Datum des Eingangs: 20.11.2014 / Ausgegeben: 25.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/160 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 30 des Abgeordneten Andreas Gliese der CDU-Fraktion Drucksache 6/57 Aufgabenkritik im Landesbetrieb Forst Brandenburg zur Erarbeitung eines tragfähigen Perso- nalentwicklungskonzepts Wortlaut der Kleinen Anfrage 30 vom 22.10.2014: Seit mehreren Jahren wird in unterschiedlicher politischer Verantwortung über die Forstreform und ihre Umsetzung diskutiert. Jüngst, d.h. im Vorfeld der Landtagswahl in Brandenburg, haben jedoch mehrere forstliche Verbände bzw. Gewerkschaften auf die Dringlichkeit einer Aufgabenkritik im Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) hingewiesen. Darauf aufbauend sollte ein tragfähiges Personalentwicklungs- konzept für den LFB erarbeitet und ein nachhaltiger Einstellungskorridor definiert werden. Letzterer sollte insbesondere auch dem gut ausgebildeten forstwirtschaftlichen Nachwuchs, z.B. der Waldarbei- terschule Kunsterspring, eine berufliche und persönliche Perspektive im Land Brandenburg ermögli- chen. Ziel aufgabenkritischer Betrachtungen und einer Analyse von Geschäftsprozessen muss sein, sowohl die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit des LFB zu sichern und einen realistischen, den Aufgaben entsprechenden Einstellungskorridor zu definieren, der eine ausgeglichene Altersstruktur im LFB lang- fristig sicherstellt. Die Ergebnisse sollten eigentlich bereits im Doppelhaushalt 2015/16 und in der Fi- nanzplanung 2014-2018 berücksichtigt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der Forstreform sowie die aktuelle personelle Ausstattung des LFB und welchen konkreten Handlungsbedarf sieht das zuständige Fachressort für die nächsten Jahre? 2. Wie viele Überlastungsanzeigen haben die Forstbediensteten des LFB gegenüber ihrem Vorgesetz- ten in den letzten Jahren seit der Einnahme der neuen Zielstruktur vorgebracht? (bitte pro Jahr und pro Struktureinheit auflisten) 3. Wie viele Beschäftigte waren jeweils zum 31.12. seit 2009 im LFB als Tarifvertrag-Forstbeschäftigte, TV-L-Beschäftigte und Beamte tätig? (bitte tabellarisch und je Jahr auflisten) 4. Wie viele von den in der Antwort auf Frage 3) aufgelisteten Beschäftigten waren befristet tätig oder befanden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit? 5. Wie hat sich der durchschnittliche Krankenstand im LFB seit 2009 je Geschäftsjahr entwickelt? (bitte tabellarisch und differenziert nach Tarifvertrag-Forstbeschäftigte, TV-L-Beschäftigte und Beamte darstellen) 6. Wie hoch ist das Durchschnittsalter bei den Tarifvertrag-Forstbeschäftigten, TV-L-Beschäftigten und Beamten und wie hat sich dieses seit 2009 entwickelt? 7. Wurde durch den/die Forstminister in den vergangenen Jahren die Durchführung einer Aufgaben- analyse und -kritik im LFB angewiesen? Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam die jeweilige Analyse? Wenn nein, warum wurde keine Aufgabenkritik durchgeführt? 8. Auf welcher fachlichen Entscheidungsgrundlage werden der Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 und der Finanzplanung 2014-2018 hinsichtlich des Stellenplans und der perspektivischen Personalentwicklung im LFB beruhen? (bitte erläutern) 9. Mit dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission 5/2 haben sich die Vertreter, die dem Ab- schlussbericht zugestimmt haben, im Bereich Forstverwaltung/Hoheit für eine Kommunalisierung, im Bereich Forstverwaltung/Betrieb gegen eine Kommunalisierung und im Bereich Forstverwal- tung/Gemeinwohl für eine vertiefte Prüfung der Möglichkeiten für eine Kommunalisierung ausge- sprochen. Wie bewertet die Landesregierung die Abkehr von der Einheitsforstverwaltung und eine teilweise Kommunalisierung hinsichtlich der personellen Auswirkungen auf den LFB sowie einer nachhaltigen Personalentwicklung im LFB? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Land- wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung der Forstreform sowie die aktuelle personelle Aus- stattung des LFB und welchen konkreten Handlungsbedarf sieht das zuständige Fachressort für die nächsten Jahre? Zu Frage 1: Die Einnahme der Zielstruktur unter organisatorischer und wirtschaftlicher Trennung zwischen hoheitli- chen und gemeinwohlorientierten Aufgaben einerseits und Landeswaldbewirtschaftung andererseits erfolgte zum 01. Januar 2012. Die personellen Zuordnungsverfahren auf einen um ein Drittel reduzier- ten Stellenbestand wurden im September 2012 abgeschlossen. Die Umsetzung in die neue Struktur ist abgeschlossen. Mit dem Stichtag 01.10.2014 befanden sich noch 178 Beschäftigte im rechnerischen Überhang; davon 139 im Bereich TV-L-Forst. Im mittleren und höheren Dienst sind derzeit noch geringe Personalüber- hänge zu verzeichnen. Fachliche Bedarfe können aus Sicht des Fachressorts zukünftig im forsttechni- schen Dienst und bei einigen Spezialistenpositionen auftreten. Frage 2: Wie viele Überlastungsanzeigen haben die Forstbediensteten des LFB gegenüber ihrem Vorgesetzten in den letzten Jahren seit der Einnahme der neuen Zielstruktur vorgebracht? (bitte pro Jahr und pro Struktureinheit auflisten) Zu Frage 2: Es wurden in 2012 eine und im Jahr 2013 acht Überlastungen bei der Betriebsleitung des LFB ange- zeigt. Davon betreffen sieben Fälle den Arbeitsbereich der Hoheitsoberförstereien und zwei Fälle den Bereich der Landeswaldoberförstereien. Frage 3: Wie viele Beschäftigte waren jeweils zum 31.12. seit 2009 im LFB als Tarifvertrag-Forstbeschäftigte, TV-L-Beschäftigte und Beamte tätig? (bitte tabellarisch und je Jahr auflisten) Frage 4: Wie viele von den in der Antwort auf Frage 3) aufgelisteten Beschäftigten waren befristet tätig oder be- fanden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit? Zu Fragen 3 und 4: Beschäftigte des LFB zum Stichtag 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 Gesamt LFB 2.413 2.325 2.205 2.140 2.074 davon befristet beschäftigt 5 3 4 13 16 davon ATZ- Freistellungsphase 123 162 212 250 289 Tarifbeschäftigte nach TV-L-Forst 1202 1146 1078 1040 1005 davon befristet beschäftigt 0 2 4 11 8 davon ATZ- Freistellungsphase 57 80 120 141 167 Tarifbeschäftigte nach TV-L 632 609 566 548 531 davon befristet beschäftigt 5 1 0 2 8 davon ATZ- Freistellungsphase 57 66 70 83 93 Beamte 579 570 561 552 538 davon befristet beschäftigt 0 0 0 0 0 davon ATZ- Freistellungsphase 9 16 22 26 29 Frage 5: Wie hat sich der durchschnittliche Krankenstand im LFB seit 2009 je Geschäftsjahr entwickelt? (bitte tabellarisch und differenziert nach Tarifvertrag-Forstbeschäftigte, TV-L-Beschäftigte und Beamte dar- stellen) Zu Frage 5: Anzahl der Krankheitskalendertage pro Beschäftigte/n 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt LFB 20 21,5 25,0 25,5 27,2 Tarifbeschäftigte nach TV-L-Forst 27 29,3 30,6 34,1 35,5 Tarifbeschäftigte nach TV-L 20 20,1 25,5 21,8 25,0 Beamte 8 9,1 14,5 13,8 15,8 (Die Werte aus 2009 sind auf Grund nicht vollständig vorliegender Unterlagen geschätzt.) Frage 6: Wie hoch ist das Durchschnittsalter bei den Tarifvertrag-Forstbeschäftigten, TV-L-Beschäftigten und Beamten und wie hat sich dieses seit 2009 entwickelt? Zu Frage 6: Durchschnittsalter in Jahren 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt LFB 48,9 49,5 51,4 52,0 52,6 Tarifbeschäftigte nach TV-L-Forst 48,5 49,6 51,7 52,4 53,1 Tarifbeschäftigte nach TV-L 51,5 51,3 53,0 53,2 53,3 Beamte 46,7 47,4 49,3 50,1 50,8 Frage 7: Wurde durch den/die Forstminister in den vergangenen Jahren die Durchführung einer Aufgabenanaly- se und -kritik im LFB angewiesen? Wenn ja, wann und zu welchem Ergebnis kam die jeweilige Analy- se? Wenn nein, warum wurde keine Aufgabenkritik durchgeführt? Zu Frage 7: Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Landesforstverwaltung des Landes Brandenburg vom 19.12.2008 sowie der Beschlüsse der Landesregierung (Kabinettbeschlüsse 537/07 und 817/08) wur- den organisatorische und finanzielle Ziele für die Forstverwaltung gesetzt. Mit der Bildung des LFB zum 01.01.2009 wurde durch das damalige zuständige Ministerium für Ländli- che Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz ein Aufbaustab eingesetzt, der auf Grundlage der o. g. Beschlüsse die Zielstruktur zu erarbeiten, ein Verfahren zur Einnahme der Zielstruktur zu entwi- ckeln und diese umzusetzen hatte. In diesem Zusammenhang war zunächst eine Aufgabenanalyse sowie eine Aufgabenkritik durchzuführen, da die gesetzlichen Aufgaben zukünftig nur noch mit 1.516 Beschäftigten wahrzunehmen und die Gemeinschaftsforstverwaltung unter strikter Trennung der Ge- meinwohl- und Hoheitsaufgaben sowie der Landeswaldbewirtschaftung zu organisieren war. Nach dem Ressortwechsel in das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde nach erfolgter Bestandsaufnahme im April 2010 die Ziel- und Organisationsstruktur für den LFB durch Kabinettbe- schluss bestätigt und die räumliche Struktur weiter untersetzt. Die Aufgabenkritik wurde als laufender Prozess zur Unterstützung der Anpassung des vorhandenen Personalbestandes an die Zielzahl 1.516 durchgeführt. Dabei erfolgte sie also im Sinne einer Ge- schäftsprozessanalyse, aber auch hinsichtlich der wahrzunehmenden Aufgaben als Aufgabenkritik im Zuge der Einnahme der Zielstruktur. Frage 8: Auf welcher fachlichen Entscheidungsgrundlage werden der Entwurf des Doppelhaushaltes 2015/2016 und der Finanzplanung 2014-2018 hinsichtlich des Stellenplans und der perspektivischen Personalent- wicklung im LFB beruhen? (bitte erläutern) Zu Frage 8: Die Entscheidungsgrundlagen sind das Gesetz zur Neuorganisation des Landesforstverwaltung und die Personalbedarfsplanung 2018 (siehe auch Antwort zu Frage 7). Frage 9: Mit dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission 5/2 haben sich die Vertreter, die dem Abschlussbe- richt zugestimmt haben, im Bereich Forstverwaltung/Hoheit für eine Kommunalisierung, im Bereich Forstverwaltung/Betrieb gegen eine Kommunalisierung und im Bereich Forstverwaltung/Gemeinwohl für eine vertiefte Prüfung der Möglichkeiten für eine Kommunalisierung ausgesprochen. Wie bewertet die Landesregierung die Abkehr von der Einheitsforstverwaltung und eine teilweise Kommunalisierung hin- sichtlich der personellen Auswirkungen auf den LFB sowie einer nachhaltigen Personalentwicklung im LFB? Zu Frage 9: Die Kommunalisierung von Landesaufgaben (Funktionalreform) im Bereich der Forstverwaltung ist Be- standteil der zur Diskussion stehenden umfassenden Verwaltungsstrukturreform.