Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1619 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 662 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1508 Notwendige Folgen der Polizeireform Wortlaut der Kleinen Anfrage 662 vom 22.05.2015: Der Leiter der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Wilfried Lehmann, fordert eine Stär- kung der Kriminalpolizei. Aber auch an anderen Stellen sollte die Reform dringend nachgebessert werden. Von Nachteil sei auch, dass die Zuständigkeitsbereiche von Polizei und Justiz - anders als ursprünglich geplant - nicht deckungsgleich seien. Staatsanwälte müssten etwa einmal quer durchs Land, wenn sie zur Gerichtsver- handlung müssen. Vor allem sei der organisatorische Aufwand von strategischen Absprachen bis hin zur alltäglichen Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen Ge- richtsbezirken höher. Je mehr Beteiligte mit unterschiedlichen Interessenlagen es gibt, desto komplizierter werde es. Besonders bei der Kriminalitätsbekämpfung sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Kreis, Kommunalbehörden, Polizei und Justiz erforderlich. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie gedenkt die Landesregierung die Zusammenarbeit von Staatsanwälten und Gerichten bezüglich der jetzt größeren Distanzen zu den Einsatzorten effizienter zu gestalten? 2.) Wie will die Landesregierung nach der jüngsten Umstrukturierung der Justiz eine parallele Struktur für Kommunen, Polizei und Justiz effizient gewährleisten? 3.) Wie will die Landesregierung ohne neue bzw. zusätzliche Polizeikräfte durch Umschichtung und Reorganisation die Sicherheit im Lande verbessern? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gedenkt die Landesregierung die Zusammenarbeit von Staatsanwälten und Ge- richten bezüglich der jetzt größeren Distanzen zu den Einsatzorten effizienter zu ge- stalten? zu Frage 1: In einem Flächenland wie Brandenburg sind große Distanzen zwischen den Staats- anwaltschaften und den Amtsgerichten nicht zu vermeiden. Im Vergleich zu seiner früheren Ausdehnung ist der Bezirk der Staatsanwaltschaft Neuruppin räumlich nur geringfügig um den Bezirk des Amtsgerichts Schwedt/Oder gewachsen. Diese Ver- änderung erfordert keine Maßnahmen der Landesregierung zur Steigerung der Effi- zienz der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwälten und Gerichten. Frage 2: Wie will die Landesregierung nach der jüngsten Umstrukturierung der Justiz eine pa- rallele Struktur für Kommunen, Polizei und Justiz effizient gewährleisten? zu Frage 2: Eine parallele Struktur von Kommunen, Polizei und Justiz ist kein Selbstzweck, son- dern nur dort sinnvoll, wo sie zu einem Effizienzgewinn führt. Die Struktur der Land- kreise und der Polizei ist nicht ausschlaggebend für die effiziente Struktur der Amts- und Landgerichtsbezirke. Die jüngste Umstrukturierung der Justiz gibt vor diesem Hintergrund keinen Anlass, die nun bestehenden Strukturen der Justiz umzugestal- ten. Frage 3: Wie will die Landesregierung ohne neue bzw. zusätzliche Polizeikräfte durch Um- schichtung und Reorganisation die Sicherheit im Lande verbessern? zu Frage 3: Die mit der Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ eingeführte Organisati- on war erforderlich und hat sich grundsätzlich bewährt. Bereits in der zurückliegen- den Umsetzungsphase der Polizeistrukturreform wurde deutlich, dass der geplante Personalabbau nicht vollumfänglich mit den aktuellen und perspektivischen Sicher- heitsanforderungen an unsere Landespolizei korrespondiert. Dieser Erkenntnis fol- gend wurde im Koalitionsvertrag für die 6. Legislaturperiode eine Anpassung der Stellenzuweisung für die Polizei auf mindestens 7.800 vorgenommen. Zum eventuel- len weiteren Optimierungsbedarf bleibt die Evaluierung abzuwarten.