Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1527 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 565 der Abgeordneten Anita Tack der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1286 Wortlaut der Kleinen Anfrage 565 Sicherheit für Motorradfahrer auf Straßen mit Leitplanken Verkehrssicherheit und Gesundheitsschutz sind untrennbar mit einander verbunden. Die gegenwärtig verwendeten Leitplanken an Straßen stellen für Motoradfahrer eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Ein Unterfahrschutz würde die Sicherheit erheblich verbessern. Ich frage die Landesregierung: 1. An wie viel Straßenkilometern in Brandenburg gibt es bereits Unterfahr- schutz an Leitplanken? 2. Wie konnte das Unfallgeschehen bei Motorradfahren an diesen Straßenab- schnitten gesenkt werden? 3. In welchem Umfang sollen im Rahmen des 100 Mio. Programms an Lan- desstraßen Leitplanken mit Unterfahrschutz zur Erhöhung der Sicherheit für Motorradfahrer angebracht werden? 4. Welche Straßenabschnitte betreffen die Planungen konkret? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie viel Straßenkilometern in Brandenburg gibt es bereits Unterfahrschutz an Leitplanken? Zu Frage 1: In Brandenburg wurde insgesamt an 102 Stellen mit Stahlschutzplanken ein Unterfahrschutz für Motorradfahrer mit einer Gesamtlänge von 4.270 m angebracht. Frage 2: Wie konnte das Unfallgeschehen bei Motorradfahren an diesen Straßenabschnitten gesenkt werden? Zu Frage 2: In den letzten 3 Jahren gab es in diesen Abschnitten nur einen Unfall mit einem Kraftrad, bei dem der Fahrer nur leichtverletzt wurde. Frage 3: In welchem Umfang sollen im Rahmen des 100 Mio. Programms an Landesstraßen Leitplanken mit Unterfahrschutz zur Erhöhung der Sicherheit für Motorradfahrer angebracht werden? Frage 4: Welche Straßenabschnitte betreffen die Planungen konkret? Zu Fragen 3 und 4: Das Kriterium „Errichtung von Schutzplanken“ hatte für die Erstellung des 100-Mio.- Programms keine Relevanz. Der Focus dieses Programms liegt auf den Ortsdurchfahrten . Hier besteht aufgrund der geringen Geschwindigkeiten in der Regel kein Bedarf an Schutzplanken.