Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1519 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 530 der Abgeordneten Klara Geywitz der SPD-Fraktion Drucksache 6/1189 Zukunft des Potsdamer Seesportclubs in Babelsberg Wortlaut der Kleinen Anfrage 530 vom 20.04.2015 Ende 2017 läuft der Pachtvertrag des Potsdamer Seesportclub am Park Babelsberg mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten aus. Seit mehr als 60 Jahren wird der Standort am Tiefen See für den Wassersport genutzt. Das Grundstück wurde bisher kostenlos zur Verfügung gestellt, die dort errichteten Gebäude und Anlagen werden vom Wassersportverein genutzt, der derzeit 100 Mitglieder hat. Der Verein ist im Breitensport aktiv und das Gelände ist als anerkannter Landesleistungsstütz- punkt des Brandenburger Landessportbundes eingestuft. Die Stiftung will diesen Pachtvertrag nun nicht verlängern. Pläne aus dem Jahr 2006 sahen vor, dass das benachbarte Strandbad Babelsberg zum Teil an die Stelle der Seesportclubs verla- gert werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Was sind die Gründe für die Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Pachtver- trages mit dem Potsdamer Seesportclub e.V.? 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für die Verlagerung des Seesportclubs einschließlich Grundstückskosten? 3. Der Seesportclub ist nach Definition des Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg (SportFBGbg) eine Sportstätte. Wer ist nach Meinung der Landesregierung dafür zuständig, eine angemessene Ersatzsportfläche zur Verfügung zu stellen? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für die Wiederherstellung des Seesportclubs- Grundstückes als Park- und Uferlandschaft? 5. Wer ist dazu verpflichtet, die Kosten für die Wiederherstellung zu tragen? 6. Wann sieht die Landesregierung die Stiftung in der Lage, den ursprünglichen Zustand des Grundstückes am Tiefen See wiederherzustellen? 7. Werden die Pläne zur Teilverlagerung des Strandbades Babelsberg auf das Gelände des Seesportclubs weiter verfolgt? 8. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für eine (Teil-)Verlagerung des Strandbades auf das Gelände des Seesportclubs? 9. Wer ist dazu verpflichtet, die Kosten für eine Verlagerung zu tragen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was sind die Gründe für die Kündigung bzw. Nichtverlängerung des Pachtvertrages mit dem Potsdamer Seesportclub e.V.? zu Frage 1: Die Liegenschaft der Seesportanlage ist der Stiftung Preußische Schlösser und Gär- ten Berlin-Brandenburg (SPSG) Ende 1997 von der Bundesanstalt für vereinigungs- bedingte Sonderaufgaben aufgrund der vorherigen Zugehörigkeit der Liegenschaft zur Preußischen Schlösserverwaltung übertragen worden. Mit der Übertragung der Liegenschaft war die Verpflichtung verbunden, dem Potsdamer Seesportclub e.V. für mindestens 20 Jahre mit Bestandskraft des Bescheides Teile von Grundstück und Gebäude zur überwiegend nicht kommerziellen Nutzung zu gemeinnützigen See- sportzwecken zur Verfügung zu stellen. Mit Vertrag vom 31.08.1998 wurden dem Potsdamer Seesportclub e.V. sodann die seinerzeit bereits genutzten Raum- und Grundstücksflächen befristet für die Dauer von 20 Jahren bis zum 31.12.2017 - ohne Verlängerungsoption – kostenfrei zur Nutzung überlassen. Die SPSG ist nach dem Staatsvertrag über die Errichtung einer Stiftung „Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ vom 23.08.1994 gehalten, die ihr über- tragenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange zu pflegen und der Öffentlich- keit zugänglich zu machen. Dieser Auftrag trifft auch auf die Liegenschaft der See- sportanlage zu, so dass eine Verlängerung des Pachtvertrages wegen der anste- henden Wiederherstellung der Parkanlage nicht in Frage kam. Frage 2: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für die Verlagerung des Seesportclubs einschließlich Grundstückskosten? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 3: Der Seesportclub ist nach Definition des Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg (SportFBGbg) eine Sportstätte. Wer ist nach Meinung der Landesregierung dafür zuständig, eine angemessene Ersatzsportfläche zur Verfü- gung zu stellen? zu Frage 3: § 5 Abs. 2 des SportFGBbg regelt die Planungsgrundsätze, nach denen bei Aufgabe einer öffentlichen Sportstätte in der Regel eine Ersatzsportfläche zur Verfügung zu stellen ist. Sofern sich die Notwendigkeit, eine angemessene Ersatzsportstätte zur Verfügung zu stellen, nicht aus dem Nutzungsüberlassungsvertrag bzw. der Zuordnung der Grundstücke ergeben, was bezüglich des Seesportclubs nicht der Fall ist, ist gemäß SportFGBbg § 5 Abs. 1 im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanung der Lan- deshauptstadt Potsdam (LHP) über eine zur Verfügung zu stellende Ersatzsportstät- te zu entscheiden. Dabei sind auch die örtlichen Sportvereine und Sportverbände zu berücksichtigen. Frage 4: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für die Wiederherstellung des Seesportclub- Grundstückes als Park- und Uferlandschaft? zu Frage 4: Das vom Seesportclub genutzte Grundstück ist Teil einer Gesamtarrondierung von Flächen im Bereich des Strandbades, der angrenzenden Parkflächen und der Vorflä- che am Babelsberger Park. Da ein Teil der Flächen des Parks Babelsberg (Strand- bad) nicht der SPSG, sondern der LHP zugeordnet wurden, war und ist die SPSG bestrebt, denkmalverträgliche Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und eine Eini- gung mit der LHP herbeizuführen. Als wichtiges Zwischenergebnis war 2009 mit dem städtischen Betreiber Stadtwerke/Bäderlandschaft Potsdam verhandelt worden, dass nach Auslaufen des Nutzungsvertrages mit dem Seesportclub der Rückbau des Ge- bäudes und der denkmalverträgliche Neubau von Zweckgebäuden für das Strandbad in diesem Bereich erfolgen sollten. Weiterhin sollten Flächen zwischen LHP und SPSG zwecks Arrondierung getauscht werden. Der Flächentausch böte der SPSG die Möglichkeit, den „historischen Drive“ komplett wiederherzustellen und Sichtbe- ziehungen durch die Verlagerung von Baulichkeiten wieder zu ermöglichen. Die LHP hätte eine ähnlich große Fläche für die Zwecke des Strandbades dauerhaft zur Ver- fügung, könnte in einem Neubau alle benötigten Funktionen zeitgemäß unterbringen und gegenseitige Leitungs- und Wegerechte sowie Zuwegungen wären einfacher zu gestalten. Bisher ist der Vollzug dieser Einigung allerdings nicht zustande gekom- men. Für diese beschriebenen Maßnahmen, die die Kosten der Teilungsvermessung, des Vollzugs des Grundstückstausches, der Versetzung der Einfriedungen, der Abriss- kosten des vom Sportclub genutzten Gebäudes, Teile der Auslagerungskosten und der Wiederherstellung des Drive im Park Babelsberg waren 2009 Kosten in Höhe von rund 347.000 € für die SPSG geschätzt worden. Frage 5: Wer ist dazu verpflichtet, die Kosten für die Wiederherstellung zu tragen? zu Frage 5: Es ist Aufgabe der SPSG, die Wiederherstellung der Parkanlage umzusetzen, daher sind die Kosten von der SPSG zu tragen. Frage 6: Wann sieht die Landesregierung die Stiftung in der Lage, den ursprüngli- chen Zustand des Grundstückes am Tiefen See wiederherzustellen? zu Frage 6: Die SPSG ist erst dann in der Lage, das Grundstück in der unter 4. beschriebenen Art und Weise wiederherzustellen, wenn die Grundstücksarrondierung vollzogen ist. Erst nach einer diesbezüglichen Einigung mit der LHP und der Beendigung des Nut- zungsüberlassungsvertrages mit dem Potsdamer Seesportclub kann die Wiederher- stellung beginnen. Frage 7: Werden die Pläne zur Teilverlagerung des Strandbades Babelsberg auf das Gelände des Seesportclubs weiter verfolgt? zu Frage 7: Ja, die Pläne werden weiterverfolgt. Frage 8: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für eine (Teil- )Verlagerung des Strandbades auf das Gelände des Seesportclubs? zu Frage 8: Siehe Antwort auf Frage 4. Im Übrigen sind der Landesregierung die Kosten der Ver- lagerung des Strandbades, die von der LHP bzw. den Stadtwerken/Bäderlandschaft Potsdam zu übernehmen wären, nicht bekannt. Frage 9: Wer ist dazu verpflichtet, die Kosten für eine Verlagerung zu tragen? Zu Frage 9: Im Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen SPSG und dem Potsdamer Seesportclub e.V. ist die Verpflichtung des Seesportclubs zur geräumten Rückgabe der überlasse- nen Sache geregelt. Darüber hinaus sind der Landesregierung keine Verpflichtungen zur Übernahme der Kosten bekannt.