Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1605 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 580 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1332 Wortlaut der Kleinen Anfrage 580 vom 06.05.2015 Taktfrequenz des Bahnhaltepunktes Woltersdorf bei Luckenwalde Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal setzt sich seit geraumer Zeit für eine stündliche Taktfrequenz des Bahnhofes Woltersdorf durch den Regionalexpress 5 ein. Gerade Berufspendler haben durch die zweistündige Bedienung erhebliche Nachteile auf Ihrem Arbeitsweg nach Trebbin, Ludwigsfelde und Berlin. Die Deutsche Bahn AG geht laut Presseberichten davon aus, dass der Bahnhof lediglich als Haltepunkt für die rund 1000 Einwohner von Woltersdorf dient. In der Gemeinde Nuthe-Urstromtal wohnen 6500 Einwohner. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es eine aktuelle, valide Verkehrszählung zu den ein- und aussteigenden Passagieren am Haltepunkt Woltersdorf bei Luckenwalde, wenn ja, aus welchem Jahr und mit welchem Ergebnis? 2. Wie hoch sind die zu beziffernden Mehrkosten durch einen stündlichen Halt am Bahnhof Woltersdorf bei Luckenwalde? 3. Schließen die in Frage 1 und Frage 2 benannten Zahlen grundsätzlich einen Halt im 1-Stunden-Takt am Bahnhof Woltersdorf aus, wenn ja aus welchen Gründen? 4. Befürwortet die Landesregierung, den Bahnbetrieb im 1-Stunden-Takt am Bahnhof Woltersdorf auszudehnen? 5. Ist es richtig, dass sich die Gesamtzeit bei jedem zusätzlichen Halt um 2-3 Minuten verlängert? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es eine aktuelle, valide Verkehrszählung zu den ein- und aussteigenden Passagieren am Haltepunkt Woltersdorf bei Luckenwalde, wenn ja, aus welchem Jahr und mit welchem Ergebnis? Zu Frage 1: Die Fahrgastzahlen werden regelmäßig erhoben. Im Jahr 2014 nutzten den Haltepunkt Woltersdorf bei Luckenwalde täglich ca. 100 Fahrgäste. Frage 2: Wie hoch sind die zu beziffernden Mehrkosten durch einen stündlichen Halt am Bahnhof Woltersdorf bei Luckenwalde? Zu Frage 2: Durch den Halt aller als RE5 verkehrenden Züge in Woltersdorf bei Luckenwalde würden zusätzliche Stationsgebühren von ca. 30.000 € p.a. (Preisstand 2015) entstehen . Weitere Kosten entstehen für die zusätzlich benötigte Energie beim Abbremsen und Beschleunigen. Frage 3: Schließen die in Frage 1 und Frage 2 benannten Zahlen grundsätzlich einen Halt im 1-Stunden-Takt am Bahnhof Woltersdorf aus, wenn ja aus welchen Gründen? Frage 4: Befürwortet die Landesregierung, den Bahnbetrieb im 1-Stunden-Takt am Bahnhof Woltersdorf auszudehnen? Zu Fragen 3 und 4: Aus verkehrlichen Gründen befürwortet die Landesregierung derzeit keine stündliche Bedienung der Station in Woltersdorf. Unabhängig davon bestehen auch mit dem neuen Fahrplan 2016 betrieblichinfrastrukturelle Restriktionen, die einen zusätzlichen Halt der Züge in bzw. aus Richtung Lutherstadt Wittenberg nicht ermöglichen. Ein stündlicher Halt in Woltersdorf würde erhebliche Fahrplankonflikte zwischen Nah- und Fernverkehr sowie in Folge unverhältnismäßige verkehrliche Nachteile, wie z. B. Anschlussverluste in Lutherstadt Wittenberg bewirken. Frage 5: Ist es richtig, dass sich die Gesamtzeit bei jedem zusätzlichen Halt um 2-3 Minuten verlängert? Zu Frage 5: Nein. Ein zusätzlicher Halt in Woltersdorf verlängert die Fahrzeit um ca. 2-3 min. Die Gesamtzeit bzw. die Reisezeit verlängert sich aufgrund der resultierenden Fahrplankonflikte (Überholung durch Fernverkehr und Anschlussverluste) u.U. deutlich stärker .