Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1409 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 508 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1107 Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz Wortlaut der Kleinen Anfrage 508 vom 14.04.2015: Im Einzugsbereich des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz (WAV) erhalten viele Bürger hohe Trink- und Abwasseranschlussbeitragsbescheide. Die Gebühren für Trink- und Abwasser sind im deutschlandweiten Vergleich sehr hoch. Gleichzeitig soll die Wasser- und Abwasser Gesellschaft mbH Sonnewalde des WAV über Aktiva und Rücklagen über mehrere Millionen Euro verfügen. Außerdem strebt der WAV anstatt einer Sanierung des Klärwerkes in Münchhausen den Bau einer Abwasserdrucküberleitung in das Klärwerk Lindena an. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Trink- und Abwassergebühren (Grundgebühr und Gebühr pro Kubikmeter) im WAV aufgeteilt nach den Versorgungs- und Entsorgungsgebieten Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gewesen? Wie bewertet die Landesregierung die Höhe dieser Gebühren? Gibt es in anderen Trink- und Abwasserverbänden des Landes Brandenburg und deren Entsorgungsgebieten höhere Trink- und Abwassergebühren als im Entsorgungsgebiet Sonnewalde? Wenn ja, in welchen? Wie hoch ist die durchschnittliche Trink- und Abwassergebühr aller Trink- und Abwasserverbände des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Auflistung der Trink- und Abwassergebühren in den Trink- und Abwasserverbänden des Landes Brandenburg und deren Entsorgungsgebieten beifügen) 2. Wie gedenkt die Landesregierung die Trink- und Abwassergebühren im WAV in Bezug auf das Versorgungs- und Entsorgungsgebiet Sonnewalde (auf das Durchschnittsniveau) zu senken? 3. Welche Auflagen und Erwartungen hat die Landesregierung an den WAV gestellt, um eine Gebührenminimierung auf Brandenburger Durchschnitt zu erreichen? 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Trink- und Abwasseranschlussbeiträge der Grundstückseigentümer im WAV aufgeteilt nach den Versorgungs- und Entsorgungsgebieten Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde? Wie hoch sind im jeweiligen Versorgungs- und Entsorgungsgebiet bei den Privatpersonen der niedrigste und der höchste zu zahlende Beitrag? Wie bewertet die Landesregierung die Höhe dieser Beiträge? Gibt es in anderen Trink- und Abwasserverbänden des Landes Brandenburg und deren Entsorgungsgebieten höhere Beiträge als im Entsorgungsgebiet Sonnewalde? Wenn ja, in welchen? Wie hoch ist der durchschnittliche Trink- und Abwasseranschlussbeitrag aller Trink- und Abwasserverbände des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Auflistung der Trink- und Abwasserbeiträgen in den Trink- und Abwasserverbänden des Landes Brandenburg und deren Entsorgungsgebieten beifügen) 5. Wie viel Fördermittel haben jeweils der WAV und das Entsorgungsgebiet Sonnewalde jeweils in den Jahren 1996 bis 2015 erhalten? 6. Sind weitre Fördermittel oder zusätzliche Finanzhilfen seitens des Landes aus dem Schuldenmanagement für den Abwasserbereich Sonnewalde vorgesehen? 7. Wie ist der WAV finanziell aufgestellt? Welche finanziellen Verbindlichkeiten, Schulden, Kredite und Passiva hat er auf der einen Seite und welches Vermögen, Kapital, Rücklagen, Einnahmen, Ansprüche und Aktiva andererseits? 8. Hat der WAV juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts gegründet? Wenn ja, welche? Welche finanziellen Verbindlichkeiten, Schulden, Kredite und Passiva haben diese juristischen Personen auf der einen Seite und welches Vermögen, Kapital, Rücklagen, Einnahmen, Ansprüche und Aktiva auf der anderen Seite? 9. Gehört die Wasser- und Abwasser Gesellschaft mbH Sonnewalde dem WAV oder ist diese anderweitig mit dem WAV verbunden? Welche finanziellen Verbindlichkeiten, Schulden, Kredite und Passiva hat diese juristischen Personen auf der einen Seite und welches Vermögen, Kapital, Rücklagen, Einnahmen, Ansprüche und Aktiva auf der anderen Seite? 10. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 die in den Kläranlagen Münchhausen und Lindena geklärten Abwassermengen? 11. Für wie viele Einwohner und welche Abwassermengen wurden jeweils die Klärwerke in Münchhausen und Lindena konzipiert und errichtet? 12. Sind im Entsorgungsgebiet Sonnewalde weitere abwasserseitige Erschließungen der Ortsteile vorgesehen? Wenn ja, wann sollen diese realisiert werden? 13. Wie hoch war die Auslastung der Kläranlagen Münchhausen und Lindena jeweils in den Jahren 2010 bis 2015? 14. Wie viele Trinkwasserempfänger und Abwassereinleiter hatte der WAV aufgeteilt nach den Versorgungs- und Entsorgungsgebieten Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde jeweils in den Jahren 2010 bis 2015? 15. Wie hoch ist der aktuelle Buchwert der Kläranlagen in Münchhausen und Lindena? 16. Welche Kosten wären jeweils für eine Sanierung und den Weiterbetrieb des Klärwerkes in Münchhausen zu veranschlagen im Vergleich zu den jeweiligen Kosten für den Bau und den Betrieb einer Abwasserdrucküberleitung in das Klärwerk Lindena? 17. Waren die Trink- und Abwasseranschlussbeiträge, die Trink- und Abwassergebühren, die Sanierung und der Weiterbetrieb des Klärwerkes in Münchhausen, der Bau und Betrieb einer Abwasserdrucküberleitung in das Klärwerk Lindena und die Wasser- und Abwasser Gesellschaft mbH Sonnewalde des WAV oder andere Sachgegenstände aus den zuvor gestellten Fragen bereits Gegenstand des kommunalaufsichtlichen Verantwortungsbereichs der Landesregierung? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung dies (Bitte eine ausführliche Bewertung der Landesregierung hinsichtlich der Prüfung und Maßnahmen durch die Kommunalaufsicht)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Trink- und Abwassergebühren (Grundgebühr und Gebühr pro Kubikmeter) im WAV aufgeteilt nach den Versorgungs- und Entsorgungsgebieten Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gewesen? Wie bewertet die Landesregierung die Höhe dieser Gebühren? Gibt es in anderen Trink- und Abwasserverbänden des Landes Brandenburg und deren Entsorgungsgebieten höhere Trink- und Abwassergebühren als im Entsorgungsgebiet Sonnewalde? Wenn ja, in welchen? Wie hoch ist die durchschnittliche Trink- und Abwassergebühr aller Trink- und Abwasserverbände des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Auflistung der Trink- und Abwassergebühren in den Trink- und Abwasserverbänden des Landes Brandenburg und deren Entsorgungsgebieten beifügen) zu Frage 1: Trinkwasser (netto): Grundgebühr jeweils 84,00 pro Jahr bei Qn 2,5 Jahr Doberlug-Kirchhain Sonnewalde 2010 1,70 €/m³ 2,40 €/m³ 2011 1,70 €/m³ 2,50 €/m³ 2012 1,70 €/m³ 2,40 €/m³ 2013 1,70 €/m³ 2,11 €/m³ 2014 1,70 €/m³ 2,11 €/m³ 2015 1,70 €/m³ 2,11 €/m³ Abwasser (zentral): Jahr Doberlug-Kirchhain Sonnewalde Grundgebühr 144,80 €/Jahr (Qn 2,5) 144,00 €/Jahr (Qn 2,5) 2010 3,42 €/m³ 6,20 €/m³ 2011 3,42 €/m³ 6,20 €/m³ 2012 3,42 €/m³ 7,40 €/m³ 2013 3,42 €/m³ 7,40 €/m³ 2014 3,42 €/m³ 11,25 €/m³ 2015 3,42 €/m³ 9,31 €/m³ Die Landesregierung sieht sich nicht in der Pflicht, Bewertungen zu der absoluten Höhe der Trink- und Abwasserwassergebühren vorzunehmen bzw. den Durchschnitt der Trink- und Abwassergebühr der zweckverbandlich organisierten Aufgabenträger des Landes zu berechnen. Zu einen derartigen Vorgehen besteht keine kommunalaufsichtsrechtliche Verpflichtung. Auch wären Einschätzungen und Berechnungen nicht sachlich fundiert. Sie würden den Gebührenberechnungen der einzelnen Aufgabenträger auf der Grundlage der Kalkulationsbestimmungen nach §§ 6 ff. des Kommunalabgabengesetzes, für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl./04, [Nr. 08], S. 174, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) nicht gerecht werden. Die Sektoren Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung stellen eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe dar. Sie sind als hoheitliche Aufgabe einer Marktpreisbildung entzogen. Für beide Medien gilt nach § 6 KAG der öffentliche Einrichtungsbegriff und damit dass Kostendeckungsprinzip und das Kostenunterschreitungsverbot. Kosten(-positionen) sind naturgemäß - bezogen auf jeden einzelnen Aufgabenträger - unterschiedlich ausgestaltet. Die gebührenfähigen Kosten im Bereich der Trinkwasser- und Abwasserentsorgung sind von unterschiedlichen geografischen, geologischen und topografischen Gegebenheiten abhängig. Überdies beeinflussen auch Zuschüsse Dritter, z. B. Fördermittel oder Beiträge, die Gebührenhöhe. Angefügt ist eine tabellarische Übersicht der Gebühren (Grundgebühr und Mengengebühr) der Zweckverbände (Anlage). Im Hinblick auf die obigen Ausführungen ist die Aussagekraft im Hinblick auf eine Vergleichbarkeit bzw. eine Bewertung nicht gegeben. Die Ermittlung der Daten erfolgte im Rahmen der Zuständigkeiten der Kommunalaufsichtsbehörden. Das Ministerium des Innern und für Kommunales übt die Kommunalaufsicht über 2 Zweckverbände aus. Die Rechtsaufsicht über die übrigen Zweckverbände obliegt den Landräten in ihrer Eigenschaft als allgemeine untere Landesbehörden. Eine allgemeine Rechtsplicht der Kommunalaufsichtsbehörden Daten zu den Gebühren zu erheben und vorzuhalten, existiert nicht. Grundsätzlich fehlt hier der kommunalaufsichtsrechtliche Bezug. Somit haben einige Kommunalaufsichtsbehörden auch die Daten der auf gemeindlicher Ebene organisierten Aufgabenträger (Regie-, Eigenbetriebe, Ämter) zur Verfügung gestellt. Ebenso wurden die privatrechtlichen Entgelte berücksichtigt. Frage 2: Wie gedenkt die Landesregierung die Trink- und Abwassergebühren im WAV in Bezug auf das Versorgungs- und Entsorgungsgebiet Sonnewalde (auf das Durchschnittsniveau) zu senken? Frage 3: Welche Auflagen und Erwartungen hat die Landesregierung an den WAV gestellt, um eine Gebührenminimierung auf Brandenburger Durchschnitt zu erreichen? zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung befürwortet das vom Verband verfolgte Konzept zur Anbindung des bisher technisch eigenständigen Entsorgungsgebietes Sonnewalde an das Entsorgungsgebiet Doberlug-Kirchhain. Technisch wäre dieses Konzept mit dem Bau einer Überleitung zur Kläranlage Lindena als Ersatz der Kläranlage Sonnewalde (OT Münchhausen) umzusetzen. Für die Planung, Finanzierung und Bau dieser Entsorgungslösung ist der WAV Westniederlausitz als kommunaler Aufgabenträger verantwortlich. Über die aktuelle, spezifische Situation im Trinkwasserbereich des WAV Westniederlausitz hat die Landesregierung keine Kenntnis. Frage 4: Wie hoch sind die durchschnittlichen Trink- und Abwasseranschlussbeiträge der Grundstückseigentümer im WAV aufgeteilt nach den Versorgungs- und Entsorgungsgebieten Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde? Wie hoch sind im jeweiligen Versorgungs- und Entsorgungsgebiet bei den Privatpersonen der niedrigste und der höchste zu zahlende Beitrag? Wie bewertet die Landesregierung die Höhe dieser Beiträge? Gibt es in anderen Trink- und Abwasserverbänden des Landes Brandenburg und deren Entsorgungsgebieten höhere Beiträge als im Entsorgungsgebiet Sonnewalde? Wenn ja, in welchen? Wie hoch ist der durchschnittliche Trink- und Abwasseranschlussbeitrag aller Trink- und Abwasserverbände des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Auflistung der Trink- und Abwasserbeiträgen in den Trink- und Abwasserverbänden des Landes Brandenburg und deren Entsorgungsgebieten beifügen) zu Frage 4: Durchschnittlich gezahlter Beitrag pro angeschlossenen Einwohner (Stand 31.12.2014) Ver- und Entsorgungsgebiet Doberlug-Kirchhain: Trinkwasser: politische Meinungsbildungsprozess zum Finanzierungssystem ist noch nicht abgeschlossen Abwasser: 2.007,75 €/E Ver- und Entsorgungsgebiet Sonnewalde: Trinkwasser: 701,89 €/E Abwasser: 557,72 €/E (Altbescheidung) Die entsprechenden satzungsrechtlichen Regelungen können auf der Homepage des WAV Westniederlausitz (www.wav.westniederlausitz.de) unter Satzungen/Beiträge eingesehen werden. Eine Aussage zu den höchsten und niedrigsten Beiträgen für Privatpersonen kann nicht getroffen werden, da hierfür keine Ermittlung vorliegt. Dafür müssten alle erhobenen Beitragsbescheide (beginnend ab 1992) einzeln aufgearbeitet werden. Angefügt ist eine tabellarische Übersicht der Beitragshöhe der Zweckverbände (Anlage). Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Frage 1, insbesondere was die Vergleichbarkeit und die Bewertung angeht. Frage 5: Wie viel Fördermittel haben jeweils der WAV und das Entsorgungsgebiet Sonnewalde jeweils in den Jahren 1996 bis 2015 erhalten? zu Frage 5: Es wird auf die Antworten der Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 118 (Drucksache 6/473) und auf die Anlage zu der Frage 5 verwiesen. Frage 6: Sind weitre Fördermittel oder zusätzliche Finanzhilfen seitens des Landes aus dem Schuldenmanagement für den Abwasserbereich Sonnewalde vorgesehen? zu Frage 6: Nach dem gegenwärtigen Stand sind keine Fördermittel und/oder Zuweisungen aus dem Ausgleichsfonds nach § 16 Bbg FAG vorgesehen. Frage 7: Wie ist der WAV finanziell aufgestellt? Welche finanziellen Verbindlichkeiten, Schulden, Kredite und Passiva hat er auf der einen Seite und welches Vermögen, Kapital, Rücklagen, Einnahmen, Ansprüche und Aktiva andererseits? zu Frage 7: Aus dem geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 ergeben sich folgende Bilanzdaten: Aktiva: 58.487 T€ davon Umlagevermögen: 51.096 T€ Umlaufvermögen: 7.391 T€ Passiva: 58.487 T€ davon Eigenkapital: 25.285 T€ Sonderposten (Investitionszuschüsse, Beiträge etc.): 23.999 T€ Rückstellungen: 979 T€ Verbindlichkeiten: 8.224 T€ davon gegenüber Kreditinstituten: 6.852 T€ Frage 8: Hat der WAV juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts gegründet? Wenn ja, welche? Welche finanziellen Verbindlichkeiten, Schulden, Kredite und Passiva haben diese juristischen Personen auf der einen Seite und welches Vermögen, Kapital, Rücklagen, Einnahmen, Ansprüche und Aktiva auf der anderen Seite Frage 9: Gehört die Wasser- und Abwasser Gesellschaft mbH Sonnewalde dem WAV oder ist diese anderweitig mit dem WAV verbunden? Welche finanziellen Verbindlichkeiten, Schulden, Kredite und Passiva hat diese juristischen Personen auf der einen Seite und welches Vermögen, Kapital, Rücklagen, Einnahmen, Ansprüche und Aktiva auf der anderen Seite? zu den Fragen 8 und 9: Der WAV Westniederlausitz ist 100%iger Gesellschafter der von dem Rechtsvorgänger TAZ Sonnewalde/Umland gegründeten Wasser und Abwassergesellschaft Sonnewalde. Diese fungiert nur als reine Besitzgesellschaft. Im Unternehmensregister des Bundesanzeigers sind folgende Bilanzdaten des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 veröffentlicht: Aktiva: 2.611 T€ davon Anlagevermögen: 2.313 T€ Umlaufvermögen: 299 T€ Passiva: 2.611 T€ davon Eigenkapital: 2.586 T€ Rückstellungen: 6 T€ Verbindlichkeiten: 20 T€ Frage 10: Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 die in den Kläranlagen Münchhausen und Lindena geklärten Abwassermengen? zu Frage 10: Jahr Münchhausen Lindena 2010 66.751 m³ 315.479 m³ 2011 66.209 m³ 326.756 m³ 2012 65.346 m³ 324.704 m³ 2013 65.331 m³ 326.953 m³ 2014 64.569 m³ 333.514 m³ Frage 11: Für wie viele Einwohner und welche Abwassermengen wurden jeweils die Klärwerke in Münchhausen und Lindena konzipiert und errichtet? zu Frage 11: Die Kläranlage Sonnewalde (OT Münchhausen) ist im mechanischen Teil für den ursprünglich geplanten Endausbau mit einer Größe von 7.000 EW ausgelegt, die bestehende biologische Anlage für 3.500 EW. Die Kläranlage Doberlug-Kirchhain (OT Lindena) wurde als zweistraßige Anlage für eine Ausbaugröße von 25.000 EW gebaut, wovon eine Straße in Betrieb ist. Frage 12: Sind im Entsorgungsgebiet Sonnewalde weitere abwasserseitige Erschließungen der Ortsteile vorgesehen? Wenn ja, wann sollen diese realisiert werden? zu Frage 12: Nein. Frage 13: Wie hoch war die Auslastung der Kläranlagen Münchhausen und Lindena jeweils in den Jahren 2010 bis 2015? zu Frage 13: Entsorgungsgebiet Sonnewalde: Im Jahr 2014 wurden die Abwässer (zentral und dezentral) von 3.937 Einwohnerwerten auf der Kläranlage Münchhausen gereinigt. Dieses entspricht bei der Anlagenkapazität von 3.500 Einwohnerwerten einer Auslastung von 112,5 %. Entsorgungsgebiet Doberlug Kirchhain: Im Jahr 2014 wurden die Abwässer (zentral und dezentral) von 12.441 Einwohnerwerten auf der Kläranlage Lindena gereinigt. Dies entspricht bei der genutzten Anlagenkapazität (siehe Antwort zu Frage 11) von 12.500 Einwohnerwerten einer Auslastung von 99,5 %. Frage 14: Wie viele Trinkwasserempfänger und Abwassereinleiter hatte der WAV aufgeteilt nach den Versorgungs- und Entsorgungsgebieten Doberlug-Kirchhain und Sonnewalde jeweils in den Jahren 2010 bis 2015? zu Frage 14: Entsprechend der Fragestellung werden die Anzahl der Kunden (Hausanschlüsse) berücksichtigt und nicht die Anzahl der Einwohner. Trinkwasseranschlüsse: Jahr Sonnewalde Doberlug-Kirchhain 2010 1.334 4.844 2011 1.336 4.851 2012 1.338 4.856 2013 1.342 4.856 2014 1.339 4.859 Schmutzwasseranschlüsse (ohne dezentrale Kunden) Jahr Sonnewalde Doberlug-Kirchhain Kläranlagen Lindena, Drößig, Schilda) 2010 759 2.806 2011 767 2.867 2012 768 3.036 2013 770 3.063 2014 769 3.173 Frage 15: Wie hoch ist der aktuelle Buchwert der Kläranlagen in Münchhausen und Lindena? zu Frage 15: Stand 31.12.2014: Kläranlage Lindena 3.060.434,09 € Kläranlage Münchhausen 1.186.868,60 € (inkl. Anteile der WAG) Frage 16: Welche Kosten wären jeweils für eine Sanierung und den Weiterbetrieb des Klärwerkes in Münchhausen zu veranschlagen im Vergleich zu den jeweiligen Kosten für den Bau und den Betrieb einer Abwasserdrucküberleitung in das Klärwerk Lindena? zu Frage 16: Eine Kostenaufstellung ist dem aktuellen Statusbericht des Schuldenmanagementfonds vom 6. Juni 2012 unter 3.5 (S. 44 – 49) aufgeführt. Der Statusbericht "Verbandsneubildung: Verlauf und Ausblick – Bereich Abwasser" ist im Internet abrufbar. Das Dokument ist im Internetauftritt des WAV Westniederlausitz unter www.wav-westniederlausitz.de in der Rubrik "Aktuelles" veröffentlicht. Frage 17: Waren die Trink- und Abwasseranschlussbeiträge, die Trink- und Abwassergebühren, die Sanierung und der Weiterbetrieb des Klärwerkes in Münchhausen, der Bau und Betrieb einer Abwasserdrucküberleitung in das Klärwerk Lindena und die Wasser- und Abwasser Gesellschaft mbH Sonnewalde des WAV oder andere Sachgegenstände aus den zuvor gestellten Fragen bereits Gegenstand des kommunalaufsichtlichen Verantwortungsbereichs der Landesregierung? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung dies (Bitte eine ausführliche Bewertung der Landesregierung hinsichtlich der Prüfung und Maßnahmen durch die Kommunalaufsicht)? zu Frage 17: Nein. Die Landesregierung hat keine kommunalaufsichtsrechtlichen Maßnahmen zu treffen, da der Landrat des Landkreises Elbe-Elster die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ist. Anlage: Barnim Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse Stand 2015 Aufgabenträger: Trinkwasser 76,65 1,68 Abwasser, zentrale Entsorgung 61,32 2,70 Frischwassermaßstab Abwasser, dezentral Entsorgung (abflusslose Grube) keine 7,92 Frischwassermaßstab Grundgebühr je Wohneinheit (€) Verbrauchsgebühr je m³ Trinkwasser 76,65 1,68 Abwasser 61,32 2,70 Beitragssatz €/m² Trinkwasser Abwasser 3,02 bei Abrechnung nach Wohneinheiten (ausschließliche Wohnnutzung/-bebauung) privatrechtliche Entgelte Sämtliche Angaben beziehen sich auf den durchschnittlichen Mengenbedarf einer 4 köpfigen Familie (> Qn 2,5 bis < Qn 6) und enthalten keine Mehrwertsteuer. Eigenbetrieb Kommunalservice Panketal Verbrauchsgebühr je m³ Grundgebühr p.a.(€) aktuelle Gebühren allgemein www.eigenbetrieb-panketal.de privatrechtliche Entgelte Sind sowohl Ihre Satzung als auch die derzeit gültigen Entgelte im Internet abrufbar (ggf. Link aufführen)? aktuelle Sätze nach Veranlagungsfläche privatrechtliche Entgelte Anlage: Landkreis Dahme Spreewald Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder privatrechtliche Baukostenzuschüsse Grund- gebühr Mengen- gebühr TW SW zentral dezentral zentral dezentral Märk. Abwasser- und Wasserverband (MAWV) Königs Wusterhausen Versorgungsgebiet MAWV 2,30 € 1,37 € - € 2,94 € 4,17 € 15,30 € 0,96 € 3,45 € Versorgungsgebiet ehemalg. WAVAS 6,74 € 1,46 € 36,00 € 6,75 € - € 3,47 € 0,71 € - € Trink- und Abwasserzweckverband Luckau (TAZV Luckau) Tarifgebiet Luckau 12,61 € 2,05 € 20,00 € 4,52 € 5,18 € - € Kostenersatz 3,32 € Tarifgebiet Crinitz 10,15 € 2,60 € 24,45 € 5,00 € 8,12 € - € Kostenersatz 1,99 € Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau (TAZ D/K) 5,14 € 1,12 € 6,00 € 6,00 € 4,71 € 6,84 € 0,40 € 1,02 € Abwasserzweckverband Teupitzsee 5,00 € 1,31 € 15,00 € 5,00 € 3,90 € 11,37 € 0,83 € 2,24 € TW = Trinkwasser SW= Schmutzwasser E- Mail Adressen der Zweckverbändeunter denen die jeweiligen Gebühren- und beitragssatzungen eingestellt sind: MAWV- www.mawv.de TAZ D./Krugauwww.taz.maerkische-heide.de TAZV Luckau www.tazv-luckau.de AZV Teupitzseewww.amt-schenkenlaendchen.de Beiträge €/m² Mengen- gebühren Name des Aufgabenträgers SWTW SW Grundgebühr Anlage: Elbe-Elster Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse Aufgabenträger Mengengebühr 4 köpfige Familie 2,5 Qn < 5 Qn je Wohneinheit Trinkwasser Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) 7,00 €/Monat 0,96 €/m³ 7,00 €/Monat 1,70 €/m³ Bereich Doberlug-Kirchhain 7,00 €/Monat 2,11 €/m³ Bereich Sonnewalde Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda (WAVE) --- --- 8,26 €/Monat 1,29 €/m 3 Wasserverband Schlieben 5,47 €/Monat 1,51 €/m 3 Wasserverband "Kleine Elster" 9,70 €/Monat 1,55 €/m³ Wasser- und Abwasserverband Schradenland 4,00 €/Monat 0,70 €/m³ --- 6,66 €/Monat --- 10.000 m 3 : 1,70 € Jahresabnahmemenge 15.000 m 3 : 1,52 € ab 20.000 m 3 : 0,92 € Gemeinde Massen-Niederlausitz --- --- 6,53 €/Monat 2,60 €/m 3 OT Babben Aufgabenträger Mengengebühr 4 köpfige Familie 2,5 Qn < 5 Qn je Wohneinheit Schmutzwasser Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) 7,00 €/Monat 3,89 €/m 3 12,07 €/Monat 3,42 €/m 3 Bereich Doberlug-Kirchhain 12,00 €/Monat 9,31 €/m 3 Bereich Sonnewalde Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda (WAVE) --- --- 11,67 €/Monat 2,20 €/m 3 Wasserverband Schlieben 12,00 €/Monat 3,85 €/m 3 Wasserverband "Kleine Elster" 10,00 €/Monat 3,65 €/m 3 Wasser- und Abwasserverband Schradenland 7,75 €/Monat 1,95 €/m 3 Entwässerungsbetrieb Finsterwalde --- --- --- 2,83 €/m 3 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stadt Mühlberg/Elbe --- --- 10,00 €/Monat 3,77 €/m 3 --- --- --- 3,41 €/m 3 Ortskern Schacksdorf 2,94 €/m 3 Flugplatz Schacksdorf --- --- --- 3,48 €/m 3 OT Lichterfeld Gemeinde Massen-Niederlausitz --- --- --- 3,10 €/m 3 Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf Stadtwerke Finsterwalde Grundgebühr Trinkwasser Grundgebühr Schmutzwasser (zentrale Ensorgung) Gemeinde Sallgast --- --- --- 2,86 €/m 3 Aufgabenträger Mengengebühr Schmutzwasser Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) 6,06 €/m 3 7,50 €/Monat für TW-Menge 0 - 200 m³ 15,00 €/Monat für TW-Menge 201 - 400 m³ 6,00 €/Monat für TW-Menge 0 - 200 m³ 12,00 €/Monat für TW-Menge 201 - 400 m³ Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda (WAVE) 6,05 €/m 3 Wasserverband Schlieben 3,85 €/m 3 Wasserverband "Kleine Elster" 17,01 €/m 3 Wasser- und Abwasserverband Schradenland 13,20 €/m 3 Entwässerungsbetrieb Finsterwalde 2,83 €/m 3 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stadt Mühlberg/Elbe 19,70 €/m 3 Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf 11,73 €/m 3 Gemeinde Massen-Niederlausitz 11,73 €/m 3 Gemeinde Sallgast 11,73 €/m 3 Aufgabenträger Trinkwasser Abwasser Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) --- 1,02 €/ m 2 0,79 €/ m 2 2,91 €/ m 2 Bereich Doberlug-Kirchhain 0,79 €/ m 2 3,50 €/ m 2 Bereich Sonnewalde Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda (WAVE) 0,40 €/ m 2 1,78 €/ m 2 Wasserverband Schlieben 2,19 €/ m 2 9,20 €/ m 2 Wasserverband "Kleine Elster" 1,06 €/m² 3,80 €/m² Wasser- und Abwasserverband Schradenland --- 2,60 €/m² Entwässerungsbetrieb Finsterwalde --- 0,82 €/ m 2 Stadtwerke Finsterwalde lt. AVBWasserV BKZ= 0,7* Kosten im Versorgungsbereich --- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stadt Mühlberg/Elbe --- 3,07 €/ m 2 Bereich Sonnewalde (für die Grundgebühr gibt es noch weitere Staffelungen in der Satzung) Bereich Doberlug-Kirchhain (für die Grundgebühr gibt es noch weitere Staffelungen in der Satzung) 5,86 €/m 3 Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz 6,21 €/m 3 --- Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz Grundgebühr dezentrale Ensorgung (abflusslose Sammelgruben) 4 köpfige Familie Beiträge in EUR pro qm Veranlagungsfläche 4,60 €/Wohneinheit/Monat 6,50 €/Wohnung/Monat 12,00 €/Wohneinheit/Monat --- 5,50 €/Monat --- --- --- --- --- 0,95€/ m 2 OT Lichterfeld 2,14 €/ m 2 OT Schacksdorf Gemeinde Massen-Niederlausitz --- 1,66 €/ m 2 Gemeinde Sallgast --- --- Aufgabenträger Internetadresse mit der Veröffentlichung der Satzungen Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband (HWAZ) Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda (WAVE) Wasserverband Schlieben Wasserverband "Kleine Elster" Wasser- und Abwasserverband Schradenland Entwässerungsbetrieb Finsterwalde Stadtwerke Finsterwalde www.stadtwerke-finsterwalde.de/cms/wasser/Produkte_Preise Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stadt Mühlberg/Elbe Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf Gemeinde Massen-Niederlausitz Gemeinde Sallgast Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf www.amt-kleine-elster.de/rechtsgrundlagen www.amt-kleine-elster.de/rechtsgrundlagen www.wv-winkel.info/dokumente/gebuehren.html --- www.finsterwalde.de www.muehlberg-elbe.de/rechtgrundlagen www.amt-kleine-elster.de/rechtsgrundlagen www.hwaz.de/ www.wav-westniederlausitz.de/seite/14024/satzungen.html www.wav-elsterwerda.de www.amt-schlieben.de/partner/wasserverband_schlieben/ Anlage: Havelland Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse Gebühren / Beiträge Trinkwasser 2015 Stadt Falkensee durch OWA GmbH Gemeinde Dallgow- Döberitz durch OWA GmbH Wasser- und Abwasserverband Rathenow Wasser- und Abwasserverband Havelland Trink- und Abwasserzweckverban d Glien Zweckverband "Havelländisches Luch" www.owa- falkensee.de www.owa- falkensee.de www.wav- rathenow.de www.wah-nauen.de www.owa- falkensee.de www.owa- falkensee.de Trinkwasser / / / 1,30 € / / 1,40 € 1,40 € 1,65 € 1,40 € 1,40 € bis Qn2,5 58,40 € 58,40 € 64,70 € 58,00 € 58,40 € 58,40 € bis Qn6 460,00 € 460,00 € 232,00 € 460,00 € 460,00 € 460,00 € / / / baul.Nutzg: 0,65 € unbebaut: 0,59 € / / Baukostenzuschuss Festpreis: 950 € pro lfd m 24,76 € Bearbeitungsentgelt: 165 € Festpreis: 950 € pro lfd m 24,76 € Bearbeitungsentgelt: 165 € Festpreis: 1.591,42 € pro lfd m 16,80 € / Festpreis: 950 € pro lfd m 24,76 € Bearbeitungsentgelt: 165 € Festpreis: 950 € pro lfd m 24,76 € Bearbeitungsentgelt: 165 € Gebühren / Beiträge Abwasser 2015 Eigenbetrieb Abwassebeseitigung Falkensee Eigenbetrieb Abwasserbeseitung Dallgow-Döberitz Wasser- und Abwasserverband Rathenow Wasser- und Abwasserverband Havelland Trink- und Abwasserzweckverban d Glien Zweckverband "Havelländisches Luch" www.owa- falkensee.de www.owa- falkensee.de www.wav- rathenow.de www.wah-nauen.de www.owa- falkensee.de www.owa- falkensee.de Abwasser dezentral (abflusslose Sammelgruben) 2,32 € 2,40 € 5,50 € 4,95 € 3,84 € 5,64 € bis Qn2,5 / / / / / / bis Qn6 / / / / / / Abwasser zentral 2,32 € 2,40 € 2,88 € 3,30 € 3,23 € 4,25 € bis Qn2,5 / / 65,00 € 54,00 € 36,84 € 6,40 € bis Qn6 / / 232,80 € 130,00 € / 15,36 € Beiträge 3,60 € 5,62 € 11,66 € bebaut 1,84 € unbebaut 0,44 € 2,81 € / / / / / / / Mengengebühr (netto) / m³ Mengenbebühr (netto)/ m³ Mengenbebühr (netto)/ m³ Beiträge pro m² Veranlagungsfläche Baukostenzuschüsse Grundgebühr pro Jahr (netto) Grundgebühr (netto) Grundgebühr (netto) Beitrag / m² Veranlagungsfläche privatrechtl. Entgelte (netto) Anlage: Märkisch-Oderland Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse (Stand: 17.04.2015) Frage 1 Aufgabenträger Trinkwasser zentrale Entsorgung dezentrale Entsorgung der Trinkwasserversorgung Grundgebühr Mengen- Grundgebühr Mengen- Grundgebühr Mengen- und der Abwasserentsorung bis Qn 2,5 gebühr bis Qn 2,5 gebühr bis Qn 2,5 gebühr €/a €/m³ €/a €/m³ €/a €/m³ Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim 60,00 1,38 36,50 3,35 36,50 4,35 Wasser- und Abwasserzweckverband Seelow 83,95 1,64 116,80 5,49 7,73 Wasserverband Strausberg-Erkner 94,90 0,97 47,45 2,58 47,45 2,58 Wasserverband Märkischer Schweiz 113,15 1,53 92,04 3,80 5,45 Frage 4 Aufgabenträger Trinkwasseranschluss Abwasseranschluss der Trinkwasserversorgung Anschlussbeitrag Baukosten- Anschlussbeitrag Baukosten- und der Abwasserentsorung Beitragssatz zuschuss Beitragssatz zuschuss €/m² € €/m² € Trink- und Abwasserverband Oderbruch-Barnim 410,00 1,00 http://www.tavob.de/ Wasser- und Abwasserzweckverband Seelow 332,00 1.113,00 http://waz-seelow.de/start.htm Wasserverband Strausberg-Erkner 32,21 8,18 http://www.w-s-e.de Wasserverband Märkischer Schweiz 520,00 2.210,00 http://www.wvms.de/ 1) je m Frontlänge des Grundstücks, mindestens 15 m 1) 1 Anlage: Landkreis Oberhavel Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder privatrechtliche Entgelte Stand:04/2015 Name Aufgabenträger TW Grundgebühr / Grundpreis TW Mengengebühr SW Grundgebühr zentral Qn 2,5 bzw. pro Wohneinheit SW Mengengebühr zentral SW Grundgebühr dezentral Qn 2,5 SW Mengengebühr dezentral *) TW Anschlussbeiträge / m² Veranlagungs fläche SW Anschlussbeiträge / m² Veranlagungs fläche TW Baukostenzuschüsse je TWHausanschl uss SW Hausanschlusskosten - erstattung € / Tag, Monat bzw. € / Jahr € / m³ € / Tag, Monat bzw. € / Jahr € / m³ € / Tag, Monat bzw. € / Jahr € / m³ € € € € ZV Fließtal keine keine 8,00 / Monat u. WE 2,50 keine 6,80 keine 4,35 keine keine ZV Kremmen 0,16 / d 1,40 9,00 / Monat u. Qn 2,5 4,35 9,00 / Monat 5,02 keine 3,07 keine keine TAZ Liebenwalde 8,00 / Monat 1,21 10,45 bzw. 17,75 /Monat + WE 3,23 6,60 / Monat 5,05 keine keine keine keine Niederbarnimer W+AW ZV 6,00 / Monat 1,05 10,00 3,10 32,00 € / a 6,10 0,89 2,61 Kostenerstattung variabel keine EB Fürstenberg 5,00 / Monat 1,24 8,00 2,89 3,00 / Monat 5,59 keine 8,74 Kostenerstattung variabel Kostenerstattung variabel EB Hennigsdorf 0,16 / d 1,40 keine 3,09 keine 3,09 keine keine 24,76 € je lfd. m + 950 € je Anschluss 154,61 € je lfd. m + 393,49 € je Anschluss EB Hohen Neuendorf 0,20 / d 1,46 0,20 / d 2,30 keine 9,54 EB Leegebruch 0,16 / d 1,40 6,14 3,88 keine keine keine keine 24,76 € je lfd. m + 950 € je Anschluss 154,61 € je lfd. m + 393,49 € je Anschluss EB Löwenberger Land 92,0 / a 1,20 30,70 / a 2,71; 3,64 30,70 / a 3,94 keine keine 1,10 € je lfd. m + 1.575,00 € je Anschluss keine EB Oranienburg 264,00 / a 1,74 keine 2,36 ; 4,35 keine 8,14 keine keine 51,00 € je lfd. m Frontlänge + durchschnittl . 1.550 € Kostenersatz durchschn. 850 € EB Velten 0,16 / d 1,40 4,91 2,42 4,91/ Monat 2,42 ; 3,98 keine Satzung 0,40 €/m²; 1,64 € / m² 24,76 € je lfd. m + 950 € je Anschluss 259,72 € je lfd. m + 542,68 € je Anschluss EB Zehdenick 71,30 / a 1,62 119,40 / a 3,89 92,04 / a 5,53 keine keine Regiebetrieb Glienicke 0,21 / d 1,56 0,39; 0,20 / d 2,93 keine keine 2,29 keine Regiebetrieb Oberkrämer 0,16 / d 1,40 12,00 € /WE 3,82 keine 8,03 keine keine 24,76 € je lfd. m + 950 € je Anschluss Kostenerstattung variabel 154,61 € je lfd. m + 393,49 € je Anschluss ZV Fließtal ZV Kremmen TAZ Liebenwalde Niederbarnimer W+AW ZV EB Fürstenberg EB Hennigsdorf EB Hohen Neuendorf www.hohen-neuendorf.de / www.wassernord.de EB Leegebruch EB Löwenberger Land EB Oranienburg EB Velten EB Zehdenick RB Glienicke RB Oberkrämer www.owa-falkensee.de / www.oberkrämer.de Hinweis: Die zum Amt Gransee und Gemeinden gehörenden amtsangehörigen Kommunen sind Mitglied des TAV Lindow/Gransee, der der Aufsicht des LK OPR untersteht. *) ohne Schlauchzuschläge www.owa-falkensee.de www.stadt-fuerstenberg-havel.de www.nwa-zehlendorf.de www.zv-fliesstal.de www.zv-kremmen.de www.tav-liebenwalde.de www.stadtwerke-zehdenick.de www.owa-falkensee.de www.oranienburg.de www.loewenberger-land.de www.owa-falkensee.de www.glienicke.eu Anlage: Landkreis Oberspreewald-Lausitz Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) Name des Aufgabenträgers Bereich Trinkwasser Bereich Schmutzwasser Entgelt Menge Grundgebühr/-preis Beitrag Mengengebühr Grundgebühr Beitrag Wasserverband Lausitz 1,37 €/m³ 5,54 €/Monat/WE entfällt 3,08 €/m³ 7,42 €/Monat/WE 7,67 €/m² www.wasserverband-lausitz.de Wasser- und Abwasserzweckverband Calau 0,80 €/m³ 167,99 €/Jahr/Qn2,5 entfällt 2,43 €/m³ 222,00 €/Jahr/Qn2,5 Erneuerungs beitrag www.wac-calau.de Name des Aufgabenträgers dezentrale Entsorgung Mengengebühr Grundgebühr Wasserverband Lausitz 5,99 €/m³ 3,71 €/Monat/WE www.wasserverband-lausitz.de Wasser- und Abwasserzweckverband Calau abflusslose Sammelgr. 8,60 €/m³ entfällt www.wac-calau.de Kleinkläranlagen 13,82 €/m³ Anlage: Landkreis Oder-Spree Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder privatrechtliche Entgelte Aufgabenträger AW TW GG MG GG MG GG MG Beitrag/ BKZ Beitrag/ BKZ TAZV Beeskow 0,23 €/ Tag 1,24 €/m³ 0,48 €/Tag 2,56 €/ m³ 0,36 €/ Tag 5,50 €/m³ 2,56 €/ m² 1,18€/m² TAZV Fürstenwalde 0,08 €/Tag 1,30 €/m³ / 2,25€/m³ 48,-€/Jahr 5,00 €/m³ 2,33€/m² 880,- € netto TAZV EH 6,00 €/WE/Monat 1,08 €/m³ 8,00 €/WE/Monat 2,40€/m³ / 5,34€/m³ 5,11/m² 30,68€/m/StF TAZV Storkow 0,21 €/Tag 0,99 €/m³ 0,42€/Tag 3,34€/m³ 0,14€/ Tag 5,08€/m³ 1,15€/m² 0,67€/m² Stadt Storkow OT Bugk 0,21 €/Tag 0,99 €/m³ / / / 8,80 €/m³ / 0,67€/m² Jacobsdorf (FWA) 0,15 €/WE/Tag 1,56 €/m³ 0,20€/WE/Tag 2,54€/m³ 0,20€/WE/Tag 2,54€/m³ ca. 3T €/örtl. Gegebenheiten ca. 1,5 €/örtl. Gegebenheiten Briesen, OT Biegen (FWA) 0,15 €/WE/Tag 1,56 €/m³ 0,20€/WE/Tag 2,54€/m³ 0,20€/WE/Tag 2,54€/m³ ca. 3T €/örtl. Gegebenheiten ca. 1,5 €/örtl. Gegebenheiten Stadt Müllrose (FWA) 0,15 €/WE/Tag 1,56 €/m³ 0,20€/WE/Tag 2,54€/m³ 0,20€/WE/Tag 2,54€/m³ ca. 3T €/örtl. Gegebenheiten ca. 1,5 €/örtl. Gegebenheiten EH - Eisenhüttenstadt FWA - Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH GG - Grundgebühr/ Grundpreis für Qn 2.5 MG - Mengengebühr/ Tarif netto WE - Wohneinheit StF - Straßenfront Internetauftritte mit Satzungen TAZV Beeskow: www.beeskow-wasser.de/ TAZV Fürstenwalde: www.fuewasser.de/ TAZV EH: www.tazv.de TAZV Storkow: www.was-storkow.de/ Stadt Storkow OT Bugk: www.storkow-mark.de/ Jacobsdorf (FWA): www.amt-odervorland.de/ Briesen, OT Biegen (FWA): www.amt-odervorland.de/ Stadt Müllrose (FWA): www.amt-schlaubetal.de/ TW AW zentral Grube Anlage: Landkreis Ostprignitz-Ruppin Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder privatrechtliche Baukostenzuschüsse Aufgabenträger Grundgeb. Mengengeb Grundgeb. Mengengeb Grundgeb. Mengengeb TW je m² SW je m² je m³ je m³ je m³ Zweckverband Wasser/Abwasser 5 1,3 5 4,5 5 4,5 0,2 3,56 Fehrbellin-Temnitz www.zvft.de Wasser- und Abwasserverband 5,11 1,17 keine 3,7 keine 6,99 4 10,23 "Dosse" www.wav-dosse.de Wasser- und Abwasserverband 9,63 1,59 7 3,61 2,79 5,4 kein 1,28 Wittstock www.wav-wittstock.de Trink- und Abwasserverband Lindow-Gransee a)Beitragsgebiet Lindow-Gransee 4,92 1,44 4,6 2,92 4,6 4,66 2 10 www.tav-lindow-gransee.de b)Beitragsgebiet Rheinsberg 4,86 2 6,08 3,93 12,5 7,37 keine keine www.sb-r.de je Abfuhr Gemeinde Heiligengrabe 5 1,4 8 3,1 keine 6,76 keine keine Eigenbetrieb Wasser/Abwasser www.heiligengrabe.de Trinkwasser Schmutzwasser Fäkalienabfuhr Anschlussbeitr./BK-Zusch. Stadt Neuruppin 5,11 1,39 5,1 3,14 keine 3,14 0,27 0,75 Stadtwerke Neuruppin www.swn.de Anlage: Landkreis Potsdam-Mittelmark Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder privatrechtliche Baukostenzuschüsse Grundgebühr (4- köpfige Familie / 2,5 Qn bis weniger 5 Qn) / Grundpreis (netto) Mengengebühr / Mengenpreis (netto) Grundgebühr (4- köpfige Familie / 2,5 Qn bis weniger 5 Qn) / Grundpreis (netto) Mengengebühr / Mengenpreis (netto) Grundgebühr (4- köpfige Familie) / Grundpreis (netto) Mengengebühr / Mengenpreis (netto) Trinkwasser Abwasser 1 WAZV "Beetzseegemeinden" 67,55 €/Jahr 1,80 € 125,00 €/Jahr 4,90 € 9,54 € 2,56 € ja 2 WAZV "Der Teltow" 61,00 €/Jahr 1,54 € 92,00 €/Jahr 2,84 € 92,00 €/Jahr 3,25 € 2,89 € ja 3 WAZV "Mittelgraben" 61,00 €/Jahr 1,70 € 92,00 €/Jahr 4,17 € 92,00 €/Jahr 9,93 € 3,79 € ja 4 WAZV "Ziesar" ja Abrechnungsgebiet 1 5,38 €/Monat 1,50 € 5,00 € /Monat 3,19 € 6,05 € 1,79 € Abrechnungsgebiet 2 5,38 €/Monat 1,96 € 15,34 €/Monat 3,19 € 8,45 € 2,56 € Abrechnungsgebiet 3 5,38 €/Monat 1,61 € 8,34 €/Monat 4,53 € 6,45 € 3,58 € Abrechnungsgebiet 4 8,16 € /Monat 0,76 € 8,59 € Abrechnungsgebiet 5 10,46 €/Monat 1,08 € 5 WAZV "Nieplitztal" 36,33 €/Monat 1,36 € 37,68 €/Monat 2,60 € 12,00 €/Monat 3,99 € *2 *3 ja 6 WAZV "Werder-Havelland" ja Abrechnungsgebiet 1 61,32 €/Jahr 1,57 € 104,30 €/Jahr 2,00 € 19,91 € 2,99 € Abrechnungsgebiet 2 69,36 €/Jahr 1,60 € 92,04 €/Jahr 3,23 € 28,37 € 4,35 € Abrechnungsgebiet 3 87,96 €/Jahr 2,09 € 7 TAZV "Freies Havelbruch" 7,20 €/Monat 1,75 € 9,00 /Monat 5,33 € 6,56 € 1,52 € 3,83 € nein 8 AEV "Niemegk" 9,50 €/Monat 4,10 € 9,50 €/Monat 6,10 € 12,15 € nein 9 AZV "Planetal" 36,00 €/Jahr 2,60 € 24,00 €/Jahr 5,95 € 10,23 € ja 10 WAV "Hoher Fläming" 6,26 €/Monat 1,53 € 4,53 € ja 11 WAZV "Nieplitz" 9,60 €/Monat 1,23 € 9,50 €/Monat 3,37 € 12,00 €/Monat 5,62 € *4 ja 12 Amt Wusterwitz 6,50 €/Monat 1,22 € 1,20 € 4,10 € ja Abrechnungsgebiet 1 (u. 3) 8 €/Monat 2,25 € 9,40 € Abrechnungsgebiet 2 8 €/Monat 5,30 € 6,45 € 13 Gemeinde Schwielowsee ja Abrechnungsgebiet 1 3,38 € 7,93 € Abrechnungsgebiet 2 2,71 € *5 14 Gemeinde Gräben nein Abrechnungsgebiet 1 15,34 €/Monat 1,22 € 7,65 € 1,28 € Abrechnungsgebiet 2 13,85 €/Monat 1,15 € 8,30 € 1,28 € 15 Gemeinde Mühlenfließ 10,00 €/Monat 4,10 € nein 16 Gemeinde Wiesenburg/Mark 60,00 €/Jahr 4,01 € 3,65 € nein Abrechnungsgebiet 1 45,00 € 3,74 € Abrechnungsgebiet 2 60,00 € 4,92 € 17 Eigenbetrieb Stadt Havelsee 6,00 €/Monat 1,73 € 5,00 €/Monat 13,00 € ja Abrechnungsgebiet 1 3,04 € *1 Abrechnungsgebiet 2 4,44 € Satzungen im Internet veröff- entlicht lfd. Nr. Trinkwasser Schmutzwasser (zentrale Entsorgung) Schmutzwasser (dezentrale Entsorgung / abflusslose Sammelgrube) Beiträge (in EUR pro m² Veranlagungsfläche) Name des Aufgabenträgers 18 Stadtwerke Bad Belzig mbH 6,00 €/Monat 1,42 € 12,50 €/Monat 3,31 € 40,00 €/Jahr 3,24 € ja 19 Abwasserentsorgungsgesell- schaft Borkwalde mbH 25,00 €/Monat 4,55 € 6,21 € 5,11 € ja (teilw.) Erläuterungen *1 *2 *3 *4 *5 Wechsel Finanzierungssystem Herstellungsbeitrag 1,34 € Herstellungsbeitrag 3,00 € "Altanschließer" 1,35 € Abrechnung erfolgt nach ermäßigter Gebührensatz für Beitragszahler Erneuerungsbeitrag 0,70 € Erneuerungsbeitrag 3,10 € "Neuanschließer" 2,38 € Geschossflächenmaßstab Anlage: Prignitz Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse Wasser- und Abwasserzweckverband Pritzwalk Grundgebühr Trinkwasser 104,00 € /Jahr Qn 2,5 199,00 € /Jahr Qn 6 Mengengebühr Trinkwasser 1,46 €/m³ Beiträge Trinkwasseranschluss 1,02 €/m² Grundgebühr zentrale Entsorgung 75,00 € /Jahr bis Qn 2,5 180,00 € /Jahr bis Qn 6 Mengengebühr zentrale Entsorgung 2,66 €/m³ Grundgebühr dezentrale Entsorgung 45,00 € (abflusslose Sammelgruben) Mengengebühr dezentrale Entsorgung 6,97 €/m³ Beiträge zentrale Schmutzwasserbeseitigung 2,04 €/m² Anlage: Prignitz Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Grundgebühr Trinkwasser 114,00 € /Jahr bis Qn 2,5 273,60 € /Jahr Qn 6 Mengengebühr Trinkwasser 1,46 €/m³ Inbetriebnahme Trinkwasseranschluss 60,00 € BKZ 50 % Schmutzwassergebiet mit Ausnahme von Karstädt Grundgebühr zentrale Entsorgung 48,00 € /Jahr bis Qn 6 Mengengebühr zentrale Entsorgung 3,09 €/m³ Grundgebühr dezentrale Entsorgung 38,40 € /Jahr je dezentral zu entwässerndes Grundstück (abflusslose Sammelgruben) Für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe werden keine Grundgebühren erhoben Mengengebühr dezentrale Entsorgung 7,89 €/m³ Beiträge zentrale Schmutzwasserbeseitigung 2,45 €/m² BKZ 50% Schmutzwassergebiet Karstädt Grundgebühr zentrale Entsorgung 84,00 € /Jahr Mengengebühr zentrale Entsorgung 3,15 €/m³ Grundgebühr dezentrale Entsorgung 84,00 € /Jahr (abflusslose Sammelgruben) Mengengebühr dezentrale Entsorgung 12,47 €/m³ Beiträge zentr. Schmutzwasserbeseitigung 2,22 €/m² Anlage: Prignitz Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse Stadtwerke Wittenberge GmbH Grundgebühr Trinkwasser 48,00 € /Jahr Mengengebühr Trinkwasser 1,54 €/m³ Inbetriebnahme Trinkwasseranschluss 59,00 € Grundgebühr zentrale Entsorgung Abwasserentsorgung über Eigenbetrieb Abwasser Stadt Wittenberge Mengengebühr zentrale Entsorgung (Stadtwerke Wittenberge sind Betriebsführer) Grundgebühr dezentrale Entsorgung (abflusslose Sammelgruben) Mengengebühr dezentrale Entsorgung Beiträge zentrale Schmutzwasserbeseitigung Anlage: Prignitz Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse PVU - Prignitzer Versorgungsunternehmen Grundgebühr Trinkwasser 79,92 € /Jahr Mengengebühr Trinkwasser 1,53 €/m³ Inbetriebnahme Trinkwasseranschluss 39,50 € Grundgebühr zentrale Entsorgung - Mengengebühr zentrale Entsorgung - Grundgebühr dezentrale Entsorgung - (abflusslose Sammelgruben) - Mengengebühr dezentrale Entsorgung - Beiträge zentrale Schmutzwasserbeseitigung - Anlage: Prignitz Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse Eigenbetrieb Abwasser Stadt Wittenberge Grundgebühr Trinkwasser - Mengengebühr Trinkwasser - Inbetriebnahme Trinkwasseranschluss - Grundgebühr zentrale Entsorgung 39,00 € /Jahr Mengengebühr zentrale Entsorgung 3,65 €/m³ Grundgebühr dezentrale Entsorgung 1,64 € (abflusslose Sammelgruben) Mengengebühr dezentrale Entsorgung Beiträge zentrale Schmutzwasserbeseitigung - BKZ 70% max. Anlage: Prignitz Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse Kommunaler Dienstleistungsbetrieb (EB der Gemeinde Gumtow) Grundgebühr Trinkwasser 62,00 € /Jahr brutto bis Qn 5 52,10 € /Jahr netto bis Qn 5 Mengengebühr Trinkwasser 1,28 € brutto 1,08 € netto Inbetriebnahme Trinkwasseranschluss Grundgebühr zentrale Entsorgung 87,00 € /Jahr Mengengebühr zentrale Entsorgung 3,83 €/m³ Grundgebühr dezentrale Entsorgung (abflusslose Sammelgruben) Mengengebühr dezentrale Entsorgung 10,25 €/m³ Beiträge zentrale Schmutzwasserbeseitigung - BKZ 70% max. Anlage: Prignitz Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse Regiebetrieb Putlitz (nur zentrale und dezentrale Abwasserentsorgung Stadt Putlitz) Grundgebühr Trinkwasser - Mengengebühr Trinkwasser - Inbetriebnahme Trinkwasseranschluss - Grundgebühr zentrale Entsorgung 60,00 € /Jahr Mengengebühr zentrale Entsorgung 3,91 €/m³ Grundgebühr dezentrale Entsorgung 45,00 € /Jahr (abflusslose Sammelgruben) Mengengebühr dezentrale Entsorgung 6,97 €/m³ Beiträge zentrale Schmutzwasserbeseitigung 3,83 €/m² Anlage: Landkreis Spree-Neiße Trinkwasserversorgung Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder privatrechtliche Baukostenzuschüsse Name des Aufgabenträgers Grundgebühr Trinkwasser Abrechnung nach Mengengebühr Anschlussbeitrag Entsorgungs- (4-köpfige Familie/ Wohneinheiten gebiete 2,5 Qn bis weniger als 6 Qn) GWAZ Hier: priv. Jahresgrundpreis privatrechtliches Entgelt WE I 297,19 € 1,79 €/m³ Baukostenzuschüsse WE II 672 € 1,66 €/m³ 70 v.H. Erstellung oder WE III 554,40 € 1,66 €/m³ Verstärkung der örtl. Verteilungsanlagen (Zuordnung zum Versorgungsbereich), Kosten Erstellung und Veränderung Hausanschluss SWAZ monatliche Grundgebühr monatliche Grundgebühr Bereich Spremberg 18,26 € je WE 7,61 € 1,49 €/m³ hierzu keine Unterlagen vorhanden Bereich Döbern 18,26 € je WE 7,61 € 1,75 €/m³ (auch nicht auf der Webseite des SWAZ) TAZ Burg (Spreewald) monatliche Grundgebühr Erstattung der ent- 15,24 € 1,22 €/m³ standenen Kosten für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unter- haltung, Beseitigung und Abnahme der Hausanschlüsse Name des Aufgabenträgers Grundgebühr Trinkwasser Abrechnung nach Mengengebühr Anschlussbeitrag Entsorgungs- (4-köpfige Familie/ Wohneinheiten gebiete 2,5 Qn bis weniger als 6 Qn) GeWAP (Eigengesellschaft monatlicher Grundpreis monatlicher Grundpreis des TAV Peitz) 27,35 € 1-3 WE 10,40 € 1,21 €/m³ Baukostenzuschüsse, jede weitere Erstattung Kosten WE 2,50 € Herstellung , Änderung, Instandhaltung, Aus- wechselung Hausanschluss Name des Aufgabenträgers Abrechnung nach Mengen- Anschlussbeitrag Entsorgungs- Wohneinheiten gebühr gebiete GWAZ WE I 1,79 €/m³ 0,82 €/m² modifizierte Grunds.fl. (davon werden 70 v.H. nur für Schmutzwasser und 30 v. H. nur für Niederschl.wasser erhoben) WE II 5,05 €/m³ 2,89 €/m² Beitragsfläche WE III 3,63 €/m³ 1,77 €/m² Beitragsfläche SWAZ monatliche Grundgebühr Bereich Spremberg je WE 5,50 € 4,21 €/m³ Kostenerstattungen für die Herstellung, Erneuerung, Bereich Döbern je WE 5,50 € 4,02 €/m³ Änderung, Beseitigung und Unterhaltung von Grundstücksanschlüssen (Kostenersatz) TAZ Burg (Spreewald) 3,95 €/m³ Erhebung eines Beitrags für die erstmalige Herstellung und Anschaffung der öffentlichen Schmutzwasseranlage Beitragssatz 3,40 €/m² der Veranlagungsfläche Zentrale Abwasserentsorgung (Schmutzwasser) Grundgebühr Schmutzwasser (4-köpfige Familie/ 13,20 € 1.076,15 € 883,06 € monatliche Grundgebühr 13,20 € 2,5 Qn bis weniger als 6 Qn) Jahresgrundgebühr 315,17 € Name des Aufgabenträgers Abrechnung nach Mengen- Anschlussbeitrag Entsorgungs- Wohneinheiten gebühr gebiete TAV Peitz monatliche Grundgebühr monatliche Grundgebühr 3,94 €/m³ Beitrag für die Herstellung der 18,65 € 1-3 WE 8,20 € der zentralen öffentlichen jede weitere Abwasserentsorgungsanlagen WE 2,50 € 3,07 €/m² Grundstücksfläche Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe Eigenbetrieb Städtische 3,48 €/m³ Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung Herstellung, Erneuerung, Forst (Lausitz) Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung von Grundstücksanschlüssen (Kostenersatz) Eigenbetrieb Abwasser- monatliche Grundgebühr Kostenerstattungen für die entsorgung der Stadt je WE 5,11 € 3,19 €/m³ Herstellung, Erneuerung, Welzow Veränderung, Beseitigung und Unterhaltung von Grundstücksanschlüssen außerhalb des Bauzeitenplans (Kostenersatz), Kanalanschluss- beitrag 1,48 €/m² Veranlagungs- fläche keine Aussage möglich, da uns hierzu (auch nicht über eine Webseite) keine Daten vorliegen 2,5 Qn bis weniger als 6 Qn) Grundgebühr Schmutzwasser (4-köpfige Familie/ Name des Aufgabenträgers Grundgebühr Ents. Sammelgr. Abrechnung nach Mengengebühr Entsorgungs- (4-köpfige Familie/ Wohneinheiten gebiete 2,5 Qn bis weniger als 6 Qn) GWAZ Jahresgrundgebühr WE I 315,17 € 4,87 €/m³ WE II 1.076,15 € (Fahrzeug min. 8m³) 5,14 € (Fahrzeug max.2,5m³) 11,98 € WE III 883,06 € 5,75 €/m³ SWAZ monatliche Grundgebühr monatliche Grundgebühr Bereich Spremberg 13,20 € je WE 5,50 € 7,02 €/m³ Bereich Döbern 13,20 € je WE 5,50 € 7,60 €/m³ TAZ Burg (Spreewald) 6,15 €/m³ TAV Peitz 8,30 €/m³ Zweckverband Industriepark Schwarze Pumpe Eigenbetrieb Städtische mit Kleineinleiterabgabe Abwasserbeseitigung 8,07 €/m³ Forst (Lausitz) ohne Kleineinleiterabgabe 7,45 €/m³ Eigenbetrieb Abwasser- monatliche Grundgebühr entsorgung der Stadt je WE 5,11 € 3,19 €/m³ Welzow Dezentrale Abwasserentsorgung (Sammelgruben) keine Aussage möglich, da uns hierzu keine Daten vorliegen (auch nicht über eine Webseite) Webseiten der Aufgabenträger GWAZ http://www.gwaz-guben.de SWAZ http://www.swaz-spremberg.de/ TAZ Burg (Spreewald) http://www.taz-burg-spreewald.de/ GeWAP, TAV Peitz http://www.gewap-tav.de/ Eigenbetrieb Städtische http://www.forst-lausitz.de/ Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Eigenbetrieb Abwasser- http://www.welzow.de/ entsorgung der Stadt Welzow Anlage: Landkreis Teltow Fläming Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder privatrechtliche Baukostenzuschüsse Aufgabe Trinkwasser (Qn 2,5) Trinkwasser Schmutzwasser Schmutzwasser Sammelgrube Sammelgrube Trinkwasser- anschluss Schmutzwasser- anschluss Abgabe Grundgebühr Mengengebühr Grundgebühr (Qn 2,5) Mengengebühr Grundgebühr Mengengebühr Beitrag Beitrag Aufgabenträger jährlich in € inkl. MwSt €/m³ inkl. MwSt jährlich in € €/m³ jährlich in € €/m³ €/m² €/m² WAZ 63,84 1,49 61,32 2,65 2,14 2,90 BlankenfeldeMahlow WAZ 80,28 1,90 156,00 3,97 144,00 4,65 2,51 Hohenseefeld WAZ 115,56 2,04 102,00 2,88 60,00 5,49 1,45 JüterbogFläming KMS Zossen 65,64 1,45 61,32 4,78 8,16 0,91 3,00 WARL 1 108,00 1,20 72,00 2,78 0,77 1,68 WARL 2 108,00 1,28 72,00 4,00 0,00 3,58 Baruth/Mark 64,20 1,69 72,00 3,15 36,00 5,00 0,57 3,31 NUWAB GmbH für Grundpreis jährl.in € incl. Mwst Mengenpreis incl. Mwst. Luckenwalde/ 69,24 1,85 71,40 3,56 81,60 8,74 3,83 NutheUrstromtal Stand: 20.04.2015 Anlage: Uckermark Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder private Baukostenzuschüsse zentrale Entsorgung dezentrale Entsorgung Sammelgruben Grundgebühr/ Entgelt netto Mengengebühr/ Entgelt netto Beiträge Baukostenzuschüsse Grundgebühr/ Entgelt netto / Entgelt netto Beiträge Grundgebühr Mengengebühr NUWA Entgelt Entgelt www.nuwa.de Qn >2,5 - 6,0 Qn >2,5 - 6,0 Qn >2,5 737,23 €/a 1,33 €/m³ ./. ./. 113,30 €/a 4,04 €/m³ ./. 130,15 €/a 8,54 €/m³ ZOWA Entgelt Entgelt www.zowa-web.de Qn >2,5 - 6,0 Berechnung 0,64 €/Tag 1,30 €/m³ ./. anhand der ./. 2,97 €/m³ 3,80 €/m² ./. 5,90 €/m³ Ausbaukosten der jeweiligen Verteilanlage Anschlüsse zwischen Straßenfrontlänge 01.04.1990-01.05.1993 48,57 €/m ZVWU Entgelt Entgelt Straßenfrontlänge www.zvwu.de Qn >2,5 - 6,0 Qn >2,5 - 6,0 576,00 €/a 1,39 €/m³ ./. 51,75 €/m Templin + OT … ./. 2,18 €/m³ ./. 7,00 €/Mo 4,34 €/m³ OT Röddelin ./. 2,83 €/m³ ./. 7,00 €/Mo 4,34 €/m³ OT Densow, … ./. ./. ./. 7,00 €/Mo 4,34 €/m³ OT Groß Dölln je Grundstück 20,00 €/Mo 2,53 €/m³ 1,963592 €/m² 7,00 €/Mo 4,34 €/m³ Lychen Qn >2,5 - 6,0 9,00 €/Mo 3,72 €/m³ 1,43 €/m² 9,00 €/Mo 4,59 €/m³ Boitzenburger Land Anzahl WE x 8,50 €/Mo Anzahl WE x 8,50 €/Mo 4,82 €/m³ Beitragszahler 2,31 €/m³ Nichtbeitragszahler 3,18 €/m³ OT Buchenhain 13,48 €/m² OT Funkenhagen Geschossfläche 7,41 €/m² Grundstücksfläche 0,23 €/m² Trinkwasser zentrale Entsorgung dezentrale Entsorgung Sammelgruben Grundgebühr/ Entgelt netto Mengengebühr/ Entgelt netto Beiträge Baukostenzuschüsse Grundgebühr/ Entgelt netto / Entgelt netto Beiträge Grundgebühr Mengengebühr Trinkwasser AZV Gerswalde ./. ./. ./. ./. 10,00 €/Mo 3,15 €/m³ ./. 7,00 €/Mo 5,62 €/m³ www.abwasserzweck verband-gerswalde.de Eigenbetrieb Abwasser ./. ./. ./. ./. ./. nicht mehr ./. 7,50 €/m³ Milmersdorf mit Beitrag 3,58 €/m³ ohne Beitrag 4,50 €/m³ Internet AZV Gerswalde Regiebetrieb Gemeinde ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. ./. 7,58 €/m³ Temmen-Ringenwalde Internet AZV Gerswalde Regiebetrieb Gemeinde ./. ./. ./. ./. 13,00 €/Mo 4,38 €/m³ 1,02 €/m² ./. 7,09 €/m³ Flieth-Stegelitz Internet AZV Gerswalde Stadtwerke Prenzlau Entgelt Entgelt Entgelt Entgelt www.stadtwerkeprenzlau .de Qn >2,5 - 6,0 ohne Transport 146,00 €/a 1,49 €/m³ ./. ./. 19,72 €/a 1,96 €/m³ ./. 3,78 €/m³ Anlage: Ministerium des Innern und für Kommunales Antwort zu Frage 1 und 4 Gebühren oder privatrechtliche Entgelte Beiträge (€/m² Veranlagungsfläche) oder privatrechtliche Baukostenzuschüsse Abwasserzweckverband Cottbus Süd-Ost Trinkwasser: Für den AZV Cottbus Süd-Ost als Gesellschafter der LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG gelten die Trinkwasserpreise für Tarifkunden der LWG wie folgt: Grundpreis für Wohnungsbebauungen: (Für Industrie/ Gewerbe/ Sonstige gelten Grundpreise gestaffelt nach Wasserzählergröße) 6,35 €/Monat je WE (netto) Mengenpreis: 1,11 €/m³ (netto) Beiträge werden im Trinkwasser nicht erhoben. Abwasser: Im AZV Cottbus Süd-Ost gelten 2015 folgende Gebühren: Zentrale Schmutzwasserentsorgung Grundgebühr für WZ Qn 2, 5 5,11 €/Monat Mengengebühr: 3,67 €/m³ Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben Grundgebühr: / Mengengebühr: 7,56 €/m³ Beitragssatz Kanal für 1 geschossige Bebauung 3,58 €/m² (für jedes weitere Vollgeschoß Faktor 0,25) Seite 2 von 2 Wasser- und Abwasserzweckverband Emster Trinkwasser (OT Wust der Stadt Brandenburg): Beiträge (netto): 1,53 €/m² modifizierte Veranlagungsfläche Grundgebühr (netto): / Mengengühr (netto): 1,49 €/m³ Schmutzwasser (zentral): Beiträge: 2,41 €/m² modifizierte Veranlagungsfläche Grundgebühr: / Mengengebühr: 5,83 €/m³ Schmutzwasser (dezentral/abflusslose Sammelgrube): Grundgebühr: / Mengengebühr: 8,42 €/m³ Anlage zu Frage 5 Übersicht Bewilligungen WAV Westniederlausitz ab 2007 Antrags-Nr. Programm Maßnahme FZ / ZWB Fördermittel Fördertopf Verbandsgebiet 80134421 TW Errichtung Verbindungsleitung Sonnewalde-ZeckerinKleinkrausnik 09.07.2008 09.10.2008 104.763,73 € Landesmittel TAZ Sonnewalde 80131401 AW Kirchhain, OT Waldhufe, Einleitstelle Herzberger Straße 01.10.2008 04.12.2008 122.290,27 € GAK ZVTA Doberlug-Kirchhain 80131402 AW Kirchhain, OT Waldhufe, Einleitstelle Finsterwalder Straße 22.12.2008 12.06.2009 177.024,44 € GAK ZVTA Doberlug-Kirchhain 80134040 AW SWE Rückersdorf 01.10.2008 19.12.2008 339.681,96 € GAK ZVTA Doberlug-Kirchhain 80135388 AW SWE Doberlug-Kirchhain, OT Lugau 08.06.2009 18.09.2009 592.800,00 € GAK ZVTA Doberlug-Kirchhain 80135390 AW SWE Doberlug-Kirchhain, Luckauer Straße 08.06.2009 22.09.2009 406.947,74 € GAK ZVTA Doberlug-Kirchhain 80141003 AW Erneuerung SWK Drößig 11.08.2010 15.11.2010 222.000,00 € GAK ZVTA Doberlug-Kirchhain 80161535 AW SWE Eichholz, VbL Drößig Eichholz, Lugau 15.07.2014 24.11.2014 422.819,94 € GAK ZVTA Doberlug-Kirchhain 80162780 AW Ertüchtigung Pumpwerke Elsterwiesen 15.09.2014 167.641,25 € Landesmittel ZVTA Doberlug-Kirchhain Summe AW-Maßnahmen ZVTA 2.451.205,60 € 80129812 TW Sanierung Reinwasser-behälter WW Kirchhain 18.12.2007 20.10.2008 167.581,66 € Landesmittel ZVTA Doberlug-Kirchhain 80129813 TW Ertüchtigung WW Schönborn 18.12.2007 13.10.2008 177.994,02 € Landesmittel ZVTA Doberlug-Kirchhain 80135394 TW Erneuerung TWL DoberlugKirchhain , Luckauer Straße 08.06.2009 14.09.2009 141.711,74 € Landesmittel ZVTA Doberlug-Kirchhain 80138173 TW Druckerhöhungsstation Münchhausen 16.09.2009 15.12.2009 92.505,79 € Landesmittel ZVTA Doberlug-Kirchhain 80138191 TW Ersatz TWL vom WW Kirchhain - Luckauer Straße 15.09.2009 11.12.2009 566.040,66 € Landesmittel ZVTA Doberlug-Kirchhain 80146032 TW TWL Münchhausen - Pießig 01.06.2011 09.09.2011 167.207,09 € Landesmittel ZVTA Doberlug-Kirchhain 80157099 TW Erneuerung TWL Lindena - Friedersdorf, Lindenaer Straße 04.07.2013 29.10.2013 115.260,47 € Landesmittel ZVTA Doberlug-Kirchhain 80157103 TW Ertüchtigung WW Doberlug 04.07.2013 29.10.2013 203.680,00 € Landesmittel ZVTA Doberlug-Kirchhain Summe TW-Maßnahmen ZVTA 1.631.981,43 € Summe Fördermittel ZVTA 4.083.187,03 € 4.187.950,76 € Summe aller Förderungen WAV Westniederlausitz: Anlage zu Frage 1 und 4 Gesamt 11. BAR 5 LDS 13. EE 14. HVL 2 MOL 09. OHV 4 OSL 08 LOS 3 OPR 07 PM 12. PR 1 12. PR 2 12. PR 3 12. PR 4 12. PR 5 12. PR 6 12. PR 7 10. SPN 1 10. SPN 2 10. SPN 3 10. SPN 4 06 TF 1 UM 15. MIK