Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1425 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 666 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1512 Zu wenig Brandbekämpfer Wortlaut der Kleinen Anfrage 666 vom 22.05.2015: In diesem Jahr gibt es erstmals weniger als 40.000 aktive Feuerwehrmänner in Brandenburg. Überall im Land fehlen Freiwillige für die Feuerwehr. „2015 soll die Zahl der aktiven Kameraden erstmals unter 40.000 sinken (MAZ vom 08.05.2015).“ Angeblich zu wenige, um rund um die Uhr gegen Brände und Katastrophen einsatz- bereit zu sein. Der Landesfeuerwehrverband fordert mehr Personal für die Berufs- feuerwehr. Ich frage die Landesregierung: 1.) Hat die Landesregierung einen Notfallplan für den Fall lang anhaltender Dürre und erhöhter Waldbrandgefahr für Brandenburg, der der neuen personellen Ent- wicklung bei der Feuerwehr Rechnung trägt? 2.) Welche Mittel stellt die Landesregierung für die zusätzliche Rekrutierung von Be- rufsfeuerwehrleuten bereit? 3.) Wie gedenkt die Landesregierung auf die Forderung des Landesfeuerwehrver- bandes nach mehr Personal kurzfristig zu reagieren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung einen Notfallplan für den Fall langanhaltender Dürre und erhöhter Waldbrandgefahr für Brandenburg, der der neuen personellen Entwicklung bei der Feuerwehr Rechnung trägt? zu Frage 1: Die Aufgaben des operativen Katastrophenschutzes werden gemäß § 4 Brandenbur- gisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz insbesondere durch die Landkreise wahrgenommen. Da die Aufgaben der Landesregierung im Falle einer landesweiten Katastrophe auf der administrativ-organisatorischen Ebene liegen, werden keine speziellen Notfall- pläne für den Fall langanhaltender Dürre und erhöhter Waldbrandgefahr in Branden- burg vorgehalten, welche der aktuellen personellen Entwicklung bei der Feuerwehr Rechnung tragen. Frage 2: Welche Mittel stellt die Landesregierung für die zusätzliche Rekrutierung von Berufs- feuerwehrleuten bereit? zu Frage 2: Gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophen- schutzgesetzes (BbgBKG) haben die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Dies umfasst auch die Personalgewinnung. Durch die Lan- desregierung werden hierfür keine finanziellen Mittel bereitgestellt. Frage 3: Wie gedenkt die Landesregierung auf die Forderung des Landesfeuerwehrverbandes nach mehr Personal kurzfristig zu reagieren? zu Frage 3: Im Rahmen der Landtagsdrucksache 5/8808-B „Für einen zukunftsfesten Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg – neue Herausforderungen bewältigen“ werden Strategien und Empfehlungen in Zusammenarbeit mit Vertretern der Hilfsor- ganisationen, der Feuerwehren, des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg sowie dem Technischen Hilfswerk erarbeitet, um dem Rückgang der Anzahl der Angehöri- gen der Feuerwehr entgegenzuwirken.