Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1647 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 560 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1266 Wortlaut der Kleinen Anfrage 560 vom 28.04.2015: Schutzplanken im Land Brandenburg Schutzplanken sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit im Straßenverkehr. Durch ihren Einsatz können ins Schleudern gekommene Kraftfahrzeuge vom Abkommen von der Straße abgehalten werden. Insbesondere entlang von Alleen können Schutzplanken den Aufprall auf Bäume verhindern und so Leben retten. Für Motorradfahrer bestehen bei herkömmlichen Schutzplanken jedoch Risiken durch den Aufprall auf Stützpfosten und das „Durchrutschen“ unter den Planken, was schwerwiegende Verletzungen zur Folge haben kann. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Welche Arten von Schutzplanken werden an den Straßen in Brandenburg verwendet? 2. Wie viele Meter Schutzplanken sind an den Straßen in Brandenburg verbaut? (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern sowie gegebenenfalls Art der Schutzplanke ) 3. Wie viele Meter Schutzplanken wurden im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr neu errichtet? (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern sowie gegebenenfalls Art der Schutzplanke) 4. Wie viele Meter Schutzplanken wurden im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr ausgetauscht beziehungsweise erneuert? (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern sowie gegebenenfalls Art der Schutzplanke) 5. Wie viele Meter Schutzplanken wurden im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr entlang von Alleen an Landesstraßen neu errichtet? 6. Wie viele Meter Schutzplanken wurden im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr entlang von Alleen an Landesstraßen ausgetauscht beziehungsweise erneuert? 7. Welche Kosten sind im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr für die Neuerrichtung von Schutzplanken angefallen? 8. Welche Kosten sind im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr für den Austausch beziehungsweise die Erneuerung von Schutzplanken angefallen? 9. Wie hoch sind die Kosten für einen Meter Schutzplanke? (bitte gegebenenfalls nach Art der Schutzplanke unterscheiden) 10. Wie hoch sind die Kosten für die Anbringung von einem Meter Schutzplanke? (bitte gegebenenfalls nach Art der Schutzplanke unterscheiden) 11. Aus welchen Haushaltstiteln des Landeshaushaltes werden Schutzplanken finanziert? 12. Wurden an den Straßen in Brandenburg Schutzplanken aus Stahl durch Betonelemente ersetzt? Falls ja, wie viele Meter wurden pro Jahr im Zeitraum 2009-2014 ausgetauscht und aus welchen Gründen fand dieser Austausch statt? Ist ein derartiger Austausch auch für die Zukunft geplant? 13. Werden in Brandenburg Schutzplanken mit Unterfahrschutz für Motorradfahrer verwendet? Falls ja, wie viele Meter Schutzplanken mit Unterfahrschutz gibt es in Brandenburg (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern)? 14. Falls ja, wie viele Meter dieser Unterfahrschutzplanken wurden von 2009-2014 pro Jahr errichtet und anhand welcher Kriterien wird ein solcher Unterfahrschutz für Motorradfahrer verbaut? 15. In wie vielen Fällen kam es pro Jahr im Zeitraum 2009-2014 zu Unfällen, bei denen Fahrzeuge Schutzplanken berührt haben oder darauf geprallt sind? (bitte aufschlüsseln nach Art des Fahrzeugs sowie Baulastträger der Straße) Wie viele dieser Unfälle fanden jeweils entlang von Alleen statt? 16. In welcher Höhe sind durch die Beschädigung von Schutzplanken in Folge von Unfällen pro Jahr im Zeitraum 2009-2014 Kosten entstanden? Wer kommt für diese Kosten auf? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Arten von Schutzplanken werden an den Straßen in Brandenburg verwendet ? Zu Frage 1: Stahlschutzplanken werden entsprechend ihres technischen Einsatzbereiches (Rückhaltewirkung, Wirkungsbereich, Aufbaulänge) eingesetzt. Schutzplanken aus Stahl können heute alle Einsatzbereiche aus der Praxis abdecken. In Brandenburg kommen hauptsächlich einfache und doppelte Schutz- bzw. Distanzschutzplanken bzw. Safety-Rail oder Super-Rail zum Einsatz. Frage 2: Wie viele Meter Schutzplanken sind an den Straßen in Brandenburg verbaut? (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern sowie gegebenenfalls Art der Schutzplanke) Frage 3: Wie viele Meter Schutzplanken wurden im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr neu errichtet ? (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern sowie gegebenenfalls Art der Schutzplanke ) Frage 4: Wie viele Meter Schutzplanken wurden im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr ausgetauscht beziehungsweise erneuert? (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern sowie gegebenenfalls Art der Schutzplanke) Frage 5: Wie viele Meter Schutzplanken wurden im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr entlang von Alleen an Landesstraßen neu errichtet? Frage 6: Wie viele Meter Schutzplanken wurden im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr entlang von Alleen an Landesstraßen ausgetauscht beziehungsweise erneuert? Zu Fragen 2 bis 6: Im Land Brandenburg sind gegenwärtig ca. 4,6 Mio. m Schutzeinrichtung verbaut. Nach Straßenbaulastträgern ergibt sich folgende Übersicht: Schutzeinrichtungen in lfd. Meter BAB 2.837.418 Bundesstraßen 1.115.607 Landesstraßen 625.551 Kreisstraßen 14.448 Eine Unterscheidung nach Art der Schutzplanke zeigt folgende Übersicht: Schutzeinrichtungen in lfd. Meter einfache Schutzplan- ken bzw. einfache Distanzschutzplanke 4.143.045 doppelte Schutzplan- ken bzw. doppelte Distanzschutzplanken 264.663 Super-Rail 102.186 Safety-Rail 1.879 sonstige 81.251 Frage 7: Welche Kosten sind im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr für die Neuerrichtung von Schutzplanken angefallen? Zu Frage 7: Für die Neuerrichtung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen an Bundesfern- und Landesstraßen sind in den Jahren 2009 bis 2014 Kosten in Höhe von insgesamt 3.890.000,- € angefallen. Hinzu kommen Kosten für komplexe Bauvorhaben wie die Autobahndreiecke Havelland, Barnim, Nuthetal, bei denen die Kosten für die Schutzplanken nicht gesondert abgerechnet werden. Die Aufschlüsselung nach Jahren ist mit einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verbunden und in der Kürze der Zeit nicht möglich. Frage 8: Welche Kosten sind im Zeitraum 2009-2014 pro Jahr für den Austausch beziehungsweise die Erneuerung von Schutzplanken angefallen? Zu Frage 8: Für den Austausch bzw. die Erneuerung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen sind in den Jahren 2009 bis 2014 Kosten in Höhe von insgesamt 1.069.000,- € (ohne Autobahn ) angefallen. Frage 9: Wie hoch sind die Kosten für einen Meter Schutzplanke? (bitte gegebenenfalls nach Art der Schutzplanke unterscheiden) Frage 10: Wie hoch sind die Kosten für die Anbringung von einem Meter Schutzplanke? (bitte gegebenenfalls nach Art der Schutzplanke unterscheiden) Zu Fragen 9 und 10: Die Kosten für die Lieferung und Montage pro Meter Schutzeinrichtung für die meist verbauten Systeme betragen (Angaben sind Nettopreise). * Einfache Schutzplanke: 18,00 €/m * Einfache Distanzschutzplanke: 28,00 €/m * Easy Rail: 38,00 €/m * Super Rail: 45,00 €/m Frage 11: Aus welchen Haushaltstiteln des Landeshaushaltes werden Schutzplanken finanziert ? Zu Frage 11: Im Landeshaushalt wird der Neubau, Erweiterung und Systemaustausch von Fahrzeug -Rückhaltesystemen aus dem Planungs- und Baubudget sowie die Reparatur und Gefahrenstellenbeseitigung aus dem Unterhaltungsbudget des Landesbetriebes Straßenwesen finanziert. Sonderfinanzierungen für Schutzplankenprogramme aus dem Landeshaushalt gibt es nicht. Frage 12: Wurden an den Straßen in Brandenburg Schutzplanken aus Stahl durch Betonelemente ersetzt? Falls ja, wie viele Meter wurden pro Jahr im Zeitraum 2009-2014 ausgetauscht und aus welchen Gründen fand dieser Austausch statt? Ist ein derartiger Austausch auch für die Zukunft geplant Zu Frage 12: Nein, im Zeitraum von 2009 bis 2014 wurden keine Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Stahl durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme aus Beton ersetzt. Ein planmäßiger Austausch ist nicht vorgesehen. Frage 13: Werden in Brandenburg Schutzplanken mit Unterfahrschutz für Motorradfahrer verwendet ? Falls ja, wie viele Meter Schutzplanken mit Unterfahrschutz gibt es in Brandenburg (bitte aufschlüsseln nach Baulastträgern)? Frage 14: Falls ja, wie viele Meter dieser Unterfahrschutzplanken wurden von 2009-2014 pro Jahr errichtet und anhand welcher Kriterien wird ein solcher Unterfahrschutz für Motorradfahrer verbaut? Zu Fragen 13 und 14: In Brandenburg wurde insgesamt an 102 Stellen mit Stahlschutzplanken ein Unterfahrschutz für Motorradfahrer mit einer Gesamtlänge von 4.270 m angebracht. Nach Straßenbaulastträgern ergibt sich folgende Übersicht: Unterfahrschutz in lfd. Meter BAB 767 Bundesstraßen 2.697 Landesstraßen 806 Unterfahrschutz für Zweiradfahrer wird an Fahrzeug-Rückhaltesystemen insbesondere am Außenrand von gefährlichen Kurven, in Bereichen von Unfallhäufigkeitsstellen und bei bekannten Motorradstrecken zur Anwendung gebracht. Die Aufschlüsselung nach Jahren ist mit einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand verbunden und in der Kürze der Zeit nicht möglich. Frage 15: In wie vielen Fällen kam es pro Jahr im Zeitraum 2009-2014 zu Unfällen, bei denen Fahrzeuge Schutzplanken berührt haben oder darauf geprallt sind? (bitte aufschlüsseln nach Art des Fahrzeugs sowie Baulastträger der Straße) Wie viele dieser Unfälle fanden jeweils entlang von Alleen statt? Zu Frage 15: In zahlreichen Fällen kam es im Zeitraum 2009* bis 2014 zu Unfällen, bei denen Fahrzeuge Schutzplanken berührt haben oder darauf geprallt sind. Nach Straßenklassen sind dies: Bundesautobahn: 10.690 Unfälle Bundesstraßen: 2.578 Unfälle Landesstraßen: 1.858 Unfälle Die Aufschlüsselung nach Hauptfahrzeugarten zeigt folgende Aufteilung: Zweiräder: 1,5 % Pkw und Wohnmobi- le: 72,6 % BUS, LKW, LKW- ähnlich: 18,8 % Sonstige: 7,1 % Die Anzahl der Unfälle an Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Alleenstrecken wurde statistisch nicht gesondert erfasst. *) 2009 nur Unfälle ohne leichten Sachschaden Frage 16: In welcher Höhe sind durch die Beschädigung von Schutzplanken in Folge von Unfällen pro Jahr im Zeitraum 2009-2014 Kosten entstanden? Wer kommt für diese Kosten auf? Zu Frage 16: Durch die Beschädigung von Schutzplanken infolge von Unfällen sind im Zeitraum 2009 bis 2014 folgende Kosten entstanden: Bundesautobahn:10.690.200,- € Bundesstraßen: 1.254.774,- € Landesstraßen: 878.465,- € Die Aufschlüsselung nach Jahren ist auch hier mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden und ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Wenn der Verursacher bekannt ist, kommt dessen Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens auf. Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, erfolgt die Finanzierung der Schadensbeseitigung an Bundesfernstraßen aus dem Bundeshaushalt .