Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1419 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 505 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1092 Polizeischutz für Staatsorgane Wortlaut der Kleinen Anfrage 505 vom 10.04.2015: Sowohl Richter, Staatsanwälte, als auch ein Polizeichef erhalten nach einem Bericht des NDR in Niedersachsen derzeit Polizeischutz, da sie von extrem gewaltbereiten Familienclans bedroht wurden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Sind im Land Brandenburg ähnliche Fälle bekannt? 2. Stehen Staatsorgane aufgrund von Drohungen derartiger Banden unter Polizei- schutz und wenn ja, wie viele? 3. Stehen Sicherheitsorgane aus anderen Gründen wie oben bezeichnet unter Poli- zeischutz, wenn ja aus welchen Gründen und wie viele? 4. Wie oft kam es in Brandenburg in den letzten 10 Jahren zu „Abdeckungsmaß- nahmen“ für Richter und Staatsanwälte? 5. Bei wie vielen Behörden werden aufgrund eines akuten Gefahrenpotenzials Selbstverteidigungskurse angeboten? 6. Wie viele Staatsanwälte bzw. Richter dürfen zur Selbstverteidigung eine Waffe führen? 7. Was wird anderweitig gegen eine Bedrohung und damit Aushöhlung des beste- henden Rechtssystems unternommen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind im Land Brandenburg ähnliche Fälle bekannt? zu Frage 1: Im Land Brandenburg sind bisher keine vergleichbaren Fälle bekannt. Frage 2: Stehen Staatsorgane aufgrund von Drohungen derartiger Banden unter Polizeischutz und wenn ja, wie viele? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Stehen Sicherheitsorgane aus anderen Gründen wie oben bezeichnet unter Polizei- schutz, wenn ja aus welchen Gründen und wie viele? zu Frage 3: Gegenwärtig gibt es im Land Brandenburg keine Schutzmaßnahmen für Angehörige von „Sicherheitsorganen“. Frage 4: Wie oft kam es in Brandenburg in den letzten 10 Jahren zu „Abdeckungsmaßnah- men“ für Richter und Staatsanwälte? zu Frage 4: Die Begrifflichkeit „Abdeckungsmaßnahmen“ ist hier nicht bekannt. Frage 5: Bei wie vielen Behörden werden aufgrund eines akuten Gefahrenpotenzials Selbst- verteidigungskurse angeboten? zu Frage 5: Durch die Polizei des Landes Brandenburg werden derzeit keine gesonderten Selbstverteidigungskurse aufgrund eines akuten Gefahrenpotenzials angeboten. Im Rahmen der allgemeinen Aus- und Fortbildung wird das Thema Selbstverteidigung im Rahmen der Eigensicherung hinreichend berücksichtigt. Unabhängig von akuten Gefährdungen umfasst das jährliche Fortbildungsprogramm der Justizakademie des Landes Brandenburg jeweils einen Selbstverteidigungskurs (für Soziale Dienste und Gerichts-vollzieher) und jeweils eine Fortbildungsmaßnah- me zur Eigensicherung für Richter und Staatsanwälte sowie für Beamte des gehobe- nen und mittleren Dienstes. Frage 6: Wie viele Staatsanwälte bzw. Richter dürfen zur Selbstverteidigung eine Waffe füh- ren? zu Frage 6: Aus Sicherheits- und Fürsorgegründen wird von der Mitteilung der konkreten Anzahl, die im niedrigen Bereich liegt, abgesehen. Frage 7: Was wird anderweitig gegen eine Bedrohung und damit Aushöhlung des bestehen- den Rechtssystems unternommen? zu Frage 7: Mit Bekanntwerden von Bedrohungen, in der Regel durch Strafanzeigen, erfolgt un- abhängig vom Status der Betroffenen eine Lagebeurteilung durch die Polizei. Im Er- gebnis dieser werden lageabhängig erforderliche Maßnahmen zum Schutz der be- troffenen Person(en), z. B. Fahndungsmaßnahmen, Objektschutz, Personenschutz, Verhaltensberatungen, Empfehlungen zur Erhöhung des materiell-technischen Selbstschutzes etc. veranlasst. Gleichzeitig werden kriminalpolizeiliche Ermittlungen durchgeführt. Grundsätzlich berät die Polizei im Rahmen der polizeilichen Prävention gefährdete Personen zum materiell-technischen Grundschutz. Haus und Grundstück sollen über einen mechanischen Grundschutz verfügen, der die Tatbegehungsweisen der allge- meinen Kriminalität berücksichtigt. Darauf aufbauend werden zusätzliche Empfeh- lungen zu wirkungsvolleren sicherungstechnischen Einrichtungen und objektbezoge- nen baulichen/bauseitigen Vorkehrungen gegeben, welche die erhöhte Gefährdung berücksichtigen. Im Rahmen der Beratung werden auch Verhaltenshinweise gege- ben. Das Justizressort hat Sicherheitskonzeptionen erarbeitet, die auch und insbesondere dem Schutz von Justizbediensteten gewidmet sind. Die Konzeptionen enthalten auch Handlungsempfehlungen für Fälle konkreter Bedrohungen gegen Justizbedienstete. Überdies finden bereits seit einigen Jahren im verstärkten Maße Einlasskontrollen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften statt.