Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1644 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 619 der Abgeordneten Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/1389 Zukünftige Entwicklung der Schülerzahlen Wortlaut der Kleinen Anfrage 619 vom 12.05.2015: Durch die Veränderung der Bevölkerungsstruktur des Landes Brandenburg und dem damit einhergehenden demografischen Wandel in den kommenden Jahren und Jahrzehnten, ist es notwendig, frühzeitig über den Verlauf und die jeweiligen Determinanten der zukünftigen Schülerzahlentwicklung Brandenburgs in Kenntnis gesetzt zu werden. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Wie werden sich die künftigen Schülerzahlen der fünf, im Gesetz zur Regional- planung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg vom 23. 03. 2001 festgeschriebenen, Planungsregionen Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim, Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Havelland-Fläming in den Jahren 2016 – 2030 voraussichtlich entwickeln? Bitte pro Region die prognostizierten Schülerzahlen p.a. in absoluten Werten angeben und nach Jahrgängen trennen! 2. Wie viele Schulen sind in den 5 Planungsregionen jeweils vorhanden und wie hoch ist deren jeweilige Kapazität im Jahre 2015? Hierbei bitte nach den einzelnen Schularten differenzieren und diese getrennt erfassen! 3. In welchem Maße wird/soll sich die Zahl der Schulen und deren Kapazität p.a. bis 2030 ändern? Bitte nach den Schultypen und den jeweiligen Planungsregionen trennen! Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden sich die künftigen Schülerzahlen der fünf, im Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg vom 23. 03. 2001 festgeschriebenen, Planungsregionen Prignitz-Oberhavel, UckermarkBarnim , Oderland-Spree, Lausitz-Spreewald und Havelland-Fläming in den Jahren 2016 – 2030 voraussichtlich entwickeln? Bitte pro Region die prognostizierten Schülerzahlen p.a. in absoluten Werten angeben und nach Jahrgängen trennen! Zu Frage 1: Die Schülermodellrechnung bezieht sich auf die Entwicklung der Schülerzahlen im Land insgesamt. Ein regionalisiertes Modell existiert nicht. Insofern liegen Aussagen zur Schülerzahlentwicklung nach Planungsregionen nicht vor. Die Schülerzahl insgesamt beträgt im Schuljahr 2014/2015 etwa 271.000, steigt bis 2018/2019 noch bis auf etwa 276.000 an, und sie beginnt dann kontinuierlich zurückzugehen bis auf etwa 240.000 Schülerinnen und Schüler. Frage 2: Wie viele Schulen sind in den 5 Planungsregionen jeweils vorhanden und wie hoch ist deren jeweilige Kapazität im Jahre 2015? Hierbei bitte nach den einzelnen Schularten differenzieren und diese getrennt erfassen! Zu Frage 2: Die nachfolgende Tabelle zeigt für das Schuljahr 2014/2015 die erbetenen Angaben auf. Tabelle1: Zahl der Schulen (Organisations- und Verwaltungseinheit) und Schülerschaft nach Schulform und Planungsregionen Schulform Regionale Planungsgemeinschaft HavellandFläming Lausitz-Spreewald OderlandSpree Prignitz-Oberhavel Uckermark-Barnim Schulen Schüler Schulen Schüler Schulen Schüler Schulen Schüler Schulen Schüler Grundschule 134 36.021 116 24.320 76 17.104 79 17.560 59 12.538 Oberschule 37 11.092 37 9.588 30 8.545 23 5.652 19 5.940 Gesamtschule 16 8.208 5 2.383 5 2.233 5 3.152 4 1.355 Gymnasium 33 18.653 23 11.915 17 8.614 15 7.475 12 5.674 Förderschule insges. 26 2.280 24 1.943 15 1.678 16 1.207 10 1.167 Zweiter Bildungsweg 4 658 5 649 3 269 3 231 2 187 Berufliche Schule 23 14.300 11 9.794 8 7.416 10 6.887 7 4.547 insgesamt 273 91.212 221 60.592 154 45.859 151 42.164 113 31.408 Quelle: Schuldatenerhebung Schuljahr 2014/2015 mit den Stichtagen 06.10.2014 für allgemeinbildende und 10.11.2014 für berufliche Schulen Frage 3: In welchem Maße wird/soll sich die Zahl der Schulen und deren Kapazität p.a. bis 2030 ändern? Bitte nach den Schultypen und den jeweiligen Planungsregionen trennen ! Zu Frage 3: Solche Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Gemäß § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beschließt der Schulträger über die Errichtung , Änderung und Auflösung von Schulen. Gemäß § 100 BbgSchulG sind Gemeinden und Gemeindeverbände Träger der Grundschulen. Träger weiterführender Schulen sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte. Des Weiteren nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung gemäß § 102 BbgSchulG wahr. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf ausgewiesen. Dabei sind unter anderem Schüleraufkommen, Schulwahlverhalten und örtliche Verkehrsverhältnisse zu berücksichtigen . Schulentwicklungspläne sind rechtzeitig vor Ablauf des Planungszeitraums fortzuschreiben. Soweit sich Planungsgrundlagen ändern, ist eine Fortschreibung innerhalb des Planungszeitraums durchzuführen. Eine Prognose zur Zahl und Kapazität der Schulen ist dementsprechend durch die Träger der Schulentwicklungsplanung vorzunehmen und in der Schulentwicklungsplanung darzustellen.