Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1500 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 534 der Abgeordneten Heide Schinowsky und Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1207 Sulfatbelastung der Spree durch den Braunkohlebergbau Wortlaut der Kleinen Anfrage 534 vom 21.04.2015: 1) Wie haben sich die Sulfatwerte in der Spree von 2006 bis heute entwickelt? (Bitte sowohl Jahresdurchschnittswerte, als auch Einzelmesswerte mit Jahreshöchstwerten für die Messstellen Wilhelmsthal, Briesen, Neu Zittau angeben)? 2) Wer hat die möglichen Kosten für Maßnahmen zur Einhaltung des SulfatGrenzwerts für Trinkwasser in Höhe von 250 mg/l in den Wasserwerken zu tragen? 3) Nach welcher Methode beurteilt die Landesregierung momentan und langfristig den Anteil des aktiven Braunkohlebergbaus einerseits, sowie den Anteil der DDR-Alttagebaue andererseits, an der Sulfatbelastung in Brandenburger Gewässern? Ermöglicht diese Methode eine verursachergerechte Kostenverteilung für notwendige Maßnahmen zur Einhaltung des Trinkwassergrenzwertes in betroffenen Wasserwerken? 4) Welchen Grenzwert für Sulfat bei der Einleitung von Sümpfungswasser muss der Bergbaubetreiber des aktiven Tagebaus Welzow Süd Teilfeld I nach der wasserrechtlichen Erlaubnis einhalten? Wenn kein Grenzwert angegeben wurde, warum wurde darauf verzichtet? 5) Kann ein Bergbaubetreiber rechtsverbindlich zu Maßnahmen zur Reduzierung von Sulfateinträgen aus aktiven Tagebauen verpflichtet werden, wenn in Braunkohleplänen bzw. Betriebsplänen oder wasserrechtlichen Erlaubnissen keine Grenzwerte für die Einleitung von Sulfat festgelegt wurden? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? 6) Welche verbindlichen Maßnahmen zur Messung und Eindämmung des Sulfateintrages sieht der Braunkohlenplan des geplanten Tagebaus Welzow Süd Teilfeld II vor? Welche verbindlichen Maßnahmen können dem Bergbaubetreiber für den geplanten Tagebau Welzow Süd Teilfeld II durch die Landesregierung im Rahmenbetriebsplan bzw. in der wasserrechtlichen Erlaubnis auferlegt werden, um einen weiteren Anstieg der Sulfatwerte in der Spree zu verhindern? 7) Welche kurz- bzw. mittelfristigen Maßnahmen zur Eindämmung des Sulfateintrags in Gewässer werden vom Bergbaubetreiber Vattenfall im Land Brandenburg derzeit betrieben? (Bitte Auflisten; vgl. Papier aus der Reihe „Hinterfragt“ von Vattenfall zu dem Thema „Eisenhydroxid und Sulfat in der Spree“ vom 6. März 2013) Welche von diesen Maßnahmen sind freiwillige Leistungen vom Bergbaubetreiber und welche verbindliche Auflagen der wasserrechtlichen Genehmigung? 8) Wie stellt das Land Brandenburg rechtsverbindlich sicher, dass nach einem Verkauf der Braunkohlesparte durch Vattenfall auch weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung der Sulfatbelastung durch einen zukünftigen Bergbaubetreiber betrieben und bezahlt werden, ggf. auch 25 Jahre nach Ende der aktiven Tagebauphase, wie zur Zeit durch die LMBV? 9) Gilt der Zielwert für Sulfat von 450 mg/l für den Pegel Wilhelmsthal auch für andere Messstellen im Land Brandenburg? Wenn ja, für welche? Existieren weitere Zielwerte für Sulfat an anderen Messstellen der Spree? Wenn ja, wie lauten diese und wer hat diese festgelegt? 10) Auf Grundlage welcher Erkenntnisse wurde/n der Zielwert/die Zielwerte festgelegt? 11) Welche Maßnahmen müssen der Bergbaubetreiber Vattenfall und der Bergbausanierer LMBV (für DDR-Tagebaue zuständig) verbindlich umsetzen, wenn die Zielwerte überschritten werden? Welche weiteren Akteure sind an der Einhaltung der Zielwerte beteiligt und welche Verantwortung kommt Ihnen bei der Einhaltung der Zielwerte zu? Welche Sanktionen können gegenüber dem Bergbaubetreiber oder dem Bergbausanierer eingeleitet werden, wenn Zielwerte längerfristig überschritten werden? 12) Garantiert der in den Antragsunterlagen von Vattenfall für die Flutung des Tagebaus Cottbus Nord erwartete Sulfatwert in Höhe von maximal 500 mg/l die Einhaltung von festgelegten Sulfat-Zielwerten der Spree? Wenn ja, welche Untersuchungen bestätigen dies? Wenn nein, zu welchen Maßnahmen kann der Bergbaubetreibende verpflichtet werden und welche Sanktionen können gegen den Bergbaubetreibenden eingeleitet werden, wenn durch erhöhte Sulfateinträge aus dem geplanten Cottbuser Ostsee die Zielwerte für Sulfat in der Spree nicht eingehalten werden sollten? 13) Welche Zielwerte für Sulfat in Oberflächengewässern und welche verbindlichen Werte für Sulfat für in Oberflächengewässer einzuleitendes Sümpfungswasser sind der Landesregierung aus anderen deutschen Bundesländern bekannt? (Bitte tabellarisch auflisten) 14) Gibt es für den Berliner Abschnitt der Spree eigene Zielwerte für Sulfat? Wenn ja, wie lauten diese? Welche Maßnahmen müssen durch das Land Brandenburg umgesetzt werden bzw. welche Sanktionen können gegen das Land Brandenburg eingeleitet werden, wenn bei „Grenzübertritt“ der Spree nach Berlin die Zielwerte überschritten werden? Wie geht Brandenburg mit Zielwertüberschreitungen um, die durch Sulfatfrachten aus Sachsen verursacht wurden? 15) Bezieht das Land Berlin Grundwasser zur Trinkwasserversorgung aus dem Land Brandenburg? Wenn ja, woher und in welchem Umfang (bitte auflisten)? Ist die Nutzung weiterer Grundwasservorkommen oder eine Ausweitung der Fördermenge durch das Land Berlin geplant? 16) In welcher Höhe zahlt das Land Berlin für die Nutzung von Grundwasservorkommen in Brandenburg zum Zweck der Trinkwasserversorgung Wassernutzungsentgelte an das Land Brandenburg (bitte für die letzten 10 Jahre angeben)? 17) In welcher Form findet eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen zur Eindämmung der Sulfatbelastung statt und wie wird das gemeinsame Vorgehen abgestimmt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Sulfatwerte in der Spree von 2006 bis heute entwickelt? (Bitte sowohl Jahresdurchschnittswerte, als auch Einzelmesswerte mit Jahreshöchstwerten für die Messstellen Wilhelmsthal, Briesen, Neu Zittau angeben)? zu Frage 1: Landesmessstellen zur Messung von Sulfat in der Spree sind die Messstellen Wilhelmsthal und Neu Zittau. Eine Landesmessstelle Briesen (für Sulfat) existiert nicht. Das Wasserversorgungsunternehmen „Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH“ erhebt allerdings an der Stelle, an der Spreewasser für die nachfolgende Grundwasseranreicherung am Standort des Wasserwerkes Briesen entnommen wird, derartige Daten. Diese Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Die Ergebnisse der Landesmessstellen Wilhelmsthal und Neu Zittau für die Jahre 2006 bis 2014 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. 2006 Sulfat Jahresmittelwert (mg/l) Sulfat 90 Perzentil (mg/l)1) Spremberg Wilhelmst- hal 334 401 Neu Zittau 168 196 2007 Spremberg Wilhelmst- hal 382 472 Neu Zittau 198 205 2008 Spremberg Wilhelmst- hal 378 438 Neu Zittau 185 207 2009 Spremberg Wilhelmst- hal 322 393 Neu Zittau 196 221 2010 Spremberg Wilhelmst- hal 283 397 Neu Zittau 187 227 2011 Spremberg Wilhelmst- hal 345 402 Neu Zittau 189 204 2012 Spremberg Wilhelmst- hal 326 439 Neu Zittau 196 233 2013 Spremberg Wilhelmst- hal 292 403 Neu Zittau 210 277 2014 Spremberg Wilhelmst- hal 471 liegt noch nicht vor Neu Zittau 260 liegt noch nicht vor 1) 90 % der Werte liegen in diesem Bereich Frage 2: Wer hat die möglichen Kosten für Maßnahmen zur Einhaltung des Sulfat-Grenzwerts für Trinkwasser in Höhe von 250 mg/l in den Wasserwerken zu tragen? zu Frage 2: Die Einhaltung des Grenzwertes für Sulfat im Trinkwasser obliegt dem Wasserver- sorgungsunternehmen. Werden in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) fest- gelegte Grenzwerte nicht eingehalten, prüft das Gesundheitsamt nach § 9 TrinkwV, ob die Fortsetzung der Wasserversorgung mit Auflagen gestattet werden kann und ordnet die erforderlichen Maßnahmen an. Die Kosten trägt das Wasserversorgungs- unternehmen. Zivilrechtlich kann derjenige, der Stoffe in ein Gewässer einbringt oder einleitet und damit die Gewässerbeschaffenheit nachteilig verändert, zum Er-satz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet sein (§ 89 Wasser- haushaltsge-setz). Frage 3: Nach welcher Methode beurteilt die Landesregierung momentan und langfristig den Anteil des aktiven Braunkohlebergbaus einerseits, sowie den Anteil der DDR- Alttagebaue andererseits, an der Sulfatbelastung in Brandenburger Gewässern? Er- möglicht diese Methode eine verursachergerechte Kostenverteilung für notwendige Maßnahmen zur Einhaltung des Trinkwassergrenzwertes in betroffenen Wasserwer- ken? zu Frage 3: Für die Ermittlung der aktuellen und prognostischen Sulfatbelastung in der Spree wurden Gutachten beauftragt (Modellierung des Sulfattransportes in der Spree: Land Brandenburg (2009) und Berlin/ Brandenburg (2010)). Diese sind auf der Internetseite http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.326598.de veröffentlicht. Auf Basis eines Modellkonzepts der G.E.O.S. GmbH werden die Einträge aus den Grubenwasserreinigungsanlagen der Vattenfall Europe Mining AG (VEM) und der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und die zukünftigen Betriebsprognosen verwendet. Ein weiterer Datensatz umfasst die diffusen Einträge im Bereich des Sanierungsbergbaus, für die Modellszenarien der LMBV genutzt wurden. Daneben fanden auch die Wasserausleitungen aus den Bergbaufolgeseen und den Speichern gemäß Flutungskonzept der LMBV Eingang in die Betrachtung. Eine aktuelle Modellierung wurde im Rahmen der Braunkohlen- planung zur Fortführung des Tagebaus Welzow-Süd in den räumlichen Teilbereich II von VEM beauftragt („Fortschreibung der Modellierung des Sulfattransportes in der Spree in Bezug auf Sulfatfracht und -konzentration und Analyse spezifischer Situati- onen“ (G.E.O.S. 2012)). Auf dieser Basis wurden die Sulfateintragsanteile der beiden Bergbauunternehmen abgeschätzt. Weitere Einflussfaktoren sind daneben auch die geogene Grundbelastung, die Landwirtschaft und Kläranlagen. Frage 4: Welchen Grenzwert für Sulfat bei der Einleitung von Sümpfungswasser muss der Bergbaubetreiber des aktiven Tagebaus Welzow Süd Teilfeld I nach der wasser- rechtlichen Erlaubnis einhalten? Wenn kein Grenzwert angegeben wurde, warum wurde darauf verzichtet? zu Frage 4: Im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid für Gewässerbenutzungen im Zusammen- hang mit dem Betrieb des Tagebaues Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt I, 2009 bis 2022, wurde kein Grenzwert festgelegt. Der Gesetzgeber hat für den Parameter Sulfat bei Oberflächengewässern keine gesetzliche Vorgabe bestimmt. Im Hinblick auf eine ausgewogene Sulfatsteuerung wurde jedoch im Bescheid ausdrücklich vor- behalten, die Sulfatfrachten an den Einleitstellen in Abhängigkeit von der Entwicklung begrenzen zu können. Frage 5: Kann ein Bergbaubetreiber rechtsverbindlich zu Maßnahmen zur Reduzierung von Sulfateinträgen aus aktiven Tagebauen verpflichtet werden, wenn in Braunkohleplä- nen bzw. Betriebsplänen oder wasserrechtlichen Erlaubnissen keine Grenzwerte für die Einleitung von Sulfat festgelegt wurden? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grund- lage? zu Frage 5: Unter bestimmten Voraussetzungen können bei schädlichen Gewässerveränderun- gen durch Ermessensentscheidungen der zuständigen Bergbehörde nachträglich Nebenbestimmungen und Auflagen in wasserrechtliche Erlaubnisse aufgenommen werden (§ 3 Nummer 10, § 12 Absatz 1 und § 13 WHG). Für Sulfat gibt es derzeit allerdings keine rechtlich verbindliche Grenze (siehe Antworten zu Fragen 4 und 13). Frage 6: Welche verbindlichen Maßnahmen zur Messung und Eindämmung des Sulfateintra- ges sieht der Braunkohlenplan des geplanten Tagebaus Welzow Süd Teilfeld II vor? Welche verbindlichen Maßnahmen können dem Bergbaubetreiber für den geplanten Tagebau Welzow Süd Teilfeld II durch die Landesregierung im Rahmenbetriebsplan bzw. in der wasserrechtlichen Erlaubnis auferlegt werden, um einen weiteren Anstieg der Sulfatwerte in der Spree zu verhindern? zu Frage 6: Der Braunkohlenplan trifft noch keine verbindlichen Regelungen gegenüber dem Bergbautreibenden. Die Umsetzung der Ziele erfolgt in den nachfolgenden Geneh- migungsverfahren. Welche Maßnahmen auferlegt werden können, ist anhand der prognostischen Auswirkungen im Verfahren zu prüfen. Dazu müssen zunächst die Gutachten bzw. Umweltverträglichkeitsstudie im laufenden bergrechtlichen Planfest- stellungsverfahren vorliegen. Frage 7: Welche kurz- bzw. mittelfristigen Maßnahmen zur Eindämmung des Sulfateintrags in Gewässer werden vom Bergbaubetreiber Vattenfall im Land Brandenburg derzeit betrieben? (Bitte Auflisten; vgl. Papier aus der Reihe „Hinterfragt“ von Vattenfall zu dem Thema „Eisenhydroxid und Sulfat in der Spree“ vom 6. März 2013) Welche von diesen Maßnahmen sind freiwillige Leistungen vom Bergbaubetreiber und welche verbindliche Auflagen der wasserrechtlichen Genehmigung? Zu Frage 7: Die maßgebenden Sulfateinträge in die Spree im Verantwortungsbereich der VEM befinden sich im Wesentlichen auf sächsischem Territorium. Wesentliche Maßnahme zur Eindämmung der Sulfatkonzentrationen in der Spree ist die Steuerung der Was- sermengen und Ableitungsrichtungen. Auf brandenburgischem Gebiet wird seit Aufnahme des Dauerbetriebs der Gruben- wasser-Behandlungsanlage (GWBA) „Am Weinberg“ im Tagebau Welzow-Süd auch ein verändertes Wassermanagement betrieben. Sulfatreicheres Grubenwasser, wel- ches ehemals über die GWBA Schwarze Pumpe zu nahezu 100% sofort abflusswirk- sam in die Spree abgeschlagen wurde, wird nach der Reinigung vom Eisen nun auf mehrere Einleitstellen in ein linksseitig der Spree liegendes Teileinzugsgebiet zur Dargebotserhöhung verteilt. Etwa 70% der Wassermengen mitsamt dem darin gelös- ten Sulfat versickern im Gebiet oder werden zur Flächenbewässerung genutzt, ca. 30 % kommen nur noch in der Spree an. Neben dieser Steuerung werden weiterhin Forschungsarbeiten, Modellierungen und Prognosebetrachtungen durchgeführt. Die Abstimmung zu den Maßnahmen erfolgt unter Leitung der Arbeitsgruppe „Fluss- gebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster, Lausitzer Neiße“ (siehe Antworten zu Fragen 11 und 17). Auflagen zum Thema Sulfat sind in der aktuellen wasserrecht- lichen Erlaubnis der VEM unter Nebenbestimmung 4.2.6 und 4.3.5 enthalten. Darin ist ein ganzheitliches Konzept zur prognostischen Entwicklung der Sulfatkonzentrati- onen an den jeweiligen Einleitstellen gefordert. Des Weiteren ist die Wasserbewirt- schaftung auf der Grundlage der länderübergreifenden Bewirtschaftungsgrundsätze, insbesondere bei Einhaltung der Immissionsziele, vorzunehmen. Frage 8: Wie stellt das Land Brandenburg rechtsverbindlich sicher, dass nach einem Verkauf der Braunkohlesparte durch Vattenfall auch weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung der Sulfatbelastung durch einen zukünftigen Bergbaubetreiber betrieben und bezahlt werden, ggf. auch 25 Jahre nach Ende der aktiven Tagebauphase, wie zur Zeit durch die LMBV? zu Frage 8: Gemäß § 8 Abs. 4 WHG gehen die wasserrechtliche Erlaubnis und die damit gere- gelten Pflichten auf den Rechtsnachfolger über. Frage 9: Gilt der Zielwert für Sulfat von 450 mg/l für den Pegel Wilhelmsthal auch für andere Messstellen im Land Brandenburg? Wenn ja, für welche? Existieren weitere Zielwer- te für Sulfat an anderen Messstellen der Spree? Wenn ja, wie lauten diese und wer hat diese festgelegt? zu Frage 9: Die Immissionszielwerte wurden durch die Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaf- tung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ erarbeitet. Sie bilden die Grundla- ge für die operative Bewirtschaftung nach Wassermenge und -beschaffenheit. Der Immissionszielwert von 450 mg/l für Sulfat am Pegel Wilhemsthal gilt nicht für andere Messstellen im Land Brandenburg. Im Spreeprofil wurden weitere Pegel mit Immissi- onszielwerten für Sulfat festgelegt. Nach den aktuellen Bewirtschaftungsgrundsätzen der oben genannten Arbeitsgruppe ergeben sich folgende Immissionsziele (Stand 17.07.2014): Leibsch – 300 mg/l Neubrück – 280 mg/l Rahnsdorf – 220 mg/l Frage 10: Auf Grundlage welcher Erkenntnisse wurde/n der Zielwert/die Zielwerte festgelegt? zu Frage 10: Der Immissionszielwert am Pegel Wilhemsthal von 450 mg/l Sulfat (und sukzessiv auch für die unterstromig liegenden Pegel) wurde durch die Facharbeitsgruppen der Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ auf der Basis des Sulfatmonitorings abgeleitet. Das damit verbundene Ziel ist die Steuerung der Sulfatkonzentration in der unteren Spree und die Einhaltung des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung für Sulfat im Reinwasser des Wasserwer- kes Briesen. Frage 11: Welche Maßnahmen müssen der Bergbaubetreiber Vattenfall und der Bergbausanie- rer LMBV (für DDR-Tagebaue zuständig) verbindlich umsetzen, wenn die Zielwerte überschritten werden? Welche weiteren Akteure sind an der Einhaltung der Zielwerte beteiligt und welche Verantwortung kommt Ihnen bei der Einhaltung der Zielwerte zu? Welche Sanktionen können gegenüber dem Bergbaubetreiber oder dem Berg- bausanierer eingeleitet werden, wenn Zielwerte längerfristig überschritten werden? zu Frage 11: Zielwerte sind keine Grenzwerte, eine Überschreitung löst nicht automatisch Maß- nahmen aus. Die Festlegung von Maßnahmen ist von mehreren Faktoren abhängig. Ein wesentliches Kriterium sind schädliche Gewässerveränderungen, die nachzuwei- sen sind. Maßnahmen sind einzelfallkonkret zu bestimmen. Die Festlegung von Zielwerten erfolgte im Rahmen der AG „Flussgebietsbewirtschaf- tung“ und der zugehörigen Arbeitskreise/Aufgabenkomplexe. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe, wie z. B. - Landesdirektion Sachsen, - Sächsisches Oberbergamt, - Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, - Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg, - Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, - Senatsverwaltung Berlin, - Vattenfall Europe Mining AG, - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH sind an der Einhaltung der Zielwerte beteiligt. Die Verantwortung zum Erreichen der Zielwerte obliegt allen Mitgliedern. Es wird davon ausgegangen, dass unter dem Begriff „Sanktionen“ Strafmaßnahmen zu verstehen sind, die darauf ausgerichtet sind, konkretes Fehlverhalten zu unterbin- den und damit Normen durchzusetzen. Ein solches Fehlverhalten liegt hier nicht vor, da keine gesetzliche Norm für Sulfat in Oberflächengewässern besteht. Soweit die Durchführung von Maßnahmen erforderlich werden sollte, so wird dies im Rahmen der bestehenden Arbeitsgruppen fachlich abgestimmt. Frage 12: Garantiert der in den Antragsunterlagen von Vattenfall für die Flutung des Tagebaus Cottbus Nord erwartete Sulfatwert in Höhe von maximal 500 mg/l die Einhaltung von festgelegten Sulfat-Zielwerten der Spree? Wenn ja, welche Untersuchungen bestäti- gen dies? Wenn nein, zu welchen Maßnahmen kann der Bergbaubetreibende ver- pflichtet werden und welche Sanktionen können gegen den Bergbaubetreibenden eingeleitet werden, wenn durch erhöhte Sulfateinträge aus dem geplanten Cottbuser Ostsee die Zielwerte für Sulfat in der Spree nicht eingehalten werden sollten? zu Frage 12: Es bleibt dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten, durch sorgfältige Prüfungen der Antragsunterlagen festzustellen, inwieweit den Prognosen der Antragstellerin gefolgt werden kann. Auch beim Cottbuser Ostsee wird die Mengensteuerung das ausschlaggebende Element für die Sulfatkonzentrationen in der Spree sein. Frage 13: Welche Zielwerte für Sulfat in Oberflächengewässern und welche verbindlichen Wer- te für Sulfat für in Oberflächengewässer einzuleitendes Sümpfungswasser sind der Landesregierung aus anderen deutschen Bundesländern bekannt? (Bitte tabellarisch auflisten) zu Frage 13: Es gibt gegenwärtig keine Zielwerte für Sulfat in Oberflächengewässern, jedoch gibt es Überlegungen einen bundeseinheitlichen Wert für Sulfat zur Beurteilung des öko- logischen Zustands von Oberflächengewässern festzulegen. Die dafür notwendigen rechtlichen Regelungen wurden bisher nicht getroffen. Der Landesregierung sind für Sulfat keine verbindlichen Werte für in Oberflächengewässer einzuleitendes Sümp- fungswasser aus anderen Bundesländern bekannt. Frage 14: Gibt es für den Berliner Abschnitt der Spree eigene Zielwerte für Sulfat? Wenn ja, wie lauten diese? Welche Maßnahmen müssen durch das Land Brandenburg umge- setzt werden bzw. welche Sanktionen können gegen das Land Brandenburg einge- leitet werden, wenn bei „Grenzübertritt“ der Spree nach Berlin die Zielwerte über- schritten werden? Wie geht Brandenburg mit Zielwertüberschreitungen um, die durch Sulfatfrachten aus Sachsen verursacht wurden? zu Frage 14: Der Immissionszielwert für Sulfat am Pegel Rahnsdorf ist auf 220 mg/l festgelegt (siehe Antwort zu Frage 9). Da es sich um keinen gesetzlich vorgegebenen Grenz- wert handelt (siehe Antwort zu Frage 13) sind rechtliche Schritte gegen das Land Brandenburg nicht möglich. Der Landesregierung ist bekannt, dass die Berliner Se- natsverwaltung beabsichtigt, ein hydrologisches Modell zu erarbeiten, das neben der Vorbelastung auch die Sulfateinträge aus dem Berliner Raum berücksichtigen soll. Steuerungsmöglichkeiten zur Beeinflussung der Gewässergüte der Spree in Bran- denburg bestehen derzeit nur oberhalb des Pegels Wilhelmsthal. Bei einer potenziell möglichen Zielwertüberschreitung (z. B. durch zusätzliche Sulfatfrachten aus Sach- sen) werden in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaf- tung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ Gegenmaßnahmen geplant. Die- se werden als kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen im Arbeitsprogramm zum Strategiepapier zur Beherrschung bergbaubedingter Stoffbelastungen in den Fließ- gewässern Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße ebenfalls in der oben ge- nannten Arbeitsgruppe beschlossen und von den Bergbauunternehmen und Behör- den umgesetzt. Frage 15: Bezieht das Land Berlin Grundwasser zur Trinkwasserversorgung aus dem Land Brandenburg? Wenn ja, woher und in welchem Umfang (bitte auflisten)? Ist die Nut- zung weiterer Grundwasservorkommen oder eine Ausweitung der Fördermenge durch das Land Berlin geplant? zu Frage 15: Das Land Berlin fördert in Brandenburg Grundwasser zum Zweck der Trinkwasser- versorgung ausschließlich über das Wasserwerk Stolpe. Hierfür werden im Durch- schnitt ca. 21 Mio. Kubikmeter Grundwasser pro Jahr gefördert und aufbereitet. Zu Planungen einer Erhöhung der Entnahmen durch das Land Berlin (Berliner Wasser- betriebe) liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 16: In welcher Höhe zahlt das Land Berlin für die Nutzung von Grundwasservorkommen in Brandenburg zum Zweck der Trinkwasserversorgung Wassernutzungsentgelte an das Land Brandenburg (bitte für die letzten 10 Jahre angeben)? zu Frage 16: Für die Nutzung von Grundwasser im Land Brandenburg hat das Land Berlin in den vergangenen 10 Jahren nachfolgendes Wassernutzungsentgelt (WNE) gezahlt: Veranlagungsjahr WNE in Mio. EUR 2004 2,05 2005 2,43 2006 2,28 2007 2,04 2008 2,05 2009 2,04 2010 2,18 2011 2,02 2012 2,12 2013 2,15 Frage 17: In welcher Form findet eine Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin, Bran- denburg und Sachsen zur Eindämmung der Sulfatbelastung statt und wie wird das gemeinsame Vorgehen abgestimmt? zu Frage 17: Die Zusammenarbeit der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen erfolgt seit mehr als 15 Jahren in der Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“. Ziel ist die Wiederherstellung eines nach Wassermenge und Wasserbeschaffenheit ausgeglichen Wasserhaushaltes in den vom Braunkoh- lenbergbau beeinflussten Flussgebieten. Zur Vorbereitung von abstimmungsfähigen Konzepten bedient sich die Arbeitsgruppe fachlicher Gruppen, den sogenannten Aufgabenkomplexen (AK). Diese sind der AK „Wassermenge“, der AK „Wasserbe- schaffenheit“, der AK „Hochwasserrisikomanagement“ und der AK „Wasserrechtli- cher Vollzug“. Im AK „Wasserbeschaffenheit“ wird das zum „Strategiepapier zur Be- herrschung bergbaubedingter Stoffbelastungen in den Fließgewässern Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße“ gehörende Arbeitsprogramm mit den kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen durch die Mitglieder jährlich aktualisiert. Hierfür bedient sich der AK „Wasserbeschaffenheit“ auch des Sachverstands beauftragter Gutachter und insbesondere der Planungen der beiden Bergbauunternehmen. Die Abstimmung über das Arbeitsprogramm erfolgt in der Arbeitsgruppe jährlich. Dem Aufgabenkomplex „Wasserbeschaffenheit“ ist eine Arbeitsgruppe „Sulfatmonitoring“ zugeordnet, die sich explizit dem Thema Sulfatbe- lastung der Spree widmet. Dafür werden Daten u. a. der Landesdirektion Sachsen, der LMBV, der VEM, der Senatsverwaltung Berlin und des Landesvermessungsnet- zes Brandenburgs zusammengefasst und ausgewertet. Die Ergebnisse werden ge- meinsam diskutiert und das weitere Vorgehen abgestimmt.