Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1487 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 538 der Abgeordneten Andrea Johlige der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1211 Kommunale MandatsträgerInnen extrem rechter Parteien und Wählervereinigungen Wortlaut der Kleinen Anfrage 538 vom 21.04.2015: Mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in Brandenburg errangen auch Vertreterinnen und Vertreter extrem rechter Parteien kommunale Mandate. Bereits 2009 befanden sich zahlreiche Protagonisten der gewaltbereiten Neonazi- Szene und aus Kameradschaften unter den Mandatsträgern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der am 25. Mai 2014 gewählten kommunalen MandatsträgerInnen in Brandenburg stuft die Landesregierung wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer extrem rechten Partei oder Wählervereinigung als "rechtsextremistisch" ein? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden aufschlüsseln! 2. Wie viele der am 25. Mai 2014 gewählten kommunalen MandatsträgerInnen extrem rechter Parteien oder Wählervereinigungen sind nach Kenntnis der Landesregierung in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden aufschlüsseln! 3. Welche der in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden rechtskräftigen Verurteilungen endeten jeweils mit Freiheitsstrafen, mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen, mit Geldstrafen oder mit sonstigen Maßregeln? 4. Welche der in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden rechtskräftigen Verurteilungen gehen auf Straftaten zurück, die der politisch motivierten Kriminalität aus dem Phänomenbereich Rechts zuzurechnen waren? 5. Welchen Deliktbereichen waren die den in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten zuzuordnen (bitte nach einzelnen Straftatbeständen, Vorschriften des Strafgesetzbuchs und Anzahl aufschlüsseln)? 6. Wie bewertet die Landesregierung gegebenenfalls eine Häufung der rechtskräftigen Verurteilungen jener extrem rechten Mandatsträger auch hinsichtlich einer demokratischen Eignung als verantwortlicher Teil kommunaler Selbstverwaltung? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der am 25. Mai 2014 gewählten kommunalen MandatsträgerInnen in Brandenburg stuft die Landesregierung wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer extrem rechten Partei oder Wählervereinigung als "rechtsextremistisch" ein? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden aufschlüsseln! zu Frage 1: Bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 erzielte die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) in zwölf Kreistagen insgesamt 19 Kreistagssitze, einen Sitz in den Stadtverordnetenversammlungen kreisfreier Städte und 29 Sitze in den Vertretungen der kreisangehörigen Gemeinden. Darunter sind Vertreter der Partei „Die Rechte“ und neonationalsozialistischer „Freier Kräfte“, die auf den Listen der NPD antraten und einen Sitz erhielten. Unter den Mandatsträgern befinden sich auch solche, die mehrere Kommunalmandate wahrnehmen. Die Zahl der errungenen Mandate (49) ist damit höher als die Zahl der Mandatsträger (38). Einer der Mandatsträger in Henningsdorf (Oberhavel) ist inzwischen aus der NPD ausgetreten, behielt aber sein Mandat. Dies war eine vorbeugende Maßnahme, um der NPD nicht zu schaden, denn gegen ihn liegt eine Anzeige wegen Volksverhetzung vor. NPD-Sitze im Kreistag: BAR (1 Sitz)/LDS (2 Sitze)/EE (1 Sitz)/HVL (2 Sitze)/MOL (1 Sitz)/OHV (2 Sitze)/OSL (2 Sitze)/LOS (2 Sitze)/PM (1 Sitz)/SPN (2 Sitze)/TF (1 Sitz)/UM (2 Sitze) NPD-Sitze in kreisfreier Stadt: Cottbus (1 Sitz) NPD-Sitze in kreisangehörigen Gemeinden: BAR (3 Sitze; Bernau, Joachimsthal, Panketal) LDS (5 Sitze; Heidesee, Halbe, Königs Wusterhausen, Märkisch-Buchholz, Schulzendorf) HVL (4 Sitze; Brieselang, Nauen, Rathenow, Schönwalde-Glien) OHV (7 Sitze; Fürstenberg, Hennigsdorf - Mandatsträger wegen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren inzwischen aus der NPD ausgetreten -, Kremmen, Mühlenbecker Land, Oberkrämer, Oranienburg – 2 Mandate-, Velten) OSL (1 Sitz; Lauchhammer) LOS (2 Sitze; Spreenhagen, Storkow) OPR (1 Sitz; Neuruppin) PM (1 Sitz; Bad Belzig) SPN (1 Sitz; Guben) TF (1 Sitz; Luckenwalde) UM (2 Sitze; Prenzlau, Schwedt/Oder) Zum Ergebnis und zur Bewertung der Kommunalwahlergebnisse 2014 im Hinblick auf rechtsextremistische Parteien wird zudem auf den Verfassungsschutzbericht des Landes Brandenburg für das Jahr 2014 verwiesen. Frage 2: Wie viele der am 25. Mai 2014 gewählten kommunalen MandatsträgerInnen extrem rechter Parteien oder Wählervereinigungen sind nach Kenntnis der Landesregierung in wie vielen Fällen rechtskräftig verurteilt? Bitte einzeln nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und Städten und Gemeinden aufschlüsseln! Frage 3: Welche der in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden rechtskräftigen Verurteilungen endeten jeweils mit Freiheitsstrafen, mit zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen, mit Geldstrafen oder mit sonstigen Maßregeln? Frage 4: Welche der in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden rechtskräftigen Verurteilungen gehen auf Straftaten zurück, die der politisch motivierten Kriminalität aus dem Phänomenbereich Rechts zuzurechnen waren? Frage 5: Welchen Deliktbereichen waren die den in der Antwort zu Frage 2 aufzuführenden Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten zuzuordnen (bitte nach einzelnen Straftatbeständen, Vorschriften des Strafgesetzbuchs und Anzahl aufschlüsseln)? zu den Fragen 2, bis 5: Zu diesen Fragen liegen der Landesregierung keine verfügbaren Erkenntnisse vor. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung gegebenenfalls eine Häufung der rechtskräftigen Verurteilungen jener extrem rechten Mandatsträger auch hinsichtlich einer demokratischen Eignung als verantwortlicher Teil kommunaler Selbstverwaltung? zu Frage 6: Die Landesregierung tritt dafür ein, dass extremistische Gruppierungen keine kommunale Verantwortung übernehmen sollten. Die Landesregierung unterstützt dazu weiterhin die Bekämpfung demokratiefeindlichen Gedankengutes und ist auch in Zukunft bestrebt, durch Aufklärung, Unterstützung und Prävention zur Abnahme extremistischen Wählerpotenzials beizutragen.