestellungen zu den Nachmeldungen enthalten keine Aussagen, auf welche Daten Bezug genommen wird und können daher nicht beantwortet werden. Stand: 14.04.2015 Anlage Lfd. Nr. Delikt (§§) Tatzeit Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Unterthemenfelder Anzahl der ermittelten Tat- verdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Nationalität bzw. Herkunftsland der Opfer 1 223 19.02.2015 Cottbus Cottbus/Spree-Neiße fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 deutsch 2 224 21.02.2015 Wittstock Oberhavel gegen Links 3 1 deutsch 3 224 26.02.2015 Brück Potsdam-Mittelmark Antisemitismus 2 1 deutsch 4 224 28.02.2015 Wittenberge Prignitz fremdenfeindlich, Rassismus, Religion 3 1 deutsch 5 223 06.03.2015 Cottbus Cottbus/Spree-Neiße gegen sonstige politische Gegner, Verherrlichung/Propaganda 0 1 deutsch 6 223 09.03.2015 Brandenburg an der Havel Brandenburg/Havel fremdenfeindlich, Rassismus 0 1 kenianisch 7 223 20.03.2015 Forst (Lausitz) Cottbus/Spree-Neiße Ausländer-/Asylthematik, fremdenfeindlich 1 5 syrisch 8 125 21.03.2015 Frankfurt (Oder) Oder-Spree/ Frankfurt (Oder) Verherrlichung/Propaganda, fremdenfeindlich, Ausländer-/Asylthematik 10 2 syrisch 9 113 25.03.2015 Eberswalde Barnim gegen den Staat, Polizei 1 k. A. k. A. 10 113 26.03.2015 Cottbus Cottbus/Spree-Neiße gegen den Staat, Polizei 1 k. A. k. A. 11 306 30.03.2015 Fehrbellin Ostprignitz-Ruppin fremdenfeindlich 0 k. A. k. A. Politisch motivierte Kriminalität -rechts- zu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts-