Datum des Eingangs: 18.11.2014 / Ausgegeben: 24.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/148 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 10 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/24 Baulicher Zustand der Brücke über dem Großbeerener Graben in Ludwigsfel- de/OT Genshagen Wortlaut der Kleinen Anfrage 10 vom 13.10.2014: Nach einem Gutachten aus dem Jahr 2002 hat die Brücke über dem Großbeerener Graben in Ludwigsfelde/OT Genshagen, die sich im Eigentum des Landes Branden- burg befindet, eine eingeschränkte Standfestigkeit. Mit Schreiben vom 28. August 2014 hat das LUGV der Stadt Ludwigsfelde mitgeteilt, dass das Land die Brücke ab- reißen lassen wird, sofern nicht eine Eigentumsübertragung an die Stadt Ludwigsfel- de erfolgen sollte. Sowohl der Wasser-und Bodenverband Dahme-Notte, als auch Stadtverordnete der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde und die Berliner Stadtgüter Süd halten den Erhalt der Brücke für unverzichtbar. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen nahm kein Vertreter des LUGV am Vor-Ort Termin am 11.9.2014 teil? 2. Wie bewertet die Landesregierung den baulichen Zustand der Brücke, gibt es neuere Gutachten oder beabsichtigt die Landesregierung neue Gutachten in Auftrag zu geben, wenn nein, aus welchen Gründen? 3. Beabsichtigt die Landesregierung die Brücke abzureißen, wenn ja, wann und aus welchen Gründen? 4. Wie hoch wären die Abrisskosten? 5. Wird eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt Ludwigsfelde angestrebt, gibt es hierzu gemeinsame Verhandlungen, wenn ja, welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt? 6. Würde das Land der Stadt Ludwigfelde im Falle der Eigentumsübertragung Fördermittel für die Restaurierung der Brücke in Aussicht stellen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1: Aus welchen Gründen nahm kein Vertreter des LUGV am Vor-Ort Termin am 11.9.2014 teil? Zu Frage 1: Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) hat am 28.08.2014 schriftlich seine Teilnahme an dem Vor-Ort-Termin abgesagt. In der Erläuterung dieser Absage wurde dargestellt, dass die im Einladungsschreiben zum o. g. Termin benannten Fragen zur lokalen touristischen, verkehrlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung der Brücke für Landwirte nicht in den rechtlichen Verantwortungsbereich des Landes fallen. Alle fachlichen und rechtlichen Sachverhalte wurden von Seiten des LUGV bereits im Vorfeld des Vor-Ort-Termins gegenüber der Stadt Ludwigsfelde erläutert (so u. a. am 28.2.2014 und am 4.8.2014). Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung den baulichen Zustand der Brücke, gibt es neuere Gutachten oder beabsichtigt die Landesregierung neue Gutachten in Auftrag zu geben , wenn nein, aus welchen Gründen? Zu Frage 2: Das LUGV hat im Jahr 2013 eine Prüfung der Brücke in Auftrag gegeben. Der Prüfbericht 2013 H nach DIN 1076 des Gutachters VIC BI GmbH, NL Potsdam vom Oktober 2013 bewertet die Brücke mit einer Zustandsnote von 3,7 („Verkehrssicherheit ist nicht gegeben“). Diese Prüfungsergebnisse beschreiben weiterhin den aktuellen Zustand der Brücke. Frage 3: Beabsichtigt die Landesregierung die Brücke abzureißen, wenn ja, wann und aus welchen Gründen? Zu Frage 3: Das LUGV benötigt die Brücke für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht mehr. Als verkehrssicherungspflichtiger Eigentümer hat das LUGV die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass niemand zu Schaden kommt und muss seine Handlungen daran orientieren. Vor dem Hintergrund des Zustandes der Brücke ist das LUGV aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zum Abriss der Brücke verpflichtet. Diese Verpflichtung zum Abriss wurde der Stadt Ludwigsfelde erstmalig 2012 mitgeteilt. Seit diesem Zeitpunkt ist das LUGV der Stadt Ludwigsfelde bei jeder weiteren Bitte um Fristverlängerung entgegengekommen, damit die Stadt in die Lage versetzt wird, die Brücke in ihr Eigentum zu übernehmen. Das LUGV hat aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht die zuvor provisorisch durch die Stadt Ludwigsfelde gesperrte Brücke (Schreiben vom 12.04.2012) im Oktober 2014 gesperrt, indem es zwei Betonteile vor die Auffahrt zur Brücke hat setzen lassen. Durch diese Maßnahme wird der Abriss aufgeschoben und die Stadt erneut in die Lage versetzt, die Brücke in ihr Eigentum zu übernehmen, ohne dass das LUGV seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt. Frage 4: Wie hoch wären die Abrisskosten? Zu Frage 4: Die Rückbaukosten betragen nach Schätzung einer externen Ingenieurgesellschaft 21.744,63 €. Frage 5: Wird eine einvernehmliche Lösung mit der Stadt Ludwigsfelde angestrebt, gibt es hierzu gemeinsame Verhandlungen, wenn ja, welche konkreten Ergebnisse wurden erzielt? Zu Frage 5: Es ist weiterhin das Ziel des LUGV, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Aus diesem Grund wurde der 2012 angekündigte Abriss auf Bitten der Stadt Ludwigsfelde bereits mehrfach verschoben. Es gab bereits eine Zusage der Stadt Ludwigsfelde, das Eigentum am Brückengrundstück zu übernehmen (Schreiben vom 11.03.2014). Allerdings scheiterte dieses Vorhaben an einem ablehnenden Votum der Stadtverordnetenversammlung . Das LUGV hat bisher auf einen Abriss der Brücke verzichtet und die Brücke aus Gründen der Verkehrssicherung lediglich gesperrt, um die Stadt weiterhin in die Lage zu versetzen, die Brücke in ihr Eigentum zu übernehmen. Frage 6: Würde das Land der Stadt Ludwigfelde im Falle der Eigentumsübertragung Fördermittel für die Restaurierung der Brücke in Aussicht stellen? Zu Frage 6: Ein Fördertatbestand zur Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land ist gegen- wärtig nicht erkennbar.