Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1540 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 542 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1234 Sportanlagen und Lärmschutz Wortlaut der Kleinen Anfrage 542 vom 22.04.2015: Sport und Wohnen sind jeweils wichtige Bestandteile des Gesellschaftlichen Lebens. Dabei muss es aber einen fairen Interessensausgleich geben zwischen der Nutzung von Sportanlagen und dem Ruhebedürfnis von Anwohnerinnen und Anwohner. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung regelt dabei auf Bundesebene wichtige Grundla- gen, bedarf aber seit langem einer Überarbeitung. Ich frage die Landessregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die zunehmenden Konflikte zwischen der Nutzung von Sportanlagen und dem Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner derzeit in Brandenburg ein? 2. Inwiefern sieht sie hier landespolitisch Handlungsbedarf und welche Maßnahmen könnten ergriffen werden? 3. Wie kann die Landesregierung einen tragbaren Interessensausgleich zwischen den Anforderungen des Sports einerseits und den Bedürfnissen von Anwohnerinnen und Anwohnern andererseits befördern? 4. Inwiefern und mit welcher Position hat sich die Landesregierung in die Beratung des Bundesrates im Jahr 2014 zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung eingebracht? 5. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich a) des Erhalts des „Altanlagenbonus“ b) der Anwendung der „Kinderlärm-Privilegierung“ auf Sportanlagen? 6. Teilt die Landesregierung die Befürchtung u.a. des Deutschen Fußballbundes, dass eine zunehmende Einschränkung des Sportbetriebes auf Anlagen eintreten wird, wenn es nicht zu entsprechenden Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung kommt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Sport ist von herausragender gesellschaftspolitischer Bedeutung. Die Sportausübung in Sportanlagen soll daher hinsichtlich der lärmschutzrechtlichen Anforderungen pri- vilegiert sein. In diesem Sinne dient die Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV der Schaffung eines angemessenen Ausgleichs zwischen den Interessen der Sporttreibenden an der Nutzung von Sportanlagen und dem Lärmschutzinteresse der Allgemeinheit und der Nachbarschaft. Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung die zunehmenden Konflikte zwischen der Nutzung von Sportanlagen und dem Lärmschutz für Anwohnerinnen und Anwohner derzeit in Brandenburg ein? Frage 2: Inwiefern sieht sie hier landespolitisch Handlungsbedarf und welche Maßnahmen könnten ergriffen werden? Frage 3: Wie kann die Landesregierung einen tragbaren Interessensausgleich zwischen den Anforderungen des Sports einerseits und den Bedürfnissen von Anwohnerinnen und Anwohnern andererseits befördern? zu den Fragen 1 bis 3: Eine regelungsbedürftige Zunahme von Konflikten im Sinne eines durch die Sportan- lagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV nicht mehr gewährleisteten angemesse- nen Ausgleichs zwischen dem Interesse der Sportausübung in Sportanlagen und dem Lärmschutzinteresse dortiger Anwohnerinnen und Anwohner ist für Branden- burg derzeit nicht festzustellen. Die 18. BImSchV hat sich aus Sicht des Brandenbur- ger Verwaltungsvollzugs bewährt. Frage 4: Inwiefern und mit welcher Position hat sich die Landesregierung in die Beratung des Bundesrates im Jahr 2014 zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung eingebracht? zu Frage 4: Mit der Bundesrats-Drucksache 198/14 wurde durch die Freie und Hansestadt Ham- burg ein Verordnungsantrag vorgelegt, mit dem für einzelne Bundesländer die Mög- lichkeit geschaffen werden sollte, von der 18. BImSchV abweichende Regelungen zu treffen. Entsprechend der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 dargestellten Ein- schätzung hat sich das Land Brandenburg in der Abstimmung des Bunderates zur Zuleitung des Verordnungsentwurfs an die Bundesregierung enthalten. Frage 5: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich a) des Erhalts des „Altanlagenbonus“ b) der Anwendung der „Kinderlärm-Privilegierung“ auf Sportanlagen? zu Frage 5: Nach Auffassung der Landesregierung bieten der Erhalt der bisherigen Regelungen für Altanlagen und die Aufnahme einer Regelung zur Privilegierung der Sportaus- übung von Kindern sachgerechte Ansatzpunkte für eine bundeseinheitliche Fortent- wicklung der 18. BImSchV. Frage 6: Teilt die Landesregierung die Befürchtung u.a. des Deutschen Fußballbundes, dass eine zunehmende Einschränkung des Sportbetriebes auf Anlagen eintreten wird, wenn es nicht zu entsprechenden Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverord- nung kommt? zu Frage 6: Die Landesregierung beobachtet aufmerksam die Entwicklung etwaiger Problemla- gen und nimmt insofern entsprechende Befürchtungen, insbesondere des Deutschen Fußballbundes, ernst. Sie befürwortet eine weitere fachliche Diskussion zur sachge- rechten Fortentwicklung der Regelungen der 18. BlmSchV unter Einbeziehung der zuständigen Fachgremien.