Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1488 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 549 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/1248 Möglichkeiten der Instandsetzung von Feldwegen in Landkreisen Wortlaut der Kleinen Anfrage 549 vom 24.04.2015 Viele Kommunen haben Probleme mit Feldwegen die für den Holzeinschlag und Abtransport von Holz genutzt worden sind. Die Verursacher haften in aller Regel für die Entstehung von Schäden an Feldwegen. „Wenn man den Verursacher nicht kennt oder erwischt, haftet im Zweifel derjenige Waldbesitzer, der den Holzeinschlag beauftragt hat“, sagt der Leiter der Oberförsterei Bad Wilsnack. Ich frage die Landesregierung: 1. Was können Landkreise in Bezug auf ländliche Feldwege zur Instandhaltung unternehmen? Gibt es hierfür Fördermittel bzw. Förderprogramme? 2. Wie ist die Finanzierung des Unterhalts von Feldwegen in Landkreisen gesi- chert? Welche Mittel hat diesbezüglich der Landkreis Prignitz? 3. Inwiefern kontrolliert das Land Brandenburg die Instandhaltung von Feldwegen in den Landkreisen bzw. im Landkreis Prignitz? 4. Hat das Land Brandenburg Möglichkeiten zu prüfen, nach welcher Priorisie- rung die Instandhaltungen und Wiederaufbereitungen von Feldwegen in Landkreisen erfolgen? Wenn ja, wie sieht die Priorisierung beispielsweise in der Prignitz aus? Wird das Land Brandenburg bei Änderungen in der Prioritätsliste informiert bzw. gehört? 5. Liegen der Landesregierung Übersichten vor, wofür in den Landkreisen För- dermittel verwendet werden? Wenn ja, bitte für die Landkreise in der Prignitz aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was können Landkreise in Bezug auf ländliche Feldwege zur Instandhaltung unternehmen ? Gibt es hierfür Fördermittel bzw. Förderprogramme? zu Frage 1: Die Instandhaltung und der Ausbau von ländlichen Wegen (Feldwegen) liegt nicht in der Zuständigkeit der Landkreise, sondern der betreffenden Eigentümer, in der Regel den Kommunen. Für den Ausbau von ländlichen Wegen können Kommunen Fördermittel im Rahmen der „Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER“ (http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.385514.de) beantragen. Frage 2: Wie ist die Finanzierung des Unterhalts von Feldwegen in Landkreisen gesichert? Welche Mittel hat diesbezüglich der Landkreis Prignitz? zu Frage 2: Für die Finanzierung des Unterhalts von Feldwegen sind jeweils die Eigentümer zuständig . Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Frage 3: Inwiefern kontrolliert das Land Brandenburg die Instandhaltung von Feldwegen in den Landkreisen bzw. im Landkreis Prignitz? Frage 4: Hat das Land Brandenburg Möglichkeiten zu prüfen, nach welcher Priorisierung die Instandhaltungen und Wiederaufbereitungen von Feldwegen in Landkreisen erfolgen? Wenn ja, wie sieht die Priorisierung beispielsweise in der Prignitz aus? Wird das Land Brandenburg bei Änderungen in der Prioritätsliste informiert bzw. gehört? zu den Fragen 3 und 4: Das Land Brandenburg ist für die Kontrolle der Instandhaltung von Feldwegen nicht zuständig. Frage 5: Liegen der Landesregierung Übersichten vor, wofür in den Landkreisen Fördermittel verwendet werden? Wenn ja, bitte für die Landkreise in der Prignitz aufschlüsseln. zu Frage 5: Im Rahmen der o. g. Richtlinie wurden in den Landkreisen Projekte zur Stärkung der regionalen Wirtschaft, zur Sicherung der öffentlichen Einrichtungen der Grundversorgung , zur Erhaltung und Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale, zur Steigerung der Lebensqualität durch Erhalt und Entwicklung der Dörfer und Landstädte und zum Erhalt des Kulturerbes sowie zur stärkeren Integration der Entwicklung von städ- tischen und ländlichen Räumen gefördert. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Einzelprojekte in den Landkreisen in der Prignitz liegt nicht vor.