Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1554 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 569 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1307 Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 569 vom 30.04.2015: Die von der EU verabschiedeten Hochwassermanagementrichtlinie (HWRM-RL) gibt den Ländern der EU auf, bis Ende 2015 für Risikogewässer Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Derzeit läuft (bis Ende Juni) die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Flussgebiete Elbe und Oder (http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.385065.de). Die Hochwasserrisikomanagementpläne sind länderübergreifend erarbeitet worden. Sie enthalten eine Auflistung von einzelnen Maßnahmenarten für die einzelnen Teileinzugsgebiete unter Bezugnahme auf einen Maßnahmekatalog. Für jede Maßnahmeart und jedes Teileinzugsgebiet sind Zuständigkeit, Priorität und Bearbeitungsstatus angegeben. Es ist aber nicht erkennbar, an welchem Ort genau welche Maßnahme durchgeführt werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die aufgeführten Maßnahmen bereits durch ortskonkrete Einzelvorhaben untersetzt? Wenn ja, wo sind diese öffentlich einsehbar? Wenn nicht, wann und durch wen wird das erfolgen ? 2. Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig (Land oder Kommunen)? 3. Sind die Einzelmaßnahmen mit den Kommunen abgestimmt? 4. Sind sie bereits finanziell untersetzt und ist die Finanzierung gesichert? Wenn ja, mit welchen Mitteln? 5. Wie erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die ortskonkreten Einzelvorhaben? 2 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Die Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-RL erfolgt in Brandenburg auf verschiedenen Konkretisierungsebenen (Top down): Hochwasserrisikomanagementpläne für die nationalen Teile der Flusseinzugsgebiete Elbe und Oder werden untersetzt durch die Regionale Maßnahmenplanung für 9 Teileinzugsgebiete der beiden Flussgebiete in Brandenburg im Maßstab 1:10.000 und werden ortsbezogen konkretisiert durch Einzelvorhaben des Hochwasserschutzes. Bei der Erarbeitung der übergeordneten Hochwasserrisikomanagementpläne dienten die bereits landesintern erarbeiteten Hochwasserschutzkonzepte als Grundlage. Frage 1: Sind die aufgeführten Maßnahmen bereits durch ortskonkrete Einzelvorhaben untersetzt? Wenn ja, wo sind diese öffentlich einsehbar? Wenn nicht, wann und durch wen wird das erfolgen? Frage 3: Sind die Einzelmaßnahmen mit den Kommunen abgestimmt? zu Frage 1 und 3: Teilweise sind die in den Hochwasserrisikomanagementplänen Elbe und Oder aufgeführten risikogebietsbezogenen Maßnahmen bereits konkreter untersetzt. Zu nennen sind z. B. Maßnahmen des Deichprogramms Elbe oder des Generalplans Oder. Eine weitere Untersetzung erfolgt derzeitig im Rahmen der Regionalen Maßnahmenplanung zum Hochwasserrisikomanagement der Landesregierung in Zusammenarbeit mit den wasserwirtschaftlichen Akteuren, den Kommunen und unter Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit bis Ende 2015. Anschließend ist geplant, die Maßnahmenvorschläge bzw. Vorzugsvarianten für die Teileinzugsgebiete auf den Internetseiten des Umweltministeriums zu veröffentlichen . Frage 2: Wer ist für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig (Land oder Kommunen)? zu Frage 2: In den Hochwasserrisikomanagementplänen und der untersetzenden Regionalen Maßnahmenplanung sind für die 4 europäischen Teilaspekte des Hochwasserrisikomanagements „Vorsorge, Schutz, Vermeidung , Wiederherstellung“ die Maßnahmen zusammengetragen, die hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Hochwasser-Risikogebieten verringern und bewältigen helfen. Für die Umsetzung dieses breit angelegten Maßnahmenportfolio sind sowohl das Land als auch die kommunale Ebene (Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden) zuständig, gleichfalls jeder einzelne Bürger, der in einem hochwassersensiblen Gebiet lebt, im Rahmen einer angemessenen Eigenvorsorge. Frage 4: Sind sie bereits finanziell untersetzt und ist die Finanzierung gesichert? Wenn ja, mit welchen Mitteln? zu Frage 4: Die Finanzierung der Einzelmaßnahmen, für die das Land zuständig ist, erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung. Zur Finanzierung werden EU-, Bundes- und Landesmittel eingesetzt. 3 Frage 5: Wie erfolgt eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die ortskonkreten Einzelvorhaben? zu Frage 5: Auf der Konkretisierungsebene der Regionalen Maßnahmenplanung wird die Öffentlichkeit aktiv in die Maßnahmendiskussion eingebunden (siehe Antwort zu Frage 1 und 3). Für konkrete Einzelvorhaben des technischen Hochwasserschutzes, bspw. Deichbau, erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit und Betroffenen im Rahmen der Genehmigungsplanung. Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements, die nicht unmittelbar in Zuständigkeit des Landes liegen, z. B. Maßnahmen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes , sind von den jeweils Zuständigen mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren und umzusetzen .