Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1557 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 617 der Abgeordneten Roswitha Schier CDU-Fraktion Drucksache 6/1387 Fragebogen zur Vorbereitung der Weiterförderung des ESF-Landesprogramms "Deutschkurse für Flüchtlinge" Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 617 vom 12.05.2015: Die Landesregierung hat sich mit einem zehn Fragen umfassenden Fragebogen zu Deutschkursen für Flüchtlinge an die Träger dieser Kurse gewandt. Zur Finanzierung der Sprachausbildung gab es seitens des Ministeriums bereits sehr unterschiedliche Aussagen. Sie reichten von der Information, dass kein Geld mehr zur Verfügung steht bis zu der Aussage, dass es keine Finanzierungsprobleme gibt und das Land weiterhin für die Kosten aufkommt. In den Fragestellungen wird darauf verwiesen, dass das Land 22,5 Mio. von 30 Mio. Euro Bundesmittel an die Kommunen weiterreicht. Es steht aber bereits fest, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Mit den Bundesmitteln sollen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Flüchtlingen ausgeglichen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Geld steht seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Fami- lie derzeit tatsächlich noch für Sprachkurse zur Verfügung? 2. In welcher Höhe sind Landesmittel für Sprachkurse im neuen Landesprogramm vorgesehen? 3. Weshalb wenden Sie sich erst jetzt mit einem Fragenbogen an die Träger der Sprachausbil- dung, um Anregungen zu bekommen, wie diese künftig verbessert werden kann? 4. Aus welchen Finanzierungsquellen sollen die Kreise und Kommunen vor dem Hintergrund viel zu knapp bemessener Mittel die Kosten für die Sprachmodule 1-3 tragen? 2 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Geld steht seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie derzeit tatsächlich noch für Sprachkurse zur Verfügung? zu Frage 1: Das im April 2014 gestartete ESF-Landesprogramm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ wurde aus Restmitteln der auslaufenden Förderperiode 2007-2014 finanziert und läuft Ende Mai 2015 aus. Die Aussage, dass kein Geld mehr zur Verfügung gestellt werden kann bezieht sich auf die laufende Förderung, nachdem das sehr gut angelaufene Programm bereits zweimal aufgestockt worden war. Frage 2: In welcher Höhe sind Landesmittel für Sprachkurse im neuen Landesprogramm vorgesehen? zu Frage 2: Zur Fortführung der „Deutschkurse für Flüchtlinge“ wird eine neue ESF-Richtlinie vorbereitet, die voraussichtlich zum August starten wird. Dafür stehen insgesamt 2 Millionen Euro ESF-Mittel zur Verfügung . Diese Summe wurde vielfältig kommuniziert und ist auch in dem genannten Fragebogen zur partnerschaftlichen Vorbereitung der Weiterförderung explizit genannt. Frage 3: Weshalb wenden Sie sich erst jetzt mit einem Fragenbogen an die Träger der Sprachausbildung , um Anregungen zu bekommen, wie diese künftig verbessert werden kann? zu Frage 3: Der Fragebogen wurde bereits Anfang März verschickt. Frage 4: Aus welchen Finanzierungsquellen sollen die Kreise und Kommunen vor dem Hintergrund viel zu knapp bemessener Mittel die Kosten für die Sprachmodule 1-3 tragen? Zu Frage 4: Das Land Brandenburg hat sich bereits im vergangenen Jahr entschlossen, qualifizierte Sprachkurse für Asylsuchende und Geduldete anzubieten, die gemäß § 44 des Aufenthaltsgesetzes bisher keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen haben. Dieses Landesprogramm wird fortgesetzt. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes, für die entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sein müssen. Einige Kommunen und Landkreise stellen darüber hinaus eigene Mittel für Deutschkurse zur Verfügung, die die Landesförderung sinnvoll ergänzen. Angesichts der weiter stark steigenden Flüchtlingszahlen und mit Blick auf die begrenzten ESF-Mittel ist aber auch klar, dass nicht allen Flüchtlingen in Brandenburg ein qualifiziertes Deutschkursangebot gemacht werden kann. Im Fragebogen wurden verschiedene Überlegungen angestellt, den Mitteleinsatz zu optimieren. Die von den Ländern geforderte Öffnung der Integrationskurse auch für Asylsuchende und Geduldete im § 44 des Aufenthaltsgesetzes wäre ein Beitrag zu einer gerechteren finanziellen Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern. Die Weiterreichung von 22,5 Millionen Euro der Bundesmittel für Flüchtlinge an die Kommunen würde je nach kommunaler Prioritätensetzung auch im Sprachbereich Optionen eröffnen.