Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1518 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 539 der Abgeordneten Sven Schröder, Christina Schade und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/1218 Bundesgesetz zum Fracking – mögliche Auswirkungen für das Land Branden- burg Wortlaut der Kleinen Anfrage 534 vom 21.04.2015: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie steht die Landesregierung zur Erschließung möglicher Erdgasvorkommen durch Fracking? 2. Wie beurteilt die Landesregierung mögliche Umweltschäden durch eine eventuelle Erschließung möglicher Erdgasvorkommen durch Fracking? 3. Wie beurteilt die Landesregierung mögliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung durch eine mögliche Kontamination des Grundwassers durch giftige bzw. krebserregende Chemikalien, die beim Fracking genutzt werden? 4. Wie ist die Position der Landesregierung Brandenburg bezüglich des Frackings unterhalb von 3.000m in Brandenburg? 5. Wie viele konventionelle (Sandstein) und unkonventionelle (Schiefer-, Kohle-, und Tongestein) Lagerstätten sind in Brandenburg bekannt bzw. werden vermutet? Wo befinden sich diese und wie groß sind die förderbaren Vorkommen von Schiefergas? 6. Wie viele Probeuntersuchungen aus wissenschaftlichen Zwecken sind in den letzten Jahren 5 in Brandenburg durchgeführt worden? Wie viele Probebohrungen sind dem Land bisher bekannt bzw. in welchen Gebieten sind eventuelle Probebohrungen geplant? 7. Führt das Verbot von Fracking bis 3.000m zu einem Ausschluss von konventionellen und unkonventionellen Vorkommen in Brandenburg? 8. Welche Lagerstätten befinden sich unterhalb von 3.000m in Brandenburg? 9. Liegen der Landesregierung Anträge zur Förderung oder Willensbekundungen bzgl. einer möglichen Förderung von Gasvorkommen vor? Wenn ja, wo, für welche Tiefen, welche Größe hat das förderbare Vorkommen? 10. Laut Presseinformationen gibt es eine Fracking-Methode die unter Ausschluss von giftigen bzw. krebserregenden Chemikalien durchgeführt werden kann, die jedoch noch nicht erprobt wurde in Deutschland. Liegen der Landesregierung Informationen zur Erprobung der neuen Methode vor bzw. ist ein Einsatz im Land Brandenburg vorgesehen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie steht die Landesregierung zur Erschließung möglicher Erdgasvorkommen durch Fracking? zu Frage 1: Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur 6. Wahlperiode des Branden- burger Landtags darauf geeinigt, den Einsatz von Fracking-Technologien mit um- weltgefährdenden Stoffen abzulehnen. Gleichwohl wird es begrüßt, dass im Rahmen des Gesetzespaketes des Bundes beabsichtigt ist, das sogenannte konventionelle Fracking unter strengen Umweltauflagen auch weiterhin nicht generell auszuschlie- ßen. Frage 2: Wie beurteilt die Landesregierung mögliche Umweltschäden durch eine eventuelle Erschließung möglicher Erdgasvorkommen durch Fracking? zu Frage 2: Inwiefern Umweltschäden durch Fracking zu besorgen sein könnten, kann seitens der Landesregierung nicht allgemein beantwortet werden. Dies bedarf einer wissen- schaftlichen Betrachtung im Einzelfall. Frage 3: Wie beurteilt die Landesregierung mögliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung durch eine mögliche Kontamination des Grundwassers durch giftige bzw. krebserregende Chemikalien, die beim Fracking genutzt werden? zu Frage 3: Siehe Antworten zu Fragen 1 und 2. Frage 4: Wie ist die Position der Landesregierung Brandenburg bezüglich des Frackings un- terhalb von 3.000m in Brandenburg? zu Frage 4: Unterhalb von 3000 m sind in Brandenburg keine nutzbaren Vorkommen an unkon- ventionellen Kohlenwasserstoffen nachgewiesen worden, die mittels Fracking er- schlossen werden könnten. Frage 5: Wie viele konventionelle (Sandstein) und unkonventionelle (Schiefer-, Kohle-, und Tongestein) Lagerstätten sind in Brandenburg bekannt bzw. werden vermutet? Wo befinden sich diese und wie groß sind die förderbaren Vorkommen von Schiefergas? zu Frage 5: Die konventionellen Erdgasvorräte werden in Zechstein- und Rotliegendformationen vermutet und wurden zum Teil auch schon erkundet. Aus 14 Lagerstätten wurde be- reits Erdöl (und z. T. auch Erdgas) gefördert. Davon befindet sich zurzeit nur noch eine Lagerstätte in Produktion (Kietz im Landkreis Märkisch-Oderland). Derzeit wer- den in sechs weiteren Gebieten Erkundungsarbeiten durchgeführt bzw. sind in Pla- nung (siehe Antwort zu Frage 9). In Schiefer-, Kohle- und Tonsteinformationen des Landes Brandenburg (unkonventi- onelle Lagerstättenpotentiale) sind keine nutzbaren Erdgasvorräte bekannt. Frage 6: Wie viele Probeuntersuchungen aus wissenschaftlichen Zwecken sind in den letzten Jahren 5 in Brandenburg durchgeführt worden? Wie viele Probebohrungen sind dem Land bisher bekannt bzw. in welchen Gebieten sind eventuelle Probebohrungen ge- plant? zu Frage 6: Die Frage zu den „Probeuntersuchungen aus wissenschaftlichen Zwecken“ wird so verstanden, dass hiermit erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 7 Abs. 2 Bundes- berggesetz gemeint sind („Aufsuchung zu wissenschaftlichen Zwecken“). Diese Tä- tigkeiten schließen auch Probebohrungen ein, welche auf Grundlage des Lagerstät- tengesetzes (§4 Abs. 1 LagerstG) anzeigepflichtig sind. Dem Land sind derartige Vorhaben nicht angezeigt worden. In den letzten 5 Jahren wurden keine Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken abgeteuft. Entspre- chende Planungen sind nicht bekannt. Frage 7: Führt das Verbot von Fracking bis 3.000m zu einem Ausschluss von konventionellen und unkonventionellen Vorkommen in Brandenburg? zu Frage 7: Der Gesetzesentwurf des Bundes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sieht vor, das unkonventionelle Fracking oberhalb von 3000 m in der Regel auszuschlie- ßen. Frage 8: Welche Lagerstätten befinden sich unterhalb von 3.000m in Brandenburg? zu Frage 8: Hierbei dürfte es sich hauptsächlich um Erdgaslagerstätten im Norden Brandenburgs in porösen Sandsteinen des Oberrotliegenden handeln, die mit konventionellen Me- thoden erschlossen werden können. Vermutet wird eine derartig tiefe Lagerstätte im Bereich Zehdenick-Nord. Frage 9: Liegen der Landesregierung Anträge zur Förderung oder Willensbekundungen bzgl. einer möglichen Förderung von Gasvorkommen vor? Wenn ja, wo, für welche Tiefen, welche Größe hat das förderbare Vorkommen? zu Frage 9: Im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg werden sechs Verfahren in Bezug auf die Erkundung bzw. die Vorbereitung der Erkundung von Erdgas geführt. Belastbare Angaben über eine eventuelle Fündigkeit bzw. über förderbare Vorkom- men können in Abhängigkeit vom Erkundungsstand nur zum Teil gemacht werden. Die nachfolgende Auflistung stellt den derzeitigen Erkenntnisstand dar: 1) Bergwerkseigentum Märkisch Buchholz, Teufe rund 2.400 m, initiales Gas etwa 17,6 Mrd. m³ (VN). 2) Erlaubnisfeld Reudnitz, mehrere Lagerstätten im Rotliegend-Sandstein vermutet, Teufen ca. 2.500 – 3.000 m, evtl. bis zu 10 Mrd. m³ (VN) Erdgas. 3) Erlaubnisfeld Zehdenick-Nord, Teufe ca. 4.200 – 4.300 m, vermutet werden 20 – 50 Mrd. m³ (VN), Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdöl und Erdgas noch nicht erteilt, 2. Beteiligungsverfahren in Vorbereitung. 4) Erlaubnisfeld Lübben, mehrere kleinräumige Lagerstätten vermutet, Teufenbereich ca. 2.000 – 3.000 m, z.B. Lagerstätte „Guhlen“: vermutet bis zu 250 Millionen Bar- rel Öl, evtl. mit Erdgas, Volumen unbekannt. 5) Erlaubnisfeld Forst, mehrere kleinräumige Lagerstätten vermutet, Teufenbereich von ca. 1.200 – 1.700 m, Volumen unbekannt. 6) Erlaubnisfeld Kerkwitz-Guben, mehrere kleinräumige Lagerstätten vermutet, Teu- fenbereich von ca. 1.400 – 2.000 m, Volumen unbekannt. Frage 10: Laut Presseinformationen gibt es eine Fracking-Methode die unter Ausschluss von giftigen bzw. krebserregenden Chemikalien durchgeführt werden kann, die jedoch noch nicht erprobt wurde in Deutschland. Liegen der Landesregierung Informationen zur Erprobung der neuen Methode vor bzw. ist ein Einsatz im Land Brandenburg vorgesehen? Zu Frage 10: Der Landesregierung liegen hierüber keine Informationen vor.