Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1459 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 514 der Abgeordneten Ina Muhß der SPD-Fraktion Drucksache 6/1126 Anschluss der Kleingartenanlagen an die regionale Abfallwirtschaft Wortlaut der Kleinen Anfrage 514 vom 15.04.2015: Die Kleingärtner stellen auch in Brandenburg eine bedeutende Bevölkerungsgruppe dar. Sie gehören in der Regel nicht zu den Reichen dieser Gesellschaft, leisten je- doch wichtige Beiträge zur Landschafts- und Stadtgestaltung. Vielerorts übersteigen Abgaben und Erschließungsbeiträge jedoch bereits die Pacht. Seit Bestehen von Kleingartenanlagen sind diese ohne eine öffentliche Entsorgung von Hausmüll ausgekommen, ohne nachweislich die Umwelt belastet zu haben. Es stellt sich hier die Frage der sozialen Verträglichkeit, da Kleingartennutzer zumeist in Mietwohnungen wohnen und ohnehin schon an ihrem Wohnsitz mit den Abfallgebüh- ren ihren Anteil beitragen. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Stellenwert von Kleingartenanlagen in Bezug auf die Gesunderhaltung im Alter, insbesondere zur Verringerung der Kosten im Ge- sundheitssystem? Frage 2: Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Kleingärtner im Land Brandenburg, und welche Veränderungen und Anpassungen gab es seit der Wiedervereinigung bis heute? Frage 3: Wie haben sich die Gebühren und Umlagen für Kleingartenpächter in diesem Zeit- raum im Landesdurchschnitt entwickelt? Frage 4: Wie ist die Entwicklung des Bestandes von Kleingärten im Land Brandenburg seit der Wiedervereinigung zu bewerten, sind die Rahmenbedingungen dazu geeignet den Fortbestand und den Nutzen für die Bevölkerung sicherzustellen? Frage 5: Liegen der Landesregierung (Landesumweltamt) Zahlen vor, welche belegen wie hoch der Anteil von Kleingartenanlagen im Verhältnis zum übrigen Siedlungsabfal- laufkommen ist? Frage 6: Unterliegen Kleingärtner dem Anschlusszwang bei der Abfallentsorgung? Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das. Ist den Landkreisen da- bei ein Handlungsspielraum gegeben? Frage 7: Wie hat sich das Abfall- und Wertstoffaufkommen insgesamt und je Haus- halt -getrennt nach Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, gewerblichen Abfällen, Sperrmüll, festen Siedlungsabfällen, Wertstoffen und Sonderabfälle in den letzten 15 Jahren in Brandenburg entwickelt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Grundsätzlich ist festzustellen, dass für Abfälle aus privaten Haushalten, wozu auch Wochenend- und Gartengrundstücke gehören, eine Überlassungspflicht gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) gemäß § 17 Kreislaufwirtschafts- gesetz (KrWG) besteht. Den hierauf basierenden Anschlusszwang setzen die örE im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in den Satzungen um. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Stellenwert von Kleingartenanlagen in Bezug auf die Gesunderhaltung im Alter, insbesondere zur Verringerung der Kosten im Ge- sundheitssystem? Zu Frage 1: Gärtnerische Betätigung führt generell zu positiven gesundheitlichen Effekten. Gar- tenarbeit ist Bewegungsausgleich, dient der Fitness, stärkt das Immunsystem. Der Aufenthalt an frischer Luft bringt Entspannung und hilft beim Stressabbau. Über den Garten entstehen Kontakte zu Nachbarn. Es gibt jedoch keine hinreichenden Bewei- se, dass sich dies im Alter besonders auswirkt. Auch sind bislang keine Untersu- chungen zur Korrelation von Kleingartenarbeit und Gesundheitskosten bekannt. Frage 2: Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Kleingärtner im Land Brandenburg, und welche Veränderungen und Anpassungen gab es seit der Wiedervereinigung bis heute? Zu Frage 2: Für die Kleingärtner gilt das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist. Frage 3: Wie haben sich die Gebühren und Umlagen für Kleingartenpächter in diesem Zeit- raum im Landesdurchschnitt entwickelt? Zu Frage 3: Auf der Grundlage kommunaler Gebührensatzungen sind Gebührenerhebungen für die Nutzung der öffentlichen Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen sowie der Abfallentsorgungseinrichtungen durch Kleingartenpächter möglich. Die von den kommunalen Aufgabenträgern im Rahmen der ihnen innerhalb der verfassungsrecht- lich garantierten kommunalen Selbstverwaltung zustehenden Satzungshoheit erlas- senen Gebührensatzungen sind gegenüber den Kommunalaufsichtsbehörden weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig. Daher ist der Landesregierung nicht bekannt, in welcher Höhe Kleingartenpächter gebührenseitig belastet werden. Frage 4: Wie ist die Entwicklung des Bestandes von Kleingärten im Land Brandenburg seit der Wiedervereinigung zu bewerten, sind die Rahmenbedingungen dazu geeignet den Fortbestand und den Nutzen für die Bevölkerung sicherzustellen? Zu Frage 4: Im Jahr 1990 gab es im Land Brandenburg ca. 71.000 Kleingärten. Derzeit gibt es 65.300 Kleingärten im Land Brandenburg. Die Kleingärtner sind in 1.300 Vereinen organisiert. Eine Bündelung der Vereine erfolgt in 32 Mitgliedsverbänden und einem Dachverband (Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e. V.). Jährlich ist eine Reduzierung von ca. 500 Kleingärten in Brandenburg zu verzeich- nen. Die Reduzierung ist insbesondere auf Leerstand in den peripheren Räumen (Abwanderung) und eine anderweitige Grundstücksnutzung (z. B. als Gewerbeflä- chen, Straßen und Baugrundstücke) zurückzuführen. Die Rahmenbedingungen sind geeignet, den Fortbestand und den Nutzen von Klein- gärten für die Bevölkerung sicherzustellen. Frage 5: Liegen der Landesregierung (Landesumweltamt) Zahlen vor, welche belegen, wie hoch der Anteil von Kleingartenanlagen im Verhältnis zum übrigen Siedlungsabfal- laufkommen ist? Zu Frage 5: Der Landesregierung liegen keine Angaben vor, die den Anteil des Abfallaufkom- mens aus Kleingartenanlagen zum übrigen Siedlungsabfallaufkommen belegen. Frage 6: Unterliegen Kleingärtner dem Anschlusszwang bei der Abfallentsorgung? Wenn ja auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das. Ist den Landkreisen da- bei ein Handlungsspielraum gegeben? Zu Frage 6: Kleingärtner unterliegen bei der Abfallentsorgung bei allen im Land Brandenburg existierenden 17 örE dem Anschlusszwang. Der Anschlusszwang wird in den Abfall- satzungen der örE im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung geregelt. Dabei legt § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Überlassungspflicht der Abfälle fest und hierauf basierend schreibt § 8 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutz- gesetzes (BbgAbfBodG) einen Anschlusszwang vor. Die öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger haben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei der Erstel- lung der Abfallentsorgungs-und der Abfallgebührensatzungen weite Handlungsspiel- räume, um den gesetzlich vorgeschriebenen Grundlagen gerecht zu werden. Das bezieht sich auf die Art und den Umfang der Abfallentsorgung sowie auf die Gebüh- rengestaltung. Frage 7: Wie hat sich das Abfall- und Wertstoffaufkommen insgesamt und je Haushalt - getrennt nach Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, gewerblichen Abfäl- len, Sperrmüll, festen Siedlungsabfällen, Wertstoffen und Sonderabfälle in den letz- ten 15 Jahren in Brandenburg entwickelt? Zu Frage 7: Die Daten für das Abfall- und Wertstoffaufkommen sind den Anlagen 1 und 2 zu ent- nehmen. In der Übersicht werden die Daten für die Jahre 1999 bis 2013 dargestellt. Die Abfallmengen werden absolut in Tonne pro Jahr (t/a) und spezifisch in Kilo- gramm je Einwohner und Jahr (kg/EW*a) ausgewiesen. „Feste Siedlungsabfälle“ stellen im Land Brandenburg eine Zusammenfassung der Mengen aus Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (Geschäftsmüll und sonstige hausmüllähnliche Gewerbeabfälle), Sperrmüll (aus Haushalten und Gewer- be) und sonstigen festen Siedlungsabfällen dar. „Wertstoffe“ stellen im Land Brandenburg eine Zusammenfassung der Mengen aus Pappe und Papier, Glas, Leichtverpackungen, Bioabfällen (Biotonne und Garten- und Parkabfälle), Holz, Metallen, Textilien, Elektroaltgeräten und sonstigen Wertstoffen dar. Das Aufkommen an Wertstoffen wurde aus den Angaben der kommunalen Ab- fallbilanzen der örE und aus den Jahresmeldungen der Dualen Systeme (Mengen an Verpackungen aus Papier und Pappe, Glas, Leichtverpackungen) zusammengefasst. Die Frage nach Sonderabfällen wurde interpretiert als „Problemstoffe“ aus Haushal- tungen und Kleingewerbe. Problemstoffe aus Haushaltungen und Kleingewerbe wer- den in den Kommunen üblicherweise mittels Schadstoffmobil und an stationären Sammelstellen erfasst. 4 Anlage 1 Entwicklung des Abfallaufkommens von 1999 bis 2013 auf der Basis von absoluten Mengen [Menge in Tonnen] Jahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 201 . 1 Feste Siedlungsabfälle gesamt davon 819.669 795.154 753.026 721.756 656.510 648.705 632.300 616.852 596.754 560.523 566.962 560.293 559.901 541.827 533.978 Hausmüll 471.208 450.463 427.501 405.899 387.829 376.207 381.537 352.038 349.687 346.572 353.337 350.288 352.652 344.743 336.921 Geschäftsmüll und Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle 162.640 165.727 166.132 157.365 135.433 147.177 130.798 153.892 131.503 117.916 121.974 112.578 107.678 101.527 103.228 Sperrmüll (aus Haushaltungen und Gewerbe) 152.759 149.900 135.812 129.117 107.832 102.886 101.689 99.816 104.604 87.915 82.133 86.432 90.316 88.306 85.867 Sonstige Feste Siedlungsabfälle 33.059 29.063 23.579 29.376 25.417 22.435 18.276 11.105 10.960 8.119 9.518 10.995 9.255 7.251 7.962 Wertstoffe (örE und Duale Systeme) gesamt davon 463.947 440.871 432.444 461.795 441.841 415.868 420.951 421.233 450.171 439.891 456.392 461.587 473.112 455.521 457.734 Papier und Pappe gesamt (örE und Duale Systeme) 183.367 188.099 187.838 189.043 182.201 179.213 182.871 196.541 195.428 188.646 183.137 181.908 179.921 167.605 163.575 Glas (Duale Systeme) 112.445 106.020 90.342 88,974 79.192 72.472 64.476 64.172 64.602 63.597 62.847 63.015 65.000 63.095 62.609 Leichtverpackungen (Duale Systeme) 77.361 81.033 83.447 85.847 78.677 81.328 83.723 81.981 85.527 84.963 85.740 90.638 90.928 90.864 92.290 Bioabfälle (Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle) 74.617 47.606 54.442 82.828 77.974 72.124 73.413 56.918 85.397 80.623 98.279 99.901 109.521 107.220 113.774 Holz (getrennt gesammelt) 6.766 6.874 6.511 7.600 7.249 7.653 Metalle 14.362 15.947 14.728 11.389 10.932 5.144 3.629 2.803 2.145 1.738 2.595 2.818 2.621 2.813 2.768 Textilien 590 630 596 603 694 799 Elektronische Geräte 883 970 990 2.370 10.094 633 7.757 10.104 10.772 11.125 14.788 14.820 15.665 15,021 13.563 Sonstige Wertstoffe 911 1.196 656 1.345 2.771 4.952 5.085 8.713 6.302 1.844 1.502 1.380 1.253 960 702 Problemstoffe 1,7 2 1,8 1,6 1,6 1,9 1,9 1,9 1,9 1,6 1,9 2 2,1 2,2 2 "2 kein Wert vorhanden; Abweichung in den Summen durch Rundung möglich 5 Anlage 2 Entwicklung des Abfallaufkommens von 1999 bis 2013 - spezifische Mengen [Menge in Kilogramm je Einwohner] Jahr 1999 20001 2001 2002 2003 2004 2005 2006' 2007 2008 2009 2010 2011 21 01 _ Feste Siedlungsabfälle gesamt davon 315 306 296 278 255 252 247 242 234 222 223 223 224 217 218 Hausmüll 167 157 153 145 143 143 140 130 138 137 140 140 141 138 138 Geschäftsmüll und Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle 77 80 75 72 60 60 60 68 51 47 45 45 43 41 42 Sperrmüll (aus Haushaltungen und Gewerbe) 59 58 52 50 42 40 40 39 41 35 34 34 36 35 35 Sonstige Feste Siedlungsabfälle 12 11 16 11 10 8 7 4 4 3 4 4 4 3 3 Wertstoffe (örE und Duale Systeme) gesamt davon 168 169 166 178 174 162 169 165 177 175 180 184 189 182 187 Papier und Pappe gesamt (örE und Duale Systeme) 71 72 72 73 72 70 76 77 77 75 72 73 72 . 67 67 Glas (Duale Systeme) 43 41 35 34 31 28 25 25 25 25 25 25 26 25 26 Leichtverpackungen (Duale Systeme) 30 31 32 33 31 32 33 32 34 34 34 36 36 36 38 Bioabfälle (Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle) 18 18 21 32 31 28 29 22 33 32 39 40 44 43 46 Holz (getrennt gesammelt) - - - - - - 3 3 3 3 3 3 Metalle 5,5 6,1 5,7 4,4 4,2 2,0 1,4 1,1 0,8 0,7 1,0 1,1 1,0 1,1 1,1 Textilien - - - - - - 0,2 0,3 0,2 0,2 0,3 0,3 Elektronische Geräte 0,3 0,4 0,4 0,9 3,9 0,2 3,0 4,0 4,2 4,4 5,9 5,9 6,3 6,0 5,5 Sonstige Wertstoffe 0,4 0,5 0,3 0,5 1,1 1,9 2,0 3,4 2,5 0,7 0,6 0,6 0,5 0,4 0,3 Problemstoffe 0,6 1 0,7 0,6 • • 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 0,6 0,8 0,8 0,8 0,9 0,8 "--" kein Wert \vhanden; Abweichung in den Summen durch Rundung möglich Page 1 Page 1