Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1384 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 524 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1161 Hartz IV nach drei Monaten? Wortlaut der Kleinen Anfrage 524 vom 17.04.2015: In einem Gutachten von EU-Generalanwalt Melchior Wathelet für den Europäischen Gerichtshof heißt es, dass arbeitssuchende EU-Ausländer bzw. EU-Bürger in Einzel- fällen Anspruch auf Hartz IV haben, wenn sie zuvor länger als drei Monate bei uns gearbeitet haben. Damit besteht die sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass sich der EUGH dieser Auffas- sung anschließt. Somit wäre der Bezug von ALG II deutlich einfacher möglich. Bisher gilt: EU-Ausländer müssen mindestens ein Jahr hierzulande gearbeitet haben, damit sie ein Anrecht auf Stütze haben. Damit droht eine schwere Beeinträchtigung für die Arbeitsfähigkeit der Sozialgerichte in Brandenburg. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele EU-Ausländer haben bisher in Brandenburg Leistungen nach dem Sozialgesetz beantragt? 2. Wie schlüsseln sich diese Leistungsbezieher nach Nationalitäten auf? 3. Was gedenkt die Landesregierung gegen solche Antragsteller zu unternehmen? 4. Welche Gegenstrategien wird die Landesregierung vorsorglich ergreifen? 5. Wie viele Mitarbeiter haben die Sozialgerichte in diesem Jahr neu eingestellt, um die Fülle Hartz-bezogener Klagen schneller zu bearbeiten? 6. Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung von der tatsächlichen Einrei- chung bis zum Bescheid? 7. Wie viele Prozent aller Bescheide werden in Brandenburg angefochten? 8. Wie lang beträgt die Verfahrensdauer? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele EU-Ausländer haben bisher in Brandenburg Leistungen nach dem Sozialgesetz beantragt? Frage 2: Wie schlüsseln sich diese Leistungsbezieher nach Nationalitäten auf? zu Fragen 1 und 2: Die Fragen werden zusammen beantwortet. Statistische Erhebungen zu den Anträgen auf Sozialleistungen liegen nicht vor. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse zur Anzahl der von EU-Ausländern gestellten Leistungsanträge vor. Frage 3: Was gedenkt die Landesregierung gegen solche Antragsteller zu unterneh- men? Frage 4: Welche Gegenstrategien wird die Landesregierung vorsorglich ergreifen? zu Fragen 3 und 4: Die Fragen werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung wird selbstverständlich nichts gegen die Antragstellenden un- ternehmen und auch keine Gegenstrategien ergreifen. Frage 5: Wie viele Mitarbeiter haben die Sozialgerichte in diesem Jahr neu einge- stellt, um die Fülle Hartz-bezogener Klagen schneller zu bearbeiten? zu Frage 5: Die Zahl der in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg im Jahr 2015 neu eingestellten Bediensteten kann den nachfolgenden Übersichten entnommen wer- den. Die geringe Zahl der bislang im Jahr 2015 vorgenommenen Neueinstellungen erklärt sich insbesondere vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung. Zu Vergleichszwecken erfolgen auch Angaben für das Jahr 2014. In der Darstellung wird zwischen Neueinstellungen, Versetzungen und Abordnungen aus anderen Ge- richtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit sowie der Entfristung bislang befristeter Arbeitsverträge unterschieden.. Auf eine Differenzierung zwischen Beschäftigten im Angestellten- und Beamtenverhältnis wurde im Bereich des nichtrichterlichen Diens- tes verzichtet. Die Zuweisung von Personal an die Sozialgerichte des Landes Brandenburg ist zwar vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Verfahrenseingänge in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II) erfolgt. Eine konkrete Zuordnung des neu eingestellten Personals zu den von den Sozialgerichten u. a. bearbeiteten „SGB-II-Angelegenheiten“ ist jedoch nicht möglich. Sozialgerichte des Landes Brandenburg*: Dienste Neueinstellun- gen Entfristun- gen Abordnun- gen** Versetzun- gen** Richter/- innen 201 4 7 entfällt 3 1 201 5 - entfällt 3 - Gehobe- ner Dienst*** 201 4 - - - 1 201 5 - - - - Mittlerer Dienst*** 201 4 3 1 4 - 201 5 1 - 2 1 Einfacher Dienst*** 201 4 - - - - 201 5 1 - - - * Die Angaben beziehen sich auf die Kopfzahl. ** Es erfolgen nur Angaben zu Versetzungen und Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit. *** Es wird nicht zwischen Beschäftigten im Angestellten- und Beamtenverhältnis differenziert. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg*: Dienste Neueinstellun- gen Entfristun- gen Abordnun- gen** Versetzun- gen** Richter/- innen 201 4 - entfällt - - 201 5 - entfällt - - Gehobe- ner Dienst*** 201 4 - - - - 201 5 - - - - Mittlerer Dienst*** 201 4 1 - - - 201 5 - - - - Einfacher Dienst*** 201 4 1 - - - 201 5 - - - - * Die Angaben beziehen sich auf die Kopfzahl. ** Es erfolgen nur Angaben zu Versetzungen und Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit. *** Es wird nicht zwischen Beschäftigten im Angestellten- und Beamtenverhältnis differenziert. Frage 6: Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung von der tatsächlichen Einreichung bis zum Bescheid? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Frage 7: Wie viele Prozent aller Bescheide werden in Brandenburg angefochten? zu Frage 7: Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden monatlich in dem Bericht „Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Widersprüche und Klagen SGB II“ detaillierte Angaben zu den anhängigen Widersprüchen und Klagen getrof- fen. Angesichts der fehlenden Angaben zur Bezugsgröße der ursprünglich erlasse- nen Ausgangsbescheide ist eine prozentuale Auswertung jedoch nicht möglich. Frage 8: Wie lang beträgt die Verfahrensdauer? zu Frage 8: Die durchschnittlichen Verfahrensdauern der Sozialgerichte des Landes Branden- burg und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg können den nachstehenden Übersichten entnommen werden. Die Geschäftszahlen der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg einschließ- lich der durchschnittlichen Verfahrensdauern beruhen auf den jährlichen Angaben der Gerichte, die vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg zusammengetragen und ausgewertet werden. Geschäftszahlen für das Gesamtjahr 2015 liegen noch nicht vor. Es erfolgen daher ausschließlich Angaben für das Jahr 2014. Sozialgerichte des Landes Brandenburg: Rechtsschutzverfahren Durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2014 Klageverfahren insgesamt ohne Eilverfah- ren 17,5 Monate Klageverfahren SGB II 16,3 Monate Eilverfahren insgesamt 1,3 Monate Eilverfahren SGB II 1,2 Monate Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Rechtsschutzverfahren Durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2014 Klageverfahren I. Instanz 16,5 Monate Einstweiliger Rechtsschutz in Verfahren nach § 29 SGG 3,0 Monate Berufungen insgesamt 19,3 Monate Berufungen SGB II 17,1 Monate Beschwerdeverfahren insgesamt ohne Beschwerden im einstweiligen Rechts- schutz 6,1 Monate Beschwerdeverfahren SGB II ohne Be- schwerden im einstweiligen Rechtsschutz 7,0 Monate Beschwerden im einstweiligen Rechts- schutz insgesamt 1,6 Monate Beschwerden im einstweiligen Rechts- schutz SGB II 1,6 Monate Einstweiliger Rechtsschutz insgesamt 1,5 Monate Einstweiliger Rechtsschutz SGB II 0,5 Monate