Datum des Eingangs: 19.11.2014 / Ausgegeben: 24.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/151 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 34 des Abgeordneten Ludwig Burkardt der CDU-Fraktion Drucksache 6/61 Wortlaut der Kleinen Anfrage 34 vom 29.10.2014: Radweg zwischen Lübnitz und Belzig Der Abschnitt der Landesstraße 95 zwischen Belzig und dem Ortsteil Lübnitz ist von hohem Kraftverkehrsaufkommen geprägt. Eine vom Bauamt der Stadt Belzig bereits im Jahr 2008 durchgeführte Verkehrszählung ermittelte eine durchschnittliche Verkehrsdichte von täglich über 3.300 Fahrzeugen und einen Schwerverkehrsanteil von fast sieben Prozent an Werktagen. Da auch der Busverkehr nur teilweise eine Option ist (ab dem Nachmittag und am Wochenende gibt es keine Direktverbindung) sind viele Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen, die Strecke mit dem Fahrrad zurück zu legen. Leider verfügt die L 95 in diesem Bereich noch nicht über einen Radweg. In eigener Initiative hat sich im Jahr 2008 eine Arbeitsgruppe von Einwohnern der Ortschaft Lübnitz mit der Thematik befasst und durch eine Befragung der Radfahrer den Bedarf für einen straßenbegleitenden Radweg untermauert und dies an das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft heran getragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Planung für die Anlage eines Radweges entlang der L 95 zwischen Lübnitz und Belzig? 2. Warum ist bisher kein Radweg in diesem Bereich realisiert worden? 3. Wann rechnet die Landesregierung damit, dass ein Radweg angelegt werden kann? 4. Wie bewertet die Landesregierung generell die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planung für die Anlage eines Radweges entlang der L 95 zwischen Lübnitz und Belzig? Zu Frage 1: Die Anlage eines Radweges zwischen Lübnitz und Bad Belzig ist derzeit nicht in Planung . Frage 2: Warum ist bisher kein Radweg in diesem Bereich realisiert worden? Zu Frage 2: In diesem Bereich ist aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens von 1.215 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 13% (SVZ 2010) bisher kein Radweg realisiert worden. Nach den geltenden Richtlinien wird die Anlage eines separaten Radweges ab einem Verkehrsaufkommen über 2.500 Kfz/24 h empfohlen, so dass für die Landesregierung kein Handlungsbedarf besteht. Frage 3: Wann rechnet die Landesregierung damit, dass ein Radweg angelegt werden kann? Zu Frage 3: Aufgrund vorgenannter Rahmenbedingungen erscheint die Anlage eines Radweges durch das Land auch zukünftig nicht realistisch. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung generell die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt ? Zu Frage 4: Im Zeitraum 2011 bis August 2014 haben sich auf dem Abschnitt zwischen Bad Belzig und Lübnitz insgesamt 41 Unfälle unter Beteiligung von Kraftfahrzeugen ereignet. Dabei wurden 2 Verkehrsteilnehmer verletzt, einer davon schwer. Eine der Hauptunfallursachen sind Unfälle mit Wildtieren. Im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes haben sich in diesem Zeitraum keine Unfälle auf diesem Abschnitt ereignet.