Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1556 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 577 der Abgeordneten Diana Bader und Anita Tack Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1326 Wortlaut der Kleinen Anfrage 577 vom 05.05.2015 Barrierefreie Haltestellen Barrierefreiheit ist eine der Grundvoraussetzungen für ein selbst bestimmtes Leben in einer inklusiven Gesellschaft. Der Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten ausdrücklich dazu. Laut Personenbeförderungsgesetz § 8, Absatz 3 sind die von den Ländern bestimmten Aufgabenträger im Nahverkehrsplan verpflichtet, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen und bis zum 1. Januar 2022 eine barrierefreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu gewährleisten. Ein barrierefreier Öffentlicher Nahverkehr nutzt vielen, insbesondere auch älteren Menschen, Menschen mit kleinen Kindern und Menschen mit Behinderung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche baurechtlichen Vorgaben müssen erfüllt sein, damit eine Barrierefreiheit an den Halte- stellen des ÖPNV gewährleistet ist? 2. Wie viele Haltestellen wurden bis heute im Land barrierefrei umgestaltet? 3. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf zur Erreichung des barrierefreien Zugangs an Haltestellen der ÖPNV? 4. Welche Unterstützung unternimmt die Landesregierung, damit die Kommunen ihren Verpflich- tungen zeitgerecht nachkommen können? 5. Nach welchem Zeit- und Maßnahmeplan soll die Barrierefreiheit an ÖPNV-Haltestellen im Land Brandenburg erreicht werden? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche baurechtlichen Vorgaben müssen erfüllt sein, damit eine Barrierefreiheit an den Haltestellen des ÖPNV gewährleistet ist? 2 Frage 2: Wie viele Haltestellen wurden bis heute im Land barrierefrei umgestaltet? Frage 3: Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf zur Erreichung des barrierefreien Zugangs an Haltestellen der ÖPNV? zu Fragen 1, 2 und 3: Die Formulierung der Anforderungen an die vollständige Barrierefreiheit nach § 8 Absatz 3 Satz 3 PBefG ist Voraussetzung für die Bestandsaufnahme im Land Brandenburg und daraus resultierend die Ermittlung von Finanzbedarfen. Entsprechende erläuternde Vorgaben dazu hat der Bundesgesetzgeber bisher nicht zur Verfügung gestellt . Deshalb haben sich die Bundesländer verabredet, eine derzeit in Nordrhein-Westfalen laufende Studie zu nutzen, um möglichst einheitlich den Gesetzesauftrag zu untersetzen. Die Studie besteht aus 2 Teilen: 1. Teil: funktionale Formulierung der Mindestanforderungen an die vollständige Barrierefreiheit, 2. Teil: Darstellung der technischen Möglichkeiten zur Umsetzung der Anforderungen. Die Ergebnisse der Studie werden im Sommer 2015 erwartet. Danach laufen die Gespräche zwischen den Ländern zur Umsetzung. Frage 4: Welche Unterstützung unternimmt die Landesregierung, damit die Kommunen ihren Verpflichtungen zeitgerecht nachkommen können? zu Frage 4: Gemäß ÖPNV-Gesetz obliegt die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen öffentlichen Personennahverkehr den kommunalen Aufgabenträgern. Zur Umsetzung dieser Aufgabe gewährt das Land den kommunalen Aufgabenträgern finanzielle Mittel, die von den kommunalen Aufgabenträgern im Rahmen ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung verwendet werden. Diese finanziellen Mittel können auch für die Herstellung der Barrierefreiheit von Haltestellen eingesetzt werden. Darüber hinaus fördert das Land Brandenburg u. a. die Kommunen bei der barrierefreien Gestaltung von Umsteigeanlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs (z. B. Bahnhofsvorplätze). Grundlage ist die Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest). Frage 5: Nach welchem Zeit- und Maßnahmeplan soll die Barrierefreiheit an ÖPNV-Haltestellen im Land Brandenburg erreicht werden? zu Frage 5: Voraussetzung für Zeit- und Maßnahmenpläne der kommunalen Aufgabenträger sind die Bestandsaufnahme und die ermittelten Bedarfe auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie des Landes NordrheinWestfalens und deren Akzeptanz im Land Brandenburg.