Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1581 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 571 des Abgeordneten Péter Vida BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1315 Wortlaut der Kleinen Anfrage 571 vom 04.05.2015: Ortsdurchfahrten von Landesstraßen in Rheinsberg In den letzten Jahren wurden die Landesstraßen L15 und L16 außerhalb und inner- halb der Gemarkung der Stadt Rheinsberg sowie zwischen den Rheinsberger Ortstei- len saniert und befinden sich dort in einem akzeptablen Zustand. Innerhalb der Be- bauung der Ortsteile Linow und Wallitz sind diese Straßen jedoch nicht saniert wor- den und weisen einen sehr schlechten Ausbaugrad auf. Es fehlt auch innerhalb der Ortslagen an eine akzeptable Regenentwässerung. Insbesondere die Strecke zwi- schen den Ortsteilen Linow und Dorf Zechlin ist seit 50 Jahren nicht mehr grundle- gend saniert worden. Der schlechte Bauzustand sowie das hiermit verbundene Ab- bremsen und Beschleunigen beim Durchgangsverkehr sorgt insbesondere bei LKWs zu einer unnötigen Lärmbelästigung. Daneben verursacht der Schwerlastverkehr beim Durchfahren erhebliche Erschütterungen, die die örtliche Bausubstanz schädi- gen. Dies ist insbesondere in diesen beiden ländlich geprägten Ortsteilen eine be- sondere Belastung. Dieser Zustand trifft bei den Bürgern nicht auf Verständnis. Sie fordern, den baulichen Zustand der L15 im Bereich der Ortsdurchfahrt Linow als auch die L16 im Bereich der Ortsdurchfahrt Wallitz durch eine Sanierung zu verbessern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist im Bereich zwischen den Ortsteilen der Stadt Rheinsberg für die In- standhaltung/Sanierung der Landesstraßen L15 und L16 verantwortlich? 2. Wer ist im Bereich der Ortsdurchfahrten im bebauten Bereich der Rheinsber- ger Ortsteile für die Instandhaltung/Sanierung der Landesstraßen L15 und L16 verantwortlich? 3. Wer ist für die Entscheidung verantwortlich, dass die Landesstraße L15 von Fürstenberg/Havel bis zum Ortseingang des Rheinsberger Ortsteils Linow sa- niert wurde, aber das Teilstück der L15 ab der Ortslage Linow und bis zum Ortsteil Dorf Zechlin nicht saniert wurde? 4. Welche Gründe liegen dafür vor, die Landesstraßen L15 und L16 im Bereich der Ortsdurchfahrten Linow und Wallitz nicht zu sanieren? 5. Ist der Landesregierung bekannt, dass die L16 innerhalb der Ortslage Wallitz durchgängig über keine ausreichende Regenentwässerung verfügt? Welche Lösungsmöglichkeiten können erfolgen? 6. Bestehen Planungen, die Landstraßen L15 und L16 im Bereich der Ortsteile Linow und Wallitz grundlegend zu sanieren? Wann sollen diese Maßnahmen erfolgen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist im Bereich zwischen den Ortsteilen der Stadt Rheinsberg für die Instandhal- tung/Sanierung der Landesstraßen L15 und L16 verantwortlich? Frage 2: Wer ist im Bereich der Ortsdurchfahrten im bebauten Bereich der Rheinsberger Ort- steile für die Instandhaltung/Sanierung der Landesstraßen L15 und L16 verantwort- lich? Zu Fragen 1 und 2: Der Baulastträger der L 15 und der L 16 im Bereich der freien Strecke zwischen den Ortsteilen der Stadt Rheinsberg sowie in den Ortsdurchfahrten Linow und Wallitz ist das Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen. Frage 3: Wer ist für die Entscheidung verantwortlich, dass die Landesstraße L15 von Fürsten- berg/Havel bis zum Ortseingang des Rheinsberger Ortsteils Linow saniert wurde, aber das Teilstück der L15 ab der Ortslage Linow und bis zum Ortsteil Dorf Zechlin nicht saniert wurde? Zu Frage 3: Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg hat die Strecken der L 15 zwischen Neuglobsow und Lychen sowie zwischen Rheinsberg und Linow im Jahr 2009 aus- gebaut. Der Abschnitt zwischen Linow und Dorf Zechlin wurde ebenfalls geplant. Die Planung wurde jedoch aufgrund der notwendigen Baumfällungen zur Durchführung der Bau- maßnahme von der Unteren Naturschutzbehörde nicht akzeptiert und konnte nicht umgesetzt werden. Eine Neuplanung der Maßnahme, die ein Planfeststellungsverfah- ren erforderlich macht, konnte aufgrund der aktuellen Prioritäten im Straßenbau auf- grund der begrenzten verfügbaren Haushaltsmittel nicht begonnen werden. Frage 4: Welche Gründe liegen dafür vor, die Landesstraßen L15 und L16 im Bereich der Ortsdurchfahrten Linow und Wallitz nicht zu sanieren? Frage 5: Ist der Landesregierung bekannt, dass die L16 innerhalb der Ortslage Wallitz durch- gängig über keine ausreichende Regenentwässerung verfügt? Welche Lösungsmög- lichkeiten können erfolgen? Zu Fragen 4 und 5: Voraussetzung für einen Ausbau der beiden Ortsdurchfahrten Linow und Wallitz ist eine Veränderung der Entwässerung des abfließenden Regenwassers aus den Ne- benflächen sowohl von privaten (z. B. Dachflächen) als auch von kommunalen Flä- chen und Straßen. Hierzu gab es bereits mehrfach Gespräche mit der Stadtverwal- tung Rheinsberg. Die erforderlichen Maßnahmen wurden durch die Stadt Rheinsberg noch nicht planerisch oder baulich umgesetzt. Diese sind jedoch Voraussetzung für eine qualifizierte Planung durch den Landesbetrieb Straßenwesen. Frage 6: Bestehen Planungen, die Landstraßen L15 und L16 im Bereich der Ortsteile Linow und Wallitz grundlegend zu sanieren? Wann sollen diese Maßnahmen erfolgen? Zu Frage 6: Derzeit bestehen keine konkreten Planungsabsichten, die Ortsdurchfahrten Wallitz und Linow grundhaft zu sanieren.