Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1622 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 616 des Abgeordneten Christoph Schulze Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1386 Zukunft des Grundbuchamtes Wünsdorf Wortlaut der Kleinen Anfrage 616 vom 11. Mai 2015: Wie aus Justizkreisen verlautet, soll das Grundbuchamt Wünsdorf, das zu den größ- ten Grundbuchämtern im Land Brandenburg zählt, bis Oktober 2015 aus dem Ge- bäudekomplex in der Wünsdorfer Behördenstadt ausziehen. Nicht klar ist, aus wel- chem Grunde das Grundbuchamt ausziehen soll, nicht klar ist, wie der Zeitplan ist und vor allem, an welchen Standort das Grundbuchamt umziehen soll und nicht klar ist auch, wie in diesem Zusammenhang die Arbeitsfähigkeit des Grundbuchamtes, das ja eine Dienstleistungsbehörde für letztendlich alle Bürgerinnen und Bürger ist, aufrechterhalten werden soll. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Grundbuchämter gibt es im Land Brandenburg? Und an welchen Standorten bestehen diese Grundbuchämter? 2. Wie viele Grundakte werden an den jeweiligen Standorten verwaltet? 3. Aus welchem Anlass soll das Grundbuchamt Wünsdorf aus dem Behördenstandort Wünsdorf, Hauptallee 116/3 ausziehen? 4. Wer hat das veranlasst und zu welchem Zeitpunkt? 5. Welche Gremien im Landtag Brandenburg wurden darüber informiert? 6. Wohin soll das Grundbuchamt Wünsdorf ziehen? 7. Wie sieht die Zeitschiene für den Umzug aus? 8. Soll das Grundbuchamt Wünsdorf für einen längeren Zeitpunkt komplett geschlossen werden, um den Umzug zu realisieren? 9. Wird der Umzug ausschließlich durch Mitarbeiter des Grundbuchamtes organisiert oder werden dazu auch externe Firmen herangezogen? 10. Ist es möglich, dass diese hochsensiblen Akten der Grundbücher durch dritte Personen, die nicht dem Justizdienst angehören, verpackt, verladen und transportiert werden? 11. Sind dafür besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen? Wenn ja, welche? 12. Wie soll die Arbeitsfähigkeit des Grundbuchamtes Zossen/ Wünsdorf im Zeitraum vor dem Umzug, während des Umzugs und nach dem Umzug sichergestellt werden ? 13. Wie ist die freiwillige Gerichtsbarkeit, insbesondere auch die Notare der Region und die Notarkammern Brandenburg und Berlin, in diese Sache involviert und eingebunden und informiert? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Grundbuchämter gibt es im Land Brandenburg? Und an welchen Standor- ten bestehen diese Grundbuchämter? zu Frage 1.) Im Land Brandenburg werden die Grundbücher von den Amtsgerichten für die in ih- rem jeweiligen Bezirk liegenden Grundstücke geführt (§ 1 der Grundbuchordnung). Die Amtsgerichte fungieren insoweit als Grundbuchämter, wobei jedes der 24 Amts- gerichte im Land Brandenburg über ein solches verfügt. Darüber hinaus ist auch in der Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus in Guben eine Grundbuchabteilung einge- richtet. Das jeweilige Grundbuchamt ist als Teil des betreffenden Amtsgerichts in der Regel mit diesem gemeinsam an einem Standort untergebracht. Die Amtsgerichte Ebers- walde, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder verfügen über Grundbuchämter, die räumlich getrennt vom Hauptgebäude in Nebenstellen des jeweiligen Amtsgerichts jeweils in demselben Ort eingerichtet sind. In der Hauptallee 116/3 in 15838 Wüns- dorf befindet sich das Grundbuchamt (Nebenstelle) des Amtsgerichts Zossen. Frage 2. Wie viele Grundakte werden an den jeweiligen Standorten verwaltet? zu Frage 2.) Über die konkrete Anzahl der von den jeweiligen Grundbuchämtern des Landes Brandenburg verwalteten Grundakten liegen hier keine statistischen Angaben vor. Sie kann daher für die jeweiligen Standorte auch nicht mitgeteilt werden. Bekannt ist lediglich die Anzahl der aktiven und geschlossenen Grundbücher, die als Orientierung für die Anzahl der in den Grundbuchämtern verwalteten Grundakten dienen kann. Im Land Brandenburg existieren derzeit 1.285.456 Grundbücher, hier- von entfallen aktuell auf den Bezirk des Amtsgerichts Zossen (Grundbuchamt Wüns- dorf) 49.108 Grundbücher. Die Anzahl der bei den anderen Grundbuchämtern vor- handenen Grundbücher kann der Anlage entnommen werden. Zu der mitgeteilten Anzahl von Grundbüchern ist folgendes anzumerken: Das Grundbuch (Grundbuchblatt für das betreffende Grundstück – vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 der Grundbuchordnung) wird in Brandenburg maschinell geführt (vgl. § 1 der Verordnung über das maschinell geführte Grundbuch vom 22. Mai 2002 – GVBl.II/02, [Nr.14], S. 290, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Oktober 2005, GVBl.II/05, [Nr. 29], S. 510). Die Grundakten, die eine Sammlung der Urkun- den zu den in dem jeweiligen Grundbuch gebuchten Grundstücken enthalten (§ 10 der Grundbuchordnung in Verbindung mit § 24 der Grundbuchverfügung), sind in Papierform vorhanden. Für jedes einmal angelegte Grundbuch (Grundbuchblatt) gibt es eine Grundakte, wobei Grundakten auch aus mehreren Bänden bestehen können. Demnach ist die Gesamtzahl der Bände von Grundakten, die durch die Grundbuchämter verwaltet und im Falle eines Umzuges bewegt werden müssten, mit der Anzahl der Grundbücher nicht identisch; sie dürfte vielmehr deutlich über der An- zahl der Grundbücher liegen. Darüber hinaus sind in der mitgeteilten Anzahl von Grundbüchern solche nicht ent- halten, die vor der ab dem Jahr 2002 erfolgten Einführung des IT-Fachverfahrens SolumSTAR geschlossen wurden (vgl. generell zur Schließung von Grundbüchern § 34 der Grundbuchverfügung). Auch zu diesen Grundbüchern werden aber noch Grundakten durch die Amtsgerichte verwaltet, denn eine Grundakte ist gemäß § 10 der Grundbuchordnung auch nach Schließung des betreffenden Grundbuches dau- erhaft aufzubewahren, um die Historie eines Grundstückes nachvollziehen zu kön- nen. Frage 3. Aus welchem Anlass soll das Grundbuchamt Wünsdorf aus dem Behördenstandort Wünsdorf, Hauptallee 116/3 ausziehen? zu Frage 3.) Der interministerielle Lenkungskreis des Ministeriums des Innern und für Kommuna- les (MIK) und des Ministeriums der Finanzen (MdF) des Landes Brandenburg hat den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen mit der Prü- fung zur weiteren Unterbringung von Asylbewerbern beauftragt. Im Rahmen der Untersuchung von verschiedenen Standorten wurden auch die lan- deseigenen Bestandsgebäude in Zossen, Ortsteil Wünsdorf, Teilbereich B, in dem sich unter anderem das Grundbuchamt des Amtsgerichts Zossen befindet, betrach- tet. Im Ergebnis der Untersuchung soll der Standort Wünsdorf, Teilbereich B, für die Un- terbringung von insgesamt 1.200 Flüchtlingen ausgebaut werden. Frage 4. Wer hat das veranlasst und zu welchem Zeitpunkt? zu Frage 4.) Die Beauftragung der Untersuchung erfolgte durch den zuvor benannten Lenkungs- kreis von MIK und MdF am 24. März 2015. Frage 5. Welche Gremien im Landtag Brandenburg wurden darüber informiert? zu Frage 5.) Nach hiesiger Kenntnis wurden keine Landtags-Gremien informiert. Frage 6. Wohin soll das Grundbuchamt Wünsdorf ziehen? Frage 7. Wie sieht die Zeitschiene für den Umzug aus? Frage 8. Soll das Grundbuchamt Wünsdorf für einen längeren Zeitpunkt komplett geschlossen werden, um den Umzug zu realisieren? Frage 9. Wird der Umzug ausschließlich durch Mitarbeiter des Grundbuchamtes organisiert oder werden dazu auch externe Firmen herangezogen? Frage 10. Ist es möglich, dass diese hochsensiblen Akten der Grundbücher durch dritte Perso- nen, die nicht dem Justizdienst angehören, verpackt, verladen und transportiert wer- den? Frage 11. Sind dafür besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen? Wenn ja, welche? Frage 12. Wie soll die Arbeitsfähigkeit des Grundbuchamtes Zossen/ Wünsdorf im Zeitraum vor dem Umzug, während des Umzugs und nach dem Umzug sichergestellt werden? Frage 13. Wie ist die freiwillige Gerichtsbarkeit, insbesondere auch die Notare der Region und die Notarkammern Brandenburg und Berlin, in diese Sache involviert und eingebun- den und informiert? zu Frage 6.) bis 13.) Der Ausbau des Standorts für die Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt in drei Aus- baustufen. Das Grundbuchamt ist in der letzten Ausbaustufe betroffen. Insofern lie- gen zurzeit noch keine konkreten Erkenntnisse über den Ersatzstandort und die Zeit- schiene für den Umzug vor. Anlage Anzahl der Grundbücher in den Grundbuchämtern der brandenburgIschen Amtsgerichte Gericht Anzahl Grundbücher Bad Freienwalde (Oder) 37.277 1Bad Liebenwerda 65.292 Bernau bei Berlin 60.901 Brandenburg an der Havel 83.824 Cottbus inkl. Zweigstelle Guben 94.241 Eberswalde 30.039 Eisenhüttenstadt 24.862 Frankfurt (Oder) 29.076 Fürstenwaide/Spree 71.397 Königs Wusterhausen 64.887 Lübben (Spreewald) 43.560 Luckenwalde 35.819 Nauen 50.947 Neuruppin 63.422 Oranienburg 81.712 Perleberg 55.521 Potsdam 114.367 Prenzlau 38.260 Rathenow 30.532 Schwedt!Oder 23.472 Senftenberg 43.524 Strausberg 61.718 Zehdenick 31.698 Zossen 49.108 Gesamt: 1.285.456 Page 1