Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1621 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 578 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1327 Wortlaut der Kleinen Anfrage 578 vom 05.05.2015: Baumängel beim Umbau des Autobahndreiecks Havelland Erst vor wenigen Monaten wurde nach umfangreichen Bauarbeiten das Autobahn- dreieck Havelland für den Verkehr freigegeben. Laut verschiedener Presseberichte sind nun Baumängel bei diesem Vorhaben bekannt geworden. Einige dieser Mängel seien durch die ausführende Baufirma bereits behoben worden, andere gravierende Mängel seien jedoch streitig. Entlang der Strecke von der A 24 kommend in Richtung Barnim sind laut der Berichterstattung so schwerwiegende Mängel aufgetreten, dass die Fahrbahndecke in diesem Bereich vollständig erneuert werden muss. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Baumängel sind beim Umbau des Autobahndreiecks Havelland aufgetreten ? 2. Wann wurden die Baumängel jeweils festgestellt? 3. Wie wurde jeweils auf die Baumängel reagiert? 4. Welche der monierten Baumängel wurden durch das ausführende Bauunternehmen anerkannt? 5. Welche Baumängel wurden bereits wieder beseitigt? 6. Welche Baumängel wurden durch das ausführende Bauunternehmen nicht anerkannt? 7. Wie wird mit den streitigen Baumängeln weiter verfahren? Rechnet die Landesregierung mit einer juristischen Auseinandersetzung? 8. Waren die jetzt in der Presse thematisierten, schwerwiegenden Baumängel bereits bekannt, als das Autobahndreieck feierlich eröffnet wurde? 9. Falls diese Baumängel bereits während des Baus festgestellt wurden, warum wurde nicht sofort reagiert und Nachbesserung verlangt? 10. Falls diese Baumängel erst nach Fertigstellung festgestellt wurden, warum sind diese bei den laufenden Kontrollen während des Baus nicht bemerkt worden ? 11. Liegen Gutachten zu den Baumängeln vor? Welchen Inhalt haben diese Gutachten , wer hat die Gutachten erstellt und wer hat sie in Auftrag gegeben? 12. Geht die Landesregierung davon aus, dass bei den schwerwiegenden Baumängeln , welche vermutlich eine Erneuerung der Fahrbahndecke notwendig machen, das alleinige Verschulden auf Seiten des bauausführenden Unternehmens liegt? 13. Bestehen aufgrund dieser schwerwiegenden Baumängel Gefahren für Verkehrsteilnehmer oder deren Fahrzeuge? 14. Mit welchen Kosten wird für die Behebung dieser schwerwiegenden Baumängel zu rechnen sein? 15. Auf welche Summe belaufen sich die Forderungen der bauausführenden Firma insgesamt? Welche Summe wurde bisher ausgezahlt, welche Summe wurde einbehalten? 16. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um solche schwerwiegenden Baumängel zukünftig zu vermeiden? 17. Wann werden die Baumängel am Autobahndreieck Havelland vollständig behoben sein? 18. Auf welche Summe belaufen sich zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt die Kosten für den Umbau des Autobahndreiecks Havelland (bitte aufschlüsseln nach Planung, Prüfung, Bauausführung, etc.)? Wer trägt diese Kosten jeweils? 19. Welche Unternehmen haben Interesse bekundet, beziehungsweise sich am Ausschreibungsverfahren zu diesem Projekt beteiligt? Wann war der Submissionstermin ? 20. Welches Unternehmen hat aus welchem Grund den Zuschlag erhalten? 21. Wurden vom Unternehmen Nachträge angemeldet? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt , mit welchem Inhalt und welchem Umfang? Wie wurde mit diesen Nachtragsforderungen jeweils umgegangen? 22. Wurden an dieses Unternehmen andere Aufträge im Land Brandenburg vergeben ? Um welche laufenden oder abgeschlossenen Bauvorhaben handelt es sich dabei? Gab es dort ebenfalls Baumängel (falls ja, bitte erläutern)? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Baumängel sind beim Umbau des Autobahndreiecks Havelland aufgetreten? Zu Frage 1: Beim Bauvorhaben Um- und Ausbau des Autobahndreiecks Havelland ist es bei der Herstellung der Betonfahrbahn zu Mängeln vor der Abnahme gekommen. Es handelt sich um Lehmeinschlüsse, Löcher und Lunker in der Betondecke und Bereiche mit Unebenheiten. Die mangelhafte Qualität der Waschbetonfahrbahndecke äußert sich in der Unebenheit und dem Bild der Fahrbahndecke. Frage 2: Wann wurden die Baumängel jeweils festgestellt? Zu Frage 2: Die Baumängel wurden unmittelbar nach dem Herstellungsprozess der Betonfahr- bahn im Rahmen der Bauüberwachungstätigkeit des Landesbetriebes Straßenwesen (LS) festgestellt. Frage 3: Wie wurde jeweils auf die Baumängel reagiert? Zu Frage 3: Der LS hat sofort nach Feststellung der Mängel reagiert und Nachbesserung ver- langt. Der Auftragnehmer verweigert jedoch die Herstellung der vertraglich geschul- deten Leistung. Die Abnahme der Bauleistung wurde durch den LS für die mangelhaften Teile ver- weigert und Teile der Vergütung sowie die Vertragsstrafe einbehalten. Frage 4: Welche der monierten Baumängel wurden durch das ausführende Bauunternehmen anerkannt? Zu Frage 4: Der Mangel der Unebenheit in Quer- und Längsrichtung und der Mangel der bereits bekannten Lehmeinschlüsse wurden anerkannt. Frage 5: Welche Baumängel wurden bereits wieder beseitigt? Zu Frage 5: Die bekannten Lehmeinschlüsse wurden beseitigt. Frage 6: Welche Baumängel wurden durch das ausführende Bauunternehmen nicht aner- kannt? Zu Frage 6: Löcher und Lunker wurden durch das bauausführende Unternehmen nicht als Man- gel anerkannt. Frage 7: Wie wird mit den streitigen Baumängeln weiter verfahren? Rechnet die Landesregie- rung mit einer juristischen Auseinandersetzung? Zu Frage 7: Die Straßenbauverwaltung fordert die vertraglich geschuldete Leistung (ohne Bau- mängel). Frage 8: Waren die jetzt in der Presse thematisierten, schwerwiegenden Baumängel bereits bekannt, als das Autobahndreieck feierlich eröffnet wurde? Zu Frage 8: siehe Antwort auf Frage 2 Frage 9: Falls diese Baumängel bereits während des Baus festgestellt wurden, warum wurde nicht sofort reagiert und Nachbesserung verlangt? Zu Frage 9: siehe Antwort auf Frage 3 Frage 10: Falls diese Baumängel erst nach Fertigstellung festgestellt wurden, warum sind diese bei den laufenden Kontrollen während des Baus nicht bemerkt worden? Zu Frage 10: Die Baumängel wurden vor der Fertigstellung festgestellt, siehe Antwort auf Frage 2. Frage 11: Liegen Gutachten zu den Baumängeln vor? Welchen Inhalt haben diese Gutachten, wer hat die Gutachten erstellt und wer hat sie in Auftrag gegeben? Zu Frage 11: Es liegt ein Gutachten zu den Lehmeinschlüssen im Beton vor. Inhalt ist der Umfang der bekannten Lehmeinschlüsse und die Auswirkungen der nicht bekannten Leh- meinschlüsse auf die Haltbarkeit und Dauerhaftigkeit der Betonfahrbahndecke. Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Ing. Rolf Breitenbücher erstellt und seitens des Auf- tragnehmers veranlasst. Es liegt ein Gutachten zur Abschätzung zum Auftreten von Lehmeinschlüssen im Unterbeton vor (statistisches Gutachten). Das Gutachten wurde vom Ingenieurbüro Schießl Gehlen Sodeikat erstellt und ebenfalls vom Auftragnehmer in Auftrag gege- ben. Frage 12: Geht die Landesregierung davon aus, dass bei den schwerwiegenden Baumängeln, welche vermutlich eine Erneuerung der Fahrbahndecke notwendig machen, das al- leinige Verschulden auf Seiten des bauausführenden Unternehmens liegt? Zu Frage 12: Ja. Frage 13: Bestehen aufgrund dieser schwerwiegenden Baumängel Gefahren für Verkehrsteil- nehmer oder deren Fahrzeuge? Zu Frage 13: Nein, von den Mängeln geht derzeit keine Verkehrsgefährdung aus. Deshalb hatte sich der LS entschieden, den Verkehr freizugeben und nicht weiter zu beschränken. Frage 14: Mit welchen Kosten wird für die Behebung dieser schwerwiegenden Baumängel zu rechnen sein? Zu Frage 14: Der LS schätzt ein, dass für die Mängelbeseitigung ca. 1,9 Mio. Euro anfallen wer- den. Das Land geht davon aus, dass diese Kosten vom Auftragnehmer getragen werden. Frage 15: Auf welche Summe belaufen sich die Forderungen der bauausführenden Firma ins- gesamt? Welche Summe wurde bisher ausgezahlt, welche Summe wurde einbehal- ten? Zu Frage 15: Die Forderung der bauausführenden Firmen kann derzeit nicht beziffert werden, da der Auftragnehmer dem LS bisher die Schlussrechnung nicht vorgelegt hat. Bislang wurden dem Auftragnehmer 34,454 Mio. Euro ausgezahlt. Vom LS wurden Einbehal- te von derzeit 4,413 Mio. Euro (einschließlich Vertragsstrafe) berechnet. Frage 16: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung unternehmen, um solche schwerwie- genden Baumängel zukünftig zu vermeiden? Zu Frage 16: Die Technischen Regelwerke für den Straßen-, Brücken- und Ingenieurbau stellen sicher, dass die Bauten technisch einwandfrei sowie wirtschaftlich geplant, hergestellt und unterhalten werden und allen Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Diese Regelwerke beinhalten überwiegend gesamteuropäisch geltende Qualitätsüberwachungssysteme, die zwingend einzuhalten sind. Insofern sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Es gehört regelmäßig zu den Aufgaben des LS, im Rahmen seiner Kontroll- und Überwachungspflicht Qualitätsmängel frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen beim Auftragnehmer durchzusetzen, um die bauvertraglich vereinbarten Qualitätsstandards durchzusetzen. Die Mängel sind in diesem Fall vom Auftragneh- mer verschuldet und der LS hat diese sofort festgestellt, als es entsprechend dem Baufortschritt technisch möglich war. Frage 17: Wann werden die Baumängel am Autobahndreieck Havelland vollständig behoben sein? Zu Frage 17: Der Zeitpunkt kann nicht benannt werden, da eine Behebung der Mängel erst nach Klärung der strittigen Baumängel – ggf. nach einem Gerichtsverfahren – erfolgen kann. Frage 18: Auf welche Summe belaufen sich zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt die Kosten für den Umbau des Autobahndreiecks Havelland (bitte aufschlüsseln nach Planung, Prü- fung, Bauausführung, etc.)? Wer trägt diese Kosten jeweils? Zu Frage 18: Die Kosten für den Umbau des Autobahndreiecks Havelland belaufen sich auf 59,5 Mio. Euro; diese Kosten trägt die Bundesrepublik Deutschland. Die Kosten für die Planung ab Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses und die Bauüberwachung betragen 2,9 Mio. Euro. Diese Kosten trägt das Land Brandenburg. Das Land erhält vom Bund eine Verwaltungskostenpauschale i. H. v. 3 %. Frage 19: Welche Unternehmen haben Interesse bekundet, beziehungsweise sich am Aus- schreibungsverfahren zu diesem Projekt beteiligt? Wann war der Submissionster- min? Zu Frage 19: Das Projekt ist im Offenen Verfahren nach Vergabe und Vertragsordnung für Bau- leistungen (VOB), Teil A vergeben worden. Das Verfahren ist nicht öffentlich, wes- wegen aus Gründen der Geheimhaltung eine Auskunft zu den Unternehmen, die In- teresse bekundet haben, und zum Submissionstermin nicht gegeben werden kann. Frage 20: Welches Unternehmen hat aus welchem Grund den Zuschlag erhalten? Zu Frage 20: Den Zuschlag hat die Bietergemeinschaft OEVERMANN Verkehrswegebau GmbH / HENTSCHKE Bau GmbH erhalten. Nach positiv geprüfter Eignung und Zuverlässig- keit war die Wirtschaftlichkeit maßgebend für die Beauftragung dieses Unterneh- mens. Frage 21: Wurden vom Unternehmen Nachträge angemeldet? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Inhalt und welchem Umfang? Wie wurde mit diesen Nachtragsforderun- gen jeweils umgegangen? Zu Frage 21: Ja, es wurden Nachträge angemeldet. Die Nachtragsforderungen werden dem Grun- de und der Höhe nach auf Anspruchsberechtigung geprüft und dann in einem Nach- trag vereinbart. Über Zeitpunkt, Inhalt und Umfang der Nachtragsforderungen kann keine Auskunft erteilt werden, da die Sachverhalte in die zu schützende Sphäre des Vertragspartners fallen. Frage 22: Wurden an dieses Unternehmen andere Aufträge im Land Brandenburg vergeben? Um welche laufenden oder abgeschlossenen Bauvorhaben handelt es sich dabei? Gab es dort ebenfalls Baumängel (falls ja, bitte erläutern)? Zu Frage 22: An die Bietergemeinschaft OEVERMANN Verkehrswegebau GmbH / HENTSCHKE Bau GmbH wurden seitdem keine Aufträge vergeben. In Vergabeverfahren u. a. für die B 167, OD Dabergotz, und die A 11, Instandhaltung im Bereich Bernau-Nord, hat die Fa. OEVERMANN Verkehrswegebau GmbH den Zuschlag erhalten. Die Baumaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen.