Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1439 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 533 des Abgeordneten Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/1196 Erfolgsgeschichte Spargel in Brandenburg – Hinter die Kulissen geschaut Wortlaut der Kleinen Anfrage 533 vom 21.04.2015: Laut Daten des MLUL war das Jahr 2014 ein Rekordjahr der Spargelernte: Auf 4200 Hektar (davon 2860 Hektar im Ertrag) wurden 59,9 Dezitonnen pro Hektar gesto- chen. Bei diesen Zahlen stellt sich die Frage der Umweltverträglichkeit des Anbaus von Spargel. Ich frage die Landesregierung: 1) Wie hoch wird die Gesamtfläche des Spargelanbaus für 2015 beziffert? Wie groß ist die Fläche des ertragsfähigen Spargels? 2) Welche Spargelanbaufläche ist mit Folie überzogen? Bitte getrennt in Direkt- auflage der Folie und Überzug der Folie auf Gestellen angeben. 3) Wie werden die Folien nach der Saison entsorgt und wer trägt die Kosten da- für? 4) Wer kommt für die Entsorgung der Folie auf angrenzenden Flächen auf? 5) Wir groß ist die größte zusammenhängende Spargelanbaufläche in Branden- burg? 6) Gibt es eine Begrenzung der Größe der Spargelanbaufläche? Wenn nein, wa- rum nicht? 7) Wie bewertet die Landesregierung die Umweltbelastung durch den Sparge- lanbau? Hier bitte insbesondere auf folgende Punkte eingehen: (a) fehlendes Nahrungsangebot für Fauna, (b) Entsorgung der Folien auf (Brandenburger) Deponien, (c) Bodenerosion und (d) Nachnutzung der ausgelaugten Böden. 8) Wie viele Spargelbaubetriebe gibt es in Brandenburg und wie viele davon werden von ortsansässigen Landwirten geführt? 9) Gibt es Vermarktungskooperationen mit regionalen Händlern? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch wird die Gesamtfläche des Spargelanbaus für 2015 beziffert? Wie groß ist die Fläche des ertragsfähigen Spargels? zu Frage 1: Für das Jahr 2015 kann die Gesamtfläche noch nicht beziffert werden, da entsprechende Erhebungen und statistische Auswertungen noch nicht vorliegen. Frage 2: Welche Spargelanbaufläche ist mit Folie überzogen? Bitte getrennt in Direktauflage der Folie und Überzug der Folie auf Gestellen angeben. zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. In welchem Umfang Folienbedeckungssysteme auf den Brandenburger Spargelanbauflächen erfolgen, wird statistisch nicht erfasst und obliegt den betriebswirtschaftlichen Entscheidungen des jeweiligen Unternehmens. Frage 3: Wie werden die Folien nach der Saison entsorgt und wer trägt die Kosten dafür? Frage 4: Wer kommt für die Entsorgung der Folie auf angrenzenden Flächen auf? zu Fragen 3 und 4: Die Folien werden in der Regel mehrere Jahre verwendet. Soweit dies nicht mehr möglich ist, sind sie als Abfall zu entsorgen. Verantwortlich für die Entsorgung ist gemäß § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz der jeweilige Erzeuger oder Besitzer der Abfälle , der auch die Kosten trägt. Die Folien werden überwiegend recycelt, gegebenenfalls auch als Ersatzbrennstoff in hierfür zugelassenen Kraftwerken eingesetzt. Eine Deponierung der Folien erfolgt nicht. Frage 5: Wir groß ist die größte zusammenhängende Spargelanbaufläche in Brandenburg? zu Frage 5: Die größte zusammenhängende Spargelanbaufläche beträgt 86,9 Hektar. Frage 6: Gibt es eine Begrenzung der Größe der Spargelanbaufläche? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Eine Begrenzung der Größe von Spargelanbauflächen besteht nicht. Die Landesregierung hat weder eine rechtliche Ermächtigung noch einen sachlichen Grund, die Anbauflächen zu begrenzen. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die Umweltbelastung durch den Spargelanbau? Hier bitte insbesondere auf folgende Punkte eingehen: (a) fehlendes Nahrungsangebot für Fauna, (b) Entsorgung der Folien auf (Brandenburger) Deponien, (c) Bodenerosion und (d) Nachnutzung der ausgelaugten Böden. zu Frage 7: a) Der Landesregierung liegen keine konkreten Untersuchungen bzw. Daten über das Nahrungsangebot für die Fauna auf Spargelanbauflächen vor. b) Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. c) Die erosionsmindernden Bewirtschaftungsverpflichtungen nach der Agrarzahlungen -Verpflichtungen-verordnung (§ 6 Absätze 2 bis 4) gelten nicht für Dauerkulturen , wie z. B. Spargel, die wiederkehrende Erträge liefern und mindestens fünf Jahre auf den Flächen verbleiben. Bei Neuanlagen ist jedoch die Einhaltung der erosionsmindernden Bewirtschaftungsrichtung zu beachten, wenn nicht wichtige Gründe, wie z. B. die Schlaggeometrie, entgegenstehen. Informationen zu Bodenerosionsereignissen in Folge des Spargelanbaus in Bran- denburg sind der Landesregierung nicht bekannt. d) Bei Neuanlage eines Spargelfeldes wird der Boden nährstoffbedarfsgerecht mit organischem Material (z. B. Kompost, Mist) versorgt. In der Ertragsphase erfolgt eine auf den Nährstoffentzug ausgerichtete Düngung entsprechend den zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt abgestimmten „Richtwerten für die Untersuchung und Beratung sowie zur fachlichen Umsetzung der Düngeverordnung“. Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Bodenauslaugung durch Spargelanbau vor. Die beim Anbau von Spargel als Nachbau auf Spargelflächen möglicherweise auftretende sogenannte Bodenmüdigkeit wird in erster Linie durch das Vorhandensein schädlicher Bodenpilze verursacht. Deshalb ist eine Fruchtfolge besonders wichtig. Einer sich anschließenden ackerbaulichen Nach- nutzung (z. B. Getreideanbau) von Spargelanbauflächen steht nichts entgegen. Frage 8: Wie viele Spargelbaubetriebe gibt es in Brandenburg und wie viele davon werden von ortsansässigen Landwirten geführt? zu Frage 8: Im Land Brandenburg gibt es 129 Betriebe mit Spargelanbau. Eine statistische Auswertung zum Betriebssitz liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 9: Gibt es Vermarktungskooperationen mit regionalen Händlern? zu Frage 9: Der Landesregierung liegen dazu keine Angaben vor.