Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1498 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 532 des Abgeordneten Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/1195 Buga 2015 – Zeichen setzen für Regionalität Wortlaut der Kleinen Anfrage 532 vom 20.04.2015: Zum dritten Mal findet in Brandenburg die Bundesgartenschau statt. Zum ersten Mal mit einem Konzept verteilt auf mehrere Standorte. Eine große Chance für viele Un- ternehmen in der Havelregion. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wurden in den Planungsprozess, in Ausführung als auch in die Unterhaltung der BUGA 2015 brandenburgische Unternehmen (bevorzugt) berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? 2.) In welchen Bereichen waren und sind nichtbrandenburgische Unternehmen beteiligt ? 3.) Wurde und wird in der Materialbeschaffung (Pflanzen) auf Regionalität geachtet? Wenn nein, warum nicht? 4.) Mit welchen Landnutzerverbänden wurde zusammengearbeitet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden in den Planungsprozess, in Ausführung als auch in die Unterhaltung der BUGA 2015 brandenburgische Unternehmen (bevorzugt) berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Frage 2: In welchen Bereichen waren und sind nichtbrandenburgische Unternehmen beteiligt? Frage 3: Wurde und wird in der Materialbeschaffung (Pflanzen) auf Regionalität geachtet? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Mit welchen Landnutzerverbänden wurde zusammengearbeitet? zu den Fragen 1-4: Die Fragen zur Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit der Durchführung der BUGA 2015 fallen nicht in die Zuständigkeit der Landsregierung, weil die Aufträge ausschließlich vom kommunalen Zweckverband BUGA 2015 (ZV) vergeben wurden, den die fünf durchführenden Kommunen für die BUGA 2015 Havelregion gebildet haben. Da der Durchführungshaushalt des ZV aus Mitteln der Kommunen gespeist ist, hat die Landesregierung keine Kenntnis über einzelne Auftragsvergaben. Unabhängig davon wäre eine Bevorzugung regionaler Anbieter vergaberechtlich nicht unproblematisch. Denn im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe ist der Gleichbehandlungsgrund- satz zu beachten. Das gilt sowohl oberhalb der EU-Schwellenwerte (§ 97 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB), als auch darunter (Ziff. 1.1 der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung - VV-LHO - zu § 55 LHO, § 30 Abs. 1 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden - KomHKV, § 25a Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung - GemHV, § 2 Abs. 2 VOB/A, § 2 Abs. 1 Satz 2 VOL/A). Danach sind alle Bieter gleich zu be- handeln. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet grundsätzlich die ausschließli- che Berücksichtigung oder Bevorzugung örtlicher Unternehmen oder die Forderung nach regionalen Nachweisen. Eine Berücksichtigung ist allenfalls als umweltbezoge- ner Aspekt (Entfernung zum Leistungsort und Transportweg) möglich. Für eine besondere Zusammenarbeit mit der BUGA konnten sich Unternehmen be- werben. Einen guten Überblick zur Berücksichtigung der regionalen Wirtschaft vor Ort vermitteln die Partnerangebote der BUGA 2015 Havelregion unter http://www.buga-2015-havelregion.de/aufenthalt/partner-in-der-havelregion/von-der- buga-empfohlen.html . Hier findet man Hinweise für Übernachtungsmöglichkeiten, kulinarische Angebote und die verschiedensten Freizeitangebote.