Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1552 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 556 des Abgeordneten Petér Vida BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1262 Zechlinerhütte erreichbar machen Nachfrage zur Kleinen Anfrage 289 Wortlaut der Kleinen Anfrage 556 vom 27.04.2015: In der Kleinen Anfrage 289 (Existenzgefährdende Straßensperrung in Zechlinerhütte) wurde die Frage problematisiert, warum zwei Baumaßnahmen an der B 122 nicht gleichzeitig sondern nacheinander stattfinden, wodurch der Rheinsberger Ortsteil Zechlinerhütte über einen erheblichen Zeitraum vom Verkehr abgeschnitten wird. In ihrer Antwort (Drucksache 6/913) hat die Landesregierung die Frage dahingehend beantwortet, dass eine gleichzeitige Durchführung der Baumaßnahmen nicht mehr realisierbar sein, man aber die Einschränkungen für Besucher und Anwohner möglichste gering halten werde . Inzwischen wurde die Baustelle eingerichtet. In der Kernstadt Rheinsberg wurden Beschilderungen angebracht, die eine Durchfahrt nach Zechlinerhütte verbieten. Es entsteht für Besucher der Eindruck, dass die Straße zum Ortsteil komplett gesperrt und nicht passierbar sei. Tatsächlich aber ist der Ortsteil einspurig passierbar, verschiedene Naherholungs- und Tourismusgewerbe liegen sogar komplett vor der Baustelle, sodass sie ohne Komplikationen erreichbar wären. Besucher fahren diese aber nicht an, weil sie im Ortskern von Rheinsberg aufgrund der Beschilderung davon abgehalten werden. Nach der Beschwerde zahlreicher Gewerbetreibender wurden nunmehr am letzten (!) Warnschild ein kaum erkennbares Ergänzungsschild an gebracht, welches Besuchern signalisieren soll, dass einige Einrichtungen doch erreichbar sind. Dieses Schild folgt aber nach zahlreichen Schildern, welche eine vollumfängliche Sperrung anzeigen, sodass die spätere „Korrektur“ nicht wahrgenommen wird. Dies bedeutet, dass Besucher und Gewerbetreibende eine Einschränkung erfahren, die erkennbar weit über das angekündigte, notwendige Maß hinausgeht. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was unternimmt die Landesregierung, um die Einschränkung von Besuchern und Gewerbetrei- benden in Zechlinerhütte tatsächlich auf ein Mindestmaß zu beschränken? 2. Was tut die Landesregierung für eine sachgemäße Beschilderung? 3. Welche Gespräche wurden/werden mit den betroffenen Gewerbetreibenden geführt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was unternimmt die Landesregierung, um die Einschränkung von Besuchern und Gewerbetreibenden in Zechlinerhütte tatsächlich auf ein Mindestmaß zu beschränken? Frage 2: Was tut die Landesregierung für eine sachgemäße Beschilderung? Frage 3: Welche Gespräche wurden/werden mit den betroffenen Gewerbetreibenden geführt? Zu Fragen 1 bis 3: Der Vorhabenträger der laufenden Baumaßnahme – die Sanierung der Schmutzwasserleitung – ist der Servicebetrieb der Stadt Rheinsberg. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die wirtschaftliche Existenz der Gewerbebetriebe nicht gefährdet wird. Die Beschilderung hat grundsätzlich nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu erfolgen. Darin sind die „Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“ als ein bundesweit gültiges Regelwerk eingeführt und anzuwenden. Darüber hinausgehende Maßnahmen können nur vor Ort geklärt werden. In Vorbereitung des grundhaften Ausbaus der Ortsdurchfahrt im Jahr 2016 wird der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) im zweiten Quartal 2015 eine Bürgerversammlung durchführen. Mit den Gewerbetreibenden sollen mögliche Maßnahmen, wie z. B. Hinweisschilder an der Umleitungsstrecke , abgestimmt werden.