Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1434 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 519 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1155 Verpflegung in der Eisenhüttenstädter Abschiebehafteinrichtung Wortlaut der Kleinen Anfrage 519 vom 16.04.2015: Liegt die Abschiebung der Asylbewerber in dem Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg, so werden sie in die Eisenhüttenstädter Abschiebeeinrichtung ge- bracht. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie hoch sind die Kosten einer Vollverpflegung eines Abschiebehäftlings im Durchschnitt? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) 2.) Wie hoch sind die Kosten der Vollverpflegung eines Abschiebehäftlings aufgeteilt nach verschieden Kostformen (Vollkost, Vegetarisch, Vegan, Halal, Di- ät/Schonkost)? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) 3.) In welchem prozentualen Verhältnis stehen die o. g. Kostformen jeweils zu ei- nander? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Kosten einer Vollverpflegung eines Abschiebehäftlings im Durch- schnitt? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der Vollverpflegung eines Abschiebehäftlings aufgeteilt nach verschieden Kostformen (Vollkost, Vegetarisch, Vegan, Halal, Diät/Schonkost)? (Bitte aufschlüsseln: pro Tag, pro jeweilige Mahlzeit) Frage 3: In welchem prozentualen Verhältnis stehen die o. g. Kostformen jeweils zu einander? zu den Fragen 1 bis 3: Zu den Kosten der Verpflegung der Abschiebungshäftlinge im Einzelnen können aus folgendem Grund keine Aussagen getroffen werden: Der Betreiber der Abschiebungshafteinrichtung erhält nach dem laufenden Dienst- leistungsvertrag Pauschalsätze für die Unterbringung und Verpflegung der Bewoh- ner, in denen neben der Essensversorgung auch die Ausgabe von Körperpflege- und Hygieneartikeln sowie die Kosten für Hausmeister, Wachschutz, Verwaltungsperso- nal und Sozialbetreuer enthalten sind. Eine Rückrechnung allein auf die Kosten der Essensversorgung ist nicht möglich. Hinzu kommt, dass die Kostensätze gestaffelt nach der Anzahl der Häftlinge erstattet werden, da die wesentlichen Kostenanteile in den Pauschalsätzen die weitgehend unveränderlichen Personalkosten und nicht die Einkaufspreise für die Nahrungsmittel darstellen.