Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1385 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 515 der Abgeordneten Rainer Genilke und Henryk Wichmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/1137 Möglichkeiten der Förderung des Baus von Tierheimen Wortlaut der Kleinen Anfrage 515 vom 15. April 2015: Tierheime leisten einen wichtigen Beitrag im Tierschutz. Sie sorgen dafür, dass ab- gegebene Haustiere und Fundtiere bzw. herrenlose Tiere versorgt und in erforderli- chen Fällen medizinisch behandelt werden. Oftmals werden die im Land Branden- burg betriebenen Tierheime von den in den Regionen ansässigen Tierschutzvereinen betrieben. Der Bau eines Tierheims oder die Modernisierung bestehender Heime sind mit hohen Kosten verbunden, die die Tierschutzvereine in der Regel nicht auf- bringen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten gibt es im Land Brandenburg, den Bau eines neuen Tierheims mit öffentlichen Mitteln zu fördern? 2. Welche(s) Förderprogramm(e) können Tierschutzvereine ggf. in Anspruch nehmen? 3. In welcher Höhe stünden EU-, Bundes- oder Landesmittel im Rahmen einer Förderung zur Verfügung? 4. Welche Kommunen und Landkreise im Land Brandenburg haben mittlerweile eine Kastrationspflicht für Katzen eingeführt? 5. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, in welcher Höhe die jeweiligen Kommunen bzw. Landkreise, in denen eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen besteht, finanzielle Mittel aufgewendet wurden? Wenn ja, in welcher Höhe wurden entsprechende Mittel in den betreffenden Kommu- nen und Landkreisen in den vergangenen Jahren aufgewendet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz, die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten gibt es im Land Brandenburg, den Bau eines neuen Tierheims mit öffentlichen Mitteln zu fördern? zu Frage 1: Im Land Brandenburg gab es nach der Wende einen großen Nachholbedarf an Tier- heimplätzen. Die Förderung der Tierschutzvereine zur Unterbringung von Tieren wird durch das Ministerium seit 1992 durchgeführt und betrifft die Ausstattung und den Bau von Tierheimen, um dem hohen Bedarf an Tierheimplätzen im Land nachzu- kommen und eine möglichst flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Im Rahmen der anteiligen Projektförderung wurden seit 1992 bis heute 28 Tierschutz- vereine beim Aus- und Neubau der von ihnen betriebenen Tierheime mit insgesamt ca. 1.639.870 Euro über eine Förderung aus Lottomitteln des Ministeriums unter- stützt (jährlich bis zu 5 Vereine). Dies ist auch weiterhin notwendig. Die weiteren Fördermöglichkeiten für die Tierheime unter Zuhilfenahme von Lottomit- teln werden gegenwärtig im zuständigen MdJEV abgestimmt. Frage 2: Welche(s) Förderprogramm(e) können Tierschutzvereine ggf. in Anspruch nehmen? Frage 3: In welcher Höhe stünden EU-, Bundes- oder Landesmittel im Rahmen einer Förde- rung zur Verfügung? zu den Fragen 2 und 3: Es wurden bisher Projektfördermittel aus der Konzessionsabgabe Lotto für Tier- schutzvereine des Landes Brandenburg eingesetzt. Für die Eindämmung der Kat- zenpopulation im Land Brandenburg erhalten die Tierschutzvereine einen Zuschuss zu den tierärztlichen Operationskosten aus dem Titel 04 060 Kapitel 684 11 „Förderung von Maßnahmen des Tierschutzes durch Tierschutzvereine“. Für ca. 36 Tierschutzvereine im Land Brandenburg sind 51.100 Euro geplant (eine Katzenkastration kostet 100 Euro). Den Differenzbetrag zur ge- samten Betreuung und Versorgung der Tiere zahlt der Tierschutzverein von Mit- gliedsbeiträgen oder Spendengeldern. Frage 4: Welche Kommunen und Landkreise im Land Brandenburg haben mittlerweile eine Kastrationspflicht für Katzen eingeführt? zu Frage 4: Bisher besteht in der Stadt Luckenwalde eine Kastrationspflicht für Katzen. Frage 5: Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, in welcher Höhe die jeweili- gen Kommunen bzw. Landkreise, in denen eine Kastrationspflicht für Freigängerkat- zen besteht, finanzielle Mittel aufgewendet wurden? Wenn ja, in welcher Höhe wur- den entsprechende Mittel in den betreffenden Kommunen und Landkreisen in den vergangenen Jahren aufgewendet? zu Frage 5: Nein. Nach Auskunft der Stadt Luckenwalde hat sie für die Zeiträume von Au- gust/September 2014 bis in das Jahr 2015 10.000 Euro Zuschussmittel in den Haus- halt eingestellt, um die Kastrationspflicht für Katzen sicher zu stellen.