Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1661 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 8 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/776 Aktueller Stand und Planung Windenergie in Brandenburg Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 8 vom 04.03.2015: Einleitung Für die Umstellung der Energieversorgung der Region Berlin-Brandenburg auf 100 Prozent erneuerbare Energien ist der maßvolle Ausbau der Windenergie notwendig. Zielsetzung der Energiestrategie 2030 der Landesregierung ist es 2 Prozent der Landesfläche als Windeignungsgebiete auszuweisen. Hieraus sind in den letzten Jahren zunehmend Konflikte erwachsen, zu deren Lösung eine Fortentwicklung der Planungs- und Beteiligungskultur unabdingbar erscheint. Aber auch Fragen des Immissions- und Naturschutzes , der Versorgungssicherheit und des Netzausbaus sowie die Wirtschaftlichkeit der Investitionen müssen beim weiteren Ausbau angemessene Berücksichtigung finden. Wir fragen die Landesregierung: I. Planungs- und Beteiligungskultur 1. Welche der fünf Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) verfügen über einen gültigen Teilplan Windenergie? 2. Wann wurden in den RPG jeweils die letzten gültigen Teilpläne Windenergie verabschiedet? 3. Bis wann wollen die fünf RPG in Brandenburg – nach derzeitiger Planung – voraussichtlich jeweils einen neuen Regionalplan/Teilplan Windenergie verabschieden? 4. In welcher Weise unterstützt die Gemeinsame Landesplanung (GL) die RPGs bei der rechtssicheren Planung von Windeignungsgebieten (WEG) durch Regionalpläne für Windenergie? 5. Sieht die Landesregierung einen Aktualisierungsbedarf für die Richtlinie des MIL für die Aufstellung von Regionalplänen vom 3. Juli 2009? Wenn ja, wann ist mit einer Aktualisierung zu rechnen? 6. Welchen prozentualen Anteil an der Gesamtfläche Brandenburgs hat der Außenraum, in dem Windenergieanlagen (WEA) im Sinne des § 35 BauGB privilegiert sind? 7. Welche landesweit einheitlichen Kriterien zur Bestimmung von geeigneten Flächen für WEG beinhalten die fünf Teilpläne Wind (bzw. Entwürfe dazu) in den RPGs? 8. Welche der geplanten neuen Regionalpläne für Windenergie beinhalten einen Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, und welcher Mindestabstand wurde in den anderen Regionalplänen festgelegt? 9. Welchen Anteil an der Gesamtfläche nehmen die Windeignungsflächen in den jeweils aktuellen Entwürfen/aktuell gültigen Plänen ein? 10. Wie oft und wie lange hatten bzw. haben die Bürger im jeweils aktuellsten Planungsverfahren der RPGs die Möglichkeit, die Pläne einzusehen und ihre Bedenken und Verbesserungsvorschläge einzureichen (aufgeschlüsselt nach Regionalen Planungsgemeinschaften mit Angaben von Zeiträumen; bitte mit Hinweis, wenn noch nicht abgeschlossen)? 11. An wie vielen Orten und zu welchen Zeiten waren die Pläne einsehbar? 12. Wie viele öffentliche Veranstaltungen zur Erläuterung wurden während des Beteiligungsprozesses durchgeführt und wo haben diese stattgefunden? 13. Stehen den Regionalen Planungsstellen ausreichend Finanzmittel und Personal zur Durchführung der Beteiligungsverfahren der dazu notwendigen Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung und wie viele PlanerInnen sind in den jeweiligen Regionalen Planungsstellen konkret damit betraut? 14. Beabsichtigt die Landesregierung, die derzeitigen Personalstellen in den Regionalen Planungsstellen langfristig – über das Jahr 2016 hinaus – zu sichern oder aufzustocken? 15. Konnte die Beteiligung auch online erfolgen? 16. Wie viele Änderungsvorschläge, Eingaben und Hinweise zum Thema Windenergie gab es in den jeweils letzten Planverfahren während des Beteiligungsprozesses? 17. Welcher Anteil der Windenergieplanung war Gegenstand der Eingaben? (Auf die Anzahl der Eignungsflächen bezogen) 18. Wie viele Erörterungstermine zu (Teil-)Regionalplänen Wind und Genehmigungsverfahren zu Windenergieprojekten wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt? 19. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Erörterungstermine in einer Weise organisiert werden sollten, dass auch berufstätige Menschen teilnehmen und ihre Anliegen vortragen können; z. B. durch eine Dauer bis nach 17:00 Uhr oder durch Terminierung am Wochenende? 20. Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg haben einen Abstand von unter 1.000 m zur nächsten Ortslage mit Wohnbebauung? (Bitte nach RPG aufgeschlüsselt auch absolute Zahlen und Baujahr der WEA angeben) 21. Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg haben einen Abstand von unter 800 m zum nächsten Wohngebäude? (Bitte nach RPG aufgeschlüsselt auch absolute Zahlen und Baujahr der WEA angeben) 22. Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg haben einen Abstand von unter 500 m zum nächsten Wohngebäude? (Bitte nach RPG aufgeschlüsselt auch absolute Zahlen und Baujahr der WEA angeben) 23. Wie viel Prozent der Genehmigungen nach BImSchG für WEA wurden in den letzten 5 Jahren mit einer Bürgerbeteiligung/öffentlichen Auslegung im Genehmigungsprozess erteilt? (Bitte die Rechengrundlage/ absolute Zahl mit angeben) 24. Wie lange dauert ein durchschnittliches BImSchG Genehmigungsverfahren für eine WEA ab der Vollständigkeit der Unterlagen bis zur Genehmigung in Brandenburg? (Bitte um jährliche Statistik für die letzten 10 Jahre, um Entwicklungstendenzen erkennbar zu machen) 25. Wie haben sind die durchschnittlichen Genehmigungsgebühren pro WEA, welche die Antragsstellerinnen zahlen mussten, in den Jahren 2004-2014 entwickelt? II. Immissions- und Naturschutz 26. Wie hat sich die Größe der errichteten in Brandenburg errichteten WEA (Gesamthöhe, Leistung, Rotordurchmesser) zwischen 2004 und 2014 entwickelt? 27. Wie haben sich die Lärmemissionen der genehmigten Anlagen entwickelt. Wie hoch war der maximale Schallemissionspegel einer typischen Anlage in der jeweiligen Durchschnittsgröße in den Jahren 2004-2014? 28. Wie viele Stunden im Jahr erreicht eine durchschnittliche WEA den maximalen Schallwert? (da die Anlagen und Standorte sehr unterschiedlich sind, könnten auch 3-4 typische Beispiele den schwer zu ermittelnden Durchschnittswert ersetzen) 29. Wie viele Fälle von Überschreitungen der genehmigten Immissionswerte wurden in den letzten 10 Jahren bei Anwohnern von Windenergieanlagen festgestellt? 30. Welche Konsequenzen wurden aus den gemessenen Überschreitungen gezogen? 31. Wie viel Prozent der Genehmigungen für WEA enthalten die Auflage, die prognostizierten Schallwerte nach Inbetriebnahme durch ein unabhängiges Fachinstitut überprüfen zu lassen? 32. Welcher Anteil der Windenergieanlagen muss aus Lärmschutzgründen nachts mit verminderter Leistung laufen, um Lärmschutzauflagen gerecht zu werden? 33. Wie viel Prozent der Genehmigungen für WEA enthalten die Auflage, die Anlage aus Artenschutzgründen (z. B. Fledermausschutz) zeitweise abzuschalten? 34. Wie viel Prozent der Genehmigungen für WEA enthalten die Auflage, die Anlagen aus Schattenwurfgründen zeitweise abzuschalten? 35. Liegen der Landesregierung aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse oder Studien zu gesundheitlichen Gefahren durch Infraschall vor und welche Rückschlüsse lassen sich daraus gegebenenfalls bezüglich einer Gesundheitsgefährdung von Anwohnern ziehen? 36. Wie hoch waren die durchschnittlichen Ausgleichszahlungen bzw. Kosten von Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in die Natur von Anlagenbetreibern bei der Errichtung der Anlagen in den Jahren 2004-2014 pro Anlage und insgesamt? 37. Wie berechnen sich die Ausgleichszahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaftsbild bei WEA? 38. Welcher Anteil der vorgesehen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus BImSchG-Genehmigungen für WEA wurde in den letzten 5 Jahren als Ausgleichszahlung in den Brandenburger Naturschutzfonds geleistet. 39. Welche Maßnahme ergreift der Brandenburger Naturschutzfonds, um darzustellen, mit welchen Geldern welche Maßnahmen in welchen Gemeinden vorgenommen wurden? 40. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine transparentere Darstellung der Mittelverwendung sowohl die Wertschätzung der Arbeit des Naturschutzfonds als auch die Wertschätzung der Geldgeber verbessern könnte? 41. Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg befinden sich in ökologisch geringwertigen Forstgebieten? 42. Wurden außerhalb dieser ökologisch geringwertigen Forstgebiete in Brandenburger Wäldern Windeignungsgebiete ausgewiesen oder Genehmigungen für WEA erteilt? Wenn ja, warum, wie viele und wo? 43. Wie stellen die Genehmigungsbehörden in den Auflagen der Genehmigungen sicher, dass bei WEA im Wald die Eingriffe in den Wald bei Bau und Betrieb der WEA minimiert werden und welche Regeln gibt es dafür? 44. Welche Regeln stellen sicher, dass die Abholzungen beim Bau von Windenergieanlagen gleichwertig ausgeglichen werden und durch welche Behörde wird dies überprüft? 45. Wie viele Brände von Windenergieanlagen gab es in Brandenburg in den letzten 10 Jahren und welchem Anteil der installierten Anlagen entspricht dies? 46. Wie viele der Brände (aus der vorhergehenden Frage) konnten sich auf benachbarte Felder, Wälder oder Gebäude ausbreiten? 47. Wie viele Unfälle durch Eisabwurf gab es in Brandenburg in den letzten 10 Jahren und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? 48. Wie viele Schlagopfer von Vögeln und Fledermäusen (bitte getrennt auflisten) durch Windenergieanlagen wurden in den letzten Jahren gezählt, und welche Anzahl an Schlagopfern (Vögel und Fledermäuse) wurden von wissenschaftlichen Studien errechnet? 49. Wie werden Schlagopfer an WEA erfasst und durch wen erfolgt die Zählung von Schlagopfern? 50. Wie werden Schlagopfer an Hochspannungsleitungen und im Verkehr erfasst und durch wen erfolgt die Zählung? 51. Wie viele Schlagopfer von Vögeln und Fledermäusen durch Freileitungen, Autoverkehr und Gebäude (bitte getrennt auflisten) werden von wissenschaftlichen Studien für Brandenburg errechnet? III. Versorgungssicherheit und Netzausbau 52. Welchen rechnerischen Anteil am Stromverbrauch der Region Brandenburg-Berlin hat die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien in Brandenburg und Berlin? 53. Welchen rechnerischen Anteil am Stromverbrauch des Bundeslandes Brandenburg hat die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien in Brandenburg? 54. Welchen rechnerischen Anteil am Stromverbrauch des Bundeslandes Brandenburg hat die Erzeugung aus Windenergie in Brandenburg? 55. Wie viele kWh pro Jahr und installierter kW Nennleistung werden in Brandenburg von den WEA durchschnittlich erzeugt und wie hat sich dieser Durchschnittswert in den letzten zehn Jahren entwickelt? 56. Kann die Landesregierung an einem Beispiel darlegen, welcher Jahresertrag (in MWh) mit einer typischen modernen WEA mit 3 MW Nennleistung und 180-200 m Gesamthöhe in einer typischen Brandenburger Region erzielt werden kann? 57. In welchem Umfang hat es in Brandenburg in den letzten 5 Jahren wegen Netzengpässen Leistungsreduzierungen und Abschaltungen von WEAs gegeben? (Anzahl der Eingriffe im Jahr, für jedes einzelne Jahr, um Trend erkennbar zu machen) 58. Wie viel Prozent der Stromerzeugung aus WEAs in Brandenburg war von den Abschaltungen betroffen? (ggf. Näherungswert) 59. Wie häufig hat die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2014 im Regelgebiet von 50 Hertz mehr als 50% des jeweils aktuellen Energieverbrauchs erreicht und für wie lange? 60. Wie viele Stunden im Jahr 2014 betrug die Einspeiseleistung aller Erneuerbaren Energieanlagen in Brandenburg weniger als 390 MW (entspricht weniger als 25 % des durchschnittlichen EndenergieStromverbrauchs in Brandenburg 2010 laut LAK Energiebilanzen)? 61. Wie viele km 380 kV Freileitungen sollen nach dem aktuellen Bundesnetzplan in Brandenburg in den nächsten 10 Jahren neu gebaut werden? 62. Wie viele km 110 kV Leitungen sollen nach den aktuellen Planungen in den nächsten 10 Jahren in Brandenburg neu gebaut werden? 63. Wie viele km 110 kV Leitungen gibt es in Brandenburg und welcher Anteil davon ist unterirdisch verlegt? 64. Welcher Anteil der geplanten 110 kV-Leitungen wird als Erdkabel geplant? 65. Gibt es Planungen, vorhandene 110 kV-Leitungen im Rahmen einer Ertüchtigung unter die Erde zu verlegen? 66. Wie viel Prozent des Stromverbrauchs werden in Brandenburg über intelligente Zähler abgerechnet? 67. Ist die Einführung von intelligenten Zählern auch für Privathaushalte vorgesehen und wenn ja wann? 68. Ist es gewerblichen und privaten Stromkunden in Brandenburg flächendeckend möglich bei den jeweiligen Grundversorgern einen Stromtarif mit flexiblen Preisen zu wählen? 69. Wie viele Industriebetriebe in Brandenburg bieten „positive Regelenergie“ an (d. h. dass sie Geld damit verdienen, dass sie zu Zeiten hoher Nachfrage und knappem Angebot ihren Strombezug herunterfahren) 70. Was plant die Landesregierung und was ist ihr an Planungen der Netzbetreiber bekannt, um in Brandenburg die intelligente Netzsteuerung – mit Hilfe von Nachfrageflexibilität, Speichern und Stromumwandlung – auszubauen und die Versorgungssicherheit für Strom zu verbessern? Wie ist der Zeitplan dafür? IV. Wirtschaftliche Bedeutung der Windenergie 71. Wie viel EEG-Umlage zahlen Brandenburger Stromverbraucher im Jahr und wie viel EEGZahlungen fließen pro Jahr an Brandenburger EEG-Anlagenbetreiber? (Zahlungsbilanz) 72. Wie hoch sind die vom Land und den Kommunen vereinnahmten Steuern aus dem Betreib von Windenergieanlagen (Jahresscheiben)? 73. Wie viele Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) sind direkt mit dem laufenden Betrieb und der Wartung von Windenergieanlagen in Brandenburg verbunden? 74. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der Windenergie für die Wertschöpfung in den Ländlichen Regionen Brandenburgs ein? 75. Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Tourismus in Brandenburg oder für andere Bundesländer und zu welchen Ergebnissen kommen diese? 76. Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Wert von Immobilien in Brandenburg oder für andere Bundesländer und zu welchen Ergebnissen kommen diese? 77. Welchen Anteil haben landeseigene Flächen (inkl. Besitz landeseigener Unternehmen) an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete 78. Wie viele dieser Flächen wurden an kommunale Energieversorger oder regionale Energiegenossenschaften zur Windenergienutzung verpachtet? 79. Welche Einnahmen hat das Land Brandenburg (und landeseigene Gesellschaften) aus dem Verkauf und der Verpachtung von Land an Betreiber von WEA bisher erzielt? 80. Welchen Anteil haben Flächen in kommunalem Eigentum an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in Brandenburg? 81. Welchen Anteil haben Flächen in BVVG-Eigentum an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in Brandenburg? 82. Haben die Kommunen ein Vorrecht bzw. Vorkaufsrecht, wenn auf BVVG Flächen die Windenergienutzung ausgeschrieben oder diese zur Flächen innerhalb von Windeignungsflächen veräußert werden? 83. Werden Kommunen bzw. kommunale Unternehmen als Investoren bei der Verpachtung oder dem Verkauf von landeseigenen Flächen zur Nutzung durch Windenergie bevorzugt? Wenn nein, warum nicht? 84. Wie viele Beteiligungen von Kommunen, Stadtwerken oder kommunalen Unternehmen in Brandenburg an Windenergieanlagen in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt? 85. Wie viele WEA werden in Brandenburg von Brandenburger Genossenschaften, Stiftungen oder als Bürgerenergieanlagen betrieben, an denen sich die Anwohner der Anlage anteilig beteiligen konnten? 86. Welche in Brandenburg realisierten alternativen Beteiligungsmodelle zur wirtschaftlichen Teilhabe von Anwohnern am Erfolg von Windenergieanlagen sind der Landesregierung bekannt (Beispiele und/oder Auflistung)? 87. Gelten für den gewerblichen Betrieb einer Windenergieanlage besondere Regeln im Vergleich zu anderen Gewerbearten? Wenn ja, welche und wie wirken sich diese auf die Höhe der Gewerbesteuer insgesamt und die Zahlung der Gewerbesteuer an die Standortgemeinde aus. 88. Wie können die kommunalen Kämmerer überprüfen, ob Betreiber von WEA ordnungsgemäß Gewerbesteuern abführen und der vorgesehene Anteil von mindestens 70 Prozent der anfallenden Gewerbesteuer in den Standortgemeinden ankommen? Falls Nein: Welche Änderungen wären notwendig, um dies in Zukunft sicherzustellen und unterstützt die Landesregierung ein solches Anliegen der kommunalen Kämmerer? 89. Welchen Einfluss hat die Bebauung eines Grundstücks mit einer WEA auf die Höhe der Grundsteuer? 90. Welchen Einfluss hat der Wertgewinn eines Grundstückes durch die Bebauung mit einer WEA auf die Grundsteuer? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Große Anfrage wie folgt: I. Planungs- und Beteiligungskultur Frage 1: Welche der fünf Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG) verfügen über einen gültigen Teilplan Windenergie? Frage 2: Wann wurden in den RPG jeweils die letzten gültigen Teilpläne Windenergie verabschiedet? zu den Fragen 1 bis 2: Folgende Teilpläne für die Steuerung der Windenergienutzung liegen vor:  RPG Oderland-Spree: Teilplan „Windenergie“; in Kraft seit 22.4.2004  RPG Uckermark-Barnim: Teilplan „Windnutzung und Rohstoffsicherung und -gewinnung“; in Kraft seit 30.8.2001  RPG Prignitz-Oberhavel: Teilplan „Windenergienutzung“; in Kraft seit 30.8.2003 Frage 3: Bis wann wollen die fünf RPG in Brandenburg – nach derzeitiger Planung – voraussichtlich jeweils einen neuen Regionalplan/Teilplan Windenergie verabschieden? zu Frage 3: Die RPG Havelland-Fläming hat am 16.12.2014 den integrierten „Regionalplan 2020“ als Satzung beschlossen, der auch Festlegungen für die Windenergienutzung enthält. Die erforderliche Genehmigung wurde am 17.02.2015 beantragt. Nach Angaben der jeweiligen Regionalen Planungsgemeinschaften wird voraussichtlich der Satzungsbeschluss zum Teilplan Windenergie angestrebt in der:  RPG Uckermark-Barnim: 12/2015  RPG Oderland-Spree: 12/2016  RPG Lausitz-Spreewald: 2015 Für die RPG Prignitz-Oberhavel liegen keine Angaben vor. Frage 4: In welcher Weise unterstützt die Gemeinsame Landesplanung (GL) die RPGs bei der rechtssicheren Planung von Windeignungsgebieten (WEG) durch Regionalpläne für Windenergie? zu Frage 4: Die Aufstellung der Regionalpläne erfolgt in eigener Verantwortung der jeweiligen RPG. Die GL berät die RPG während der Planaufstellung laufend unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Zum Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der GL und den Geschäftsstellen der RPGs finden regelmäßig mehrmals pro Jahr gemeinsame Arbeitstreffen statt, deren Inhalte die Planungsstellen mitbestimmen können. Darüber hinaus gibt es anlassbezogene bilaterale Arbeitsgespräche der GL mit den einzelnen Geschäftsstellen der RPGs. Die GL nimmt an zahlreichen Gremiensitzungen der RPGs beratend teil und unterstützt den Planungsprozess hinsichtlich der Rechtssicherheit. Weiterhin hat die GL unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und des Bundesverwaltungsgerichts mit den fachlich berührten Ressorts und den RPGs abgestimmte „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Kriterien für die Ausweisung von WEG in Regionalplänen“ erarbeitet. Frage 5: Sieht die Landesregierung einen Aktualisierungsbedarf für die Richtlinie des MIL für die Aufstellung von Regionalplänen vom 3. Juli 2009? Wenn ja, wann ist mit einer Aktualisierung zu rechnen? zu Frage 5: Nein. Frage 6: Welchen prozentualen Anteil an der Gesamtfläche Brandenburgs hat der Außenraum, in dem Windenergieanlagen (WEA) im Sinne des § 35 BauGB privilegiert sind? zu Frage 6: Zum sog. Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zählen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Diesen Außenbereich rechtlich zu definieren, liegt in der Planungshoheit der Gemeinden. Dieser wird landesweit statistisch nicht erfasst (siehe auch Antwort zu Frage 9). Frage 7: Welche landesweit einheitlichen Kriterien zur Bestimmung von geeigneten Flächen für WEG beinhalten die fünf Teilpläne Wind (bzw. Entwürfe dazu) in den RPGs? zu Frage 7: Mit den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit den Kriterien für die Ausweisung von WEG in Regionalplänen“ ist den RPGs ein mögliches aber auch erweiterbares Kriteriengerüst zur Verfügung gestellt worden (siehe auch Frage 4). Die RPGs richten sich danach, wobei die Auswahl und Einordnung einzelner Kriterien (als harte bzw. weiche Tabu- oder Restriktionskriterien) in Abhängigkeit von den regionsspezifischen Gegebenheiten und dem planerischen Gestaltungswillen voneinander abweichen kann. Das tatsächlich für die Ermittlung von WEG zu Grunde gelegte Kriteriengerüst wird in jeder Region von der Regionalversammlung beschlossen. Dieser Spielraum ist vom Landesgesetzgeber gewollt und dient der Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Frage 8: Welche der geplanten neuen Regionalpläne für Windenergie beinhalten einen Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, und welcher Mindestabstand wurde in den anderen Regionalplänen festgelegt? zu Frage 8: Die RPG Havelland-Fläming, Prignitz-Oberhavel und Lausitz-Spreewald haben einen Mindestabstand von WEG zur Wohnbebauung von 1.000 m (weiches Tabukriterium) beschlossen. Die RPG Uckermark-Barnim und Oderland-Spree haben einen Mindestabstand von 800 m (weiches Tabukriterium) und zusätzlich als Restriktionskriterium einen 800 -1000 m Abstand zur Wohnbebauung beschlossen, in dem in der Regel die rechtsgültigen Bebauungspläne für WKA berücksichtigt werden. Neuausweisungen von WEG sollen in diesem Bereich in der Regel nicht erfolgen, sondern nur die bestehenden Anlagen in die neue WEG-Kulisse integriert werden. In den rechtskräftigen Plänen sind folgende Abstände festgelegt:  RPG U-B: 800 m Tabukriterium  RPG P-O: 500 m Tabukriterium  RPG O-S: 500 m Tabukriterium, 300 m Restriktionskriterium Frage 9: Welchen Anteil an der Gesamtfläche nehmen die Windeignungsflächen in den jeweils aktuellen Entwürfen/aktuell gültigen Plänen ein? zu Frage 9: Der Anteil der WEG an der Gesamtfläche der RPG beträgt: in der Region im aktuellen Planentwurf Havelland-Fläming 2,2 % (Satzung 12/2014) Lausitz-Spreewald 1,87 % (Entwurf 4/2014) Oderland-Spree 2,02 % (Entwurf 4/2012) Uckermark-Barnim 2,2 % (Entwurf 12/2013) in der Region im gültigen Plan Oderland-Spree 0,9 % Uckermark-Barnim 1,4 % Prignitz-Oberhavel 1,8 % Frage 10: Wie oft und wie lange hatten bzw. haben die Bürger im jeweils aktuellsten Planungsverfahren der RPGs die Möglichkeit, die Pläne einzusehen und ihre Bedenken und Verbesserungsvorschläge einzureichen (aufgeschlüsselt nach Regionalen Planungsgemeinschaften mit Angaben von Zeiträumen; bitte mit Hinweis, wenn noch nicht abgeschlossen)? zu Frage 10: Nach Auskunft der RPGs wurden bisher folgende Beteiligungsverfahren durchgeführt: Region 1. Beteiligung 2. Beteiligung 3. Beteiligung Havelland-Fläming 11.06.2012 bis 11.09.2012 09.12.2013 bis 10.02.2014 n.v. Lausitz-Spreewald 03.09.2012 bis 05.11.2012 21.05.2014 bis 23.07.2014 Oderland-Spree 01.08.2012 bis 01.11.2012 in Planung Uckermark-Barnim 07.01.2008 bis 07.04.2008 11.04.2011 bis 14.07.2011 01.04.2014 bis 30.06.2014 Prignitz-Oberhavel in Planung Frage 11: An wie vielen Orten und zu welchen Zeiten waren die Pläne einsehbar? zu Frage 11: Nach Auskunft der Geschäftsstellen der Regionalen Planungsgemeinschaften (Regionalen Planungsstelle , RPS) waren die Pläne des jeweiligen letzten Beteiligungsverfahrens wie folgt einsehbar: Region Ort Zeit Havelland-Fläming  RPS, Teltow  Landkreis Potsdam- Mittelmark, Bad Belzig  Landkreis Havelland, Rathenow  Landkreis TeltowFläming , Luckenwalde  Stadt Potsdam  Stadt Brandenburg Mo-Fr 9-12 Uhr, Mo-Do 14-16 Uhr Di+Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Mo-Fr 9-13 Uhr, Di+Do 9-18 Uhr, 1. Sa im Monat in Rathenow, 2. Sa Falkensee, 3. Sa in Nauen 9-12 Uhr Mo+Di 9-12 Uhr und 13-15 Uhr, Do 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr, Fr 9-12 Uhr Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Do 13-16 Uhr, Di 13-18 Uhr Mo+Mi+Do 8-15 Uhr, Di 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr (geschlossen vom 23./24.12. bis 31.12.2014 in RPS, TF, Potsdam, Brandenburg) Lausitz-Spreewald  RPS, Cottbus  Landkreis OberspreewaldLausitz , Senftenberg  Landkreis DahmeSpreewald , Lübben und Königs Wusterhausen  Landkreis Elbe-Elster, Herzberg  Landkreis SpreeNeiße , Forst  Stadt Cottbus Mo-Do 7-16 Uhr, Fr 7-14 Uhr sowie nach tel. Vereinbarung Mo-Do von 8-18 Uhr, Fr von 8-15 Uhr Mo-Fr 7-16 Uhr sowie insb. zu den Sprechzeiten Di 9-18 Uhr und Do 9-16 Uhr Die 8-12 und 13-17 Uhr, Do 8-12 und 13-16 Uhr sowie nach tel. Vereinbarung Mo+Mi 8-15:30 Uhr, Di 8-18 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr zu den Dienstzeiten Oderland-Spree  RPS, Beeskow  Landkreis MärkischOderland , Seelow  Landkreis Oder-Spree, Beeskow  Stadt Frankfurt (Oder) Mo-Fr 9-12 Uhr, Mo+Mi+Do 13-16 Uhr, Di 13-18 Uhr Mo-Fr 9-12 Uhr, Mo+Mi+Do 13-16 Uhr, Di 13-18 Uhr Mo-Fr 9-12 Uhr, Mo+Mi+Do 13-16 Uhr, Di 13-18 Uhr Mo-Fr 9-12 Uhr, Mo+Mi+Do 13-16 Uhr, Di 13-18 Uhr Uckermark-Barnim  RPS, Eberswalde  Landkreis Barnim, Eberswalde  Landkreis Uckermark Mo-Fr nach tel. Vereinbarung Di 9-18 Uhr od. nach tel. Vereinbarung Mo-Do 8-12 Uhr, Di 13-17 Uhr, Fr 8-11:30 Uhr od. nach tel. Vereinbarung Frage 12: Wie viele öffentliche Veranstaltungen zur Erläuterung wurden während des Beteiligungsprozesses durchgeführt und wo haben diese stattgefunden? zu Frage 12: Nach Auskunft der RPGs haben folgende öffentliche Veranstaltungen stattgefunden: Region Jahr Veranstaltungen davon Gremiensitzungen Havelland-Fläming 2010 2011 2012 2013 2014 10 15 19 19 14 9 12 7 8 7 Lausitz-Spreewald 2012 2013 2014 bis 3/15 26 17 9 9 7 9 2 Oderland-Spree 2012 2013 2014 bis 6/15 28 11 13 5 9 8 8 4 Uckermark-Barnim 2010 2011 2012 2013 2014 bis 3/15 15 23 19 21 11 5 13 12 10 12 9 4 Prignitz-Oberhavel 2012 2013 2014 bis 3/15 14 17 25 4 7 16 10 4 Nähere Informationen zu den Veranstaltungsorten liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 13: Stehen den Regionalen Planungsstellen ausreichend Finanzmittel und Personal zur Durchführung der Beteiligungsverfahren der dazu notwendigen Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung und wie viele PlanerInnen sind in den jeweiligen Regionalen Planungsstellen konkret damit betraut? zu Frage 13: Nach Auskunft der RPGs sind zurzeit folgende Planstellen in den RPSs besetzt (der Anteil befristeter Stellen und der Anteil anderer Tätigkeiten der Planungsstellenleitung wird nicht aufgeschlüsselt): Regionale Planungsgemeinschaft Personal RPG Havelland-Fläming: 4,25 RPG Uckermark-Barnim: 4 RPG Oderland-Spree: 3 RPG Lausitz-Spreewald: 4 RPG Prignitz-Oberhavel: 4 Mit diesem Personal und den zu Verfügung stehenden Finanzmitteln wurden die unter Frage 10 aufgeschlüsselten Verfahren durchgeführt. Frage 14: Beabsichtigt die Landesregierung, die derzeitigen Personalstellen in den Regionalen Planungsstellen langfristig – über das Jahr 2016 hinaus – zu sichern oder aufzustocken? zu Frage 14: Über die Sicherung oder Aufstockung der Personalstellen auch über das Jahr 2016 hinaus entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Die Landesregierung wird sich ihre Meinung dazu im Rahmen der jeweiligen Haushaltsverhandlungen bilden. Frage 15: Konnte die Beteiligung auch online erfolgen? zu Frage 15: In den durchgeführten Beteiligungsverfahren (siehe Frage 10) wurden auch Einwendungen, die per E-Mail eingingen, berücksichtigt. Spezielle Online-Beteiligungsverfahren wurden nicht eingesetzt. Frage 16: Wie viele Änderungsvorschläge, Eingaben und Hinweise zum Thema Windenergie gab es in den jeweils letzten Planverfahren während des Beteiligungsprozesses? Frage 17: Welcher Anteil der Windenergieplanung war Gegenstand der Eingaben? (Auf die Anzahl der Eignungsflächen bezogen) zu den Fragen 16 bis 17: Nach Auskunft der RPS liegen folgende Angaben zu den Beteiligungsverfahren vor: Region Beteiligungsverfahren Stellungnahmen Einwendungen davon zur Kulisse Wind Havelland-Fläming 1. 2. 3.025 3.240 36.002 63.460 ca. 70 % Lausitz-Spreewald 1. 2. 1.033 535 6.228 2.181 ca. 80 % ca. 60 % Oderland-Spree 1. ca. 2.500 ca. 13.000 davon ca. 70-80 % zur Kulisse Wind Uckermark-Barnim 1. 2. 3. ca. 1.000 ca. 1.000 ca. 800 ca. 6.000 ca. 2.000 davon ca. 90 % zum Thema Wind (zur Kulisse ist keine Aussage möglich) Frage 18: Wie viele Erörterungstermine zu (Teil-)Regionalplänen Wind und Genehmigungsverfahren zu Windenergieprojekten wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt? zu Frage 18: Nach Auskunft der RPGs wurden folgende Erörterungstermine durchgeführt: Region Zeitraum Termine Adressaten Havelland-Fläming 12/2012-12/2014 ca. 125 mit Behörden, BI, Projektträgern, Kommunen Lausitz-Spreewald 2012-2014 über 100 mit Kommunen, Fachbehörden, BI, Projektträgern Oderland-Spree 11/2014-04/2015 25 Werkstattgespräche mit Ämtern und amtsfreien Gemeinden Uckermark-Barnim 2010-3-2015 ca. 200 27 mit Privatpersonen, BI, Unternehmen mit Behörden Prignitz-Oberhavel 2012-2014 56 mit Kommunen Frage 19: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Erörterungstermine in einer Weise organisiert werden sollten, dass auch berufstätige Menschen teilnehmen und ihre Anliegen vortragen können; z. B. durch eine Dauer bis nach 17:00 Uhr oder durch Terminierung am Wochenende? zu Frage 19: Die mehrmonatigen Auslegungsfristen (siehe Frage 10) ermöglichen auch berufstätigen Menschen, die Pläne einzusehen und ihr Anliegen vorzutragen. Darüber hinaus stellen die RPGs Planentwürfe auf ihren Internetseiten ein. Die Organisation von Erörterungsterminen für Einwendungen aus der Öffentlichkeit, die freiwillig erfolgen, obliegt den RPGs in eigener Verantwortung. Frage 20: Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg haben einen Abstand von unter 1.000 m zur nächsten Ortslage mit Wohnbebauung? (Bitte nach RPG aufgeschlüsselt auch absolute Zahlen und Baujahr der WEA angeben) Frage 21: Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg haben einen Abstand von unter 800 m zum nächsten Wohngebäude? (Bitte nach RPG aufgeschlüsselt auch absolute Zahlen und Baujahr der WEA angeben) Frage 22: Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg haben einen Abstand von unter 500 m zum nächsten Wohngebäude? (Bitte nach RPG aufgeschlüsselt auch absolute Zahlen und Baujahr der WEA angeben) zu den Fragen 20 bis 22: Die genauen Standorte der einzelnen WKA und ihr Abstand zur Wohnbebauung sind im Internet verfügbar: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.373222.de. Eine Gesamtbetrachtung für alle WKA hat die Landesregierung wegen des damit verbundenen unvertretbaren Arbeitsaufwandes nicht durchgeführt. Frage 23: Wie viel Prozent der Genehmigungen nach BImSchG für WEA wurden in den letzten 5 Jahren mit einer Bürgerbeteiligung/öffentlichen Auslegung im Genehmigungsprozess erteilt? (Bitte die Rechengrundlage/ absolute Zahl mit angeben) zu Frage 23: Seit dem 01.01.2009 wurden 601 Genehmigungsverfahren zu WKA entschieden. In 92 von 601 Verfahren fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher Bekanntmachung, Auslegung der Antragsunterlagen sowie der Entscheidung statt. Daraus ergibt sich ein Anteil von 15,3 % an Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung . Rechtsgrundlage für das Erfordernis zur Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Danach ist ein förmliches Verfahren durchzuführen ab einer Anlagengröße von 20 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern je WKA. Ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch durchgeführt bei Anlagen mit weniger als 20 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern je WKA, wenn aufgrund einer Vorprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Frage 24: Wie lange dauert ein durchschnittliches BImSchG Genehmigungsverfahren für eine WEA ab der Vollständigkeit der Unterlagen bis zur Genehmigung in Brandenburg? (Bitte um jährliche Statistik für die letzten 10 Jahre, um Entwicklungstendenzen erkennbar zu machen) zu Frage 24: In der Tabelle werden Verfahren berücksichtigt, die mit der Genehmigung des Vorhabens abgeschlossen wurden. Nicht enthalten sind zurückgezogene Anträge und abgelehnte Vorhaben, da diese meist schon vor der Vollständigkeit beendet und daher statistisch nicht erfasst werden. Da sich die Verfahrensdauer zwischen Neu- und Änderungsgenehmigungen aufgrund des unterschiedlichen Prüfumfangs unterscheidet, wird in den nachfolgenden Tabellen zwischen Neu- und Änderungsgenehmigungen unterschieden. Die Genehmigungsdauer wird in Tagen angegeben. Jahr Neugenehmigungen [d] Änderungsgenehmigungen [d] 2004 192,6 180,3 2005 228,5 133,9 2006 246,9 161,6 2007 257,7 127,3 2008 358,1 124,5 2009 255,3 132,0 2010 245,1 64,6 2011 221,9 263,6 2012 125,6 117,3 2013 179,4 26,2 2014 55,3 56,5 Frage 25: Wie haben sind die durchschnittlichen Genehmigungsgebühren pro WEA, welche die Antragsstellerinnen zahlen mussten, in den Jahren 2004-2014 entwickelt? zu Frage 25: Die Gebührenentwicklung von 2004 bis 2014 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden Anzahl WKA Gebühren gesamt (€) Gebühren pro WKA (€) 2004 217 2.170.021 10.000 2005 140 1.243.325 8.900 2006 160 1.715.187 10.700 2007 209 1.997.734 9.600 2008 134 1.341.895 10.000 2009 111 1.343.666 12.100 2010 90 1.122.435 12.500 2011 84 982.244 11.700 2012 123 2.579.915 21.000 2013 175 5.050.467 28.900 2014 190 6.684.652 35.200 II. Immissions- und Naturschutz Frage 26: Wie hat sich die Größe der errichteten in Brandenburg errichteten WEA (Gesamthöhe, Leistung, Rotordurchmesser) zwischen 2004 und 2014 entwickelt? zu Frage 26: Die Gesamthöhe der WKA ergibt sich aus der Nabenhöhe plus halben Rotordurchmesser. Die Daten ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen. Nabenhöhe Maximum (m) Mittelwert (m) 2004 114 93,32 2005 113,5 90,70 2006 160 99,50 2007 113,5 101,36 2008 113,5 97,36 2009 141 103,62 2010 138,38 105,87 2011 140 113,81 2012 140 108,77 2013 149 118,12 2014 143 120,29 Rotordurchmesser Maximum (m) Mittelwert (m) 2004 90 76,79 2005 92,5 71,92 2006 95 79,75 2007 93 79,65 2008 94 78,60 2009 100 84,60 2010 100 80,99 2011 112 84,29 2012 127 84,55 2013 140 94,20 2014 117 97,76 elektrische Leistung Mittelwert (MW) 2004 1,6 2005 1,7 2006 2,1 2007 1,9 2008 1,9 2009 2,0 2010 1,8 2011 2,0 2012 2,2 2013 2,3 2014 2,4 Frage 27: Wie haben sich die Lärmemissionen der genehmigten Anlagen entwickelt. Wie hoch war der maximale Schallemissionspegel einer typischen Anlage in der jeweiligen Durchschnittsgröße in den Jahren 2004- 2014? zu Frage 27: Entwicklung der durchschnittlichen Schallleistungspegel in den letzten 10 Jahren: Jahr Maximum (dB(A*)) Mittelwert (dB(A*)) 2004 105,6 103,4 2005 105,1 103,8 2006 104,3 103,2 2007 105,6 103,7 2008 105,6 103,2 2009 105,1 104 2010 103,8 103,1 2011 106,5 103,9 2012 106,6 103,9 2013 107 104,8 2014 107,5 104,7 *A: Bei einer sogenannten A-Bewertung des Schallpegels, werden die Eigenschaften des menschlichen Gehörs nachgeahmt. Frage 28: Wie viele Stunden im Jahr erreicht eine durchschnittliche WEA den maximalen Schallwert? (da die Anlagen und Standorte sehr unterschiedlich sind, könnten auch 3-4 typische Beispiele den schwer zu ermittelnden Durchschnittswert ersetzen) zu Frage 28: Eine statistische Erfassung dieser Daten erfolgt nicht. Frage 29: Wie viele Fälle von Überschreitungen der genehmigten Immissionswerte wurden in den letzten 10 Jahren bei Anwohnern von Windenergieanlagen festgestellt? zu Frage 29: Es wurden in 5 Fällen Überschreitungen festgestellt. Frage 30: Welche Konsequenzen wurden aus den gemessenen Überschreitungen gezogen? zu Frage 30: Die Anlagenbetreiber wurden aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. In zwei Fällen wurden Teilstilllegungen bis zur Beseitigung von Mängeln an den betroffenen WKA angeordnet. Nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen ergaben Nachprüfungen, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Weitere Maßnahmen waren daher nicht erforderlich. Frage 31: Wie viel Prozent der Genehmigungen für WEA enthalten die Auflage, die prognostizierten Schallwerte nach Inbetriebnahme durch ein unabhängiges Fachinstitut überprüfen zu lassen? zu Frage 31: Eine statistische Erfassung einzelner Auflagen in Genehmigungsbescheiden, hierzu zählen auch Anordnungen für Nachweismessungen, erfolgt nicht. Grundsätzlich ist jedoch festzustellen, dass die Anordnung von Nachweismessungen gem. § 28 BImSchG im pflichtgemäßen Ermessen der Genehmigungsbehörde steht. Dabei sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalls wie z. B. die Nähe zur Wohnbebauung, Topografie und Morphologie des umgebenden Geländes, Höhe der WKA und Schalleistungspegel zu berücksichtigen. Da der überwiegende Teil der genehmigten WKA so weit von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt ist, dass eine Überschreitung von Lärmimmissionswerten nicht zu befürchten ist, ergibt sich in den meisten Fällen keine Grundlage für die Anordnung von Nachweismessungen. Es wird daher nach einer Schätzung der Genehmigungsbehörde davon ausgegangen, dass in ca. 10 % der Genehmigungsbescheide Nachweismessungen gem. § 28 BImSchG angeordnet wurden. Frage 32: Welcher Anteil der Windenergieanlagen muss aus Lärmschutzgründen nachts mit verminderter Leistung laufen, um Lärmschutzauflagen gerecht zu werden? zu Frage 32: Entsprechende Auflagen werden statistisch nicht erfasst (siehe Frage 31). Frage 33: Wie viel Prozent der Genehmigungen für WEA enthalten die Auflage, die Anlage aus Artenschutzgründen (z. B. Fledermausschutz) zeitweise abzuschalten? zu Frage 33: Im LUGV erfolgt keine Datenhaltung zu festgelegten Nebenbestimmungen zu Abschaltzeiten von WKA aus artenschutzrechtlichen Gründen wie z.B. zum Fledermausschutz (siehe Antwort zu Frage 31). Frage 34: Wie viel Prozent der Genehmigungen für WEA enthalten die Auflage, die Anlagen aus Schattenwurfgründen zeitweise abzuschalten? zu Frage 34: Die Angaben werden statistisch nicht erfasst (siehe Antwort zu Frage 31). Frage 35: Liegen der Landesregierung aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse oder Studien zu gesundheitlichen Gefahren durch Infraschall vor und welche Rückschlüsse lassen sich daraus gegebenenfalls bezüglich einer Gesundheitsgefährdung von Anwohnern ziehen? zu Frage 35: Sowohl das Umweltbundesamt als auch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg führen zurzeit Langzeitstudien zur Infraschallwirkung durch. Bislang veröffentlichte Ergebnisse bestätigen in wesentlichen Punkten den aktuellen Kenntnisstand. Etwaige Erkenntnisfortschritte werden durch die Landesregierung nach allen Seiten hin aufmerksam beobachtet und bewertet. Infraschall umfasst den Schall im Frequenzbereich unterhalb von 20 Hz. Infraschall ist prinzipiell hörund wahrnehmbar, allerdings erst bei sehr hohen Schalldruckpegeln. Nach gesicherter Erkenntnis gibt es diese Belastungen durch den Betrieb von WKA nicht. Auch für die negativen Auswirkungen von Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle konnten - auch wenn verschiedene Forschungsbeiträge entsprechende Hypothesen postulieren - bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse gefunden werden, Frage 36: Wie hoch waren die durchschnittlichen Ausgleichszahlungen bzw. Kosten von Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in die Natur von Anlagenbetreibern bei der Errichtung der Anlagen in den Jahren 2004-2014 pro Anlage und insgesamt? zu Frage 36: Eine statistische Erfassung der angefragten Ausgleichzahlungen bzw. Kosten der Kompensationsmaßnahmen je Anlage und insgesamt wird im LUGV nicht geführt. (siehe Frage 31) Frage 37: Wie berechnen sich die Ausgleichszahlungen für Eingriffe in Natur und Landschaftsbild bei WEA? zu Frage 37: Die Berechnung der Ausgleichszahlungen aufgrund der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt auf Basis des Windkrafterlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (MUNR) vom 24. 5. 1996, Nr. 4.5 i.V.m. dem Erlass vom 08.05.2002. Frage 38: Welcher Anteil der vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus BImSchG-Genehmigungen für WEA wurde in den letzten 5 Jahren als Ausgleichszahlung in den Brandenburger Naturschutzfonds geleistet. zu Frage 38: Es wurde nur der Anteil des Kompensationsbedarfs als Ersatzzahlung festgesetzt, für den keine geeigneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen wurden, bzw. möglich waren. Eine nach Vorhabentypen differenzierte Statistik wird nicht geführt. Frage 39: Welche Maßnahme ergreift der Brandenburger Naturschutzfonds, um darzustellen, mit welchen Geldern welche Maßnahmen in welchen Gemeinden vorgenommen wurden? zu Frage 39: Der Naturschutzfonds Brandenburg ergreift eine Vielzahl von Maßnahmen, um darzustellen, mit welchen Geldern welche Maßnahmen in welchen Gemeinden vorgenommen wurden. Insbesondere wird im Jahresbericht eine Gesamtübersicht der Stiftungs- und Förderprojekte, zugeordnet nach Landkreisen, veröffentlicht. Darüber hinaus werden im Jahresbericht einzelne Stiftungs- und Förderprojekte einschließlich verwendeter Mittel, Finanzierungsquelle und Lage der Projekte ausführlich dargestellt. Auf der Homepage des Naturschutzfonds werden Informationen über Projekte, z.B. Projekt des Monats, sowie den Einsatz von Finanzmitteln zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden über den Newsletter drei- bis viermal jährlich Informationen über Projekte und den Einsatz von Finanzmitteln gegeben. Bei Förderprojekten wird die Kreisverwaltung über die jeweilige Fördermaßnahme informiert. Detaillierte Informationen zu Maßnahmen und Mitteleinsatz (statistische Aufarbeitung der eingenommenen und verausgabten Mittel mit Projektlisten) werden auf Anfrage z.B. von Landkreisen, Kommunen, Regionale Planungsgemeinschaften etc. gegeben. Eine statistische Aufarbeitung der eingenommenen und verausgabten Mittel landesweit und auf Ebene der Landkreise mit Projektlisten für den Stiftungsrat erfolgt regelmäßig. Frage 40: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine transparentere Darstellung der Mittelverwendung sowohl die Wertschätzung der Arbeit des Naturschutzfonds als auch die Wertschätzung der Geldgeber verbessern könnte? zu Frage 40: Der Naturschutzfonds Brandenburg führt bereits eine Vielzahl von Maßnahmen durch, um sowohl die Öffentlichkeit als auch die Kommunen, Landkreise und direkt berührte Personen und Institutionen /Behörden über die Mittelverwendung zu informieren. Die statistische Aufarbeitung des Mitteleinsatzes erfolgt gemäß den Maßgaben des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz landesweit und auf Ebene der Landkreise. Frage 41: Wie viel Prozent der vorhandenen und genehmigten WEA in Brandenburg befinden sich in ökologisch geringwertigen Forstgebieten? Frage 42: Wurden außerhalb dieser ökologisch geringwertigen Forstgebiete in Brandenburger Wäldern Windeignungsgebiete ausgewiesen oder Genehmigungen für WEA erteilt? Wenn ja, warum, wie viele und wo? zu den Fragen 41 bis 42: Ökologisch geringwertige Forstgebiete kommen in Brandenburg nicht vor. Frage 43: Wie stellen die Genehmigungsbehörden in den Auflagen der Genehmigungen sicher, dass bei WEA im Wald die Eingriffe in den Wald bei Bau und Betrieb der WEA minimiert werden und welche Regeln gibt es dafür? zu Frage 43: In den von der unteren Forstbehörde (uFB) gegenüber der Genehmigungsbehörde (LUGV) abzugebenden waldrechtlichen Stellungnahmen wird regelmäßig der Grundsatz der sparsamen und unvermeidbaren Waldinanspruchnahme gem. dem in § 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Nr. 1 Landeswaldgesetz (LWaldG) normierten Rahmen Rechnung getragen. So wird stets geprüft, ob sich Alternativen durch Standortverschiebungen der zu errichtenden WEA aus dem Wald heraus bzw. innerhalb des Waldes in einen mit geringerem Konfliktpotential behafteten Standort durchsetzbar erscheinen. Frage 44: Welche Regeln stellen sicher, dass die Abholzungen beim Bau von Windenergieanlagen gleichwertig ausgeglichen werden und durch welche Behörde wird dies überprüft? zu Frage 44: Nach den anzuwendenden Regelungen des § 8 LWaldG sind die nachteiligen Wirkungen einer Umwandlung des Waldes auszugleichen. Dies erfolgt regelmäßig mindestens durch flächengleiche Erstaufforstungen . Diese Auflagen sind Bestandteil der Genehmigung. Die Einhaltung/Umsetzung wird durch die untere Forstbehörde geprüft. Frage 45: Wie viele Brände von Windenergieanlagen gab es in Brandenburg in den letzten 10 Jahren und welchem Anteil der installierten Anlagen entspricht dies? zu Frage 45: In den vergangenen 10 Jahren sind vier Brände von WKA bekannt. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,1 % der betriebenen WKA. Frage 46: Wie viele der Brände (aus der vorhergehenden Frage) konnten sich auf benachbarte Felder, Wälder oder Gebäude ausbreiten? zu Frage 46: Die Brandereignisse führten zu keinen weiteren Auswirkungen. Frage 47: Wie viele Unfälle durch Eisabwurf gab es in Brandenburg in den letzten 10 Jahren und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? zu Frage 47: Es sind keine Unfälle durch Eisabwurf bekannt. In Genehmigungsbescheiden für Anlagen, die in einem Abstand ≤ 1,5 x (Rotordurchmesser + Nabenhöhe) zu Verkehrswegen bzw. öffentlich rechtlichen Wegen stehen, wird zur Vermeidung der Gefahr durch Eisabwurf und der damit verbundenen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit der Einbau eines Eissensors je nach Anlagentyp gefordert. Frage 48: Wie viele Schlagopfer von Vögeln und Fledermäusen (bitte getrennt auflisten) durch Windenergieanlagen wurden in den letzten Jahren gezählt, und welche Anzahl an Schlagopfern (Vögel und Fledermäuse) wurden von wissenschaftlichen Studien errechnet? zu Frage 48: Die Beantwortung bezieht sich nur auf die im Land Brandenburg durch die Staatliche Vogelschutzwarte (VSW) seit 2001 dokumentierten Kollisionsopfer an WEA. Ergänzende Angaben zu Fundmeldungen aus anderen Bundesländern finden sich unter http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.312579.de. Demnach wurden in Brandenburg bisher 847 an WEA verunglückte Vögel (87 Arten) und 871 an WEA verunglückte Fledermäuse (10 Arten) registriert. Wissenschaftliche Studien zur Hochrechnung der Verluste unter Verwendung von Korrekturfaktoren gibt es für Brandenburg nur sehr wenige: a) Für den Rotmilan wurden mindestens 308 Kollisionsopfer pro Jahr an ca. 3.200 WEA im Land Brandenburg berechnet (Quelle: BELLEBAUM, J., F. KORNER-NIEVERGELT, T. DÜRR & U. MAMMEN (2013): Wind turbine fatalities approach a level of concern in a raptor population. Journal for Nature Conservation 21, p. 394-400). b) Eine von Juli bis September an ausgewählten brandenburgischen WEA durchgeführte Schlagopfersuche ergab für 92 Tage durchschnittlich 12,3 (0 bis 58) geschlagene Fledermäuse je untersuchter WEA. Frage 49: Wie werden Schlagopfer an WEA erfasst und durch wen erfolgt die Zählung von Schlagopfern? zu Frage 49: Die Erfassung von Schlagopfern erfolgt nicht systematisch sondern sowohl durch stichprobenartige Kontrollen überwiegend ehrenamtlich Tätiger als auch im Rahmen von Studienarbeiten und durch beauflagte Folgeuntersuchungen. Hinzu kommen zahlreiche Zufallsfunde. Die Ergebnisse über Kontrollen und etwaige Funde von Kollisionsopfern werden über einen standardisierten Meldebogen an die Staatliche Vogelschutzwarte übermittelt und dort nach einer Plausibilitätsprüfung in eine Datenbank übernommen. Zu jedem Fund und der jeweiligen WEA werden relevante Parameter erfasst, die detaillierte Auswertungen ermöglichen. Frage 50: Wie werden Schlagopfer an Hochspannungsleitungen und im Verkehr erfasst und durch wen erfolgt die Zählung? zu Frage 50: An Freileitungen (Niedrig-, Mittel- und Hochspannung) gibt es keine „Schlagopfer“ sondern die Verluste erfolgen durch Kollision, bei Mittelspannungsleitungen zusätzlich durch Stromschlag. Eine Erfassung der Kollisionsopfer erfolgt meist stichprobenartig, vereinzelt auch im Rahmen systematischer Untersuchungen. Hinzu kommen Zufallsfunde. Die Ergebnisse fließen in eine von der Staatlichen Vogelschutzwarte geführte Datenbank ein. Informationen über Verkehrsopfer beschränken sich neben Zufallsmeldungen vom Schienenverkehr im Wesentlichen auf Verluste im Straßenverkehr. Mit der Deutschen Bahn wurde z.B. durch die VSW ein Melderegime für verunfallte Seeadler vereinbart, über das Zugführer oder Streckenwarte verpflichtet wurden, umgehend Kollisionen mit Seeadlern oder verunfalltem Haarwild zu melden. Ähnliche Vereinbarungen gibt es zur Meldung überfahrener Fischotter und Biber zwischen der Naturschutzstation Zippelsförde und den Straßenbauämtern sowie den Unteren Naturschutzbehörden. Verluste an Straßen werden im Rahmen eines allgemeinen Verlustmonitorings durch die VSW dokumentiert, jedoch nicht gezielt erhoben. Nur für wenige Streckenabschnitte liegen langjährige Datenreihen vor, die z.B. durch Streckenwarte von Autobahnmeistereien oder ehrenamtlich Tätige erhoben wurden. Erfasst werden vor allem größere Vögel, insbesondere Greifvögel und Eulen. Frage 51: Wie viele Schlagopfer von Vögeln und Fledermäusen durch Freileitungen, Autoverkehr und Gebäude (bitte getrennt auflisten) werden von wissenschaftlichen Studien für Brandenburg errechnet? zu Frage 51: Aus Brandenburg gibt es keine wissenschaftlichen Studien, die sich mit der Hochrechnung der Verluste von Vögeln oder Fledermäusen im Straßenverkehr oder an Gebäuden befassen. Von Fledermäusen sind keine Kollisionsopfer mit Freileitungen und Gebäuden bekannt, an Straßen verunglücken sie nur sehr selten (15 Fledermäuse in 6 Arten dokumentiert). Die durchschnittliche (unkorrigierte) Fundrate einiger Vogelarten lag im langjährigen Mittel z.B. bei folgenden Werten je Autobahnkilometer und Jahr:  A10 (1992-2014: Mäusebussard 0,72, Turmfalke 0,06, Schleiereule 0,24, Waldohreule 0,24, Waldkauz 0,08, Rotmilan 0,02)  A13 (1997-2011: Mäusebussard 1,04, Turmfalke 0,03, Eulen gesamt 0,17) Über Kollisionen an Freileitungen gibt es aus Brandenburg nur eine quantitative Studie: An einem 2,4 km langen Abschnitt einer 380 kV-Freileitung wurden im Herbst 2012 und 2013 in einem jeweils 80-tägigen Zeitraum vor und nach Markierung mit Vogelschutzmarkern die Anzahl kollidierter Vögel und der Effekt der Schutzmarker auf das Kollisionsrisiko ermittelt. Die Zahl der für den markierten Abschnitt (2 km) berechneten Opfer sank nach der Markierung um 81 % von 100 auf 19 Kollisionsopfer je km Leitung, während sie im unmarkierten Abschnitt bei 144 bzw. 159 Kollisionsopfern je km Leitung lag (Quelle: Kalz, B., R. Knerr, E. Brennenstuhl, U. Kraatz, T. Dürr & A. Stein (im Druck): Wirksamkeit von Vogelschutzmarkierungen an einer 380-kV-Freileitung im Nationalpark Unteres Odertal. NuL 46, 9 S.). Daten über Vogelverluste an Glasfassaden und Fensterscheiben werden nicht zentral gesammelt. Im Rahmen des allgemeinen Verlustmonitorings der Staatlichen Vogelschutzwarte wurden lediglich 155 Funde von 44 Arten dokumentiert. III. Versorgungssicherheit und Netzausbau Strom aus Erneuerbaren Energiequellen (Wind und Sonne) steht nicht kontinuierlich und dem jeweiligen Bedarf entsprechend zur Verfügung. Da Brandenburg ein Stromexportland ist und damit auch für die Versorgungssicherheit in anderen Bundesländer verantwortlich ist, sollte der hier erzeugte Strom nicht ins direkte Verhältnis mit dem Stromverbrauch in Brandenburg gesetzt werden. Die Bildung eines solchen Verhältnisses macht erst für größere Einheiten (z.B. für Deutschland oder die Europäische Union) Sinn, da innerhalb eines größeren Verbundes die Stromim- und -exporte relativ ausgeglichen bzw. gegenüber dem Gesamtstromverbrauch vernachlässigbar gering sind. Frage 52: Welchen rechnerischen Anteil am Stromverbrauch der Region Brandenburg-Berlin hat die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien in Brandenburg und Berlin? zu Frage 52: In [GWh] 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stromverbrauch Berlin + Brandenburg 29.222 27.479 28.173 27.726 28.401 26.896 25.852 26.952 Stromverbrauch Berlin 12.976 12.320 13.420 13.217 13.380 12.222 12.172 11.759 k.A. k.A. Stromverbrauch Brandenburg 16.245 15.158 14.754 14.509 15.021 14.673 13.681 15.193 Stromerzeugung EE Berlin+ Brandenburg 4.090 5.413 6.380 7.221 8.238 9.345 10.328 11.315 Stromerzeugung EE Berlin 96 100 118 119 155 267 361 356 k.A. k.A. Stromerzeugung EE Brandenburg 3.994 5.313 6.262 7.102 8.083 9.078 9.967 10.959 Anteil [%] 14,0 19,7 22,6 26,0 29,0 34,7 40,0 42,0 Quelle: ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH, 5. Monitoringbericht Berichtsjahr 2013 (2015); Länderarbeitskreis Energiebilanzen, Abruf der Daten für Berlin im März 2015 Erläuterung: Stromverbrauch Brandenburg = Stromverbrauch der Endenergieverbraucher ohne Eigenbedarf der Kraftwerke, Transportverluste im Netz und Umspannverluste Frage 53: Welchen rechnerischen Anteil am Stromverbrauch des Bundeslandes Brandenburg hat die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien in Brandenburg? zu Frage 53: In [GWh] 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stromverbrauch Brandenburg* 16.245 15.158 14.754 14.509 15.021 14.673 13.681 15.193 15.156 14.859 Stromerzeugung EE (gesamt) 3.994 5.313 6.262 7.102 8.083 9.078 9.967 10.959 12.600 13.902 Anteil [%] 24,6 35,0 42,4 48,9 53,8 61,9 72,9 72,1 83,1 93,6 Quelle: ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH, 5. Monitoringbericht Berichtsjahr 2013 (2015) Erläuterung: Stromverbrauch Brandenburg = Stromverbrauch der Endenergieverbraucher ohne Eigenbedarf der Kraftwerke, Transportverluste im Netz und Umspannverluste *zum Teil vorläufige Werte/Schätzungen für die Jahre 2012 und 2013 Frage 54: Welchen rechnerischen Anteil am Stromverbrauch des Bundeslandes Brandenburg hat die Erzeugung aus Windenergie in Brandenburg? zu Frage 54: In [GWh] 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stromverbrauch Brandenburg * 16.245 15.158 14.754 14.509 15.021 14.673 13.681 15.193 15.156 14.859 Stromerzeugung Wind 2.853 4.141 4.955 5.589 6.262 6.971 7.529 7.892 8.504 8.905 Anteil [%] 17,6 27,3 33,6 38,5 41,7 47,5 55,0 51,9 56,1 59,9 Quelle: ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH, 5. Monitoringbericht Berichtsjahr 2013 (2015) Erläuterung: Stromverbrauch Brandenburg = Stromverbrauch der Endenergieverbraucher ohne Eigenbedarf der Kraftwerke, Transportverluste im Netz und Umspannverluste * zum Teil vorläufige Werte/Schätzungen für die Jahre 2012 und 2013 Frage 55: Wie viele kWh pro Jahr und installierter kW Nennleistung werden in Brandenburg von den WEA durchschnittlich erzeugt und wie hat sich dieser Durchschnittswert in den letzten zehn Jahren entwickelt? zu Frage 55: 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 durchschnittliche installierte Leistung pro Jahr und Anlage [kW] * 1.236 1.296 1.366 1.392 1.431 1.480 1.497 1.514 1.540 1.548 durchschnittliche erzeugte Arbeit pro Jahr und Anlage [kW/h * 1.606.415 2.037.088 2.152.549 2.304.808 2.368.414 2.466.008 2.550.430 2.597.903 2.700.423 2.731.740 Quelle: ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH, 5. Monitoringbericht Berichtsjahr 2013 (2015) * Kumulierte Werte über alle Anlagen Frage 56: Kann die Landesregierung an einem Beispiel darlegen, welcher Jahresertrag (in MWh) mit einer typischen modernen WEA mit 3 MW Nennleistung und 180-200 m Gesamthöhe in einer typischen Brandenburger Region erzielt werden kann? zu Frage 56: Eine typische Windkraftanlage in Brandenburg hat andere Konfigurationsdaten als in der Anfrage angenommen . 2014 hatte eine neu zugebaute Windkraftanlage folgende durchschnittliche Anlagenkonfiguration : Ø Anlagenleistung [kW] Ø Rotordurchmesser [m] Ø Nabenhöhe [m] 2.542 99 123 Quelle: Deutsche WindGuard GmbH Beispielhaft können folgende Windkraftanlage genannt werden: Inst. Leistung [kW] Ort Name des Anlagenparks Nabenhöhe [m] Rotordurch - messer [m] Ertragseinschät - zung [kWh] 3.075 Calau Windpark Calau II D 140 112 8.171.564,4 2.500 Schenkenberg Windfeld Uckermark 139 120 10.021.000,0 2.300 Hoppenrade, Wustermark WP Hoppenrade 113,5 71 5.289.999,2 2.050 Marienfliess Windpark Marienfliess OT Frehne 100 92,55 5.073.000,0 2.200 Buchhain Windpark Buchhain 99,5 100 5.724.067,0 Quelle: Anlagenregister Bundesnetzagentur Frage 57: In welchem Umfang hat es in Brandenburg in den letzten 5 Jahren wegen Netzengpässen Leistungsreduzierungen und Abschaltungen von WEAs gegeben? (Anzahl der Eingriffe im Jahr, für jedes einzelne Jahr, um Trend erkennbar zu machen) zu Frage 57: Nach den Angaben des Unternehmens 50Hertz haben in der Regelzone die Abregelungen von Erneuerbaren Energien Anlagen nach § 11 EEG wie folgt entwickelt: 2010: 7 Eingriffe 2011: 52 Eingriffe 2012: 81 Eingriffe 2013: 165 Eingriffe 2014: 121 Eingriffe 2015 (bis 20. März): 91 Eingriffe (s. Anlage II) Eine ähnliche Entwicklung hat es bei den Eingriffen in den Netzgebieten der Versorgungsnetzbetreiber gegeben. Die Daten der letzten Jahre und Monate sind auf den Internetseiten der Netzbetreiber veröffentlicht (Siehe beispielhaft E.DIS Webseite: https://www.edis .de/cps/rde/xchg/edis/hs.xsl/715.htm) Frage 58: Wie viel Prozent der Stromerzeugung aus WEAs in Brandenburg war von den Abschaltungen betroffen? (ggf. Näherungswert) Frage 59: Wie häufig hat die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2014 im Regelgebiet von 50 Hertz mehr als 50 % des jeweils aktuellen Energieverbrauchs erreicht und für wie lange? Frage 60: Wie viele Stunden im Jahr 2014 betrug die Einspeiseleistung aller Erneuerbaren Energieanlagen in Brandenburg weniger als 390 MW (entspricht weniger als 25 % des durchschnittlichen EndenergieStromverbrauchs in Brandenburg 2010 laut LAK Energiebilanzen)? zu den Fragen 58 bis 60: Diese Angaben liegen der Landesregierung nicht vor und sind aus den Veröffentlichungen der Netzbetreiber nicht zu entnehmen. Frage 61: Wie viele km 380 kV Freileitungen sollen nach dem aktuellen Bundesnetzplan in Brandenburg in den nächsten 10 Jahren neu gebaut werden? zu Frage 61: Nach den aktuellen Planungen sollen 249 km 380 kV Höchstspannungsleitungstrassen in den nächsten 10 Jahren in Brandenburg neu gebaut werden. Frage 62: Wie viele km 110 kV Leitungen sollen nach den aktuellen Planungen in den nächsten 10 Jahren in Brandenburg neu gebaut werden? zu Frage 62: Die Planungen der drei brandenburgischen Verteilnetzbetreiber sehen in den nächsten Jahren den Neubau und Ersatzneubau von insgesamt ca. 1.022 km 110 kV Leitungen vor. Frage 63: Wie viele km 110 kV Leitungen gibt es in Brandenburg und welcher Anteil davon ist unterirdisch verlegt? zu Frage 63: Das Hochspannungsnetz der drei Verteilnetzbetreiber umfasst ca. 2.450 km Trassenlänge. Davon sind 12,3 km unterirdisch verlegt. Das entspricht einem Anteil von ca. 0,5 %. Frage 64: Welcher Anteil der geplanten 110 kV-Leitungen wird als Erdkabel geplant? zu Frage 64: Nach Angaben der Flächennetzbetreiber sind folgende Erdkabelvorhaben geplant: Im Netzgebiet der E.DIS ist vorgesehen, 12 % der geplanten Hochspannungsleitungen als Erdkabel auszubauen. MITNETZ Strom plant den Neubau der Leitungen sowohl als Kabel als auch als Freileitung entsprechend § 43h EnWG. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben wird unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Vorzugsvariante in die Genehmigungsverfahren eingebracht, dessen Ergebnis dann für die Ausführung bindend ist. Die WEMAG Netz GmbH plant derzeit keine 110 kV Leitungen auf neuer Trasse in Brandenburg. Frage 65: Gibt es Planungen, vorhandene 110 kV-Leitungen im Rahmen einer Ertüchtigung unter die Erde zu verlegen? zu Frage 65: Der Landesregierung sind keine Planungen der Netzbetreiber bekannt, vorhandene 110 kVFreileitungstrassen im Rahmen einer Ertüchtigung zu verkabeln. Die Vorschrift der Prüfung der Erdkabelverlegung nach 43h EnWG beschränkt sich auf neue Trassen. Frage 66: Wie viel Prozent des Stromverbrauchs werden in Brandenburg über intelligente Zähler abgerechnet? zu Frage 66: Im Bereich von Sonderkunden sind intelligente Zähler und monatliche Rechnungslegung seit Jahren Stand der Technik. Über den prozentualen Anteil der darüber verrechneten elektrischen Arbeit liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 67: Ist die Einführung von intelligenten Zählern auch für Privathaushalte vorgesehen und wenn ja wann? zu Frage 67: Im Eckpunktepapier des BMWi „Baustein für die Energiewende: 7 Eckpunkte für das ‚Verordnungspaket Intelligente Netze‘“ vom 09.02.15 ist die Einführung von intelligenten Zählern auf der Ebene von Privathaushalten bisher nicht vorgesehen. Im Jahr 2021 ist geplant Verbraucher zwischen 6.000 und 10.000 kWh Jahresverbrauch zu erfassen. Der Normalhaushalt liegt mit seinem Verbrauchverhalten unterhalb der Schwelle von 6.000 kWh/a. Frage 68: Ist es gewerblichen und privaten Stromkunden in Brandenburg flächendeckend möglich bei den jeweiligen Grundversorgern einen Stromtarif mit flexiblen Preisen zu wählen? zu Frage 68: Die Landesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob und welche Grundversorger in Brandenburg Stromtarife mit flexiblen Preisen anbieten. Bisher werden flexible Stromtarife von Versorgern in Deutschland kaum angeboten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem bevorstehenden Rollout moderner Messtechnik auch die Möglichkeiten für ein Angebot variabler Tarife erheblich verbreitert werden. Frage 69: Wie viele Industriebetriebe in Brandenburg bieten „positive Regelenergie“ an (d. h. dass sie Geld damit verdienen, dass sie zu Zeiten hoher Nachfrage und knappem Angebot ihren Strombezug herunterfahren) zu Frage 69: Industriebetriebe die abschaltbare Lasten, im Sinne der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten vom 28. Dezember 2012, anbieten, existieren im Land Brandenburg nicht. Im Land Brandenburg werden 1.578 MW Regelenergie durch derzeit 236 Unternehmen der unterschiedlichsten Industriezweige bereitgestellt. Frage 70: Was plant die Landesregierung und was ist ihr an Planungen der Netzbetreiber bekannt, um in Brandenburg die intelligente Netzsteuerung – mit Hilfe von Nachfrageflexibilität, Speichern und Stromumwandlung – auszubauen und die Versorgungssicherheit für Strom zu verbessern? Wie ist der Zeitplan dafür? zu Frage 70: Durch intelligentere Netze werden die vorhandenen Netzkapazitäten besser ausgenutzt. Im Ergebnis können mehr Anlagen zu geringeren Kosten angeschlossen werden. Weiterhin müssen beim Umbau der Erzeugungsstruktur hin zu überwiegend erneuerbaren Einspeiseanlagen die Systemeigenschaften dieser Anlagen verbessert werden. Die Landesregierung befasst sich mit diesen Themen im Fachforum Netzausbau des Landes, wo Netzbetreiber ihre Konzepte vorstellen, um die Möglichkeiten einer intelligenten Netzsteuerung für die Integration der Erneuerbaren Energien zu nutzen. Beispielhaft ist das laufende Projekt „Systemdienstleistungen für Netz- und Systemsicherheit “ zu nennen, in welchem ermittelt wird, welche technischen Dienstleistungen die Netzbetreiber für einen sicheren Netzbetrieb auch in Zukunft benötigen und wie dabei die dezentralen Erzeugungsanlagen unterstützen können (Ergebnisse liegen 2016 vor ). Ein weiteres Thema ist die Ausstattung mit smart metern. Die Netzbetreiber sind hierzu in verschiedenen Pilotprojekten in der Erprobung. IV. Wirtschaftliche Bedeutung der Windenergie Frage 71: Wie viel EEG-Umlage zahlen Brandenburger Stromverbraucher im Jahr und wie viel EEG-Zahlungen fließen pro Jahr an Brandenburger EEG-Anlagenbetreiber? (Zahlungsbilanz) zu Frage 71: Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr 2015 6,170 ct/kWh. Grundsätzlich zahlen die privilegierten Unternehmen 15 % der EEG-Umlage. Die Höhe der zu zahlenden EEG-Umlage wird jedoch begrenzt auf:  0,5 % der durchschnittlichen Bruttowertschöpfung (drei abgeschlossene Geschäftsjahre) bei min- destens 20 % Stromkostenintensität  4,0 % der durchschnittlichen Bruttowertschöpfung (drei abgeschlossene Geschäftsjahre) bei weniger als 20 % Stromkostenintensität Die Begrenzung der EEG-Umlage darf aber unter Beachtung der Höchstgrenzen nicht weniger als die volle Umlage für die erste GWh und einen Betrag von weniger als 0,1 ct/kWh für den Stromanteil über 1 GWh nicht unterschreiten. Für Unternehmen der Nichteisenmetallbranchen (Alu, Blei, Zink, Zinn und Kupfer) liegt die Untergrenze bei 0,05 ct/kWh. Die EEG-Auszahlungen betrugen im Jahr 2012 für Brandenburg 1.326,79 Mio. EUR bei 11.774,8 GWh Strommengen EEG-fähiger Anlagen (Quelle: BDEW). 2012 betrug die EEG-Umlage 3,592 ct/kWh. Frage 72: Wie hoch sind die vom Land und den Kommunen vereinnahmten Steuern aus dem Betrieb von Windenergieanlagen (Jahresscheiben)? zu Frage 72: Die Höhe der Steuereinnahmen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen ist der Landesregierung nicht bekannt. (Auch im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und beim Statistischen Bundesamt liegen in der Steuerstatistik oder in den kommunalen Finanzstatistiken keine Angaben zu vereinnahmten Steuern aus dem Betrieb von Windenergieanlagen vor. In der von der amtlichen Statistik verwendeten Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, werden keine Unternehmen/Betriebe nachgewiesen, die Windenergie erzeugen.) Frage 73: Wie viele Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalente) sind direkt mit dem laufenden Betrieb und der Wartung von Windenergieanlagen in Brandenburg verbunden? zu Frage 73: Hierzu wird auf das Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „Erneuerbar beschäftigt in den Bundesländern: Bericht zur aktualisierten Abschätzung der Bruttobeschäftigung 2013 in den Bundesländern“ verwiesen. Danach konnten im Jahr 2013 in Brandenburg 6.120 Arbeitsplätze der Herstellung von Anlagen zur Nutzung von Windenergie, ihrem Betrieb und ihrer Wartung sowie den Vorleistungsindustrien zu dieser Branche zugeordnet werden. Eine Differenzierung nach direkten und indirekten Beschäftigten sowie nach den Bereichen Herstellung, Betrieb und Wartung liegt nicht vor. Frage 74: Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung der Windenergie für die Wertschöpfung in den Ländlichen Regionen Brandenburgs ein? zu Frage 74: Brandenburg besteht flächenmäßig betrachtet überwiegend aus ländlichen Regionen. Windenergie an Land hat als preiswerteste Technologie künftig ein großes Potential und leistet schon heute einen wichtigen Beitrag für die regionale Wertschöpfung in den ländlichen Regionen. Die Energiewende wird umgesetzt und schafft Arbeitsplätze. Durch die Vielzahl der Akteure und die dezentrale Stromerzeugung fließt die erbrachte Wertschöpfung direkt in die Regionen in denen die Windenergieanlagen stehen. Gemäß der Studie „Die ökonomische Bedeutung der Windenergiebranche - Windenergie an Land in Brandenburg“ der DIW Econ GmbH wurde im Jahr 2012 durch die wirtschaftlichen Aktivitäten der Windenergie an Land eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 955,3 Millionen Euro in Brandenburg generiert. Dabei löste der Betrieb bestehender WEA in Brandenburg im Jahr 2012 den Hauptteil der Bruttowertschöpfungseffekte aus. Zudem löste die Windenergiebranche öffentliche Einnahmen in Höhe von ins- gesamt 134 Millionen Euro aus, davon verblieben 31,9 Millionen Euro im Land Brandenburg und deren Gemeinden. Eine Abgrenzung zwischen der Bruttowertschöpfung vom Land Brandenburg und den ländlichen Regionen Brandenburgs liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 75: Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Tourismus in Brandenburg oder für andere Bundesländer und zu welchen Ergebnissen kommen diese? zu Frage 75: Die letzte bekannte Studie zum Einfluss der Erneuerbaren Energien auf den Tourismus stammt aus Schleswig–Holstein (erstellt vom NIT 2014). Danach gibt es Berührungspunkte zwischen Nutzungsflächen für Wind-, Solar- und Biogasanlagen und Urlaubern. Die Wahrnehmung der Urlauber von Landschaftsmerkmalen wird vor allem durch die Erneuerbaren Energien geprägt (65% der Urlauber haben Windkraftanlagen wahrgenommen). Die Störungswirkungen der abgefragten Landschaftsmerkmale sind jedoch wesentlich geringer (6 % bei Windkraftanlagen in S-H). Frage 76: Gibt es Wissenschaftliche Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Wert von Immobilien in Brandenburg oder für andere Bundesländer und zu welchen Ergebnissen kommen diese? zu Frage 76: Wissenschaftliche Untersuchungen zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den Wert von Immobilien sind der Landesregierung weder für das Land Brandenburg noch für andere Bundesländer bekannt. Frage 77: Welchen Anteil haben landeseigene Flächen (inkl. Besitz landeseigener Unternehmen) an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete Frage 78: Wie viele dieser Flächen wurden an kommunale Energieversorger oder regionale Energiegenossenschaften zur Windenergienutzung verpachtet? zu den Fragen 77 und 78: Die rechtskräftig festgesetzten Eignungsgebiete (Uckermark-Barnim, Prignitz-Oberhavel und Oderland -Spree) haben eine Gesamtfläche von rd. 22.310 ha. Bei einer Gesamtfläche Brandenburgs von 2.947.900 ha ergibt sich für die rechtskräftig festgesetzten Windeignungsgebiete ein prozentualer Anteil von 0,756 %. Als in Windeignungsgebieten gelegen sind nachstehende landeseigene Flächen erfasst:  rd. 126 ha des sog. WGT-Vermögens (ehem. durch russische Streitkräfte genutzte Flächen)  rd. 108 ha des ehem. Preußenvermögens (das im Rahmen der Beantwortung dieser Frage landeseigenen Grundstücken gleichgestellt wird)  26 qm (0,0026 ha) des Allgemeinen Grundvermögens (ausschließlich Vermessungspunkte mit je 2 qm Fläche)  für Bodenreformgrundstücke sind keine Zahlen erfasst. Keine dieser Flächen wurde oder ist an kommunale Energieversorger oder regionale Energiegenossenschaften zur Windenergienutzung verpachtet. Zu den zwei nicht rechtskräftigen Teilregionalplänen (Lausitz-Spreewald und Havelland-Fläming) können keine Aussagen zur Größe der betroffenen landeseigenen Flächen getroffen werden. Frage 79: Welche Einnahmen hat das Land Brandenburg (und landeseigene Gesellschaften) aus dem Verkauf und der Verpachtung von Land an Betreiber von WEA bisher erzielt? zu Frage 79: Für das WGT-Vermögen sind bislang Einnahmen aus dem Flächenverkauf von rd. 1,26 Mio. € und ein (einmaliger) Pachtzins von rd. 0,68 Mio. € erzielt worden. Für Gestattungen zur Mitbenutzung von Bodenreformgrundstücken zur Windenergiegewinnung hat das Land rd. 0,935 Mio. € an Einnahmen erzielt . Für das Preußen- und Allgemeine Grundvermögen sind derartige Einnahmen nicht gesondert erfasst . Frage 80: Welchen Anteil haben Flächen in kommunalem Eigentum an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in Brandenburg? zu Frage 80: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, welchen Anteil Flächen in kommunalem Eigentum an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in Brandenburg haben. Sie führt keine Übersicht über das kommunale Grundstückseigentum. Frage 81: Welchen Anteil haben Flächen in BVVG-Eigentum an der Gesamtfläche der ausgewiesenen Windeignungsgebiete in Brandenburg? Frage 82: Haben die Kommunen ein Vorrecht bzw. Vorkaufsrecht, wenn auf BVVG Flächen die Windenergienutzung ausgeschrieben oder diese zur Flächen innerhalb von Windeignungsflächen veräußert werden? zu den Fragen 81 bis 82: Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 83: Werden Kommunen bzw. kommunale Unternehmen als Investoren bei der Verpachtung oder dem Verkauf von landeseigenen Flächen zur Nutzung durch Windenergie bevorzugt? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 83: Ob Möglichkeiten einer bevorzugten Berücksichtigung in Betracht kommen könnten, wäre einer Einzelfallprüfung vorbehalten. Bislang liegen keine Anfragen von Kommunen/kommunalen Unternehmen vor. Frage 84: Wie viele Beteiligungen von Kommunen, Stadtwerken oder kommunalen Unternehmen in Brandenburg an Windenergieanlagen in Brandenburg sind der Landesregierung bekannt? zu Frage 84: Der Landesregierung ist bekannt, dass vereinzelt Kommunen bzw. deren Stadtwerke an Windkraftanlagen beteiligt sind. Da eine Beteiligung an Windenergieanlagen als solche gegenüber der Kommunalauf- sicht weder anzeige- noch genehmigungspflichtig ist, kann keine Aussage über die Anzahl solcher Beteiligungen getroffen werden. Soweit die Beteiligung an einer Windenergieanlage für die Kommune eine Kreditaufnahme notwendig macht, könnte die Kommunalaufsicht im Rahmen ihrer Haushaltsprüfung auf eine solche Beteiligung aufmerksam werden. Allerdings werden die Kredite in der Haushaltssatzung als Gesamtbetrag ausgewiesen, sodass in der Regel nicht erkennbar ist, um welche Einzelmaßnahmen es sich konkret handelt. Da die Kommunen nicht verpflichtet sind, im Rahmen ihrer Beteiligungsberichte mitzuteilen, woher die Stadtwerke ihren Strom beziehen bzw. für welchen Zweck die Stadtwerke Kredite aufnehmen, sind Beteiligungen durch Kommunen bzw. Stadtwerke an Windenergieanlagen durch die Kommunalaufsicht nicht konkret quantifizierbar. Frage 85: Wie viele WEA werden in Brandenburg von Brandenburger Genossenschaften, Stiftungen oder als Bürgerenergieanlagen betrieben, an denen sich die Anwohner der Anlage anteilig beteiligen konnten? zu Frage 85: Nach Kenntnis der Landesregierung betreibt keine der von ihr beaufsichtigten Stiftungen eine WEA. Zu Genossenschaften und Bürgerenergieanlagen liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Frage 86: Welche in Brandenburg realisierten alternativen Beteiligungsmodelle zur wirtschaftlichen Teilhabe von Anwohnern am Erfolg von Windenergieanlagen sind der Landesregierung bekannt (Beispiele und/oder Auflistung)? zu Frage 86: Folgende Beispiele sind der Landesregierung bekannt:  EGBB Energiegenossenschaft Berlin-Brandenburg e.G.: Die Genossenschaft hat sich das Ziel gesetzt, die dezentrale und bürgereigene Energieversorgung in der Region zu fördern und die Mitglieder an der Energieerzeugung zu beteiligen und langfristig mit grünem Strom aus den eigenen Anlagen zu versorgen. Die Investitionsschwerpunkte liegen dabei im Bereich Windenergie, Solarenergie und Bioenergie.  Energiegenossenschaft Breydin e.G.: Die Energiegenossenschaft Breydin ist ein Zusammenschluss von Landwirten aus der Umgebung von Breydin. In der Region sollen bis zu 15 Windenergieanlagen entstehen, an denen sich neben den Vertragspartnern (Energiedienstleister EWE und Energiegenossenschaft Breydin) auch Bürger und Kommunen beteiligen können.  ENERTRAG Windkraftbonus: Für Einwohner ausgewählter Gemeinden, in denen ENERTRAG Projekte entwickelt oder betreibt, hat das Unternehmen mit mehreren Stromanbietern ein Windkraftbonus -Angebot entwickelt. Somit können die Einwohner, ihre Stromkosten durch ein Rabattsystem senken. Dieser Bonus ist abhängig von der Anzahl der geplanten und errichteten ENERTRAG -Anlagen sowie der Einwohnerzahl der Gemeinde.  enviaM Öko-Invest Frehne: EnviaM hat einen Windpark bei Frehne (Landkreis Prignitz) erworben. Interessenten gewähren enviaM, die den Erwerb des Windparks vorfinanziert hat, ein Darlehen. Auf die eingezahlte Summe erhält der Bürger jährlich einen festen Zins mit der Chance auf einen Bonus.  Feldheim: Die individuell angeschlossenen Haushalte des Treuenbrietzener Ortsteils Feldheim werden autark über separate Verteilernetze mit Strom und Wärme aus „vor der eigenen Haustür“ gelegenen Erneuerbare-Energie-Anlagen (u.a. WEA) versorgt. Der Strom ist für die Bürger billiger als der Bundesdurchschnitt. Für die Feldheimer entfallen außerdem unter anderem die Stromsteuer und die EEG-Umlage.  Mühlenfließ-Schlalach: In Mühlenfließ wurden 16 Windkraftanlagen im Ortsteil Schlalach errichtet. Zur Beteiligung der Bürger vor Ort wurde ein Flächenpachtmodell für 120 Grundstückseigentümer und 330 Flurstücke auferlegt. 20 % des Pachtzinses erhalten Grundstückseigentümer mit Windkraftanlage und 80 % des Pachtzinses werden nach dem Grundstückanteil am Windpark an den jeweiligen Grundstückeigentümer verteilt. Zudem wurde eine Bürgerstiftung Schlalach gegründet, die jährlich 0,75 % der Einspeisevergütung erhält.  Rehfelde-EigenEnergie e.G.: Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, Erneuerbare-EnergieAnlagen zu planen, errichten und zu betreiben. Zudem berät sie zu Fragen der regenerativen Energiegewinnung und Energieberatung allgemein. Die vollständige Energieversorgung für die ganze Gemeinde Rehfelde soll über Windkraftanlagen an siedlungsfernen Orten sichergestellt werden.  Schipkau: Für den Ausbau des bestehenden Windparks haben Investoren eine pauschale Bürgerdividende in Aussicht gestellt.  UKA Bürgerwind GmbH & Co. KG: Als Erweiterung des bestehenden Windparks wurden 2014 zwei weitere Windenergieanlagen zugebaut. Den Bürgern der Region wird die Möglichkeit angeboten, sich als Kommanditisten an der Betreibergesellschaft der Windenergieanlage der UKA Bürgerwind GmbH & Co. KG zu beteiligen. Frage 87: Gelten für den gewerblichen Betrieb einer Windenergieanlage besondere Regeln im Vergleich zu anderen Gewerbearten? Wenn ja, welche und wie wirken sich diese auf die Höhe der Gewerbesteuer insgesamt und die Zahlung der Gewerbesteuer an die Standortgemeinde aus. zu Frage 87: Auch der gewerbliche Betrieb einer Windenergieanlage ist - wie jedes Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung , das erlaubt, auf Gewinnerzielung gerichtet sowie auf eine gewisse Dauer angelegt ist und selbstständig betrieben wird (mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe und der bloßen Verwaltung des eigenen Vermögens) - nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Es genügt im Fall des gewerblichen Betriebs einer Windenergieanlage als besondere Regel die Anzeige am Ort des Betriebssitzes (Büros des Gewerbebetriebes). Fallen Betriebssitz und Aufstellorte der Windenergieanlagen auseinander, brauchen die Aufstellorte nicht zusätzlich als „unselbständige Zweigstelle“ einzeln angezeigt zu werden. Sie sind gewerberechtlich unerheblich, da an diesen Orten keine eigenen Geschäftstätigkeiten sondern lediglich Wartung und Inspektion stattfinden. Hinsichtlich der Gewerbesteuer findet eine Gewerbesteuerzerlegung statt. Ziel der Gewerbesteuerzerlegung ist, sämtliche Standortgemeinden eines Betriebs nach bestimmten Maßstäben an der Gewerbesteuer teilhaben zu lassen. Im Jahr 2009 war für Windenergieanlagen ein besonderer Zerlegungsmaßstab in § 29 Abs. 1 Nr. 2 des Gewerbesteuergesetzes eingeführt worden, nach dem auch die Standortgemeinden von Windenergieanlagen zu 70 % an der Gewerbesteuerzerlegung beteiligt werden. Sofern ein Unternehmen Energieerzeugungsanlagen in mehreren Gemeinden betreibt, wird dieser 70%ige Wertschöpfungsanteil weiter auf alle Standortgemeinden aufgeteilt. Als Maßstab für diese innere Verteilung des Wertschöpfungsanteils hat man den auch in anderen steuerlichen Bereichen geltenden steuerlichen Ansatz des Sachanlagevermögens festgelegt. Dieser besondere Zerlegungsmaßstab ist nur für Betriebe anwendbar, die ausschließlich Wind- oder Solarenergie erzeugen. Für alle anderen Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien gilt der allgemeine Zerlegungsmaßstab nach Arbeitslöhnen. Ziel der gesetzlichen Regelung ist, dass auch diejenigen Gemeinden, die die mit dem Betrieb der Windenergieanlagen verbundenen Beeinträchtigungen zu tragen haben, einen angemessenen Anteil an der Wertschöpfung der Anlagen erhalten sollen. Der Gesetzgeber hat damit einen Maßstab gewählt, der in der Praxis leicht zu ermitteln und im Ganzen gesehen zu einer gerechten Verteilung der Gewerbesteuer führen soll. In gewissen Konstellationen kann dieser gesetzliche Maßstab jedoch zu Verteilungen führen, in denen bestimmte Standortgemeinden weniger, andere dafür wiederum stärker an der Wertschöpfung der Anlagen beteiligt werden. Ältere Anlagen unterlagen bereits einer gewissen Abschreibung und werden daher infolge ihres geringeren Ansatzes in der Bilanz bei der Zerlegung rechnerisch weniger stark berücksichtigt als neue Anlagen. Steht also in einer Gemeinde eine ältere Anlage und errichtet das Unternehmen in einer anderen Gemeinde eine neue Anlage, so entfällt auf die letztgenannte Gemeinde ein höherer Zerlegungsanteil. Windkraftanlagen, die schon seit vielen Jahren in den Gemeinden stehen, bleiben also bei der Aufteilung der durch das betreffende Unternehmen zu zahlenden Gewerbesteuer oftmals unberücksichtigt. Umgekehrt führen häufig aber auch neu aufgestellte Windkraftanlagen zu keinem Gewerbesteueraufkommen für die Gemeinde, weil das Unternehmen aufgrund der Abschreibungen auf die Neuanlagen nur Verluste erwirtschaftet. Um die beschriebenen Spitzen abzumildern, hat das Land Brandenburg bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2013 sowie in dem erst kürzlich abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zusammen mit anderen Bundesländern entsprechende Gesetzesanträge mit dem Ziel einer geänderten Gewerbesteuerzerlegung zugunsten der Standortgemeinden gestellt. Diese wurden jedoch letztlich nicht umgesetzt. In das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde erneut ein entsprechender Antrag eingebracht. Frage 88: Wie können die kommunalen Kämmerer überprüfen, ob Betreiber von WEA ordnungsgemäß Gewerbesteuern abführen und der vorgesehene Anteil von mindestens 70 Prozent der anfallenden Gewerbesteuer in den Standortgemeinden ankommen? Falls Nein: Welche Änderungen wären notwendig, um dies in Zukunft sicherzustellen und unterstützt die Landesregierung ein solches Anliegen der kommunalen Kämmerer? zu Frage 88: Einer Gemeinde wird der Inhalt des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt sowie ein etwaiger Zerlegungsbescheid bekanntgegeben (§§ 184 Abs. 3, 188 Abs. 1 Abgabenordnung [AO]). Ihr steht nach § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) sowie nach § 187 AO ein umfassendes eigenes Akteneinsichts - und Informationsrecht sowohl hinsichtlich der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags als auch hinsichtlich der Zerlegungsgrundlagen und Zerlegungsunterlagen gegenüber dem Finanzamt zu. § 21 Abs. 3 Satz 2 FVG räumt den Kommunen ergänzend das Recht ein, an Betriebsprüfungen bezogen auf die Prüfung gewerbesteuerlicher Sachverhalte teilzunehmen. In Brandenburg eröffnet das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) den Kommunen die Möglichkeit, bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zusammenzuarbei- ten und im Rahmen von beispielsweise öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen bei der Wahrnehmung der genannten Kontrollrechte z. B. durch Teilnahme an Außenprüfungen zu kooperieren. Derzeit prüfen die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder Möglichkeiten der Änderung von § 187 AO und § 21 Abs. 3 FVG. Ziel soll sein, dass insbesondere kleinere Städte und Gemeinden ihre Kontrollrechte durch Einschaltung Dritter (Amtshilfe, Bevollmächtigung anderer Gemeinden) besser wahrnehmen können. Hintergrund der Prüfbitte ist, dass einzelne, insbesondere kleinere Kommunen vielfach nicht mehr in der Lage sein sollen, die Rechte „ohne fremde Hilfe“ wahrzunehmen. Frage 89: Welchen Einfluss hat die Bebauung eines Grundstücks mit einer WEA auf die Höhe der Grundsteuer? zu Frage 89: Bei der Grundsteuer wird zwischen Grundsteuer A für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke (Grundvermögen) unterschieden. Mit der Bebauung eines Grundstücks mit einer WEA entfällt die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung für die Flächen mit unmittelbarer Inanspruchnahme durch die WEA; diese werden fortan bei der Einheitsbewertung als „Grundvermögen – unbebaute Grundstücke“ qualifiziert. Die WEA selbst werden als Betriebsvorrichtungen und nicht als Gebäude bewertet, da die Türme nur den vorübergehenden Aufenthalt von Menschen zulassen. Insgesamt ergeben sich ein höherer Einheitswert und ein Unterfallen in die Grundsteuer B (Grundvermögen). Frage 90: Welchen Einfluss hat der Wertgewinn eines Grundstückes durch die Bebauung mit einer WEA auf die Grundsteuer? zu Frage 90: Soweit keine zutreffenderen Erkenntnisse vorliegen, wird bei der Ermittlung des Wertansatzes für den unmittelbar durch die WEA beanspruchten Grund und Boden eine Berücksichtigung von bis zu 50 v.H. des für die Einheitsbewertung maßgeblichen Bodenwertes der Grundstücke des Gewerbegebietes der (nächstliegenden) Gemeinde vorgenommen. Otir—iertz Übersicht der Abregelungen (§11 EEG) 2010 bis 2015 Stand 16.03.2015 175 150 125 100 75 50 25 0 7 121 91 2010 2011 2012 2013 2014 2015 50Hertz Präsentations\rorlage / Veranstaltungsort. 22.10.2013 / Vorname Nachname Page 1