Datum des Eingangs: 22.05.2015 / Ausgegeben: 26.05.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1521 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 6 der CDU-Fraktion Drucksache 6/635 Jugendliche und junge Menschen in Brandenburg Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 6 vom 17.02.2015: Nach wie vor wandern mehr junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres aus Brandenburg ab als nach Brandenburg ziehen. Im Jahr 2013 lag die Zahl der abgewanderten jungen Menschen bei 3.547. Brandenburg braucht jeden einzelnen jungen Menschen. Eine eingehende Beschäftigung mit der Lebenssituation Jugendlicher und junger Menschen ist daher dringend erforderlich. Wir fragen die Landesregierung: Zahlenmäßige Entwicklung 1. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres leben in Brandenburg? (bitte aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Landkreisen und kreisfreien Städten) 2. Welche Prognosen gibt es, wie sich der Anteil Jugendlicher und junger Menschen in Brandenburg entwickeln wird? 3. Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besitzen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft? Wie viele der deutschen Jugendlichen und jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres haben einen Migrationshintergrund? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Lebenssituation 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Wohnsituation junger Menschen in den Städten und ländli- chen Regionen? 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Einkommenssituation junger Menschen, unter- schieden nach Geschlecht und Migrationshintergrund, in Brandenburg? Wie wird die finanzielle Gesamtsituation junger Menschen in Brandenburg beurteilt? 6. Wie viele junge Menschen sind verschuldet? Was unternimmt die Landesregierung, um der Ver- schuldung entgegenzuwirken? Welche Erkenntnisse gibt es über die Gründe der Verschuldung? 7. Wie viele Jugendliche in Brandenburg erhalten staatliche Unterstützungen? (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Unterstützung und Alter) 8. Wie viele alleinerziehende junge Mütter und Väter leben in Brandenburg? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) 9. Welche staatlichen Unterstützungsangebote erhalten alleinerziehende junge Mütter und Väter? 10. Gibt es verstärkte Abwanderungstendenzen junger Menschen aus dem ländlichen Raum? Falls ja, welche Teile des Landes sind besonders von Abwanderungen betroffen und was unternimmt die Landesregierung, um der weiteren Abwanderung entgegen zu wirken? 11. Wie hat sich die Zahl der Abwanderungen seit 2004 entwickelt? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) 12. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über das Vertrauen junger Menschen in die sozialen Sicherungssysteme vor? 13. Welche Maßnahmen werden landesseitig ergriffen, um den Informationsstand junger Menschen über die Gesetzliche Rentenversicherung und die Notwendigkeit und Möglichkeiten privater Altersvorsorge zu erhöhen? 14. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit und die Notwendigkeit, die Auswirkungen der Finanzpoli- tik des Landes auf zukünftige Generationen zu untersuchen? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung und welche Maßnahmen will sie ergreifen? 15. Welche Maßnahmen des Dialogs zwischen den Generationen sieht die Landesregierung und wie will sie diesen Dialog unterstützen? Welche kommunalen Projekte im Austausch der Generationen sind der Landesregierung bekannt? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten ) Freizeit und Ehrenamt 16. Wie hat sich aus Sicht der Landesregierung das Freizeitverhalten junger Menschen verändert? Wie beurteilt die Landesregierung das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen? 17. Wie reagiert die Jugendpolitik des Landes Brandenburg auf das veränderte Medienverhalten von Jugendlichen und jungen Menschen? 18. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich das Freizeitangebot für junge Menschen a) im städtischen und b) im ländlichen Bereich? 19. Wie beurteilt die Landesregierung das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in Branden- burg? Wie wird dieses Engagement von der Landesregierung gefördert? In welchen Bereichen ist das ehrenamtliche Engagement junger Menschen besonders ausgeprägt? 20. Wie viele junge Menschen – aufgeteilt nach Alter und Geschlecht – beteiligen sich a) am Freiwilli- gen Sozialen Jahr, b) am Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie c) am Bundesfreiwilligendienst? 21. Wie beurteilt die Landesregierung das freiwillige Engagement junger Menschen auf diesen Gebieten ? 22. Wie viele Jugendliche und junge Menschen sind in Vereinen aktiv? (bitte ggf. mit geschätzten Zah- len nach Art der Vereine aufschlüsseln) Jugendarbeit 23. Was wurde getan, um die personelle Ausstattung der Jugendarbeit zu verbessern, insbesondere die ehrenamtliche Mitarbeit zu erleichtern? 24. Wie viel hat das Land Brandenburg in den vergangenen zehn Jahren für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ausgegeben? (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln) 25. Wie viel hat das Land pro Kind / Jugendlichem für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben und wie verhält sich dieser Wert zum Durchschnitt der entsprechenden Pro-Kopf-Ausgaben aller Bundesländer ? (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln) 26. Wie viel hat das Land Brandenburg in den vergangenen zehn Jahren für Maßnahmen und Einrich- tungen der Jugendarbeit ausgegeben? (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln) 27. Wie viel hat das Land pro Jugendlichem für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit aus- gegeben und wie verhält sich dieser Wert zum Durchschnitt der entsprechenden Pro-KopfAusgaben aller Bundesländer? (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln) 28. Wie wird das 510-Stellen-Programm in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten genutzt? 29. Wie sieht die Landesregierung das Verhältnis zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitar- beitern in der Jugendarbeit? 30. Wie viele junge Menschen in Brandenburg nehmen an welchen Schüler- und Jugendwettbewerben des Landes teil? 31. Welche Projekte der Jugendarbeit gibt es für Jugendliche a) im städtischen sowie b) im ländlichen Bereich? Wo sieht die Landesregierung gegebenenfalls Defizite? 32. Werden im Rahmen der Jugendarbeit ausgewogene Angebote für Jungen und Mädchen gemacht? 33. Wie bewertet die Landesregierung die Kooperation der öffentlichen Jugendarbeit mit freien Trägern und der Jugendverbandsarbeit? 34. Welche geschlechtsspezifischen Angebote der Jugendarbeit für junge Frauen und Männer gibt es in Brandenburg? Wie bewertet die Landesregierung den Nutzen dieser Maßnahmen? 35. Welche Angebote gibt es in Brandenburg, deutsche und ausländische Jugendliche sowie deutsche Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund zusammenzuführen und gegenseitiges kulturelles Verständnis zu fördern? Wie bewertet die Landesregierung diese Angebote? Medien und Jugendschutz 36. Mit welchen Instrumenten untersucht das Land Brandenburg das Medienkonsumverhalten (PC- Spiele, Internet, Handynutzung, Fernsehen) Jugendlicher? Welche Erkenntnisse aus diesen Instrumenten liegen der Landesregierung vor? 37. Welche Maßnahmen bietet das Land zur Bildung von Medienkompetenz für Eltern, Lehrer sowie für Jugendliche an? 38. Hat Internetmobbing nach Einschätzung der Landesregierung bei Jugendlichen (Schulen) zuge- nommen? Wie werden die Lehrer auf den Umgang damit geschult? 39. Wie viele Fälle von Internetmobbing unter Jugendlichen und jungen Menschen sind der Landesre- gierung in den vergangenen 10 Jahren bekannt geworden? (bitte jährlich aufschlüsseln) 40. Welche Präventionsprogramme gegen Internetmobbing a) der Polizei, b) an Schulen, c) der Jugendhilfe und d) der Landeszentrale für politische Bildung gibt es in Brandenburg? 41. Welche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es für Brandenburger Lehrer zum Umgang mit Internetmobbing? 42. Würde die Landesregierung einer Verschärfung des Jugendschutzes in diesen Bereichen zustimmen ? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen befürwortet die Landesregierung? Politische Bildung und Jugendgewalt 43. Welchen Stellenwert hat die politische Bildung junger Menschen für die Landesregierung? 44. In welcher Weise sichert die Landesregierung die außerschulische politische Bildung? 45. Wie beurteilt die Landesregierung die Resonanz politischer Bildungsangebote, insbesondere durch die Landeszentrale für politische Bildung? Wie viele Jugendliche werden insgesamt jährlich von der Landeszentrale für politische Bildung durch Schriften, Bildungsangebote und Studienfahrten erreicht ? Wie werden insbesondere Jugendliche im ländlichen Raum erreicht? 46. Wie hoch war die Wahlbeteiligung junger Brandenburger zwischen 16/18 und 27 Jahren an den Wahlen seit 2004? 47. Wie beurteilt die Landesregierung das Wahlverhalten junger Menschen? 48. Wie hoch war die Wahlbeteiligung von 16- und 17-Jährigen bei der Kommunalwahl sowie bei der Landtagswahl 2014? 49. Welche alters- und geschlechtsspezifischen Unterschiede sieht die Landesregierung im Wahlverhalten junger Menschen in Brandenburg? 50. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Schule und die Jugendverbände den jungen Menschen ausreichend Möglichkeiten geben, demokratische Spielregeln einzuüben und Interessen zu artikulieren? 51. Welche Instrumente und Verfahren der Beteiligung Jugendlicher an kommunalpolitischen Entscheidungen sind in Brandenburg möglich und welche sind verpflichtend? 52. Wie viele junge Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren üben ein kommunales Ehrenamt in der Politik aus? 53. Wie viele Jugendparlamente gibt es in Brandenburg und welche Rechte haben sie? 54. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeiten der Beteiligung Jugendlicher an kommunalpolitischen Entscheidungen? Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Arbeit der Jugendparlamente ? 55. Wie beurteilt die Landesregierung das Gefährdungspotential extremistischer Organisation und Par- teien in Brandenburg für Jugendliche und junge Menschen? Was unternimmt die Landesregierung, um der Gefährdung entgegenzuwirken? 56. Wie beurteilt die Landesregierung das Gefährdungspotential von Sekten für Jugendliche und junge Menschen in Brandenburg? Was unternimmt die Landesregierung, um der Gefährdung entgegenzuwirken ? 57. Wie hat sich die Jugendgewalt seit 2004 entwickelt? (bitte aufgeschlüsselt nach Deliktgruppen so- wie Landkreisen und kreisfreien Städten) Bildung 58. Wie viele junge Menschen, besuchen eine allgemeinbildende bzw. berufliche Schule? Wie viele davon besuchen eine Schule in freier Trägerschaft? 59. Wie viele junge Menschen, differenziert nach Alter und Geschlecht, haben jeweils in den Schuljah- ren von 2004/05 bis 2013/14 welchen Schulabschluss abgelegt und wie viele haben ohne Schulabschluss die Schule verlassen? (bitte aufgeschlüsselt nach Art des Abschlusses) 60. Wie hoch ist der Anteil junger Menschen ohne abgeschlossene Schulausbildung im Bundesvergleich ? 61. Wie nutzen junge Menschen die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen? Werden derartige Angebote durch die Landesregierung gefördert und welche Erfolge wurden erzielt? 62. Wie viele junge Menschen befinden sich in einer Berufsausbildung im „dualen System“? 63. Wie viele Jugendliche haben seit 2004 ihre Ausbildung abgebrochen? 64. Wie erklärt es sich die Landesregierung, dass viele Ausbildungsbetriebe mit den Grundkenntnissen ihrer Lehrlinge in Mathematik und Deutsch nicht zufrieden sind? Was wird von der Landesregierung dagegen unternommen? 65. Wie viele junge Menschen studieren in Brandenburg? Wie viele der an Brandenburger Hochschulen eingeschriebenen Studierenden leben im Brandenburg? 66. Wie lange dauern in Brandenburg Schul-, Berufs- und Hochschulausbildung in deutschen und internationalen Vergleich? 67. Wie viele Jugendliche in Brandenburg nehmen an Ausbildungsgängen teil, die im Rahmen von Benachteiligten-Programmen durch freie Träger durchgeführt werden? Wie viele und welche Träger haben entsprechende Maßnahmen angeboten? 68. Wie beurteilt die Landesregierung den Zugang junger Menschen mit Behinderung zum Ausbil- dungsmarkt? Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um diesen Zugang zu unterstützen ? 69. Wie viele und welche Maßnahmen haben in Brandenburg seit 2004 im internationalen Jugendaus- tausch stattgefunden? Wie fördert die Landesregierung den internationalen Jugendaustausch? 70. Wie beurteilt die Landesregierung den Stellenwert der Umweltbildung und welche konkreten Maß- nahmen zur Umweltbildung unterstützt die Landesregierung? 71. Liegen der Landesregierung Zahlen über die Nutzung kultureller Einrichtungen (Museen, Theater, Bibliotheken etc.) durch Jugendliche vor? Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung diese Zahlen und wie will sie die Nutzung kultureller Einrichtungen durch Jugendliche ggf. erhöhen? Arbeitsmarkt und Weiterbildung 72. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels die Zukunftschancen junger Menschen am Arbeitsmarkt in Brandenburg? 73. Was unternimmt die Landeregierung, um die Berufsaussichten von Mädchen und jungen Frauen zu verbessern? 74. In welchen Bereichen (regional und sektoral) ist eine besonders hohe, in welchen eine besonders niedrige Jugendarbeitslosigkeit festzustellen? Was unternimmt die Landesregierung, um die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu senken? 75. Wie viele junge Menschen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Migrationshintergrund, erhielten seit 2004 in Brandenburg Leistungen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII? Wie hoch ist diese Zahl im Bundesvergleich? 76. Wie beurteilt die Landesregierung die Bereitschaft zur Mobilität junger Menschen bei der Suche nach einem Arbeits- und Ausbildungsplatz? Konnte die Landesregierung bei der Mobilität junger Menschen Unterschiede zwischen der Stadt- und der Landbevölkerung feststellen? 77. In welchem Umfang nehmen Jugendliche an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teil? 78. Welche Landesarbeitsmarktprogramme zielten seit 2004 mit welchem Erfolg auf die Ausbildung und die Integration junger Menschen in den ersten Arbeitsmarkt ab? 79. Wie beurteilt die Landesregierung die Berufschancen der hier aufwachsenden ausländischen Jugendlichen und der Jugendlichen mit Migrationshintergrund und welche Maßnahmen werden ergriffen , um die Aufnahme einer Berufsausbildung zu unterstützen? 80. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung zur gezielten und umfassenden Unterrichtung der Jugendlichen über das Jugendarbeitsschutzgesetz? Gesundheit 81. Hat sich seit 2004 die Häufigkeit bestimmter Krankheiten bei Kindern Jugendlichen signifikant ver- ändert? Wenn ja, bei welchen Krankheiten? 82. Bei welchen Krankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zur sozialen Lage junger Menschen? 83. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder und Jugendliche Präventionsleis- tungen der Krankenkassen nach Art. 20 SGB V in Anspruch nehmen? Falls ja, wie hoch ist diese Zahl und wie hat sie sich entwickelt? 84. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich des Einstiegsalters, der Persönlichkeitsstruktur , der sozialen und kulturellen Herkunft der Konsumenten, die Art und Menge der konsumierten Drogen? Gibt es bei Umfang und Art der konsumierten Drogen Unterschiede zum Bundesdurchschnitt ? 85. Welche präventiven Maßnahmen sind erforderlich und werden ergriffen, um die Jugendlichen und jungen Heranwachsenden vor illegalen Drogen zu schützen? 86. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Menschen rauchen regelmäßig? Wie hoch ist das durchschnittliche Einstiegsalter? Was wird von der Landesregierung gegen das Rauchen unternommen? 87. Welche Rolle spielt der Alkohol als Gefährdungsmoment im Alltag der Jugendlichen und jungen Menschen und welche Maßnahmen hält die Landesregierung für notwendig, um den Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Menschen zu senken? Was hat die Landesregierung bereits unternommen ? 88. Wie hoch ist die Unfallrate bei Jugendlichen und jungen Menschen, die auf den Konsum von Drogen zurückzuführen ist? 89. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Menschen haben seit 2004 in Brandenburg einen Selbstmordversuch unternommen? 90. Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Menschen haben seit 2004 in Brandenburg Selbstmord begangen? 91. Welche Beratungsangebote und Anlaufstellen für suizidgefährdete Kinder, Jugendliche und junge Menschen gibt es in Brandenburg? 92. Wie viele Jugendliche und junge Menschen leiden an Bulimie oder Magersucht? Wie viele leiden an Übergewicht? Was wird von der Landesregierung dagegen unternommen? 93. Wie bewertet die Landesregierung die Kenntnisse junger Menschen zur Verhütung ungewollter Schwangerschaften und zur Vermeidung sexuell übertragbarer Krankheiten? Gibt es Handlungsbedarf angesichts eines sinkenden Problembewusstseins? Falls ja, welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Große Anfrage wie folgt: Zahlenmäßige Entwicklung Frage 1: Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres leben in Brandenburg ? (bitte aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 1: Die erbetenen Zahlen können der Tabelle in der Anlage 1 entnommen werden. Frage 2: Welche Prognosen gibt es, wie sich der Anteil Jugendlicher und junger Menschen in Brandenburg entwickeln wird? Zu Frage 2: In der folgenden Tabelle sind die prozentualen Anteile junger Menschen unter 27 Jahren und der Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren an der Gesamtbevölkerung in Fünf-Jahres-Schritten angegeben; Basisjahr ist das Jahr 2010: Tabelle 1: Prognose des Anteils Jugendlicher und junger Menschen Jahr 2010 2015 2020 2025 2030 unter 27 Jahren (in %) 23,2 20,6 20,4 20,6 19,8 von 14 bis unter 18 Jahren (in %) 2,6 3,3 3,4 3,7 3,6 Quelle: Bevölkerungsprognose des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 3: Wie viele Jugendliche und junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres besitzen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft? Wie viele der deutschen Jugendlichen und jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres haben einen Migrationshintergrund? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 3: Soweit die erbetenen Zahlen zur Staatsbürgerschaft ermittelt werden konnten, sind sie der folgenden Tabelle zu entnehmen; nähere Angaben zum Migrationshintergrund junger Menschen liegen der Landesregierung nicht vor. Tabelle 2: Fortgeschriebene Bevölkerung im Land Brandenburg 2013 nach Verwaltungsbezirken und ausgewählter Altersgruppe Kreisfreie Stadt – Landkreis Bevölkerung insgesamt darunter im Alter von unter 27 Jahren insgesamt darunter Ausländer absolut Anteil (in %) Insgesamt Brandenburg an der Havel 71.032 15.047 391 2,6 Cottbus 99.595 23.926 1.461 6,1 Frankfurt (Oder) 58.018 13.238 1.212 9,2 Potsdam 161.468 42.931 2.347 5,5 Barnim 173.754 37.729 1.079 2,9 Dahme-Spreewald 160.793 35.014 1.199 3,4 Elbe-Elster 106.157 20.780 211 1,0 Havelland 153.874 36.247 584 1,6 Märkisch-Oderland 187.668 39.710 800 2,0 Oberhavel 203.012 46.283 936 2,0 Oberspreewald-Lausitz 113.842 22.345 494 2,2 Oder-Spree 176.850 36.751 1.396 3,8 Ostprignitz-Ruppin 98.944 20.699 409 2,0 Potsdam-Mittelmark 205.520 47.701 1.431 3,0 Prignitz 77.993 15.474 376 2,4 Spree-Neiße 118.899 22.695 524 2,3 Teltow-Fläming 160.448 36.622 985 2,7 Uckermark 121.326 24.719 789 3,2 Land Brandenburg 2.449.193 537.911 16.624 3,1 Quelle: Vorläufige Zahlen der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus 2011 Lebenssituation Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung die Wohnsituation junger Menschen in den Städten und ländlichen Regionen? Zu Frage 4: Spezifische Informationen zur Wohnsituation Jugendlicher und junger Menschen in den Städten und ländlichen Regionen im Land Brandenburg liegen der Landesregierung nicht vor. Der noch in Bearbeitung befindliche Wohnungspolitische Kompass hat aber ergeben, dass weit über 80 % der Miethaushalte im Land Brandenburg mit ihrer Wohnsituation zufrieden oder sehr zufrieden sind. Hierbei ergaben sich keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Regionen des Landes oder zwischen den einzelnen Stadtgrößen. Daraus kann gefolgert werden, dass die Wohnsituation Jugendlicher und junger Menschen im Land unabhängig von der Lage und der Größe des Wohnortes als gut bezeichnet werden kann. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Einkommenssituation junger Menschen, unterschieden nach Geschlecht und Migrationshintergrund, in Brandenburg? Wie wird die finanzielle Gesamtsituation junger Menschen in Brandenburg beurteilt? Zu Frage 5: Hinweise auf die Einkommenssituation von jungen Menschen können zum Teil der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Die Daten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Darin werden die Anteile der jungen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten sowie von Auszubildenden an verschiedenen Klassen von Bruttoarbeitsentgelten ausgewiesen und dabei wird eine Differenzierung nach dem Geschlecht vorgenommen. Die Daten zum Migrationshintergrund erfasst diese Bundesstatistik nicht. Zur Beurteilung der erfragten Einkommenssituation werden ergänzend Angaben zu den sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten insgesamt dargestellt. Im Vergleich der Beschäftigtengruppen wird deutlich, dass rund 60 Prozent der jungen Vollzeitbeschäftigten im Alter zwischen 15 und unter 27 Jahren monatliche Bruttoarbeitsentgelte zwischen 1.000 und 2.000 € erzie lten , während sich im Gegensatz dazu die Entgelte aller Vollzeitbeschäftigten relativ gleichmäßig über die Entgeltklassen mit einem Bruttolohn zwischen 1.000 und über 4.000 € verteilten. Auf die Entgeltklassen zwischen 1.000 und 2.000 € entfielen hier lediglich rund 38 Prozent. Die Aussagekraft dieser Daten zur Beurteilung der Einkommenssituation junger Menschen ist jedoch sehr beschränkt, da die Statistik nur einen Teil der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt abbildet. Entgelte von Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten sind nicht enthalten. Zudem befinden sich in der erfragten Altersgruppe noch viele junge Menschen in der Ausbildung bzw. verfügen zumeist über eine geringere Berufserfahrung. In der Tabelle 3 werden dazu die sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden gesondert ausgewiesen. Tabelle 3: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) und sozialversicherungspflichtige Auszu- bildende nach Klassen monatlicher Bruttoarbeitsentgelte, Alter und Geschlecht am Arbeitsort Land Brandenburg Merkmale Insgesamt mit Angabe zum Entgelt davon anteilig in Prozent mit einem Entgelt in € über 400 bis 700 über 700 bis 1000 bis 1000 über 1000 bis 1500 über 1500 bis 2000 über 2000 bis 2500 über 2500 bis 3000 über 3000 bis 3500 über 3500 bis 4000 über 4000 Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) insgesamt 531.104 525.142 0,7 1,8 2,8 14,5 23,9 16,8 13,8 9,4 6,5 12,2 Männer 331.215 327.578 0,4 1,0 1,7 12,5 27,2 18,2 12,8 8,2 6,0 13,3 Frauen 199.889 197.564 1,1 3,1 4,6 17,8 18,5 14,4 15,4 11,5 7,3 10,4 davon im Alter von 15 bis unter 27 Jahren 44.666 43.615 1,6 3,2 5,7 26,1 32,9 18,3 9,8 4,1 2,1 1,1 Männer 27.665 27.071 1,4 2,4 4,6 24,7 36,1 17,4 9,0 4,5 2,6 1,1 Frauen 17.001 16.544 1,8 4,6 7,4 28,4 27,6 19,8 11,1 3,4 1,4 0,9 Sozialversicherungspflichtige Auszubildende insgesamt 27.939 27.709 44,9 31,3 93,5 5,7 0,5 0,1 0,1 Anm. 1 Anm. 1 0,01 Männer 17.055 16.932 46,4 29,6 93,3 6,0 0,5 0,1 0,1 Anm. 1 Anm. 1 Anm. 1 Frauen 10.884 10.777 42,5 34,0 94,0 5,3 0,6 0,1 0,0 Anm. 1 - Anm. 1 Anm. 1 Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, nicht revidierte Daten, zum Stichtag: 31.12.2013. Weiterhin liegt eine statistische Angabe zum mittleren monatlichen Nettoeinkommen vor. Auf der Basis des Mikrozensus wurde für das Jahr 2013 ein mittleres monatliches Nettoeinkommen der 15- bis 27- Jährigen von 475 Euro ermittelt (Männer und Frauen in gleicher Höhe), bei Personen mit Migrationshintergrund von 300 Euro, ohne Migrationshintergrund von 500 Euro. Frage 6: Wie viele junge Menschen sind verschuldet? Was unternimmt die Landesregierung, um der Verschuldung entgegenzuwirken? Welche Erkenntnisse gibt es über die Gründe der Verschuldung? Zu Frage 6: Die Daten zur Schuldensituation sind der amtlichen Bundesstatistik zur Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistik) zu entnehmen. Einschränkend ist jedoch voranzustellen, dass es sich um eine freiwillige Erhebung bei den Schuldnerberatungsstellen handelt und nur Angaben von dort beratenen Personen erfasst werden, die zudem ihre Zustimmung zur Teilnahme an der Überschuldungsstatistik erklären müssen. Außerdem nimmt nur rund jede vierte Schuldnerberatungsstelle an der Statistik teil. Nach der Überschuldungsstatistik waren bundesweit 6,7 Prozent der im Jahr 2013 beratenen Personen unter 25 Jahre alt. Im Land Brandenburg lag deren Anteil bei 8,7 Prozent. Die Hauptursachen für die Überschuldungssituation waren nach den Angaben der beratenen Personen in dieser Altersgruppe insbesondere Arbeitslosigkeit und unwirtschaftliche Haushaltsführung. Genau an diesen Ursachen setzen Unterstützungsmaßnahmen des Landes Brandenburg an. So richten sich zahlreiche Ausbildungs- und Arbeitsfördermaßnahmen an Jugendliche und junge Erwachsene (siehe insbesondere Antworten zu Fragen 73 und 78). Hier ist es in den letzten Jahren gelungen, die Zahl der unter 25-jährigen Arbeitslosen deutlich zu verringern. Im Jahr 2014 lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote in dieser Gruppe bei 8,7 Prozent und damit unter der Arbeitslosenquote aller Altersgruppen im Land Brandenburg (9,4 Prozent). Daneben werden gezielt Kompetenzen zur wirtschaftlichen Haushaltsführung gestärkt. Hierfür bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. die vom Land geförderte, kostenfreie Vortragsreihe „Auskommen mit dem Einkommen“ an, zu der die Broschüre „Clever wirtschaften – Spartipps für Familien“ gehört . Ziel ist es, den Familien Informationen an die Hand zu geben, wie sie mit ihrem Haushaltsgeld möglichst effektiv wirtschaften. Frage 7: Wie viele Jugendliche in Brandenburg erhalten staatliche Unterstützungen? (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Unterstützung und Alter) Zu Frage 7: Im Folgenden werden Leistungen, die sich an Jugendliche richten, aus verschiedenen Sozialleistungsbereichen dargestellt. Eine vollständige Übersicht ist wegen der Vielzahl der Leistungen nicht möglich (die Ergebnisse der Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen können unter folgender Internetadresse abgerufen werden: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=195944.html). 1) Waisenrenten für Kinder und Jugendliche aus den sozialen Leistungs- und Sicherungssystemen: Kinder und Jugendliche haben grundsätzlich nach dem Tod eines oder beider Elternteile einen gesetzlichen Anspruch auf Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten . Waisenrenten werden insbesondere von den bundesunmittelbaren und landesunmittelbaren Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung sowie von den Versorgungsbehörden der Länder gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, die Unfallkasse Brandenburg und Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg als landesunmittelbare Sozialversicherungsträger sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung als Versorgungsbehörde haben insgesamt 5.360 Waisenrenten gezahlt. Die Gesamtzahl der Waisenrenten verteilt sich auf die einzelnen Leistungsträger wie folgt: Tabelle 4: Waisenrenten Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg 5.228 Unfallkasse Brandenburg/Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg 29 Landesamt für Soziales und Versorgung 103 Gesamt: 5.360 Quelle: Auswertung des MASGF, Stand Dezember 2013 2) Leistungen der Pflegeversicherung für Kinder und Jugendliche: Detaillierte Daten zur Ermittlung der jugendlichen Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung im Land Brandenburg liegen nicht vor. Die Statistiken des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg differenzieren lediglich zwischen unter 15-jährigen und 15- bis 60-jährigen Leistungsempfangenden. Erst ab dem Alter von 60 Jahren werden die Alterskohorten in Fünfjahresabschnitten erfasst. Zum Stichtag 15.12.2013 erhielten im Land Brandenburg insgesamt 2.567 Menschen unter 15 Jahren Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Davon  empfing mit 2.424 Personen die große Mehrheit Pflegegeld, 141 Personen erhielten Leistungen der ambulanten Pflege, 2 Personen Leistungen der vollstationären Pflege und eine weitere Person teilstationäre Pflege in Form einer Tagespflege (insgesamt 2.568 – Tagespflege kann beispielsweise in Kombination mit anderen Pflegeleistungen erfolgen),  erhielten 1.373 Personen Leistungen der Pflegestufe I, 788 Personen der Pflegestufe II und 406 Personen der Pflegestufe III (vgl. im Internet unter: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/Publikationen/Stat_Berichte/2014/SB_K08-01-00_2013j02_BB.pdf). 3) Die Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) am 31.12.2013 gliederten sich, wie in nachfolgender Tabelle dargestellt, auf: Tabelle 5: Empfänger von Leistungen nach SGB XII und AsylbLG: Leistungsart Rechtsgrundlage Alter Anzahl Empfänger Hilfe zum Lebensunterhalt Drittes Kapitel SGB XII unter 3 120 3 bis 6 245 7 bis 10 271 11 bis 14 363 15 bis 17 72 18 bis 20 149 21 bis 24 368 25 bis 29 671 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Viertes Kapitel SGB XII 18 bis 20 278 21 bis 24 1.196 25 bis 30 2.303 Hilfen zur Gesundheit Fünftes Kapitel SGB XII unter 18 5 18 bis 40 46 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Sechstes Kapitel SGB XII unter 18 5.456 18 bis 40 9.039 Hilfe zur Pflege Siebtes Kapitel SGB XII unter 18 30 18 bis 40 198 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen Achtes und Neuntes Kapitel SGB XII unter 18 28 18 bis 40 403 Hinweis: Empfänger mehrerer verschiedener Leistungsarten im Rahmen des SGB XII werden bei jeder Leistungsart gezählt . Mehrfachzählungen sind möglich. Regelleistungsempfänger §§ 2 und 3 AsylbLG unter 3 435 3 bis 6 452 7 bis 10 333 11 bis 14 236 15 bis 17 157 18 bis 20 389 21 bis 24 611 25 bis 29 975 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistische Berichte 2013 (K I 2– j/13, K I 3– j/13, K I 4– j/13, K VI 2– j/13) 4) Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch: Die Anzahl der Jugendlichen unter 18 Jahren, die im Land Brandenburg Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III (SGB II und SGB III) beziehen, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt : Tabelle 6: Leistungsbezug Jugendlicher gemäß SGB II / SGB III: Berichtsmonat Jugendliche unter 18 Jahren Leistungen nach SGB II (Personen in Bedarfsgemeinschaften ) Nov. 14 63.790 Leistungen nach SGB III Nov. 14 8 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 5) Grundsicherungsleistungen: Sozialhilfe erhielten am Jahresende 2013 in der Altersgruppe unter 7 Jahren 365, im Alter von 7 bis 18 Jahren 706 und im Alter von 18 bis 25 Jahren 517 Personen. 6) Ausbildungsförderung: Leistungen für die Ausbildungsförderung Jugendlicher werden im Wesentlichen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz erbracht. Im März 2015 erhielten 2.348 Schülerinnen und Schüler diese Geldleistung. Frage 8: Wie viele alleinerziehende junge Mütter und Väter leben in Brandenburg? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 8: Im Land Brandenburg lebten im Jahr 2013 insgesamt rund 61.900 Familien Alleinerziehender mit mindestens einem minderjährigen Kind, darunter etwa 5.400 alleinerziehende Männer (8,7 Prozent). Aus dem Mikrozensus wird für das Land Brandenburg eine Zahl von rund 7.500 Alleinerziehenden unter 27 Jahren im Jahr 2013 hochgerechnet, davon sind geschätzt 7.200 Frauen. Eine regionale Aufteilung liegt nicht vor. Frage 9: Welche staatlichen Unterstützungsangebote erhalten alleinerziehende junge Mütter und Väter? Zu Frage 9: Grundsätzlich stehen alle staatlichen Familienleistungen alleinerziehenden Müttern und Vätern gleichermaßen zur Verfügung (Kindergeld, Kinderzuschlag usw.). So können Alleinerziehende beispielsweise beim Elterngeld auch die sogenannten Partnermonate für den anderen Elternteil beziehen. Spezielle Leistungen für alleinerziehende Mütter und Väter werden nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erbracht. Für Kinder unter zwölf Jahren werden danach Unterhaltsvorschüsse gezahlt, wenn die Eltern das Kind nicht gemeinsam betreuen und kein Unterhalt gezahlt wird. Die Vorschüsse werden – soweit möglich – vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückverlangt. Einnahmen und Ausgaben nach dem UVG fallen zu je einem Drittel dem Bund und zu je zwei Dritteln dem Land zu. Am 31.12.2014 bezogen 19.447 Kinder im Land Brandenburg Unterhaltsvorschüsse. Daneben besteht seit dem Jahr 2004 mit dem steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b des Einkommensteuergesetzes ein Instrument, das der besonderen Belastungssituation dieser Familien Rechnung trägt. Der Entlastungsbetrag beläuft sich seit seiner Einführung auf jährlich 1.308 Euro. Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder haben anlässlich ihrer letztjährigen Konferenz den Bund aufgefordert, eine Erhöhung des Betrages sowie eine Reform des Instrumentes zeitnah vorzunehmen. In diesem Sinne haben sich auch Fachausschüsse des Bundesrates bei der Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags , des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (Bundesrats-Drucksache 122/15) mit Unterstützung des Landes Brandenburg positioniert. Ferner sehen das Zweite und Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch Mehrbedarfe für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern vor (§§ 21 Absatz 3 SGB II, 30 Absatz 3 SGB XII). Vom Land Brandenburg werden über Familienferienzuschüsse auch Alleinerziehende dabei unterstützt, zusammen mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern Urlaub zu machen. Für Familienferien wurden im Jahr 2014 insgesamt 307.000 Euro bewilligt. Neben monetären Unterstützungsleistungen benötigen Alleinerziehende konkrete Beratung und Unterstützung in ihrer Lebenssituation. Hierfür fördert das Land Brandenburg mit dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Brandenburg e.V. (VAMV), sowie den Selbsthilfegruppen Alleinerziehender – Land Brandenburg e.V. (SHIA) zwei Familienverbände, die sich speziell für die Verbesserung der Situation Alleinerziehender einsetzen. Die Landesregierung stellte im Jahr 2014 rund 100.000 Euro Fördermittel für diese Verbände zur Verfügung. Frage 10: Gibt es verstärkte Abwanderungstendenzen junger Menschen aus dem ländlichen Raum? Falls ja, welche Teile des Landes sind besonders von Abwanderungen betroffen und was unternimmt die Landesregierung , um der weiteren Abwanderung entgegenzuwirken? Zu Frage 10: Wird das Land Brandenburg ohne das Berliner Umland (einschließlich der Landeshauptstadt Potsdam) sowie ohne die drei weiteren Oberzentren des Landes als Bezugskulisse für den „ländlichen Raum“ herangezogen, so weist die amtliche Statistik für die Altersgruppe 18 bis unter 30 Jahren in diesem Raum eine leicht überdurchschnittliche Abwanderung (altersgruppenspezifische Fortzugsrate über Gemeindegrenzen ) auf (siehe auch Antwort auf Frage 76). Für die Quantifizierung des Einflusses der Wanderungen auf die Bevölkerungsentwicklung ist jedoch der Wanderungssaldo, d. h. die Bilanz aus Zu- und Fortzügen, entscheidend. Im ländlichen Raum wanderten im Jahr 2013 rund 3.700 mehr Menschen der Altersgruppe 18 bis unter 30 Jahren ab als zu. Außerhalb des ländlichen Raums war der Wanderungssaldo hingegen leicht positiv (rund 200 Personen), was primär auf Wanderungsgewinnen der Stadt Potsdam beruht. Auf der Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise traten in der Altersgruppe 18 bis unter 30 Jahre die höchsten absoluten Wanderungsverluste im Jahr 2013 in den Kreisen Potsdam-Mittelmark (- 585 Personen), Spree-Neiße (- 565) und Elbe-Elster (- 490) auf. Gemessen an der Zahl der jungen Menschen in den jeweiligen Kreisen waren die relativen Wanderungsverluste am höchsten im Kreis SpreeNeiße (- 49 je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe), gefolgt von Elbe-Elster (- 45) und der Uckermark (- 36). Die Landesregierung, hier das für für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zuständige Ressort (MLUL), unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ investive Vorhaben zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensbedingungen auf dem Lande. An junge Menschen richtet sich insbesondere die Unterstützung von Vorhaben zur Existenzgründung und -sicherung, zur Kinderbetreuung mit dem Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, von Vorhaben der touristischen Entwicklung zur Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze und zum Ausbau der ländlichen Infrastruktur wie z.B. die Breitbandversorgung (Telekommunikation). Vereinbarungen zur Förderung des Breitensports („Goldener Plan Brandenburg“) sowie der freiwilligen Feuerwehren sind auf eine Verbesserung des Angebots in der Jugendarbeit der ländlichen Gemeinden ausgerichtet. Als Anreiz für betriebliche Investitionen erhalten Junglandwirte im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung einen höheren Stellenwert in der Projektauswahl für eine Förderung sowie einen höheren Fördersatz. Gleiches trifft auch für die Zahlung von Betriebsprämien zu. Das Projekt LANDaktiv (ab 2015 „Kompetenzstelle Landwirtschaft und ländlicher Raum“), finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes, richtet sich an Kinder und Jugendliche in der Berufs- und Lebensortfindungsphase. In einem Kooperationsnetzwerk mit Schulen, Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung, Unternehmen, Vereinen und anderen Akteuren werden die Schülerinnen und Schüler an die Landwirtschaft und das Leben auf dem Lande herangeführt. Hauptanliegen sind die Verbesserung ihrer Ausbildungs- und Studierfähigkeit, die Stärkung der individuellen Berufsorientierung , die Stärkung der Identität junger Menschen mit dem ländlichen Raum und das Erkennen des ländlichen Raums als Arbeits- und Lebensraum. Die Landesregierung unterstützt aus Landesmitteln eine Koordinierungsstelle für die Projektarbeit bei der Berlin-Brandenburgischen Landjugend e.V. Das Ziel des Verbandes ist es, die Lebens- und Freizeitsituation Jugendlicher im ländlichen Raum zu verbessern sowie den Jugendlichen Bleibeperspektiven durch Angebote im Jugend- und Freizeitbereich zu bieten. Die Koordinierungsstelle bündelt alle darauf ausgerichteten Aktivitäten, organisiert den Erfahrungsaustausch sowie vernetzt und vermittelt die Projektpartner. Nachwuchsführungskräfte werden in einem Weiterbildungsprogramm der Brandenburgischen Landwirtschaftsakademie (BLAk) zielgerichtet auf eine Führungstätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben vorbereitet. Die Finanzierung erfolgt aus dem ELER und vom Land. Der Nachwuchsgewinnung in grünen Berufen dient ein vom Land finanziertes Austauschprogramm zwischen Auszubildenden in Niedersachsen und Südbrandenburg. Frage 11: Wie hat sich die Zahl der Abwanderungen seit 2004 entwickelt? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 11: In den Jahren 2004 bis 2008 war die absolute Zahl der Fortzüge über Gemeindegrenzen in der Altersgruppe 18 bis unter 30 Jahren im Land Brandenburg ungefähr konstant, d.h. zwischen rund 55.100 und 58.200 Fortzügen über Gemeindegrenzen pro Jahr. In den Folgejahren verringerte sich die Zahl der Fortzüge auf Landesebene durchgängig. Gegenüber dem Ausgangsjahr 2004 ging die Zahl der Fortzüge junger Menschen bis zum Jahr 2013 um fast ein Fünftel auf rund 46.700 Personen zurück. Die Entwicklung der Anzahl der Fortzüge nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 7: Fortzüge der 18- bis unter 30-Jährigen im Land Brandenburg nach kreisfreien Städten und Landkreisen in den Jahren 2004 bis 2013 Kreisfreie Stadt/Landkreis 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Brandenburg an der Havel 1.265 1.245 1.249 1.235 1.265 1.106 1.184 1.110 1.081 1.043 Cottbus 2.482 2.561 2.677 2.479 2.496 2.150 2.188 2.340 2.372 2.517 Frankfurt (Oder) 2.175 2.121 1.801 1.605 1.700 1.669 1.596 1.578 1.663 1.607 Potsdam 3.496 3.243 3.359 3.386 3.537 3.699 3.455 3.474 3.455 3.397 Barnim 3.914 4.052 3.838 3.872 4.030 4.020 3.926 3.630 3.283 3.340 DahmeSpreewald 3.606 3.810 3.687 3.724 3.850 3.631 3.656 3.494 3.312 3.115 Elbe-Elster 2.463 2.520 2.519 2.470 2.394 2.228 2.163 2.083 1.909 1.761 Havelland 3.028 2.970 2.887 3.028 3.087 3.023 2.893 2.879 2.851 2.656 MärkischOderland 4.822 5.077 4.704 4.882 4.890 4.775 4.633 4.373 4.055 3.604 Oberhavel 3.986 4.036 3.958 4.078 4.061 4.121 4.045 3.899 3.556 3.503 OberspreewaldLausitz 2.678 2.564 2.443 2.697 2.457 2.341 2.277 2.181 2.199 1.956 Oder-Spree 5.366 4.972 4.585 4.409 4.641 4.787 4.403 4.325 4.122 4.295 OstprignitzRuppin 2.518 2.612 2.410 2.409 2.461 2.485 2.254 2.199 2.055 1.811 PotsdamMittelmark 4.000 4.227 4.124 4.115 4.360 4.296 4.091 3.964 3.736 3.826 Prignitz 2.042 2.100 1.914 2.030 1.957 1.896 1.738 1.717 1.547 1.429 Spree-Neiße 3.447 3.408 2.777 2.710 2.580 2.424 2.338 2.211 2.084 1.869 Teltow-Fläming 3.352 3.428 3.158 3.352 3.384 3.471 3.342 3.217 3.078 2.822 Uckermark 3.313 3.255 2.978 2.918 3.019 2.891 2.646 2.590 2.329 2.186 Land Brandenburg 57.953 58.201 55.068 55.399 56.169 55.013 52.828 51.264 48.687 46.737 Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) Die Wanderungsverluste (Zuzüge minus Fortzüge) in der Altersgruppe 18 bis unter 30 Jahren haben sich im Land Brandenburg in den Jahren 2004 bis 2013 von rund 10.700 Personen auf 3.700 Personen verringert. Frage 12: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über das Vertrauen junger Menschen in die sozialen Sicherungssysteme vor? Zu Frage 12: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 13: Welche Maßnahmen werden landesseitig ergriffen, um den Informationsstand junger Menschen über die Gesetzliche Rentenversicherung und die Notwendigkeit und Möglichkeiten privater Altersvorsorge zu erhöhen? Zu Frage 13: Die Landesregierung Brandenburg veröffentlicht jährlich den „Ratgeber für Familien“, der sich vorrangig an junge Familien richtet und umfangreiche Informationen für alle Lebenslagen enthält. Der gesetzlichen Rentenversicherung und ihren Renten- und Rehabilitationsleistungen sowie der beruflichen und privaten Altersvorsorge und staatlichen Förderungsmöglichkeiten („Riester-Rente“) ist im „Ratgeber für Familien“ ein eigenes Kapitel gewidmet. Für weitergehende Informationen finden sich im Adressteil des Ratgebers die Kontaktdaten der Träger der Rentenversicherung. Jede Familie erhält den „Ratgeber für Familien“ kostenlos mit der Geburt ihres Kindes im Begrüßungspaket des Standesamtes. Die Broschüre ist auch in allen „Lokalen Bündnissen für Familien“, „Netzwerken Gesunde Kinder“ und im Internet unter www.masgf.brandenburg.de kostenlos erhältlich. Die Deutsche Rentenversicherung informiert mit dem Online-Jugendportal „Rentenblicker“ Jugendliche und junge Erwachsene in verschiedenen Lebenslagen über alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung . Auf der speziell für Jugendliche und junge Erwachsene gestalteten Internetseite www.rentenblicker.de stehen Informationen sowohl für aktuelle Lebenslagen als auch allgemeine Informationen zur Rentenversicherung zur Verfügung. Ein weiteres wichtiges Element des „Rentenblickers“ ist ein kostenloses Unterrichtsangebot zum Thema „Altersvorsorge“. Die Lehrenden an den Schulen haben die Möglichkeit, zur Gestaltung ihres Unterrichts speziell aufbereitete Unterrichts- und Informationsmaterialien zum Thema „Rentenversicherung und Altersvorsorge“ online zu bestellen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus einen Referentenservice an, bei dem die Deutsche Rentenversicherung im Unterricht über alle mit der Altersvorsorge zusammenhängenden Themen informiert. Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg verweist auf ihrer Internetseite unter dem Menüpunkt „Lebenslagen/Ausbildung“ auf die Internetseite des „Rentenblickers“. Frage 14: Sieht die Landesregierung die Möglichkeit und die Notwendigkeit, die Auswirkungen der Finanzpolitik des Landes auf zukünftige Generationen zu untersuchen? Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung und welche Maßnahmen will sie ergreifen? Zu Frage 14: Das Thema wurde bereits in der „Landesnachhaltigkeitsstrategie“ aufgegriffen, in der es heißt: „Eine nachhaltige Finanzpolitik zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Einnahmen und Ausgaben des Staates zukunftsgerichtet gestaltet und sichert, was das Kriterium der Generationengerechtigkeit einschließt .“ Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Untersuchung. Im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung (Prognose 2020) werden die Auswirkungen der Finanzpolitik des Landes auf zukünftige Generationen berücksichtigt. Zudem sind gemäß § 7 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung bei der Aufstellung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Frage 15: Welche Maßnahmen des Dialogs zwischen den Generationen sieht die Landesregierung und wie will sie diesen Dialog unterstützen? Welche kommunalen Projekte im Austausch der Generationen sind der Landesregierung bekannt? (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 15: Auf Landesebene unterstützt der Projektverbund „Kooperation in Brandenburg (kobra.net)“ Akteure in den Regionen und vor Ort dabei, die Rahmenbedingungen des Aufwachsens junger Menschen durch ressortübergreifendes Handeln zu verbessern. Mit dem Projekt „Zwei Generationen stark zusammen – gemeinsame Aktivitäten von Jung und Alt“ hat kobra.net Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 mit Seniorinnen und Senioren von Pflegeeinrichtungen zusammengebracht. In drei brandenburgischen Kommunen (Eberswalde, Spremberg und Potsdam) entstanden erfolgreiche Kooperationsbeziehungen zwischen Schulen und Pflegeeinrichtungen. Dabei kommen sich die alten und jungen Menschen regelmäßig bei gemeinsamen Aktivitäten, Gesprächskreisen und Ausflügen näher und entwickeln gegenseitiges Verständnis. Im Rahmen der Erarbeitung und kritischen Begleitung der Landesnachhaltigkeitsstrategie wurde, angeregt vom Nachhaltigkeitsbeirat der Landesregierung, im Jahr 2012 ein Jugendforum „Nachhaltigkeit“ initiiert. Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren diskutieren in überregionalen Tagungen und regionalen Foren über aktuelle Probleme einer nachhaltigen Politik im Land Brandenburg . Die Landesregierung, die diesen Prozess als Möglichkeit sieht, den Dialog zwischen den Generationen zu fördern, unterstützt das Jugendforum „Nachhaltigkeit“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ausschließlich kommunale Projekte werden seitens der Landesregierung nicht erfasst. Deshalb kann dazu keine sachgerechte Auskunft gegeben werden. Freizeit und Ehrenamt Frage 16: Wie hat sich aus Sicht der Landesregierung das Freizeitverhalten junger Menschen verändert? Wie beurteilt die Landesregierung das veränderte Freizeitverhalten von Jugendlichen? Zu Frage 16: Die Interessenlagen und das Freizeitverhalten von jungen Menschen sind einem steten Wandel unterworfen . Junge Menschen wachsen heute in einer zunehmend medialisierten und mobilen Gesellschaft auf, die unterschiedlichste Mediennutzungen in der Freizeit ermöglicht. Gleichzeitig verbringen junge Menschen z.B. infolge des Ausbaus von Schulen mit Ganztagsangeboten zunehmend mehr Zeit in der Schule oder am Ort der Schule. Die Landesregierung beobachtet diese Tendenzen, ohne dabei über belastbare und insbesondere ausdifferenzierte Informationen zu verfügen, inwieweit sich diese Entwicklungen auf die einzelnen Regionen des Landes oder mit Blick auf die unterschiedlichen Alters- und Interessengruppen innerhalb der Gesamtheit der jungen Menschen konkret auswirken. Die Jugendarbeit, deren Grundprinzip die Freiwilligkeit an der Teilnahme von Angeboten ist, reagiert hierauf mit der Veränderung von Angeboten und der Beteiligung von jungen Menschen an der Realisierung und Umsetzung von interessengeleiteten Aktivitäten. So ist aus den Sachberichtsbogen der im Personalkostenförderprogramm beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte eine leichte Tendenz weg von Spiel, Sport und Disco oder ähnlichen Angeboten zu erkennen. Die stärkere Nennung von Angeboten wie Sozialarbeit an Schulen, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Arbeit mit jungen Familien, soziale Trainingskurse sowie Mädchen- und Jungenarbeit kann genauso als Reaktion auf bestehende oder sich verändernde Lebenslagen wie auch auf aktuelle Fachdiskussionen verstanden werden. Im Rahmen der Zeitreihenstudie zur Lebenssituation Jugendlicher „Jugend in Brandenburg" des Inst ituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK) an der Universität Potsdam wurde zuletzt im Jahr 2010 die Zufriedenheit unter jungen Menschen mit den Freizeitangeboten erfragt. Demnach werden Sportvereine und öffentliche Plätze zum Sporttreiben am häufigsten genutzt. Im Ergebnis zeigt sich ein Stadt-Land-Gefälle, das nicht überraschen kann. Jugendclubs/Jugendtreffs, Angebote der helfenden Verbände und der Jugendfeuerwehr oder der konfessionellen Jugendverbände werden im ländlichen Raum häufiger genutzt. Gleichzeitig vermissen dort junge Menschen häufiger als in den städtischen Ballungszentren kommerzielle Angebote wie z.B. Diskotheken, Kinos oder Kneipen. In der Bewertung kommen die Autoren zu dem Schluss: „Die Mehrheit der Jugendlichen ist mit der Erreichbarkeit , dem Preis und der Qualität der Freizeitangebote zufrieden. (…) Im Vergleich zu 1999 hat die Zufriedenheit mit der Qualität der Freizeitangebote insgesamt zugenommen. Auch die Gesamtzufriedenheit mit den regionalen Freizeitangeboten hat sich positiv entwickelt." Frage 17: Wie reagiert die Jugendpolitik des Landes Brandenburg auf das veränderte Medienverhalten von Jugendlichen und jungen Menschen? Zu Frage 17: Grundsätzlich ist festzustellen, dass die digitalen Medien das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wie in keiner Generation zuvor prägen. Über 90 Prozent der 12- bis 13-Jährigen sind heute regelmäßig online, drei Viertel der Jugendlichen, die das Internet nutzen, sind mit einem Smartphone unterwegs und fast ein Drittel der Dreijährigen nutzt mittlerweile Apps. Der immense Stellenwert der Mediennutzung für Kinder und Jugendliche stellt besondere Herausforderungen an Eltern, Fachkräfte und Staat im Verhältnis von Befähigung, Schutz und Kontrolle. Dabei ist es eine zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendpolitik, die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und des gesetzlichen Jugendmedienschutzes diesen Herausforderungen anzupassen. Bereits mit dem Entschließungsantrag „Stärkung der Medienkompetenz“ (Drucksache 5/2560(ND)-B) der Regierungsfraktionen von SPD und DIE LINKE im Landtag Ende des Jahres 2010 wurde die Landesregierung beauftragt, eine Bestandsaufnahme über Akteure der Medienbildung zu erstellen und Wege zur Stärkung der Medienkompetenz im Land Brandenburg zu beschreiben. Vor diesem Hintergrund haben das für Bildung, Jugend und Sport zuständige Ressort der Landesregierung und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) die Initiative „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“ ins Leben gerufen. Zu den aktuellen Konzeptbausteinen gehören: • das Netzwerkportal „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“, • die Netzwerk-Tagung „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“ und • der Förderpreis „Medienkompetenz stärkt Brandenburg“. Alle Informationen sind unter www.medienkompetenz-brandenburg.de zu finden. Im Land Brandenburg sind verschiedene landesweite Netzwerke mit Medienbildungsbezug aktiv. Zu diesen gehören: • die Eltern-Medien-Beratung, • der Jour fixe Jugend(medien)schutz, • die Jugendinformations- und Medienzentren (JIM) und • das Netzwerk Filmbildung. Am Beispiel der “Jugendinformations- und Medienzentren” (JIM) wird erläutert, wie die Landesregierung medienpädagogische Arbeit und damit den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in der Jugendarbeit unterstützt: Im Land Brandenburg initiierte der Landesfachverband Medienbildung Brandenburg e.V. (lmb; ehem. LAG Multimedia) Ende des Jahres 2005 einen Prozess zur strukturellen Verankerung medienpädagogischer Arbeits- und Angebotsformen in der außerschulischen Jugendarbeit. Hintergrund hierfür ist eine Rahmenvereinbarung, die im Jahr 2004 mit dem für Bildung, Jugend und Sport zuständigen Ressortz der Landesregierung (MBJS) über die Kooperation von Schulen und außerschulischen Einrichtungen mit medienpädagogischem Profil geschlossen wurde und zur Entwicklung des Konzepts der JIM führte. Der lmb koordiniert das JIM-Netzwerk und wird dabei mit Landesmitteln, hier des MBJS, unterstützt. Die jährlich zweimal stattfindenden Vernetzungstreffen tragen zum städte- und landkreisübergreifenden Fachaustausch bei und fördern medienpädagogische Handlungsansätze in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen , Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Dazu gehört auch die seit dem Jahr 2005 alle zwei Jahre stattfindende komplexe, medienpädagogische Zusatzqualifikation für Fachkräfte der außerschulischen Jugendarbeit, die mit einem qualifizierten Zertifikat des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin Brandenburg (SFBB) und des lmb abschließt. Das Ziel der Landesregierung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in Bezug auf digitale Medien ist es, bei der Entwicklung von Angeboten an die Erfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen anzuknüpfen und nicht allein die Risikodimensionen in den Blick zu nehmen. Es ist ein erzieherischer Kinder - und Jugendmedienschutz notwendig, der den verantwortungsbewussten, kritischen und selbstbestimmten Umgang mit Medien fördert und auf die Vermeidung von selbstgefährdendem Verhalten hinwirkt . Die Angebote sind nicht allein an die jungen Menschen selbst zu richten, sondern auch an die Eltern, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrkräfte. Dementsprechend sind in den vergangenen Jahren länderübergreifende Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ausgebaut worden. Die von den Ländern getragene Arbeitsstelle jugendschutz.net informiert seit vielen Jahren mit Broschüren und den Informationsmaterialien „Sicher chatten“, „Surfen – Kinder sicher online“ und „’App’gepasst – Sicherer Umgang mit Apps“ Kinder und Jugendliche und deren Eltern über die sichere Nutzung der digitalen Kommunikationsmedien. Auch das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiierte „I-KiZ – Zentrum für Kinderschutz im Internet“ verfolgt diese Aufgabe . Die Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS) hat im Rahmen des Projekts „ElternMedien -Beratung“ in fünf Weiterbildungslehrgängen ca. 70 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu Eltern-Medien-Beraterinnen und -Beratern qualifiziert, finanziert aus Mitteln des ESF und des Landes Brandenburg. Die Weiterbildungen mit je 160 Unterrichtseinheiten umfassen die Themen Film und Fernsehen, Internet, Computerspiele, Handys/Smartphones, Apps sowie die Risiken der Mediennutzung (Cybermobbing, exzessive Mediennutzung), Datenschutz und Persönlichkeitsrechte, außerdem Methoden der Elternarbeit und Beratung. Das Netzwerk der Eltern-Medien-Beraterinnen und -Berater wird von der AKJS fachlich betreut. In Kooperation mit dem LISUM Berlin-Brandenburg werden jährlich Fortbildungen zu neuen Entwicklungen im Bereich digitaler Medien und dem veränderten Mediennut- zungsverhalten junger Menschen durchgeführt; dazu wird u.a. die Expertise des Hans-Bredow-Instituts und des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis – genutzt. Der Jour fixe Jugend(medien)schutz tritt seit dem Jahr 2011 zweimal pro Jahr zusammen, um aktuelle Entwicklungen und Fragen des Jugendschutzes in den Medien zu beraten. Vertreten sind in diesem Gremium als staatliche Stellen das für Bildung, Jugend und Sport zuständige Ressort der Landesregierung , das LISUM, das SFBB und die Staatskanzlei; sonstige Institutionen sind die AKJS, der lmb, die Jugendschutzbeauftrage des rbb und die mabb. Im Jahr 2014 wurde das Thema „Alterskennzeichnung von Spiele-Apps für mobile Endgeräte“ aufgegriffen. Diese Anwendungen unterliegen nicht den gesetzlich geregelten Alterskennzeichnungen durch die Institutionen der Freiwilligen Selbstkontrollen gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG), sondern den Regelungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Es wird versucht, mit der IARC (International Age Rating Coalition) als Möglichkeit der Altersklassifizierung für Spiele-Apps ein international abgestimmtes Verfahren für diese Anwendungen zu entwickeln. Frage 18: Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich das Freizeitangebot für junge Menschen a) im städtischen und b) im ländlichen Bereich? Zu Frage 18: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Frage 19: Wie beurteilt die Landesregierung das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in Brandenburg? Wie wird dieses Engagement von der Landesregierung gefördert? In welchen Bereichen ist das ehrenamtliche Engagement junger Menschen besonders ausgeprägt? Zu Frage 19: Die Landesregierung erhebt keine eigenen Daten über das ehrenamtliche Engagement junger Menschen . Grundsätzlich begrüßt und unterstützt die Landesregierung jede Form des freiwilligen Einsatzes; dies gilt in besonderem Maße für das Engagement Jugendlicher und junger Menschen. Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements hat die Landesregierung verschiedene Instrumente der Anerkennung geschaffen, die zur Würdigung des Engagements junger Menschen genutzt werden; zu nennen sind hier die Brandenburger Ehrenamtskarte und der Freiwilligenpass, die Auszeichnung zum „Ehrenamtler des Monats“ sowie die Einladung zum jährlichen Ehrenamtsempfang der Landtagspräsidentin und des Ministerpräsidenten. Die Ressorts der Landesregierung ergänzen dieses Instrumentarium um zusätzliche Formate wie den jährlichen Ehrenamtsempfang des MBJS, die Europaurkunde des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) oder das Ehrenabzeichen des Ministeriums für Inneres und für Kommunales (MIK) im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr. Die Landesregierung unterstützt das ehrenamtliche Engagement im Land zudem durch Landesrahmenverträge zur Unfallund Haftpflichtversicherung, die die freiwilligen Tätigkeiten junger Ehrenamtlicher absichern. Das Gleiche gilt für die Servicearbeit des Landesjugendrings zur bundeseinheitlichen Karte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica). Frage 20: Wie viele junge Menschen – aufgeteilt nach Alter und Geschlecht – beteiligen sich a) am Freiwilligen Sozialen Jahr, b) am Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie c) am Bundesfreiwilligendienst? Zu Frage 20: a) Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Im Land Brandenburg absolvierten nach Angaben des Bundesmi- nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Dezember 2013 (neuere Zahlen liegen nicht vor) 725 junge Menschen bei den über 20 im Land Brandenburg zugelassenen Trägern ein FSJ in den unterschiedlichen Einsatzfeldern. Hierbei handelte es sich um Aufgaben in der Kinderund Jugendhilfe, im Sport, in der Kranken- und Altenpflege, Kultur, Denkmalpflege, Bildung und Wissenschaft. Ein FSJ kann in der Altersspanne von 16 bis 27 Jahren absolviert werden. Eine statistische Gesamtübersicht über die Verteilung von Alter und Geschlecht in allen Bereichen des FSJ liegt der Landesregierung nicht vor. Nach den hier zur Verfügung stehenden Informationen sind unter den Freiwilligen im FSJ etwa 70 % Frauen und 30 % Männer, lediglich 10 bis 20 % der Freiwilligen sind unter 18 Jahren alt. In den einzelnen FSJ-Formaten gibt es Unterschiede, so sind im „FSJ im Sport“ etwa 80 % junge Männer beschäftigt und nur 20 % junge Frauen, im Bereich der Kindertagesbetreuung sind über 80 % der jungen Freiwilligen weiblich. Konkret beteiligen sich am FSJ im Sport (Stand 01.01.2015) 67 junge Menschen (53 Männer, 14 Frauen) im Alter zwischen 16 und 27 Jahren. Am FSJ Denkmalpflege nehmen derzeit 35 junge Menschen (17 Männer, 18 Frauen), am FSJ Kultur 45 junge Menschen (17 Männer, 28 Frauen), jeweils im Alter zwischen 17 und 26 Jahren, teil. b) Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ): Im FÖJ waren nach den letzten verfügbaren Zahlen, d.h. im FÖJ-Jahrgang 2013/2014, 193 junge Freiwillige aktiv. Bei den drei anerkannten Trägern des brandenburgischen FÖJ waren 96 Freiwillige weiblich, hiervon 19 unter 18 Jahren alt. Bei den 97 männlichen Freiwilligen waren nur zehn unter 18 Jahren alt. c) Bundesfreiwilligendienst (BFD): Im Land Brandenburg gab es (mit Stand vom Februar 2015) 326 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter 27 Jahren im BFD; hiervon sind 156 Frauen und 170 Männer . Insgesamt engagierten sich 1.678 Freiwillige in allen Altersklassen, davon 923 Frauen und 755 Männer. Im Sportbereich beteiligen sich (Stand 01.03.2015) 42 Personen (28 Männer, 14 Frauen) am BFD, davon sind 17 Personen zwischen 16 und 27 sowie 11 Personen zwischen 27 und 50 Jahren alt und 14 Personen sind 50 Jahre oder älter. Weitere Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 21: Wie beurteilt die Landesregierung das freiwillige Engagement junger Menschen auf diesen Gebieten? Zu Frage 21: Die Jugendfreiwilligendienste bieten eine speziell geregelte Form des sozialen Engagements. Die Tätigkeitsfelder sind soziale und kulturelle Einrichtungen, der Umwelt-, Sport- und Denkmalpflegebereich sowie weitere – je nach Dienstanbieter – unterschiedliche Einsatzgebiete. Die Freiwilligendienste bauen auf ein ehrenamtliches Engagement auf Zeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Den Freiwilligen wird die Möglichkeit geboten, Erfahrungen vorrangig in sozialen Bereichen zu sammeln. Durch neue Erfahrungen wird die Entwicklung von sozialen Lernkompetenzen ermöglicht und die eigene Persönlichkeit gefördert, außerdem werden den Teilnehmenden Einblicke in Praxisbereiche gewährt und damit Bildungsmöglichkeiten eröffnet, die nicht in den traditionellen Bildungsinstitutionen zu finden sind. Das freiwillige Engagement junger Menschen fördert deren soziale Kompetenzen, indem Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme, Teamfähigkeit sowie eine von Fairness und Toleranz bestimmte Lebensweise entwickelt werden können. Zugleich kann es integrativ wirken. Die Landesregierung unterstützt daher bestimmte Einsatzplätze der Jugendfreiwilligendienstformate FSJ und FÖJ mit Mitteln aus dem ESF. Im FSJ im Sportbereich werden Vereine in die Lage versetzt, Sport- und Bewegungsangebote für bestimmte Zielgruppen (z.B. Mädchen oder Zuwanderer) zu unterbreiten. Das FSJ in den Bereichen Denkmalpflege und Kultur fördert einen der zentralen, auch in der kulturpolitischen Strategie Brandenburgs verankerten landespolitischen Schwerpunkte: Junge Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit dem Land Brandenburg und werden dazu motiviert, sich vor Ort für das Gemeinwesen einzubringen. Die Freiwilligen setzen sich mit authentischen Orten im Land Brandenburg auseinander und unterstützen damit zugleich die regionale Identitätsentwicklung. Das FSJ ermöglicht zudem eine langfristige Bindung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die jeweiligen Einsatzorte. Somit hat sich das FSJ inzwischen zu einem sehr wichtigen Förderinstrument in den Bereichen Denkmalpflege und Kultur entwickelt. Auch der Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat im Land Brandenburg seit seiner Einführung im Jahr 2011 viele Menschen angesprochen, die sich freiwillig für das Gemeinwohl einsetzen. Im Gegensatz zu den alten Bundesländern sind es hier verstärkt Menschen über 27 Jahren, die einen BFD als Freiwilligendienst wählen. Die Landesregierung versteht den BFD als einen weiteren Zugang zum gesellschaftlichen Engagement im Land, der für Frauen und Männer jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offensteht. Frage 22: Wie viele Jugendliche und junge Menschen sind in Vereinen aktiv? (bitte ggf. mit geschätzten Zahlen nach Art der Vereine aufschlüsseln) Zu Frage 22: Die landesweit tätigen Jugendverbände verzeichnen nach Angaben des Landesjugendrings Brandenburg e.V. etwa 200.000 junge Menschen als Mitglieder, wobei Mehrfachmitgliedschaften möglich sind. Dazu gehört auch die Sportjugend. In Sportvereinen des Landesportbundes Brandenburg e.V. waren per 31.12.2014 insgesamt 118.689 Jugendliche bzw. junge Menschen (15 bis 26 Jahre) organisiert. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Angaben darüber vor, wie viele junge Menschen in anderen Vereinen im Land Brandenburg aktiv sind. Jugendarbeit Frage 23: Was wurde getan, um die personelle Ausstattung der Jugendarbeit zu verbessern, insbesondere die ehrenamtliche Mitarbeit zu erleichtern? Zu Frage 23: Die Jugendarbeit ist ohne das ehrenamtliche Zutun vieler Menschen auch und gerade in den ländlichen Regionen nicht denkbar. Insbesondere die Arbeit der Jugendverbände ist geprägt von ehrenamtlichem Engagement der in den Jugendgruppen tätigen jungen Menschen. Das für Bildung, Jugend und Sport zuständiger Ressort der Landesregierung fördert die Arbeit der Jugendverbände und des Landesjugendrings Brandenburg e.V., als Arbeitsgemeinschaft der landesweit tätigen Jugendverbände, jährlich mit über 1,9 Mio. Euro. Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements und zur Qualitätsentwicklung bei der Ausbildung von ehrenamtlich Tätigen wird seit dem Jahr 2014 die Servicestelle Juleica beim Landesjugendring gefördert. Die Servicestelle qualifiziert ehrenamtlich tätige junge Menschen und vergibt die bundesweit einheitliche JugendleiterInnen-Card. Im Übrigen wird zur personellen Ausstattung der Jugendarbeit auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. Frage 24: Wie viel hat das Land Brandenburg in den vergangenen zehn Jahren für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ausgegeben? (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln) Frage 25: Wie viel hat das Land pro Kind / Jugendlichem für Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben und wie verhält sich dieser Wert zum Durchschnitt der entsprechenden Pro-Kopf-Ausgaben aller Bundesländer? (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln) Frage 26: Wie viel hat das Land Brandenburg in den vergangenen zehn Jahren für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit ausgegeben? (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln) Frage 27: Wie viel hat das Land pro Jugendlichem für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit ausgegeben und wie verhält sich dieser Wert zum Durchschnitt der entsprechenden Pro-Kopf-Ausgaben aller Bundesländer? (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln) Zu den Fragen 24 bis 27: Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet. Die gewünschten Angaben ergeben sich – soweit möglich – aus der folgenden Tabelle. Die Tabelle weist die Zahl der Minderjährigen in den Jahren 2005 bis 2013 aus; für das Jahr 2014 liegt noch keine statistische Auswertung vor. . Zugeordnet sind jeweils die tatsächlichen Ausgaben des Landes für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt sowie für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit , außerdem die daraus resultierenden Pro-Kopf-Beträge. Tabelle 7: Ausgaben für Jugendhilfe und Jugendarbeit Jahr Minderjährige Ausgaben des Lan- des für Kinder- und Jugendhilfe (in Tausend Euro) Euro pro Kopf der Minderjähri- gen Ausgaben des Lan- des für Maßnahmen und Einrichtungen der Jugendarbeit (in Tausend Euro) Euro pro Kopf der Minderjähri- gen 2005 375.950 137.237,7 365,04 9.053,8 24,08 2006 358.881 136.274,4 379,72 8.994,7 25,06 2007 344.512 149.892,8 435,09 8.723,0 25,32 2008 333.216 150.001,1 450,16 8.319,6 24,97 2009 333.568 162.027,3 485,74 8.380,1 25,12 2010 338.322 172.538,1 509,98 8.757,7 25,89 2011 356.161 221.003,7 620,52 8.630,6 24,23 2012 363.048 224.426,9 618,17 8.890,3 24,49 2013 370.453 240.704,8 649,76 9.362,5 25,27 2014 - 249.718,1 - 9.333,8 - Quelle: Datenauswertung des MBJS Ein Vergleich mit einem Durchschnitt der Ausgaben aller Bundesländer ist nicht möglich, da dazu keine statistische Daten vorliegen. Außerdem sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Kostenverteilungen zwischen Land und örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie ggf. einzelnen Gemeinden, die nicht selbst Träger der Jugendhilfe sind, festzustellen, die zum Teil auch in einem Zusammenhang mit dem allgemeinen kommunalen Finanzausgleich stehen, so dass eine Vergleichbarkeit von Zahlen ohnehin nicht bestünde. Die amtliche Statistik der Kinder- und Jugendhilfe weist zudem nicht die Ausgaben aus, die die Länder für die Förderung der kommunalen Gebietskörperschaften aufwenden . Frage 28: Wie wird das 510-Stellen-Programm in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten genutzt? Zu Frage 28: Die Landesregierung unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Finanzierung eines bedarfsorientierten Angebots der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit dem „Programm zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“. Aus diesem Programm wird derzeit die Beschäftigung von 764 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverhältnissen finanziert, das entspricht 660 Vollzeitstellen. Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte legen die Verteilung der Stellen und die konkreten Einsatzorte in ihrer jeweiligen Jugendhilfeplanung fest. Sie gewährleisten ebenso die Gesamtfinanzierung der Personalkosten, die sich zu etwa 20 % aus Landesmitteln speist und darüber hinaus von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie in vielen Fällen aus Mitteln der kreisangehörigen Gemeinden und Eigenmitteln der Träger der freien Jugendhilfe gesichert t wird. Die offene Jugendarbeit und die Jugendkoordination im ländlichen Raum sind mit 366 Vollzeitstellen das Hauptarbeitsfeld, in dem Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Land Brandenburg tätig sind. Im Feld der Sozialarbeit an Schulen sind in dem Programm momentan 163 Vollzeitstellen beschäftigt (siehe hierzu Tabelle in der Anlage 2). Mit dem Personalkostenförderprogramm leistet das für Bildung , Jugend und Sport zuständige Ressort der Landesregierung einen Beitrag zur Sicherung der Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Fachkräftegebots im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit . Um auf die unterschiedlichen Lebens- und Problemlagen junger Menschen adäquat und versiert reagieren zu können, bedarf es grundständig qualifizierter und tarifgerecht bezahlter Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Frage 29: Wie sieht die Landesregierung das Verhältnis zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit? Zu Frage 29: In der Jugendarbeit arbeiten, wie bereits dargestellt, hauptamtliche und ehrenamtliche Beschäftigte eng und kooperativ zusammen. Besondere Probleme oder Schwierigkeiten struktureller Art im Verhältnis zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 30: Wie viele junge Menschen in Brandenburg nehmen an welchen Schüler- und Jugendwettbewerben des Landes teil? Zu Frage 30: Brandenburgische Schülerinnen und Schüler nehmen an regionalen, Landes-, nationalen und auch internationalen Wettbewerben bzw. „Olympiaden“ auf mathematischem, naturwissenschaftlichem, technischem , gesellschaftswissenschaftlichem, (fremd)sprachlichem und musisch-künstlerischem Gebiet teil. Die Anzahl der Wettbewerbe steigt und gliedert sich in verschiedene Ebenen (siehe dazu Anlage 3). Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder und Jugendliche nehmen in großer Zahl und mit teilweise hervorragenden Leistungen und Erfolgen Jahr für Jahr an den ausgeschriebenen Schüler- und Jugendwettbewerben teil. Die genaue Zahl kann von der Landesregierung nicht erfasst werden, da hier die Zuständigkeit erst ab der Landesebene liegt, viele Wettbewerbe aber regional ausgetragen werden. Zu den Teilnehmerzahlen für das Jahr 2015 kann exemplarisch für die Mathematikolympiaden gesagt werden, dass hier über 25.000 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Bei der Landesolympiade Biologie sind es ca. 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, beim Schülerwettbewerb zur politischen Bildung über 3.200. Am Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ beteiligten sich in diesem Jahr 890 junge Mus ikerinnen und Musiker. Insgesamt nehmen damit auf allen Wettbewerbsebenen jährlich mehrere zehntausend Kinder und Jugendliche an Wettbewerben und Olympiaden teil. Die Wettbewerbe und Olympiaden fördern sowohl die Breite als auch die Spitze der vorhandenen Begabungen und Talente, binden aber ebenso andere Formen des Unterrichts bzw. andere Lernorte in den Unterrichtsalltag mit ein. Das für Bildung, Jugend und Sport zuständige Ressort der Landesregierung organisiert keine außerschulischen Jugendwettbewerbe des Landes. Es liegen keine Angaben darüber vor, wie viele junge Menschen an Jugendwettbewerben teilnehmen. Frage 31: Welche Projekte der Jugendarbeit gibt es für Jugendliche a) im städtischen sowie b) im ländlichen Bereich ? Wo sieht die Landesregierung gegebenenfalls Defizite? Zu Frage 31: Ein Gesamtüberblick über die Projekte und Angebote der Jugendarbeit im städtischen und ländlichen Raum liegt der Landesregierung nicht vor. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören gemäß § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII) die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung; Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit; internationale Jugendarbeit ; Kinder- und Jugenderholung sowie Jugendberatung. Die Gesamtverantwortung für die Jugendarbeit liegt gemäß § 85 Absatz 1 SGB VIII bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung in Fachgesprächen mit den Fachkräften und Trägern Bedarfe erfassen und auf erkannte Defizite reagieren. Die Projekte der Jugendarbeit sind an den Interessen und Lebenslagen der jungen Menschen orientiert und werden von diesen mitbestimmt und mitgestaltet. Vor dem Hintergrund der Freiwilligkeit der Teilnahme an Angeboten (vgl. Antwort zur Frage 16) reagieren die sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit auf die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und konzipieren mit diesen möglichst passgenaue Projekte und Angebote. Frage 32: Werden im Rahmen der Jugendarbeit ausgewogene Angebote für Jungen und Mädchen gemacht? Zu Frage 32: Wie Mädchen und Jungen jeweils ausgewogen und ihren Bedarfen oder Interessen entsprechend an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit partizipieren, muss im Rahmen der Jugendhilfeplanung und in der Planung des Ressourceneinsatzes der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ebenso wie in der sozialpädagogischen Konzeptionsentwicklung der einzelnen Einrichtungen stets neu diskutiert werden . Die Fachkräfte in der Jugendarbeit erhalten vom SFBB kontinuierlich Fortbildungsangebote, die für die Praxis einer geschlechtergerechten Pädagogik von entscheidender Relevanz sind. Die im Jahr 2013 verabschiedeten „Leitlinien zur geschlechtergerechten Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz (§§ 11-14 SGB VIII)“ ermutigen Fachkräfte, sich eine eigene Haltung zum Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ zu erarbeiten und zeigen praktische Zugänge zur Umsetzung im pädagogischen Alltag. Davon profitieren Mädchen und Jungen deutlich. Mit einer kontinuierlichen Arbeit der Fachkräfte mit dem Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ ist deshalb die Grundlage für ein ausgewogenes Angebot für Mädchen und Jungen gegeben. Frage 33: Wie bewertet die Landesregierung die Kooperation der öffentlichen Jugendarbeit mit freien Trägern und der Jugendverbandsarbeit? Zu Frage 33: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen mit den Trägern der freien Jugendhilfe zum Wohle junger Menschen und ihrer Familien partnerschaftlich zusammenarbeiten. Sie haben die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe zu achten (§ 4 SGB VIII). Die Landesregierung bewertet die Kooperation zwischen der freien und öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg als gut. Frage 34: Welche geschlechtsspezifischen Angebote der Jugendarbeit für junge Frauen und Männer gibt es in Brandenburg? Wie bewertet die Landesregierung den Nutzen dieser Maßnahmen? Zu Frage 34: Die geschlechtergerechte Ausgestaltung unter anderem der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ergibt sich aus § 9 Absatz 3 SGB VIII, wonach die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern sind. Demnach haben Projekte und Angebote den Auftrag, einen geschlechtsspezifischen Ansatz als Querschnittsaufgabe zu verstehen und diesen in allen Angeboten der Jugendarbeit zu beachten. Ein Überblick oder eine Auflistung von geschlechtsspezifischen Projekten und Angeboten der Jugendarbeit kann nicht vorgelegt werden, weil der geschlechtergerechte Ansatz sich nicht an der Anzahl von mädchen- oder jungenspezifischen Angeboten festmacht und außerdem ebenso in gemischtgeschlechtlichen Angeboten zu finden ist. Neben den konkreten Angeboten in der Praxis gibt es als überregional arbeitende Träger und Institutionen : • KuKMA – Kontakt und Koordinierungsstelle für Mädchenarbeit im Land Brandenburg, • Dreist e.V. – geschlechtsspezifische Bildungsarbeit (Landkreis Barnim), • Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange (LKS), • Dissens e.V. (Jungenarbeit) und • Manne e.V. (Jungenarbeit). Daneben gibt es explizite Mädchentreffpunkte: • Mädchentreff Zimtzicken (Potsdam), • MädchenZukunftsWerkstatt (Teltow), • MIA-Mädchen in Aktion – Mädchentreff des Frauenzentrums Cottbus e.V. (Cottbus), • Mädchenbude-Mädchentreff (Lauchhammer) und • Mädchentreff Schwedt. Hinzu kommen die auf der kommunalen Jugendhilfeplanung basierenden und von den kommunalen Jugendämtern vorgehaltenen geschlechtsspezifischen Angebote. Fragen der geschlechterbewussten Angebote in der Jugendarbeit werden sowohl mit den Fachkräften der Jugendförderung aus den Jugendämtern als auch mit den sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit diskutiert. Die Auswertung der Sachberichtsbogen zum Personalkostenförderprogramm zeigt, dass nur wenig mehr männliche als weibliche Kinder und Jugendliche erreicht wurden. Zudem ist in der Kategorie der erreichten Zielgruppe eine Zunahme bzw. Angleichung der Zahl der Mädchen und jungen Frauen zu verzeichnen. Das kann darauf hinweisen, dass das Thema bei der Entwicklung der Angebote in den letzten Jahren stärker berücksichtigt worden ist. Im Rahmen der Jugendverbandsarbeit spielen geschlechtsdifferenzierte Ansätze in der Arbeit mit Kindern , Jugendlichen und jungen Erwachsenen schon seit vielen Jahren traditionell eine wichtige Rolle und führen bei ihnen zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbstverständnis oder dem eigenen Rollenbild und -verhalten. Besondere Bedeutung bei der Entwicklung von Geschlechtergerechtigkeit hat die Juleica-Ausbildung. Innerhalb der Ausbildungsmodule spielt die Auseinandersetzung mit dem eigenen Geschlecht eine nicht unwesentliche Rolle. Aus Sicht der Landesregierung tragen alle diese Maßnahmen und Angebote zur Entwicklung einer geschlechtergerechten Gesellschaft bei. Frage 35: Welche Angebote gibt es in Brandenburg, deutsche und ausländische Jugendliche sowie deutsche Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund zusammenzuführen und gegenseitiges kulturelles Verständnis zu fördern? Wie bewertet die Landesregierung diese Angebote? Zu Frage 35: Zahlreiche Träger im Land Brandenburg organisieren Projekte für junge Menschen mit und ohne Migrationshintergrund . Eine Gesamtübersicht über diese Angebote liegt der Landesregierung nicht vor. Beispielhaft ist das von der Brandenburgischen Sportjugend umgesetzte Projekt “Integration durch Sport" zu erwähnen. Es führt einheimische und zugewanderte Kinder und Jugendliche im Rahmen sportlicher Freizeitaktivitäten zusammen. Über 20 Stützpunktvereine sowie mobile Angebote der Sportjugend und Ferienfreizeiten in allen Landesregionen erreichen dabei jährlich etwa 50.000 junge Menschen. Das für Bildung, Jugend und Sport zuständige Ressort der Landesregierung hat die dafür eingesetzten Mittel seit dem Jahr 2014 vor dem Hintergrund wachsender Zuwanderungen von Flüchtlingen erhöht. Grundsätzlich richten sich aber die Angebote der Jugendarbeit an alle jungen Menschen unabhängig davon, ob sie über einen Migrationshintergrund verfügen oder nicht. Zu den Angeboten, die deutsche und ausländische Jugendliche zusammenführen, wird auf die Antwort zu Frage 69 verwiesen. Medien und Jugendschutz Frage 36: Mit welchen Instrumenten untersucht das Land Brandenburg das Medienkonsumverhalten (PC-Spiele, Internet, Handynutzung, Fernsehen) Jugendlicher? Welche Erkenntnisse aus diesen Instrumenten liegen der Landesregierung vor? Zu Frage 36: Hinweise auf das Medienkonsumverhalten Jugendlicher wurden auf Landesebene zuletzt im Rahmen der Studie „Jugend in Brandenburg 2010“ des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK) an der Universität Potsdam erhoben (vgl. Dietmar Sturzbecher (Hrsg.): Aufschwung Ost? Lebenssituation und Wertorientierungen ostdeutscher Jugendlicher; zur Mediennutzung Seiten 93 bis 97). Aktuellere Daten liegen vom Medienpädagogischen Forschungsverbund Südwest (mpfs) vor, der seit 15 Jahren jährlich repräsentative Daten zur Mediennutzung der Altersgruppe von zwölf bis 19 Jahren und zur Bedeutung der Medien für die jeweilige Altersgruppe (JIM-Studien) erhebt. Sie zeigen für das Land eine hohe Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Studie „Jugend in Brandenburg“. Mit der Studienreihe KIM (Kinder + Medien, Computer + Internet) untersucht der mpfs seit dem Jahr 1999 das Medienverhalten der Kinder im Alter zwischen sechs und 13 Jahren in Deutschland. Neben der persönlichen Befragung werden die jeweiligen Haupterziehenden, das sind in der Regel die Mütter, zu ihrem Medienverhalten , zu Einstellungen den Medien gegenüber und zum Mediennutzungsumfang des Kindes schriftlich befragt. Somit bietet die KIM-Studie ein repräsentatives Bild der aktuellen Mediensituation der 6- bis 13-Jährigen. Erfasst werden die Nutzung von Fernsehen, Radio, Büchern, Computer und Internet, digitalen Spielen sowie die Handynutzung und die jeweiligen inhaltlichen Präferenzen. Aus allen vorliegenden Studien können die aktuellen Handlungsansätze und -zwänge des erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes, der vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bildung und der Kinder- und Jugendarbeit in Bezug auf Medienkompetenz abgeleitet und auf die aktuelle Situation angepasst werden. Neben den großen Chancen, die die Medienvielfalt als Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationsplattform für Kinder und Jugendliche bietet, sind immer auch die Risiken zu bedenken, die von Medien ausgehen können. Telefon-, Internet- und Computernutzung sorgen oft für Auseinandersetzungen und Streit in der Familie. Dabei geht es nicht allein um die Frage der Kosten. Ausufernde oder „exzessive “ Computer- und Internetnutzung Jugendlicher bedeuten für alle Familien eine Herausforderung, die medienerzieherische Fragen aufwirft und Risiken bei der Entwicklung Heranwachsender deutlich macht. Frage 37: Welche Maßnahmen bietet das Land zur Bildung von Medienkompetenz für Eltern, Lehrer sowie für Jugendliche an? Zu Frage 37: Im Rahmen des Projekts „Eltern-Medien-Beratung“ der AKJS bietet das Netzwerk „Medienerziehung und Elternberatung“ seit September 2009 medienpädagogische Elternveranstaltungen für Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen an. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln und durch die mabb. Von 2009 bis 2014 fanden insgesamt 340 geförderte Elternabende statt. Im Jahr 2014 wurden im Rahmen des Projekts 80 Veranstaltungen für Eltern durchgeführt, an denen 1.757 Eltern teilgenommen haben. Anfragen kamen zu 50 Prozent von Grundschulen, zu 30 Prozent von Oberschulen und Gymnasien. Angesprochene Themen waren: Internet, Medien (allgemein), Fernsehen, Computerspiele , Handy, Regeln zur Mediennutzung in der Familie, Jugendschutzprogramme. Im Jahr 2015 wird im Land Brandenburg das Bundesmodellvorhaben Jugendschutzparcours ’Stop & Go’ umgesetzt. Der von der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. erarbeitete und erprobte Jugendschutzparcours stellt ein niedrigschwelliges Angebot für Jugendliche dar, sich selbstständig, spielerisch und reflektiert mit den Themen, die den Jugendschutz betreffen, wie dem „Jugendschutzgesetz“, „Medien und Jugendschutz“ sowie „Sucht und Konsum“, auseinanderzusetzen. Methodisch aufbereitete Materialien geben Anregungen zum Nachdenken und zur Diskussion, indem sie an die Alltagswelt der Jugendlichen anknüpfen und sie mit Gefährdungen sowie gesetzlichen Vorgaben konfrontieren. Die AKJS bietet außerdem Schulungen zur methodischen und didaktischen Arbeit mit dem Parcours an. Darüber hinaus gibt es für diese Zielgruppe weitere Unterstützungsangebote von den JIM (siehe Antwort zu Frage 17) und dem LISUM, Bereich Medienbildung. Durch das geplante neue Basiscurriculum Medienbildung (als Bestandteil des Teils B des neuen Rahmenlehrplans für die Primar- und Sekundarstufe I) soll für Schulen „Medienbildung“ als fachübergreifender Bereich deutlich an Verbindlichkeit und an Klarheit (in Bezug auf die Kompetenzerwartungen) gewinnen. Im Rahmen der Implementierung des neuen Rahmenlehrplans ist vom LISUM und von den LSA-Regionalstellen eine Vielzahl zusätzlicher Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte vorgesehen. Das Basiscurriculum Medienbildung soll nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen als fachübergreifender Bereich deutlich an Verbindlichkeit und an Klarheit (in Bezug auf die Kompetenzerwartungen) gewinnen und sechs Teilbereiche von „Medienkompetenz“ (Informieren, Kommunizieren, Präsentieren, Produzieren, Reflektieren und Analysieren) enthalten, die in vielfältigen Wechselbeziehungen stehen und inhaltliche Zusammenhänge und notwendige Schnittmengen aufweisen. Zur Einführung des Basiscurriculums werden zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte durchgeführt. Frage 38: Hat Internetmobbing nach Einschätzung der Landesregierung bei Jugendlichen (Schulen) zugenommen ? Wie werden die Lehrer auf den Umgang damit geschult? Zu Frage 38: Die Frage, ob es in den letzten Jahren eine Zu- oder Abnahme von Internetmobbing unter Jugendlichen gegeben hat, lässt sich nicht auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik beantworten. Einerseits existiert kein eigenständiger Straftatbestand „Internetmobbing“, andererseits ist nicht gesichert, welche Handlungsweisen als Internetmobbing zu erfassen wären. Häufig ist das Phänomen eng mit anderen Aspekten, wie „Cybergrooming“ (der onlinebasierten Einleitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern) oder „Sexting“ (dem Austausch von sexualisierten Bildern und Videos unter Jugendlichen) verbunden. Da die Nutzungsintensität von Onlineanwendungen in den letzten Jahren bei Jugendlichen allgemein kontinuierlich angestiegen ist, ist es für die Landesregierung naheliegend davon auszugehen, dass auch die Anzahl der Fälle von Internetmobbing zugenommen hat. Es gibt seitens der Landesregierung Maßnahmen, um diesem Phänomen an brandenburgischen Schulen zu begegnen. Diese umfassen Informations- und Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte, Schulleitungen und sonstige Multiplikatoren. Es geht dort zunächst um die Sensibilisierung gegenüber Cybermobbing und – darauf aufbauend – um den angemessenen pädagogischen Umgang mit dem Phäno- men. Außerdem hat das LISUM seit dem Jahr 2009 mehrere Fachtagungen zum Thema durchgeführt und umfangreich dokumentiert. Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Beraterinnen und Berater im „Beratungs- und Unterstützungssystem für Schulen und Schulämter (BUSS)" wurden vom LISUM entsprechend qualifiziert. Darüber hinaus wurden vom LISUM allgemeine Informationen zu Cybermobbing für verschiedene Zielgruppen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern) aufbereitet und über den Bildungsserver Berlin-Brandenburg veröffentlicht (Internetadresse: http://bildungsserver.berlinbrandenburg .de/cyber-mobbing.html). Im Rahmen der Zusammenarbeit des MBJS mit der Techniker Krankenkasse (TK) bei der Initiative „Mobbingfreie Schule – gemeinsam Klasse sein!" haben außerdem alle weiterführenden Schulen im Land Brandenburg im Jahr 2013 das Fortbildungs- und Unterrichtsmodul „Cybermobbing“ als Printfassung erhalten. Zahlreiche Fortbildungen zum Thema „Mobbingfreie Schule – gemeinsam Klasse sein!" wurden in allen Teilen des Landes durchgeführt. In dem im Jahr 2013 überarbeiteten gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport „Partnerschaften Polizei und Schule – Kooperation bei Kriminal - und Verkehrsunfallprävention und Notfallplanung“ ist die Benennung von gemeinsamen inhaltlichen Schwerpunkten, wie z.B. Gewalt an Schulen/Mobbing und Gefahren rund ums Internet und bei digitalen Medien, eine wesentliche Neuerung. Im Jahr 2013 wurden rund 1.650 Veranstaltungen im Themenfeld „Gewaltprävention“ von der Polizei Brandenburg durchgeführt und dabei rund 27.300 Tei lnehmende erreicht. Im Themenfeld „Cybercrime/Neue Medien“ waren es rund 500 Veranstaltungen mit rund 11.200 Teilnehmenden, bei denen u.a. das Phänomen „Cybermobbing“ behandelt wurde. Zielgruppen sind dabei insbesondere Kinder und Jugendliche des Primarbereichs und der Sekundarstufe I, aber auch Eltern oder Lehrkräfte. In die neuen Notfallpläne, die den Schulen seit Beginn des Schuljahrs 2014/2015 vorliegen, wurde als Notfallsituation „Medien und Gewalt (Cybermobbing)“ mit aufgenommen. Darüber hinaus wurden seit dem Jahr 2012 im Umfeld der Rahmenvereinbarung zur Stärkung der Medienkompetenz zwischen dem für Bildung, Jugend und Sport zuständigen Ressort der Landesregierung und der mabb verschiedene Vorhaben zur Prävention von Cybermobbing realisiert. Zu verweisen ist dabei auf die Erschließung des klicksafe-Handbuchs „Knowhow für junge User“, eine praxisnahe Einführung in die Online- und Netzkommunikation und mehrere Zusatzmodule (u.a. zum Thema „Was tun bei Cybermobbing?“) für Schulen im Land Brandenburg. Im Januar 2014 hat sich auch der 3. Jour fixe „Gewaltprävention an Schulen nachhaltig stärken“ am für Bildung zuständigen Ressort der Landesregierung unter Mitwirkung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe schwerpunktmäßig mit dem Thema „Cybermobbing“ auseinandergesetzt . Regelmäßige Treffen, die „Jour fixes“, sind Bestandteil der Ausführung des Landtagsbeschlusses „Gewalt an Schulen vorbeugen – landesweite Strategie für Gewaltprävention entwickeln“ (Drucksache 5/4242) durch die Landesregierung. „Cybermobbing“ wird weiterhin regelmäßiges Thema bei den Jour fixes bleiben. Vorgestellt wurde dort außerdem das vom für Bildung, Jugend und Sport zuständigen Ressort der Landesregierung , vom Landespräventionsrat (LPR) und von anderen Stellen geförderte Cottbuser Projekt „(Cyber-)Mobbing – Aufgeklärt! – Schüler der Stadt Cottbus klären auf“. Im Jahr 2015 wird das Projekt des Trägers Media To Be/M2B e.V. zum vierten Mal durchgeführt. Höhepunkt des Projekts ist jeweils ein eintägiges Filmfestival, bei dem von Schülerteams produzierte Videokurzfilme zum Thema „Cybermobbing “ vor 400 jungen Gästen im „Weltspiegel“-Kino präsentiert werden. Innerhalb der Projektlaufzeit absolvieren etwa 30 Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Schulen eine Mediatorenausbildung, um anschließend als Ansprechpartner für Fälle von Cybermobbing für ihre Mitschülerinnen und Mitschüler an den jeweiligen Schulen zu fungieren. Dem Projekt wurde in den Jahren 2012/2013 der Landespräventionspreis Brandenburg verliehen. Im Jahr 2014 unterstützte der LPR das Theater EUKITEA bei der Entwicklung eines mobilen Theaterstücks zur Prävention von Cybermobbing für Oberschulen im Land Brandenburg. Das Ziel des Projekts ist, die Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und Lehrkräfte für einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Kommunikationstechnologien zu sensibilisieren, aber auch dem „(Cyber-)Mobbing“ als einer Gewaltform entgegenzuwirken. In die Stückentwicklung werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 eines Gymnasiums mit einbezogen. Sie können in der geschützten Theatergruppe ihren eigenen Erfahrungen und Erlebnissen Raum geben, sie spielerisch ausdrücken und in einer kreativen Weise neu reflektieren. Begleitend wird ein pädagogisches Nachbereitungsmaterial für Lehrkräfte zum Thema „Mobbing mit Schwerpunkt Cybermobbing“ entwickelt. Es enthält sowohl Hintergrundinformationen zum Thema „Cybermobbing“, Literatur- und Medienquellen und Kontaktadressen von Fachinstitutionen als auch praktische Übungen und Anleitungen für die Vertiefung des Themas in den Schulklassen für die Pädagoginnen und Pädagogen. Frage 39: Wie viele Fälle von Internetmobbing unter Jugendlichen und jungen Menschen sind der Landesregierung in den vergangenen 10 Jahren bekannt geworden? (bitte jährlich aufschlüsseln) Zu Frage 39: Hierzu liegen der Landesregierung keine Fallzahlen vor. Frage 40: Welche Präventionsprogramme gegen Internetmobbing a) der Polizei, b) an Schulen, c) der Jugendhilfe und d) der Landeszentrale für politische Bildung gibt es in Brandenburg? Zu Frage 40: a) Kinder und Jugendliche sind sich oft nicht der Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet und Handy bewusst. Im gleichen Maße sind Kinder und Jugendliche aber nicht nur Opfer, sondern auch Täterinnen und Täter, indem das Internet u.a. zur Begehung von „Straftaten in der Anonymität“ genutzt wird. Es gehört deshalb zu den grundlegenden Aufgaben der Gesellschaft, Kinder und Jugendliche zu einer sachgerechten und umsichtigen Mediennutzung zu befähigen. Mit polizeilichen Präventionsveranstaltungen wird dieser Prozess, für dessen Umsetzung vorrangig die Schule verantwortlich ist, unterstützt, z.B. an Schulen zu den Themen „Neue Medien“ und „Cybermobbing“. Darüber hinaus werden diese Themenfelder sowie die damit verbundenen Gefahren auch im Rahmen weiterer Präventionsmaßnahmen, z.B. zur Gewaltprävention , angesprochen. Zielgruppen der polizeilichen Präventionsarbeit im Zusammenhang mit „Neuen Medien“ sind insbesondere Kinder und Jugendliche des Primarbereichs und der Sekundarstufe I, außerdem Eltern oder Lehrkräfte. Informationen und Hinweise zum Themenfeld „Cybermobbing“ sind u.a. auf der Internetseite www.polizei-beratung.de und in den Medien des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) – zum Beispiel: „Im Netz der Neuen Medien“ – für Lehrer und Erziehungspersonen zu finden. Im Rahmen von nationalen und internationalen Fachtagungen und -konferenzen referiert zudem die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg (FHPol) über Themen wie „Medienrisiken “ und „Medienkompetenz“. Hierbei sind regelmäßig Lehrkräfte Zuhörer. Der Landespräventionsrat förderte im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Toleranten Brandenburg, im Jahr 2013 gemeinsam mit dem für Bildung, Jugend und Sprt zuständigen Ressort der Landesregie- rung und seit dem Jahr 2014 mit externen Partnern das Projekt „(Cyber-)Mobbing – Aufgeklärt! – Schüler der Stadt Cottbus klären auf“ (vgl. die Antwort auf Frage 38). Die Förderung durch den LPR wird im Jahr 2015 fortgesetzt. Das Projekt „Entwicklung eines mobilen Theaterstücks zur Prävention von Cybermobbing für Oberschulen im Land Brandenburg / Aufführung des Theaterstücks ,I like you!‘“ möchte sowohl für einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Kommunikationstechnologien sensibilisieren als auch dem „(Cyber-)Mobbing“ als einer Gewaltform entgegenwirken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Projekten möchten den Opfern zeigen, dass sie nicht allein sind und jede(n) Einzelne (n) dazu ermutigen, „Nein“ zu Mobbing zu sagen. Gleichzeitig möchten sie mit dem Projekt Jugendliche und Lehrkräfte informieren, was „Cybermobbing“ ist und was man dagegen tun kann. Die Entwicklung des Theaterstücks im Jahr 2014 wurde ebenso wie die Aufführungen in brandenburgischen Schulen im Jahr 2015 vom Landespräventionsrat gefördert. b) Für Schulen gibt es im Land Brandenburg folgende Präventionsangebote im Bereich „Internetmobbing “: • „Mobbingfreie Schule – gemeinsam Klasse sein!": Modul „Cybermobbing“ im Anti-Mobbing- Koffer (MBJS in Kooperation mit der TK Berlin-Brandenburg), • Projekt „Medienhelden“ (Freie Universität Berlin). c) Die Aktion Kinder- und Jugendschutz Brandenburg e.V. (AKJS) hat in den Jahren 2013 und 2014 zwei Fortbildungen zum Thema „Cybermobbing-Prävention in Schule und Jugendhilfe“ durchgeführt . d) Die Landeszentrale für politische Bildung folgt in ihrer Arbeit Schwerpunktthemen, die sowohl mit ihrem Kuratorium als auch mit der Fachaufsicht abgestimmt werden. Ein Präventionsprogramm gegen Internetmobbing gehört nicht dazu. Sowohl in den Print- als auch in den Online-Angeboten der Landeszentrale wird dieses Thema aber behandelt. Frage 41: Welche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen gibt es für Brandenburger Lehrer zum Umgang mit Internetmobbing ? Zu Frage 41: Das Thema „Internet- bzw. Cybermobbing“ wird im Rahmen von Fachtagungen, Qualifizierungen für die Beraterinnen und Berater des Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen und Schulaufsicht (BUSS) und schulinternen Fortbildungen bearbeitet. Die Fachtagungen wurden bzw. werden in den Jahren 2013 bis 2015 beispielsweise zu den Themen „Daten- und Persönlichkeitsschutz in sozialen Netzen“, „Medienbildung: Entwicklung von Unterrichtsmaterialien zum Thema Cybermobbing“ oder „Medienkompetenz verbindet" angeboten. Im Rahmen der Qualifizierung für BUSS-Beraterinnen und -Berater wurden die Module „Medienbildung – Cybermobbing ist nicht cool“ und „Prävention und Intervention bei Cyber-Mobbing als Beitrag zur Schulentwicklung“ entwickelt. Themen schulinterner Fortbildungen sind z.B. „Umgang mit Medien – Vorteile und Gefahren am Beispiel des Handys und sozialer Netzwerke“, „Cybermobbing – Kein Kavaliersdelikt“, „Soziale Netzwerke – Hintergründe und Gefahren“, „Cybermobbing – Möglichkeiten zur Sensibilisierung von Schülerinnen und Schülern für eine faire Kommunikationsweise im Internet und in sozialen Netzwerken“. Viele Veranstaltungen orientierten sich mit der Entwicklung von Materialien und methodischen Empfehlungen an dem von der TK den Schulen zur Verfügung gestellten Anti-Mobbing-Koffer. Auch in der Lehrerausbildung werden Veranstaltungen für angehende Lehrkräfte durchgeführt, wie beispielsweise „Lehramtskandidaten bilden fort: Cybermobbing – Nicht schweigen, sondern handeln, aber wie?“. Darüber hinaus können die Lehrkräfte Veranstaltungen externer Bildungsträger nutzen. Zum Beispiel haben der GEW-Landesverband Brandenburg, die Medienwerkstatt Potsdam, das Bündnis gegen Cybermobbing e.V., die Deutsche Angestellten-Akademie GmbH oder das Medienzentrum OstprignitzRuppin Fortbildungen zum Thema „Cybermobbing“ angeboten. Frage 42: Würde die Landesregierung einer Verschärfung des Jugendschutzes in diesen Bereichen zustimmen? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen befürwortet die Landesregierung? Zu Frage 42: Der gesetzliche Jugendschutz ist im Wesentlichen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und im Jugendmedienschutz -Staatsvertrag (JMStV) geregelt. Das Jugendschutzgesetz regelt als Bundesgesetz die Altersfreigaben für Filme und Computerspiele auf Trägermedien (als Verwaltungsakt der obersten Landesjugendbehörden ) und die Indizierung jugendgefährdender Medien. Der JugendmedienschutzStaatsvertrag regelt den Jugendschutz in den Telemedien. Das Ziel beider Regelungen ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden medialen Inhalten – nicht vor strafrechtlich oder zivilrechtlich relevanten Handlungen Dritter. Auf Basis der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wurde im Jahr 2011 die Internetmobbing-Plattform IShareGossip von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert. Eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf Cybermobbing ist angesichts der bestehenden rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten im Zivil- und Strafrecht nicht zielführend. Politische Bildung und Jugendgewalt Frage 43: Welchen Stellenwert hat die politische Bildung junger Menschen für die Landesregierung? Frage 44: In welcher Weise sichert die Landesregierung die außerschulische politische Bildung? Zu den Fragen 43 und 44: Die außerschulische politische Bildung gehört in den Bereich der außerschulischen Jugendbildung gemäß § 11 SGB VIII. Die Landesregierung fördert die Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung bei den landesweit tätigen Jugendverbänden, den Jugendbildungsstätten und anderen landesweiten Trägern der freien Jugendhilfe mit jährlich einer Million Euro aus Mitteln des Landesjugendplans. Um außerschulische politische Bildung zu sichern, hat die Landesregierung die Landeszentrale für politische Bildung (BLzpB) errichtet, die sich mit ihren Angeboten insbesondere an Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene richten soll. Sie hat die Aufgaben,  die politische Bildung und die politische Kultur im Land Brandenburg mit dem Ziel zu fördern, die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Bereitschaft zur Wahrnehmung demokratischer Verantwortung in Staat und Gesellschaft zu unterstützen;  die Herausbildung eines aktiven Demokratiebewusstseins und das Engagement für europäische und globale Probleme, die Bewahrung der natürlichen Umwelt und des Friedens zu stärken. Diese Ziele werden mit Veranstaltungen, Publikationen, Online-Angeboten und Ausstellungen erreicht. Zusätzlich fördert die Landeszentrale Maßnahmen von Trägern der politischen Bildungsarbeit im Land Brandenburg nach der geltenden Richtlinie. Tabelle 8: Für ihre Arbeit standen der Landeszentrale im Jahr 2014 folgende Mittel zur Verfügung Haushaltsjahr 2014 Titel 531 61Anm. 1 (Veröffentlichungen Titel 532 61 Anm. 1 (Buchankauf) Titel 533 61 Anm. 1 (Veranstaltungen) Titel 684 61 (Förderung freier Träger und des Rings für politische Jugend) verfügbare Mittel 57.000,00 € 37.500,00 € 43.000,00 € 478.900,00 € tatsächlich verwendete Mittel 63.046,00 € 39.972,00 € 38.954,00 € 478.600,00 € Anm. 1 Die Titel sind untereinander deckungsfähig. Quelle: Haushaltsauswertung des MBJS Frage 45: Wie beurteilt die Landesregierung die Resonanz politischer Bildungsangebote, insbesondere durch die Landeszentrale für politische Bildung? Wie viele Jugendliche werden insgesamt jährlich von der Landeszentrale für politische Bildung durch Schriften, Bildungsangebote und Studienfahrten erreicht? Wie werden insbesondere Jugendliche im ländlichen Raum erreicht? Zu Frage 45: Jugendliche und junge Erwachsene nutzen die Angebote der Landeszentrale, doch liegen über die Nutzungen in den verschiedenen Teilbereichen keine spezifischen, auf das Alter bezogenen Statistiken vor, zudem sind nicht alle Maßnahmen zur quantitativen Erfassung geeignet. Rund 25 Prozent, d.h. etwa 700 Nutzerinnen und Nutzer des Publikationsangebots, sind unter 30 Jahren alt. Jugendliche unter 18 Jahren erhalten kostenpflichtige Publikationen, wenn sie online auf der Internetseite der Landeszentrale bestellen und die Eltern die Kosten überweisen. Es ist davon auszugehen , dass die von den Eltern oder anderen Erwachsenen bezogenen Publikationen teilweise ebenfalls von den Jugendlichen genutzt werden. Beispielhaft soll die hohe Beteiligung Jugendlicher am Projekt Wahl-O-Mat erwähnt werden. Im Jahr 2014 ist erstmals zu den Landtagswahlen der Wahl-O-Mat für Brandenburg entwickelt worden, ein Angebot , das durch Medium und Themen insbesondere für junge Menschen interessant war. Eine Jugendredaktion aus 16 jungen Brandenburgerinnen und Brandenburgern zwischen 16 und 26 Jahren war an der Erarbeitung beteiligt. Der Wahl-O-Mat wurde insgesamt über 120.000 Mal genutzt. Ergänzend dazu hatte die Landeszentrale eine kompakte Wahlbroschüre entwickelt, die sich an junge Menschen richtete und von der Koordinierungsstelle des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ speziell für die Aktivierung von Jugendlichen im Rahmen der „Wahlweckertour“ im ganzen Land genutzt wurde. Aufgrund der Kooperationsveranstaltungen mit den wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes erreicht das Angebot der Landeszentrale auch Studierende. Im Internetbereich wendet sich die Landeszentrale mit eigens zusammengestellten Informationsangeboten an Jugendliche. Auf große Nachfrage Jugendlicher stoßen Graphic Novels, die online kostenlos heruntergeladen werden können, zum Beispiel zum Volksaufstand am 17. Juni 1953: http://www.politische-bildung-brandenburg.de/node/9334. Außerdem werden mit dem eigenen Face- book-Account vor allem junge Menschen angesprochen und auf Angebote der politischen Bildung aufmerksam gemacht. Durch die Förderung von Projekten freier Träger können im ganzen Land Brandenburg Maßnahmen der politischen Bildung angeboten werden. Die Landeszentrale ist mit mehr als 240 Trägern der politischen Bildung im Land eng vernetzt und fördert diese finanziell oder wirkt beratend. In ihrer Förderpraxis legt sie u.a. einen Schwerpunkt auf Vorhaben, die die politische Teilhabe junger Menschen mittels Nutzung moderner Kommunikationsmittel und sozialer Netzwerke thematisieren. Darüber hinaus wird mit der Möglichkeit, Beratungen auch telefonisch oder per E-Mail durchzuführen, sowie mit Online-Angeboten die Erreichbarkeit politischer Bildungsangebote im ländlichen Raum gesichert . Außerdem ist die Landeszentrale, wann immer möglich, im ländlichen Raum mit ihrem Personal vor Ort präsent, berät und nimmt an Veranstaltungen teil. Auf der Grundlage von Antragsunterlagen und Verwendungsnachweisen kann eingeschätzt werden, dass bei den Veranstaltungen der freien Träger rund 37.000 Teilnehmende erreicht werden konnten. Bei Angeboten im Internet lässt sich jedoch die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer nicht immer ermitteln , sodass die tatsächliche Zahl derjenigen Menschen, die die Bildungsangebote der freien Träger in Anspruch genommen haben, wohl weit darüber hinausgeht. Vorbemerkungen zu den folgenden Antworten auf die Fragen 46 bis 49: Die nachstehenden Antworten zu den Fragen 46 bis 49 beruhen auf den vom Amt für Statistik BerlinBrandenburg (bzw. vom früheren Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg) veröffentlichten Ergebnissen der repräsentativen Wahlstatistik. Die repräsentative Wahlstatistik ist bisher ausschließlich bei Parlamentswahlen durchgeführt worden. Für die Kommunalwahlen liegen der Landesregierung deshalb keine Daten zur Wahlbeteiligung und zum Wahlverhalten von Jugendlichen und jungen Menschen vor. Für die repräsentative Wahlstatistik wird eine Stichprobe von 121 bis 128 (Urnen-)Wahlbezirken aus insgesamt bis zu 3.392 (Urnen-)Wahlbezirken ausgewählt. Bei Europa- und Bundestagswahlen werden zusätzlich bis zu 15 Briefwahlbezirke in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Die repräsentative Wahlstatistik ist mithin keine Vollerhebung. Infolgedessen weichen die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik von den vom Landeswahlausschuss festgestellten amtlichen Wahlergebnissen geringfügig ab. Auch bei der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik muss das Wahlgeheimnis gewährleistet sein. Deshalb darf die repräsentative Wahlstatistik nur durchgeführt werden, wenn eine ausreichende Größe einer jeden Auswertungsgruppe gewährleistet, dass die einzelnen Wählerinnen und Wähler in ihrer Gruppe anonym bleiben. Für die Erhebung der Wahlbeteiligung wurden deshalb folgende elf Altersgruppen mit jeweils mindestens zwei Geburtsjahrgängen gebildet: 16 bis unter 18 Jahren (nur für die Landtagswahl 2014), 18 bis unter 21 Jahren, 21 bis unter 25 Jahren, 25 bis unter 30 Jahren, 30 bis unter 35 Jahren, 35 bis unter 40 Jahren, 40 bis unter 45 Jahren, 45 bis unter 50 Jahren, 50 bis unter 60 Jahren, 60 bis unter 70 Jahren sowie 70 Jahre und älter. Für die Gewährleistung des Wahlgeheimnisses müssen die Altersgruppen für die Erhebung des Wahlverhaltens, also der Stimmabgaben, erheblich größer sein. Deshalb wurden hierzu die folgenden sechs Altersgruppen mit jeweils mindestens sieben Geburtsjahrgängen gebildet: 16/18 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 60 Jahre, 60 bis unter 70 Jahre sowie 70 Jahre und älter. Die wahlstatistischen Angaben zur Wahlbeteiligung und zum Wahlverhalten Jugendlicher und junger Menschen im Land Brandenburg beruhen auf den folgenden Statistischen Berichten: • Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg, Europawahl 13.06.2004 – Reprä- sentative Wahlstatistik, Potsdam 2004 (Statistischer Bericht B VII 5 – 5 / 04); • Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Europawahlen 2009 im Land Brandenburg – Repräsentative Wahlstatistik, Potsdam 2009 (Statistischer Bericht B VII 5 – 5 – 5j / 09); • Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Europawahl 2014 im Land Brandenburg – Repräsentative Wahlstatistik (Korrigierte Fassung), Potsdam 2014 (Statistischer Bericht B VII 5 – 5 – 5j / 14); • Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg, Bundestagswahl 18.09.2005 – Repräsentative Wahlstatistik, Potsdam 2005 (Statistischer Bericht B VII 1 – 5 / 05); • Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Bundestagswahl 2009 in Brandenburg – Repräsentative Wahlstatistik, Potsdam 2009 (Statistischer Bericht B VII 1 – 5 – 4j / 09); • Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Bundestagswahl 2013 im Land Brandenburg – Repräsentative Wahlstatistik, Potsdam 2013 (Statistischer Bericht B VII 1-5 – 4j / 13); • Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg, Landtagswahl 19.09.2004 – Repräsentative Wahlstatistik, Potsdam 2005 (Statistischer Bericht B VII 2 – 5 / 04); • Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Landtagswahlen 2009 im Land Brandenburg – Repräsentative Wahlstatistik, Potsdam 2009 (Statistischer Bericht B VII 2 – 5 – 5j / 09); • Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Landtagswahl 2014 im Land Brandenburg, Potsdam 2014 (Statistischer Bericht B VII 2 – 5 – 5j / 14). Die vorgenannten Berichte enthalten jeweils auch die entsprechenden Vergleichszahlen zu mindestens einer früheren Wahl. Diese Vergleichszahlen beruhen teilweise auf einer anderen Methodik oder auf Hochrechnungen und weichen deshalb von den nachstehenden Angaben zur Wahlbeteiligung und zum Wahlverhalten Jugendlicher und junger Menschen geringfügig ab. Frage 46: Wie hoch war die Wahlbeteiligung junger Brandenburger zwischen 16/18 und 27 Jahren an den Wahlen seit 2004? Zu Frage 46: Für die Altersgruppe von 16 bzw. 18 bis 27Jahren liegen insgesamt keine entsprechenden Daten vor. Den repräsentativen Wahlstatistiken für die seit dem Jahr 2004 im Land Brandenburg durchgeführten Parlamentswahlen lässt sich jedoch die Wahlbeteiligung der Altersgruppen 18 bis unter 21 Jahren, 21 bis unter 25 Jahren und 25 bis unter 30 Jahren sowie für die Landtagswahl 2014 zusätzlich auch die Wahlbeteiligung der 16- bis unter 18-Jährigen entnehmen (vgl. hierzu die Vorbemerkungen zu den Fragen 46 bis 49). Die Wahlbeteiligung dieser Altersgruppen bei den Parlamentswahlen im Land Brandenburg seit dem Jahr 2004 kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Tabelle 9: Wahlbeteiligung von Jugendlichen und jungen Menschen bei den Parlamentswahlen im Land Brandenburg seit dem Jahr 2004 Wahlart Wahltag Wahlbeteiligung Bemerkungen 16 bis unter 18 Jahren 18 bis unter 21 Jahren 21 bis unter 25 Jahren 25 bis unter 30 Jahren alle Altersgruppen Europawahl 13.06.2004 - 20,2 % 14,5 % 15,3 % 24,3 % ohne Briefwähler Landtagswahl 19.09.2004 - 40,6 % 33,3 % 37,0 % 53,3 % ohne Briefwähler Bundestagswahl 18.09.2005 - 66,9 % 58,0 % 59,9 % 72,8 % ohne Briefwähler Europawahl 07.06.2009 - 24,8 % 19,5 % 18,2 % 29,2 % einschließlich Brief- wählern Landtagswahl 27.09.2009 - 58,4 % 54,0 % 53,4 % 66,6 % ohne Briefwähler Bundestagswahl 27.09.2009 - 58,1 % 53,9 % 53,5 % 66,5 % einschließlich Brief- wählern Bundestagswahl 22.09.2013 - 60,4 % 54,6 % 55,0 % 68,0 % einschließlich Brief- wählern Europawahl 25.05.2014 - 34,2 % 26,8 % 29,6 % 44,4 % einschließlich Brief- wählern Landtagswahl 14.09.2014 41,5 % 34,0 % 26,2 % 30,1 % 48,5 % ohne Briefwähler Quelle: Auswertung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 47: Wie beurteilt die Landesregierung das Wahlverhalten junger Menschen? Zu Frage 47: Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe der Landesregierung, Wahlverhalten zu beurteilen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 49 verwiesen. Frage 48: Wie hoch war die Wahlbeteiligung von 16- und 17-Jährigen bei der Kommunalwahl sowie bei der Landtagswahl 2014? Zu Frage 48: Bei der Wahl zum 6. Landtag Brandenburg am 14. September 2014 haben 41,5 Prozent der wahlberechtigten 16- und 17-Jährigen ihre Stimmen abgegeben. Die Wahlbeteiligung der jüngsten Altersgruppe war deutlich höher als die der nachfolgenden Altersgruppen unter 35 Jahren. Erst die Altersgruppe der über 35-Jährigen hat bei der letzten Landtagswahl von ihrem Wahlrecht regeren Gebrauch gemacht . Für die letzten Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 liegen aus den in den Vorbemerkungen zu den Fragen 46 bis 49 genannten Gründen keine entsprechenden Daten vor. Frage 49: Welche alters- und geschlechtsspezifischen Unterschiede sieht die Landesregierung im Wahlverhalten junger Menschen in Brandenburg? Zu Frage 49: Den Statistischen Berichten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg (bzw. [bis zum Jahr 2006] des Landesbetriebes für Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg) können bei den in den Jahren von 2004 bis 2014 durchgeführten neun Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen (im Folgenden Parlamentswahlen genannt) insbesondere die folgenden alters- und geschlechtsspezifischen Unterschiede im Wahlverhalten junger Menschen (16 bzw. 18 bis unter 25 Jahren) entnommen werden: • Junge wahlberechtigte Menschen haben bei den letzten neun Parlamentswahlen im Land Branden- burg regelmäßig unterproportional die großen Parteien SPD, CDU und DIE LINKE (bzw. PDS) gewählt . Lediglich bei der Bundestagswahl 2005 und der Europawahl 2009 wählten junge Menschen überproportional die SPD. • Die jüngste wahlberechtigte Altersgruppe wählte bei allen Parlamentswahlen seit dem Jahr 2004 überproportional BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. • Bei den in den Jahren von 2004 bis 2014 im Land Brandenburg durchgeführten neun Parlamentswahlen haben junge wahlberechtigte Menschen überproportional neue und/oder nicht im Deutschen Bundestag vertretene Parteien gewählt. Auch die rechtsradikalen oder rechtsextremistischen Parteien errangen in dieser Altersgruppe einen überproportionalen Stimmenanteil. Gleichwohl haben stets mehr als zwei Drittel (bis zu 90 Prozent [Bundestagswahl 2005]) der jungen Wählerinnen und Wähler für eine der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien votiert. • In der jungen Wählerschaft von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überwiegen die Frauen deutlich. • Demgegenüber überwiegen in der jungen Wählerschaft rechtsextremer oder rechtsradikaler Partei- en die Männer deutlich. • In der jungen Wählerschaft der FDP überwiegen regelmäßig die Männer. • In der jungen Wählerschaft von SPD und CDU bilden ganz überwiegend die Frauen eine Mehrheit. • In der jungen Wählerschaft von DIE LINKE sind Frauen und Männer zu gleichen Teilen vertreten. Im Übrigen wird auf die in den Vorbemerkungen zu den Fragen 46 bis 49 genannten Statistischen Berichte zu den Ergebnissen der repräsentativen Wahlstatistik verwiesen. Frage 50: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Schule und die Jugendverbände den jungen Menschen ausreichend Möglichkeiten geben, demokratische Spielregeln einzuüben und Interessen zu artikulieren ? Zu Frage 50: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass junge Menschen im Land Brandenburg ausreichend Möglichkeiten haben, demokratische Spielregeln einzuüben und Interessen zu artikulieren. Demokratisches Handeln will gelernt sein. Demokratisches Verständnis entwickeln junge Menschen vor allem über persönliche Erfahrungen von Selbstwirksamkeit. Zur Auswertung des „Jahres der Partizipation“ 2014 trafen sich am 19. und 20. Februar 2015 in Potsdam verschiedenste Akteure aus Schulen, Kinder- und Jugendhilfe sowie der Kommunal- und Landespolitik zum „1. Forum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg “ zu einem landesweiten Dialog und interdisziplinären Austausch. Dabei wurde deutlich, welch breites Spektrum der Möglichkeiten gegeben ist, demokratische Spielregeln einzuüben und Interessen zu artikulieren. Das Brandenburgische Schulgesetz weist die Schülermitwirkung an der aktiven Gestaltung des Schullebens als besonders wichtig aus. Die Schulen im Land Brandenburg vermitteln als Lernorte auch demokratische Handlungskompetenzen. Die Landesregierung hat deshalb die Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, sich zu engagieren, besonders gefördert. Neben der Arbeit der gewählten Vertretungen der Schülerinnen und Schüler auf der Schul-, Kreis- und Landesebene bietet sich den jungen Menschen im Land Brandenburg die Möglichkeit der Mitwirkung und des Engagements in den Kinder- und Jugendparlamenten sowie in den Jugendverbänden der politischen Parteien. Die Grundcharakteristika verbandlicher Jugendarbeit sind die Selbstorganisation und Selbstbestimmtheit von jungen Menschen in den Jugendgruppen eines Jugendverbands. Durch das Selbstengagement und die wahrgenommene Eigenverantwortung für das Verbandsleben lernen junge Menschen demokratische Spielregeln und die Suche nach Kompromissen. In den Jugendverbänden leben und lernen junge Menschen demokratische Spielregeln. Im Land Brandenburg kooperieren unter dem Dach der Koordinierungsstelle des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg" Vereine, Verbände, Initiativen u.a., die sich aktiv dafür einsetzen, jungen Menschen Möglichkeiten zu bieten, sich zu engagieren, aktiv beteiligt zu sein und ihre Interessen zu artikulieren. Das vom für Bildung, Jugend und Sport zuständigen Ressort der Landesregierung für das Land Brandenburg ausgerufene „Jahr der Partizipation" 2014 hat die verschiedenen Unterstützungsangebote gebündelt und viele Anregungen geben können, junge Menschen für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen. Dabei ist es gelungen, die Vielfalt der Beteiligungsansätze, Projekte, Fachveranstaltungen und Fortbildungen in verschiedenen Handlungsfeldern und auf unterschiedlichen Ebenen (Schule, Jugendhilfe, kommunale Beteiligung) zu bündeln bzw. miteinander ins Gespräch zu bringen sowie Kooperationen und Netzwerkarbeit anzuschieben und weiterzuentwickeln. Frage 51: Welche Instrumente und Verfahren der Beteiligung Jugendlicher an kommunalpolitischen Entscheidungen sind in Brandenburg möglich und welche sind verpflichtend? Zu Frage 51: Mit der Einführung der einheitlichen Kommunalverfassung zum Zeitpunkt der Kommunalwahlen im Jahr 2008 wurden die Regelungen zur Einwohnerbeteiligung umfassend überarbeitet. Der § 13 der Kommunalverfassung (BbgKVerf) verpflichtet die Gemeinden, die betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu beteiligen und zu unterrichten. Die Regelung knüpft an den Einwohnerbegriff des § 11 BbgKVerf an, der keine Einschränkung hinsichtlich des Alters enthält. Kinder und Jugendliche sind damit Teil der gemeindlichen Einwohnerschaft, da der Einwohnerbegriff nur an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft. Daher besteht für die Gemeinden die Verpflichtung nach § 13 BbgKVerf und den ausführenden Regelungen der Hauptsatzung oder Einwohnerbeteiligungssatzung, Kinder und Jugendliche als Teil der betroffenen Einwohnerschaft zu beteiligen. Daneben besteht für die Gemeinden außerdem die Möglichkeit, spezielle Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche vorzusehen. Dies war der Wille des Gesetzgebers, der mit der Aufhebung von § 18 Absatz 1 Satz 2 der früheren Gemeindeordnung einem Praxisbedürfnis nachkommen und eine Öffnung der gemeindlichen Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche erreichen wollte. So ist es im Rahmen des § 13 BbgKVerf möglich, als Institut der förmlichen Einwohnerbeteiligung Kinder - und Jugendparlamente vorzusehen. In der Hauptsatzung oder einer gesonderten Einwohnerbeteiligungssatzung kann die Gemeinde das Wahlverfahren regeln, z.B. ob das Kinder- und Jugendparlament direkt von den Kindern und Jugendlichen gewählt werden kann. Aus der kommunalen Praxis ist bekannt, dass in Einzelfällen die Gründung von Kinder- und Jugendparlamenten sogar losgelöst von einer entsprechenden Regelung der Gemeinde unmittelbar durch interessierte Kinder und Jugendliche erfolgt ist. Der Gemeinde steht es offen, eine nachträgliche „Anerkennung“ vorzunehmen. Des Weiteren ist aufgrund des in § 11 BbgKVerf definierten weiten Einwohnerbegriffs eine Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in gemeindlichen Gremien möglich. Zu erwähnen sind hier die Beiräte und weitere Beauftragte im Sinne des § 19 BbgKVerf oder die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen als sachkundige Einwohner in gemeindlichen Ausschüssen (§ 43 BbgKVerf). Für die Stellung eines Einwohnerantrags gemäß § 14 BbgKVerf ist die Vollendung des 16. Lebensjahrs erforderlich. Mit der Absenkung des Wahlalters für Landtags- und Kommunalwahlen sind Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahrs auch berechtigt, an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden gemäß § 15 BbgKVerf teilzunehmen. Unabhängig davon gilt § 17a Absatz 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG), nach dem Kinder und Jugendliche in geeigneter Form ihrem Entwicklungsstand entsprechend an wichtigen, sie betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen beteiligt werden sollen. Frage 52: Wie viele junge Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren üben ein kommunales Ehrenamt in der Politik aus? Zu Frage 52: Im Ergebnis der letzten landesweiten Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 sind für 251 Ehrenämter 18- bis unter 27-jährige Personen gewählt worden. Tabelle 10: Kommunale Ehrenämter Kommunales Ehrenamt in / als Insgesamt Personen zwischen 18 und unter 27 Jahren Kreistagen der Landkreise und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte 934 28 Vertretungen kreisangehöriger Städte und Gemeinden 5.880 132 Ortsbeiräten nicht erfasst 74 ehrenamtliche Bürgermeisterin / ehrenamtlicher Bürgermeister 270 1 Ortsvorsteherin / Ortsvorsteher nicht erfasst 16 Quelle: Auswertung der Angaben der Kreiswahlleitungen durch das MBJS Die Ergebnisse beruhen auf den amtlichen Ergebnissen der landesweiten Kommunalwahlen am 25. Mai 2014. Da diese Ergebnisse keine Informationen über die Altersstruktur der gewählten Vertreterinnen und Vertreter enthalten, wurden diese Daten von den Kreiswahlleitungen für die Kommunalwahlen unter Einbeziehung der kommunalen Wahlbehörden auf der Grundlage der Bekanntmachungen der endgültigen Wahlergebnisse ermittelt. Frage 53: Wie viele Jugendparlamente gibt es in Brandenburg und welche Rechte haben sie? Zu Frage 53: Eine abschließende Übersicht über die Anzahl der „Jugendparlamente“ liegt der Landesregierung nicht vor, zumal die Bezeichnung „Jugendparlament“ kein eindeutiger Begriff mit einer spezifischen Definition ist. Die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung hat aktuell Arbeitskontakte zu zehn aktiven Jugendvertretungen im Land. Von diesen tragen fünf den Titel „Parlament“ und fünf den Titel „Beirat“. Dabei ist keine Unterscheidung in der Arbeits- und Wirkungsweise zu erkennen. Die Aktivitäten dieser Jugendvertretungen werden teilweise von der Kommunalverwaltung unterstützt, anderenorts von freien Trägern (s. u. Ahrensfelde). Nach Auskunft der Fachstelle bestehen aktuell Arbeitskontakte zu folgenden Jugendparlamenten /-beiräten (Stand März 2015): • Ahrensfelde Kinder- und Jugendparlament • Strausberg Kinder- und Jugendparlament • Rathenow Kinder- und Jugendparlament • Falkensee Jugendparlament • Senftenberg Kinder- und Jugendparlament • Hennigsdorf Kinder- und Jugendbeirat • Schöneiche Jugendbeirat • Großräschen Kinder- und Jugendbeirat • Templin Jugendbeirat • Guben Kinder- und Jugendbeirat. Der Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung sind weiterhin aus folgenden Kommunen vorbereitende Maßnahmen für die Einrichtung bzw. den Wiederaufbau von Jugendparlamenten bekannt: 1. Eberswalde Veranstaltung eines großen Jugendforums (Sommer 2015) 2. Glienicke-Nordbahn regelmäßige Veranstaltung eines großen Jugendforums (Neustart Februar 2015) Die Strukturen der Jugendbeteiligung und die Beteiligungsrechte sind in einer Reihe von Kommunen in Satzungen verankert: Tabelle 11: Beispiele für die Jugendbeteiligung aus Hauptsatzungen, Geschäftsordnungen u.a.m Gemeinde / Struktur: Geregelt in: Besonderheit: Eberswalde - Beirat Hauptsatzung § 22 Der „Beirat zur Vertretung der Interessen der Kinder, der Jugendlichen und jungen Erwachsenen“ hat die Bezeichnung „Kinder- und Jugendparlament der Stadt Eberswalde“. Hennigsdorf - Beirat Hauptsatzung § 6 Abs. 1 c), Abs. 4 Die Vorsitzenden der Beiräte sind zu den Sitzungen der SVV und der Ausschüsse einzuladen, in denen Tagesordnungspunkte behandelt werden, die Auswirkungen auf ihren jeweiligen Aufgabenbereich haben. Zu diesen Tagesordnungspunkten dürfen sie Stellung nehmen und erhalten sie Rederecht. Die Beiräte berichten mindestens einmal jährlich dem zuständigen Ausschuss der SVV über ihre Arbeit. Hohen Neuendorf - Beirat (ähnlich z.B. in Bad Belzig und in Spremberg) Hauptsatzung § 8 (3) Dem Beirat ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen , die besondere Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen in der Stadt Hohen Neuendorf haben, gegenüber der SVV bzw. gegenüber dem zuständigen Ausschuss in Form einer Anhörung der SVV Stellung zu nehmen. Eichwalde - Kinder- und Jugendparlament Satzung des Kinderund Jugendparlaments § 1 (4) Die Gemeindevertretung, die Ausschüsse oder die Gemeindeverwaltung sollen die Empfehlungen und Anträge des KJP innerhalb einer Frist von drei Monaten behandeln. (5) Das KJP kann sich bei den einzelnen Fachbereichen der Gemeindeverwaltung die für die Arbeit des KJP erforderlichen Informationen holen, soweit keine Geheimhaltungs - oder Verschwiegenheitspflichten bestehen. (6) Das KJP erstattet der Gemeindevertretung einmal jährlich einen mündlichen Bericht über seine Tätigkeiten. § 3 Rechte: (1) Eine Vertreterin oder ein Vertreter des KJP erhält bei öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse nach Genehmigung des jeweiligen Gremiums Rederecht zu den die Jugend betreffenden Themen. (2) Das KJP wird zu den öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse eingeladen. Die Gemeinde stellt ihm alle nötigen Informationen zur Verfügung. (3) Das KJP nutzt für seine Arbeit Räume der Gemeinde. Falkensee - Jugendparlament Jugendparlamentssatzung § 1 Rechtsstellung (1) Zur Wahrnehmung der Belange der Jugendlichen der Stadt Falkensee besteht das Jugendparlament Falkensee (JuPa) als unabhängige, parteipolitisch neutrale, konfessionell nicht gebundene Interessenvertretung . (3) Das JuPa ist kein Organ der Stadt Falkensee. (4) Es unterstützt und berät die SVV und ihre Ausschüsse sowie die Stadtverwaltung, soweit Belange Jugendlicher betroffen sind. (5) Das JuPa kann hierzu in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die Jugendlichen der Stadt betreffen, Anfragen und Anträge an die SVV und ihre Ausschüsse stellen. (6) Das JuPa kann in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten, die die Jugendlichen der Stadt betreffen, beratende Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben. (7) Das JuPa wird wie die Träger öffentlicher Belange in die örtlichen Planungen einbezogen. (8) Der Vorsitzende des JuPa bzw. ein hierzu vom JuPa benannter Vertreter erhält zur Wahrnehmung der Interessenvertretung der Jugendlichen der Stadt Falkensee Rederecht für den öffentlichen Teil der SVV und ihre Ausschüsse. Lübbenau - Jugendparlament Beschluss Legitimierung des Jugendparlaments (Beschluss SVV 29.02.12) Den Mitgliedern des Jugendparlamentes wird die Möglichkeit eingeräumt , an den öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung teilzunehmen, ein aktives Teilnahmerecht nach § 43 der BbgKVerf wird nicht gewährt. Es liegt im Ermessen des Vorsitzenden des Ausschusses ein Rederecht einzuräumen. Dem Vorstand des Jugendparlamentes wird die Möglichkeit eingeräumt, einmal jährlich in der SVV über ihre Arbeit zu informieren. Der Vorstand muss 20 Tage vor der Berichterstattung einen schriftlichen Antrag an die Stadtverwaltung, Kommunaler Sitzungsdienst, richten. Senftenberg - Kinder- und Jugendparlament Leitsatz 1. Zweck und Zielsetzung „ Das Kinder- und Jugendparlament Senftenberg vertritt die Interessen und Vorschläge der Kinder und Jugendlichen gegenüber der Stadt und ihren Gremien. (…) Hauptgegenstand der Arbeit des Kinder- und Jugendparlamentes sind kinder- und jugendrelevante Themen auf Kommunalebene. Durch eine demokratische Beteiligung können sich die Kinder und Jugendlichen bei den politischen Entscheidungsträgern und in der Gesellschaft Gehör verschaffen und eine Gesamtsicht auf die Hintergründe zu entsprechenden Themen und Entscheidungen gewinnen. Im Rahmen dieser Beteiligungsprozesse erhalten sie Informationen über Vorhaben und Planungen, welche die Interessen und den Lebensraum der Kinder und Jugendlichen in ihrer Heimatstadt berühren. Gleichzeitig können sie vor diesem Hintergrund eigene Projekte planen und im Rahmen ihrer selbst bestimmten Struktur Mitglieder und Unterstützer werben.“ Strausberg - Kinder- und Jugendparlament Hauptsatzung § 7a Aktives Teilnahmerecht in Ausschüssen. Beschlüsse des Kinder- und Jugendparlaments, die die Zuständigkeit des Bürgermeisters, der SVV oder der Ausschüsse betreffen, sind diesen durch den Bürgermeister zur Beratung und Entscheidungsfindung vorzulegen. Der Bürgermeister und/oder die von ihm bestimmten Verwaltungsmitarbeiter haben im KiJupa ein aktives Teilnahmerecht. Das KiJupa erhält für seine Tätigkeit im Rahmen der Haushaltsplanung auf der Grundlage seines Arbeitsplans einen angemessenen Betrag. Die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung. Großbeeren - Jugendparlament Geschäftsordnung der Gemeindevertretung , § 8 Abs. 2 Satz 2 „Neben den Mitgliedern der Gemeindevertretung haben die Vorstandsmitglieder des Jugendparlaments der Gemeinde Großbeeren Rederecht ." Treuenbrietzen - Jugendparlament Geschäftsordnung der SVV § 9 Abs. 9 Das Jugendparlament der Stadt Treuenbrietzen hat sowohl in der Einwohnerfragestunde als auch zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Rederecht. Es ist auch berechtigt, Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu stellen, sofern diese Belange des Jugendparlaments betreffen. Quelle: Recherche MBJS aus dem Jahr 2012; einige der genannten Beteiligungsstrukturen sind möglicherweise zurzeit nicht aktiv oder Satzungen wurden geändert. Eine Besonderheit ist das „Kinder- und Jugendparlaments Ahrensfelde“ (KiJuPAF), das „ein von Kindern und Jugendlichen selbst organisiertes Gremium (ist), in welchem die Ideen, Kritiken sowie Anregungen und Vorschläge von Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Ahrensfelde gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen diskutiert und gegenüber den kommunalpolitischen Entscheidungsträgern artikuliert werden. Das KiJuPAF arbeitet unabhängig und überparteilich.“ Die Arbeit des KiJuPAF wird von einem freien Träger der Jugendhilfe im Rahmen von Jugendarbeit begleitet. Frage 54: Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeiten der Beteiligung Jugendlicher an kommunalpolitischen Entscheidungen? Wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Arbeit der Jugendparlamente? Zu Frage 54: Die Kinder- und Jugendparlamente können einen wichtigen Beitrag für die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in gemeindliche Entscheidungsprozesse leisten, die ihr unmittelbares Lebensumfeld betreffen . Die Einbindung in anstehende Entscheidungen sowie die Diskussion über Planungsvarianten und Entscheidungsalternativen können das Interesse von Kindern und Jugendlichen an gemeindlichen Angelegenheiten erhöhen und ihr kommunalpolitisches Engagement stärken. Eine Beteiligung von Kinder - und Jugendparlamenten hat oftmals eine akzeptanzsteigernde Wirkung von umstrittenen Vorhaben , da die Sachinformationen in den Vordergrund treten und Meinungsbildungs- sowie Entscheidungsprozesse transparent werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit eines Kinder- und Jugendparlaments ist immer, dass eine Motivation auf beiden Seiten besteht: Ebenso wie die Gemeinde die Kinder- und Jugendlichen nicht zur Mitarbeit zwingen kann, wird eine Initiative interessierter Kinder und Jugendlicher scheitern, wenn keine Bereitschaft bei den Verantwortlichen der Gemeinde besteht, diesen Dialog zu führen. Aus diesem Grund wird eine stärkere gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten nicht für sinnvoll erachtet. Sinnvoll ist in jedem Fall eine fachliche Begleitung der Kinder- und Jugendparlamente . Die vom für Bildung, Jugend und Sport zuständigen Ressort der Landesregierung geförderte Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung kann hierzu wertvolle Anregungen geben und bietet außerdem Beratungsleistungen für die gemeindliche Ebene an. Neben den in der Antwort zu Frage 53 benannten Kommunen, in denen Jugendparlamente und -beiräte zurzeit aktiv sind, ist die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung aktuell in folgenden Orten bei der Entwicklung von Kinder- und Jugendbeteiligungsprozessen bzw. -strukturen engagiert: 1. Ahrensfelde 2. Beeskow 3. Cottbus 4. Eberswalde 5. Eisenhüttenstadt 6. Falkensee 7. Finsterwalde 8. Frankfurt (Oder) 9. Fürstenwalde 10. Glienicke Nordbahn 11. Gransee 12. Großräschen 13. Hoppegarten 14. Königs Wusterhausen 15. Mühlenbecker Land 16. Niemegk 17. Oranienburg 18. Potsdam 19. Rathenow 20. Schwedt 21. Senftenberg 22. Spremberg 23. Strausberg 24. Templin 25. Wittstock 26. Wustermark. Frage 55: Wie beurteilt die Landesregierung das Gefährdungspotential extremistischer Organisation und Parteien in Brandenburg für Jugendliche und junge Menschen? Was unternimmt die Landesregierung, um der Gefährdung entgegenzuwirken? Zu Frage 55: Grundsätzlich ist das Gefährdungspotenzial extremistischer Organisationen und Parteien für junge Menschen auch im Land Brandenburg als hoch zu bewerten. Zum einen werden statistisch gesehen insbesondere junge Menschen zu Opfern von politisch bzw. religiös motivierten Angriffen. Zum anderen werben Extremisten zum Zweck der Nachwuchsgewinnung gezielt um Jugendliche und junge Erwachsene und versuchen, diese ideologisch zu beeinflussen. Extremistische Organisationen und Parteien sind insbesondere für diejenigen attraktiv, die nach Orientierung, Identität und dem Anschluss an eine Gruppe suchen. Heranwachsende erhoffen sich von der Aufnahme in solche Gruppierungen Anerkennung , ein Zugehörigkeitsgefühl und die Übernahme einer Machtstellung. Das Gruppengefühl stärkt in vielen Fällen das Selbstbewusstsein. In extremistischen Gruppierungen wird dieses Selbstbewusstsein zu einer politischen, rassistischen bzw. religiösen Selbstüberhöhung pervertiert. Extremistische Organisationen und Parteien befriedigen zudem das Bedürfnis junger Menschen nach Protest, Auflehnung und Abenteuer. Zugleich stillen sie die Sehnsucht nach einer klaren und einfachen Weltsicht, die lediglich die Kategorien Gut und Böse kennt. Diese dichotome Komplexitätsreduzierung kann insbesondere auf jene jungen Menschen anziehend wirken, die sich in unserer freiheitlichen Gesellschaft nach klaren Regeln und vermeintlich einfachen Wahrheiten sehnen. Die Landesregierung misst der Mobilisierung aller gesellschaftlichen Kräfte gegen Intoleranz, Extremismus , Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus besondere Bedeutung zu. Leitbild der Landesregierung ist das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie “. Diesem Leitbild folgend setzt sich die Landesregierung seit vielen Jahren für eine offene und freiheitliche Gesellschaft ein. Das Handlungskonzept bündelt alle Maßnahmen gegen Rechtsextremismus , Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Mit dem landesweiten Beratungsnetzwerk existiert ein vielfältiges und umfangreiches Beratungsangebot : Das Mobile Beratungsteam des Instituts für Gemeinwesenberatung (demos) unterstützt Partizipation und demokratisches Engagement in den Kommunen; die Agentur „Regionale Arbeitsstellen für Bildung , Integration und Demokratie (RAA) Brandenburg“ unterstützt Kitas, Schulen und Jugendarbeit, aber auch Eltern bei der Wahrnehmung der gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsaufgaben; die Jugendverbände machen die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus zu einem zentralen Thema der außerschulischen Jugendbildung; das landesweite Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit unterstützt Bürgerinitiativen und Bündnisse; die Opferperspektive berät Opfer rechter Gewalt und betreibt ein Antidiskriminierungsprojekt; die Brandenburgische Sportjugend bietet Beratung bei der demokratischen Gestaltung der Vereins- und Verbandsarbeit; die Stiftung Sozialpädagogisches Institut (SPI) betreibt ein Projekt zur Ausstiegsberatung. Die Koordinierungsstelle des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ koordiniert die Aktivitäten des Beratungsnetzwerks und der Landesregierung und ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger , Vereine, Politik und Verwaltungen. Mit dem „Demokratiemobil“ werden Veranstaltungen wie Stadtund Dorffeste, Projektwochen, Workshops, Jugendtreffen, Sportevents, Feuerwehrtage oder Demonstrationen begleitet und vor Ort über Angebote des landesweiten Beratungsnetzwerks informiert. Darüber hinaus hat die Koordinierungsstelle mit mittlerweile 38 Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen des Landes (Kommunen, Gewerkschaften, Kirchen, Frauen-, Jugend- und Seniorenverbände , Feuerwehr, Wirtschaftsunternehmen etc.) konkrete Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Kooperationspartner und Koordinierungsstelle informieren sich gegenseitig über Pläne und Aktivitäten und vereinbaren konkrete gemeinsame Aktionen, z.B. die landesweite Plakatkampagne zur Mobilisierung von Erstwählern im Vorfeld der Landtagswahl 2014. Verfassungsschutzmitarbeiterinnen und -mitarbeiter hielten im Jahr 2014 insgesamt 70 Vorträge über Rechtsextremismus, Linksextremismus, islamistischen Extremismus sowie Fragen des Wirtschaftsschutzes . Mehr als 2.100 Menschen nahmen daran teil. Damit summiert sich die Zahl solcher Veranstaltungen seit dem Jahr 2008 auf insgesamt 802 mit mehr als 28.900 Zuhörenden. Dazu zählen interessierte Bürgerinnen und Bürger, Studierende, Feuerwehrangehörige, Justizbedienstete, Unternehmerinnen und Unternehmer, Polizeiangehörige, Soldatinnen und Soldaten, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter , Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Angehörige von Verwaltungen sowie von politischen Gremien und noch viele mehr. Besonders erwähnenswert ist die Kooperation des Verfassungsschutzes mit den Feuerwehren im Land. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes informieren regelmäßig in der Landesfeuerwehrschule in Eisenhüttenstadt insbesondere über Rechtsextremismus. Bis einschließlich 2014 nahmen rund 1.425 Feuerwehrangehörige an insgesamt 65 Veranstaltungen teil. Ebenso werden Kooperationen mit dem „Toleranten Brandenburg“, „demos – Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung“, dem Städte- und Gemeindebund, dem Landkreistag, der Polizeifachhochschule und der Brandenburgischen Kommunalakademie unterhalten. Gemeinsam wurden seit dem Sommer 2008 insgesamt 35 ganztägige Informations-Veranstaltungen für 1.520 Teilnehmende angeboten . Darunter waren Polizistinnen und Polizisten, kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Mit Blick auf Wahlkämpfe wurde beispielsweise der Umgang mit extremistischen Aktivitäten aus polizeilicher und ordnungsrechtlicher Sicht thematisiert. Im Jahr 2014 gab es vier Veranstaltungen mit 190 Teilnehmenden. Zwei davon wurden im Süden Brandenburgs in Kooperation mit dem Verfassungsschutz Sachsen organisiert. Seit dem Jahr 2005 hat der Verfassungsschutz Brandenburg 14 Fachtagungen zu aktuellen Themen angeboten. Insgesamt nahmen 2.200 Interessierte daran teil. Vom Landespräventionsrat Brandenburg wurden seit seiner Gründung im Jahr 2000 diverse Projekte gefördert, die dem Gefährdungspotenzial extremer Parteien und Organisationen entgegenwirken. In der folgenden Aufzählung werden geförderte Projekte für den Zeitraum seit dem Jahr 2011 benannt und beschrieben: 1) Informationsportal www.gegenrede.info: Das Informationsportal wurde in den Jahren 2008 bis 2010 mit Mitteln aus dem Lokalen Aktionsplan (Landkreis Uckermark) aufgebaut und betrieben. Es wurde zu einem festen Bestandteil des Informationsflusses über rechtsextremistische Aktivitäten. In den Jahren 2011 bis 2013 erfolgte die Förderung durch den Landespräventionsrat. 2) Projekt „Ohne Blaulicht – Feuerwehren des ländlichen Raumes in demokratischen Prozessen": Das Projekt unterstützt Freiwillige Feuerwehren in ihrer über den feuerwehrfachlichen Auftrag hinausgehenden Tätigkeit als bedeutende Akteure im demokratischen Gemeinwesen auf örtlicher und überörtlicher Ebene. Das Projekt wird seit dem Jahr 2011 vom Landespräventionsrat, in den Jahren 2011 und 2012 gemeinsam mit dem „Toleranten Brandenburg“, gefördert. Die Förderung soll weiter beibehalten werden. 3) Projekt „Informations- und Präventionsangebot gegen Rechtsextremismus im Kampfsport": Das Europazentrum Brandenburg-Berlin des europäischen Regionalen Fördervereins e.V. arbeitet mit seinem Projekt „Informations- und Präventionsangebot gegen Rechtsextremismus im Kampfsport" im Bereich der Sportvereine. Das Projekt wurde im Jahr 2012 sowie – um das private Sicherheitsgewerbe erweitert – auch im Jahr 2013 vom Landespräventionsrat gefördert. 4) Projekt „Transferjahr Integration statt Ausgrenzung (ISA)": Das Projekt wendet sich an Aussteiger aus der rechtsextremen Szene und Jugendliche mit rechtsaffinen Einstellungen und vermittelt individuelle Ausbildungs- und Arbeitsmarktangebote. Bislang wurden 19 Jugendliche und junge Erwachsene, darunter drei Frauen und Mädchen, betreut (Betreuungszeit bis zu einem Jahr). Das Projekt wurde in den Jahren 2012 und 2013 vom Landespräventionsrat gefördert. 5) Projekt „Werkstatt für Demokratie und Menschenrechte – Prävention vor rechtsextremen Ein- stellungen durch Partizipation und politisch/kulturelle Bildung": Das Projekt leistet einen Beitrag zur Prävention gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit , indem es die Schülerinnen und Schüler ermuntert und befähigt, an gesellschaftlichen Prozessen teilzunehmen und damit die Gemeinschaft mitzugestalten. Das Projekt wurde in den Jahren 2012 bis 2014 vom Landespräventionsrat gefördert. 6) Projekt „Anne Frank – ein Theater-Mitmach-Lernprojekt": „Anne Frank" ist ein Theater-Mitmach-Lernprojekt zum Thema „Toleranz und Demokratie“ mit Aufklärungsmaterial zum Thema „Rechtsextremismus“ (Symbolik, Kleidung und Musik). Das Publikum ist mitten im Geschehen, wird angespielt, reagiert und agiert. Es ist somit ein aktiver Bestandteil des Theaterstücks und der Diskussion. Das Projekt wurde in den Jahren 2013 bis 2014 vom Landespräventionsrat gefördert. 7) Aktionswochen „Mixed Pickels“ für Kinder und Jugendliche aus Velten und der näheren Umge- bung gegen Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus: Im Mittelpunkt der Aktionswochen steht die Idee, Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Nationalitäten , die sonst nichts oder nur wenig miteinander zu tun haben, zusammenzuführen. Das Projekt wurde seit dem Jahr 2010 vom Landespräventionsrat gefördert und soll auch weiterhin unterstützt werden. Frage 56: Wie beurteilt die Landesregierung das Gefährdungspotential von Sekten für Jugendliche und junge Menschen in Brandenburg? Was unternimmt die Landesregierung, um der Gefährdung entgegenzuwirken ? Zu Frage 56: Im Land Brandenburg sind in der Vergangenheit nur vereinzelt Gruppen aufgetreten, von denen eine religiös motivierte oder unter missbräuchlicher Ausnutzung religiöser Formen und Inhalte hergeleitete Gefährdung der staatlichem Schutzauftrag unterliegenden Rechte oder der selbstbestimmten religiösen und weltanschaulichen Entwicklung von Jugendlichen und jungen Menschen ausgeht. Allerdings strahlen verschiedene in Berlin ansässige Gruppen auf das Land Brandenburg aus. Insgesamt ist das Gefährdungspotenzial seitens der Landesregierung aber als gering einzuschätzen. Im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) werden Informationen zum Auftreten destruktiver Gruppen zusammengeführt. Bürgerinnen und Bürger und öffentliche Dienststellen werden mit der Beantwortung einzelfallbezogener Anfragen oder mit zusammenhängenden Informationen in die Lage versetzt, religiös-weltanschauliche Hintergründe zu verstehen, Gefährdungspotenztiale zu erkennen und Verhaltensweisen zu bewerten. Bürgeranfragen betreffen zumeist auf Angehörige der Fragestellenden bezogene Konstellationen. Kommunale und andere öffentliche Träger begehren zumeist Informationen, die mit ihrer Aufgabenerfüllung im Zusammenhang stehen. Beispielhaft sind Entscheidungen über straßen- und wegerechtliche Genehmigungen zur Aufstellung von Informationsständen, die Überlassung von Stadthallen, Schulräumen oder anderen öffentlichen Räumen an Gruppen mit ungeklärtem Hintergrund, die Einräumung von Gelegenheiten zur Mitwirkung an schulischen Projektwochen oder die Veräußerung kommunaler Liegenschaften. Daneben werden Vorträge beispielsweise an Schulen angeboten, bei denen in zusammenhängender Weise über Handlungsmuster destruktiver Gruppen sowie religiöse und weltanschauliche Zusammenhänge aufgeklärt wird. Dabei wird der Unterschied zwischen dem bedenkenfreien Gebrauch der Glaubens - und Gewissensfreiheit und dem schädlichen Missbrauch religiöser Formen und Inhalte dargestellt und erörtert. Zudem werden Informationsblätter vorgehalten. Frage 57: Wie hat sich die Jugendgewalt seit 2004 entwickelt? (bitte aufgeschlüsselt nach Deliktgruppen sowie Landkreisen und kreisfreien Städten) Zu Frage 57: Gemäß den bundeseinheitlichen Richtlinien zur Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden Gewaltdelikte unter dem Summenschlüssel „Gewaltkriminalität“ zusammengefasst. Zu den Delikten der Gewaltkriminalität zählen Mord gemäß § 211 StGB, Totschlag und Tötung auf Verlangen gemäß §§ 212, 213, 216 StGB, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gemäß §§ 177 Absatz 2, 3 und 4, 178 StGB, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer gemäß §§ 249 bis 252, 255, 316a StGB, Körperverletzung mit Todesfolge gemäß §§ 227, 231 StGB, gefährliche und schwere Körperverletzung gemäß §§ 224, 226, 231 StGB, erpresserischer Menschenraub gemäß § 239a StGB, Geiselnahme gemäß § 239b StGB und Angriff auf den Luft- und Seeverkehr gemäß § 316c StGB. Die Daten sind den Tabellen in der Anlage 4 zu entnehmen. Bildung Frage 58: Wie viele junge Menschen, besuchen eine allgemeinbildende bzw. berufliche Schule? Wie viele davon besuchen eine Schule in freier Trägerschaft? Zu Frage 58: Im Schuljahr 2014/2015 besuchen 271.235 junge Menschen eine Schule im Land Brandenburg, davon 228.291 eine allgemeinbildende Schule und 42.944 eine berufliche Schule (einschließlich berufliches Gymnasium). 28.704 junge Menschen besuchen eine Schule in freier Trägerschaft, davon 22.624 eine allgemeinbildende Schule und 6.080 eine berufliche Schule (einschließlich berufliches Gymnasium). Datengrundlage ist die Schuldatenerhebung 2014/2015 mit den Stichtagen 06.10.2014 für allgemeinbildende und 10.11.2014 für berufliche Schulen. Frage 59: Wie viele junge Menschen, differenziert nach Alter und Geschlecht, haben jeweils in den Schuljahren von 2004/05 bis 2013/14 welchen Schulabschluss abgelegt und wie viele haben ohne Schulabschluss die Schule verlassen? (bitte aufgeschlüsselt nach Art des Abschlusses) Zu Frage 59: Die beiden folgenden Tabellen weisen aus, wie viele Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger mit welchen Abschlüssen die allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (einschließlich Förderschulen, berufliches Gymnasium und Zweiter Bildungsweg) in den letzten zehn Schuljahren verlassen haben. Die Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger sind Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schulform nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht verlassen. Eingeschlossen sind Schülerinnen und Schüler, die in eine andere allgemeinbildende Schulform wechseln, um einen zusätzlichen Abschluss zu erwerben. Das Alter der Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen/ Abgänger wird in der Schuldatenerhebung nicht erfasst: Tabelle 12: Schulabschlüsse (2004/2005 bis2008/ 2009) Abschluss 2004/2005 2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 insg. weibl. insg. weibl. insg. weibl. insg. weibl. insg. weibl. ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife 3.397 1.049 3.555 1.131 3.024 1.003 2.448 857 1.938 691 Hauptschulabschluss/Berufsbildungsreife 1.235 392 1.359 461 1.168 446 1.048 397 894 335 erweiterter Hauptschulabschluss /erweiterte Berufsbildungsreife 5.009 1.991 4.895 1.932 3.540 1.355 2.504 992 2.645 1.109 Realschulabschluss/Fachoberschulreife 6.655 2.907 6.582 2.879 5.435 2.362 3.857 1.627 2.756 1.302 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 8.976 5.056 7.880 4.291 6.713 3.716 5.026 2.764 3.547 1.889 Fachhochschulreife 49 20 0 0 21 14 42 14 0 0 allgemeine Hochschulreife 11.263 6.609 11.758 6.813 12.278 7.188 11.957 6.972 13.012 7.493 Land Brandenburg 36.584 18.024 36.029 17.507 32.179 16.084 26.882 13.623 24.792 12.819 Tabelle 13: Schulabschlüsse (2009/2010 bis 2013/2014) Abschluss 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 insg. weibl. insg. weibl. insg. weibl. insg. weibl. insg. weibl. ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife 1.629 590 1.411 549 1.439 514 1.432 546 1.462 554 Hauptschulabschluss/Berufsbildungsreife 785 302 776 294 760 307 828 315 864 314 erweiterter Hauptschulabschluss /erweiterte Berufsbildungsreife 2.047 834 1.988 749 1.714 652 1.817 724 1.752 673 Realschulabschluss/Fachoberschulreife 2.709 1.227 2.570 1.161 3.147 1.355 3.192 1.436 3.245 1.399 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 3.615 1.953 3.187 1.766 3.873 1.965 4.204 2.181 4.635 2.415 Fachhochschulreife 42 15 0 0 41 15 0 0 42 12 allgemeine Hochschulreife 10.169 5.817 7.306 4.027 10.014 5.477 7.381 3.956 7.107 3.838 Land Brandenburg 20.996 10.738 17.238 8.546 20.988 10.285 18.854 9.158 19.107 9.205 Quelle: Schuldatenerhebung des MBJS. Die hohe Zahl von Schulentlassenen 2011/2012 mit allgemeiner Hochschulreife aus Gymnasien resultiert daraus, dass zwei Jahrgänge zeitgleich die Gymnasien verlassen haben. Frage 60: Wie hoch ist der Anteil junger Menschen ohne abgeschlossene Schulausbildung im Bundesvergleich? Zu Frage 60: Die folgende Übersicht zeigt, wie viele Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht am Ende des Schuljahres 2012/2013 verlassen haben, ohne mindestens den Hauptschulabschluss erreicht zu haben. Der prozentuale Anteil bezieht sich auf die gleichaltrige Wohnbevölkerung: Tabelle 14: Schulabgänge ohne Abschluss Land Abgänge nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht absolut in % Baden-Württemberg 5.517 4,7 Bayern 5.992 4,5 Bremen 449 7,3 Hamburg 697 4,6 Hessen 3.029 4,9 Niedersachsen 4.372 5,0 NRW 11.190 5,9 Rheinland-Pfalz 2.346 5,5 Saarland 509 5,2 Schleswig-Holstein 2.237 7,2 Berlin 2.115 8,1 Brandenburg 1.432 8,0 Mecklenburg-Vorpommern 1.155 10,3 Sachsen 2.599 9,5 Sachsen-Anhalt 1.479 9,8 Thüringen 1.177 7,7 Länder insg. 46.295 5,7 Quelle: Statistische Veröffentlichung der KMK, Dokumentation Nr. 206 „Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2004 bis 2013“. Frage 61: Wie nutzen junge Menschen die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen? Werden derartige Angebote durch die Landesregierung gefördert und welche Erfolge wurden erzielt? Zu Frage 61: Wer die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen hat oder wer nachträglich einen höheren Schulabschluss erwerben will, kann zu einem späteren Zeitpunkt schulische Abschlüsse erwerben. Eine Möglichkeit , einen Schulabschluss nachzuholen, bietet der Zweite Bildungsweg (ZBW). Der aktuell überarbeitete Flyer zum Zweiten Bildungsweg (auch online zu finden auf der Internetseite www.mbjs.brandenburg.de unter „Bildung“) stellt dar, welche Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges es gibt, welche Abschlüsse und welche Aufnahmevoraussetzungen zu beachten sind und in welcher Form der Unterricht organisiert ist. Zusätzlich wird auf die Möglichkeiten der Teilnahme an einer Nichtschülerprüfung hingewiesen. Die Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges (drei Schulen des Zweiten Bildungsweges in Potsdam, Cottbus und Königs Wusterhausen sowie eine Reihe von schulabschlussbezogenen Lehrgängen an Volkshochschulen oder Oberstufenzentren in den Landkreisen) sind öffentliche Einrichtungen, deren Besuch kostenlos ist. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich, eine zusätzliche Förderung mit Landesmitteln erfolgt nicht. Im Schuljahr 2014/2015 besuchen 1.637 Schüler unter 27 Jahren die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges , davon 1.161 den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife und 476 den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Datengrundlage ist die Schuldatenerhebung 2014/2015 mit dem Stichtag 06.10.2014 für allgemeinbildende Schulen. Im Schuljahr 2013/2014 erwarben die insgesamt 861 Absolventinnen und Absolventen des ZBW folgende Abschlüsse: • allgemeine Hochschulreife: 136 • Fachhochschulreife: 42 • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe: 113 • Realschulabschluss/Fachoberschulreife: 410 • erweiterter Hauptschulabschluss/erweiterte Berufsbildungsreife: 57 • Hauptschulabschluss/Berufsbildungsreife: 103. In diesen Zahlen können Personen über 27 Jahren enthalten sein, weil das Alter der Absolventinnen und Absolventen in der Schuldatenerhebung nicht erfasst wird. Datengrundlage ist die Schuldatenerhebung mit dem Stichtag 09.07.2014. Eine weitere Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen, ist das Absolvieren einer Nichtschülerprüfung . Wenn junge Menschen sich entschließen, einen Schulabschluss durch eine Nichtschülerprüfung zu erwerben, müssen sie sich entsprechend selbstständig vorbereiten oder sie nutzen kostenpflichtige Lehrgangsangebote freier Träger bzw. privater Fernlehrinstitute. Für die Prüfung fallen Gebühren an. Insbesondere zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfungen für den Erwerb von Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 9) und erweitertem Hauptschulabschluss/erweiterter Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10) werden auch von der Bundesagentur für Arbeit diverse Maßnahmen angeboten und finanziert. Eine Erfassung der Teilnehmenden an Nichtschülerprüfungen nach Altersgruppen erfolgt nicht. Da in diesem Jahr noch nicht alle Nichtschülerprüfungen abgeschlossen sind, sind in der Tabelle nur die Zahlen aus dem Jahr 2014 dargestellt: Tabelle 15: Nichtschülerprüfungen im Jahr 2014 Hauptschulabschluss / Berufsbildungsreife erweiterter Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife Realschulabschluss / Fachoberschulreife allgemeine Hochschulreife (Abitur) Anmeldungen 95 67 14 51 davon aus Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit 28 49 10 0 Zulassungen 83 59 11 51 davon aus Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit 22 41 7 0 zur Prüfung angetreten 77 52 11 49 davon aus Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit 20 37 7 0 Prüfung bestanden 49 17 9 48 davon aus Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit 13 11 6 0 Quelle: Erfassung durch die staatlichen Schulämter zum Ende des Schuljahres 2013/2014 und Meldung an das MBJS. Das Alter der Absolventinnen und Absolventen von Nichtschülerprüfungen wurde nicht erfasst. Frage 62: Wie viele junge Menschen befinden sich in einer Berufsausbildung im „dualen System“? Zu Frage 62: Zu Beginn des Ausbildungsjahres 2013 befanden sich 27.338 Auszubildende im „dualen System“. Im Schuljahr 2014/2015 befinden sich an den beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft 25.598 junge Menschen in einer Berufsausbildung im „dualen System“. Datengrundlage ist die Schuldatenerhebung 2014/2015 mit dem Stichtag 10.11.2014 für berufliche Schulen. Die Anzahl junger Menschen , die eine duale Berufsausbildung aufnehmen, ist insgesamt stark rückläufig. Während vor zehn Jahren im Land Brandenburg noch knapp 52.000 Auszubildende im dualen System gezählt werden konnten, hat sich diese Zahl bis zum Jahr 2013 nahezu halbiert. Dabei sind weibliche Auszubildende unterrepräsentiert: Tabelle 16: Auszubildende im dualen System 2004 bis 2013 im Land Brandenburg 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Auszubildende insg. 51.887 51.317 50.500 49.570 48.086 43.489 38.604 33.358 30.045 27.338 davon weiblich 19.560 19.285 18.625 18.070 17.416 16.144 14.426 12.412 10.848 9.572 prozentual: 37,7 37,6 36,9 36,5 36,2 37,1 37,4 37,2 36,1 35,0 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Berufsbildungsstatistik, Stand: 30. September des jeweiligen Jahres Frage 63: Wie viele Jugendliche haben seit 2004 ihre Ausbildung abgebrochen? Zu Frage 63: Der Abbruch einer Ausbildung kann unterschiedlich definiert werden. Bezogen auf die vorzeitige Lösung eines Ausbildungsvertrages liegen Daten bis einschließlich des Jahres 2013 vor. Nach einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB, Stand 2002) beginnen ca. 60 Prozent der Jugendlichen, die ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst haben, anschließend erneut eine Ausbildung. Demzufolge werden Ausbildungsverträge unter anderem gelöst, wenn Jugendliche den Ausbildungsbetrieb oder den Ausbildungsberuf wechseln. Entsprechend sollte eine Bewertung der Vertragslösung immer in Relation zu der jeweiligen Anschlussperspektive und dem damit verbundenen Bildungserfolg erfolgen. In den Ausbildungsjahren 2004 bis 2013 kam es zu insgesamt 45.791 vorzeitigen Vertragslösungen. Dabei haben sich die vorzeitigen Vertragslösungen je Ausbildungsjahr bis 2013 auf knapp 3.700 verringert , nachdem die Anzahl in den Jahren 2007 bis 2009 auf über 5.000 vorzeitige Vertragslösungen pro Ausbildungsjahr angestiegen war. Der Anteil der weiblichen Auszubildenden, die ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig lösten, verringerte sich von ursprünglich 41,3 Prozent auf 38,6 Prozent: Tabelle 17: Zahl der vorzeitigen Vertragslösungen 2004 bis 2013 im Land Brandenburg 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Vertragslösung insg. 4.555 4.207 4.441 5.434 5.470 5.120 4.473 4.449 3.950 3.692 davon weiblich 1.881 1.728 1.866 2.167 2.274 2.101 1.960 1.775 1.501 1.426 prozentual: 41,3 41,1 42,0 39,9 41,6 41,0 43,8 39,9 38,0 38,6 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Berufsbildungsstatistik, Stand: 30. September des jeweiligen Jahres Frage 64: Wie erklärt es sich die Landesregierung, dass viele Ausbildungsbetriebe mit den Grundkenntnissen ihrer Lehrlinge in Mathematik und Deutsch nicht zufrieden sind? Was wird von der Landesregierung dagegen unternommen? Zu Frage 64: Brandenburgische Ausbildungsbetriebe beklagen oftmals die mangelnde Ausbildungsreife oder - fähigkeit von Jugendlichen. Das schließt auch die Unzufriedenheit von einigen Betrieben über die Kenntnisse der Auszubildenden in Mathematik und Deutsch mit ein. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig und bedingen oftmals einander. Sie reichen von mangelnden schulischen Kenntnissen und Fertigkeiten über unzureichende physische und psychische Belastbarkeit sowie Probleme bei der Bewältigung eines Acht-Stunden-Tages bis zum Fehlen lebenspraktischer Kompetenzen. Die Landesregierung verfolgt sehr aufmerksam die Debatte hinsichtlich der mangelnden Leistungsfähigkeit bzw. Ausbildungsreife von Bewerberinnen und Bewerbern um eine Ausbildung. Bislang gibt es aber keine verlässlichen Statistiken, die aufzeigen, dass sich das kognitive Niveau der Schulabgängerinnen und Schulabgänger dramatisch verschlechtert hätte und sie somit nicht geeignet seien, eine berufliche Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Dennoch nimmt die Landesregierung die Hinweise der Wirtschaft ernst und sieht u.a. mit Blick auf die Vertragslösungsquote von Ausbildungsverträgen Handlungsbedarf . Um die Ausbildungsreife und -fähigkeit von Jugendlichen (weiter) zu entwickeln, bietet die Landesregierung weiterhin aus Mitteln des ESF verschiedene Fördermöglichkeiten an. In Arbeit bzw. in Planung sind verschiedene Programme, wie beispielsweise Projekte zur gezielten Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen oder der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Außerdem werden Fördermaßnahmen erarbeitet, die eine Steigerung der Qualität der Ausbildung zum Ziel haben und/oder bei der Lösung von Ausbildungsproblemen unterstützen. Hierbei richtet sich der Fokus auch auf leistungsschwächere Jugendliche. Hinsichtlich der Verbesserung der mathematischen und sprachlichen Kompetenzen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren viele Initiativen und Maßnahmen wie beispielsweise die Förderung der Lesekompetenz unternommen. Im letzten Ländervergleich aus dem Jahr 2012 der Fächer Mathematik und Naturwissenschaften in der Sekundarstufe I, in dem insbesondere allgemeine Kompetenzen getestet wurden, hat das Land sehr gut abgeschnitten. Frage 65: Wie viele junge Menschen studieren in Brandenburg? Wie viele der an Brandenburger Hochschulen eingeschriebenen Studierenden leben im Brandenburg? Zu Frage 65: Im Wintersemester 2014/2015 waren nach den vorläufigen Angaben der amtlichen Hochschulstatistik insgesamt 49.642 Personen an den Hochschulen im Land Brandenburg immatrikuliert. Angaben zu den Wohnsitzen der Studierenden liegen für die Studienjahre 2012 und 2013 vor. Demnach hatten 34.567 Studierende im Jahr 2012 bzw. 33.667 Studierende im Jahr 2013 ihren Wohnsitz im Land Brandenburg. Frage 66: Wie lange dauern in Brandenburg Schul-, Berufs- und Hochschulausbildung in deutschen und internationalen Vergleich? Zu Frage 66: Die Schuldauer orientiert sich an der Vollzeitschulpflicht. Diese umfasst in Deutschland zehn Jahre. In den übrigen europäischen Staaten umfasst sie mindestens acht Jahre, wobei sie in einigen Staaten deutlich länger ist als in Deutschland (bis zu 13 Jahre). Die Dauer der dualen Berufsausbildung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ist bundeseinheitlich im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Sie soll grundsätzlich nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen (§ 5 Absatz 1 Satz 2 BBiG/§ 26 HwO) und ist Bestandteil der jeweiligen Ausbildungsordnung. Abweichungen sind möglich, indem per Ausbildungsordnung auch eine Dauer von dreieinhalb Jahren festgelegt werden kann. Schulische Ausbildungsgänge , die zu einem Berufsabschluss führen, dauern in der Regel zwischen einem Jahr und drei Jahren. Sie sind entweder nach BBiG/HwO oder nach Landesrecht geregelt. Die Ausbildungsdauer kann bei Vertragsabschluss verkürzt werden. So ist z.B. bei Auszubildenden mit Fachhochschulreife oder Abitur eine Verkürzung der dualen Berufsausbildung um ein Jahr möglich, bei mittlerer Reife oder Fachoberschulreife um sechs Monate. Auch ein erfolgreiches Absolvieren des Berufsgrundbildungsjahres oder der einjährigen Berufsfachschule ermöglicht die Anrechnung auf die duale Ausbildung im Umfang von einem Jahr. Zeigen Auszubildende besonders gute Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule, können sie von der Kammer auf Antrag vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden und damit ihre Ausbildungszeit weiter verkürzen. Das deutsche Berufsbildungssystem ist somit sehr flexibel, was die Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen anbelangt. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall der Ausbildungsverlängerung, beispielsweise infolge von häufiger bzw. längerer Krankheit oder infolge einer nicht bestandenen Abschlussprüfung. Die Ausbildungsdauer kann bei Genehmigung durch die zuständige Stelle bis zum Termin der Wiederholungsprüfung um längstens ein Jahr verlängert werden, d. h., real kann eine duale Berufsausbildung somit maximal viereinhalb Jahre dauern. Darüber hinaus kann die Ausbildung auf Antrag bei der zuständigen Stelle in Teilzeit durchgeführt werden , um insbesondere Auszubildenden mit Erziehungs- bzw. Pflegeverantwortung eine Ausbildung zu ermöglichen. Vorgeschrieben ist eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 25 Stunden, wobei die Teilzeitberufsausbildung nicht grundsätzlich zu einer Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer führt. In den letzten zehn Jahren sank nach Angaben des BIBB (Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2014) die Anzahl der Ausbildungsberufe mit einer Dauer von zwei sowie von dreieinhalb Jahren. Mit einem Anteil von 76,6 % dominierten im Jahr 2013 Ausbildungsberufe mit einer vorgesehenen Dauer von drei Jahren. Dies trifft auch auf das Land Brandenburg zu. Im internationalen Vergleich gibt es einige wenige Staaten mit einer kürzeren vorgesehenen Ausbildungsdauer , wie z.B. Großbritannien und Frankreich mit einer Mindestdauer von einem Jahr sowie Belgien und Malta mit einer Höchstdauer von zwei Jahren. Wiederum andere Länder, wie z.B. Österreich, die Schweiz, Portugal und die Tschechische Republik, sehen eine Ausbildungsdauer von bis zu vier Jahren vor, Italien, Lettland, Luxemburg und Polen sogar von bis zu fünf Jahren. Dabei ist immer zu differenzieren, ob es sich um ausschließlich schulische Berufsausbildungen handelt bzw. zu welchem Anteil duale Berufsbildungsgänge analog dem deutschen System üblich sind. Die Ausbildungsdauer in Deutschland und damit auch im Land Brandenburg bewegt sich verglichen mit anderen EU-Staaten im Mittelfeld. Aus den Angaben des Statistischen Bundesamts kann die Fachstudiendauer (in Jahren) im Jahr 2012 differenziert nach den Abschlussarten für Hochschulen einschließlich Verwaltungsfachhochschulen im Land Brandenburg (BB) bzw. in den Ländern insgesamt entnommen werden: Tabelle 18: Fachstudiendauer im Vergleich Abschlussart BB Länder universitärer Abschluss (ohne Lehramts-, Bachelor- und Masterabschlüsse) 7,0 6,1 Lehramtsprüfungen 3,5 4,0 künstlerischer Abschluss 5,0 4,4 Fachhochschulabschluss (ohne Bachelor- und Masterabschlüsse) 5,3 4,9 Bachelorabschluss 3,5 3,5 Masterabschluss 2,4 2,2 Ein internationaler Vergleich liegt nicht für die gleiche Systematik zur Erfassung der Abschlüsse und Fachstudiendauer vor. Die regelmäßig von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichte Studie zu Bildungsdaten („Bildung auf einen Blick“; Ausgabe 2014, Tabelle B3.1a) enthält Angaben zur Studiendauer (in Jahren), allerdings nur auf der Ebene der Nationalstaaten und nicht differenziert nach Abschlussarten. Tabelle 19: Studiendauer im Tertiärbereich Tertiärbereich B Tertiärbereich A und weiterführende Forschungsprogramme Tertiärbereich insgesamt Deutschland 2,41 4,95 4,19 OECD-Durchschnitt 2,21 4,40 3,93 EU21-Durchschnitt 2,31 4,59 4,11 Anmerkung: Der EU21-Durchschnitt ist der ungewichtete Mittelwert der Datenwerte der 21 OECD-Länder, die sowohl Mitglied der Europäischen Union als auch der OECD sind und für die entsprechende Daten vorliegen oder geschätzt werden können (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande , Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vereinigtes Königreich ). Quelle: OECD-Studie „Bildung auf einen Blick“, Ausgabe 2014 Frage 67: Wie viele Jugendliche in Brandenburg nehmen an Ausbildungsgängen teil, die im Rahmen von Benachteiligten -Programmen durch freie Träger durchgeführt werden? Wie viele und welche Träger haben entsprechende Maßnahmen angeboten? Zu Frage 67: Bei den Ausbildungsgängen für Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, handelt es sich um eine Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Sie hat zum Ziel, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im November 2014 gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Land Brandenburg 840 Teilnehmende im Bestand von Maßnahmen der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung. Die Maßnahmen mit ihnen werden bei den folgenden 18 Bildungsträgern durchgeführt, eine Aufschlüsselung der Teilnehmenden nach den jeweiligen Bildungsträgern ist nicht möglich: 1) 3B gemeinnützige BildungsGmbH 2) Berufsbildungsverein Eberswalde e.V. 3) Berufsbildungsverein Prenzlau e.V. 4) Bildungsgesellschaft mbH – Gemeinnützige Gesellschaft 5) DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH 6) FAA Bildungsgesellschaft mbH, Nord 7) FAA Bildungsgesellschaft mbH, Südost 8) Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH 9) IKW Institut für Kommunikation und Wirtschaftsbildung GmbH 10) InBIT – Institut für Betriebsorganisation und Informationstechnik gGmbH 11) Internationaler Bund – IB Berlin-Brandenburg gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB Berlin- Brandenburg gGmbH) 12) Jugendaufbauwerk Nauen e.V. 13) Tannenhof Berlin-Brandenburg gGmbH 14) Technologie- und Berufsbildungszentrum Königs Wusterhausen gGmbH 15) TÜV Nord Bildung GmbH & Co. KG 16) TÜV Rheinland Akademie GmbH 17) URANIA-SCHULHAUS GmbH Aus- und Weiterbildung 18) VHS-Bildungswerk GmbH. Frage 68: Wie beurteilt die Landesregierung den Zugang junger Menschen mit Behinderung zum Ausbildungsmarkt ? Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um diesen Zugang zu unterstützen? Zu Frage 68: Jungen Menschen mit Behinderungen steht der Ausbildungsmarkt mit seinen vielfältigen Möglichkeiten offen. Die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten ausbildungs- oder arbeitssuchenden jungen Menschen mit Behinderung zwischen 15 und 25 Jahren im Land Brandenburg im Jahr 2014 ist mit 213 Personen relativ niedrig. Gleichwohl gestaltet sich der direkte Zugang zu einer betrieblichen Ausbildung für junge Menschen mit Behinderung schwerer. Das zeigen sowohl Analysen der Bundesagentur für Arbeit als auch wissenschaftliche Arbeiten, wie die Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2014 „Berufsausbildung junger Menschen mit Behinderungen“. Junge Menschen mit Behinderungen, die eine betriebliche Ausbildung absolvieren, haben bessere Chancen auf eine gute ausbildungsadäquate Beschäftigung. Daher legt die Landesregierung ein Augenmerk darauf, die Rahmenbedingungen für eine arbeitsmarktnahe Berufsorientierung und die duale Ausbildung in Betrieben und Dienststellen weiterzuentwickeln. Verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Berufsorientierung und Ausbildungsförderung werden hierfür umgesetzt. Seit dem Jahr 2011 wird mit dem Bund-Länder-Programm „Initiative Inklusion – Handlungsfeld 1 Berufsorientierung “ flächendeckend ein vertieftes Berufsorientierungsverfahren für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF), dem MBJS und der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Berlin-Brandenburg durchgeführt. Das Berufsorientierungsangebot zielt auf einen verbesserten Übergang in den Arbeitsmarkt und in eine betriebliche Ausbildung. Ab dem Schuljahr 2015/2016 erhalten auch Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen “ die Möglichkeit, mit Mitteln des aus dem ESF geförderten Programms „Initiative Sekundarstufe I“ bis zum Jahr 2021 Projekte zur vertiefenden Berufsorientierung für die Förderung eines erfolgreichen Übergangs in eine betriebliche Ausbildung durchzuführen. Im Rahmen der „Initiative Inklusion – Handlungsfeld 2 Neue betriebliche Ausbildungsstellen“ und anschließend daran über das Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ wird die Schaffung neuer betrieblicher Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Schwerbehinderung gefördert. Auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen mit dem MASGF, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und dem Landesamt für Soziales und Versorgung – Integrationsamt wird die Vermittlungsarbeit intensiviert . Seit dem Jahr 2012 konnten über die Programmförderung mehr als 70 neue betriebliche Ausbildungsstellen für schwerbehinderte Jugendliche geschaffen und besetzt werden. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine inklusive Ausbildung umfasst auch das Spektrum für sogenannte theoriereduzierte Fachpraktiker-Ausbildungen (§ 66 BBiG/§ 42m HwO). Hier haben die zuständigen Stellen der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von neuen Ausbildungsberufen, vor allem im Bereich des Handwerks und der Industrie, anerkannt. Immer mehr Kammern im Land Brandenburg machen sich wie die Handwerkskammer Cottbus auf den Weg, um zusätzliche Inklusionskompetenz in Form von sonderpädagogisch geschultem Fachpersonal aufzubauen. Die Landesregierung unterstützt die Aktivitäten. Mit der jährlichen Vergabe des Ausbildungspreises des Landes Brandenburg gemeinsam mit den Partnern des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses werden zugleich „Gute Praxis“-Beispiele inklusiver Ausbildung gewürdigt. Mit der Preisverleihung ist ein Preisgeld von 1.000 Euro verbunden. Zudem werden junge Menschen mit Behinderungen unterstützt, Praxiserfahrungen in Landesverwaltungen zu sammeln, beispielsweise über eine Kooperation mit dem Berufsbildungswerk im Oberlinhaus. Frage 69: Wie viele und welche Maßnahmen haben in Brandenburg seit 2004 im internationalen Jugendaustausch stattgefunden? Wie fördert die Landesregierung den internationalen Jugendaustausch? Zu Frage 69: Das für Bildung, Jugend und Sport zuständige Ressort der Landesregierung fördert Projekte der internationalen Jugendbegegnung aus Mitteln des Landesjugendplans (LJP), des Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW), des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) sowie in Kooperation mit den bilateralen Koordinierungsbüros für den deutschisraelischen Jugendaustausch (ConAct), den deutsch-tschechischen Jugendaustausch (Tandem) sowie den deutsch-russischen Jugendaustausch (DRJA). Darüber hinaus wird aus Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Lotto) das Programm „Jugend für Entwicklungszusammenarbeit“ (JfEz) gefördert. Dieses Programm unterstützt den Austausch mit jungen Menschen in bzw. aus den sogenannten Entwicklungsländern . Die Anzahl der Maßnahmen in diesen Bereichen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 20: Maßnahmen des internationalen Jugendaustauschs 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 LJP 14 12 10 14 21 19 22 32 23 24 17 DPJW 48 Anm. 1 142 129 106 113 139 144 94 99 90 102 DFJW 9 11 11 21 15 20 18 12 15 15 15 KJP 2 3 6 11 8 10 10 8 10 8 12 ConAct 3 6 4 10 4 5 6 5 5 6 4 TANDEM 4 3 4 2 10 8 9 11 4 7 8 DRJA 0 2 1 4 7 6 10 12 19 15 12 JfEZ 5 8 7 7 6 6 7 8 6 6 9 Anm. 1 Im Jahr 2004 wurden 48 Bewilligungsbescheide erstellt, die sich z. T. auf die Förderung mehrerer Projekte bezogen. Frage 70: Wie beurteilt die Landesregierung den Stellenwert der Umweltbildung und welche konkreten Maßnahmen zur Umweltbildung unterstützt die Landesregierung? Zu Frage 70: Die Landesregierung misst der Bildung einen hohen Stellenwert bei, dies betrifft auch die außerschulische Umweltbildung. Das Verständnis von Umweltbildung hat sich dabei mittlerweile dahin entwickelt, dass die Umweltbildung nicht nur auf die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen im Bereich Ökologie, Umwelt und Natur beschränkt ist, sondern auch in einen Kontext mit Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) gestellt werden muss. Aus den Zielen, Inhalten und Methoden der BNE empfängt die Umweltbildung wichtige Impulse und leistet mit ihren spezifischen Inhalten selbst einen bedeutenden Beitrag zur BNE, die ein wichtiges Handlungsfeld der Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung darstellt. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie und dem Landesaktionsplan „Bildung für nachhaltige Entwicklung “ liegt ein abgestuftes Ziel- und Maßnahmensystem vor, dessen Umsetzung die Landesregierung wirkungsvoll unterstützt. Die Landesregierung beabsichtigt in diesem Zusammenhang die Förderung von Umweltbildung und BNE sowohl aus EU- als auch aus Landesmitteln, insbesondere in den Bereichen Qualitätsentwicklung und Vernetzung von Akteuren. Frage 71: Liegen der Landesregierung Zahlen über die Nutzung kultureller Einrichtungen (Museen, Theater, Bibliotheken etc.) durch Jugendliche vor? Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung diese Zahlen und wie will sie die Nutzung kultureller Einrichtungen durch Jugendliche ggf. erhöhen? Zu Frage 71: Die Nutzung kultureller Einrichtungen wie beispielsweise Museen, Theater und Bibliotheken wird von der Landesregierung nicht einheitlich statistisch erfasst. Dies gilt für die 400 Museen im Land Brandenburg und zum Teil auch für externe Statistiken wie bei der Deutschen Bibliotheksstatistik, in denen die Nutzergruppe der Jugendlichen nicht gesondert ausgewiesen wird. Lediglich die aktuelle Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins für die Spielzeit 2012/2013 listet die Anzahl der Besuche von Kindern und Jugendlichen für die brandenburgischen Einrichtungen auf. Insgesamt haben 82.763 Kinder und Jugendliche an Angeboten der Theater und Orchester partizipiert. Die Aufteilung kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Tabelle 21: Nutzung kultureller Einrichtungen Name der Einrichtung Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Besuche von Kindern und Jugendlichen Brandenburger Theater Brandenburg an der Havel 6.809 Staatstheater Cottbus Cottbus 7.563 Uckermärkische Bühnen Schwedt Uckermark 17.758 Neue Bühne Senftenberg Oberspreewald-Lausitz 12.333 Kleist Forum Anm. 1 Frankfurt (Oder) 5.200 Hans-Otto-Theater Potsdam 33.100 Anm. 1 Das Kleist-Forum wird nicht in der Statistik des Deutschen Bühnenvereins erfasst. Aufgrund von Vergleichswerten wird von einem Besucheranteil der Kinder und Jugendlichen von 25 % ausgegangen. Quelle: Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins für die Spielzeit 2012/2013 Ferner lässt sich auf der Basis der statistischen Erhebungen des Verbandes der freien Theater im Land Brandenburg ablesen, dass im Jahr 2013 insgesamt 170.827 Personen Veranstaltungen dieser Kultursparte besuchten. Davon haben 43.943 Personen einen Theaterworkshop besucht. Mindestens 25 % (rund 42.700 bzw. 11.000 Personen) sind als jugendliche Zuschauer einzustufen. Die Museen im Land Brandenburg verfügen über ein breit gefächertes kulturelles Angebot, das sich oftmals gezielt an Kinder und Jugendliche richtet. So wurden in den vergangenen Jahren in zahlreichen Museen im Land Brandenburg neue Sammlungs- und Dauerausstellungskonzepte realisiert, die für den verantwortungsvollen und kreativen Umgang mit dem kulturellen Erbe der jeweiligen Region stehen, dessen zeitgemäße Vermittlung bewusst darauf ausgerichtet ist, neue Zielgruppen anzusprechen und sie für eine alltagsnahe Beschäftigung mit diesem kulturellen Erbe zu gewinnen. Viele Museen haben im Lauf der vergangenen Jahre Kooperationsvereinbarungen mit Schulen abgeschlossen . Das häufigste Vermittlungsangebot von Museen für Schülerinnen und Schüler ist die Führung . Im Anschluss an die Führung werden auf verschiedene Altersgruppen und Schulfächer zugeschnittene Aktionen (z.B. „Museumsrallye“) angeboten. Darüber hinaus bieten einzelne Museen Projekte an, die die Möglichkeit bieten, sich mit physikalischen Experimenten, historischen Recherchen oder künstlerischen Aufgaben zu beschäftigen. Die Vorbereitung attraktiver Vermittlungsangebote und die Herstellung der Kontakte zu den Schulen sind arbeitsintensiv und viele der zumeist ehrenamtlich organisierten Museen sind dazu allein nicht in der Lage. Ein herausragendes Beispiel für eine gelungene Bildungsarbeit im Museumsbereich ist das Projekt „Ein Tag in Potsdam“, mit dem das Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte in Kooperation mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) und der Ostdeutschen Sparkassenstiftung zahlreiche Schülerinnen und Schüler aus dem Land Brandenburg für den Besuch der Einrichtung gewinnen und landesgeschichtliche Inhalte vermitteln konnte. Im Jahr 2011 nahmen 6.500 Schülerinnen und Schüler an dem Programm teil, darüber hinaus nahmen allein in der SPSG 11.000 Schülerinnen und Schüler an thematisch orientierten Schulführungen teil. In der Deutsche Bibliotheksstatistik wird die Nutzergruppe der Jugendlichen nicht gesondert erfasst, sodass keine entsprechenden statistischen Daten von den Öffentlichen Bibliotheken im Land vorliegen. Es laufen bereits verschiedene Maßnahmen der Öffentlichen Bibliotheken, die Nutzung durch Jugendliche zu erhöhen. Die Öffentlichen Bibliotheken haben auf der Ebene der Landkreise Verbünde für die Ausleihe von eMedien gegründet bzw. befinden sich in der abschließenden Gründungsphase. Mit der Entscheidung, ihre Angebote um die Ausleihe von eMedien zu erweitern, verfolgen die Öffentlichen Bibliotheken im Land Brandenburg bewusst das Ziel, neue Nutzer zu gewinnen. Darin eingeschlossen ist auch die Gruppe der Jugendlichen. Die orts- und zeitunabhängige Internetpräsenz dieses neuen Ausleihservices und seine Nutzungsmöglichkeit mit Tablets und Smartphones korrespondieren mit dem typischen Medienverhalten Jugendlicher. Damit wird dieses Angebot zugleich für junge Menschen attraktiv . Die meisten Öffentlichen Bibliotheken in Orten mit weiterführenden Schulen führen im Rahmen ihrer Kooperation mit Schulen thematische Projekttage und Bibliothekseinführungen mit Jugendlichen durch, die sich an den Anforderungen der schulischen Rahmenlehrpläne orientieren. Dabei steht die Ausprägung von Informations- und Medienkompetenz im Fokus. Es geht vor allem um die zielgerichtete, effektive Recherche nach Medien und um die kritische Auseinandersetzung mit Internet-Angeboten. Diese Veranstaltungsformen sollen weiterqualifiziert und ausgebaut werden. Dabei sollen zunehmend medienpädagogische Fachkräfte einbezogen werden. Auch über den schulischen Zusammenhang hinaus bieten Öffentliche Bibliotheken Projekte und Veranstaltungsformate an, die geeignet sind, Jugendliche anzusprechen. Im Rahmen der Förderinitiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ beteiligen sich Bibliotheken am Leseförderungsprojekt des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. und der Stiftung Digitale Chancen unter dem Motto „Lesen macht stark: Lesen und digitale Medien". Drei von sechs Aktionslinien dieses Projekts wenden sich speziell an Jugendliche. Einige Bibliotheken sind außerdem öffentliche Orte für clubähnliche Angebote, die sich an Jugendliche wenden. Die Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken hat in vergangenen Jahren regelmäßig auch Veranstaltungen zur Thematik jugendlicher Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer durchgeführt. Im Mittelpunkt dieser Fortbildungen standen Fragen, die sich mit der Lebenswelt sowie dem aktuellen Medienverhalten von Jugendlichen auseinandersetzten und die daraus resultierenden Anforderungen an bibliothekarische Einrichtungen behandelten. Arbeitsmarkt und Weiterbildung Frage 72: Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels die Zukunftschancen junger Menschen am Arbeitsmarkt in Brandenburg? Zu Frage 72: Demografisch bedingt werden künftig mehr ältere Fachkräfte den Arbeitsmarkt verlassen als junge Fachkräfte nachrücken. Daraus ergeben sich bereits heute in einigen Berufen und Regionen Engpässe. Die Chancen auf eine Berufsausbildung und auf einen anschließenden erfolgreichen Berufseinstieg sind im Land Brandenburg vor diesem Hintergrund für die heutigen Schulabgängerinnen und Schulabgänger deutlich gestiegen. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt hat sich erheblich verbessert, das Verhältnis von Ausbildungsbewerberinnen und Ausbildungsbewerbern zu den gemeldeten Ausbildungsstellen nähert sich immer mehr an. Im Berichtsjahr 2013/2014 standen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit jeder Bewerberin/jedem Bewerber 0,90 Ausbildungsstellen gegenüber (im Vorjahr 0,83). Pro unversorgter Bewerberin/unversorgtem Bewerber waren am Ende des Berichtsjahres 2013/2014 noch 1,72 Lehrstellen unbesetzt (im Vorjahr 1,15). Insgesamt ist die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber im Jahr 2014 um 18,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Auch die Übernahme nach erfolgreicher Berufsausbildung hat sich positiv entwickelt. Im Land Brandenburg wurden im Jahr 2013 nach Angaben des Betriebspanels des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit, 62 Prozent der Ausbildungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen (zum Vergleich: Ostdeutschland 63 Prozent, Westdeutschland 67 Prozent). Auf dem Arbeitsmarkt zeigt sich ebenfalls ein positiver Trend für junge Menschen. Die Arbeitslosenquote von jungen Menschen unter 25 Jahren liegt mit 8,7 Prozent (Jahresdurchschnitt 2014) unter der Arbeitslosenquote aller Altersgruppen im Land Brandenburg (9,4 Prozent). Nicht alle jungen Menschen schaffen nach ihrer Ausbildung oder ihrem Hochschulstudium den unmittelbaren Übergang in eine Beschäftigung . Im Jahr 2014 waren im Land Brandenburg im Jahresdurchschnitt 23.912 junge Menschen unter 30 Jahren arbeitslos. 51,9 Prozent davon haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. Frage 73: Was unternimmt die Landeregierung, um die Berufsaussichten von Mädchen und jungen Frauen zu verbessern? Zu Frage 73: Ein zentrales Anliegen der Landesregierung besteht darin, sowohl Mädchen als auch Jungen rechtzeitig vor der ersten Berufswahlentscheidung darin zu unterstützen, ihre berufliche Lebensplanung selbst gestalten zu lernen. Eine frühzeitige und individuelle Berufs- und Studienorientierung an den Schulen bietet hierfür eine wichtige Grundlage. Die Schulen im Land Brandenburg haben dazu eigene Konzepte zur Berufs- und Studienorientierung erstellt und setzen diese in Kooperation mit verschiedenen Partnern und Fördermittelgebern um. Im Rahmen von Schülerbetriebspraktika in den Jahrgangsstufen 9 und 10 sowie im Unterrichtsfach Wirtschaft-Arbeit-Technik werden Jugendliche und damit auch Mädchen dabei unterstützt, sich die Möglichkeiten der Berufswahl wie auch die notwendigen Entscheidungen bewusst zu machen. Flankierend hierzu wurde mit dem auslaufenden ESF-Programm „Initiative Oberschule“ jungen Frauen im Rahmen innovativer Schulprojekte zur Berufs- und Studienorientierung die Vielfalt der möglichen Ausbildungsberufe bzw. Studienfachgebiete bekannt gemacht, auch um bestehende traditionelle Rollenverständnisse und Wertevorstellungen von Mädchen in der Berufswelt aufbrechen zu helfen. Um mehr junge Frauen für eine duale Berufsausbildung zu gewinnen und um ihnen entsprechende berufliche Entwicklungsmöglichkeiten auch in frauenuntypischen Bereichen aufzuzeigen, fördert die Landesregierung den jährlichen Zukunftstag. Der Zukunftstag richtet sich an Mädchen und an Jungen. Er dient der Verstärkung der geschlechtergerechten Berufsorientierung. Während an diesem Tag Mädchen technische, handwerkliche und naturwissenschaftliche Berufe kennenlernen, bekommen Jungen Einblicke in soziale Arbeitsfelder. Grundsätzlich stellt sich der Zukunftstag für Mädchen und Jungen der Aufgabe, das Genderverständnis innerhalb aller Zielgruppen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und Unternehmen) zu stärken und alle Beteiligten für das Thema zu sensibilisieren. In den letzten Jahren haben durchschnittlich ca. 5.000 Mädchen und Jungen den Zukunftstag genutzt, um in den beteiligten Unternehmen und Institutionen mehr über die Berufe zu erfahren. Mit Mitteln des ESF werden junge qualifizierte Frauen beim Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützt. Im Rahmen des Programms „Einstiegszeit“ (siehe Antwort zu Frage 78) haben es bisher 2.808 junge Frauen geschafft, auf dem brandenburgischen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen . Das Programm enthält in besonderer Weise die Förderung der Berufswege junger Frauen durch eine systematische, mit den Unternehmen abgestimmte Karriereplanung. In der ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 wird dieses erfolgreiche Programm fortgeführt. Frage 74: In welchen Bereichen (regional und sektoral) ist eine besonders hohe, in welchen eine besonders niedrige Jugendarbeitslosigkeit festzustellen? Was unternimmt die Landesregierung, um die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu senken? Zu Frage 74: Die Arbeitslosenquote bei den unter 25-Jährigen betrug im Jahr 2014 im Land Brandenburg 8,7 Prozent . Im Vergleich zum Landesdurchschnitt bestand eine besonders hohe Jugendarbeitslosigkeit in den kreisfreien Städten Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie in den Landkreisen Uckermark, Prignitz und Oberspreewald-Lausitz. In der Landeshauptstadt Potsdam und in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming war die Arbeitslosigkeit der unter 25-Jährigen, gemessen am Landesdurchschnitt, besonders niedrig. Die Arbeitslosenquoten der unter 25-Jährigen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes können der folgenden Tabelle entnommen werden: Tabelle 22: Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Jahresdurchschnitt 2014) Verwaltungsgliederung Arbeitslosenquote unter 25-Jähriger (in %) Land Brandenburg 8,7 Brandenburg an der Havel, Stadt 11,8 Cottbus, Stadt 9,8 Frankfurt (Oder), Stadt 10,3 Potsdam, Stadt 6,2 Barnim 9,3 Dahme-Spreewald 5,6 Elbe-Elster 9,6 Havelland 8,5 Märkisch-Oderland 8,5 Oberhavel 8,0 Oberspreewald-Lausitz 10,0 Oder-Spree 9,4 Ostprignitz-Ruppin 9,8 Potsdam-Mittelmark 6,3 Prignitz 10,5 Spree-Neiße 7,6 Teltow-Fläming 7,3 Uckermark 14,8 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zur Information über Berufssektoren, in denen junge Menschen in besonderem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen sind, kann die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Anzahl der Arbeitslosen in der Altersgruppe von 15 bis unter 25 Jahren, differenziert nach den Zielberufen, herangezogen werden. Einschränkungen der Aussagekraft ergeben sich dabei aus der Tatsache, dass nur die von den jungen Arbeitslosen selbst angestrebten Beschäftigungen dargestellt werden. Danach suchen junge Arbeitslose im Alter zwischen 15 und unter 25 Jahren verstärkt nach Beschäftigungen in den Handelsberufen (18,5 Prozent), in den Lebensmittel- und Gastgewerbeberufen (12,6 Prozent) sowie in den Verkehrsund Logistikberufen (12,1 Prozent). Die Gesamtübersicht kann nachfolgender Tabelle entnommen werden : Tabelle 23: Bestand an Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren nach Zielberuf im Land Brandenburg (Klassifikation der Berufe 2010; Jahresdurchschnitt 2014) Berufssektor Berufssegment Personen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren insgesamt anteilig (in %) Arbeitslose insgesamt 8.666 mit Angabe zum Zielberuf 7.207 100,0 S1 Produktionsberufe Insgesamt 2.472 34,3 S11 Land-, Forst- und Gartenbauberufe 522 7,2 S12 Fertigungsberufe 729 10,1 S13 Fertigungstechnische Berufe 394 5,5 S14 Bau- und Ausbauberufe 827 11,5 S2 Personenbezogene Dienstleistungsberufe Insgesamt 1.597 22,2 S21 Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe 908 12,6 S22 Medizinische und nichtmedizinische Gesundheitsberufe 337 4,7 S23 Geisteswissenschaftler und Künstler 352 4,9 S3 Kaufmännische und unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe Insgesamt 1.970 27,3 S31 Handelsberufe 1.337 18,5 S32 Berufe in Unternehmensführung und -organisation 490 6,8 S33 Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe 144 2,0 S4 IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe Insgesamt 59 0,8 S5 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungsberufe Insgesamt 1.110 15,4 S51 Sicherheitsberufe 56 0,8 S52 Verkehrs- und Logistikberufe 872 12,1 S53 Reinigungsberufe 182 2,5 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Das Programm „Einstiegszeit“ (siehe Antwort zu Frage 78) bleibt ein wesentliches Übergangsangebot der Landesregierung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, das arbeitslose junge Erwachsene beim Einstieg in den Beruf unterstützt. Das Programm ist aktuell wieder aufgelegt worden und richtet sich im Förderzeitraum 2015 bis 2018 an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte junge Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium, die in der Regel nicht älter als 30 Jahre sind; es umfasst ihre intensive Beratung, verbunden mit der Förderung der Arbeitsaufnahme durch passgenaue Qualifizierungen. In besonderer Weise werden mit der „Einstiegszeit“ die Berufswege junger Frauen durch mit den Unternehmen abgestimmte Karriereplanungen gefördert. Die Förderung von vorbereitenden Maßnahmen für junge Erwachsene zur Unterstützung des Vermittlungserfolgs vor Aufnahme der Beschäftigung ist neu aufgenommen worden. Frage 75: Wie viele junge Menschen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Migrationshintergrund, erhielten seit 2004 in Brandenburg Leistungen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII? Wie hoch ist diese Zahl im Bundesvergleich? Zu Frage 75: Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von berufspädagogischen Maßnahmen in der Jugendhilfe wurden seit dem Jahr 2004 insgesamt 6.714 junge Menschen gefördert. Davon waren 1.775 junge Frauen, 4.939 junge Männer, unter ihnen waren mindestens 103 junge Menschen mit Migrationshintergrund (statistische Angaben zu jungen Menschen mit Migrationshintergrund liegen erst seit dem Jahr 2007 vor). Darüber hinaus liegen Angebote der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII in der Zuständigkeit des jeweiligen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Statistische Angaben zu den Teilnehmenden in solchen Angaben ergeben sich aus der amtlichen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe nicht und liegen auch sonst der Landesregierung nicht vor. Über das Verhältnis im bundesweiten Vergleich liegen ebenfalls keine Angaben vor. Frage 76: Wie beurteilt die Landesregierung die Bereitschaft zur Mobilität junger Menschen bei der Suche nach einem Arbeits- und Ausbildungsplatz? Konnte die Landesregierung bei der Mobilität junger Menschen Unterschiede zwischen der Stadt- und der Landbevölkerung feststellen? Zu Frage 76: Jugendliche setzen sich in der Regel nach Abschluss der Schule mit der Frage auseinander, inwieweit das nachgefragte Ausbildungsangebot innerhalb der Heimatgemeinde zur Verfügung steht oder hierzu das Aufsuchen eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes in einer anderen Gemeinde erforderlich wird. Die Anzahl und Vielfalt der Ausbildungs- und Arbeitsplätze sind in den größeren Städten als Arbeitsmarktzentren regelmäßig größer als in kleineren ländlichen Gemeinden. Für den Fall der Annahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes stehen die jungen Menschen somit vor der Entscheidung zwischen dem Umzug in die Gemeinde, in der der Ausbildungs- oder Arbeitsplatz angeboten wird, oder dem täglichen Pendeln aus der Wohngemeinde zur Gemeinde des Ausbildungsoder Arbeitsplatzes. Setzt man das Berliner Umland einschließlich der Landeshauptstadt Potsdam sowie die drei weiteren Oberzentren des Landes als räumliche Bezugskulisse für die erfragte „Stadtbevö lkerung “ und kontrastiert diese mit der „Landbevölkerung“ in den anderen Teilen des Landes Brandenburg , so weist die amtliche Statistik für die Altersgruppe 18 bis unter 30 Jahren im Jahr 2013 eine um lediglich 8 % höhere Fortzugshäufigkeit (Fortzugsrate über Gemeindegrenzen) der Landbevölkerung als die der Stadtbevölkerung aus. Hinsichtlich der Ausbildungspendler stellt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fest, dass im Jahr 2010 aus den an Berlin angrenzenden Kreisen Brandenburgs die Auspendelhäufigkeit über Kreisgrenzen um acht Prozentpunkte höher ausfällt als in den anderen Landkreisen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Brandenburger Jugendliche in den an Berlin angrenzenden Landkreisen verstärkt Ausbildungsplätze in der Bundeshauptstadt Berlin annehmen. Im Zeitraum 1999 bis 2010 hat zudem bei brandenburgischen Auszubildenden die regionale Mobilität über Kreisgrenzen abgenommen. Dies trifft für mobile Auszubildende in den peripheren Landkreisen Brandenburgs in noch stärkerem Maße zu als bei den Berliner Umlandkreisen und wird mit einer im Zeitverlauf verbesserten regionalen Versorgungslage mit Ausbildungsplätzen erklärt. Frage 77: In welchem Umfang nehmen Jugendliche an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teil? Zu Frage 77: Die Anzahl Jugendlicher, die an beruflicher Weiterbildung teilnehmen, wird statistisch nicht erfasst. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese geringfügig ist, da berufliche Weiterbildung Qualifikationen aufbauend auf einer bereits erfolgten (Erst-)Ausbildung bzw. auf dem tertiären Bildungsbereich vermittelt . In der Regel befinden sich Jugendliche dieser Altersphase in einer beruflichen Erstausbildung oder besuchen noch die Schule. Sie kommen somit noch nicht für eine berufliche Weiterbildung infrage. Frage 78: Welche Landesarbeitsmarktprogramme zielten seit 2004 mit welchem Erfolg auf die Ausbildung und die Integration junger Menschen in den ersten Arbeitsmarkt ab? Zu Frage 78: Der Bund und die ostdeutschen Länder förderten im Rahmen der Ausbildungsplatzprogramme Ost (APRO ) seit Mitte der 1990er-Jahre bis zum Jahr 2010 die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze aus Mitteln des Bundes und der Länder. Mit diesen Programmen sollte die Lücke zwischen der Nachfrage nach Ausbildungsstellen und dem Angebot an Ausbildungsplätzen geschlossen werden. Darüber hinaus wurden im Land Brandenburg im Rahmen von Landesergänzungsprogrammen zusätzliche Programmplätze aufgelegt, um jedem ausbildungsfähigen und ausbildungswilligen Jugendlichen ein Ausbildungsangebot unterbreiten zu können. Über diesen quantitativen Effekt hinaus wurden in den letzten Jahren die im APRO geförderten Ausbildungsangebote überwiegend betriebsnah ausgerichtet, um die Beschäftigungswirksamkeit des Programms zu erhöhen. Indem sich im Land Brandenburg die Auswahl der geförderten Berufe am aktuellen und zukünftigen Fachkräftebedarf in den jeweiligen Regionen ausrichtete , wurden auch die Beschäftigungschancen der jungen Menschen erhöht. Gefördert wurden drei Umsetzungsmodelle: 1) die duale Ausbildung in betrieblichen Überkapazitäten (betriebsnahe Ausbildungsplätze), 2) die (vollzeitschulische) Berufsausbildung im Kooperativen Modell nach BBiG/HwO und 3) die duale Ausbildung in Projekten, die sich neben der weiteren Erschließung betrieblicher Ausbil- dungskapazitäten auf die Weiterentwicklung des betriebsnahen Fördermodells ausrichteten. Die Förderung des APROs im Land Brandenburg hat in den vergangenen Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Ausbildungsplatzdefizite geleistet. Gemessen an der „Ausbildungslücke" und dem Umfang der zusätzlich geförderten Ausbildungsplätze hatte das Programm eine beachtliche Wirkung. Anhand der Daten zu den registrierten Ein- und Austritten ist festzustellen, dass die APROMaßnahmen in erheblichem Umfang Jugendlichen mit schlechteren Schulabschlüssen und beträchtlichen Übergangsschwierigkeiten an der „ersten Schwelle" eine Ausbildungsperspektive eröffnet haben. Das Spektrum der aus dem APRO geförderten Berufe trug in beachtlichem Maße zur Deckung des Nachwuchs-Fachkräftebedarfs in den brandenburgischen Branchenkompetenzfeldern bei. Die Evaluationsergebnisse des BIBB zur Arbeitsmarktintegration der APRO-Teilnehmenden verdeutlichen jedoch, dass die geförderten Ausbildungsmodelle – trotz der Orientierung auf betriebsnahe Ausbildung – kein vollwertiger Ersatz für eine reguläre Ausbildung waren: Tabelle 24: Förderung von Jugendlichen im Rahmen des Ausbildungsplatzprogramms Ost im Land Brandenburg 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Förderfälle 5.031 4.769 4.514 3.509 3.026 1.947 381 davon betriebsnah 2.721 2.580 2.566 2.243 2.205 1.517 231 davon Kooperatives Modell 2.310 2.189 1.948 1.266 821 430 150 Quelle: Abfrage des MASGF Die letzten APRO-Maßnahmen werden im Jahr 2015 beendet. Bereits ab dem Jahr 2011 erfolgte keine Neuauflage der Förderung mehr. Das ESF-Förderprogramm „Einstiegszeit“ ist seit dem Jahr 2002 ein wesentliches Übergangsangebot des Landes für arbeitslose junge Menschen beim Einstieg in den Beruf bzw. zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Maßnahmen richteten sich an arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte junge Erwachsene mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium, die in der Regel nicht älter als 30 Jahre waren. Das Programm umfasste die intensive Beratung der jungen Arbeitsuchenden und förderte ihre Integration in den ersten Arbeitsmarkt durch passgenaue Qualifizierungen. Dabei setzte das Programm auf beiden Seiten des Arbeitsmarktes an, also sowohl bei den Jugendlichen als auch bei den Unternehmen, die Unterstützung erhielten, um ihren Bedarf an geeigneten Fachbzw . Nachwuchskräften decken zu können. Bis zum 28.02.2015 sind insgesamt 6.135 junge Erwachsene qualifiziert und auf ausbildungsadäquate Arbeitsplätze vermittelt worden. 45,7 Prozent davon sind junge Frauen. Für 213 junge Frauen wurden Karriereplanungen entwickelt und ca. 3.600 Unternehmen wurden bei der Personal- und Organisationsentwicklung unterstützt., Das Programm wird wie bereits in der Antwort zu Frage 74 ausgeführt in der laufenden EU-Förderperiode fortgesetzt. Frage 79: Wie beurteilt die Landesregierung die Berufschancen der hier aufwachsenden ausländischen Jugendlichen und der Jugendlichen mit Migrationshintergrund und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Aufnahme einer Berufsausbildung zu unterstützen? Zu Frage 79: Ausländische Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die im Land Brandenburg aufwachsen und hier die Schule besuchen, haben die gleichen Zugangschancen zu Berufsorientierungsmaßnahmen und in eine Berufsausbildung wie deutsche Jugendliche. Die tatsächliche Einmündung in eine Berufsausbildung wird maßgeblich beeinflusst vom regionalen Ausbildungsstellenmarkt, von dem erreichten Schulabschluss, dem konkreten Berufswunsch und der Einstellungsbereitschaft der Unternehmen gegenüber ausländischen Jugendlichen bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Die Berufschancen für ausländische Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund haben sich in den letzten Jahren verbessert, weil aufgrund der demografischen Entwicklung zunehmend freie Ausbildungsplätze verfügbar sind. Schwieriger ist die Situation für Quereinsteiger, die erst als Jugendliche ins Land kommen. Aber auch hier sind die Eltern, Schulen, die Agenturen für Arbeit, Kammern usw. bemüht , die Potenziale aller Jugendlichen zu entwickeln und sie bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten . Frage 80: Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung zur gezielten und umfassenden Unterrichtung der Jugendlichen über das Jugendarbeitsschutzgesetz? Zu Frage 80: Jugendliche können sich über das Jugendarbeitsschutzgesetz z.B. auf den Internetseiten des für Arbeit , Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zuständigen Ressorts der Landesregierung informieren. Hier sind auch die einschlägigen Rechtsgrundlagen eingestellt. Als Ansprechpartner für spezifische Auskünfte zum Schutz der Jugendlichen vor Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit fungiert das Landesamt für Arbeitsschutz. Ihm obliegt auch der Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Land Brandenburg. Im Rahmen der Überwachung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten führen die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten Betriebsbesichtigungen durch und beraten dabei die Arbeitgeber und die beschäftigten Jugendlichen unmittelbar vor Ort über die Jugendarbeitsschutzvorschriften . Gesundheit Frage 81: Hat sich seit 2004 die Häufigkeit bestimmter Krankheiten bei Kindern Jugendlichen signifikant verändert ? Wenn ja, bei welchen Krankheiten? Zu Frage 81: Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter führt im Zusammenhang mit der Schuleingangs- und Schulausgangsuntersuchung (Jahrgangsstufe 10) ein standardisiertes Untersuchungsprogramm durch, das sowohl die körperliche als auch die psychosoziale Entwicklung der Kinder bzw. Jugendlichen umfasst. Der Anteil von Einschülerinnen und Einschülern mit dem medizinischen Befund einer Bewegungsstörung hat sich seit dem Jahr 2006 erhöht und betrifft im Jahr 2013 rund 6 % aller Einschülerinnen und Einschüler. Bei fast jedem fünften einzuschulenden Kind im Jahr 2013 wurde eine Sprach- und Sprechstörung von den Ärztinnen und Ärzten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes festgestellt, bei Jungen häufiger als bei Mädchen (2013: 23,1 % vs. 17,4 %). Zu den häufigsten psychischen Störungen im Vorschulalter zählen emotionale und soziale Störungen. Bei brandenburgischen Einschülerinnen und Einschülern ist in den letzten zehn Jahren insgesamt eine starke Steigerung der Befundraten auf mehr als das Doppelte – von 3,5 % auf 8,2 % – zu beobachten. Bei den untersuchten Schülerinnen und Schülern der zehnten Klassen ist ein starker Anstieg der Adipositas -Häufigkeit festzustellen: von 6,5 % im Jahr 2004 auf 9,2 % im Jahr 2014. Ferner ist eine Zunahme von Asthma bronchiale zu verzeichnen, nämlich von 3,4 % im Jahr 2004 auf 5,4 % im Jahr 2014. Frage 82: Bei welchen Krankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zur sozialen Lage junger Menschen? Zu Frage 82: Ungleiche Lebensbedingungen und Teilhabechancen wirken sich häufig negativ auf den gesundheitlichen Status der Kinder und Jugendlichen aus. Das heißt, Kinder aus sozial benachteiligten Familien sind von Gesundheitsstörungen und Entwicklungsverzögerungen häufiger betroffen. Diese Ergebnisse erhalten ihr Gewicht dadurch, „dass Gesundheitsbeeinträchtigungen und -risiken, die bereits in frühen Jahren auftreten, oftmals langfristige Auswirkungen haben und noch im mittleren und höheren Lebensalter die Gesundheitschancen beeinflussen können“ (Lampert, T., Kuntz, B., KiGGS Study Group: Gesund aufwachsen – Welche Bedeutung kommt dem sozialen Status zu? Hrsg. vom Robert Koch-Institut, Reihe GBE kompakt 6(1); Berlin 2015). Die Gesundheitsberichterstattung des Landes Brandenburg weist regelmäßig auf den Zusammenhang von sozialer Lage der Herkunftsfamilien und Gesundheit der Einschulungskinder hin (im Internet unter www.gesundheitsplattform.brandenburg.de). Daten zum Sozialstatus der Familien von Einschulungskindern werden im Verlauf der kinderärztlichen Untersuchungen im Rahmen der Sozialanamnese erhoben und anonymisiert für Auswertungen der Gesundheitsberichterstattung verwendet. Vor der Einschulung weisen Kinder aus sozial benachteiligten Familien (niedrige Schulbildung der Eltern, nicht erwerbstätig ) deutlich häufiger Beeinträchtigungen in Form von Sprach- und Sprechstörungen auf. Dasselbe gilt für soziale und emotionale Störungen sowie Bewegungsstörungen. Frage 83: Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder und Jugendliche Präventionsleistungen der Krankenkassen nach Art. 20 SGB V in Anspruch nehmen? Falls ja, wie hoch ist diese Zahl und wie hat sie sich entwickelt? Zu Frage 83: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 84: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich des Einstiegsalters, der Persönlichkeitsstruktur , der sozialen und kulturellen Herkunft der Konsumenten, die Art und Menge der konsumierten Drogen ? Gibt es bei Umfang und Art der konsumierten Drogen Unterschiede zum Bundesdurchschnitt? Zu Frage 84: Die Fragen 84 und 86 werden wegen inhaltlicher Überschneidungen gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Landessuchtkonferenz wurden erstmals in den Jahren 2004/2005 Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen im Land Brandenburg zum Substanzkonsum befragt. Die Studie „Brandenburger Jugendliche und Substanzkonsum“ (BJS) wurde in den Jahren 2008/2009 und 2012/2013 wiederholt . Für die gesundheitlich besonders wichtigen Stoffe, Alkohol und Tabak, kann eine Reduzierung konstatiert werden. Während vor zehn Jahren noch 33 % der Schülerinnen und Schüler täglich rauchten , waren es nach der jüngsten Befragung nur noch 16 % (kein Geschlechtsunterschied). Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die mehrmals in der Woche Alkohol trinken, hat sich von 10 % auf 4 % reduziert (Jungen 6 %, Mädchen 2 %; Sonderauswertung des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg – LUGV 2015). Der Konsum von Cannabisprodukten (mehrmals wöchentlich ) ist im genannten Zeitraum von 3 % auf 2 % gesunken.. Das Einstiegsalter für das Rauchen (Fragestellung: „Wie lange rauchst du schon?“) ist bei Mädchen und Jungen von 13,1 Jahren auf 13,8 Jahre gestiegen. Die Jungen erlebten vor zehn Jahren den ersten Alkoholrausch mit durchschnittlich 13,8 Jahren, die Mädchen mit 13,9 Jahren. In der jüngsten Befragung lag das Durchschnittsalter für beide Geschlechter bei 14,2 Jahren. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von zehn bis 20 Jahren, die aufgrund einer Alkoholintoxikation stationär behandelt wurden, sank von 407 im Jahr 2009 auf 270 im Jahr 2013. Die Studie BJS ist nicht für tiefer gehende Ursachenanalysen konzipiert. Zur Frage nach der sozialen und kulturellen Herkunft der Konsumenten gibt allerdings eine Auswertung nach Schultypen Anhaltspunkte . Hinsichtlich des Alkoholkonsums unterscheiden sich die Jugendlichen in den verschiedenen Schultypen zu allen Befragungszeitpunkten nicht sehr stark. Männliche Jugendliche trinken durchweg mehr Alkohol als weibliche. Anders ist es beim Tabakkonsum. Für alle Jugendlichen kann zwar eine Reduzierung festgestellt werden. Jugendliche, die ein Gymnasium besuchen, rauchen aber zu allen Zeitpunkten vergleichsweise seltener. Der Geschlechtsunterschied ist geringfügig. Eine statistische Analyse des Zusammenhangs von Substanzkonsum und Lebenszufriedenheit bestätigte die Erwartung, dass Mädchen, die mit ihrem Leben unzufrieden sind, eher zum Alkohol- und Tabakkonsum neigen. Die skizzierte Entwicklung im Land Brandenburg entspricht dem bundesweiten Trend. Weitere Auswertungen zur Entwicklung des Substanzkonsums finden sich in der Gesundheitsberichterstattung der Landesregierung (Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz – MUGV: Suchtproblematik im Land Brandenburg. Potsdam 2014. Sowie: LUGV: Suchtmonitoring 2014, www.gesundheitsplattform.brandenburg.de). Zur Verhinderung bzw. Verzögerung des Einstiegs in das Rauchen werden im Land Brandenburg Maßnahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention durchgeführt. Brandenburgische Schulen sind rauchfreie Schulen geworden. Alkohol und Tabak sind schwerer zugänglich geworden. Der Nichtraucherschutz bringt auch Jugendlichen und jungen Menschen Vorteile. Unter den verhaltenspräventiven Maßnahmen ist der bundesweite Wettbewerb „Be Smart Don´t Start“ zu erwähnen, der seit 15 Jahren durchgeführt wird. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 8 beschäftigen sich im Rahmen eines Wettbewerbs mit dem Thema „Rauchen“ und nehmen sich gemeinsam vor, nicht mit dem Rauchen anzufangen. Im jüngsten Schuljahr 2014/2015 haben sich 331 Schulklassen aus dem Land Brandenburg zur Teilnahme angemeldet: Tabelle 25: Teilnahme von Schulklassen am Wettbewerb "Be Smart Don't Start" im Land Brandenburg 2000/ 01 2001/ 02 2002/ 03 2003/ 04 2004/ 05 2005/ 06 2006/ 07 2007/ 08 2008/ 09 2009/ 10 2010/ 11 2011/ 12 2012/ 13 2013/ 14 2014/ 15 Anmeldungen 82 91 99 148 187 165 185 277 182 235 254 306 349 378 331 Abbrüche 13 26 43 57 69 64 61 131 62 73 67 94 124 145 Abschluss erreicht 69 65 56 91 118 101 124 146 120 162 187 212 225 233 Quelle: Erhebungen des MBJS Frage 85: Welche präventiven Maßnahmen sind erforderlich und werden ergriffen, um die Jugendlichen und jungen Heranwachsenden vor illegalen Drogen zu schützen? Zu Frage 85: Die Prävention des Konsums illegaler Drogen ist integraler Bestandteil der Suchtprävention der Landesregierung . Der Arbeitskreis „Suchtprävention“ in der Landessuchtkonferenz erarbeitete Gesundheitsziele zur Problematik illegaler Drogen und betonte dabei die Verbesserung der Frühinterventionen bei jugendlichen Drogenkonsumenten. Die Landesregierung unterstützt präventive Maßnahmen zur Vermeidung des Substanzkonsums mit der Finanzierung von fünf überregionalen Suchtpräventionsfachstellen sowie einer Stelle auf Landesebene. Darüber hinaus engagieren sich Kommunen und Schulen in der Suchtprävention. Die Erfahrung der vergangenen 20 Jahre zeigt, dass der Konsum von illegalen Drogen keinen großen gesundheitlichen oder sozialen Umfang erreichen konnte. Dies kann als Erfolg der Präventionsstrategien gewertet werden, die weiterhin langfristig, kontinuierlich und nachhaltig verfolgt werden müssen. Frage 86: Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Menschen rauchen regelmäßig? Wie hoch ist das durchschnittliche Einstiegsalter? Was wird von der Landesregierung gegen das Rauchen unternommen? Zu Frage 86: Auf die Antwort zu Frage 84 wird verwiesen. Frage 87: Welche Rolle spielt der Alkohol als Gefährdungsmoment im Alltag der Jugendlichen und jungen Menschen und welche Maßnahmen hält die Landesregierung für notwendig, um den Alkoholkonsum von Jugendlichen und jungen Menschen zu senken? Was hat die Landesregierung bereits unternommen? Zu Frage 87: Je früher Kinder und Jugendliche beginnen, Alkohol zu trinken, desto größer ist die Gefahr, dass sie sich an Alkohol gewöhnen, ihn missbrauchen und abhängig werden. Die Landesregierung hält es für notwendig, weiterhin sowohl verhaltens- als auch verhältnispräventive Maßnahmen dauerhaft zur Reduzierung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen zu unterstützen. Wie bereits in der Antwort auf Frage 85 genannt, finanziert das Land fünf überregionale Suchtpräventionsfachstellen sowie eine landesweite Zentralstelle für Suchtprävention, die eine Reihe bewährter Präventionsmaßnahmen durchführen. Folgende Programme der Verhaltensprävention werden u.a. angeboten: • Papilio – Sucht- und Gewaltprävention im Kindergarten, • Lieber schlau als blau – Alkoholpräventionsprogramm für Schüler, • FreD – Frühinterventionsprogramm bei erstauffälligem Drogen- bzw. Alkoholgebrauch, • Schulung von Multiplikatoren für die Anwendung des Aktionskoffers Alkohol mit Jugendlichen. Darüber hinaus wird von der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (BLS) aktive Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Suchtprävention“ geleistet – Pressearbeit, Aufklärung, Veröffentlichung von Informationsmaterialien für Fachkräfte und Jugendliche. Die Einhaltung und Kontrolle der Regelungen des Jugendschutzgesetzes sind zugleich im verhältnispräventiven Bereich wirksame Maßnahmen zur Verminderung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen. Der Alkohol spielt heute im Alltag der Jugendlichen eine geringere Rolle als noch vor zehn Jahren. Die erfreuliche Verringerung des Alkoholkonsums bei Jugendlichen und jungen Menschen hat absehbar Folgen für den weiteren Lebensverlauf. Der Anteil von Menschen, die wegen Alkohol krank und abhängig werden, wird voraussichtlich kleiner werden. Damit der Erfolg dauerhaft wird, ist die weitere Unterstützung sowohl von verhaltens- als auch von verhältnispräventiven Maßnahmen durch die Landesregierung notwendig. Frage 88: Wie hoch ist die Unfallrate bei Jugendlichen und jungen Menschen, die auf den Konsum von Drogen zurückzuführen ist? Zu Frage 88: Eine Analyse der Injury Database (IDB) des LUGV ergibt folgende durchschnittliche Raten je 1.000 Einwohner für alkoholbedingte Unfälle im Zeitraum 2009 bis 2013: Tabelle 26: Rate alkoholbedingter Unfälle 2009 - 2013 je 1.000 Einwohner Altersgruppe männlich weiblich gesamt 15-19 3,8 2,0 2,9 20-24 5,4 1,5 3,5 25-29 4,6 1,4 3,1 Gesamt 4,7 1,6 3,2 Quelle: Auswertung des LUGV Die alkoholbedingte Unfallrate je 1.000 Einwohner ist bei Männern in allen Altersgruppen deutlich höher als bei Frauen und erreicht ihren Höchstwert bei Männern in der Altersgruppe von 20 bis 24 Jahren, bei Frauen dagegen bereits in der Altersgruppe von 15 bis 19 Jahren. Aussagen zu anderen Drogen können auf der Basis der IIDB nicht gemacht werden. In der IDB werden sowohl bei den ambulant als auch bei den stationär behandelten Patientinnen und Patienten nach einem europaweiten Standard der Unfallhergang und die beteiligten Produkte dokumentiert und wird die Verletzung medizinisch klassifiziert. Sie basiert auf den Daten des kooperierenden Carl-Thiem-Klinikums Cottbus (CTK), einer der größten Kliniken des Landes Brandenburg mit einer Kapazität von 1.300 Betten und einem Einzugsgebiet von ca. 200.000 Einwohnern im südlichen Landesteil . Ambulante Fälle werden jeweils am Mittwoch über den kompletten Zeitraum von 24 Stunden erfasst, die Werte werden anschließend mit dem Faktor 7 für die anderen Wochentage multipliziert. Dadurch können bei selten auftretenden Verletzungen Schwankungen entstehen. Für die vorliegende Analyse wurden daher die Daten der IDB wegen der kleinen jährlichen Fallzahlen alkoholbedingter Un- fälle für einen Zeitraum von fünf Jahren zusammengefasst, um diese Schwankungen auszugleichen. Die Daten der IDB Cottbus sind statistisch repräsentativ für das gesamte Land Brandenburg. Frage 89: Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Menschen haben seit 2004 in Brandenburg einen Selbstmordversuch unternommen? Frage 90: Wie viele Kinder, Jugendliche und junge Menschen haben seit 2004 in Brandenburg Selbstmord begangen ? Zu den Fragen 89 und 90: Entsprechende statistische Angaben können nicht aus polizeilichen Informationssystemen erhoben werden. Aus der Gesundheitsberichterstattung können die in der folgenden Tabelle zusammengestellten Zahlen entnommen werden: Tabelle 27: Todesfälle aufgrund von vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizid) Jahr Gestorbene davon im Alter von … bis unter … Jahren unter 15 15 bis 20 20 bis 25 25 bis 30 2004 413 2 8 19 10 2005 336 8 9 11 2006 335 6 10 11 2007 325 4 19 10 2008 284 5 15 15 2009 266 1 3 11 8 2010 303 2 14 19 2011 279 2 10 11 2012 295 2 6 13 2013 318 1 3 11 9 Quelle: Gesundheitsberichterstattung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 91: Welche Beratungsangebote und Anlaufstellen für suizidgefährdete Kinder, Jugendliche und junge Menschen gibt es in Brandenburg? Zu Frage 91: Bei einem Verdacht auf Suizidgefahr stehen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Sorgeberechtigten die Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie die niedergelassenen Kinderund Jugendlichenpsychiaterinnen und -psychiater zur Verfügung. Die Klinikstandorte für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie befinden sich in Potsdam, Brandenburg an der Havel, Neuruppin , Eberswalde, Lübben und Frankfurt (Oder). Für Notfälle stehen außerdem die zu den Kliniken gehörenden Psychiatrischen Institutsambulanzen zur Verfügung. Junge Erwachsene erhalten sofortige Hilfe und medizinische Behandlung in den psychiatrischen Kliniken für Erwachsene, die sich gut verteilt im Land Brandenburg an 18 Standorten befinden. Wie bei den Kindern und Jugendlichen können in akuten Situationen die Psychiatrischen Institutsambulanzen während der Öffnungszeiten als Anlaufstelle genutzt werden (Adressen unter www.psychiatrie-land-brandenburg.de). Weiterhin bieten die Sozialpsychiatrischen Dienste Menschen in psychischen Krisen und bei psychiatrischer Erkrankung Beratung und vermitteln in weitere Hilfen. Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind bei den Gesundheitsämtern angesiedelt. Einige Landkreise halten einen speziellen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst vor. Ein weiteres niedrigschwelliges Angebot sind im Land Brandenburg die Kontakt - und Beratungsstellen für psychisch Kranke in allen Landkreisen an insgesamt 38 Standorten. Eine gute Übersicht über die vielfältigen Beratungsangebote bietet der Beratungsführer der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJSEB). Der Beratungsführer listet mit einem guten Suchsystem nach Postleitzahl und Beratungsangebot über 14.000 Beratungsangebote bundesweit auf. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene suchen zunehmend Hilfe über das Internet. Hier gibt es z.B. eine Online-Beratungsstelle für junge Menschen unter 25 Jahren in Krisen, insbesondere bei Suizidgedanken: www.u25-deutschland.de. Die Beratung erfolgt hauptsächlich durch PeerBeraterinnen und -Berater, die von Hauptamtlichen ausgebildet und unterstützt werden. In dem Portal www.das-beratungsnetz.de sind bundesweit Einrichtungen aufgelistet, an die man sich bei Selbstmordgedanken im Chat oder per E-Mail wenden kann. Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können sich Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in psychischen Krisensituationen direkt, ggf. anonym, Minderjährige auch ohne Wissen ihrer Eltern an die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie an die in allen Landkreisen und Städten bestehenden Kinder- und Jugendnotdienste bzw. Inobhutnahmeeinrichtungen (nach § 42 SGB VIII) und Erziehungs- und Familienberatungsstellen (nach § 28 SGB VIII) wenden. Die Kinder- und Jugendnotdienste bzw. Inobhutnahmeeinrichtungen sind Kindern und Jugendlichen jederzeit, Tag und Nacht, zugänglich. Ihre Notrufnummern und Adressen sind an verschiedenen Stellen, z.B. in den Notfallrubriken der regionalen Presse, auf den Internetseiten der Jugendämter etc., veröffentlicht . Weiterhin stehen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen im Land Brandenburg telefonische, EMail - und Online-Beratungsangebote zur Verfügung. Unter der bundesweit einheitlichen kostenfreien Rufnummer 0800-111 03 33 („Nummer gegen Kummer“ e.V.) ist von montags bis samstags in der Zeit von 14 bis 20 Uhr das Kinder- und Jugendtelefon geschaltet. Hier ist darauf hinzuweisen, dass an Samstagen zwischen 14 und 20 Uhr unter dieser Rufnummer das Projekt „Jugendliche beraten Jugendliche “ erreichbar ist. Das für Bildung, Jugend und Sport zuständige Ressort der Landesregierung S fördert das Kinder- und Jugendtelefon, das Projekt „Jugendliche beraten Jugendliche“ sowie die E-MailBeratung beim Diakonischen Werk Potsdam e.V. im Jahr 2015 im Umfang von 58.000 Euro. Darüber hinaus bietet die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) e.V. für Kinder und Jugendliche professionelle Online-Beratung über das Internet an (Einzelberatung per E-Mail oder als Chat, Gruppenchat oder Themenchat, Forum). Die Online-Beratung wird gemeinsam von allen Bundesländern anteilig finanziell gefördert. Frage 92: Wie viele Jugendliche und junge Menschen leiden an Bulimie oder Magersucht? Wie viele leiden an Übergewicht? Was wird von der Landesregierung dagegen unternommen? Zu Frage 92: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anzahl von Jugendlichen und jungen Menschen im Land Brandenburg, die an Bulimie oder Magersucht leiden, vor. Bei den jugendärztlichen Untersuchungen in den 10. Klassen im Land Brandenburg wurde lediglich der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Untergewicht festgestellt. Dieser lag in den vergangenen zehn Jahren mit geringen Schwankungen kontinuierlich bei 1,8 % der Jugendlichen. Mädchen waren in fast allen Jahren etwas weniger häufig stark untergewichtig als Jungen. Bei starkem Untergewicht wird der Verdacht auf eine Anorexie abgeklärt, jedoch wird dieser Befund nicht landesweit erfasst. Der Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS) des Robert Koch-Instituts zeigte, dass bei etwa einem Fünftel aller 11- bis 17-Jährigen in Deutschland ein Verdacht auf eine Essstörung vorliegt. Einzelne Formen der Essstörung wurden im Rahmen von KiGGS nicht erfasst. Die medizinische Versorgung der an Bulimie und Magersucht Erkrankten ist durch spezielle Angebote in psychiatrischen, psychosomatischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken gesichert. Bei den 15- bis 20-Jährigen mit Wohnsitz im Land Brandenburg wurden 17 Krankenhausfälle im Jahr 2011, acht im Jahr 2012 und 13 im Jahr 2013 gezählt; dabei handelte es sich ausschließlich um Mädchen. Bei den unter 15-Jährigen waren keine Fälle zu verzeichnen. Über die Anzahl der Jugendlichen mit Übergewicht gibt die nachstehende Tabelle Auskunft. Für die Gruppe der jungen Menschen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor: Tabelle 28: Übergewicht/Adipositas bei Schulabgängerinnen/Schulabgängern Schüler in der Jahrgangsstufe 10/Schulabgänger/-innen mit Übergewicht /Adipositas (Referenz Cole et al) Jungen untersucht mit Übergewicht, einschließlich Adipositas darunter Adipositas Jahr Anzahl Anzahl in % Anzahl in % 2010 5.790 1.731 29,90% 576 9,90% 2011 5.894 1.774 30,10% 607 10,30% 2012 6.337 2.059 32,50% 698 11,00% 2013 6.460 1.953 30,20% 635 9,80% 2014 6.477 1.907 29,40% 641 9,90% Mädchen untersucht mit Übergewicht, einschließlich Adipositas darunter Adipositas Jahr Anzahl Anzahl in % Anzahl in % 2010 5.084 1.355 26,70% 441 8,70% 2011 5.164 1.471 28,50% 467 9,00% 2012 5.416 1.557 28,70% 475 8,80% 2013 5.459 1.539 28,20% 498 9,10% 2014 5.608 1.550 27,60% 476 8,50% Quelle: Untersuchung Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen in den Jahren 2010 bis 2014 Zu beachten ist, dass bei den untersuchten Jugendlichen die Schülerinnen und Schüler aus Gymnasien unterrepräsentiert sind. Da es in dieser Gruppe einen deutlich geringeren Anteil an übergewichtigen oder adipösen Jugendlichen gibt, muss von einer leichten Überschätzung ausgegangen werden. Nach Recherchen des MASGF sind das in der Kategorie „Übergewicht/Adipositas“ etwa vier Prozentpunkte und in der Kategorie „darunter Adipositas“ ca. zwei Prozentpunkte (Mädchen und Jungen). Übergewicht ist in der Adoleszenzphase mit physiologischen Gewichtsschwankungen nur in seltenen Fällen ein Gesundheitsrisiko. Erst ein erhebliches Übergewicht (Adipositas) wird mit Erkrankungen oder Risiken in späteren Lebensphasen assoziiert. Die Landesregierung unterstützt im Rahmen des Gesundheitszieleprozesses im „Bündnis Gesund Aufwachsen“ entsprechende Präventionsmaßnahmen. Frage 93: Wie bewertet die Landesregierung die Kenntnisse junger Menschen zur Verhütung ungewollter Schwangerschaften und zur Vermeidung sexuell übertragbarer Krankheiten? Gibt es Handlungsbedarf angesichts eines sinkenden Problembewusstseins? Falls ja, welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung ? Zu Frage 93: In den letzten Jahren ist kein Anstieg von ungewollten Schwangerschaften junger Frauen zu verzeichnen . Eine zentrale und permanent wirksame Maßnahme zur Prävention von ungewollten Schwangerschaften ist die Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die in unterschiedlicher Trägerschaft über das ganze Land Brandenburg verteilt sind. Diese Beratungsstellen halten neben den Beratungen zu Schwangerschaftsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Familienplanungsberatung und Partnerschafts - und Sexualberatung ein inhaltlich breit gefächertes sexualpädagogisches Angebot vor. Diese Angebote werden sowohl von den unterschiedlichsten Schulformen als Ergänzung der im Lehrplan vorgegebenen Sexualerziehung als auch von Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen – das Thema „Verhütung“ nimmt bei der Durchführung der Veranstaltungen einen zentralen Stellenwert ein. Die sexualpädagogischen Angebote der Beratungsstellen erfreuen sich einer stabilen Nachfrage und entsprechend wird diesen weiterhin eine zentrale Bedeutung bei der erfolgreichen Prävention von ungewollten Schwangerschaften junger Menschen zukommen. Zusätzlich zum regulären sexualpädagogischen Angebot organisieren Beratungsstellen überregionale Großprojekte, wie z.B. die verschiedenen Projektangebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung , bzw. unterstützen diese; so werden z.B. die Projekte „Komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft“ oder „Aids, Liebe und Sexualität“ regelmäßig in unterschiedlichen Regionen des Landes Brandenburg angeboten; in allen Projekten spielen die Themen „Verhütung“ und „Familienplanung“ eine große Rolle, gleichzeitig kann durch den Parcours-Charakter dieser Maßnahmen jeweils eine große Zahl von Jugendlichen erreicht werden. Weitere Projekte sind „PIKS“, das Präventionskonzept „Sexuelle Gesundheit von jungen Menschen“, „Erwachsen werden! Aber wie?“, „Love Talks“ und "Ziggy zeigt Zähne". Um die Ausstattung dieser Beratungsstellen mit entsprechend gut qualifiziertem Personal halten zu können, passt die Landesregierung alle drei Jahre die Pauschalen zur Förderung der Personal- und Sachausgaben den Personaldurchschnittskosten des öffentlichen Dienstes an. Laut Datenerhebung der HIV-Infektionen des Robert-Koch-Instituts (RKI) gab es zwischen den Jahren 2000 und 2005 in Deutschland einen deutlichen Anstieg der HIV-Infektionen mit einer Plateaubildung seit dem Jahr 2006. Dieser Anstieg war auch im Land Brandenburg erkennbar, wobei sich die Zahlen der HIV-Neuinfektionen von 18 im Jahr 2001 auf 67 im Jahr 2010 erhöhten. Auf diesem Niveau sind die Infektionszahlen auch weiterhin: 65 HIV-Neuinfektionen wurden im Jahr 2013 im Land Brandenburg registriert. Von einem erneuten Anstieg der HIV-Infektionen wird seitens der Landesregierung nicht ausgegangen. Das Problembewusstsein zum Schutz vor HIV und Aids ist laut der aktuellen Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Aids im öffentlichen Bewusstsein der Bundesrepublik Deutschland “ nach wie vor sehr hoch. Die Zahl der Syphilis-Diagnosen steigt seit dem Jahr 2011 an. Das Risiko, sich mit HIV zu infizieren, ist bei Vorhandensein einer sexuell übertragbaren Infektion (STI) bedeutend höher. Mit verstärkter Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit auf Landes- und Bundesebene wird versucht, diesem Trend entgegenzuwirken . Die steigenden Zahlen sind aber auch ein Indiz dafür, dass sich die Menschen vermehrt testen lassen, was wiederum auf die Wirksamkeit jahrelanger Präventionsbotschaften zurückzuführen ist. Der offene und diskriminierungsfreie Umgang mit Infizierten und an Aids erkrankten Menschen ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Aids-Prävention. Eine große Rolle spielen dabei sowohl kontinuierliche Schulpräventionsarbeit als auch die Präventionsarbeit in Jugendfreizeiteinrichtungen und in der Öffentlichkeit. Die seit dem Jahr 2001 agierende Initiative „Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ (ein freiwilliger Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern rechtsfähiger Vereine und Institutionen sowie von landesweit aktiven Initiativen und Selbsthilfegruppen, die im Land Brandenburg Prävention, Beratung, Hilfe und Selbsthilfe im HIV-/Aids- und STI-Bereich anbieten) richtet ihre Ziele und Maßnahmen an den Zielgruppen und Bedarfen aus. Die Aufgaben für die Zielgruppe der Jugendlichen umfassen insbesondere 1) die Jugendlichen zu befähigen und zu motivieren, die Diskussion zu Themen wie Liebe, Sexua- lität, sexuelle Identität, Verhütungsmittel, Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen zu führen ; 2) die Stärkung des Selbstbewusstseins, um sich und andere eigenverantwortlich zu schützen. Jugendlichen, Schülerinnen/Schülern und Auszubildenden wird über Projekte – z.B. „Komm auf Tour“ – der verantwortungsbewusste Umgang mit der Gesundheit vermittelt; 3) den Wissenszuwachs und die Einstellungsänderungen in Bezug auf Ansteckungswege der sexuell übertragbaren Infektionen und Kondombenutzung zu fördern; 4) eine solidarische Haltung gegenüber HIV-infizierten Menschen zu entwickeln und zu stärken; 5) die Vernetzung der verschiedenen örtlichen Institutionen im Präventionsbereich durch gemein- same Planung, Organisation und Durchführung sicherzustellen. Umgesetzt werden diese Aufgaben u.a. in folgenden Projekten: • „Erwachsen werden, aber wie?“ – ein Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 • Aktueller Wissensstand zu HIV/Aids und anderen STI – ein Informationsangebot für Berufsschüle- rinnen und -schüler sowie Studentinnen und Studenten • Vor-Ort-Arbeit im Jugendfreizeitbereich: „JUPP!“ (JUgendPräventionsteamPotsdam!) • JugendFilmTage • Komm auf Tour • „Brandenburger Lümmeltüten-Aktion“ für alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Land Brandenburg • Informationskarten zu zehn STI • LesBiSchwuleT*our 2014 • Internetpräsenz mit Schutz- und Präventionsbotschaften • Love Sex Safe. Aus Sicht der Landesregierung sind die zielgruppenspezifische Prävention und Versorgung im Bereich HIV/Aids und STI über die von der Initiative „Brandenburg – Gemeinsam gegen Aids“ verabschiedeten Gesundheitsziele gewährleistet. Der Gesundheitszieleprozess wird von der Landesregierung unterstützt . Weiterer Handlungsbedarf wird nicht gesehen. Anlage 1 zu Frage 1: Bevölkerung im Land Brandenburg am 31.12.2013 nach Altersjahren, Verwaltungsbezirken und Geschlecht Alter in Jahren Land Brandenburg insgesamt Brandenburg a. d. Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme– Spreewald Elbe– Elster Havelland Märkisch– Oderland Oberhavel Oberspree- wald– Lausitz Oder– Spree Ostprignitz – Ruppin Potsdam– Mittelmark Prignitz Spree– Neiße Teltow– Fläming Uckermark Insgesamt Insgesamt 2 449 193 71 032 99 595 58 018 161 468 173 754 160 793 106 157 153 874 187 668 203 012 113 842 176 850 98 944 205 520 77 993 118 899 160 448 121 326 darunter unter 1 18 526 568 791 390 1 731 1 293 1 242 639 1 167 1 391 1 625 784 1 319 745 1 507 535 751 1 242 806 1 bis unter 2 19 330 594 793 426 1 772 1 427 1 282 714 1 220 1 499 1 650 822 1 340 733 1 617 531 772 1 320 818 2 bis unter 3 19 321 558 790 402 1 688 1 390 1 303 703 1 280 1 467 1 644 824 1 411 705 1 715 521 794 1 291 835 3 bis unter 4 20 266 531 804 425 1 801 1 524 1 369 717 1 348 1 593 1 816 822 1 394 779 1 786 546 825 1 362 824 4 bis unter 5 19 878 517 780 451 1 655 1 478 1 336 722 1 324 1 563 1 719 811 1 363 767 1 815 494 817 1 349 917 5 bis unter 6 20 629 577 737 448 1 656 1 499 1 373 820 1 357 1 600 1 776 814 1 424 779 1 938 545 911 1 435 940 6 bis unter 7 20 430 535 712 462 1 648 1 498 1 348 784 1 344 1 565 1 805 801 1 417 796 1 977 537 902 1 372 927 7 bis unter 8 19 583 483 693 435 1 548 1 505 1 290 736 1 292 1 513 1 773 764 1 339 756 1 940 524 839 1 285 868 8 bis unter 9 19 489 436 690 421 1 467 1 450 1 256 734 1 356 1 516 1 791 793 1 371 709 1 886 516 825 1 390 882 9 bis unter 10 20 109 463 721 419 1 463 1 454 1 317 867 1 435 1 513 1 824 804 1 284 722 2 028 578 846 1 408 963 10 bis unter 11 20 048 476 670 413 1 330 1 486 1 281 805 1 446 1 561 1 888 804 1 394 765 2 040 538 847 1 383 921 11 bis unter 12 19 776 462 640 374 1 344 1 487 1 244 753 1 417 1 552 1 901 779 1 377 774 1 977 536 841 1 390 928 12 bis unter 13 19 608 445 657 411 1 248 1 329 1 366 786 1 435 1 501 1 814 766 1 395 749 1 944 546 854 1 405 957 13 bis unter 14 20 738 480 656 444 1 240 1 442 1 396 855 1 616 1 518 1 899 898 1 443 810 2 047 623 1 000 1 399 972 14 bis unter 15 20 145 423 689 387 1 202 1 417 1 361 812 1 485 1 539 1 901 804 1 361 839 2 072 625 931 1 366 931 15 bis unter 16 19 647 478 620 402 1 143 1 417 1 296 787 1 515 1 436 1 736 855 1 352 764 2 016 567 888 1 394 981 16 bis unter 17 19 118 422 658 381 1 096 1 305 1 265 829 1 518 1 450 1 771 751 1 373 719 1 928 585 861 1 269 937 17 bis unter 18 17 952 400 616 395 1 027 1 225 1 217 703 1 345 1 354 1 671 760 1 307 660 1 787 527 825 1 264 869 18 bis unter 19 15 860 383 592 379 981 1 089 1 023 615 1 203 1 210 1 501 635 1 112 670 1 451 488 630 1 126 772 19 bis unter 20 14 320 390 700 398 1 060 933 945 510 1 050 1 062 1 252 513 996 543 1 261 431 576 1 037 663 20 bis unter 21 13 618 419 768 455 1 116 873 951 503 971 924 1 213 518 859 540 1 146 387 477 880 618 21 bis unter 22 14 767 430 955 522 1 352 986 971 561 933 956 1 171 623 927 546 1 093 494 577 980 690 22 bis unter 23 17 272 618 1 216 652 1 613 1 103 1 105 657 1 046 1 070 1 300 762 1 128 672 1 258 486 715 1 110 761 23 bis unter 24 25 410 854 1 723 831 2 586 1 679 1 554 968 1 448 1 752 1 877 1 111 1 608 978 1 777 743 1 099 1 655 1 167 24 bis unter 25 26 773 997 1 754 854 2 742 1 733 1 608 1 006 1 551 1 845 1 927 1 225 1 766 1 009 1 858 793 1 094 1 794 1 217 25 bis unter 26 27 500 1 038 1 816 854 2 669 1 831 1 633 1 092 1 544 1 887 2 022 1 234 1 831 1 061 1 889 869 1 078 1 869 1 283 26 bis unter 27 27 798 1 070 1 685 807 2 753 1 876 1 682 1 102 1 601 1 873 2 016 1 268 1 860 1 109 1 948 909 1 120 1 847 1 272 Zusammen 537 911 15 047 23 926 13 238 42 931 37 729 35 014 20 780 36 247 39 710 46 283 22 345 36 751 20 699 47 701 15 474 22 695 36 622 24 719 Alter in Jahren Land Brandenburg insgesamt Brandenburg a. d. Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme– Spreewald Elbe– Elster Havelland Märkisch– Oderland Oberhavel Oberspree- wald– Lausitz Oder– Spree Ostprignitz – Ruppin Potsdam– Mittelmark Prignitz Spree– Neiße Teltow– Fläming Uckermark Männlich Insgesamt 1 205 421 34 852 48 907 27 733 77 383 85 935 79 404 52 428 76 018 92 972 99 944 55 726 87 048 49 145 101 665 38 513 58 576 79 653 59 519 darunter unter 1 9 483 263 421 193 895 688 644 329 591 725 844 389 647 385 750 282 395 647 395 1 bis unter 2 9 834 309 402 211 886 705 658 374 631 787 810 409 671 378 831 278 362 683 449 2 bis unter 3 9 838 266 405 202 878 712 652 362 633 749 832 432 716 364 885 278 401 640 431 3 bis unter 4 10 474 256 404 214 947 811 696 362 705 844 935 397 718 423 940 306 404 690 422 4 bis unter 5 10 188 253 425 238 839 733 673 350 707 800 873 397 706 413 901 249 428 706 497 5 bis unter 6 10 533 297 371 231 862 785 708 389 705 803 917 402 724 402 1 000 245 477 716 499 6 bis unter 7 10 503 277 366 254 835 740 691 409 726 788 923 403 672 408 1 028 302 476 718 487 7 bis unter 8 10 134 221 360 217 810 763 711 359 657 823 917 377 671 409 1 000 265 437 676 461 8 bis unter 9 9 968 225 343 220 750 769 629 354 692 810 902 406 669 367 989 254 429 733 427 9 bis unter 10 10 402 216 360 220 779 787 669 469 766 768 941 419 641 370 1 030 298 453 749 467 10 bis unter 11 10 388 240 366 205 694 803 660 409 750 836 961 419 726 376 1 024 292 439 721 467 11 bis unter 12 10 178 225 336 200 703 753 605 380 730 801 1 003 397 702 420 1 001 298 441 718 465 12 bis unter 13 10 127 233 362 204 625 670 715 401 730 806 924 392 724 411 1 004 285 437 716 488 13 bis unter 14 10 568 253 340 214 647 749 678 425 820 761 952 472 769 419 1 027 343 497 716 486 14 bis unter 15 10 308 214 336 184 630 722 684 413 796 785 979 410 682 439 1 060 309 483 706 476 15 bis unter 16 10 093 261 319 192 542 751 640 401 797 735 925 437 691 389 1 026 289 479 712 507 16 bis unter 17 9 794 225 329 192 551 692 603 413 797 693 930 402 744 365 965 300 452 663 478 17 bis unter 18 9 393 224 355 189 549 656 612 365 720 704 894 416 695 341 928 265 413 654 413 18 bis unter 19 8 316 210 340 186 515 569 528 319 663 617 816 353 604 342 705 263 335 576 375 19 bis unter 20 7 573 222 362 168 542 483 486 289 564 573 693 279 519 274 682 226 297 557 357 20 bis unter 21 7 209 221 416 199 561 443 480 282 531 512 631 285 473 284 619 203 254 491 324 21 bis unter 22 7 875 239 471 242 667 502 525 319 543 520 630 344 517 304 595 270 312 508 367 22 bis unter 23 9 092 326 637 297 741 563 583 377 583 569 673 419 596 363 689 271 384 595 426 23 bis unter 24 13 454 444 916 386 1 208 891 789 556 817 961 993 586 871 534 944 425 639 866 628 24 bis unter 25 14 166 537 957 415 1 282 910 895 570 848 1 026 999 644 952 563 972 422 581 922 671 25 bis unter 26 14 623 542 996 427 1 292 988 887 593 822 984 1 052 666 1 013 552 1 043 509 588 971 698 26 bis unter 27 14 657 585 893 398 1 381 977 887 613 870 972 1 046 681 984 595 1 044 501 580 944 706 Zusammen 279 171 7 784 12 588 6 498 21 611 19 615 17 988 10 882 19 194 20 752 23 995 11 633 19 097 10 890 24 682 8 228 11 873 18 994 12 867 Alter in Jahren Land Brandenburg insgesamt Brandenburg a. d. Havel Cottbus Frankfurt (Oder) Potsdam Barnim Dahme– Spreewald Elbe– Elster Havelland Märkisch– Oderland Oberhavel Oberspree- wald– Lausitz Oder– Spree Ostprignitz – Ruppin Potsdam– Mittelmark Prignitz Spree– Neiße Teltow– Fläming Uckermark Weiblich Insgesamt 1 243 772 36 180 50 688 30 285 84 085 87 819 81 389 53 729 77 856 94 696 103 068 58 116 89 802 49 799 103 855 39 480 60 323 80 795 61 807 darunter unter 1 9 043 305 370 197 836 605 598 310 576 666 781 395 672 360 757 253 356 595 411 1 bis unter 2 9 496 285 391 215 886 722 624 340 589 712 840 413 669 355 786 253 410 637 369 2 bis unter 3 9 483 292 385 200 810 678 651 341 647 718 812 392 695 341 830 243 393 651 404 3 bis unter 4 9 792 275 400 211 854 713 673 355 643 749 881 425 676 356 846 240 421 672 402 4 bis unter 5 9 690 264 355 213 816 745 663 372 617 763 846 414 657 354 914 245 389 643 420 5 bis unter 6 10 096 280 366 217 794 714 665 431 652 797 859 412 700 377 938 300 434 719 441 6 bis unter 7 9 927 258 346 208 813 758 657 375 618 777 882 398 745 388 949 235 426 654 440 7 bis unter 8 9 449 262 333 218 738 742 579 377 635 690 856 387 668 347 940 259 402 609 407 8 bis unter 9 9 521 211 347 201 717 681 627 380 664 706 889 387 702 342 897 262 396 657 455 9 bis unter 10 9 707 247 361 199 684 667 648 398 669 745 883 385 643 352 998 280 393 659 496 10 bis unter 11 9 660 236 304 208 636 683 621 396 696 725 927 385 668 389 1 016 246 408 662 454 11 bis unter 12 9 598 237 304 174 641 734 639 373 687 751 898 382 675 354 976 238 400 672 463 12 bis unter 13 9 481 212 295 207 623 659 651 385 705 695 890 374 671 338 940 261 417 689 469 13 bis unter 14 10 170 227 316 230 593 693 718 430 796 757 947 426 674 391 1 020 280 503 683 486 14 bis unter 15 9 837 209 353 203 572 695 677 399 689 754 922 394 679 400 1 012 316 448 660 455 15 bis unter 16 9 554 217 301 210 601 666 656 386 718 701 811 418 661 375 990 278 409 682 474 16 bis unter 17 9 324 197 329 189 545 613 662 416 721 757 841 349 629 354 963 285 409 606 459 17 bis unter 18 8 559 176 261 206 478 569 605 338 625 650 777 344 612 319 859 262 412 610 456 18 bis unter 19 7 544 173 252 193 466 520 495 296 540 593 685 282 508 328 746 225 295 550 397 19 bis unter 20 6 747 168 338 230 518 450 459 221 486 489 559 234 477 269 579 205 279 480 306 20 bis unter 21 6 409 198 352 256 555 430 471 221 440 412 582 233 386 256 527 184 223 389 294 21 bis unter 22 6 892 191 484 280 685 484 446 242 390 436 541 279 410 242 498 224 265 472 323 22 bis unter 23 8 180 292 579 355 872 540 522 280 463 501 627 343 532 309 569 215 331 515 335 23 bis unter 24 11 956 410 807 445 1 378 788 765 412 631 791 884 525 737 444 833 318 460 789 539 24 bis unter 25 12 607 460 797 439 1 460 823 713 436 703 819 928 581 814 446 886 371 513 872 546 25 bis unter 26 12 877 496 820 427 1 377 843 746 499 722 903 970 568 818 509 846 360 490 898 585 26 bis unter 27 13 141 485 792 409 1 372 899 795 489 731 901 970 587 876 514 904 408 540 903 566 Zusammen 258 740 7 263 11 338 6 740 21 320 18 114 17 026 9 898 17 053 18 958 22 288 10 712 17 654 9 809 23 019 7 246 10 822 17 628 11 852 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Anlage 2 zu Frage 28 Verteilung der Personalstellen im Personalkostenförderprogramm, Stand 23.03.2015 lfd. Nr. Träger Einrichtung Ort Leistungsbereich Brandenburg a.d.H. 1 Ev. Kirchenkreis Jugendhaus „cafe contact" Dom offene Jugendarbeit 2 Ev. Kirchenkreis Jugendhaus „cafe contact" Dom offene Jugendarbeit 3 Ev. Kirchenkreis Jugendhaus „cafe contact" Dom offene Jugendarbeit 4 Caritasverband für Erzbistum Berlin e.V. Club am Trauerberg Ring offene Jugendarbeit 5 Caritasverband für Erzbistum Berlin e.V. Club am Trauerberg Ring offene Jugendarbeit 6 Caritasverband für Erzbistum Berlin e.V. Club am Trauerberg Ring offene Jugendarbeit 7 Caritasverband für Erzbistum Berlin e.V. Club am Trauerberg/Grundschule Busch Ring offene Jugendarbeit/Sozialarbeit an Schule 8 Caritasverband für Erzbistum Berlin e.V. Club am Trauerberg/Grundschule Grimm Ring offene Jugendarbeit/Sozialarbeit an Schule 9 Caritasverband für Erzbistum Berlin e.V. Club am Trauerberg/Oberschule Nicolai Ring offene Jugendarbeit/Sozialarbeit an Schule 10 Kinder- und Jugendkunstgalerie „Sonnensegel" e.V. Kinder- und Jugendkunstgalerie Altstadt Jugendkulturarbeit 11 Arbeitslosenverband Brandenburg LV BRB e.V. Kinder- u. Jugendfreizeiteinrichtung „Stube" Kirchmöser offene Jugendarbeit 12 Arbeitslosenverband Brandenburg LV BRB e.V. Kinder- u. Jugendfreizeiteinrichtung „Stube" Kirchmöser offene Jugendarbeit 13 Humanistischer RV Brbg./Belzig Jugendhaus KIJU Hohenstücken offene Jugendarbeit 14 Humanistischer RV Brbg./Belzig Jugendhaus KIJU Hohenstücken offene Jugendarbeit 15 Humanistischer RV Brbg./Belzig Jugendhaus KIJU Hohenstücken offene Jugendarbeit 16 VHS-Bildungswerk Niederlassung Brandenburg GmbH Info- und Beratungsstelle Neustadt Jugendberatung 17 Stadtsportbund Brandenburg e.V. stadtteilübergreifend Hohenstücken Koordination der Jugendarbeit im Sport 18 Jugendkulturfabrik Brandenburg e.V. multilfunktionales Jugendzentrum HdO Altstadt Jugendkulturarbeit 19 Humanistischer RV Brbg./Belzig Oberschule Brandenburg Nord Nord Sozialarbeit an Schule 20 Humanistischer RV Brbg./Belzig Oberschule Otto Tschirch Hohenstücken Sozialarbeit an Schule 21 Humanistischer RV Brbg./Belzig Luckenberger Oberschule Altstadt Sozialarbeit an Schule 22 Stadtsportbund Brandenburg e.V. Nord und stadtteil- übergreifend Integration durch Sport 23 Humanistischer RV Brbg./Belzig Wohngebiet Hohenstücken mobile Sozialarbeit 24 Humanistischer RV Brbg./Belzig Wohngebiet Hohenstücken mobile Sozialarbeit 25 VHS-Bildungswerk Niederlassung Brandenburg GmbH Grundschule Theodor-Fontane Neustadt Sozialarbeit an Schule 26 Humanistischer RV Brbg./Belzig Oberschule Kirchmöser Kirchmöser Sozialarbeit an Schule 27 Caritasverband für Erzbistum Berlin e.V. Grundschule Magnus-Hoffmann-Schule Kirchmöser Sozialarbeit an Schule 28 VHS-Bildungswerk Niederlassung Brandenburg GmbH Havelschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ Walzwerksiedlung Sozialarbeit an Schule Cottbus 1 Regionalwerkstatt Brandenburg e.V. Schmelle-Regional-Treff Cottbus offene Jugendarbeit 2 Regionalwerkstatt Brandenburg e.V. Schmelle-Regional-Treff Cottbus offene Jugendarbeit 3 Jugendhilfe Cottbus e.V. Kontaktbüro Cottbus Streetwork 4 Jugendhilfe Cottbus e.V. Kontaktbüro Cottbus Streetwork 5 Jugendhilfe Cottbus e.V. Fanprojekt Cottbus Jugendsozialarbeit 6 Jugendhilfe Cottbus e.V. Fanprojekt Cottbus Jugendsozialarbeit 7 Jugendhilfe Cottbus e.V. Fanprojekt Cottbus Jugendsozialarbeit 8 Jugendhilfe Cottbus e.V. Fanprojekt Cottbus Jugendsozialarbeit 9 Jugendhilfe Cottbus e.V. offene Kinder- und Jugendarbeit/Familienhaus Cottbus offene Jugendarbeit 10 Jugendhilfe Cottbus e.V. offene Kinder- und Jugendarbeit/Familienhaus Cottbus offene Jugendarbeit 11 SOS Kinderdorf e.V. Dose 08 Cottbus offene Jugendarbeit 12 SOS Kinderdorf e.V. Dose 08 Cottbus offene Jugendarbeit 13 SOS Kinderdorf e.V. Schulclub KELLA Cottbus offene Jugendarbeit 14 SOS Kinderdorf e.V. Schulclub KELLA Cottbus offene Jugendarbeit 15 SOS Kinderdorf e.V. Schulclub KELLA Cottbus offene Jugendarbeit 16 SOS Kinderdorf e.V. Jugendtreff ESSOH Cottbus offene Jugendarbeit 17 SOS Kinderdorf e.V. Jugendtreff ESSOH Cottbus offene Jugendarbeit 18 SOS Kinderdorf e.V. betreuter Spielplatz Rabauki Cottbus offene Jugendarbeit 19 JUKS e.V. offener Kindertreff Stadtranderholung Cottbus offene Jugendarbeit 20 JUKS e.V. offener Kindertreff Stadtranderholung Cottbus offene Jugendarbeit 21 JUKS e.V. offener Kindertreff Stadtranderholung Cottbus offene Jugendarbeit 22 Cottbuser Sportjugend gesundheitsfördernde Jugendarbeit Cottbus Jugendarbeit im Sport 23 Cottbuser Sportjugend gesundheitsfördernde Jugendarbeit Cottbus Jugendarbeit im Sport 24 Cottbuser Sportjugend gesundheitsfördernde Jugendarbeit Cottbus Jugendarbeit im Sport 25 Frauenzentrum e.V. Mädchentreff Mia Cottbus Mädchenarbeit 26 Frauenzentrum e.V. Mädchentreff Mia Cottbus Mädchenarbeit 27 Deutsch-Polnischer Verein e.V. Gemeinsam/Razem Vereinsräume Cottbus offene Jugendarbeit 28 Deutsch-Polnischer Verein e.V. Gemeinsam/Razem Vereinsräume Cottbus offene Jugendarbeit 29 Miteinander GmbH M-Eck Cottbus offene Jugendarbeit 30 Miteinander GmbH M-Eck Cottbus offene Jugendarbeit 31 Miteinander GmbH M-Eck Cottbus offene Jugendarbeit 32 Miteinander GmbH OSZ Cottbus Sozialarbeit an Schule 33 Miteinander GmbH W.-Nevoigt Grundschule Cottbus Sozialarbeit an Schule 34 Humanistisches Jugendwerk Cottbus e.V. Jugendclub Humi Cottbus offene Jugendarbeit 35 Humanistisches Jugendwerk Cottbus e.V. Jugendclub Humi Cottbus offene Jugendarbeit 36 Humanistisches Jugendwerk Cottbus e.V. Jugendclub Humi Cottbus offene Jugendarbeit 37 Humanistisches Jugendwerk Cottbus e.V. 2nd Home Cottbus offene Jugendarbeit 38 Humanistisches Jugendwerk Cottbus e.V. 2nd Home Cottbus offene Jugendarbeit 39 Humanistisches Jugendwerk Cottbus e.V. 2nd Home Cottbus offene Jugendarbeit 40 Humanistisches Jugendwerk Cottbus e.V. 2nd Home Cottbus offene Jugendarbeit 41 Humanistisches Jugendwerk Cottbus e.V. mobiles Angebot Cottbus offene Jugendarbeit 42 Humanistisches Jugendwerk Cottbus e.V. mobiles Angebot Cottbus offene Jugendarbeit 43 Regionalwerkstatt Brandenburg e.V. Jugendstadtteiladen Neuschmellwitz Cottbus offene Jugendarbeit 44 Regionalwerkstatt Brandenburg e.V. Jugendstadtteiladen Neuschmellwitz Cottbus offene Jugendarbeit 45 Cottbuser Jugendrechtshaus e.V. Beratungsbüro/pädagogische Rechtsberatung Cottbus Jugendberatung 46 Macht los e.V. Freizeitclub „ganz unbehindert" Cottbus offene Jugendarbeit 47 Pfiffikus e.V. Regine-Hildebrandt Grundschule Cottbus Sozialarbeit an Schule 48 Caritasverband der Diözese Görlitz e.V. offener Jugendtreff „Die 111" Cottbus offene Jugendarbeit 49 Diakonisches Werk Niederlausitz e.V. Kinder- und Jugendzentrum Carpe Diem Cottbus offene Jugendarbeit 50 Diakonisches Werk Niederlausitz e.V. Kinder- und Jugendzentrum Carpe Diem Cottbus offene Jugendarbeit 51 Stadt Cottbus Paul-Werner-Oberschule Cottbus Sozialarbeit an Schule 52 Stadt Cottbus Fröbel Grundschule Cottbus Sozialarbeit an Schule 53 Stadt Cottbus 21. Grundschule/Unesco-Projektschule Cottbus Sozialarbeit an Schule 54 Stadt Cottbus Theodor-Fontane-Grundschule Cottbus Sozialarbeit an Schule 55 Stadt Cottbus sportbetonte Grundschule Cottbus Sozialarbeit an Schule 56 Stadt Cottbus Lausitzer Sportschule Cottbus Sozialarbeit an Schule 57 Stadt Cottbus Pestalozzi-Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt „Lernen“ Cottbus Sozialarbeit an Schule 58 Stadt Cottbus Sachsendorfer Oberschule Cottbus Sozialarbeit an Schule 59 Stadt Cottbus Blechen Grundschule Cottbus Sozialarbeit an Schule Frankfurt (Oder) 1 IB Jugendzentrum „ragbag" offene Jugendarbeit 2 IB Jugendzentrum „ragbag" offene Jugendarbeit 3 pewobe gGmbH KJZ „Haltestelle Süd" offene Jugendarbeit 4 pewobe gGmbH KJZ „Haltestelle Süd" offene Jugendarbeit 5 Kindervereinigung e.V. Kinderbüro offene Jugendarbeit 6 Frankfurter Sportjugend Sportfreizeitzentrum Jugendarbeit im Sport 7 SPI KJZ „Mikado" offene Jugendarbeit 8 SPI KJZ „Mikado" offene Jugendarbeit 9 SPI KJZ „Mikado" Jugendkulturarbeit 10 SPI KJZ „Mikado" Jugendkulturarbeit 11 IB KJZ“"Nordstern" offene Jugendarbeit 12 IB KJZ „Nordstern" offene Jugendarbeit 13 Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. Jugendbildungsarbeit Jugendbildung 14 CVJM „Der andere Keller" offene Jugendarbeit/Kinder- u. Jugendschutz 15 AWO Jugendkoordination Ortsteile offene Jugendarbeit 16 Fanfarengarde e.V. Jugendkulturarbeit Jugendkulturarbeit 17 Ev. Kirche Jugendbildungsarbeit offene Jugendarbeit/Jugendbildung 18 Caritasverband Suchtprävention Kinder- und Jugendschutz 19 Jugendamt Förderschule „Lessingschule" Sozialarbeit an Schule 20 Jugendamt Oberschule Heinrich von Kleist Sozialarbeit an Schule 21 Jugendamt Friedensschule/Grundschule Sozialarbeit an Schule 22 Jugendamt Gesamtschule Ulrich von Hutten Sozialarbeit an Schule Potsdam 1 Groß Glienicker Begegnungshaus e.V. Jugendklub im Begegnungshaus GG Potsdam offene Jugendarbeit 2 Groß Glienicker Begegnungshaus e.V. Jugendklub im Begegnungshaus GG Potsdam offene Jugendarbeit 3 Treffpunkt Fahrland e.V. Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Fahrland Potsdam offene Jugendarbeit 4 Treffpunkt Fahrland e.V. Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Fahrland Potsdam offene Jugendarbeit 5 Treffpunkt Fahrland e.V. Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Fahrland Potsdam offene Jugendarbeit 6 Chance e.V. Jugendfreizeitladen Golm Potsdam offene Jugendarbeit 7 Chance e.V. Jugendfreizeitladen Golm Potsdam offene Jugendarbeit 8 § 13 e.V Schüler- und Jugendtreff „Ribbeckeck" Potsdam offene Jugendarbeit 9 § 13 e.V. Schüler- und Jugendtreff „Ribbeckeck" Potsdam offene Jugendarbeit 10 Stadtsportbund Potsdam e.V. Jugendclub „Club 91" Potsdam offene Jugendarbeit 11 Stadtsportbund Potsdam e.V. Jugendclub „Club 91" Potsdam offene Jugendarbeit 12 Stadtsportbund Potsdam e.V. Jugendclub „Club 91" Potsdam offene Jugendarbeit 13 EJF gAG Kinderclub „Einsteinkids" Potsdam offene Jugendarbeit 14 EJF gAG Kinderclub „Einsteinkids" Potsdam offene Jugendarbeit 15 EJF gAG Kinderclub „Einsteinkids" Potsdam offene Jugendarbeit 16 Stiftung SPI Jugendklub „clubmitte" Potsdam offene Jugendarbeit 17 Stiftung SPI Jugendklub „clubmitte" Potsdam offene Jugendarbeit 18 Autonomes Frauenzentrum Pdm. e.V. Mädchentreff „Zimtzicken" Potsdam Mädchenarbeit 19 Autonomes Frauenzentrum Pdm. e.V. Mädchentreff „Zimtzicken" Potsdam Mädchenarbeit 20 Autonomes Frauenzentrum Pdm. e.V. Mädchentreff „Zimtzicken" Potsdam Mädchenarbeit 21 Ev. Kirchenkreis Potsdam Jugendhaus „el centro" Potsdam offene Jugendarbeit 22 Ev. Kirchenkreis Potsdam Jugendhaus „el centro" Potsdam offene Jugendarbeit 23 Ev. Kirchenkreis Potsdam Jugendhaus „el centro" Potsdam offene Jugendarbeit 24 Kirchengemeinde Babelsberg Jugendcafé Sprözl / Streetwork Babelsberg Potsdam offene Jugendarbeit / Streetwork 25 Stiftung SPI Offenes Kinder- und Jugendhaus “jwd" Potsdam offene Jugendarbeit 26 Stiftung SPI Offenes Kinder- und Jugendhaus „jwd" Potsdam offene Jugendarbeit 27 Stiftung SPI Offenes Kinder- und Jugendhaus „jwd" Potsdam offene Jugendarbeit 28 Stiftung SPI Offenes Kinder- und Jugendhaus „jwd" Potsdam offene Jugendarbeit 29 STIBB e.V. Kindertreff Am Stern Potsdam offene Jugendarbeit 30 STIBB e.V. Kindertreff Am Stern Potsdam offene Jugendarbeit 31 Independent Living Potsdam gGmbH Jugendclub „Club 18" Potsdam offene Jugendarbeit 32 Independent Living Potsdam gGmbH Jugendclub „Club 18" Potsdam offene Jugendarbeit 33 Independent Living Potsdam gGmbH Jugendklub „Club 18" Potsdam offene Jugendarbeit 34 Independent Living Potsdam gGmbH Jugendclub „Club 18" Potsdam offene Jugendarbeit 35 SC Potsdam e.V. Jugendclub „Offline" Potsdam offene Jugendarbeit 36 SC Potsdam e.V. Jugendclub „Offline" Potsdam offene Jugendarbeit 37 SC Potsdam e.V. Jugendclub „Offline" Potsdam offene Jugendarbeit 38 SC Potsdam e.V. Kinderklub „Junior" Potsdam offene Jugendarbeit 39 SC Potsdam e.V. Kinderklub „Junior" Potsdam offene Jugendarbeit 40 Diakonisches Werk Potsdam e.V. Abenteuerspielplatz „Blauer Daumen" Potsdam offene Jugendarbeit 41 FV für Jugend und Sozialarbeit e.V. Kinderklub „Unser Haus" Potsdam offene Jugendarbeit 42 FV für Jugend und Sozialarbeit e.V. Kinderklub „Unser Haus" Potsdam offene Jugendarbeit 43 FV für Jugend und Sozialarbeit e.V. Kinderklub „Unser Haus" Potsdam offene Jugendarbeit 44 KUBUS gGmbH Jugendclub „alpha" Potsdam offene Jugendarbeit 45 KUBUS gGmbH Jugendclub „alpha" Potsdam offene Jugendarbeit 46 Breitband e.V. Jugendclub „Hanns-Eisler-Klub" Potsdam offene Jugendarbeit 47 Breitband e.V. Jugendclub „Hanns-Eisler-Klub" Potsdam offene Jugendarbeit 48 Breitband e.V. Kinderclub „Otto-Nagel-Club" Potsdam offene Jugendarbeit 49 Breitband e.V. Kinderclub „Otto-Nagel-Club" Potsdam offene Jugendarbeit 50 Stadtjugendring Potsdam e.V. Geschäftsstelle SJR / Haus der Jugend Potsdam Jugendverbandsarbeit / Jugendberatung 51 Stadtjugendring Potsdam e.V. Geschäftsstelle SJR / Haus der Jugend Potsdam Jugendverbandsarbeit / Jugendberatung 52 Stadtjugendring Potsdam e.V. Geschäftsstelle SJR / Haus der Jugend Potsdam Jugendverbandsarbeit / Jugendberatung 53 Stadtjugendring Potsdam e.V. Kinder- und Jugendbüro Potsdam Jugendberatung 54 Stadtjugendring Potsdam e.V. Kinder- und Jugendbüro Potsdam Jugendberatung 55 Diakonisches Werk Potsdam e.V. „Wildwuchs Streetwork" Potsdam Streetwork 56 Diakonisches Werk Potsdam e.V. „Wildwuchs Streetwork" Potsdam Streetwork 57 Diakonisches Werk Potsdam e.V. „Wildwuchs Streetwork" Potsdam Streetwork 58 Diakonisches Werk Potsdam e.V. „Wildwuchs Streetwork" Potsdam Streetwork 59 Diakonisches Werk Potsdam e.V. „Wildwuchs Streetwork" Potsdam Streetwork 60 Diakonisches Werk Potsdam e.V. „Wildwuchs Streetwork" Potsdam Streetwork 61 § 13 e.V. Förderschule 18 Potsdam Schulsozialarbeit 62 § 13.e.V. Oberschule 13 Potsdam Schulsozialarbeit 63 § 13 e.V. Förderschule 10/30 Potsdam Schulsozialarbeit 64 § 13 e.V. Grundschule 20 Potsdam Schulsozialarbeit 65 § 13 e.V. Gesamtschule 21/31 Potsdam Schulsozialarbeit 66 § 13 e.V. Oberschule 39 (16) + Oberschule 51 (20) Potsdam Schulsozialarbeit 67 § 13 e.V. Oberschule 39 Potsdam Schulsozialarbeit 68 § 13 e.V. Grundschule 40 Potsdam Schulsozialarbeit 69 § 13 e.V. Gesamtschule 46 Potsdam Schulsozialarbeit 70 § 13 e.V. Oberschule 51 Potsdam Schulsozialarbeit 71 § 13.e.V. Förderschule 53 Potsdam Schulsozialarbeit 72 § 13 e.V. Koordinator Potsdam Schulsozialarbeit 73 Chill out e.V. Suchtpräventionsfachstelle Potsdam Kinder- und Jugendschutz 74 Chill out e.V. Suchtpräventionsfachstelle Potsdam Kinder- und Jugendschutz 75 Chill out e.V. Suchtpräventionsfachstelle Potsdam Kinder- und Jugendschutz 76 Chill out e.V. Suchtpräventionsfachstelle Potsdam Kinder- und Jugendschutz 77 Chill out e.V. Suchtpräventionsfachstelle Potsdam Kinder- und Jugendschutz 78 FV für Jugend und Sozialarbeit e.V. Medienwerkstatt Potsdam Potsdam Medienarbeit / Kinder- und Jugendschutz 79 FV für Jugend und Sozialarbeit e.V. Medienwerkstatt Potsdam Potsdam Medienarbeit / Kinder- und Jugendschutz Barnim 1 AWO Kreisverband Bernau e.V. Jugendkoordination Gemeinde Ahrens- felde Jugendkoordination 2 Volkssolidarität Barnim e.V. Jugendkoordination Gemeinde Schorf- heide Jugendkoordination 3 Ev. Kirchengemeinde Finowfurt mobile Jugendarbeit in der Gemeinde Schorf- heide Gemeinde Schorfheide offene Jugendarbeit 4 Volkssolidarität Barnim e.V. Jugendkoordination Amt Biesenthal- Barnim Jugendkoordination 5 IB Berlin-Brandenburg gGmbh Jugendkoordination Amt Britz-Chorin- Oderberg Jugendkoordination 6 Stadt Eberswalde Jugendkoordination Eberswalde Jugendkoordination 7 IB Berlin-Brandenburg gGmbh Jugendkoordination Amt Joachimsthal- Schorfheide Jugendkoordination 8 Johanniter Unfallhilfe e.V. RV Nordbrandenburg mobile Jugendarbeit Bereich Oderberg Amt Britz-Chorin- Oderberg offene Jugendarbeit 9 Frischluft Barnim e.V. Jugendkoordination Gemeinde Panketal Jugendkoordination 10 Barnimer Jugendwerk e.V. Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Gemein- schaftshaus" Gemeinde Panketal offene Jugendarbeit 11 IB Berlin-Brandenburg gGmbh Jugendkoordination Gemeinde Wandlitz Jugendkoordination 12 KBB gGmbH Schulen in der Gemeinde Wandlitz Gemeinde Wandlitz Jugendsozialarbeit an Schulen 13 DRK Niederbarnim e.V. Jugendkoordination Stadt Werneuchen Jugendkoordination 14 Stadt Eberswalde mobile Jugendförderung Stadt Eberswalde Jugendsozialarbeit 15 Stiftung SPI NL Brandenburg mobile Jugendförderung Stadt Eberswalde Jugendsozialarbeit 16 Stiftung SPI NL Brandenburg mobile Jugendförderung Stadt Eberswalde Jugendsozialarbeit 17 Stiftung SPI NL Brandenburg mobile Jugendförderung Stadt Eberswalde Jugendsozialarbeit 18 Stiftung SPI NL Brandenburg mobile Jugendförderung Stadt Eberswalde Jugendsozialarbeit 19 Stadt Eberswalde mobile Jugendförderung Stadt Eberswalde offene Jugendarbeit 20 BSIJ e.V. Soziales Lernen/Jugendbildung Stadt Eberswalde offene Jugendarbeit 21 BSIJ e.V. Soziales Lernen/Jugendbildung Stadt Eberswalde offene Jugendarbeit 22 BSIJ e.V. Soziales Lernen/Jugendbildung Stadt Eberswalde offene Jugendarbeit 23 Stadt Bernau Jugendkoordination Stadt Bernau Jugendkoordination 24 Frischluft Barnim e.V. KJFE „Frischluft" Stadt Bernau offene Jugendarbeit 25 KJHS e.V. Jugendförderung im Stadtteilzentrum „Südstern" Stadt Bernau Jugendsozialarbeit 26 IB Berlin-Brandenburg gGmbh JC „Steintor" Stadt Bernau offene Jugendarbeit 27 Freidenker Barnim e.V. KJFE „Jellow" Stadt Bernau offene Jugendarbeit 28 Freidenker Barnim e.V. KJFE „Jellow" Stadt Bernau offene Jugendarbeit 29 Freidenker Barnim e.V. mobile Jugendförderung Stadt Bernau offene Jugendarbeit 30 Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Schulen in Bernau Stadt Bernau Jugendsozialarbeit am Standort Schule 31 Frischluft Barnim e.V. Jugendförderung im Puschkinviertel Bernau Stadt Bernau Jugendsozialarbeit 32 biF e.V. JC „Dosto" Stadt Bernau offene Jugendarbeit 33 biF e.V. JC „Dosto" Stadt Bernau offene Jugendarbeit 34 Barnimer Jugendwerk e.V. Jugendklub „Heizhaus" Zepernick Gemeinde Panketal offene Jugendarbeit 35 Freizeithaus Würfel e.V. JFE „Würfel" Gemeinde Panketal offene Jugendarbeit 36 AWO Kreisverband Bernau e.V. mobile Jugendarbeit Gemeinde Ahrens- felde offene Jugendarbeit 37 Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Jugendclub „Die Scheune 1.0" Gemeinde Schorf- heide offene Jugendarbeit 38 Hoffnungstaler Stiftung Lobetal Jugendclub „Kulti" Biesenthal Amt Biesenthal- Barnim offene Jugendarbeit 39 Johanniter Unfallhilfe e.V. mobile Jugendarbeit in Britz-Chorin Amt Britz-Chorin- Oderberg offene Jugendarbeit 40 IB Berlin-Brandenburg gGmbh mobile Jugendförderung Amt Joachimsthal- Schorfheide offene Jugendarbeit 41 AWO Kreisverband Bernau e.V. mobile Jugendförderung Gemeinde Wandlitz offene Jugendarbeit 42 Stadt Werneuchen JC Werneuchen Stadt Werneuchen offene Jugendarbeit 43 KJSH e.V. Schule im Nibelungenviertel mit dem sonder- pädagogischen Schwerpunkt „Lernen" Stadt Bernau Jugendsozialarbeit am Standort Schule 44 Mobile Jugendförderung Brandenburg e.V. mobile musikpädagogische Angebote kreisweit offene Jugendarbeit 45 Dreist e.V. geschlechterdifferenzierte Jugendsozialarbeit kreisweit offene Jugendarbeit 46 Bildungseinrichtung Buckow e.V. Projekt „Nordlicht" Nordendschule (Schule mit sonderpädgog. Schwerpunkt „Lernen“) Eberswalde Jugendsozialarbeit am Standort Schule DahmeSpree - wald 1 Stadtjugendring Königs Wusterhausen kreisweite Koordination kreisweit außerschulische Jugendbildung 2 Suchtberatung Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. Suchtprävention und -beratung Planungsregionen 1 bis 3 Jugendberatung 3 Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V. Streetwork Königs Wusterhau- sen mobile Jugendarbeit/Streetwork 4 Stadjugendring Königs Wusterhausen Streetwork Königs Wusterhau- sen mobile Jugendarbeit/Streetwork 5 Humanistischer RV Ostbrbg. e.V. Jugendfreizeithaus KW Königs Wusterhau- sen offene Jugendarbeit 6 Stadtjugendring Königs Wusterhausen mobile Jugendarbeit OT Königs Wuster- hausen mobile Jugendarbeit 7 Stadtjugendring Königs Wusterhausen Jugendfreizeitzentrum Königs Wusterhausen Königs Wusterhau- sen offene Jugendarbeit 8 Stadtjugendring Königs Wusterhausen Jugendfreizeitzentrum Zernsdorf Zernsdorf offene Jugendarbeit 9 Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V. Jugendclub Fontane Königs Wusterhau- sen offene Jugendarbeit 10 Diakonisches Werk Neukölln-Oberspree e.V. Jugendclub Fontane Königs Wusterhau- sen offene Jugendarbeit 11 Stadtjugendring Königs Wusterhausen mobile Jugendarbeit OT Königs Wuster- hausen mobile Jugendarbeit 12 Gemeinde Bestensee Jugendfreizeithaus Bestensee Bestensee offene Jugendarbeit 13 KJV e.V. mobile Jugendarbeit Zeuthen,Eichwalde, Wildau, Schulzendorf mobile Jugendarbeit/Streetwork 14 KJV e.V. mobile Jugendarbeit Zeuthen, Eichwalde ,Wildau, Schulzendorf mobile Jugendarbeit/Streetwork 15 KJV e.V. mobile Jugendarbeit Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf (ZEWS) mobile Jugendarbeit/Streetwork 16 KJV e.V. mobile Jugendarbeit Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf mobile Jugendarbeit/Streetwork 17 KJV e.V. mobile Jugendarbeit Zeuthen, Eichwalde, Wildau, Schulzendorf mobile Jugendarbeit/Streetwork 18 AWO Kreisverband Dahme-Spreewald e.V. Jugendclub Eastside Großziethen offene Jugendarbeit 19 AWO Kreisverband Dahme-Spreewald e.V. Oberschule Schönefeld Schönefeld Sozialarbeit an Schule 20 AWO Kreisverband Dahme-Spreewald e.V. Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt „Lernen" Königs Wusterhausen Sozialarbeit an Schule 21 DRK Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. Jugendclub Mittenwalde Mittenwalde offene/mobile Jugendarbeit 22 Jugendbildungszentrum Blossin e.V. Jugendbildungszentrum Gemeinde Heidesee Jugendkoordination 23 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Oberschule Schenkenland Groß Köris Groß Köris Sozialarbeit an Schule 24 Amt Schenkenländchen Jugendkoordination Amt Schenkenländ- chen Jugendkoordination 25 Amt Schenkenländchen historische Bildung kreisweit außerschulische Jugendbildung 26 Amt Schenkenländchen Kinder- und Jugendtreff Märkisch Buchholz Amt Schenkenländ- chen offene Jugendarbeit 27 CVJM Luckau e.V. CVJM Jugendhaus Luckau offene Jugendarbeit 28 Stiftung SPI NL Brandenburg Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt „Lernen" Lübben Sozialarbeit an Schule 29 DRK Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. Streetwork Planungsregion 4 Streetwork 30 Amt Unterspreewald Jugendkoordination Märkische Heide Jugendkoordination 31 Amt Lieberose/Oberspreewald Oberschule Goyatz Schwielochsee OT Goyatz Sozialarbeit an Schule 32 Amt Lieberose/Oberspreewald Jugendkoordination Amt Lieberose Jugendkoordination 33 AWO Kreisverband Dahme-Spreewald e.V. Jugendkoordination Luckau Jugendkoordination 34 Caritasverband der Diözese Görlitz e.V. Spreewaldschule Lübben Lübben Sozialarbeit an Schule 35 Caritasverband der Diözese Görlitz e.V. JFZ „Die Insel" Lübben mobile Jugendarbeit 36 Caritasverband der Diözese Görlitz e.V. JFZ „Die Insel" Lübben offene Jugendarbeit 37 Diakonisches Werk des Kirchenkreises Lübben e.V. Planungsregion 4 Planungsregion 4 mobile Jugendarbeit 38 DRK Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. JC Golßen Amt Unterspreewald offene Jugendarbeit/Jugendkoordination 39 ASB Ortsverband Luckau/Dahme e.V. Oberschule Luckau Luckau Sozialarbeit an Schule 40 ASB Ortsverband Luckau/Dahme e.V. Streetwork Luckau mobile Jugendarbeit/Streetwork 41 ASB Ortsverband Luckau/Dahme e.V. Jugendkoordination Gemeinde Heide- blick Jugendkoordination 42 Tannenhof Berlin-Brandenburg e.V. Suchtprävention und -beratung Planungsregion 4 Jugendberatung ElbeElster 1 Stadt Finsterwalde Finsterwalde Jugendkoordination 2 Stadt Finsterwalde Jugendhaus „White House" Finsterwalde einrichtungsbezogene Jugendarbeit 3 Stadt Finsterwalde personelle Umsetzung durch Träger d. freien JH Finsterwalde Streetwork 4 Stadt Finsterwalde personelle Umsetzung durch Träger d. freien JH Finsterwalde Streetwork 5 Stadt Doberlug-Kirchhain Jugendhaus Doberlug-Kirchhain Doberlug-Kirchhain + Gemeinden Jugendkoordination 6 Amt Schradenland Amtsgebiet Jugendkoordination 7 Stadt Bad Liebenwerda Jugendhaus „Regenbogen" Bad Liebenwerda + Jugendkoordination Gemeinden 8 Stadt Bad Liebenwerda Jugendhaus „Regenbogen" Bad Liebenwerda + Gemeinden einrichtungsbezogene Jugendarbeit 9 Gemeinde Röderland Gemeindegebiet Jugendkoordination 10 Stadt Uebigau-Wahrenbrück UebigauWahrenbrück + Gemeinden Jugendkoordination 11 Amt Elsterland Amtsgebiet Jugendkoordination 12 Amt Plessa Amtsgebiet Jugendkoordination 13 Stadt Herzberg Jugendclub Herzberg Herzberg + Gemein- den Jugendkoordination 14 Stadt Falkenberg Falkenberg + Ge- meinden Jugendkoordination 15 Stadt Elsterwerda personelle Umsetzung durch Träger d. freien JH Elsterwerda + Gemeinden Jugendkoordination 16 Stadt Mühlberg Mühlberg + Gemein- den Jugendkoordination 17 Stadt Schönewalde personelle Umsetzung durch Träger d. freien JH Schönewalde + Gemeinden Jugendkoordination 18 Stadt Sonnewalde personelle Umsetzung durch Träger d. freien JH Sonnewalde + Gemeinden Jugendkoordination 19 Amt Kleine Elster personelle Umsetzung durch Träger d. freien JH Massen + Gemeinden Jugendkoordination 20 Amt Schlieben personelle Umsetzung durch Träger d. freien JH Schlieben + Gemeinden Jugendkoordination 21 Kreisjugendring Elbe-Elster Geschäftsstelle kreisweit Fachstelle Medienpädagogik 22 Sportjugend Elbe-Elster Geschäftsstelle kreisweit Jugendarbeit im Sport 23 Familienhilfe Finsterwalde e.V. Oberschule Finsterwalde Finsterwalde Sozialarbeit an Schule 24 Familienhilfe Finsterwalde e.V. Projekt „Emotionales Erleben u. soziales Ler- nen an Grundschule“ Rückersdorf Sozialarbeit an Schule 25 Familienhilfe Finsterwalde e.V. Oberschule Massen Massen Sozialarbeit an Schule 26 Familienhilfe Finsterwalde e.V. Oberstufenzentrum Abteilung 1 Finsterwalde Sozialarbeit an Schule 27 Familienhilfe Finsterwalde e.V. Ganztagsschule mit sonderpäd. Schwerpunkt „Lernen“ Finsterwalde Sozialarbeit an Schule 28 ALV BB, ASE Herzberg Oberschule Herzberg Herzberg Sozialarbeit an Schule 29 ALV BB, ASE Herzberg Oberstufenzentrum Abteilung 6 Falkenberg Sozialarbeit an Schule 30 ALV BB, ASE Herzberg Oberstufenzentrum Abteilung 5 Herzberg Sozialarbeit an Schule 31 ALV BB, ASE Herzberg Ganztagsschule mit sonderpäd. Schwerpunkt „Lernen“ Herzberg Sozialarbeit an Schule 32 ALV BB, ASE Herzberg Oberschule Schlieben Schlieben Sozialarbeit an Schule 33 ALV BB, ASE Herzberg Oberschule Bad Liebenwerda Bad Liebenwerda Sozialarbeit an Schule 34 ALV BB, ASE Herzberg Oberschule Falkenberg Falkenberg Sozialarbeit an Schule 35 Europäische Integration BB e.V. Oberschule Elsterwerda Elsterwerda Sozialarbeit an Schule 36 Europäische Integration BB e.V. Elsterschloss-Gymnasium Elsterwerda Sozialarbeit an Schule 37 Europäische Integration BB e.V. Oberstufenzentrum Abteilung 2 Elsterwerda Sozialarbeit an Schule 38 Europäische Integration BB e.V. Oberstufenzentrum Abteilung 3 Elsterwerda Sozialarbeit an Schule 39 Europäische Integration BB e.V. Oberstufenzentrum Abteilung 4 Elsterwerda Sozialarbeit an Schule 40 Europäische Integration BB e.V. Ganztagsschule mit sonderpäd. Schwerpunkt „Lernen“ Elsterwerda Sozialarbeit an Schule Havelland 1 Stadt Rathenow Freizeithaus Mühle Rathenow offene Jugendarbeit 2 Stadt Falkensee Creatives Zentrum „Haus am Anger" Falkensee Jugendkulturarbeit 3 Stadt Nauen/ Mikado e.V. Mikado e.V. Familien- und Generationenzent- rum Nauen offene Jugendarbeit 4 Kreissportbund Havelland e.V. mobile JA/Streetwork Rathenow Streetwork/Sport 5 Humanistischer Freidenkerbund HVL e.V. mobile JA/Streetwork Nauen mobile JA/Streetwork 6 AWO OV Friesack e.V. AWO „Hütte" Friesack Friesack offene Jugendarbeit 7 AWO OV Friesack e.V. Kooperationsschule Friesack Friesack Sozialarbeit an Schule 8 Premnitzer Jugendclub e.V. Jugendclub Premnitz Premnitz offene Jugendarbeit/Jugendkoord. 9 Premnitzer Jugendclub e.V. Jugendclub Premnitz Premnitz offene Jugendarbeit 10 Diakonisches Werk HVL e.V. Oberschule Premnitz Premnitz Sozialarbeit an Schule 11 Diakonisches Werk HVL e.V. Oberschule Rathenow „B.-H.-Bürgel"(mit gym. Oberstufe) Rathenow Sozialarbeit an Schule 12 Diakonisches Werk HVL e.V. mobile Jugendarbeit Westhavelland Rathenow/ West HVL mobile JA/Streetwork 13 Kreissportbund Havelland e.V. überregionale JA im Sport Rathenow/Havelland Jugendarbeit im Sport 14 Judoschule Falkensee e.V. Judoschule in Falkensee Falkensee Jugendarbeit im Sport 15 Gemeinde Dallgow-Döberitz mobile JA /Streetwork Dallgow-Döberitz Streetwork 16 Mikado Nauen e.V. Jugendclub Saftladen Falkensee offene Jugendarbeit 17 Mikado Nauen e.V. Jugendclub Dallgow-Döberitz Dallgow-Döberitz offene Jugendarbeit 18 Mikado Nauen e.V. Oberschule Falkensee Falkensee Sozialarbeit an Schule 19 Mikado Nauen e.V. Oberschule Dr. Georg Graf v. Arco-Schule mit GS Nauen Sozialarbeit an Schule 20 Mikado Nauen e.V. Regenbogenschule (Schule mit sonderpädgog. Förderschwerpunkt „Lernen") Nauen Sozialarbeit an Schule 21 Mikado Nauen e.V. mobile JA/Streetwork Falkensee Streetwork 22 Mikado Nauen e.V. Jugendclub Ketzin Ketzin offene Jugendarbeit 23 ASB gGmbH Falkensee Kant-Gesamtschule (mit gym. Oberstufe) Falkensee Sozialarbeit an Schule 24 ASB gGmbH Falkensee Club „Die Brücke" in Falkensee Falkensee offene Jugendarbeit 25 ASB gGmbh Falkensee Koordination ländlicher Raum Schönwalde/JC Bravo Grünefeld /Schönwalde Jugendkoordination/offene Jugendarb. 26 Humanistischer Freidenkerbund HVL e.V. Jugendklub Brieselang Brieselang Jugendkoordination/mobile JA 27 Evangelische Kirchengemeinde Rathenow Jugendhaus Oase Rathenow offene Jugendarbeit 28 Outlaw gGmbH Koordination ländlicher Raum Milower Land Milower Land Koordination/mobile JA Märkisch - Oderland 1 Stiftung SPI - NL Brandenburg offene und mobile Jugendarbeit Amt FalkenbergHöhe Jugendkoordination/offene Jugendarbeit /mobile JA 2 Stiftung SPI - NL Brandenburg Albert-Schweitzer-Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Lernen" Bad Freienwalde Sozialarbeit an Schule 3 Stiftung SPI - NL Brandenburg Jugendkoordination Bad Freienwalde Jugendkoordination im ländl. Raum 4 Stiftung SPI - NL Brandenburg Offi-Haus Bad Freienwalde Bad Freienwalde Kinder- und Jugendarbeit 5 Stiftung SPI - NL Brandenburg Offi-Haus Bad Freienwalde Bad Freienwalde Kinder- und Jugendmanagement 6 Amt Märkische Schweiz Jugendkoordination/mobile Jugendarbeit Amt Märkische Schweiz Jugendkoordination/mobile JA 7 Jugendförderverein „Chance" e.V. Grundschule Rehfelde/Jugendclub Amt Märkische Schweiz Sozialarbeit an Schule/offene Jugendarbeit 8 Jugendförderverein „Chance" e.V. Grundschule Buckow Amt Märkische Schweiz Sozialarbeit an Schule 9 Stiftung SPI - NL Brandenburg Grundschule Müncheberg/Stadtgebiet Müncheberg Koop. JH-Schule/mobile JA 10 Stiftung SPI - NL Brandenburg Oberschule Müncheberg Müncheberg Sozialarbeit an Schule 11 Kindervereinigung Seelow e.V. FRIZZ Seelow Seelow offene Jugendarbeit/Sozialarbeit an Schule 12 Kindervereinigung Seelow e.V. FRIZZ Seelow Seelow offene Jugendarbeit 13 Kindervereinigung Seelow e.V. Jugendkoordination/mobile Jugendarbeit Ge- meinde Gussow Amt Neuhardenberg Jugendkoordination/offene JA 14 CVJM e.V. Seelow mobile Arbeit im ländlichen Raum Wriezen mobile JA im ländlichen Raum 15 CVJM e.V. Seelow Oberschule Wriezen Wriezen Sozialarbeit an Schule 16 CVJM e.V. Seelow Jugendkoordination Amt Barnim- Oderbruch offene Jugendarbeit/mobile JA 17 CVJM e.V. Seelow Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Seelow Sozialarbeit an Schule/offene Jugendarbeit 18 CVJM e.V. Seelow Oberschule Letschin Gemeinde Letschin Jugendkoordination/Sozialarbeit an Schule 19 CVJM e.V. Seelow CVJM Seelow Seelow offene Jugendarbeit 20 Sozialer Hilfeverband Strausberg e.V. Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Strausberg Sozialarbeit an Schule 21 Sozialer Hilfeverband Strausberg e.V. Grundschule Annatal + Vorstadt Strausberg Strausberg Sozialarbeit an Schule 22 Alternatives Jugendprojekt 1260 e.V. JC SRB Vorstadt/aufsuchende JSA Strausberg Strausberg offene und mobile Jugendarbeit 23 AWO Erziehungshilfeverband Oberschule Anne Frank Strausberg Sozialarbeit an Schule 24 Kreissportbund MOL e.V. mobile Sportangebote Strausberg Kinder- und Jugendarbeit im Sport 25 Bürgerverein Heegermühle e.V. JC Domizil Strausberg Strausberg offene Jugendarbeit 26 Jugendsozialverbund Strausberg e.V. offene Jugendarbeit Strausberg offene Jugendarbeit 27 Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf JC Fredersdorf/Vogelsdorf Gemeinde Freders- dorf-Vogelsdorf offene Jugendarbeit 28 Gemeinde Hoppegarten Grund- und Oberschule Hoppegarten Gemeinde Hoppe- garten Sozialarbeit an Schule 29 Jugendwerkstatt Hönow e.V. Hoppegarten/Hönow Gemeinde Hoppe- garten offene Jugendarbeit/mobile JA 30 Jugendwerkstatt Hönow e.V. Hoppegarten/Hönow Gemeinde Hoppe- garten offene Jugendarbeit/mobile JA 31 Internationaler Bund e.V. JC Hoppegarten/aufsuchende Arbeit Gemeinde Hoppe- garten offene Jugendarbeit/mobile JA 32 Internationaler Bund e.V. JC Blaupause Neuenhagen Gemeinde Neuen- hagen offene Jugendarbeit 33 Gemeinde Petershagen/Eggersdorf Grundschulen Petershagen/Eggersdorf Gemeinde Petershatersha - gen/Eggersdorf Sozialarbeit an Schule 34 Gemeinde Petershagen/Eggersdorf offene Jugendarbeit/aufsuchende JSA Gemeinde Petershatersha - gen/Eggersdorf offene Jugendarbeit/mobile JA 35 WIBB gGmbH Streetwork/offene Kinder- und Jugendarbeit Gemeinde Rüders- dorf/ Berlin offene Jugendarbeit/mobile JA 36 WIBB gGmbH Jugendkoordination/offene Jugendarbeit Gemeinde Rüders- dorf/ Berlin offene Jugendarbeit/mobile JA 37 WIBB gGmbH Grundschule- und Oberschule OT Hennicken- dorf Gemeinde Rüdersdorf / Berlin Sozialarbeit an Schule 38 Gemeinde Rüdersdorf Grund- und Oberschule Rüdersdorf Gemeinde Rüders- dorf/ Berlin Sozialarbeit an Schule 39 Kinderring Neuhardenberg eV Jugendkoordination Amt Golzow offene Jugendarbeit 40 Kinderring Neuhardenberg eV Jugendkoordination Amt Lebus Sozialarbeit an Schule/offene Jugendarbeit 41 Kinderring Neuhardenberg eV offene/ mobile Jugendarbeit in der Gemeinde Neuhardenberg (HAUS) Gemeinde Neuhardenberg offene und mobile Jugendarbeit 42 Kinderring Neuhardenberg eV Grundschule Neuhardenberg Amt Neuhardenberg Sozialarbeit an Schule 43 Stadt Altlandsberg Stadtschule Altlandsberg Altlandsberg Sozialarbeit an Schule/mobile JA 44 Evangelische Kirchengemeinde Oderland-Spree Jugendkoordination/offene und mobile Jugend- arbeit Amt Seelow-Land offene Jugendarbeit/mobile JA 45 Kreissportbund MOL e.V. Sportkoordination kreisweit mobile Jugendarbeit im Sport 46 Theophanus gGmbh Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Pritzhagen Sozialarbeit an Schule Oberhavel 1 Treff Fürstenberg e.V. Treff Fürstenberg Fürstenberg offene Jugendarbeit 2 Treff Fürstenberg e.V. Jugendkoordination Stadtteile Fürsten- berg Jugendkoordination 3 DRK KV Gransee JFZ „old school" Gransee Gransee offene Jugendarbeit 4 Amt Gransee und Gemeinden Jugendkoordination Amtsgemeinden Gransee Jugendkoordination 5 Zehdenicker Jugendwerk e.V. Jugendhaus „bumerang" Zehdenick offene Jugendarbeit 6 Zehdenicker Jugendwerk e.V. Jugendkoordination Ortsteile Zehdenick Jugendkoordination 7 Zehdenicker Jugendwerk e.V. Jugendkoordination Ortsteile Zehdenick Jugendkoordination 8 Institut für außersch. Lernen u. EP, ALEP JC „Wasserwerk" Hohen Neuendorf offene Jugendarbeit 9 PuR gGmbH Hennigsdorf Freizeitzentrum Konradsberg Hennigsdorf offene Jugendarbeit mit mobilen Anteilen 10 PuR gGmbH Hennigsdorf Freizeitzentrum Konradsberg Hennigsdorf offene Jugendarbeit mit mobilen Anteilen 11 PuR gGmbH Hennigsdorf Freizeitzentrum Konradsberg Hennigsdorf offene Jugendarbeit mit mobilen Anteilen 12 PuR gGmbH Hennigsdorf Freizeitzentrum Konradsberg Hennigsdorf Streetwork 13 PuR gGmbH Hennigsdorf Freizeitzentrum Konradsberg Hennigsdorf Streetwork 14 PuR gGmbH Hennigsdorf Oberschule Velten Velten Sozialarbeit an Schule 15 PuR gGmbH Hennigsdorf Allg. Förderschule Hennigsdorf Hennigsdorf Sozialarbeit an Schule 16 PuR gGmbH Hennigsdorf Oberschule Kremmen Kremmen Sozialarbeit an Schule 17 Evangelisches Johannesstift Berlin Eduard-Maurer Oberstufenzentrum Hennigs- dorf Hennigsdorf Sozialarbeit an Schule 18 Evangelisches Johannesstift Berlin Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum Zehde- nick Zehdenick Sozialarbeit an Schule 19 Evangelisches Johannesstift Berlin Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum Oranien- burg Oranienburg Sozialarbeit an Schule 20 Evangelisches Johannesstift Berlin Förderschule f. Erziehungshilfe Borgsdorf Borgsdorf Sozialarbeit an Schule 21 Humanistischer RV Nord e.V. Oberschule Mühlenbeck Gemeinde Mühlen- becker Land Sozialarbeit an Schule 22 Humanistischer RV Nord e.V. Linden-Schule Oranienburg Allg. Förderschule Oranienburg Sozialarbeit an Schule 23 Humanistischer RV Nord e.V. Exin Oberschule Zehdenick Zehdenick Sozialarbeit an Schule 24 Humanistischer RV Nord e.V. Oberschule Löwenberg Löwenberger Land Sozialarbeit an Schule 25 Humanistischer RV Nord e.V. W. v. Siemens Oberschule Gransee Gransee Sozialarbeit an Schule 26 Humanistischer RV Nord e.V. Allende Oberschule Oranienburg Sozialarbeit an Schule 27 Humanistischer RV Nord e.V. Oberschule Sachsenhausen Oranienburg Sozialarbeit an Schule 28 SPI Niederlassung Brandenburg Jugendhaus Velten Velten offene Jugendarbeit 29 SPI Niederlassung Brandenburg Jugendhaus Velten Velten offene Jugendarbeit 30 SPI Niederlassung Brandenburg Jugendhaus Velten Velten offene Jugendarbeit 31 SPI Niederlassung Brandenburg Streetwork Velten Streetwork 32 DRK KV Oranienburg Jugendclub Mühlenbeck Gemeinde Mühlen- becker Land offene Jugendarbeit 33 Stadt Kremmen Jugendklub im Park Kremmen Jugendkoordination 34 Stadt Kremmen Jugendkoordination Ortsteile Kremmen Jugendkoordination 35 Stadt Liebenwalde Jugendkoordination Stadtteil Liebenwal- de Jugendkoordination 36 Gemeinde Glienicke JC Glienicke Glienicke offene Jugendarbeit 37 Gemeinde Löwenberger Land Jugendkoordination Ortsteile Löwenber- ger Land Jugendkoordination 38 Gemeinde Löwenberger Land Jugendkoordination Ortsteile Löwenber- ger Land Jugendkoordination 39 Gemeinde Oberkrämer Jugendkoordination Ortsteile Gemeinden Oberkrämer Jugendkoordination 40 Kreisjugendring Oberhavel e.V. Landkreis Oberhavel kreisweit Jugendverbandsarbeit 41 Kreisjugendring Oberhavel e.V. Landkreis Oberhavel kreisweit Koordination Sozialarbeit an Schule 42 SPI Niederlassung Brandenburg Jugendclub T-Point Leegebruch Leegebruch offene Jugendarbeit 43 DRK KV Oranienburg Integrative/kooperative Oberschule Birkenwerder Sozialarbeit an Schule 44 DRK KV Oranienburg Albert-Schweitzer Oberschule Hennigsdorf Sozialarbeit an Schule 45 DRK KV Oranienburg Diesterweg-Oberschule Hennigsdorf Hennigsdorf Sozialarbeit an Schule 46 DRK KV Oranienburg Hugo Rosenthal-Oberschule Borgsdorf Borgsdorf Sozialarbeit an Schule 47 DRK KV Oranienburg Jugendbegegnungsstätte Albert-Buchmann- Straße Oranienburg offene Jugendarbeit 48 DRK KV Oranienburg aufsuchende Jugendarbeit im Stadtteil Oranienburg/weiße Stadt und Süd Streetwork 49 DRK KV Oranienburg aufsuchende Jugendarbeit im Stadtteil Oranienburg/weiße Stadt und Süd Streetwork 50 Christliches Jugendzentrum Oranienburg e.V. Jugendcafé des CJO Oranienburg offene Jugendarbeit 51 Kindervereinigung Hohen Neuendorf e.V. Jugendkoordination Stadtteile Oranien- burg Jugendkoordination Oberspree - wald/ Lausitz 1 Forum zur Förderung der kommunalen Interaktion e.V. Amt Altdöbern Amt Altdöbern offene Jugendarbeit 2 Freie Jugendhilfe Niederlausitz e.V. Kinder- u. Jugendbegegnungszentrum Calau offene Jugendarbeit 3 Freie Jugendhilfe Niederlausitz e.V. Kinder- u. Jugendbegegnungszentrum Calau offene Jugendarbeit/mobile JA 4 AWO RV Brandenburg Süd e.V. Freizeitladen Lübbenau offene Jugendarbeit 5 AWO RV Brandenburg Süd e.V. Freizeitladen Lübbenau offene Jugendarbeit 6 AWO RV Brandenburg Süd e.V. Kinder- und Jugendbegegnungstätte „Station" Lübbenau Jugendbildung 7 ASB OV Lübbenau/Vetschau e.V. Kinder- und Jugendfreizeithaus Vetschau offene Jugendarbeit 8 ASB OV Lübbenau/Vetschau e.V. Kinder- und Jugendfreizeithaus Vetschau offene Jugendarbeit 9 Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte „Arche" Begegnungszentr. f. Jugendliche Lauchhammer offene Jugendarbeit/mobile JA 10 Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte „Arche" Begegnungszentr. f. Jugendliche Lauchhammer offene Jugendarbeit/mobile JA 11 AWO RV Brandenburg Süd e.V. JC Ruhland Ruhland offene Jugendarbeit 12 Schlupfwinkel Weißwasser e.V. mobile Jugendarbeit in der Gemeinde Schipkau Schipkau offene Jugendarbeit 13 AWO RV Brandenburg Süd e.V. JC Schwarzheide Schwarzheide offene Jugendarbeit 14 JC 94 e.V. Großräschen Jugendhaus „Alte Post" Großräschen offene Jugendarbeit 15 JC 94 e.V. Großräschen Jugendhaus „Alte Post" Großräschen offene Jugendarbeit 16 Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte Jugendbegegnungsstätte „Shalom" Großräschen offene Jugendarbeit 17 Würfel e.V. JC WK III Senftenberg offene Jugendarbeit 18 Würfel e.V. JC WK III Senftenberg offene Jugendarbeit 19 SPI NL Brandenburg Jugendhaus Pegasus Senftenberg offene Jugendarbeit 20 Schlupfwinkel Weißwasser e.V. Prävention nach § 14 Großräschen mobile Jugendarbeit 21 Harlekids e.V. Kinderzirkus Brieske Jugendkulturarbeit 22 Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte Mädchentreff Lauchhammer Mädchenarbeit 23 Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte Jugend-forscht-Zentrum Lauchhammer Jugendbildung 24 Kreissportbund OSL e.V. Jugendarbeit im Sport überregional Jugendarbeit im Sport 25 AWO RV Brandenburg Süd e.V. Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Lübbenau Sozialarbeit an Schule 26 ASB OV Lübbenau/Vetschau e.V. Schulzentrum „Albert Schweitzer" Vetschau Sozialarbeit an Schule 27 Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte Oberschule „Am Wehlenteich" Lauchhammer Sozialarbeit an Schule 28 Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Lauchhammer Sozialarbeit an Schule 29 Ev. Kirchengemeinde Lauchhammer-Mitte Emil-Fischer-Gymnasium Schwarzheide Sozialarbeit an Schule 30 AWO RV Brandenburg Süd e.V. Geschwister-Scholl-Oberschule Ruhland Sozialarbeit an Schule 31 AWO RV Brandenburg Süd e.V. Ehm-Welk-Oberschule Lübbenau Sozialarbeit an Schule 32 AWO RV Brandenburg Süd e.V. Paul-Fahlisch-Gymnasium Lübbenau Sozialarbeit an Schule 33 Freie Jugendhilfe Niederlausitz e.V. Oberschule Calau Sozialarbeit an Schule 34 JC 94 e.V. Großräschen Schulen der Stadt Großräschen Großräschen Sozialarbeit an Schule 35 SPI NL Brandenburg Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Senftenberg Sozialarbeit an Schule 36 SPI NL Brandenburg Dr. Otto-Rindt Oberschule Senftenberg Sozialarbeit an Schule 37 SPI NL Brandenburg Friedrich-Engels-Gymnasium Senftenberg Sozialarbeit an Schule 38 Würfel e.V. Kellermann-Oberschule Senftenberg Sozialarbeit an Schule 39 Schlupfwinkel Weißwasser e.V. Oberstufenzentrum Lausitz, Abteilung 2 Sedlitz Sozialarbeit an Schule 40 SPI NL Brandenburg Netzwerkstelle für demokratische Kultur kreisweit Jugendbildung OderSpree 1 Amt Scharmützelsee Jugendkoordinaton Amt Scharmützelsee Jugendkoordination 2 Amt Schlaubetal Jugendkoordination Amt Schlaubetal Jugendkoordination 3 Amt Schlaubetal Oberschule Müllrose Müllrose Sozialarbeit an Schule 4 Amt Spreenhagen Jugendclub Gosen/Neu Zittau Amt Spreenhagen offene Jugendarbeit 5 AWO Jugendkunstschule Eisenhüttenstadt Eisenhüttenstadt Jugendkulturarbeit 6 AWO Jugendkoordination Amt Neuzelle Jugendkoordination 7 AWO Jugendkoordination Amt Brieskow- Finkenheerd Jugendkoordination 8 AWO Jugendclub Brieskow- Finkenheerd offene Jugendarbeit 9 BSG Pneumant Fürstenwalde e.V. Südclub Fürstenwalde offene Jugendarbeit 10 BSG Pneumant Fürstenwalde e.V. Südclub Fürstenwalde mobile Jugendarbeit 11 BSG Pneumant Fürstenwalde e.V. Südclub Fürstenwalde offene Jugendarbeit 12 BSG Pneumant Fürstenwalde e.V. Südclub Fürstenwalde offene Jugendarbeit 13 CARITAS mobile Jugendsozialarbeit Fürstenwalde mobile Jugendarbeit 14 CTA-Kulturverein Nord Fürstenwalde Keramikwerkstatt Fürstenwalde Jugendkulturarbeit 15 CTA-Kulturverein Nord Fürstenwalde Oberschule mit Grundschulteil Bad Saarow Sozialarbeit an Schule 16 CTA-Kulturverein Nord Fürstenwalde Keramikwerkstatt Fürstenwalde Jugendkulturarbeit 17 CTA-Kulturverein Nord Fürstenwalde Töpern mobil Fürstenwalde Jugendkulturarbeit 18 CTA-Kulturverein Nord Fürstenwalde Schülerclub KOMMIN Sonnenblume Fürstenwalde offene Jugendarbeit 19 Diakonisches Werk Niederlausitz e.V. Jugendclub „JUBS" Eisenhüttenstadt offene Jugendarbeit 20 Diakonisches Werk Niederlausitz e.V. Jugendclub „JUBS" Eisenhüttenstadt offene Jugendarbeit 21 Diakonisches Werk Niederlausitz e.V. Jugendclub „JUBS" Eisenhüttenstadt offene Jugendarbeit 22 Diakonisches Werk Oderland - Spree e.V. Haus Hoffnung Fürstenwalde mobile Jugendarbeit 23 EJF Eisenhüttenstadt Jugendfreizeiteinrichtung Ju-terra / mobile JA Eisenhüttenstadt mobile Jugendarbeit 24 EJF Eisenhüttenstadt Gesamtschule 3 Eisenhüttenstadt Sozialarbeit an Schule 25 EJF Eisenhüttenstadt Jugendfreizeiteinrichtung Ju-terra Eisenhüttenstadt offene Jugendarbeit/mobile Jugendarbeit 26 EJF Eisenhüttenstadt Jugendfreizeiteinrichtung Ju-terra Eisenhüttenstadt offene Jugendarbeit 27 EJF Eisenhüttenstadt Otto-Buchwitz-Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“ Eisenhüttenstadt Sozialarbeit an Schule 28 EJF Eisenhüttenstadt OSZ Eisenhüttenstadt Sozialarbeit an Schule 29 Evangelischer Kirchenkreis Oderland-Spree Eine Welt Projekt Fürstenwalde offene Jugendarbeit 30 Förderverein Juri-Gagarin Oberschule e.V. Juri-Gagarin-Oberschule Fürstenwalde Sozialarbeit an Schule 31 Förderverein Wi-Wa-Wunderland e.V. Jugendclub „Jucke" Eisenhüttenstadt offene Jugendarbeit 32 Förderverein Wi-Wa-Wunderland e.V. Jugendclub „Jucke" Eisenhüttenstadt offene Jugendarbeit 33 Future e.V. Fachteam Erkner/Jugendclub Haus am See Erkner offene Jugendarbeit 34 Future e.V. Fachteam Erkner/Jugendclub Haus am See Erkner mobile Jugendarbeit 35 Future e.V. Fachteam Erkner/Jugendclub Haus am See Erkner offene Jugendarbeit 36 Future e.V. Fachteam Erkner/Jugendclub Haus am See Erkner offene Jugendarbeit 37 Future e.V. Oberschule Erkner Sozialarbeit an Schule 38 Gemeinde Grünheide (Mark) Jugendclubs Grünheide Grünheide offene Jugendarbeit 39 Gemeinde Grünheide (Mark) Jugendkoordination Gemeinde Grünhei- de Jugendkoordination 40 Gemeinde Schöneiche Sozialarbeit im Kinder- und Jugendzentrum Schöneiche offene Jugendarbeit 41 Gemeinde Schöneiche Sozialarbeit im Kinder- und Jugendzentrum Schöneiche offene Jugendarbeit 42 Gemeinde Schöneiche Sozialarbeit im Kinder- und Jugendzentrum Schöneiche offene Jugendarbeit 43 Gemeinde Steinhöfel Jugendkoordination Steinhöfel Jugendkoordination 44 Gemeinde Tauche Jugendkoordination Tauche Jugendkoordination 45 Independent Living e.V. JC Heizwerk Bad Saarow offene Jugendarbeit 46 InterKultur VielFarben e.V. offene Freizeitangebote im Club Marchwitza und mobile Jugendarbeit Eisenhüttenstadt offene/mobile Jugendarbeit 47 Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. 1. Spree-Oberschule Fürstenwalde Sozialarbeit an Schule 48 Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Fürstenwalde Sozialarbeit an Schule 49 Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. Jugendbasis „alpha 1" Fürstenwalde offene Jugendarbeit 50 Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. Jugendbasis „alpha 1" Fürstenwalde offene Jugendarbeit 51 Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. OSZ Fürstenwalde Sozialarbeit an Schule 52 Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V. Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Fürstenwalde Sozialarbeit an Schule 53 Kulturfabrik FW gGmbH Kidclub in Kulturfabrik Fürstenwalde offene Jugendarbeit 54 Kulturfabrik FW gGmbH Kidclub in Kulturfabrik Fürstenwalde offene Jugendarbeit 55 Stadt Friedland Jugendkoordination Friedland Jugendkoordination 56 Stadt Storkow Europaschule Grund-/Oberschule Storkow Sozialarbeit an Schule 57 Stadt Storkow Jugendclub Küchensee Storkow offene Jugendarbeit 58 Stadt Storkow Jugendkoordination Storkow Jugendkoordination 59 Stadt Storkow mobile Jugendsozialarbeit Storkow mobile Jugendarbeit 60 Stiftung SPI NL Brandenburg Oberschule Beeskow Beeskow Sozialarbeit an Schule 61 Stiftung SPI NL Brandenburg Jugendteam Beeskow Beeskow offene Jugendarbeit 62 Stiftung SPI NL Brandenburg Jugendteam Beeskow Beeskow offene Jugendarbeit 63 Stiftung SPI NL Brandenburg Jugendteam Beeskow Beeskow mobile Jugendarbeit 64 Stiftung SPI NL Brandenburg Jugendkoordination Gemeinde Rietz- Neuendorf Jugendkoordination 65 SV Blau-Weiß Heinersdorf e.V. Jugend- und Bildungshaus in Heinersdorf Heinersdorf offene Jugendarbeit 66 Theophanu gGmbH Katholische Oberschule Bernhardinum Fürstenwalde Sozialarbeit an Schule Ostprignitz - Ruppin 1 Verein zur Förderung des DGB Amt Lindow Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 2 ESTAruppin e.V. Amt Lindow Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 3 Amt Neustadt/Dosse Schulzentrum Neustadt/Dosse Amt Neustadt Sozialarbeit an Schule 4 ESTAruppin e.V. mobile Kinder- und Jugendarbeit Amt Neustadt offene Jugendarbeit 5 ESTAruppin e.V. Kooperation mit Grundschule Walsleben Amt Temnitz Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 6 Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V. Kooperation mit Grundschule Wildberg Amt Temnitz Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 7 Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V. Oberschule Fehrbellin Gemeinde Fehrbellin Sozialarbeit an Schule 8 BBL mobile Kinder- und Jugendarbeit Gemeinde Fehrbellin offene Jugendarbeit 9 ESTAruppin e.V. Kooperation mit Grundschule Heiligengrabe Gemeinde Heiligengrabe Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 10 Verein zur Förderung des DGB Kooperation mit Grundschule Heiligengrabe Gemeinde Heiligengrabe Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 11 Outlaw gGmbH Kooperation mit Grundschule Wusterhausen Gemeinde Wusterhausen Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 12 BBL mobile Kinder- und Jugendarbeit Gemeinde Wuster- hausen offene Jugendarbeit 13 BBL mobile Kinder- und Jugendarbeit Stadt Kyritz offene Jugendarbeit 14 Outlaw gGmbH Kinder- und Jugendfreizeitstätte Stadt Kyritz offene Jugendarbeit 15 AWO-OPR gemeinnützige Sozialgesellschaft mbH Familienoase Kyritz Stadt Kyritz Familienbildung 16 Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V. mobile Kinder- und Jugendarbeit Neuruppin offene Jugendarbeit 17 Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V. Kooperation mit Karl-Liebknecht-Grundschule Neuruppin Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 18 Initiative Jugendarbeit Neuruppin e.V. Kinder- und Jugendfreizeitstätte „Fischbüchse“ Neuruppin offene Jugendarbeit 19 IB Theodor-Fontane-Oberschule Neuruppin Sozialarbeit an Schule/Koordination Sozial- arbeit an Schule 20 ESTAruppin e.V. Kinder- und Jugendfreizeitstätte „Bauspielplatz" Neuruppin offene Jugendarbeit 21 ESTAruppin e.V. Alexander-Puschkin-Oberschule Neuruppin Sozialarbeit an Schule 22 ESTAruppin e.V. Kinder- und Jugendfreizeitstätte Mittendrin Neuruppin offene Jugendarbeit 23 IB Kooperation mit Wilhelm-Gentz-Grundschule Neuruppin Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 24 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Oberschule Rheinsberg Rheinsberg Sozialarbeit an Schule 25 AWO-OPR gemeinnützige Sozialgesellschaft mbH Kooperation mit Grundschule Rheinsberg Rheinsberg Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 26 ESTAruppin e.V. Kooperation mit Waldring-Grundschule Wittstock Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 27 IB Dr. Wilhelm-Polthier-Oberschule Wittstock Sozialarbeit an Schule 28 Verein zur Förderung des DGB mobile Kinder- und Jugendarbeit Wittstock offene Jugendarbeit 29 IB Kooperation mit Diesterweg-Grundschule Wittstock Sozialpädagogische Angebote an Grundschule i.V. mit mobiler Kinder- und Jugendarbeit 30 Verein zur Förderung des DGB Kinder- und Jugendfreizeitstätte „JC 60" Wittstock offene Jugendarbeit 31 IB Schule mit sozialpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Neuruppin Sozialarbeit an Schule 32 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Schule mit sozialpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Kyritz Sozialarbeit an Schule 33 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Schule mit sozialpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen" Wittstock Sozialarbeit an Schule 34 KSB Kinder- und Jugendkoordinator kreisweit Jugendarbeit im Sport 35 IB Oberstufenzentrum Neuruppin Sozialarbeit an Schule 36 noch nicht vergeben kreisweit kreisweit Qualitätsentwicklung u. -sicherung Potsdam - Mittelmark 1 JOB e.V. JK Beelitz Beelitz offene Jugendarbeit 2 JOB e.V. JH Schiffer Teltow offene Jugendarbeit 3 JOB e.V. JH Schiffer Teltow offene Jugendarbeit 4 JOB e.V. JH Schiffer Teltow offene Jugendarbeit 5 JOB e.V. JK Werder Werder offene Jugendarbeit 6 JOB e.V. JK Werder Werder offene Jugendarbeit 7 JOB e.V. mobile JA und Beratung Werder mobile Jugendarbeit/Beratung 8 JOB e.V. mobile JA und Beratung/Streetwork Borkhei- de/Borkwalde mobile Jugendarbeit/Beratung 9 JOB e.V. Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Ler- nen"/Oberschule Beelitz Beelitz Sozialarbeit an Schule 10 JOB e.V. Grundschulen Groß Kreutz und Jeserig Groß Kreutz und Jeserig Sozialarbeit an Schule 11 JOB e.V. Oberschule Neuseddin Neuseddin Sozialarbeit an Schule 12 JOB e.V. Oberschule Teltow Teltow Sozialarbeit an Schule 13 Amt Ziesar Jugendtreff Ziesar Ziesar offene Jugendarbeit 14 Diakonisches Werk LK PM e.V. Grundschule Wiesenburg Wiesenburg Sozialarbeit an Schule 15 Diakonisches Werk LK PM e.V. Grund- und Oberschule Brück Brück Sozialarbeit an Schule 16 GFB mbH Grund- und Oberschule Lehnin Gemeinde Lehnin Sozialarbeit an Schule 17 Diakonisches Werk LK PM e.V. Gymnasium und Grundschule Treuenbrietzen Treuenbrietzen Sozialarbeit an Schule 18 Diakonisches Werk LK PM e.V. Oberschule Bad Belzig Belzig Sozialarbeit an Schule 19 Diakonisches Werk LK PM e.V. Oberschule Werder Werder Sozialarbeit an Schule 20 AWO Bezirksverband Potsdam e.V. Jugendtreff Brück Amt Brück/OT Brück-Trebitz offene Jugendarbeit 21 Die Brücke e.V. Jugendkoordination Nuthetal Jugendkoordination 22 Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk EJF gAG Jugendtreff Stahnsdorf Gemeinde Stahns- dorf offene Jugendarbeit 23 Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg Mädchenzukunftswerkstatt Teltow Teltow Mädchenarbeit 24 Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg Mädchenzukunftswerkstatt Teltow Teltow Mädchenarbeit 25 JOB e.V. mobile JA und Beratung Beelitz mobile Jugendarbeit/Jugendberatung 26 STIBB e.V. Mädchen- und Jungentreff Gemeinde Klein- machnow Mädchenarbeit/Jungenarbeit 27 Gemeinde Schwielowsee Jugendkoordination Gemeinde Schwie- lowsee Jugendkoordination 28 Amt Brück Jugendkoordination Amt Brück Jugendkoordination 29 Diakonisches Werk LK PM e.V. Jugendtreff Wusterwitz/Grundschule Wuster- witz Amt Wusterwitz offene Jugendarbeit/Sozialarbeit an Schule 30 Amt Ziesar Jugendkoordination Amt Ziesar Jugendkoordination 31 Gemeinde Kleinmachnow Jugendklub Kleinmachnow Gemeinde Klein- machnow offene Jugendarbeit 32 Gemeinde Kleinmachnow Jugendklub Kleinmachnow Gemeinde Klein- machnow offene Jugendarbeit 33 GFB mbH Jugendtreff Lehnin Gemeinde Kloster Lehnin offene Jugendarbeit 34 GFB mbH Jugendkoordination Gemeinde Kloster Lehnin Jugendkoordination 35 Gemeinde Wiesenburg Jugendkoordination Wiesenburg Jugendkoordination 36 Stadt Treuenbrietzen JC Treuenbrietzen Treuenbrietzen offene Jugendarbeit 37 Stadt Treuenbrietzen JC Treuenbrietzen Treuenbrietzen offene Jugendarbeit 38 JOB e.V. Streetwork Michendorf Streetwork Prignitz 1 SOS-Beratungszentrum Prignitz Kooperation mit Oberschule Sozialraum Witten- berge Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 2 SOS-Beratungszentrum Prignitz Kooperation mit Oberschule Sozialraum Witten- berge Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 3 SOS-Beratungszentrum Prignitz Kooperation mit Oberschule Sozialraum Witten- berge Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 4 SOS-Beratungszentrum Prignitz Kooperation mit Förderschule Sozialraum Witten- berge Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 5 SOS-Beratungszentrum Prignitz Kooperation mit Förderschule Sozialraum Witten- berge Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 6 SOS-Beratungszentrum Prignitz Kooperation mit Gymnasium Sozialraum Witten- berge Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 7 SOS-Beratungszentrum Prignitz Projektarbeit Sozialraum Witten- berge Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 8 SOS-Beratungszentrum Prignitz Streitschlichterprojekte Sozialraum Witten- berge Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 9 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Kooperation mit Oberschule Sozialraum Perle- berg Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 10 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Kooperation mit Oberschule Sozialraum Perle- berg Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 11 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Kooperation mit Oberschule Sozialraum Perle- berg Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 12 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Kooperation mit Förderschule Sozialraum Perle- berg Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 13 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Kooperation mit Gymnasium Sozialraum Perle- berg Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 14 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Projektarbeit Sozialraum Perle- berg Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 15 Jugendhilfe Nordwestbrandenburg e.V. Projektarbeit Sozialraum Perle- berg Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 16 BBL e.V Kooperation mit Förderschule Sozialraum Pritzwalk Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 17 BBL e.V Kooperation mit Förderschule Sozialraum Pritzwalk Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 18 BBL e.V Kooperation mit Gymnasium Sozialraum Pritzwalk Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 19 BBL e.V Kooperation mit Oberschule Sozialraum Pritzwalk Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 20 BBL e.V Kooperation mit Oberschule Sozialraum Pritzwalk Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 21 BBL e.V Projektarbeit Sozialraum Pritzwalk Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 22 BBL e.V Projektarbeit Sozialraum Pritzwalk Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 23 BBL e.V Projektarbeit Sozialraum Pritzwalk Team deckt §§ 11 bis 14 SGB VIII ab 24 Kreisjugendring Westprignitz e.V. Kooperation nach Bedarf kreisweit Jugendverbandsarbeit SpreeNeiße 1 Diakonisches Werk NL e.V. Jugendfreizeiteinrichtung Burg Burg offene Jugendarbeit/Jugendkoordination 2 Albert-Schweitzer-Familienwerk BRB e.V. Jugendclub Döbern Döbern offene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit 3 Stadt Drebkau Stadt Drebkau Drebkau Jugendkoordination 4 Stadt Forst Grundschule Eulo Forst Sozialarbeit an Schule 5 Stadt Forst Grundschule Noßdorf Forst Sozialarbeit an Schule 6 Stadt Forst Jugendkoordination Forst Jugendkoordination 7 Nix e.V. Schülerfreizeitzentrum Forst offene Jugendarbeit 8 Nix e.V. Streetwork Forst Streetwork/Jugendsozialarbeit 9 Nix e.V. Streetwork Forst Streetwork/Jugendsozialarbeit 10 Nix e.V. Jugendclub „Waggon"/Jugendsozialarbeit Forst offene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit 11 Nix e.V. Jugendclub „Waggon"/Jugendsozialarbeit Forst offene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit 12 Paul Gerhardt Werk Grundschule Nordstadt/Forst Forst Sozialarbeit an Schule/familienbezogene Jugendarbeit 13 Paul Gerhardt Werk Grundschule Nordstadt/Forst Forst Sozialarbeit an Schule/familienbezogene Jugendarbeit 14 Stadt Guben Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Guben offene Jugendarbeit 15 Stadt Guben Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Guben offene Jugendarbeit 16 Stadt Guben Europaschule-Oberschule Guben Sozialarbeit an Schule 17 Haus der Familie e.V. Stadt Guben Guben offene Jugendarbeit/familienbezogene Jugendarbeit 18 Haus der Familie e.V. Stadt Guben Guben offene Jugendarbeit/familienbezogene Jugendarbeit 19 Haus der Familie e.V. Stadt Guben Guben Jugendsozialarbeit/Sozialarbeit an Schule 20 Haus der Familie e.V. Stadt Guben Guben Jugendsozialarbeit/Sozialarbeit an Schule 21 Fabrik e.V. Jugendclub Zippel/Jugendkoordination Guben offene Jugendarbeit/Jugendkoordination 22 FV f. alternative JA/-kultur e.V. Jugendclub Comet Guben offene Jugendarbeit 23 FV f. alternative JA/-kultur e.V. Jugendclub Comet Guben offene Jugendarbeit 24 Diakonisches Werk NL e.V. Gemeinde Kolkwitz Kolkwitz offene Jugendarbeit 25 BBL e.V Gemeinde Neuhausen/Spree/Amt Döbern-Land Neuhausen/Döbern- Land Jugendkoordination 26 Caritasverband der Diözese e.V. offenes Jugendhaus Peitz offene Jugendarbeit 27 Caritasverband der Diözese e.V. offenes Jugendhaus Peitz offene Jugendarbeit 28 Amt Peitz Amt Peitz offene Jugendarbeit/Jugendkoordination 29 Volkssolidarität SPN Mehrgenerationshaus JWO Jänschwalde Ost offene Jugendarbeit/Jugendkoordination 30 Gemeinde Schenkendöbern Schenkendöbern Jugendkoordination 31 Albert-Schweitzer-Familienwerk BRB e.V. Spremberg Streetwork/Jugendsozialarbeit 32 Albert-Schweitzer-Familienwerk BRB e.V. Oberschule Spremberg Sozialarbeit an Schule 33 Albert-Schweitzer-Familienwerk BRB e.V. offener Jugendtreff Spremberg offene Jugendarbeit/Sozialarbeit an Schule 34 Albert-Schweitzer-Familienwerk BRB e.V. offener Jugendtreff Spremberg offene Jugendarbeit/Streetwork 35 SPI NL Brandenburg Freizeitzentrum Bergschlöß- chen/Gemeinwesenzentrum Spremberg Jugendkoordination 36 Erebos e.V. Jugendclub „Erebos" Spremberg offene Jugendarbeit/Sozialarbeit an Schule 37 Erebos e.V. Jugendclub „Erebos" Jugendclub Schwarze Spremberg offene Jugendarbeit/Jugendkoordination Pumpe 38 Erebos e.V. Jugendclub „Erebos" Spremberg offene Jugendarbeit (integrative) 39 Erebos e.V. Jugendclub „Erebos" Spremberg offene Jugendarbeit (integrative) 40 Stadt Welzow Alte Dorfschule Welzow offene Jugendarbeit/Jugendkoordination 41 Domowina Regionalverband NL e.V. Koordinationsbüro kreisweit Jugendreferent Sorben 42 Kreissportjugend SPN Koordinationsbüro kreisweit Jugendarbeit im Sport 43 Kreisjugendring SPN Koordinationsbüro kreisweit Jugendverbandsarbeit 44 GBV e.V. LK SPN/ Servicebüro Jugendberufshilfe kreisweit Jugendberufshilfe TeltowFläming 1 ASB OV Luckau/Dahme e.V. Jugendzentrum „Gleis 1" Dahme offene Jugendarbeit 2 ASB OV Luckau/Dahme e.V. Oberschule Dahme Dahme Sozialarbeit an Schule 3 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Oberschule Rangsdorf Rangsdorf Sozialarbeit an Schule 4 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Jugendzentrum Zossen Zossen offene Jugendarbeit 5 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. mobile JA/Streetwork Zossen Streetwork 6 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Jugendclub „Treffpunkt 29" Luckenwalde offene Jugendarbeit 7 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Jugendarbeit in Ludwigsfelde Ludwigsfelde Jugendkoordination 8 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. „Die Scholle" und JZ an der Daimler OS Ludwigsfelde offene Jugendarbeit 9 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. „Die Scholle" und JZ an der Daimler OS Ludwigsfelde offene Jugendarbeit 10 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Jugendclub Rangsdorf offene Jugendarbeit 11 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Oberschule Großbeeren Großbeeren Sozialarbeit an Schule 12 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Oberschule Ludwigsfelde Ludwigsfelde Sozialarbeit an Schule 13 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Gesamtschule Dabendorf Dabendorf Sozialarbeit an Schule 14 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Oberschule Luckenwalde Luckenwalde Sozialarbeit an Schule 15 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Oberschule Wünsdorf Wünsdorf Sozialarbeit an Schule 16 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Freizeittreff Sperenberg Sperenberg offene Jugendarbeit 17 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. Jugendarbeit in den Ortsteilen Ludwigsfelde Jugendkoordination 18 DRK KV Fläming-Spreewald e.V. mobile Jugendarbeit Ludwigsfelde offene Jugendarbeit 19 Stadt Baruth/Mark JA am Standort Schule Baruth offene Jugendarbeit 20 Stadt Zossen Jugendclub „Phönix" Wünsdorf offene Jugendarbeit 21 Stadt Zossen Jugendclub „Phönix" Wünsdorf offene Jugendarbeit 22 Stadt Jüterbog Jugendclub „Jüterbog II" Jüterbog offene Jugendarbeit 23 Stadt Jüterbog Jugendclub „Jüterbog II" Jüterbog offene Jugendarbeit 24 Stadt Jüterbog Wiesen Oberschule Jüterbog Jüterbog Sozialarbeit an Schule 25 Stadt Luckenwalde Jugendzentrum GO 7 Luckenwalde offene Jugendarbeit 26 Stadt Luckenwalde Jugendzentrum GO 7 Luckenwalde offene Jugendarbeit 27 SJD-Die Falken LV Brandenburg Jugendclub Klab Luckenwalde Luckenwalde offene Jugendarbeit 28 Gemeinde Niedergörsdorf Jugendarbeit in den Ortsteilen Gemeinde Nieder- görsdorf aufsuchende Arbeit 29 Gemeinde Niedergörsdorf Jugendarbeit in den Ortsteilen Gemeinde Nieder- görsdorf Jugendkoordination 30 Gemeinde Großbeeren Jugendclub Großbeeren Großbeeren offene Jugendarbeit 31 Gemeinde Niederer Fläming Jugendarbeit in den Ortsteilen Niederer Fläming offene Jugendarbeit 32 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Jugendfreizeithaus, JC Dahlewitz, JC Blanken- felde Blankenfelde offene Jugendarbeit 33 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Jugendfreizeithaus, JC Dahlewitz, JC Blanken- felde Mahlow offene Jugendarbeit 34 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Jugendfreizeithaus, JC Dahlewitz, JC Blanken- felde Blankenfelde offene Jugendarbeit 35 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Jugendfreizeithaus, JC Dahlewitz, JC Blanken- felde Blankenfelde offene Jugendarbeit 36 Gemeinde Blankenfelde-Mahlow Jugendfreizeithaus, JC Dahlewitz, JC Blanken- felde Blankenfelde offene Jugendarbeit 37 Gemeinde Nuthe-Urstromtal Jugendarbeit in den Ortsteilen Nuthe-Urstromtal offene Jugendarbeit 38 Gemeinde Nuthe-Urstromtal Jugendarbeit in den Ortsteilen Nuthe-Urstromtal offene Jugendarbeit 39 Stadt Trebbin Jugendclub Trebbin Trebbin offene Jugendarbeit 40 Diakonisches Werk Teltow-Fläming mobile JA/Streetwork Luckenwalde offene Jugendarbeit 41 Landkreis flexible Stelle kreisweit alle Bereiche Uckermark 1 Angermünder Bildungswerk e.V. Ehm-Welk Oberschule Angermünde Sozialarbeit an Schule 2 Angermünder Bildungswerk e.V. Ehm-Welk Oberschule Angermünde Sozialarbeit an Schule 3 Angermünder Bildungswerk e.V. Jugendkulturzentrum „Alte Brauerei" Angermünde offene Jugendarbeit 4 Angermünder Bildungswerk e.V. Jugendkulturzentrum „Alte Brauerei" Angermünde offene Jugendarbeit 5 topp e.V. Kinderclub Angermünde Angermünde offene Jugendarbeit 6 Evangelischer Kirchenkreis Uckermark Evangelisches Jugendhaus Prenzlau offene Jugendarbeit 7 Evangelischer Kirchenkreis Uckermark Streetwork Prenzlau Streetwork 8 IG Frauen Prenzlau e.V. Kinder- und Jugendfreizeitzentrum im Objekt „Uckerwelle" Jugendhaus „Puzzle" Prenzlau offene Jugendarbeit 9 IG Frauen Prenzlau e.V. Jugendhaus „Puzzle" Prenzlau offene Jugendarbeit 10 IG Frauen Prenzlau e.V. Jugendhaus „Puzzle" Prenzlau offene Jugendarbeit 11 AWO KV Uckermark Max Lindow Schule mit sonderpädagog. Schwerpunkt „Lernen" Prenzlau Sozialarbeit an Schule 12 Angermünder Bildungswerk e.V. Oberschule „Carl Friedrich Grabow" Prenzlau Sozialarbeit an Schule 13 Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk EJF gAG Gesamtschule „Am Talsand" mit gymn. Ober- stufe Schwedt/ Oder Sozialarbeit an Schule 14 Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk EJF gAG Schule „Am Schloßpark" (Förderschwerpunkt „Lernen“) Schwedt/ Oder Sozialarbeit an Schule 15 Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk EJF gAG Oberschule „Dreiklang" Schwedt/ Oder Sozialarbeit an Schule 16 Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk EJF gAG Grundschulen „Erich Kästner" und „Am Wald- rand" Schwedt/ Oder Sozialarbeit an Schule 17 Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk EJF gAG Evangelisches Schulzentrum „Tabaluga" Schwedt/ Oder Sozialarbeit an Schule 18 Kinder- und Jugendtheater „Stolperdraht" e.V. Theater Stolperdraht Schwedt/ Oder offene Jugendarbeit 19 Kinder- und Jugendtheater „Stolperdraht" e.V. Mädchentreff Schwedt/ Oder offene Jugendarbeit 20 Uckermärkisches Jugendwerk e.V. Kontakt- und Beratungsstelle Schwedt/ Oder Jugendschutz 21 Karthausclub e.V. Jugendklub Karthaus Schwedt/ Oder offene Jugendarbeit 22 Uckermärkischer Bildungsverbund gGmbH Jugend- und Freizeittreff Vierraden und umlie- gende Ortsteile Schwedt/ Oder offene Jugendarbeit 23 Uckermärkischer Bildungsverbund gGmbH Jugendarbeit in den Ortsteilen von Schwedt Schwedt/ Oder offene Jugendarbeit 24 Uckermärkischer Bildungsverbund gGmbH Jugendclub „Külzviertel" Schwedt/ Oder offene Jugendarbeit 25 Evangelischer Kirchenkreis Oberes Havelland Evangelischer Jugendkeller Templin offene Jugendarbeit 26 Angermünder Bildungswerk e.V. Grundschule „Am Egelpfuhl" u. „Johann Wolf- gang Goethe Templin Sozialarbeit an Schule 27 Angermünder Bildungswerk e.V. Schule „Willy Grabert" (Förderschwerpunkt „Lernen“) Templin Sozialarbeit an Schule 28 Angermünder Bildungswerk e.V. Oberschule Templin Templin Sozialarbeit an Schule 29 Angermünder Bildungswerk e.V. Schulverweigerungsprojekt Templin Jugendsozialarbeit 30 Angermünder Bildungswerk e.V. Jugendhaus Villa Templin offene Jugendarbeit 31 Arbeitsförderungsverein Lychen e.V. Kinder- und Jugendfreizeittreff Lychen Lychen offene Jugendarbeit 32 Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Kinder- und Jugendhaus Klockow und Gemein- den Amt Brüssow offene Jugendarbeit 33 Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk EJF gAG Grundschule Gartz Gartz (Oder) offene Jugendarbeit 34 Sportjugend im Kreissportbund Uckermark e.V. Sportvereine des Landkreises kreisweit offene Jugendarbeit Quelle: Erhebungen des MBJS Anlage 3 zu Frage 30 Liste der Schülerwettbewerbe, die vom Land gefördert oder befürwortet werden (offene Liste) A) Von der KMK empfohlene Schülerwettbewerbe (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17. September 2009) 1. Bundeswettbewerb Fremdsprachen 2. Bundesolympiade für russische Sprache, Kultur und Landeskunde 3. Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels 4. Internationales Film Festival Hannover „up and coming“ 5. Theatertreffen der Jugend 6. Treffen junger Autoren 7. Treffen Junge Musikszene 8. Bundeswettbewerb Jugend musiziert 9. Bundeswettbewerb Komposition 10. Schultheater der Länder 11. Jugend jazzt 12. Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten 13. Schülerwettbewerb zur politischen Bildung 14. Europäischer Wettbewerb 15. Jugend gründet 16. Schulwettbewerb des Bundespräsidenten zur Entwicklungspolitik 17. Wettbewerb Förderprogramm Demokratisch Handeln 18. Jugend debattiert 19. Schülerzeitungswettbewerb der Länder 20. Bundesweite Mathematikwettbewerbe (Bundeswettbewerb Mathematik, Mathematik-Olympiaden in Deutschland, Auswahlwettbewerb zur Internationalen Mathematik-Olympiade) 21. Bundeswettbewerb Informatik einschließlich Auswahlverfahren zur Internationalen Informatik- Olympiade 22. Auswahlwettbewerb zur internationalen Biologie Olympiade 23. Auswahlwettbewerb zur Internationalen Chemie Olympiade 24. Auswahlwettbewerb zur Internationalen Physik Olympiade 25. Auswahlwettbewerb zur Internationalen Junior Science Olympiade 26. European Union Science Olympiade 27. JUGEND FORSCHT 28. BundesUmweltWettbewerb 29. Bundesweiter Physikwettbewerb für die Sekundarstufe I 30. Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA 31. Bundesjugendspiele B) Weitere bundesweit ausgeschriebene, nationale und internationale Schülerwett- bewerbe 32. Schülerwettbewerb „Jugend übernimmt Verantwortung“ 33. Förderwettbewerb „Gemeinsam Handeln – Voneinander Lernen – Zusammenwachsen“ 34. Bundeswettbewerb Deutscher Naturparks 35. Bundesbegegnung Schulen musizieren 36. Schülerwettbewerb „Das lesende Klassenzimmer“ 37. Fremdsprachenwettbewerb in der beruflichen Bildung 38. Focus-Schülerwettbewerb „Schule macht Zukunft“ 39. Förderwettbewerb der Robert-Bosch-Stiftung „Junge Wege in Europa“ 40. Schülerwettbewerb der Stiftung Warentest „Jugend testet“ 41. Schülerwettbewerb „National Geographic Wissen“ 42. VDBiol - Förderpreis für die Sekundarstufe I 43. VDBiol - Förderpreis für die Sekundarstufe II 44. Europa forscht für die Umwelt 45. Nichtraucherwettbewerb „Be Smart – Don’t Start“ 46. Europäischer Schülerwettbewerb „Make a Video“ 47. Schülerwettbewerb „Join Multimedia“ 48. Odyssey of the Mind 49. Schul/Banker – Das Bankenspiel 50. Shankar’s International Childrens Competition 51. Denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule 52. Schülerwettbewerb „Denkmale in der Region“ 53. Schülerwettbewerb „Lebendige Antike“ 54. Deutscher Arbeitgeberpreis für Bildung 55. Internationaler Jugendwettbewerb „jugend creativ“ 56. Schülerwettbewerb „Alle für Eine Welt für alle“ 57. Schülerwettbewerb „Junge Euroköche“ 58. FIRST LEGO League Deutschland 59. Schülerwettbewerb Jugend präsentiert 60. Prix des lycéens 61. Kinder zum Olymp C) Schülerwettbewerbe des Landes Brandenburg 62. Internationaler Zeichenwettbewerb des Landes Brandenburg 63. Landesolympiade Mathematik 64. Landesolympiade Physik 65. Landesolympiade Biologie 66. Landesolympiade Chemie 67. Landesolympiade in der russischen Sprache und Landeskunde 68. Olympiade der sorbischen Sprache 69. Schülerwettbewerb Informatik des Landes Brandenburg 70. Förderpreis Literatur des Landes Brandenburg 71. Landesweiter Schülerwettbewerb „Chemkids“ 72. Landeswettbewerb des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen 73. Landesbegegnung „Schulen musizieren“ 74. Wilhelm-Kempff-Preis 75. Adolf-Reichwein-Preis 76. Innovative Schulen 77. Schülerwettbewerb „Erlebter Frühling” 78. Lotto-Förderpreis „100% MUSIK“ 79. Sportabzeichenwettbewerb an den Schulen im Land Brandenburg 80. Sportlichste Schule im Land Brandenburg 81. Lotto-Sportfest