Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1517 Antwort auf die Kleine Anfrage 559 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/1265 Umsetzung des Koalitionsvertrages - Dienstzeitverlängerung von Polizeivollzugsbeamten Wortlaut der Kleinen Anfrage 559 vom 28.04.2015: Gemäß Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 16 (6.WP) vom 17.11.2014 "... haben sich die Regierungsfraktionen in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten künftig zu ermöglichen, bei dienstlichem Bedarf und guter Gesundheit über die für sie geltende besondere Altersgrenze hinaus Dienst zu verrichten. Damit stünden auch noch weitere personelle Kapazitäten zur Verfügung..." Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Dienstzeitverlängerungen für Polizeivollzugsbeamte wurden von Oktober 2014 bis April 2015 tatsächlich und für welchen Zeitraum und in welchen konkreten Verwendungen bewilligt und umgesetzt (bitte genaue Angabe monatsweise von Oktober 2014 bis April 2015)? 2. Wie viele Anträge auf Dienstzeitverlängerung wurden seitens der Polizeivollzugsbeamten von Oktober 2014 bis April 2015 an den Dienstherrn gestellt und wie viele von diesen Anträgen wurden aus welchen Gründen abschlägig beschieden? Insoweit nicht abschlägig beschieden, für welchen Zeitraum und konkreten Verwendungen wurden die Anträge bewilligt (bitte genaue Angaben monatsweise ab Oktober 2014 bis April 2015)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Gemäß § 45 Abs. 3 Landesbeamtengesetz kann, wenn ein besonderes dienstliches Interesse an der Fortführung der Dienstgeschäfte besteht, auf Antrag des Beamten oder mit dessen Zustimmung der Eintritt in den Ruhestand für eine bestimmte Dauer, die insgesamt drei Jahre nicht übersteigen darf, über die Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden. Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde. Frage 1: Wie viele Anträge auf Dienstzeitverlängerungen für Polizeivollzugsbeamte wurden von Oktober 2014 bis April 2015 tatsächlich und für welchen Zeitraum und in welchen konkreten Verwendungen bewilligt und umgesetzt (bitte genaue Angabe monatsweise von Oktober 2014 bis April 2015)? zu Frage 1: Die Anzahl der Anträge auf Dienstzeitverlängerungen für Polizeivollzugsbeamte im Zeitraum von Oktober 2014 bis April 2015 sowie der bewilligten Verlängerungszeiträume ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird von einer Zuordnung nach Tätigkeitsbereichen abgesehen, da hierdurch eine personenbezogene Zuordnung möglich wäre. Ersatzweise wurde eine Zuordnung nach Laufbahngruppen vorgenommen. Antragstellung Laufbahn- gruppe Verlängerungszeitra um umgesetzt Januar 2015 hD 01.03.2015 - 30.09.2016 ja Dezember 2014 gD 01.03.2015 – 28.02.2016 ja November 2014 mD 01.02.2015 – 31.10.2016 ja Frage 2: Wie viele Anträge auf Dienstzeitverlängerung wurden seitens der Polizeivollzugsbeamten von Oktober 2014 bis April 2015 an den Dienstherrn gestellt und wie viele von diesen Anträgen wurden aus welchen Gründen abschlägig beschieden? Insoweit nicht abschlägig beschieden, für welchen Zeitraum und konkreten Verwendungen wurden die Anträge bewilligt (bitte genaue Angaben monatsweise ab Oktober 2014 bis April 2015)? zu Frage 2: Im Zeitraum von Oktober 2014 bis April 2015 wurden insgesamt 19 Anträge auf Verlängerung der Dienstzeit gestellt. Davon wurden bisher drei Anträge bewilligt (siehe Antwort zu Frage 1.). Ein Antrag wurde abgelehnt, weil kein besonderes dienstliches Interesse bestand.