Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1430 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 510 der Abgeordneten Andrea Johlige und Dr. Andreas Bernig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 67/1109 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) - Februar 2015 Wortlaut der Kleinen Anfrage 510 vom 14.04.2015: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg be- wegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu er- kennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden im Februar 2015 in dem Bereich “PMK-rechts” (Poli- tisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach:  Gewalttaten,  terroristischen Straftaten,  Störungen der Totenruhe,  Bildung einer kriminellen Vereinigung und  sonstige Straftaten? 2. Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Da- tum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extre- mistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (frem- denfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomen- bereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Op- fer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? 5. Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Verei- nigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landes- regierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? 6. Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbe- reich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Katego- rien im Februar 2015? 7. Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 28.02.2015 für das Jahr 2015? 8. Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufge- schlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im The- menfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Februar 2015 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach:  Gewalttaten,  terroristischen Straftaten,  Störungen der Totenruhe,  Bildung einer kriminellen Vereinigung und  sonstige Straftaten? zu Frage 1: Für den Monat Februar 2015 wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Melde- dienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) zum Zeitpunkt der Erhebung am 14. April 2015 insgesamt 95 politisch motivierte Straftaten im Phäno- menbereich PMK-rechts registriert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat Februar 2015 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Ein- gangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung auf Grund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Februar 2015 Gewaltdelikte 4 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 91 Gesamt 95 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Für den Monat Februar 2015 wurden bisher vier politisch rechtsmotivierte Gewalt- straftaten registriert und als extremistisch bewertet. In der Anlage 1 erfolgt eine Dar- stellung gemäß den weiteren Punkten der Fragestellung. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbe- reich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Monat Februar 2015 wurden bisher keine rechtsterroristischen Straftaten registriert. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Ka- meradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den Monat Februar 2015 wurde bisher keine Straftat gemäß § 168 StGB Störung der Totenruhe erfasst, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fällt. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereini- gungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um wel- che Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Land- kreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Struktu- ren, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Straftaten der Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 StGB sowie der Bil- dung terroristischer Vereinigungen gemäß § 129a StGB, die in den Bereich PMK- rechts fallen, wurden für den Monat Februar 2015 bisher nicht registriert. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Februar 2015? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 91 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verstoß gegen ein Vereinigungsver- bot § 85 StGB 1 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 66 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 5 Beleidigung § 185 StGB 8 Nötigung § 240 StGB 1 Bedrohung § 241 StGB 1 Diebstahl § 242 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 5 Verstoß gegen Versammlungsge- setz 2 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 91 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 28.02.2015 für das Jahr 2015? zu Frage 7: Ausgehend von den in der Antwort auf die Kleine Anfrage 325 genannten statisti- schen Monatsangaben wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung am 14. April 2015 insgesamt neun politisch rechtsmotivierte Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüs- selt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Es handelt sich bei den nachgemeldeten Straftaten in einem Fall um eine rechtsext- remistische Gewaltstraftat. Diese ist gemäß den weiteren Punkten der Fragestellung in der Anlage 2 abgebildet. Stand: 14.04.2015 Anlage 1 Lfd. Nr. Delikt (§§) Tatzeit Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Unterthemenfelder Anzahl der ermittelten Tat- verdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Nationalität bzw. Herkunftsland der Opfer 1 223 19.02.2015 Cottbus Cottbus/Spree-Neiße fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 deutsch 2 224 21.02.2015 Wittstock Oberhavel gegen Links 3 1 deutsch 3 224 26.02.2015 Brück Potsdam-Mittelmark Antisemitismus 2 1 deutsch 4 224 28.02.2015 Wittenberge Prignitz fremdenfeindlich, Rassismus, Religion 3 1 deutsch Politisch motivierte Kriminalität -rechts- zu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- Stand: 14.04.2014 Anlage 2 Lfd. Nr. Delikt (§§) Tatzeit Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Unterthemenfeld Anzahl der ermittelten Tat- verdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Nationalität bzw. Herkunftsland der Opfer 1 224 31.01.2015 Guben Spree-Neiße gegen den Staat 2 1 deutsch Politisch motivierte Kriminalität -rechts- zu Frage 8: Nachmeldungen Gewaltdelikte -rechts-