Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1433 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 523 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1160 Alarmierend schlechte Ausbildung bei der Polizei Wortlaut der Kleinen Anfrage 523 vom 17.04.2015: Als „unzumutbar und defizitär“ haben Juristen und Kriminalbeamte die Polizei- Ausbildung in Brandenburg kritisiert. Die Einheitsausbildung führe zu einer immer schlechteren Qualität der Ermittlungsverfahren, hieß es laut PNN vom 01.04.15 in einer gemeinsamen Mitteilung des Deutschen Richterbundes und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Die Staatsanwaltschaft habe gar keine Chance, mehr aufzuklären, erklärte der Landesvorsitzende Mattias Deller vom Richterbund. Verfahren würden immer häufiger eingestellt. Tatsächlich ist die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsquote seit Jahren drastisch gesunken. 2014 hätten die Behörden in 53 Prozent aller Strafverfahren gegen namentlich bekannte Täter ermitteln können (138 000 Verfahren mit Täter). 2007 hat die Polizei noch in 61 Prozent der Fälle einen Beschuldigten benannt (194 000 Fälle). Bei den Verfahren mit Tatverdächtigen haben die Staatsanwaltschaften 2007 bei 24 Prozent eine Anklage erhoben. „Die Verfahren sind so wenig gerichtsfest, dass inzwischen nur noch in 20 Prozent der Fälle Anklage erhoben wird“, so Matthias Deller. Ich frage die Landesregierung: 1.) Was gedenkt die Landesregierung gegenüber diesen entlarvend geringen Anklage-Zahlen zu unternehmen? 2.) Hat die polizeireformfreudige Landesregierung einen konkreten Besserungsvorschlag zur Ausbildung von Kriminalisten im Land? 3.) Gedenkt die Landesregierung zu einem Erfolgsmodell der Kriminalistikausbildung aus der DDR wie etwa in Aschersleben oder an der Humboldt-Uni zurückzukehren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was gedenkt die Landesregierung gegenüber diesen entlarvend geringen Anklage- Zahlen zu unternehmen? zu Frage 1: Die in den Vorbemerkungen dargestellten Anklagequoten in den Jahren 2007 (24 %) und 2014 (20 %) treffen zu. Allerdings ist zu bemerken, dass die Anzahl der Verfahren, in denen eine öffentliche Klage erhoben wird, jährlich innerhalb einer gewissen Bandbreite variiert. Die Entscheidung darüber, ob ein Verfahren zur Anklage kommt, hängt von einer Reihe von Umständen ab, wie etwa Beweisbarkeit des Tatvorwurfes (hinreichender Tatverdacht), Art und Schwere des Tatvorwurfes, Vorstrafen eines Beschuldigten. Mithin können Schwankungen bei der Anklagequote vielfältige Ursachen haben. Ein Kausalzusammenhang zwischen der Qualität der Polizeilichen Ausbildung und der Entwicklung der Anklagequote ist nicht belegbar. Frage 2: Hat die polizeireformfreudige Landesregierung einen konkreten Besserungsvorschlag zur Ausbildung von Kriminalisten im Land? zu Frage 2: Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 408, Landtagsdrucksache 6/1134, Frage 8, verwiesen. Frage 3: Gedenkt die Landesregierung zu einem Erfolgsmodell der Kriminalistikausbildung aus der DDR wie etwa in Aschersleben oder an der Humboldt-Uni zurückzukehren? zu Frage 3 Sowohl der akkreditierte Bachelor-Studiengang als auch die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst an der Fachhochschule der Polizei erfolgen auf hohem Niveau und sind strategisch auf die aktuellen polizeilichen Schwerpunkte im Land Brandenburg ausgerichtet. Seitens der Landesregierung besteht daher keinerlei Bestreben, zu DDR-Ausbildungsmodellen zurückzukehren. Der studierte Diplom- Kriminalist der Humboldt-Universität zu Berlin, der seine Hauptprüfungen auch in den Fächern Marxismus-Leninismus und Sozialistische Kriminalistik abgelegt hat, passt nicht ins Bild der polizeilichen und politischen Gegenwart.