Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1553 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 564 der Abgeordneten Sven Schröder und Andreas Kalbitz AfD-Fraktion Drucksache 6/1285 Landesstiftung und der BER Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 564 vom 29.04.2015: In einem Artikel der PNN vom 28.04.2015 ist zu lesen, dass der Bau des neuen Hauptstadtflughafens Berlin-Schönefeld Geld in die Brandenburger Stiftung Naturschutzfonds spült. Diese Summe wurde bislang mit rund 34 Millionen Euro beziffert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Was ist insgesamt an Ausgleichszahlungen zu erwarten? 2. Aus welchen Mitteln werden die Ausgleichszahlungen vorgenommen? 3. Welche Ratenzahlungen wurden vereinbart? 4. In welche Stiftungen und weitere Institutionen fließen diese Mittel über welche Zeiträume? 5. Welche Projekte werden finanziert und in welcher Höhe? 6. Wer entscheidet, wie die Mittel eingesetzt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist insgesamt an Ausgleichszahlungen zu erwarten? Frage 2: Aus welchen Mitteln werden die Ausgleichszahlungen vorgenommen? zu den Fragen 1 und 2: Nach den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin -Schönefeld vom 13.08.2004 in der Fassung der 23. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.03.2012 sind insgesamt 36.574.088,46 € Ausgleichszahlungen an den Naturschutzfonds zu zahlen. 2 Frage 3: Welche Ratenzahlungen wurden vereinbart? Frage 4: In welche Stiftungen und weitere Institutionen fließen diese Mittel über welche Zeiträume? zu den Fragen 3 und 4: Die Ausgleichszahlungen sind nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in insgesamt 10 Teilraten zu zahlen. Die ersten sechs Raten sind ab 2005 im Jahresabstand zu leisten gewesen, die Raten 7 bis 10 waren und sind im Zweijahresabstand fällig. Grundsätzlich beträgt die Höhe der ersten Rate 7,5 %, der zweiten Rate 15 %, der dritten bis neunten Rate 10 % sowie der zehnten Rate 7,5 % des Gesamtbetrags. Abweichungen der tatsächlichen Höhe der zu leistenden Raten ergeben sich aus den Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses auf Grund der Änderungen der Größe der versiegelten Flächen. Frage 5: Welche Projekte werden finanziert und in welcher Höhe? zu Frage 5: Es werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in den vom Eingriff betroffenen Landkreisen bzw. Naturräumen finanziert. Frage 6: Wer entscheidet, wie die Mittel eingesetzt werden? zu Frage 6: Stiftungsrat und Geschäftsführung der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg entscheiden über den Mitteleinsatz.