Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1582 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 566 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1287 Wortlaut der Kleinen Anfrage 566 vom 29.04.2015: Abwasserbeseitigungspflicht und Reinigung von Entwässerungsanlagen in Ortsdurchfahrten Aufgrund einer neuen Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht vertritt der Landesbetrieb Straßenwesen die Auffassung, dass die Abwasserbeseitigung und Reinigung von Entwässerungsanlagen entlang von Ortsdurchfahrten, unabhängig von der Baulastträgerschaft, in der Verantwortung der jeweiligen Kommune liegt. Durch die Verlagerung dieser Zuständigkeit von der Landes- auf die kommunale Ebene werden finanzielle und personelle Ressourcen beim Landesbetrieb frei. Ent- sprechend werden jedoch die Ämter, Städte und Gemeinden im Land Brandenburg zusätzlich belastet, ohne dass die Landesregierung für einen entsprechenden Aus- gleich gesorgt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kosten entstanden beim Landesbetrieb Straßenwesen im Jahr 2013 durch die nunmehr an die Kommunen übertragenen Aufgaben? 2. Wie viele Ortsdurchfahrten welcher Baulastträger sind durch die veränderte Rechtsauffassung betroffen? 3. Wie viel Personal war für die nun an die Kommunen übertragenen Aufgaben bisher zuständig? (bitte nach Regionalbereichen des Landesbetriebs aufschlüsseln ) 4. In wie vielen Kommunen haben durch den Landesbetrieb bisher Einweisungen von Mitarbeitern der Kommunen in die neu wahrzunehmenden Aufgaben stattgefunden? 5. Wie viele Kommunen haben beim Landesbetrieb oder Ministerium mit Widerspruch oder Ablehnung auf die veränderte Rechtsauffassung reagiert? Um welche Ämter, Städte und Gemeinden handelt es sich dabei? 6. Gab es seit der veränderten Rechtsauffassung durch Arbeiten der Kommunen verursachte Schäden an Entwässerungsanlagen entlang von Ortsdurchfahrten anderer Baulastträger? (Falls ja, bitte erläutern und die Schadenssumme beziffern ) 7. Laut Auskunft der Landesregierung werden Regelungsalternativen im Rahmen der nächsten Wasserrechtsnovelle erörtert. Welche Alternativen sind damit gemeint? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten entstanden beim Landesbetrieb Straßenwesen im Jahr 2013 durch die nunmehr an die Kommunen übertragenen Aufgaben? Zu Frage 1: Die Kosten für die mit der Abwasserbeseitigungspflicht innerorts verbundenen Auf- gaben werden in der Kosten- und Leistungsrechnung des Landesbetriebes Straßen- wesen nicht explizit erfasst. Frage 2: Wie viele Ortsdurchfahrten welcher Baulastträger sind durch die veränderte Rechts- auffassung betroffen? Zu Frage 2: Im Zuge von Bundes-, Landes- und vom Landesbetrieb Straßenwesen betreuten Kreisstraßen sind nach den im Landesbetrieb Straßenwesen vorliegenden Daten 378 Gemeinden mit Entwässerungsanlagen betroffen. Frage 3: Wie viel Personal war für die nun an die Kommunen übertragenen Aufgaben bisher zuständig? (bitte nach Regionalbereichen des Landesbetriebs aufschlüsseln) Zu Frage 3: Die mit der Abwasserbeseitigung verbunden Unterhaltungsaufgaben wie Reinigung und/oder Instandhaltung sind Teil des Aufgabenkatalogs für den Straßenbetriebs- dienst. Die Aufgabe Instandhaltung / technische Unterhaltung ist weiterhin beim Lan- desbetrieb Straßenwesen. Die Arbeitsorganisation in einer Straßenmeisterei sieht nicht vor, dass für die mit der Abwasserbeseitigung verbundenen Aufgaben geson- derte Arbeitskolonnen betraut sind. Daher kann der explizite Personalaufwand bezo- gen auf die verschiedenen Arbeiten an den Entwässerungsanlagen in der Kosten- und Leistungsrechnung des Landesbetriebes Straßenwesen nicht differenziert ermit- telt werden. Frage 4: In wie vielen Kommunen haben durch den Landesbetrieb bisher Einweisungen von Mitarbeitern der Kommunen in die neu wahrzunehmenden Aufgaben stattgefunden? Zu Frage 4: Den betroffenen Kommunen wurde für die Übergangszeit seitens des Landesbetrie- bes Straßenwesen die Unterstützung der Straßenmeistereien zugesagt. Diese bein- haltet vorrangig die Übergabe vorhandener Bestands-, Betriebs- und Wartungsunter- lagen. Auf Anforderung kann in Einzelfällen auch eine Einweisung durch die Stra- ßenmeisterei erfolgen. Frage 5: Wie viele Kommunen haben beim Landesbetrieb oder Ministerium mit Widerspruch oder Ablehnung auf die veränderte Rechtsauffassung reagiert? Um welche Ämter, Städte und Gemeinden handelt es sich dabei? Zu Frage 5: Der Landesregierung ist bekannt, dass eine Vielzahl von Kommunen das Urteil zum Anlass genommen hat, die Rechtslage zu hinterfragen. Den Kommunen wurde für die Übergangszeit seitens des Landesbetriebes Straßenwesen die Unterstützung durch die Straßenmeistereien zugesagt. Dem Ministerium für Infrastruktur und Lan- desplanung liegen Schreiben aus den Kommunen Putlitz-Berge (Landkreis Prignitz), Schulzendorf und Stadt Mittenwalde (Landkreis Dahme-Spreewald) und aus dem Landkreis Elbe-Elster vor. Frage 6: Gab es seit der veränderten Rechtsauffassung durch Arbeiten der Kommunen verur- sachte Schäden an Entwässerungsanlagen entlang von Ortsdurchfahrten anderer Baulastträger? (Falls ja, bitte erläutern und die Schadenssumme beziffern) Zu Frage 6: Nein. Frage 7: Laut Auskunft der Landesregierung werden Regelungsalternativen im Rahmen der nächsten Wasserrechtsnovelle erörtert. Welche Alternativen sind damit gemeint? Zu Frage 7: Eine Beantwortung dieser Frage ist derzeit noch nicht möglich. Die Landesregierung beginnt im Juni mit Gesprächen auf Arbeitsebene zu möglichen Alternativen.