Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1649 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 612 des Abgeordneten Franz Wiese der AfD-Fraktion Drucksache 6/1377 Geheimdienstliche Überwachung im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 612 vom 08.05.2015: „Der BND erlaubte der NSA jahrelang Zugriff auf seine Überwachungsdaten. Trotz des Verdachts auf Wirtschaftsspionage hielt der Dienst still.“ (Quelle: Spiegel.de, 23.04.2015 – „Neuer Geheimdienstskandal: Die willigen Helfer vom BND“) Ich frage die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung im Rahmen des BND – NSA Geheimdienstskandals Informationen bekannt geworden, die das Land Brandenburg, Brandenburgische Wirtschaftsunternehmen, Brandenburger Bürger bzw. Brandenburger Politiker betreffen? Wenn ja, welche Informationen liegen hierbei vor? 2. Seit wann ist eine geheimdienstliche Überwachung von unter Frage eins genannten Kreisen der Landesregierung bekannt und über welchen Zeitraum erstreckt sich die Überwachung? 3. Wie viele Fälle von geheimdienstlichen Operationen sind der Landesregierung insgesamt seit Gründung des Landes Brandenburg bekannt? 4. Aus welchen Staaten stammen die im Land Brandenburg tätigen Geheimdienste? 5. Befinden sich unter den Staaten offizielle Verbündete der Bundesrepublik Deutschland? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung die geheimdienstlichen Tätigkeiten von offiziellen Verbündeten im Land Brandenburg? Wie wirkt die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bündnispolitik der Bundesrepublik ein, um zukünftige geheimdienstliche Operationen im Land Brandenburg zu verhindern bzw. den Protest der Landesregierung diesbezüglich zu bekunden? 6. Welche Schäden sind den unter Frage eins genannten Kreisen durch die geheimdienstliche Überwachung und Abschöpfung von Informationen entstanden bzw. wie hoch werden diese geschätzt? 7. Hat die Landesregierung etwaige Abwehrmaßnahmen oder Konzepte vorbereitet, geplant bzw. in Nutzung? 8. Beabsichtigt die Landesregierung etwaige unter Frage eins genannte Kreise über die erfolgte Überwachung zu informieren und ggf. bei der Abwehr von Geheimdiensten zu unterstützen? Wenn ja, wie sehen mögliche Unterstützungsmaßnahmen aus? 9. Hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Absicht bei dem Bund öffentlich Protest zu bekunden bzw. bereits bekundet? 10. Welche Unterstützung bzw. Informationen erhält das Land Brandenburg von der Bundesrepublik Deutschland um etwaige geheimdienstliche Überwachung abzuwehren? 11. Inwiefern wurde die Landesregierung durch den Landesverfassungsschutz Brandenburg auf etwaige Fälle hingewiesen? 12. Inwiefern wurde die Landesregierung durch Polizeibehörden auf etwaige Fälle hingewiesen? 13. Inwiefern wurde die Landesregierung durch den Bund auf etwaige Fälle hingewiesen? 14. Inwiefern wurde die Landesregierung durch unter Frage eins genannte Kreise auf etwaige Fälle hingewiesen? 15. Wie viele neben den uns bereits bekannten Unternehmen haben die Landesregierung auf etwaige Fälle hingewiesen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Landesregierung im Rahmen des BND – NSA Geheimdienstskandals Informationen bekannt geworden, die das Land Brandenburg, Brandenburgische Wirtschaftsunternehmen, Brandenburger Bürger bzw. Brandenburger Politiker betreffen? Wenn ja, welche Informationen liegen hierbei vor? Frage 2: Seit wann ist eine geheimdienstliche Überwachung von unter Frage eins genannten Kreisen der Landesregierung bekannt und über welchen Zeitraum erstreckt sich die Überwachung? Frage 3: Wie viele Fälle von geheimdienstlichen Operationen sind der Landesregierung insgesamt seit Gründung des Landes Brandenburg bekannt? Frage 4: Aus welchen Staaten stammen die im Land Brandenburg tätigen Geheimdienste? Frage 5: Befinden sich unter den Staaten offizielle Verbündete der Bundesrepublik Deutschland? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung die geheimdienstlichen Tätigkeiten von offiziellen Verbündeten im Land Brandenburg? Wie wirkt die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bündnispolitik der Bundesrepublik ein, um zukünftige geheimdienstliche Operationen im Land Brandenburg zu verhindern bzw. den Protest der Landesregierung diesbezüglich zu bekunden? Frage 6: Welche Schäden sind den unter Frage eins genannten Kreisen durch die geheimdienstliche Überwachung und Abschöpfung von Informationen entstanden bzw. wie hoch werden diese geschätzt? Frage 7: Hat die Landesregierung etwaige Abwehrmaßnahmen oder Konzepte vorbereitet, geplant bzw. in Nutzung? Frage 8: Beabsichtigt die Landesregierung etwaige unter Frage eins genannte Kreise über die erfolgte Überwachung zu informieren und ggf. bei der Abwehr von Geheimdiensten zu unterstützen? Wenn ja, wie sehen mögliche Unterstützungsmaßnahmen aus? Frage 9: Hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Absicht bei dem Bund öffentlich Protest zu bekunden bzw. bereits bekundet? Frage 10: Welche Unterstützung bzw. Informationen erhält das Land Brandenburg von der Bundesrepublik Deutschland um etwaige geheimdienstliche Überwachung abzuwehren? Frage 11: Inwiefern wurde die Landesregierung durch den Landesverfassungsschutz Brandenburg auf etwaige Fälle hingewiesen? Frage 12: Inwiefern wurde die Landesregierung durch Polizeibehörden auf etwaige Fälle hingewiesen? Frage 13: Inwiefern wurde die Landesregierung durch den Bund auf etwaige Fälle hingewiesen? Frage 14: Inwiefern wurde die Landesregierung durch unter Frage eins genannte Kreise auf etwaige Fälle hingewiesen? Frage 15: Wie viele neben den uns bereits bekannten Unternehmen haben die Landesregierung auf etwaige Fälle hingewiesen? zu den Fragen 1 bis 15: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage kann unter Berücksichtigung des vorliegenden überwiegenden Geheimhaltungsinteresses der Arbeit des Verfassungsschutzes gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresses nicht erfolgen. Die zwingende Geheimhaltungsbedürftigkeit der Arbeit des Verfassungsschutzes ergibt sich daraus, dass durch eine Offenlegung von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand des Nachrichtendienstes im Hinblick auf die Fragen 1 bis 15 dessen Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung erheblich gefährdet wird. Die Landesregierung äußert sich zu den geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten des Verfassungsschutzes grundsätzlich nur gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landestages.