Datum des Eingangs: 19.11.2014 / Ausgegeben: 24.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/146 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 28 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/55 Mobbing bei der Polizei Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 28 vom 21.10.2014: Durch den fortschreitenden Einsatz neuer Technologien, neue Formen der Arbeitsorganisation und Personaleinsparungen haben sich die Anforderungen und Belastungen bei der Polizei Brandenburg erhöht. In einem solchen Umfeld entstehen laut des Mobbing-Reports der Sozialforschungsstelle Dort- mund, einer Repräsentativstudie zu Mobbing in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Bun- desministeriums für Arbeit, Druck und Konkurrenz, die auch durch unfaire Verhaltensweisen kompen- siert werden können. Schuldzuweisungen, persönliche Angriffe, Intrigen, Schikanen und Mobbing kön- nen die Folge sein. Im Zusammenhang mit der Soko „Imker“ berichtet die Presse von Mobbingvorwür- fen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ bei der Polizei Branden- burg? 2. Wie viele Fälle von Mobbing sind bei der Polizei Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2014 in wel- chen Dienststellen (einschließlich der Fachhochschule der Polizei) aufgetreten? 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über sogenanntes „Bossing“ (Mobbing durch Vorge- setzte) bei der Polizei? Wie viele Fälle gab es bei der Brandenburger Polizei (einschließlich der Fachhochschule der Polizei) in den Jahren 2010 bis 2014? 4. Wie viele Beschwerden von Polizistinnen und Polizisten sind diesbezüglich in den Jahren 2010 bis 2014 bei den jeweiligen Dienststellenleitern, den zuständigen Polizeipersonalräten und den Mob- bingbeauftragten vorgetragen worden (einschließlich der Fachhochschule der Polizei)? 5. Wie viele Verfahren sind diesbezüglich bei der Polizei Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2014 durchgeführt worden? 6. Wie läuft das interne Mobbingverfahren bei der Polizei ab? Welche internen Möglichkeiten stehen den Polizistinnen und Polizisten offen, wenn sie der Meinung sind, dass ihr Verfahren nicht sachge- recht erfolgt oder sich zu sehr in die Länge zieht? Welcher Rechtsweg steht den Polizistinnen und Polizisten offen? 7. Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer dieser Verfahren? 8. Wie vielen dieser Beschwerden der Polizistinnen und Polizisten konnte ohne einen Rechtsstreit ab- geholfen werden? 9. In wie vielen Fällen kam es zu Rechtsstreitigkeiten und mit welchem Ergebnis konnten sie abge- schlossen werden? 10. Welche Maßnahmen wurden als Konsequenz gegen die Täter ergriffen? Gab es Versetzungen? Wenn ja, wurden die Täter oder das Opfer versetzt? 11. Was wird unternommen, um über Mobbing am Arbeitsplatz aufzuklären und um präventiv dagegen vorzugehen? 12. Gibt es unabhängige Mobbingbeauftragte bei der Polizei? Welche Qualifikation besitzen die Mob- bingbeauftragten? Werden sie regelmäßig fortgebildet? Wie setzt sich diese Fortbildung zusammen? 13. Wie bewertet die Landesregierung die Kompetenzen von Dienststellenleitern, Personalräten der Polizei und Mobbingbeauftragten, Mobbing am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und zu unterbin- den? 14. Wie bewertet die Landesregierung die Mobbingvereinbarung zwischen dem Polizei-Hauptpersonalrat und dem Innenministerium? Wie werden dessen Vorgaben umgesetzt? 15. Wie schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer hinsichtlich Mobbing ein? 16. Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben wegen Krankheit täglich im Dienst gefehlt? (bitte einen Durchschnittswert jeweils für die Jahre 2010 bis 2014 angeben) Wie viele Polizistinnen und Polizis- ten haben wegen Krankheit täglich im Dienst gefehlt? (bitte einen Durchschnittswert jeweils für die Jahre 2010 bis 2014 angeben) 17. Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind in den Jahren 2010 bis 2014 frühpensioniert worden? Wie viele davon wegen andauernder Krankheit? Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind vor ihrer Pen- sion jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 verstorben? Wie hoch ist die Suizidrate? 18. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und inwieweit sich Mobbing auf den Krankenstand der Polizistinnen und Polizisten auswirkt? 19. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und wie sich die Führungsqualität der Dienstleiter bei der Polizei auf Mobbing und den Krankenstand der Polizistinnen und Polizisten aus- wirkt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ bei der Polizei Brandenburg? zu Frage 1: Innerhalb der Polizei Brandenburg wird der Begriff Mobbing in der „Rahmendienstvereinbarung über den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz in den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Bran- denburg“ definiert. Danach versteht man unter Mobbing eine konfliktbelastete Kommunikation unter Mitarbeitern oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder mehreren Personen systematisch und über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausgrenzens direkt oder indirekt angegriffen wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Mobbing allerdings häufig als Bezeichnung für Verhal- tensweisen verwendet, die dieser Definition nicht entsprechen. Einmalige oder einzelne Konflikte sowie Auseinandersetzungen über dienstliches Verhalten sind von Mobbing abzugrenzen. Nicht jede subjektiv als Mobbing empfundene Handlung ist deshalb tatsächlich eine Mobbinghandlung. Mobbing am Arbeitsplatz im Sinne der Definition der o.g. Rahmendienstvereinbarung stellt eine Verlet- zung des Betriebsfriedens dar und verstößt gegen geltende Rechtsnormen. Daher ist gegen Vorgesetz- te und Bedienstete vorzugehen, die andere Bedienstete nachweislich belästigen, benachteiligen, durch Mobbing in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen oder ein solches Verhalten dulden. Frage 2: Wie viele Fälle von Mobbing sind bei der Polizei Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2014 in welchen Dienststellen (einschließlich der Fachhochschule der Polizei) aufgetreten? zu Frage 2: In den Jahren 2010 bis 2014 gab es in der Polizei Brandenburg insgesamt drei Fälle von Mobbing. Die- se drei Fälle sind im Polizeipräsidium aufgetreten. Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über sogenanntes „Bossing“ (Mobbing durch Vorgesetz- te) bei der Polizei? Wie viele Fälle gab es bei der Brandenburger Polizei (einschließlich der Fachhoch- schule der Polizei) in den Jahren 2010 bis 2014? zu Frage 3: Sogenanntes „Bossing“ lag in einem der drei vorgenannten Fälle vor. Frage 4: Wie viele Beschwerden von Polizistinnen und Polizisten sind diesbezüglich in den Jahren 2010 bis 2014 bei den jeweiligen Dienststellenleitern, den zuständigen Polizeipersonalräten und den Mobbingbeauf- tragten vorgetragen worden (einschließlich der Fachhochschule der Polizei)? Frage 5: Wie viele Verfahren sind diesbezüglich bei der Polizei Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2014 durch- geführt worden? zu Frage 4 und 5: Eine statistische Erfassung von Beschwerden erfolgt nicht. Inwieweit Beschwerden bei den Personal- vertretungen eingehen, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Frage 6: Wie läuft das interne Mobbingverfahren bei der Polizei ab? Welche internen Möglichkeiten stehen den Polizistinnen und Polizisten offen, wenn sie der Meinung sind, dass ihr Verfahren nicht sachgerecht erfolgt oder sich zu sehr in die Länge zieht? Welcher Rechtsweg steht den Polizistinnen und Polizisten offen? zu Frage 6: Das Mobbingverfahren richtet sich nach Ziffer IV der „Rahmendienstvereinbarung über den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz in den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Brandenburg“: „(1) Alle Beschäftigten mit Vorgesetztenfunktion sind verpflichtet, sich bei Kenntnis von Mobbingsituati- onen in ihrem Verantwortungsbereich unverzüglich einzuschalten, Abhilfe zu schaffen oder ihren nächsten Vorgesetzten zu informieren. (2) Der Mobbingbeauftragte prüft, ob es sich bei den Geschehnissen um Mobbing im eigentlichen Sinne handelt oder ob mobbingähnliche Verhaltensmuster vorliegen. Sofern angenommen wird, dass es sich um Mobbing handelt, wird - mit Einverständnis des Betroffenen - ein Konfliktlösungsverfahren eingeleitet. Es sind Schlichtungsgespräche beider Parteien, also Mobbingbetroffener und Mobben- der anzustreben. Sollte dies keinen anfänglichen Erfolg zeigen, sind in Absprache mit dem Betroffe- nen weitere organisatorische Maßnahmen einzuleiten. Dies können z.B. sein: - Vermittlung zwischen den Beteiligten, - Verbesserung der Arbeitsbedingungen, - organisatorische Maßnahmen.“ Darüber hinaus stehen den Bediensteten die üblichen dienstrechtlichen Möglichkeiten und auch der Verwaltungsrechtsweg offen. Frage 7: Wie lange war die durchschnittliche Verfahrensdauer dieser Verfahren? zu Frage 7: Hierzu sind keine Angaben möglich, da über die Verfahrensdauer keine statistischen Angaben erhoben werden. Frage 8: Wie vielen dieser Beschwerden der Polizistinnen und Polizisten konnte ohne einen Rechtsstreit ab- geholfen werden? zu Frage 8: Es wird auf die Beantwortung der Frage 4 und 5 verwiesen. Frage 9: In wie vielen Fällen kam es zu Rechtsstreitigkeiten und mit welchem Ergebnis konnten sie abgeschlos- sen werden? zu Frage 9: In keinem der Mobbingfälle ist es zu einem Rechtsstreit gekommen. Frage 10: Welche Maßnahmen wurden als Konsequenz gegen die Täter ergriffen? Gab es Versetzungen? Wenn ja, wurden die Täter oder das Opfer versetzt? zu Frage 10: In einem Fall wurde der Täter umgesetzt, in einem anderen Fall wurde das Opfer auf eigenen Wunsch umgesetzt. Im dritten Fall hat sich das Verhältnis zwischen Täter und Opfer im Laufe des Mobbingver- fahrens verbessert, so dass keine personellen Maßnahmen erforderlich waren. Frage 11: Was wird unternommen, um über Mobbing am Arbeitsplatz aufzuklären und um präventiv dagegen vor- zugehen? zu Frage 11: Hierzu wird auf die „Rahmendienstvereinbarung über den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz in den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Brandenburg“ verwiesen. Diese gewährleistet, dass allen Bediensteten der Brandenburger Polizei das Thema Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz be- kannt ist und entsprechende Ansprechpartner, insbesondere die Mobbingbeauftragten, zur Verfügung stehen. Frage 12: Gibt es unabhängige Mobbingbeauftragte bei der Polizei? Welche Qualifikation besitzen die Mobbing- beauftragten? Werden sie regelmäßig fortgebildet? Wie setzt sich diese Fortbildung zusammen? zu Frage 12: In der Polizei Brandenburg werden Mobbingbeauftragte bestellt. Diese sind Teil der Dienststelle, jedoch im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung von Weisungen frei. Die Fortbildung der Mobbingbeauftragten er- folgt bedarfsorientiert und wird an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg oder bei externen Bildungsträgern durchgeführt. Frage 13: Wie bewertet die Landesregierung die Kompetenzen von Dienststellenleitern, Personalräten der Polizei und Mobbingbeauftragten, Mobbing am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden? zu Frage 13: Alle Bediensteten mit Vorgesetztenfunktion sind verpflichtet, sich bei Kenntnis von Mobbingsituationen in ihrem Verantwortungsbereich unverzüglich einzuschalten, Abhilfe zu schaffen oder ihren nächsten Vorgesetzten zu informieren. Welche individuellen Kompetenzen bei den Mitgliedern der Personalvertretung in der Polizei vorliegen, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Frage 14: Wie bewertet die Landesregierung die Mobbingvereinbarung zwischen dem Polizei-Hauptpersonalrat und dem Innenministerium? Wie werden dessen Vorgaben umgesetzt? zu Frage 14: Die „Rahmendienstvereinbarung über den Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz in den Polizeibehörden und -einrichtungen des Landes Brandenburg“ beinhaltet alle relevanten Informationen dazu, wie Mob- bing verhindert werden kann, wie in derartigen Fällen zu verfahren ist und welche Ansprechpartner Hil- fesuchenden zur Verfügung stehen. Die Rahmendienstvereinbarung wurde am 11. Juli 2001 zwischen dem Minister des Innern und dem Polizei-Hauptpersonalrat abgeschlossen. Darin wurden landeseinheitliche Grundsätze zum Umgang mit Mobbing festgelegt, deren Vorgaben durch die Polizeibehörde und -einrichtungen umgesetzt werden. Frage 15: Wie schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer hinsichtlich Mobbing ein? zu Frage 15: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Einschätzungen hierzu wären dem Bereich der Spekulation zuzuordnen. Frage 16: Wie viele Polizistinnen und Polizisten haben wegen Krankheit täglich im Dienst gefehlt? (bitte einen Durchschnittswert jeweils für die Jahre 2010 bis 2014 angeben) zu Frage 16: Die Fehlzeitenstatistik bezieht sich auf alle Bediensteten der Polizei. Bei der Betrachtung der Fehlzeiten ist immer auch die Systematik der Fehlzeitenstatistik der Landesverwaltung Brandenburg zu beachten, welche eine Erfassung nach Kalender- und nicht nach Arbeitstagen vorsieht. Dies ist bei evtl. Ver- gleichsbetrachtungen zu berücksichtigen. Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Bediensteten, die wegen Krankheit täglich im Dienst feh- len, ist die Fehlzeitenquote. Die Fehlzeitenquote errechnet aus dem Verhältnis der Fehltage zu den Kalendertagen eines Jahres und gibt an, wie viel Prozent des Personals krankheitsbedingt abwesend war. Dieser Prozentwert, bezogen auf die Personalstärke, ergibt die Anzahl der Bediensteten, die auf- grund von Krankheit durchschnittlich täglich im Dienst fehlen. Die entsprechenden Angaben für die Jah- re 2010 bis 2013 sind in nachstehender Übersicht dargestellt. Für das Jahr 2014 liegen die Daten noch nicht vor. Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl 822 776 817 800 Frage 17: Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind in den Jahren 2010 bis 2014 frühpensioniert worden? Wie viele davon wegen andauernder Krankheit? Wie viele Polizistinnen und Polizisten sind vor ihrer Pension jeweils in den Jahren 2010 bis 2014 verstorben? Wie hoch ist die Suizidrate? zu Frage 17: Für das Jahr 2014 liegen noch keine Angaben vor. Die Anzahl der Polizeivollzugsbeamten, die in den Jahren 2010 bis 2013 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden sowie die Anzahl der Polizeivollzugs- beamten, die vor dem Eintritt in den Ruhestand verstorben sind, ist in der nachstehenden Übersicht dargestellt. Alle Zurruhesetzungen erfolgten aufgrund von krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit. 2010 2011 2012 2013 Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit 34 36 27 44 Verstorben 14 20 17 13 Hinsichtlich der Suizidrate wird für den Zeitraum 2011 bis 2013 auf die Beantwortung der Kleinen Anfra- ge Nr. 3272 (Landtagsdrucksache 5/8343) des Abgeordneten Jürgen Maresch verwiesen. Frage 18: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und inwieweit sich Mobbing auf den Kran- kenstand der Polizistinnen und Polizisten auswirkt? Frage 19: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und wie sich die Führungsqualität der Dienstleiter bei der Polizei auf Mobbing und den Krankenstand der Polizistinnen und Polizisten aus- wirkt? zu Frage 18 und 19: Keine.