Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1489 Antwort auf die Kleine Anfrage 545 des Abgeordneten Raik Nowka der CDU-Fraktion Drucksache 6/1237 Hochwasserschutz in Cantdorf - Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 359 Wortlaut der Kleinen Anfrage 545 vom 22.04.2015: Die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 359 in Drucksache 6/1064 führen zu weiteren Nachfragen, die insbesondere mit dem Grundwasserwie- deranstieg und der Sicherstellung eines funktionierenden Hochwasserschutzes in Verbindung stehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Die Landesregierung will zur Verbesserung des Hochwasserschutzes u.a. ein Siel in der Kochsa im Bereich des Bahndammes installieren, um zu verhindern, dass sich die Kochsa bei Hochwasser rückstaut. Welche hydrologischen Berechnungen liegen der Landesregierung zugrunde, um zu gewährleisten, dass aufgrund des derzeit in der Lausitz stattfindenden Grundwasserwiederanstiegs dadurch ein funktionierender Hochwasserschutz in der Ortslage möglich ist? 2. Die Landesregierung lehnt den Vorschlag der Initiativgruppe und somit auch die Verlegung der Kochsa-Mündung in den Stausee u.a. auch deshalb ab, weil dies aus fachlicher Einschätzung des zuständigen Landesamtes nicht erforderlich ist. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Vorflut (also der Stausee) mit einer Verlegung der Mündung der Kochsa dann wesentlich tiefer liegen würde als bei der vom Land favorisierten Variante und dann auch die Ortsentwässerung im Hochwasserfall trotz des Grundwasseranstiegs in Cantdorf gewährleistet wäre? 3. Die Mitglieder der Initiativgruppe „Hochwasser Cantdorf“ haben sich Mitte April 2015 an das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der Bitte um einen Vor-Ort-Termin gewandt. In diesem sollten der Vorschlag des Landes Brandenburg sowie die Vorschläge der Cantdorfer Initiativgruppe zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage und damit in Zusammenhang stehende Fragen des ansteigenden Grundwassers erörtert werden. Einem Pressebericht in der Lausitzer Rundschau zufolge erhielten die Cantdorfer eine Absage. Bewertet die Landesregierung die Reaktion der zuständigen Regionalabteilung des LUGV als angemessen, um letztendlich einen geeigneten und den Grundwasserwiederanstieg berücksichtigenden Hochwasserschutz im Bereich Cantdorf zu errichten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 359 dargelegt, bildet die regionale Maßnahmenplanung (regMP) zur Untersetzung der Hochwasserrisikomanagement- planung im Land Brandenburg die Grundlage für die Auswahl geeigneter Hochwas- servorsorge- und Hochwasserschutzmaßnahmen in den Einzugsgebieten von Elbe und Oder. Die Bearbeitung der regMP erfolgt im Bearbeitungsmaßstab 1:10.000 auf der Grundlage der Hochwasserrisikokarten als Gesamtbetrachtung des jeweiligen Einzugsgebietes. Geeignete Einzelmaßnahmen im jeweiligen Teileinzugsgebiet wer- den zu verschiedenen Planungsvarianten zusammengefasst und in der Region mit den Kommunen und den interessierten Stellen diskutiert. Erst die daraus zu entwi- ckelnde Vorzugsvariante bzw. deren entsprechende Einzelmaßnahmen werden letzt- lich in die konkrete Vorhabensplanung nach HOAI eingebracht. Die regionale Maß- nahmenplanung selbst stellt keine solche Vorplanung (im Sinne der HOAI) dar. Frage 1: Die Landesregierung will zur Verbesserung des Hochwasserschutzes u.a. ein Siel in der Kochsa im Bereich des Bahndammes installieren, um zu verhindern, dass sich die Kochsa bei Hochwasser rückstaut. Welche hydrologischen Berechnungen liegen der Landesregierung zugrunde, um zu gewährleisten, dass aufgrund des derzeit in der Lausitz stattfindenden Grundwasserwiederanstiegs dadurch ein funktionierender Hochwasserschutz in der Ortslage möglich ist? zu Frage 1: Die Notwendigkeit für die Berücksichtigung von Durchlassbauwerken im Deich, z. B. Siele, ergibt sich aus der Gewährleistung der vorhandenen Vorflut. Die technische Ausgestaltung des geplanten Siels im Bereich des Bahndamms wird im Rahmen der Vorplanung zum Planfeststellungsverfahren geklärt. Hierzu werden konkrete einzelvorhabenspezifische Untersuchungen, wie bspw. Geländevermessungen, geohydraulische und Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Frage 2: Die Landesregierung lehnt den Vorschlag der Initiativgruppe und somit auch die Verlegung der Kochsa-Mündung in den Stausee u.a. auch deshalb ab, weil dies aus fachlicher Einschätzung des zuständigen Landesamtes nicht erforderlich ist. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Vorflut (also der Stausee) mit einer Verlegung der Mündung der Kochsa dann wesentlich tiefer liegen würde als bei der vom Land favorisierten Variante und dann auch die Ortsentwässerung im Hochwasserfall trotz des Grundwasseranstiegs in Cantdorf gewährleistet wäre? Frage 3: Die Mitglieder der Initiativgruppe „Hochwasser Cantdorf“ haben sich Mitte April 2015 an das zuständige Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit der Bitte um einen Vor-Ort-Termin gewandt. In diesem sollten der Vorschlag des Landes Brandenburg sowie die Vorschläge der Cantdorfer Initiativgruppe zur Verbesserung des Hochwasserschutzes der Ortslage und damit in Zusammenhang stehende Fragen des ansteigenden Grundwassers erörtert werden. Einem Pressebericht in der Lausitzer Rundschau zufolge erhielten die Cantdorfer eine Absage. Bewertet die Landesregierung die Reaktion der zuständigen Regionalabteilung des LUGV als angemessen, um letztendlich einen geeigneten und den Grundwasserwiederanstieg berücksichtigenden Hochwasserschutz im Bereich Cantdorf zu errichten? zu den Fragen 2 und 3: Die von der Initiativgruppe vorgeschlagene Gewässerlaufverlegung stellt einen erheblichen Eingriff in die Vorflut dar. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) als für die regMP zuständige Landesfachbehörde sieht auf Grundlage der aktuell vorliegenden Fachgrundlagen die vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen als geeignet an, die in der Hochwasserrisikokarte dargestellte Gefährdung zu verhindern. Eine fundierte fachliche Überprüfung der Annahmen der Initiativgruppe durch das LUGV ist noch nicht erfolgt, da bisher keine hydraulischen Berechnungen der Kochsa bzw. keine Vermessungen der von der Initiativgruppe „Hochwasser Cantorf“ beschriebenen Gräben vorliegen. Hierzu und zur Erörterung des Vorschlages der Initiativgruppe "Hochwasser Cantdorf" ist ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Initiativgruppe und der Stadt Spremberg geplant. Der in Rede stehende Pressebericht in der Lausitzer Rundschau ist an dieser Stelle nicht richtig. Bereits auf der Regionalen Hochwasserkonferenz Spree am 02.04.2015 wurde Herrn Jannack von der Initiativgruppe ein Vor-Ort-Termin zugesagt. Dieser wird am 13.05.2015 stattfinden.